Rolf-Rüdiger Forst
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Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren! Die CDU ist natürlich nicht nur für verkürzte Kündigungsfristen bei Senioren, wir sind natürlich auch für verkürzte Redezeiten bei den letzten Debatten und Flexibilisierung dieser Beiträge.
Worum geht es im Kern der Sache? Es geht darum, daß wir im Grunde genommen soziale Härten durch Doppelbelastungen vermeiden wollen, denn unverhofft kommt allzuoft. Wir erleben es immer wieder, daß insbesondere ältere Mitbürger – sei es durch akute Erkrankungen oder auch Unfälle – ins Krankenhaus kommen und im Anschluß an eine Rehabilitationsmaßnahme in eine Pflegeeinrichtung eingewiesen werden. Hier ergeben sich in der Tat Probleme, wenn wir die Bindung der Mietverträge sehen. So entstehen natürlich bei einer unflexiblen Kündigungsfrist eines Mietvertrages erhebliche Zusatzbelastungen und möglicherweise soziale Härten.Von daher wäre es also sinnvoll und hilfreich zugleich, wenn bei der Ausgestaltung der Mietverträge stadteigener Wohnungen, Herr Wagner, eine Klausel geschaffen würde, die es mit einem gewissen Rechtsanspruch möglich macht, daß diese Kündigungsfristen flexibilisiert sind und verkürzt werden. Somit könnten für
Senioren bei einer zeitnahen Überweisung in eine Pflegeeinrichtung oder in eine Seniorenwohnanlage soziale Härten erspart bleiben.
Herr Senator Wagner, Sie haben nicht immer den besten Ruf als Senator dieser Stadt. Wir kennen Sie als den „Beton-Eugen“, wir kennen Sie als den „Stau-Wagner“. Sie können heute Entscheidendes tun, um nicht noch zusätzlich das Image des Senators der sozialen Kälte auf sich zu ziehen. Sie können nämlich dafür Sorge tragen, daß dieser Antrag mit Leben erfüllt wird. Er ist richtig, er ist sinnvoll, auch wenn er von der Opposition kommt. Sie sollten diesem Antrag in der Form und seinem Petitum zustimmen, spätestens in den Ausschußberatungen.Die Senioren werden es Ihnen danken. – Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Erfreulich ist, daß man immer wieder bei jeder Sitzung der Bürgerschaft etwas lernen kann. So habe ich auch heute bei den Vorrednern gelernt, daß fehlende Kreativität für politische Initiativen und politisches Handeln immer etwas auch mit den schlechten Berichten und fehlenden Angaben zu tun hat, so daß dies oftmals schon als Entschuldigung ausreicht.
Nichtsdestotrotz sind detaillierte Datenerhebungen und Berichterstattungen zur Prävention, Umsetzung und Steuerung effizienter wirkungsvoller Politik wichtige, unverzichtbare und ergänzende Begleitinstrumente. So ist auch das Anliegen einer erweiterten Sozialberichterstattung, insbesondere den Komplex der verdeckten Armut sowie mögliche Wechselbeziehungen, die sich aus einer zunehmenden Zahl ungesicherter und geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse ergeben können, transparenter zu machen,
sicherlich sinnvoll. Aber Datenerhebungen und die Beschreibungen von Problemstellungen und Zusammenhängen sind das eine. Das andere ist sicherlich das, was wir täglich in unserem Lebensumfeld wahrnehmen, und beides gemeinsam bildet die Einheit und die Grundlage des politisch notwendigen Handelns.
Betroffenheitsdebatten, in denen Sie auch heute die Problemstellungen beklagen, und die Forderung einer erweiterten Berichterstattung reichen alleine nicht aus. Parlamentsinitiativen, politisches Handeln sowie zeitnahe Entscheidungen sind gefragt und notwendig. Das aber geht weder mit diesem Senat, den ihn tragenden Koalitionsfraktionen, noch mit der derzeitigen Bundesregierung. Sie haben in diesem Plenum Arm in Arm, Schulter an Schulter bei jeder Debatte zum Sozialbericht Betroffenheitstränen vergossen und die damalige Bundesregierung in die politische Verantwortung genommen. Auch heute hat uns Frau Mandel dies in ihrem wohlgeübten Parlamentsritual wieder lebendig vorgeführt.
