Barbara Ahrons

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Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren! Das war nun eine ideologische Rede pur, Herr Senator a.D. Hajen.
Sie wissen doch, daß die Zahl der öffentlichen Unternehmen in Hamburg unaufhaltsam weiter wächst, und die Senatorin ist auch noch sehr stolz darauf. Nirgendwo sonst in Deutschland gibt es nach meiner Kenntnis ein derart weit verzweigtes Netz von öffentlichen Unternehmen.
Es ist ein unübersichtlicher Wirtschaftsriese mit über 46 000 Mitarbeitern entstanden,
der sich nicht an die strengen Veröffentlichungsregeln einer Aktiengesellschaft oder der öffentlichen Hand halten muß. Ein Wirtschaftsriese, der so konstruiert ist, daß er jederzeit die Gewinne von einem starken Bereich zu einem schwächeren umleiten kann. Es gibt zum Beispiel öffentliche Handwerksbetriebe, die – in Konkurrenz zu den privaten – seit über 20 Jahren keinen Gewinn mehr machen. Jedes private Unternehmen wäre längst weg vom Markt. Diese völlig falsche Entwicklung hat Anfang der neunziger Jahre ihren Ursprung genommen. Bürger und Steuerzahler auf der einen, leere Staatskassen auf der anderen Seite zwangen Hamburg zu mehr Wirtschaftlichkeit und Kostenbewußtsein.
Das ist an sich sehr zu begrüßen.
Doch seither haben Senat und öffentliche Unternehmen unter dem Deckmantel angeblicher Privatisierungsmaßnahmen
und unternehmerischer Flexibilität ihren Tätigkeitskreis kontinuierlich erweitert, neue Geschäftsfelder erschlossen
und dabei die eigentliche Aufgabe, nämlich nur die Daseinsvorsorge der Bevölkerung sicherzustellen, vollständig aus den Augen verloren.
In Paragraph 65 der Landeshaushaltsordnung sind die Voraussetzungen für eine wirtschaftliche Betätigung Hamburgs geregelt. Voraussetzung ist nach diesen Bestimmungen ein wichtiges staatliches Interesse zum einen und zum anderen, daß der angestrebte Zweck nicht besser und wirtschaftlicher auf andere Weise zu erreichen ist. Der Begriff „staatliches Interesse“ ist bedauerlicherweise ein sehr unbestimmter Rechtsbegriff, der seit jeher vom Senat politisch instrumentalisiert wird.
Leidtragende sind insbesondere die unzähligen kleinen und mittelständischen Betriebe Hamburgs.
Immer stärker sind sie dem unfairen Wettbewerb durch die öffentlichen Unternehmen ausgesetzt, die in zahlreichen Branchen bereits Unternehmerexistenzen bedrohen, ja sogar zum Teil vernichtet haben. Und das soll dem staatlichen Interesse Hamburgs dienen? Private Unternehmen erbringen Leistungen besser und wirtschaftlicher als die öffentliche Hand.
Das aktuellste Beispiel ist doch die TexiG, der neu gegründete Wäschereibetrieb des Landesbetriebes Krankenhäuser.
Immer wieder kritisierte der Rechnungshof die im Vergleich zur Privatwirtschaft viel zu hohen Kosten dieser städtischen Wäschereibetriebe.
Doch auch hier zeigte sich der Senat beratungsresistent und verantwortungslos. Statt hier zu privatisieren und diese Aufträge an die mittelständischen Hamburger Unternehmen zu geben, wurde für 30 Millionen DM aus öffentlichen Mitteln ein neuer Wäschereibetrieb gegründet,
natürlich viel zu groß, um auch nur im Ansatz einen wirtschaftlichen Betrieb sicherzustellen. Retter in der Not sollen jetzt die privaten Kunden sein, die die TexiG auf dem privaten Markt gewinnen will. Leidtragende sind dabei wieder die privaten Wäschereien, denen die TexiG nicht nur die Aufträge aus dem LBK wegnimmt, sondern auf dem freien Markt auch noch die Aufträge abspenstig machen wird,
denn die TexiG spielt wie alle öffentlichen Unternehmen im freien Wettbewerb mit gezinkten Karten, praktisch ohne Konkursrisiko, steuerlich bessergestellt und oftmals deutlich günstiger refinanziert als der private Wettbewerb.
Und das, meine Damen und Herren, soll dem staatlichen Interesse Hamburgs dienen? Frau Nümann-Seidewinkel, erzählen Sie uns bitte nicht wieder, das mit der günstigen Refinanzierung stimme nicht. Sie haben in den Jahren 1995 bis 1998 dem Landesbetrieb Krankenhäuser Betriebsmittelkreditzinsen in zweistelliger Millionenhöhe erlassen. Nennen Sie mir bitte eine Bank, die so etwas für einen privaten Unternehmer tun würde.
Zum Schluß ein weiterer Punkt. Der Senat entzieht den öffentlichen Unternehmen fast vollständig und systematisch die parlamentarische Kontrolle durch die Bürgerschaft.
Liebe Frau Hajduk, Sie sitzen selbst im Rechnungsprüfungsausschuß. Der Rechnungshof hat das sehr stark moniert, und ich glaube, da sollten wir einmal hinhören.
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Frau Hajduk, wir müssen einfach so reagieren, wie wir mit unserem Antrag reagiert haben, weil wir uns nicht anders gegen diese Wettbewerbsverzerrung wehren können. Die Zahl der öffentlichen Unternehmen wächst unaufhaltsam von Jahr zu Jahr. Wir haben jetzt 400 indirekte und direkte Unternehmensbeteiligungen, und die massive Kritik von der Europäischen Kommission, von der Bundesregierung, von den Wirtschaftsministern der Bundesländer an dieser Beteiligungspolitik wird hier ignoriert, beiseite geschoben, bei uns in Hamburg ist alles ganz anders.
Die Monopolkommission vom Bundestag und Bundesregierung hat in einem Hauptgutachten festgestellt, daß öffentliche Unternehmen praktisch keinem Konkursrisiko unterliegen, steuerlich vielfach bessergestellt sind und sich oftmals deutlich günstiger refinanzieren können als private Unternehmen.
Wegen ihrer Nähe zum Staat und zu Behörden ist ein bevorzugter Zugang zu öffentlichen Aufträgen nicht auszuschließen. Mit diesem dichten Netz von volkseigenen Betrieben verstößt der rotgrüne Senat gegen elementare, ordnungs- und wettbewerbspolitische Grundsätze der sozialen Marktwirtschaft. Das Ergebnis: Handwerk und Mittelstand leiden unter den öffentlichen Unternehmen in doppelter Hinsicht. Der öffentliche Unternehmer steht
ihnen in unfairer Konkurrenz als Wettbewerber und zugleich als Auftraggeber gegenüber. Oft noch mit der Nachfragemacht versehen, werden die mittelständischen Unternehmen von ihnen bei der Vergabe von Aufträgen vertraglich geknebelt oder gänzlich beiseite geschoben. Genau hier setzt doch unser Antrag an. Wenn sich Hamburg schon eine Heerschar von öffentlichen Unternehmen leistet, dann muß der Senat sicherstellen, daß Handwerk und Mittelstand bei der Auftragsvergabe nicht noch zusätzlich benachteiligt werden.
