Frank Sürmann
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Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum Vollzug von Aufgaben auf den Gebieten des Veterinärwesens, der Lebensmittelüberwachung und des Verbraucherschutzes sowie zur Änderung und Aufhebung anderer Rechtsvorschriften. Die Drucksache trägt die Nummer 18/4303.
Die Beschlussempfehlung lautet: Der Ausschuss für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.
Der Bericht: Der Gesetzentwurf war dem Ausschuss für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in der 80. Plenarsitzung am 24. August 2011 überwiesen worden. Der Ausschuss für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat in seiner Sitzung am 3. November 2011 eine öffentliche mündliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchgeführt. Der Ausschuss für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat in seiner Sitzung am 15. November 2011 die soeben wiedergegebene Beschlussempfehlung an das Plenum ausgesprochen.
Der Änderungsantrag der SPD hat zum Zeitpunkt der Ausschusssitzung noch nicht vorgelegen. Deswegen ist er nicht behandelt worden. – Vielen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich komme zur Berichterstattung. Der Gesetzentwurf war dem Ausschuss für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in der 56. Plenarsitzung am 29. September 2010 überwiesen worden. Der Ausschuss für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat in seiner Sitzung am 2. Dezember 2010 folgende Beschlussempfehlung an das Plenum ausgesprochen:
Der Ausschuss für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der CDU, der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 18/3125 anzunehmen.
Zuvor war der Änderungsantrag Drucks. 18/3125 mit den Stimmen der CDU, der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE angenommen worden. – Vielen Dank.