Torsten Warnecke
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Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD für ein Hessisches Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Korruptionsregisters (Hessisches Korrup- tionsbekämpfungsgesetz), Drucks. 18/3005.
Beschlussempfehlung: Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD, GRÜNEN und LINKEN, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD, GRÜNEN und LINKEN,den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 18/3015 in zweiter Lesung anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr in der 48. Plenarsitzung am 22. Juni 2010 überwiesen worden.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr hat am 26.August 2010 eine öffentliche mündliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchgeführt.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr hat sich zuletzt in seiner Sitzung am 4. November 2010 mit dem Gesetzentwurf befasst und ist zu dem genannten Votum gelangt.
Zuvor waren der Änderungsantrag Drucks. 18/2804 und Nr. 2 bis 10 des Änderungsantrags Drucks. 18/2850 – Nr. 1 war von den Antragstellern zurückgezogen worden – mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD, GRÜNEN und LINKEN abgelehnt worden.
Der Änderungsantrag Drucks. 18/3015 war mit den Stimmen von CDU und FDP bei Enthaltung von SPD, GRÜNEN und LINKEN angenommen worden.
Ich verzichte selbstverständlich darauf, den Gesetzentwurf und die Änderungen vorzulesen. Vielen Dank für das Zuhören. Herr Vorsitzender, ich hoffe, ich habe das gut gemacht.