Doch offensichtlich nimmt der Senat dies zumindest billigend in Kauf. Mit schwammigen Formulierungen – und das hat Herr Dr. Freytag wunderbar ausgeführt – in den Statuten der öffentlichen Unternehmen, unter der Umgehung von VOB, VOL und VOF durch diese Unternehmen,
werden absichtlich Tür und Tor bei der Vergabe geöffnet. In den Aufsichtsräten dieser Unternehmen haben die Senatsvertreter auch nicht auf die Einhaltung der Verdingungsordnung gedrängt, sondern auch deren Umgehung dort gebilligt. Aber solange öffentliche Unternehmen die Sicherheit der öffentlichen Hand genießen und mit dem Steuergeld der Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt wirtschaften, haben sie die Pflicht – und das haben Sie vorhin auch erwähnt, Frau Hajduk –, sich am Gemeinwohl der Bürgerinnen und Bürger zu orientieren, und dazu zählen Handwerk und Mittelstand, die als Rückgrat dieser Stadt die Mehrheit der Arbeits- und Ausbildungsplätze stellen und einen Großteil des Steueraufkommens erwirtschaften.
Der Rechnungshof hat in seinem diesjährigen Bericht die Vergabepraxis des Senates durchleuchtet und eindeutig an mehreren Beispielen auf eine Ursache hingewiesen, nämlich die Unkenntnis und Fahrlässigkeit von Mitarbeitern, die mit der Vergabe von Aufträgen betraut sind, bei VOB, VOL und VOF. Die Mitarbeiter in den Behörden und öffentlichen Unternehmen müssen im Umgang mit der Vergabeordnung geschult und aufgeklärt werden. Diese Unterweisung der zuständigen Behördenvertreter und öffentlichen Unternehmen muß unter allerhöchster Anleitung stattfinden, unter Anleitung der Staatsräterunde. Die Vergabepraxis muß geändert werden unter Ausnutzung aller gesetzlichen Möglichkeiten zur Stärkung der mittelständischen Wirtschaft in Hamburg. Es muß in dieser Hinsicht ein Wir-Gefühl geschaffen werden. Wir – und das sind in diesem Fall die Behördenvertreter – tragen alle dazu bei, in Hamburg die Arbeits- und Ausbildungsplätze zu erhalten und neue zu schaffen.
Mit unserem Antrag wollen wir die Festlegung der öffentlichen Unternehmen auf die strikte Anwendung VOB, VOL, VOF erreichen, und zwar ohne Wenn und Aber. Nach der grundsätzlichen Zustimmung zu unseren Forderungen durch den Kollegen Horst Schmidt im Rahmen einer Veranstaltung des Gesamtverbandes des Hamburger Handwerks am 29. Mai in der Handwerkskammer erwarte ich heute auch von seiten der SPD die Zustimmung zu unserem Antrag.
Oder, Herr Schmidt, waren Ihre Äußerungen nur der Versuch, im Kreise aufgebrachter Spitzenvertreter des Hamburger Handwerks sich Ihrer Haut zu retten?
Heute können Sie zeigen, daß Sie nicht nur reden, sondern für das Handwerk dieser Stadt auch handeln können.
Meine Damen und Herren! Stimmen Sie unserem Antrag zu. Sie fördern damit Handwerk und Mittelstand, sie fördern damit Ausbildungs- und Arbeitsplätze in unserer schönen Stadt.
Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren! Dieser Rechnungshofsbericht ist ganz bestimmt keine Bestätigung der angeblich restriktiven Ausgabenpolitik der rotgrünen Rathauskoalition. Es zeigt sich vielmehr, in Hamburg wird mit den Steuergeldern der Bürgerinnen und Bürgern in vielen Behörden sehr, sehr sorglos umgegangen.
Nicht nur die sinnlose Vernichtung von Steuergeldern und der Verzicht auf Einnahmemöglichkeiten zieht sich wie ein roter Faden alljährlich durch den Bericht des Rechnungshofs. Nein, noch viel schwerer wiegt, daß die Verwaltung immer wieder aufs gröbste haushalts- und wettbewerbsrechtliche Grundsätze verletzt und dabei wiederholt gegen das Etatrecht der Bürgerschaft verstößt. Von eingeschränkter Ausgabenpolitik keine Spur, von Achtung der bürgerschaftlichen Rechte keine Spur, ja, sogar alljährlich wiederkehrende Mißachtung.
In diesem Jahr hat sich der Rechnungshof dankenswerterweise intensiv mit der Beschaffung von Lieferung und Leistung der hamburgischen Verwaltung beschäftigt. Die Ergebnisse dieser Prüfung haben uns nicht überrascht, sie haben uns kräftig bestätigt.
Bei einem Beschaffungsvolumen von mehr als 1 Milliarde DM jährlich hat es der Senat bis jetzt versäumt, Chancengleichheit und Wettbewerb zu sichern, ein transparentes Vergabeverfahren zu gewährleisten und damit Manipulation und Korruption vorzubeugen.
Das umfangreiche Regelwerk aus landes-, bundes- und europarechtlichen Rechtsvorschriften hat für viele Behörden und Dienststellen offenbar eine rein erklärende Wirkung, wenn es überhaupt dort bekannt ist, woran ich nach den Ausführungen des Rechnungshofs ernsthaft zu zweifeln beginne.
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Landeshaushaltsordnung, Verdingungsordnung für Leistungen, Beschaffungsordnung der Freien und Hansestadt Hamburg und das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen regeln eindeutig, wie ein Beschaffungsvorgang zu erfolgen hat.
Nun lese ich hier, daß zum Teil hochbezahlte Beamte und Angestellte des gehobenen und höheren Verwaltungsdienstes mit der Anwendung des Regelwerkes überfordert sind. Nein, der Grund ist ein anderer. In Hamburg fehlt es an politischer Kontrolle,
an der Verantwortung auf der Leistungsebene der Behörden, an der vorgegebenen großen Linie, nach der man sich richten kann.
Das Gemauschel ist politisch gewollt und gedeckt. Roter Filz hat sich nicht nur in der BAGS breitgemacht.
In seinen Einzelbeiträgen beschreibt der Rechnungshof massive Verstöße gegen das Vergaberecht.
Öffentliche und beschränkte Ausschreibungen wurden unterlassen, Vergabeentscheidungen durch Lieferungen vor der Auftragserteilung schon festgezurrt, Beschaffung mit Auftragshöhen weit über dem EU-Schwellenwert ohne irgendwelche Vergleichsangebote freihändig vergeben.
Auch bei Lieferungen und Abrechnungen wurde reihenweise gegen die Rechtsvorschriften verstoßen. Es wurde nicht kontrolliert, wohin, was, wer, wann geliefert hat. Über Jahre blieb unbemerkt, daß die Lieferung nicht den bestellten Ausführungen entsprachen.
Für Unterrichtsleistungen wurden in Einzelfällen vom Landesamt für Informationstechnologie bis zu 28 Stunden am Tag abgerechnet. Leistungen wurden aus sachfremden, unzutreffenden Titeln finanziert, Rechnungen wurden zu früh, zu spät oder unter Verzicht von Skontoabzügen bezahlt.
Weiterhin hat der Rechnungshof festgestellt, daß bisher internetgestützte Beschaffungsinstrumente, zum Beispiel die elektronische Auftragsvergabe, in der hamburgischen Verwaltung nicht eingesetzt werden. Ich darf Sie an dieser Stelle an den Antrag meines Kollegen Ralf Niedmers zu diesem Thema erinnern. Dieser Antrag wird seit einem halben Jahr im Ausschuß geparkt. Damit hat Hamburg eine große Chance vertan, anstatt damit bundesweit eine Vorreiterrolle zu übernehmen.
