Andreas Kühn

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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Scheurell, ich stimme Ihnen prinzipiell zu, aber die Heftigkeit, mit der Sie hier argumentiert haben, erweckt den Eindruck, daß irgendwo ein wunder Punkt getroffen sein könnte.
Meine Damen und Herren, bei der Diskussion dieser Vorlage sind meines Erachtens zwei zentrale Aspekte wichtig. Erstens: Es ist völlig klar, daß eine moderne Verwaltung transparent handeln muß. Berechtigte gegebenenfalls einklagbare Ansprüche dürften ebensowenig zurückgewiesen werden wie unberechtigte bewilligt oder gefördert. Grundsätzlich ist aber davon auszugehen, daß bei der Arbeit der einzelnen Beamten an der Basis Transparenz herrscht, auch wenn es sich um die BAGS handelt, die, wie uns gestern dargestellt wurde, eine Meisterin der fehlenden Transparenz ist.
Wir müssen aufpassen, daß wir in einem Antrag nicht Selbstverständlichkeiten betonen, denn dieses könnte in den einzelnen Sozialämtern zu Unrecht als Mißtrauen gegen die Beamten verstanden werden.
Zweitens: Grundsätzlich ist die Einstellung der Parteien und somit auch die der Gesellschaft zur Sozialhilfe zu betrachten. Sozialhilfe, das wurde schon angesprochen, ist eine Hilfe zur Selbsthilfe in Notlagen und sollte für die breite Masse der Empfänger kein dauerhaftes Transfereinkommen des Staates sein.
Dieses ist in der Realität nicht mehr gegeben. An dieser Stelle müssen wir uns alle die sachliche Frage stellen, ob wir für jeden Empfänger eine Beratung durch die Behörde wollen, die es ihm ermöglicht, möglichst viel an Leistung zu beziehen. Hier bin ich der Ansicht, daß sich die Beratung auf Menschen konzentrieren sollte, die unter keinen Umständen in der Lage sind, sich selbst zu informieren. Denn die Verpflichtung zur eigenständigen Informationsbeschaffung korrespondiert mit unserem Wunsch, jeden einzelnen Menschen zur Eigenverantwortung zu führen. Daher ist es wenig sinnvoll, ihn dahin gehend zu beraten, wie er ohne zu arbeiten mehr erwirtschaften kann als viele seiner Mitbürger mit Arbeit.
Wer immer dieser Vorlage ohne eine weiterführende Diskussion im zuständigen Ausschuß zustimmt, sollte neben den direkten und indirekten Kosten bedenken, welche Zeichen er bei den Empfängern und den Beamten setzt, denen indirekt unterstellt wird, sie würden gegen die Kunden der Behörden arbeiten. – Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir diskutieren heute ein typisches Beispiel sozialdemokratischer Politik in Hamburg. Die CDU stellt einen Antrag oder eine Forderung, die SPD lehnt unter fadenscheinigen Gesichtspunkten ab und versucht wenig später, das Thema selbst in ähnlicher Form zu besetzen.
Ich möchte in diesem Zusammenhang den Antrag der CDU-Fraktion aus dem Jahre 1999 ansprechen, der am 1. September 1999 gestellt worden ist. Es handelt sich dabei um die Drucksache 16/2954, mit der der Senat ersucht wurde, einen Gesetzentwurf zur Einführung der Altersteilzeit für Beamte in Anlehnung an das Bundesbeamtengesetz auch für Hamburg vorzulegen. Dieser Antrag wurde am 15.beziehungsweise 16.September 1999 mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen SPD und GAL abgelehnt.
Vor diesem Hintergrund muß auch die CDU-Fraktion – sie tut das auch gerne – feststellen, daß der hier vorgelegte Gesetzentwurf der SPD-Fraktion grundsätzlich in die richtige Richtung zielt. Im öffentlichen Sektor ist eine Reduzierung der Arbeit für ältere Mitarbeiter eine Chance, jungen Menschen einen Arbeitsplatz zu bieten, da wir – im Gegensatz zur Frühverrentung in der Wirtschaft – davon ausgehen können, daß die freiwerdenden Stellen nicht zur Rationalisierung verwendet werden.
