Karin Neipp

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Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Jahr 2011 haben der Bund und die Länder vereinbart, dass der Bund schrittweise die Nettoausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung übernimmt. Die Erstattung der Nettoausgaben wurde von 75 % für das Jahr 2013 auf 100 % ab dem Jahr 2014 erhöht. Die Kollegen im Haus, die so wie ich seit Jahren kommunalpolitisch tätig sind, werden sehr genau wissen, dass es sich dabei um eine große finanzielle Last für die Kommunen handelt, die ihnen nun von den Schultern genommen werden wird. Ich denke, das ist für unsere Kommunen in Hessen eine grandiose Nachricht.
Dafür gilt all denjenigen der Dank, die in der Gemeindefinanzkommission für diese gute Regelung gearbeitet haben. Ich möchte insbesondere Herrn Sozialminister Grüttner und Herrn Finanzminister Dr. Schäfer danken, die dieses in Berlin für unsere Gemeinden wirklich erreicht haben.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll das Landesrecht an die bundesrechtlichen Änderungen angepasst werden. Damit soll insbesondere die Zuständigkeit für die Leistungen der Grundsicherung bestimmt werden.
Im Jahr 2014 wird der schrittweise Aufstufungsprozess abgeschlossen sein. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird ab dem kommenden Jahr komplett
vom Bund gezahlt werden. Für die Kommunen in Hessen bedeutet das eine finanzielle Entlastung in Höhe von 470 Millionen €. Die Tendenz ist dabei steigend.
Da der Bund die Gelder demnächst vollständig bereitstellen wird, wird die Aufgabe der Grundsicherung im Alter zu einer der Bundesauftragsverwaltung. Das heißt natürlich auch, dass die Ermessensspielräume der Landesregierung begrenzt sein werden. Dennoch bedarf es selbstverständlich einer Umsetzung der neuen Regeln des Bundes in hessisches Recht. Das wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gewährleistet werden.
Für uns, die Mitglieder der CDU, ist es dabei wichtig, dass die Bundesmittel in voller Höhe und ohne Abzüge bei den Kommunen ankommen werden.
Daher werden wir eine 100-prozentige Weiterleitung der Mittel an die Kommunen festschreiben. Außerdem wollen wir die Regeln und Abrechnungsmodalitäten so einfach und unbürokratisch wie möglich gestalten.
Wichtig ist aber auch, dass die Kommunen ihre Ausgaben schnell, regelmäßig und standardisiert erstattet bekommen, damit keine Finanzierungslücken auftreten. Nicht zuletzt werden die örtlichen und überörtlichen Träger der Grundsicherung festgelegt werden.
Sie haben es gehört: Klar ist auch, dass damit der bewährte bisherige Vorwegabzug in Höhe von 5 % für den Landeswohlfahrtsverband wegfallen muss. Angesichts der vollständigen quartalsweisen Übernahme der realen Kosten durch den Bund wird diese Regelung obsolet.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, abschließend möchte ich Folgendes sagen: Uns liegt ein guter Gesetzentwurf vor. Damit wird das größte Entlastungsprogramm für die Kommunen seit Jahrzehnten umgesetzt werden.
Da es meiner Ansicht nach ein sehr guter Gesetzentwurf ist, werbe ich hiermit um Ihre Zustimmung.
In Absprache mit dem Präsidenten darf ich noch ein paar Worte in eigener Sache an Sie richten. Denn ich möchte die Gelegenheit meiner Rede in diesem Plenum gerne dazu nutzen, mich bei Ihnen allen zu bedanken, die es mir sehr leicht gemacht haben, mich im Landtag zurechtzufinden, einzuarbeiten und mich wohlzufühlen. Ich danke natürlich den Mitgliedern meiner Fraktion, aber auch all den Kollegen, die mich dieses Jahr begleitet haben. Ich danke auch jenen außerhalb des Landtags.
Zum Schluss meiner Rede möchte ich einen kleinen Hinweis geben. Als gebürtige Möllnerin, also der Stadt, in der Till Eulenspiegel angeblich 1350 begraben wurde, möchte ich Ihnen mit auf den Weg geben, dass es manchmal nicht verkehrt ist, dass einem der Spiegel vorgehalten wird. Die Streiche des Till Eulenspiegels ergaben sich meist daraus, dass er eine bildliche Redewendung wörtlich nutzte. Dieses Mittel benutzte er als Spiegel, um so Unzulänglichkeiten seiner Mitmenschen darzustellen, aber auch um die seinerzeit bestehenden Missstände aufzudecken. Dieses übertragen auf die Wortduelle in diesem Haus möchte ich Folgendes sagen: Vielleicht ist es mitunter ratsam, sich selbst den Spiegel vorzuhalten und zu erkennen, wer man ist bzw. was man ist und wie man sein sollte.
In diesem Sinne wünsche ich den Abgeordneten des neuen und des alten Landtags Mut und Größe zu Ehrlichkeit und Klarheit im Wort. Man sollte sich immer der Bedeutung des Mandats bewusst sein. – Danke schön.