Bedauerlich ist nur, daß der Rechnungshof die Prüfung des Beschaffungswesens auf die Verwaltung beschränkt und nicht auch gleich die öffentlichen Unternehmen mit überprüft hat.
Wenn sich Hamburgs öffentliche Unternehmen mit politischer Rückendeckung des Senats permanent über die Vergabevorschriften von Bauleistungen hinwegsetzen, dann gilt dies mit Sicherheit auch für das Beschaffungswesen im allgemeinen.
Im Ergebnis kann die CDU-Fraktion die Vorschläge des Rechnungshofs zur Verbesserung des Beschaffungswe
sens voll und ganz unterstützen. Das heißt aber, die Behördenleitungen, also die Senatoren, müssen zunächst ihre Hausaufgaben machen, die Dienst- und Fachaufsicht stärken und anschließend effektive Instrumente zur Kontrolle und Steuerung des Beschaffungsverfahrens vorgeben.
Nein.
Aber auch die Schulung und Motivation der Mitarbeiter ist eine wesentliche Voraussetzung für die ordnungsgemäße Abwicklung des Beschaffungsverfahrens, wie der Rechnungshof das ja auch zu Recht festgestellt hat.
Wir haben aber auch Prüfungspunkte im Jahresbericht, Herr Reinert, die vom ökologischen Sendungsbewußtsein rotgrüner Politik gekennzeichnet sind. Hier trägt wieder einmal Senator Wagner die Verantwortung für Verschleuderung von Steuergeldern in Millionenhöhe.
Es wäre gut, wenn Sie wirklich einmal erschüttert wären, Herr Dr. Christier.
Bekannt ist – da sind wir Hamburger leidgeprüft –, daß das Straßennetz streckenweise in einem erbärmlichen Zustand ist. Anstatt aber die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für die Erneuerung von Fahrbahnen auszugeben, wurden in den Bezirken Eimsbüttel und Mitte die Haushaltsmittel überwiegend für Geh- und Radwege sowie für Nebenflächen ausgegeben. Jeweils nur ein Drittel der Haushaltsmittel flossen überhaupt in die Fahrbahnerhaltungsmaßnahmen.
Hier bestätigt der Rechnungshof zum wiederholten Male die Position der CDU, indem er ein professionelles Straßenunterhaltungsmanagement für Hamburg fordert.
Eine entsprechende Initiative unseres verkehrspolitischen Sprechers, Bernd Reinert, aus dem Herbst 1999 blieb in diesem Hause ungehört. Der Senat stellte seinerzeit – wie auch jetzt wieder in seiner Stellungnahme zum Rechnungshofsbericht – fest, daß ein Straßenunterhaltungsmanagement nicht notwendig sei und die Aufgabenwahrnehmung wirtschaftlich und fachgerecht erfolge.
Ich gebe Herrn Senator Wagner recht. Wenn man Gehwege statt Straßen baut, dann braucht man kein Straßenunterhaltungsmanagement. Dann können wir uns allerdings auch ziemlich bald von den Hamburger Unternehmen verabschieden.
Auch das Argument, die Kosten für ein solches System wären zu hoch, ist nicht zutreffend. In Bremen wird seit Jahren mit Erfolg ein Straßenunterhaltungsmanagement eingesetzt. Die Einrichtung eines vergleichbaren Systems in Hamburg würde rund 3,2 Millionen DM kosten. Diese Kosten ließen sich mit Leichtigkeit finanzieren, wenn der Senat nur ein Jahr auf Poller und Verkehrsschikanen verzichten würde oder aber nicht sinnlos Geld für Fahrradabstellanlagen, die ohnehin niemand benötigt, aus dem Fenster werfen würde.
Ein Wort noch zu den Maßnahmen für Existenzgründer und Jungunternehmer, die der Rechnungshof analysiert hat.
Auch hier eine Bestätigung der CDU-Position durch den Rechnungshof. Bereits im vergangenen Jahr habe ich bei verschiedenen Gelegenheiten darauf hingewiesen, daß die Inanspruchnahme des Hamburger Existenzförderungsprogramms nach Fallzahlen, Förderungshöhe seit 1970 kontinuierlich zurückgeht. Sie sinkt, und die Wirksamkeit ist damit völlig fraglich.
Gleiches gilt im übrigen auch für die Mittelstandsförderungsprogramme, über die wir schon vor vier Jahren im Rechnungshof debattiert haben, und nichts passiert in der Wirtschaftsbehörde.
Ich kann den Rechnungshof nur vorbehaltlos unterstützen bei der Forderung nach einer grundlegenden Überarbeitung sämtlicher Mittelstandsförderprogramme. Solche Programme sind für ein gutes Existenzgründungsklima in Hamburg von zentraler Bedeutung. Es muß sichergestellt sein, daß die Existenzgründer diese Förderung auch wirklich erreicht. Die Ausweitung des Kreises der förderungsberechtigten Unternehmen wäre der erste Schritt in die richtige Richtung. Aber vor allen Dingen muß geklärt werden, inwieweit Handelskammer und Handwerkskammer die Verwaltung des Programms übertragen werden kann, um das Förderungsverfahren möglichst wirkungsvoll und weitreichend zu gestalten.
Wir werden heute den Jahresbericht nicht in seinen Einzelheiten diskutieren. Ich versichere Ihnen aber, daß wir die Beratung im Rechnungsprüfungs- und Haushaltsausschuß nutzen werden, den Einzelfällen nachzugehen.
Zum Schluß, meine Damen und Herren, gestatten Sie mir bitte eine persönliche Bemerkung. Irrtümlicherweise ist im Minderheitenbericht des PUA „Filz“ Dr. Thomas Knoke, Mitglied des Rechnungshofs, von der CDU-Fraktion als Mitverantwortlicher für die festgestellten Mißstände in der BAGS genannt worden. Es handelt sich hierbei um ein sehr bedauerliches Versehen. Selbstverständlich wird Herr Dr. Knoke von der CDU-Bürgerschaftsfraktion nicht für diese genannten Mißstände verantwortlich gemacht. Vielmehr kommen Herrn Dr. Knoke und dem Rechnungshof das Verdienst zu, bereits frühzeitig auf diese Mißstände in der BAGS hingewiesen zu haben. Ich bedauere dieses Versehen ausdrücklich und bitte nochmals im Namen meiner Fraktion bei Herrn Dr. Knoke und dem Rechnungshof um Entschuldigung.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Heute stehen wir vor dem Abschluß des Entlastungsverfahrens des Senats für das Haushaltsjahr 1998. Grundlagen hierfür sind der Jahresbericht des Rechnungshofs 2000 und die Beratungsergebnisse des Rechnungsprüfungsausschusses.
Das Etatrecht der Bürgerschaft ist das wichtigste parlamentarische Gestaltungsrecht überhaupt. Obwohl der Senat der Bürgerschaft theoretisch rechenschaftspflichtig ist,
können wir als Bürgerschaft nur in Einzelfällen überprüfen, ob der Senat die bewilligten Haushaltsmittel entsprechend verwendet.
Mit dem Rechnungshof aber verfügt die Bürgerschaft über einen strategischen Partner, der uns Abgeordneten mit seinen jährlichen Prüfungsberichten das nötige Rüstzeug zur Verfügung stellt, das uns überhaupt erst die umfassende Wahrnehmung unserer parlamentarischen Kontrollrechte ermöglicht.