An dieser Stelle möchte ich vor der Beratung im Innenausschuß, die auch eine öffentliche Anhörung umfassen sollte, einige Kritikpunkte am vorgelegten Entwurf öffentlich deutlich machen.
Meine Damen und Herren! Das Verfahren, wie Sie hier vorgegangen sind, ist zu kritisieren, wenn die SPD hier einen Antrag durch die Fraktion stellen läßt, der bei Einbringen durch den Senat im Vorfeld die Mitwirkung der Gewerkschaften erfordert hätte. Offensichtlich fordert die größte Regierungsfraktion die eigene Regierung, angelehnt an eine vorangegangene abgelehnte Oppositionsvorlage, zum Handeln auf, nur damit der Senat als Arbeitgeber im öffentlichen Dienst unter Umständen die Regelungen der gesetzlichen Mitbestimmung betont lax handhaben kann.
Inhaltlich geht Ihr Antrag an einigen Stellen nicht weit genug. Die starre Handhabung der Altersteilzeit für Vollzugsdienstbeamte und Lehrer durch die Vorgabe der Art der jeweiligen Regelung macht die Annahme des Angebots ebenso uninteressant wie eine Reihe anderer Regelungen. Da Sie sich mit Ihrem Vorschlag nach eigener Aussage vordergründig diesen Gruppen zuwenden, sollten Sie auch ein auf die Bedürfnisse dieser Gruppen zugeschnittenes Angebot machen.
Beim Lesen Ihrer Vorlage drängen sich weitere Fragen auf. Ich frage Sie:Warum sollen Beamte im Rahmen der Altersteilzeit 60 Prozent arbeiten, wenn andere Regelungen im öffentlichen Dienst 50 Prozent bei gleichem Lohnniveau vorsehen? Bisher habe ich für diese Ungerechtigkeit keine überzeugende Begründung gehört.
Meine Damen und Herren! Das war für mich keine überzeugende Begründung. Ihre Argumentation über die geringeren Kosten ist vor dem Hintergrund der unsicheren Zahl der Nutzer nicht stichhaltig.Man könnte meinen, Sie hätten Angst, Ihr Angebot könnte ein Erfolg und angenommen werden. Bei dieser Vorlage besteht grundsätzlich ein Bedarf zum Nachbessern. Dies ist übrigens eine meiner sozialdemokratischen Lieblingsvokabeln.
Des weiteren fragt man sich, warum Sie von der bundesweit bewährten Regelung abweichen, die Altersteilzeit mit 55 Jahren anzubieten. Obwohl die Beamtenschaft überaltert ist, orientiert sich Ihr Vorschlag an einer zu kleinen Zielgruppe. Nur wer bereits mindestens 58 Jahre alt ist und in
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den letzten fünf Jahren drei Jahre Vollzeit gearbeitet hat, kann sich nach Ihrem Modell für die Altersteilzeit entscheiden. Dies ist zuwenig. Diese Gruppen würden sich durch die Anwendung der bundesweit überwiegenden Regelung der Altersbegrenzung ab 55 Jahre vernünftig erweitern. Auch das Ausklammern der Teilzeitbeschäftigten erscheint meiner Fraktion fraglich. Warum sollen diese Menschen ihre Arbeitszeit bei entsprechendem Lohnverzicht nicht reduzieren können? Durch Ihre Fixierung auf das Vollzeitkriterium schließen Sie viele Menschen aus, die wahrscheinlich gern ein entsprechendes Angebot annehmen würden. Vor allem im Bereich der Lehrkörper wird hier eine Chance vertan, die überalterten Strukturen zu verjüngen, obwohl dies Ihr erklärtes Ziel ist.
Meine Damen und Herren! Wie Sie sehen, gibt es eine Menge Beratungsbedarf im Innenausschuß. Ich hoffe, daß Sie dort einige der hier genannten Punkte aufgreifen werden, um zu diesem Thema einen Konsens über die Parteigrenzen hinweg zu ermöglichen. – Vielen Dank.