Matthias Büger

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Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz über die staatliche Anerkennung von Sozialarbeiterinnen und -arbeitern, Sozialpädagoginnen und -pädagogen sowie Heilpädagoginnen und -pädagogen, Drucks. 18/2528, hierzu: Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 18/ 2990, Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucks. 18/ 2991, und Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP, Drucks. 18/3448:
Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung von SPD und DIE LINKE, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 18/3448 in zweiter Lesung anzunehmen. – Ich bedanke mich.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zum Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung der Hochschulzulassung, Drucks. 18/1045. Hierzu: Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucks. 18/1399.
Beschlussempfehlung: Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimme der LINKEN bei Stimmenthaltung von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen und ihn dem Ausschuss zur Vorbereitung der dritten Lesung zurückzuüberweisen.
Bericht: Erstens. Der Gesetzentwurf war dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst in der 21.Plenarsitzung am 17. September 2009 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Zweitens. Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst hat zu dem Gesetzentwurf eine schriftliche und am 29. Oktober 2009 eine öffentlich mündliche Anhörung durchgeführt.
Drittens. Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 11. November
2009 beraten. Er hat die Beschlussfassung über den Änderungsantrag Drucks. 18/1399 zurückgestellt und ist zu der eben wiedergegebenen Beschlussempfehlung gelangt.