Der Rechnungsprüfungsausschuß hat sich unter meinem Vorsitz im Juli an drei Sitzungstagen in über 15 Stunden ausführlich mit dem Rechnungshofsbericht befaßt. Mein besonderer Dank gilt in diesem Zusammenhang dem Präsidenten des Rechnungshofs, Herrn Dr. Dieckmann, und seinen Mitarbeitern,
der Schriftführerein, Frau Hajduk, und den weiteren Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses für ihre Unterstützung und konstruktive, sachliche Mitarbeit.
Die Selbstherrlichkeit des Senats, die wir Abgeordnete immer wieder in Senatsantworten und Debattenbeiträgen zu spüren bekommen, erschwert auch die Arbeit des Rechnungsprüfungsausschusses. Durch die Entsendung von zum Teil inkompetenten, untergeordneten Behördenvertretern als Senatsvertreter haben die Fachbehörden dem Ausschuß gegenüber zum Teil ganz offen ihre Mißachtung zum Ausdruck gebracht. Zudem waren einige Fachbehörden offenbar nicht in der Lage, Berichtsersuchen des Rechnungsprüfungsausschusses aus dem Vorjahr innerhalb eines Jahres termingerecht abzuliefern.
Ich appelliere an dieser Stelle eindringlich an den Senat, die Bürgerschaft bei der Wahrnehmung ihres Verfassungsauftrags zu unterstützen und die vernünftige Arbeit in den Ausschüssen sicherzustellen.
Nun aber zum Jahresbericht des Rechnungshofes: Der Rechnungshof hat sich in den letzten Jahren weniger auf die Aufdeckung von Einzelfällen konzentriert, sondern sich vielmehr mit Querschnittsuntersuchungen befaßt. So hat er sich als aufmerksamer Begleiter der Verwaltungsmodernisierung einen Namen gemacht und damit zur Unterstützung der Fortentwicklung der Hamburger Verwaltung insgesamt beigetragen.
Doch auch in diesem Bericht sind wieder einige spektakuläre Einzelfälle aufgegriffen.
Erstens: Die Einführung des Neuen Steuerungsmodells an der Landesfeuerwehrschule hatte einen abenteuerlichen Ausflug in die Privatwirtschaft zur Folge. Die Landesfeuerwehrschule mutierte zur Akademie für Rettungsdienst und Gefahrenabwehr und bot unter anderem bundesweit EDVSchulungen und Rhetorikkurse an. Erst durch eine Sonderprüfung des Finanzamtes wegen des Verdachts verdeckter Gewinnausschüttung wurde dem wilden Treiben Einhalt geboten.
Zweitens: Für die STEG, 1989 als öffentliches Unternehmen gegründet, sind nach Feststellung des Rechnungshofs die wesentlichen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen gemäß Paragraph 65 LHO entfallen. Zudem bietet die STEG ihre Leistungen wesentlich teurer an als private An
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bieter. Damit ist die STEG ein typisches Beispiel für die verfehlte Unternehmens- und Beteiligungspolitik des Hamburger Senats.
Drittens: Die Anschaffung einer neuen Projektsteuerungssoftware im Tiefbauamt hatte ein finanzielles Desaster in Höhe von 1 Million DM zur Folge. Unter Mißachtung von ordnungsgemäßen Vergabeverfahren wurden in der Baubehörde fahrlässigerweise Steuergelder regelrecht verpulvert und dazu noch nicht einmal berechtigte Regreßansprüche in Anspruch genommen. Auf Nachfrage wußte der Senator nicht einmal die Gründe hierfür.
Deswegen habe ich das auch gesagt.
Viertens: Beispielhaft für die sinnlose Vernichtung von Steuermitteln steht auch die Maßnahme „Tidebiotop Haken“ im Rahmen von Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässergüte. Hier wurden 132 000 DM für die Errichtung einer Holzpfahlwand als Sichtschutz für Abwässer und Laichschutz für Fische ausgegeben, deren Abbruchtermin bereits feststand, bevor die Errichtung überhaupt begann. Kosten für Aufbau und Abriß insgesamt 250 000 DM.
Diese Fälle sind symptomatisch für die Hamburger Verwaltung. Mangelhafte Projektorganisation und -steuerung sind zusammen mit unzulänglichen haushalts- und vergaberechtlichen Kenntnissen immer wieder die Ursache für fehlerhaftes Verwaltungshandeln. Hier sind in erster Linie die Amts- und Behördenleitung aufgefordert, durch entsprechende Führung und Kontrolle ihrer Lenkungsfunktion innerhalb der Verwaltung nachzukommen, und dafür, daß dies geschieht, hat der Senat die politische Verantwortung.
Gerade am Beispiel Landesfeuerwehrschule wurde deutlich, was passiert, wenn ein Bereich sich selbst überlassen wird, ohne daß die Leitungsebene entsprechende Rahmenvorgaben macht.
Es ist mir außerdem völlig unverständlich, warum wir als Bürgerschaft jedes Jahr wieder die Verletzung des Etatrechts berichtet bekommen. Dabei müßte es hinlänglich bekannt sein, daß die Bürgerschaft den Haushalt aufstellt und nicht irgendeine Behörde eigenmächtig über die Verwendung von Steuergeldern entscheiden darf. Auch hier ist der Senat gefordert, endlich entsprechende Sensibilität in den Behörden zu schaffen und die Einhaltung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen sicherzustellen. Aber hierzu: Gemeinsames Schweigen der SPD- und GAL-Fraktion.
Die vier genannten Fälle sind beispielhaft für die Verwendung von Steuergeldern in Hamburg und damit nur die Spitze eines Eisberges. Der wahre Umfang der öffentlichen Verschwendung in Hamburg dürfte um ein Vielfaches größer sein.
Der Rechnungshof hat in seinem diesjährigen Jahresbericht eine grundlegende Stellungnahme zum finanziellen Handlungsspielraum Hamburgs vorangestellt und darin das Haushaltskonsolidierungsprogramm des Senats analysiert.
Der Rechnungshof kommt zu dem Ergebnis, daß sich der finanzielle Handlungsspielraum im Vergleich zu 1993 trotz erheblicher Konsolidierungsmaßnahmen nicht verbessert hat, weil die Zinssteuerquote kontinuierlich steigt, die Kreditaufnahmen gerade noch die Zinsausgaben decken und die Versorgungsausgaben mit der jährlichen Zuwachsrate von 5 Prozent eine Ausgabendynamik entwickeln.
Angesichts dieser aufgelaufenen Schulden, Zins- und Zukunftsbelastungen muß der Senat neue finanzpolitische Ziele mit wesentlichen transparenten Zwischenschritten für einen ausgeglichenen Haushalt entwickeln und somit die Zukunft Hamburgs sichern.
Daraus ist ja immer noch nichts geworden.
Aus unserer Sicht ist die Vernichtung von öffentlichem Vermögen, die Ausschöpfung der Kreditobergrenze und die konzeptionslose Sparmaßnahme nach dem Rasenmäherprinzip unter dem Deckmantel eines angeblichen Konsolidierungsprogramms alleine nicht ausreichend, um Hamburg aus der finanziellen Krise herauszuführen.
Allein vor dem Hintergrund zukünftiger Risiken, wie Neuregelung des Länderfinanzausgleichs, die Steuerreform, die Pensionslasten, ist eine Neuorientierung in der Haushaltspolitik zwingend notwendig.