Wenig gefragt haben Sie sich aber auch, was Sie selbst in und aus Ihrer Regierungsverantwortung heraus schon längst hätten ändern können, um einer wachsenden und verdeckten Armut in Hamburg wirkungsvoll und präventiv mit entsprechenden Initiativen zu begegnen. Da ist es einfach zu wenig, sich hinzustellen und mit dem Ausdruck der eigenen Hilflosigkeit erweiterte Analysen und Berichterstattungen zu fordern, aber Senats- sowie Parlamentsinitiativen in der Sache, die etwas bewegen, verkümmern zu lassen. Dennoch sind erweiterte Untersuchungskomplexe wichtige unverzichtbare Ergänzungen, und darum wollen wir auch in diesem Falle nicht darauf verzichten.
Wichtig ist aber auch das, was wir täglich in unserem Lebensumfeld und im Dialog mit Nachbarn, Kollegen, Initiativen, Verbänden und Organisationen wahrnehmen, denn darin liegen die wesentlichen Impulse unseres politischen Handelns und nicht erst in Berichten.Darum lassen Sie uns diese Impulse des Dialogs im Einklang mit den Ergebnissen der Sozialforschung aufgreifen und im gemeinsamen Handeln dafür sorgen, zu einem Mehr an sozialer Gerechtigkeit zu kommen und im Rahmen der Prävention mit gezielten Maßnahmen insbesondere der verdeckten Armut wirkungsvoll zu begegnen. – Schönen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Uhl, wenn Sie uns denn demnächst wieder einmal mit Ihren Anträgen beglücken, das ist Ihr gutes Recht, dann tun Sie uns einen Gefallen und setzen sich inhaltlich substantiell mit der Materie auseinander, denn das ist sicher ein Mindestanspruch, den man in einem Parlament hat, insbesondere dann, wenn man Anträge stellt.
Wieder einmal führen Sie mit Halbweisheiten und falschen Darstellungen eine sozialpolitische Betroffenheitsdebatte, die den Eindruck der Entrechtung von Hilfeempfängern in zumutbaren Arbeitsverhältnissen vermitteln soll.Das ist unredlich und soll Ihre wahre politische und ideologische Zielsetzung nach Sozialrente und Bürgergeld verdecken.
Wenn Sie das wollen, dann haben Sie auch den Mut, das zu sagen, und verzichten Sie auf Anträge und Debatten, die den Eindruck dieser Entrechtung in zumutbaren Arbeitsverhältnissen vermittelt.
Meine Damen und Herren, worum geht es denn? Es geht darum, daß mit den sozial- und arbeitsmarktpolitischen Instrumenten der Zugangssteuerung und den bezirklichen Einrichtungen der Fachstellen zur Arbeit Bemühungen unternommen werden, Langzeitarbeitslose aus dem Hilfebezug zu lösen und sie wieder in den Ersten Arbeitsmarkt zu integrieren.Dabei ist es zu einer etwas konsequenteren Anwendung des Paragraphen 18 BSHG gekommen.
So werden von den Fachstellen zur Arbeit vermehrt individuelle und an den persönlichen Qualifikationen und körperlichen Fähigkeiten ausgerichtete Angebote zur Arbeit unterbreitet mit der Zielsetzung, Hilfeempfänger aus dem Hilfebezug herauszuführen und Lebensperspektiven aufzubauen. Wenn bei einer zugewiesenen Stelle und der Arbeitsaufnahme das Arbeitseinkommen den Lebensunter
halt nicht deckt, bleibt der rechtliche Anspruch auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt und einmalige Hilfen in vollem Umfang erhalten. So ist es unzutreffend, wenn Sie in dieser Frage auch von einer sozialen Entrechtung sprechen.
