Thorsten Schäfer-Gümbel

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Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist mir eine besondere Freude, der Berichterstatter dieser Gesetzentwürfe sein zu dürfen. Ich schlage Ihnen aber vor, dass ich lediglich die Kurzfassung dieser Beschlussempfehlungen vortrage – vorausgesetzt, Sie sind damit einverstanden.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst zu dem Dringlichen Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Sicherstellung von Chancengleichheit an hessischen Hochschulen, Drucks. 17/15, und zu dem Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 17/259:
Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt dem Plenum, den Dringlichen Gesetzentwurf in Art. 1, 2 und 4 bis 6 unter Berücksichtigung des Änderungsantrag Drucks. 17/259 – die sich daraus ergebende Fassung ist die Drucksache als Anlage beigefügt – in zweiter Lesung anzunehmen.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst zu dem Dringlichen Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE für ein Gesetz zur Abschaffung der Studiengebühren an hessischen Hochschulen, Drucks. 17/16:
Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt dem Plenum, den Dringlichen Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst zu dem Dringlichen Gesetzentwurf der Fraktion der FDP für ein Gesetz zur Stärkung der Finanzautonomie der Hessischen Hochschulen, Drucks. 17/32:
Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt dem Plenum, den Dringlichen Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen. – Herzlichen Dank.
Erster Vizepräsident Lothar Quanz:
Herr Schäfer-Gümbel,vielen Dank für diese Kurzfassung. – Herr Siebel, Sie haben sich zuerst zu Wort gemeldet und dürfen es sogleich ergreifen. Es wurde eine Redezeit von zehn Minuten verabredet.