Mit 37 Milliarden DM, inklusive Wohnungsbaukreditanstalt, ist der Schuldenstand 1999 bereits doppelt so groß wie das Volumen des Hamburger Haushalts. Während 1970 durch den öffentlichen Haushalt auf jeden Hamburger knapp 2000 DM Schulden entfielen, steigt dieser Wert im Jahre 2003 auf 26 000 DM. Das ist eine Steigerung auf 1300 Prozent. Diese Schuldenlast schnürt Hamburg schon jetzt die Luft zum Atmen ab und verhindert somit die wichtigen Zukunftsinvestitionen, die wir alle dringend brauchen.
Daher kann die CDU-Fraktion weder der Überschreitung der Haushaltsrechnung für das Jahr 1998 zustimmen noch dem rotgrünen Senat eine Entlastung für den Haushalt 1998 erteilen.
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Hamburg verfügt insgesamt über 374 unmittelbare und mittelbare Unternehmensbeteiligungen, beschäftigt 46 000 Arbeitnehmer und subventioniert seine öffentlichen Unternehmen trotz der katastrophalen Haushaltslage – allein in diesem Haushaltsjahr – mit rund 500 Millionen DM.
Stolz hat der Senat im Frühjahr sich in seinem 4. Beteiligungsbericht präsentiert und darin eine Erfolgsbilanz gezogen. Vor dem Hintergrund der eingangs genannten Zahlen hätten aber vielmehr die Rathausglocken Alarm schlagen müssen.
Während bundesweit die Zeichen auf Privatisierung und schlanker Staat stehen, unterhält der Senat auf Kosten des Steuerzahlers ein unflexibles, kostenintensives staatliches Firmenimperium, das in Deutschland ohne Beispiel ist.
In der Antwort auf unsere Große Anfrage lesen wir wiederum von einem Erfolg der öffentlichen Unternehmen und davon, daß sie ausschließlich staatlichem Interesse dienen und der Privatwirtschaft keineswegs Konkurrenz machen.
Die Realität allerdings sieht anders aus. Bundesregierung, Europäische Kommissionen, Wirtschaftsminister der Länder sind sich grundsätzlich einig. Sie alle kritisieren die wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand als ordnungspolitisch verfehlt und wettbewerbsverzerrend.
Die Wirtschaftsministerkonferenz der Länder hat auf ihrer Frühjahrstagung – bei Enthaltung Hamburgs, weil Hamburg meint, es treffe auf unsere Stadt nicht zu – in einem Beschluß festgehalten, daß in Kommunen – und Hamburg ist sowohl Kommune als auch Bundesland – kommunale Unternehmen vermehrt in Konkurrenz zu wirtschaftlichen Privatunternehmen treten und dadurch vor allem kleine und mittlere Unternehmen verdrängen und Arbeitsplätze gefährden. Generell soll nach dem Willen der Wirtschaftsminister der Länder die Privatwirtschaft stets Vorrang haben. Nur für Hamburg soll dies alles nicht gelten, wie uns der Senat in seiner Antwort zu erklären versucht. Hamburg hätte kein mit einem Flächenstaat vergleichbares kommunales Wirtschaftsrecht, lautet die lapidare Antwort des Senats. Leider, denn in Hamburg ist alles noch viel schlimmer. Der Handlungsbedarf ist um ein Vielfaches größer.
Die hamburgischen öffentlichen Unternehmen sind nicht so leistungsstark, wie der Senat es immer behauptet. Ein Paradebeispiel dafür ist die vorhin schon erwähnte STEG. Für die Existenz der STEG fehlt nicht nur die haushaltsrechtliche Voraussetzung, sondern die Leistungen der
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STEG sind auch noch teurer als die der privaten Anbieter – letztendlich wieder auf Kosten des Steuerzahlers.
Außerdem stünden die Hamburger öffentlichen Unternehmen mit ihrer Aufgabenstellung generell nicht in Konkurrenz zu Unternehmen der Privatwirtschaft. Aber was tut die STEG, wenn wir bei diesem Beispiel bleiben wollen? Die STEG arbeitet als Projektmanager, als Stadtteilsanierer, als Gebäudemanager, wie viele andere Stadtplanungsingenieur- und Immobilienverwaltungsbüros auch.
Fast alle öffentlichen Unternehmen sind – abgesehen von ganz wenigen Ausnahmen – in privatwirtschaftlich orientierten Geschäftsfeldern tätig. Wenn die öffentlichen Unternehmen in privatwirtschaftlich orientierten Geschäftsfeldern tätig sind, dann stehen sie automatisch im Wettbewerb zur Privatwirtschaft. Hier widerspricht sich der Senat in seiner Antwort, wenn er später einräumt, daß es doch eine Konkurrenzsituation zum Handwerk und zu mittelständischen Gewerbetreibenden gibt. Von dieser Konkurrenz sind in Hamburg zahlreiche mittelständische Unternehmen direkt betroffen.
Der Konkurrenzdruck nimmt zu, da die öffentlichen Unternehmen sich auf den politischen Druck hin zur Verbesserung der Ertragslage immer neue Geschäftsfelder erschließen, um dort zusätzliche Umsätze zu erlangen.
Aus ordnungspolitischen Erwägungen lehnt die CDU diese Wirtschafts- und Beteiligungspolitik des Senats grundsätzlich ab.
Die überwiegenden Teile der öffentlichen Unternehmen übertragenen Aufgaben sind in der Mehrheit vollständig zu privatisieren, wobei wir, wenn wir von Privatisierung sprechen, die echte, materielle Privatisierung vor Augen haben.
Anstatt konsequent Aufgaben zu privatisieren und Beteiligungen zu verkaufen, schädigt der Senat mit seinen öffentlichen Unternehmen durch Wettbewerbsverzerrungen die private Hamburger Wirtschaft. Immer wenn ein öffentliches Unternehmen privatwirtschaftlich tätig wird, führt dies zwangsläufig zu einem unfairen Wettbewerb zu Lasten der Privatwirtschaft.
Über diesen unfairen Wettbewerb hat die Monopolkommission in ihrem 11. Hauptgutachten 1995 berichtet:
„Öffentliche Unternehmen unterliegen praktisch keinem Konkursrisiko. Sie sind steuerlich vielfach bessergestellt und können sich oftmals deutlich günstiger refinanzieren als private Unternehmen. Wegen ihrer Nähe zum Staat und zu Behörden ist ein bevorzugter Zugang zu öffentlichen Aufträgen nicht auszuschließen.“
Was auch immer mehr um sich greift, sind die sogenannten Indoorgeschäfte. Das heißt, unter Umgehung einer Ausschreibung vergibt der kommunale Auftraggeber seinen Auftrag direkt an ein kommunales Unternehmen. In Hamburg leidet das Hamburger Handwerk ganz erheblich unter diesen Geschäftsgebaren der öffentlichen Unternehmen und dieser Senatspolitik.
Nur einige Beispiele, die der Senat in seiner Antwort bestätigt hat: So wildern TEREG und SGG im Gebäudereinigungshandwerk und bedrohen zahlreiche kleine und mittlere Handwerksunternehmen in ihrer Existenz. Gleich drei Unternehmen bieten in großem Umfang ihre Dienstleistung rund um das Kraftfahrzeug an und treten damit ganz offen in den Wettbewerb mit dem Kraftfahrzeughandwerk. Sie vermieten sogar Ersatzfahrzeuge. Immer mehr kommu
nale Unternehmen suchen sich neue Tätigkeitsfelder oder bieten ihre Überkapazitäten auf dem freien Markt an.
Aber diese öffentlichen Unternehmen stehen nicht nur in direktem Wettbewerb zu Handwerk und Mittelstand im privatwirtschaftlichen Bereich, sondern konkurrieren zusätzlich in erheblichem Umfang um die öffentlichen Aufträge der Stadt.
Zur grundlegenden ordnungs- und wettbewerbspolitischen Kritik, die ich eben vorgetragen habe, kommt ein weiterer sehr schwerwiegender Punkt hinzu. Der Senat verletzt mit seiner Beteiligungspolitik kontinuierlich die haushaltsrechtlichen Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung und mißachtet damit vorsätzlich die verfassungsrechtlich garantierten Rechte der Bürgerschaft. Paragraph 65 LHO regelt die Voraussetzungen für eine wirtschaftliche Betätigung Hamburgs. Voraussetzung nach dieser Bestimmung ist zum einen ein wichtiges staatliches Interesse und zum anderen, daß der angestrebte Zweck nicht besser und wirtschaftlicher auf andere Weise zu erreichen ist.
Daß die haushaltsrechtlichen Bestimmungen bei der STEG nicht eingehalten wurden, wurde Senat und Bürgerschaft heute durch den Jahresbericht des Rechnungshofs schwarz auf weiß vorgelegt. Anstatt im Falle der STEG endlich Konsequenzen zu ziehen, wird an einer neuen Legende zur Existenzsicherung gestrickt. Aber auch in anderen Fällen wird der Begriff „Staatliches Interesse“ auf Biegen und Brechen für die haushaltsrechtlichen Begründungen zurechtinterpretiert. Selbst bei der großzügigsten Auslegung dieses Rechtsbegriffs frage ich Sie: Wo ist das staatliche Interesse zum Beispiel bei einem stadteigenen Reisebusunternehmen wie „Jaspers“ oder „TRAVERS“ oder im Bereich der Gebäudereinigung mit TEREG und SGG? Außerdem darf nach Paragraph 65 LHO der durch eine wirtschaftliche Beteiligung angestrebte Zweck nicht besser und wirtschaftlicher auf andere Weise zu erreichen sein. Diese Bestimmung ist ein Privatisierungsappell.
Eine konsequente Aufgabenkritik und Markterkundung findet weder vor der Gründung eines öffentlichen Unternehmens statt noch eine regelmäßige Überprüfung der bestehenden Beteiligungsverhältnisse zu einem späteren Zeitpunkt.
Dabei ist hinlänglich bekannt, daß in vielen Fällen Private kostengünstiger und mit höherer Qualität arbeiten als die öffentliche Hand und ihre Unternehmen.
Welche erheblichen Potentiale durch mehr Wettbewerb und Privatisierung freigesetzt werden, haben die Bereiche Telekommunikation und Strom eindrucksvoll gezeigt, und es wäre zusätzlich ein riesiges Existenzgründungsprogramm mit vielen neuen Arbeitsplätzen.
Die CDU fordert vom Senat, sich auf seine Kernaufgaben zu konzentrieren und öffentliche Unternehmen konsequent zu privatisieren. Sie fordert weiterhin, die Chancengleichheit sicherzustellen, wenn es zum Wettbewerb zwischen öffentlichen Unternehmen und der Privatwirtschaft kommt, und vor allen Dingen die Einhaltung der haushaltsrechtlichen Bedingungen zu garantieren.
In der Fragestunde der Bürgerschaftssitzung vom 11. Juni 2000 hat der Staatsrat der Wirtschaftsbehörde Professor Giszas berichtet, daß eine erneute Ausschreibung der Stelle eines Geschäftsführers für die Innovationsstiftung durchgeführt werden soll.
Aus der Drucksache 16/4222 geht hervor, daß die Innovationsstiftung der kürzlich gegründeten BioAgency projektbezogene Fördermittel in Höhe von rund 2,4 Millionen DM über drei Jahre in Aussicht gestellt hat.
Frau Präsidentin, ich fühle mich als Abgeordnete eigentlich betrogen und nicht für voll genommen. Ich frage deswegen noch einmal:Warum hat die Wirtschaftsbehörde als aufsichtsführende Behörde ihre Auftragspflicht verletzt und die ordnungsgemäße Geschäftsführung der Innovationsstiftung nicht sichergestellt und auf die Vorlage eines Wirtschaftspapieres, einer Jahresrechnung und einer Vermögensübersicht sowie einer Abschlußprüfung gedrungen? Wenn ich meine Bilanz nicht pünktlich abgebe, muß ich Ordnungsstrafe bezahlen.
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Es ist eindeutig, daß dieser Antrag aus der Feder von Sozialwissenschaftlern und Pädagogen stammt. Dafür bürgen bereits die Namen der ersten Antragsteller Christier und Brockmöller. Wirtschaftlicher Sachverstand, vor allen Dingen der von Existenzgründern, ist hier nur begrenzt eingeflossen. Zunächst, Herr Christier, wäre es im Sinne der Gleichstellung, sprachlich nicht mehr zwischen Existenzgründerinnen und Existenzgründern zu differenzieren. In der Praxis findet nämlich keine Differenzierung statt. Es zählt nur unternehmerisches Können, egal, ob Mann oder Frau. Als Vorsitzende des Verbandes deutscher Unternehmerinnen in Hamburg kann ich Ihnen sagen, daß ich weiß, wovon ich rede,
zumal Untersuchungen zu diesem Thema von Professor Sonja Bischoff von der HWP dies alles klar und deutlich nachweisen. Frau Brockmöller, es ist auch so, daß die Gründungsprofile bei HEI fünfzig zu fünfzig sind, also Frau und Mann gleichermaßen. Da müssen Sie sich einmal erkundigen.
Die Probleme der Existenzgründer, egal, ob Mann oder Frau, sind gleich. Daher ist es wichtig, für beide Gruppen erforderliche Unterstützung anzubieten.Daß Frauen in Einzelbereichen andere Beratungsinteressen als Männer haben, ist natürlich und selbstverständlich, und dafür gibt es auch verschiedene Angebote.
Pleiteursache Nummer eins bei Existenzgründungen – und das sind fast 70 Prozent – sind Finanzierungsmängel. Das zeigt jede Untersuchung.In allen Fällen fehlt beim Start das eigentlich notwendige Eigenkapital. Daneben wird auch
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von vielen Gründern das Risiko unterschätzt oder die Marktsituation nicht richtig gesehen.Wichtig ist also vor jeder Gründung eine eingehende Beratung. Hier existiert – dank Professor Rittershaus mit der Hamburger Existenzgründungsinitiative – ein bundesweit beispielhaftes Angebot. Da muß ich Sie unterstützen, Frau Brockmöller.
Mit dem Startgeld der Deutschen Ausgleichsbank in Höhe von 50 000 Euro gibt es bereits ein Finanzierungsinstrument für Klein- und Kleinstgründungen. Das Startgeld muß allerdings über die Hausbanken beantragt werden, und hier hakt es. Immer wieder informieren Banken potentielle Existenzgründer nicht oder nicht ausreichend über die vorhandenen Förderungsmöglichkeiten. Manchmal beraten sie sie sogar falsch oder kanzeln die Gründer von vornherein ab.
Hinzu kommt, daß fast alle Banken ihre Geschäftsfelder neu orientieren,
neu ordnen und ihr Interesse an den Kleinkrediten deutlich nachgelassen hat, weil sich die Banken sagen, das lohnt sich für sie nicht mehr, sie wollen nur noch die großen Kredite von über 200 000 DM. Die Initiative zur Belebung des Gründungsgeschehens ist also bei den Banken angelegt. Das erreichen wir aber nicht durch kopflastige Berichtsanträge in der Bürgerschaft. Vielmehr müssen wir eine noch engere Verknüpfung des Beratungsangebotes zwischen Existenzgründern, Beratungsstellen und Banken schaffen.
Die Bürgschaftsgemeinschaft mit der Beteiligungsgesellschaft und der HEI ist ein guter Ansatz, und den können Sie doch ungeniert ausbauen, wenn Sie wirklich etwas tun wollen. Praktische Initiative ist hier gefragt, und ein Spitzengespräch unter Federführung des Wirtschaftssenators mit Beratungsstellen, Kammern, Verbänden und Banken würde auf Anhieb sicher viel mehr bewirken. Das würde uns auch die Diskussion über eine Änderung des Gesetzes über Kreditwesen ersparen, die wieder Jahre in Anspruch nehmen würde. Nur gemeinsam mit der Hausbank kann man ein Unternehmen, egal, ob groß oder klein, auf sichere Beine stellen.
Richtig ist jedoch der Ansatz, Teilzeitgründungen verstärkt fördern zu wollen. Heute fallen Teilzeitgründungen fast durch jede Existenzförderung. Nur die Vollzeitgründung als Voraussetzung für eine Vollexistenz wird gefördert.Ich finde den Satz so schön, deshalb sage ich das jedes Mal.
Diese Initiative findet daher auch unsere Zustimmung.Dort müssen Sie konkret ansetzen. Warum nehmen Sie sich nicht einfach das Gesetz zur Existenzgründung vor und machen einen konkreten Vorschlag, was Sie schon getan haben, Frau Brockmöller, und setzen an, statt den Senat mit diesem Berichtsersuchen, das nur Show nach außen ist, zu beschäftigen. Mit diesem Berichtsantrag allein werden Sie nichts bewegen.Berichtsanträge, Prüfanträge – es kommt von Ihnen nichts anderes. Fangen Sie endlich an zu handeln. Nur vom Reden werden wir nicht satt.
Die CDU wird sich der Stimme enthalten, denn zumindest wird sich der Senat nach dem Ausscheiden von Professor Rittershaus wieder einmal mit der Existenzgründung beschäftigen, und das ist positiv für uns.
Meine Frage betrifft die Innovationsstiftung.
Seit 1997 verfügt die Innovationsstiftung Hamburg nunmehr über keine vollständig besetzten Führungs- und Kontrollgremien.
Welchen Stand haben die Aktivitäten des Senats zur Neubesetzung von Geschäftsführung und Kuratorium der Innovationsstiftung?
Wer hat den Vorstand für die Geschäftsjahre 1998 und 1999 und auf welcher Grundlage entlastet?
In diesem Zuge kann ich aber trotzdem nicht verstehen, wieso der Senat die Übertragung der Geschäftsführung auf die Handelskammer mit der Begründung ablehnt, daß der öffentlich-rechtliche Charakter der Stiftung dies nicht zuließe, obwohl im Anfang – bis 1997 – Herr Zucker nicht nur zeitgleich Geschäftsführer der MAZ war, sondern auch von dieser bezahlt wurde, und sie zudem im Jahr noch 550 000 DM für die Stiftung sparen würde.
Das war die Frage: Wieso wird das abgelehnt?
Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren! Mit dieser Großen Anfrage hat sich die SPDFraktion wieder einmal zum willigen Helfershelfer des Senats machen lassen.
Demnach müßte es dem Handwerk in Hamburg goldig gehen. Aber genau das Gegenteil ist der Fall. Wenn Sie, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der SPD, die Rede des Präsidenten der Hamburger Handwerkskammer, Peter
A C
B D
Becker, auf der Jahresschlußversammlung verfolgt und auch verstanden hätten,
dann hätten Sie den Senat nicht nur mit dem Zusammentragen von statistischem Material belastet, sondern ihn mit den zentralen Problemen der Handwerkerschaft befaßt. Sie hätten ihn zu einem klaren Bekenntnis zum Handwerk gezwungen.
Wie gleichgültig der Senat das Hamburger Handwerk in Wahrheit sieht, wird an einer anderen Stelle deutlich. Schon im Juni 1999 hat die Wirtschaftsministerkonferenz einstimmig – also mit der Stimme Hamburgs – ihre Sorge darüber zum Ausdruck gebracht, daß Kommunen ohne ein rechtfertigendes öffentliches Interesse immer mehr in Konkurrenz zu privatwirtschaftlichen Unternehmen treten. Hierdurch werden vor allem kleinere und mittlere Unternehmen durch Wettbewerbsverzerrungen vom Markt verdrängt. Aber – das ist für unsere heutige Debatte besonders interessant – die Bundesländer wurden beauftragt, einen detaillierten Bericht für die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen und deren Auswirkungen auf das Handwerk und den Mittelstand bis Ende November vorzulegen. Dieser Bericht liegt meines Wissens bis heute nicht, zumindest nicht vollständig vor. Genaueres werden wir vom Senat sicherlich nächste Woche auf meine Schriftliche Kleine Anfrage zu diesem Thema erfahren.
Einen Vorgeschmack darauf hat uns der Senat aber mit seiner Antwort auf diese Große Anfrage gegeben. Auf die Frage, wie viele öffentliche Unternehmen in welchem Umfang Handwerksleistungen für den freien Markt erbringen, antwortet der Senat lapidar in drei Zeilen – ich zitiere –:
„Ein Teil öffentlicher Unternehmen erbringt entsprechende Leistungen, die in Übereinstimmung mit den Wettbewerbsregeln stehen. Konkrete Zahlen werden aus Gründen der Bewahrung von Unternehmensinterna nicht genannt.“
Ich kann mich Herrn Hackbusch nur anschließen. Wir Parlamentarier haben ein Recht auf die korrekte Beantwortung dieser Frage und lassen uns vom Senat auf diese Art und Weise nicht abspeisen, schon gar nicht bei einem so wichtigen Thema.
Eine Stellungnahme hierzu erwarte ich spätestens bei der Debatte über den in der letzten Wochen erstellten Beteiligungsbericht.
Daß Rotgrün auf Handwerk und Mittelstand in keiner Weise Rücksicht nimmt,
wird auch in Anbetracht der drohenden Unternehmensteuerreform deutlich. Daß der Senat in seiner Antwort auf die Große Anfrage zu der Frage XI über Auswirkungen bundespolitischer Entscheidungen weitestgehend schweigt, kann ich ausnahmsweise verstehen. Denn schon der Ansatz von Eichels Unternehmensteuerreform ist mittelstandsfeindlich und damit auch handwerksfeindlich.
Grund hierfür ist, daß die Masse der deutschen Unternehmen und insbesondere die im Handwerk vorherrschenden
Personengesellschaften und Einzelunternehmen nur durch ein kompliziertes Optionsmodell mit beträchtlichem Verwaltungs- und Beratungsaufwand den gesunkenen Körperschaftsteuersatz überhaupt in Anspruch nehmen können. Hier wird die steuerpolitische Unkenntnis der rotgrünen Koalition im Berliner Reichstag deutlich, wenn nach monatelangem Herumbasteln eine Reform herauskommt,
die gerade einmal einer Handvoll Unternehmen eine steuerliche Entlastung bringt.
Die steuerliche Entlastung der Großkonzerne wird zu Lasten des Mittelstandes ausgetragen.
Sie werden sich bei den Arbeitsplätzen wundern. Sie schreien doch jetzt schon, daß vom Mittelstand nicht genug Arbeitsplätze zur Verfügung gestellt werden. Was meinen Sie denn, wo dieses Problem entsteht?
Die rotgrüne Bundesregierung hat im Prinzip sogar schon öffentlich zugegeben, daß die Unternehmensteuerreform aus dieser Sicht gescheitert sei. Nach ihrer Prognose sind de facto 90 Prozent aller Personengesellschaften und Einzelunternehmen von der Unternehmensteuerreform ausgeschlossen. Ihre zunächst optimistische Einschätzung, daß jedes dritte Unternehmen die sogenannte Optionslösung wählt, hat die Bundesregierung nachträglich bereits korrigiert. Die Antwort des Senats ist also in dieser Hinsicht bereits überholt. Allein über 85 Prozent aller in Deutschland ansässigen Unternehmen sind Personengesellschaften und Einzelunternehmen. Gerade für diese Unternehmen, die zwei Drittel aller Arbeitsplätze stellen, wäre eine steuerliche Entlastung zwingend notwendig. Aber schon die Aussage, man wolle die Unternehmen und nicht den bösen Unternehmer entlasten, zeigt ihre Gesamteinstellung. Die Unternehmensteuerreform ist also unterm Strich für die vielen mittelständischen Unternehmen nichts anderes als eine verdeckte Steuererhöhung; die Ökosteuer kommt zusätzlich noch dazu.
Sie sehen, meine Damen und Herren vom Senat – heute sind nur Herren anwesend –, daß Sie für das Handwerk in Hamburg besonders viel tun müssen,
um diese steuerlichen Ungerechtigkeiten auszugleichen und die Existenzen und damit die Arbeitsplätze zu sichern.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Existenzgründungen und Existenzförderung sind zentrale Themen für uns und unsere Stadt. Aus diesem Grund freut es mich, daß die Partei, die nicht gerade zu den klassischen Wirtschaftsförderern gehört, dieses Thema aufgegriffen hat.
Hamburg ist im Bundesvergleich führend in der Existenzgründungsförderung. Dies verdanken wir dem Engagement des ehemaligen Wirtschaftssenators Erhard Rittershaus. Was nützen uns aber funktionierende Instrumente in der Existenzgründungsförderung, wenn die allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen schlecht sind.
Die katastrophale wirtschaftsfeindliche Stadtentwicklungsund Verkehrspolitik des Senats und die konzeptionslose Steuerpolitik der rotgrünen Bundesregierung tragen keineswegs zu einem positiven Existenzgründungsklima bei. Nein, sie behindern es sogar.
Die Große Anfrage verschafft auf nahezu 60 Seiten einen Überblick über die Förderprogramme für Existenzgründungen. Zunächst ein Blick auf die Rolle der Frauen in dieser Richtung. Dank dieser Großen Anfrage und der Untersuchung über die Rolle von Frauen als Existenzgründerinnen wird jetzt der Blick vermehrt auf die Frau als Unternehmerin gerichtet. Als selbständige Unternehmerin und Vorsitzende des Verbandes deutscher Unternehmerinnen in Hamburg weiß ich, welchen Schwierigkeiten Existenzgründerinnen von der Gründung bis zur Unternehmensführung ausgesetzt sind. Legen wir 1997 zugrunde, waren nur gut ein Viertel aller Selbständigen weiblich.
Die Antworten des Senats zeigen, wie gering die Hilfsangebote speziell für Frauen gegenwärtig immer noch sind. Der Senat sollte mehr zusätzliche Beratungsangebote für die Frauen schaffen. Wie wichtig eine umfassende Beratung ist, zeigt eine Untersuchung der Westdeutschen Landesbank. Pleiteursache Nummer eins bei gescheiterten Existenzgründerinnen ist zwar der Finanzierungsmangel, jedoch ganz dicht gefolgt von Pleiteursache Nummer zwei, den Informationsdefiziten.
Um nicht eine Zersplitterung des ohnehin schon weitverzweigten Beratungsnetzes zu fördern, müssen diese zusätzlichen Beratungsangebote bei der Hamburger Existenzgründungsinitiative angesiedelt werden. Der Senat zeigt hier eine unverständliche Zurückhaltung, wo er doch sonst nahezu alles gleichstellen will.
Zurückhaltend und tatenlos verhält sich der Senat auch in einem weiteren Punkt, der insbesondere die Frauen betrifft, und zwar den sogenannten Feierabend- oder Nebenerwerbsgründungen. Diese Form der Existenzgründung ermöglicht doch gerade Frauen den Weg in die Selbständigkeit. Aus den wortreichen Ausführungen des Senats läßt sich letztlich nur eine Erkenntnis ziehen: Feierabendunternehmer können praktisch nicht mit einer finanziellen Gründungsförderung rechnen. Dies gilt sowohl für Landes- als auch für Bundesprogramme.
Eine richtliniengemäße Vollexistenz ist schon vom Wortsinn her keine Teilzeitgründung. Den geforderten Primäreffekt kann ein Teilzeitgründer in aller Regel zunächst nicht nachweisen. Notwendig ist also die Öffnung für diese Form der Teilzeitexistenzgründungen zumindest der Landesförderprogramme, um noch mehr Menschen den Weg in die Selbständigkeit zu ermöglichen.
Um auf die besondere Situation dieser Teilzeitgründer einzugehen, muß zudem auch das Beratungsangebot der
Hamburger Existenzgründungsinitiative erweitert werden. Wenn das Ziel unserer Bemühungen eine florierende Existenzgründungskultur ist, dürfen wir keinen einzigen Existenzgründer im Regen stehenlassen.
Dies gilt auch für die in der Großen Anfrage thematisierten Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit. Gott sei Dank, sind die Häuser meistens hohl, Herr Dr. Schmidt.
Der Erfolg der unter der vorherigen Regierungskoalition begonnenen gezielten Förderung bei Arbeitslosen bei der Existenzgründung durch die Bundesanstalt für Arbeit kann sich sehen lassen. Leider haben die Fragesteller diesen Themenkomplex in ihrer Anfrage nicht vollständig gewürdigt. Seit 1986 erhielten Unternehmensgründer von der BfA insgesamt 6,4 Milliarden DM.
Nach Ansicht des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsförderung haben sich die geförderten Existenzgründer am Markt gut behauptet. Nach drei Jahren sind noch rund 70 Prozent der Geförderten selbständig. Durchschnittlich wurde von ihnen jeweils ein zusätzlicher Arbeitsplatz geschaffen.
Der Erfolg der Hamburger Förderprogramme „Arbeit erfinden“ und ENIGMA läßt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abschließend beurteilen. Fraglich erscheint mir jedoch, ob „Arbeit erfinden“ mit einer Gründungsquote von 10 Prozent richtig konzeptioniert ist. Ermutigend ist die Gründungsquote bei ENIGMA.
Ich hoffe sehr, daß der Senat weitere Anregungen aufnehmen wird, die vorhandenen Förderungsinstrumente noch zielgerichteter weiterzuentwickeln, und dabei insbesondere die Situation der Frauen und der Teilzeitgründungen nicht aus dem Auge verliert.