Es ist grober Unfug, den Eindruck zu erwecken, Arbeitsstelle sei schlechter als Sozialhilfebezug, wie auch von tarifrechtlichen Entflechtungen und Entrechtungen zu sprechen und deutlich machen zu wollen, daß eine tarifrechtliche Entrechtung bei zugewiesenen Arbeitsverhältnissen gegeben sei. Frau Uhl, nehmen Sie bitte auch einmal zur Kenntnis, daß es unter den Arbeitsuchenden viele gibt, die arbeiten wollen
und froh darüber sind, wieder eine Beschäftigung gefunden zu haben, auch wenn sie nicht sofort mit dem mühevollen Wiedereinstieg in eine Stelle ihres ehemals erlernten Berufes verbunden ist.
Viele sind zunächst dankbar, über eine Zeitarbeits- und Beschäftigungsagentur in einem befristeten und tarifrechtlich entlohnten Arbeitsverhältnis zu stehen, aus dem sich die Chancen entwickeln, wieder in eine dauerhafte Beschäftigung zu kommen.
Ihr Antrag mit den Forderungen nach globalrechtlichen und Fachlichen Weisungen richtet sich gegen die Chancen, über zunächst befristete und niederschwellige Arbeitsverhältnisse in ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis zu gelangen. Er richtet sich auch mit versteckter und unhaltbarer Kritik gegen die Zeitarbeitsunternehmen unserer Stadt, und das ist einfach unseriös. Ihr Antrag ist eines jener Instrumente, die einen aktiven Beitrag dazu leisten, die Arbeitslosigkeit in dieser Stadt weiter zu verwalten, und das Begehren derer, die es einfach satt haben, weiterhin einen Dauerparkplatz in der Sozialhilfe zu haben, mit Füßen treten.
Die Zielsetzung ist und bleibt es, mit wirkungsvollen Instrumenten der Sozial- und Arbeitsmarktpolitik Hilfeempfänger unter ihrer eigenen Mitwirkung aus der Sozialhilfe zu lösen, wieder Chancen und Perspektiven eines von Hilfesystemen unabhängigen Lebens zu vermitteln. Dazu haben wir, die CDU-Fraktion, mit unseren parlamentarischen Initiativen und Anträgen – dabei erinnere ich an unseren Antrag Kombi-Lohn und den Antrag zur Eingliederung von Hilfeempfängern mit Kindern – immer wieder richtige Beiträge und Denkanstöße geliefert.
Meine Damen und Herren, diesen Weg müssen wir gehen. Wir müssen die Instrumente der Zugangssteuerung ausbauen und optimieren. Wir müssen aber auch im Rahmen einer effizienteren Wiedereingliederung und Zugangssteuerung – das geht an Ihre Adresse, Frau Senatorin – den Mut haben, uns Modellprojekten, die im Ausland und in benachbarten Bundesländern – siehe Job-Center – erfolgreich sind, nicht zu verschließen.
Den vorliegenden Antrag lehnen wir daher ab, denn er ist mehr hinderlich, als daß er dem Anliegen vieler arbeitsuchender und arbeitswilliger Hilfeempfänger gerecht wird. Es muß auch bedacht werden, daß die Mittel der Sozialhilfe nicht wie ein Regenbogen am Himmel erscheinen, sondern daß jede Mark, die wir für unsere Hilfesysteme aufwenden, erarbeitet und in unseren Haushalt eingestellt werden muß.
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Daher müssen auch Hilfeempfänger entsprechend ihrer individuellen Möglichkeit aktiv in die Hilfeplanung einbezogen werden.Sie müssen es in Kauf nehmen, daß, wenn sie sich ihrer gesetzlichen Verpflichtung und dem Mitwirkungsersuchen nach Arbeit verweigern und sich einer ihren persönlichen Fähigkeiten und Belastbarkeiten zumutbaren Arbeit widersetzen, die gesetzlichen Regelungen des BSHG durch Kürzungen der Sozialhilfe greifen.
Meine Damen und Herren, der Antrag ist abzulehnen, denn er ist nicht hilfreich. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zum 1. Juli 2000 treten wesentliche gesetzliche Veränderungen und Neuregelungen des Zivildienstes in Kraft.So werden sich die Zivildienstzeit von 13 auf elf Monate verkürzen, die Zivildienststellen und -plätze in erheblichem Maße reduzieren und die Träger der Beschäftigungsstellen mit weiteren Kosten durch eine höhere Mitbeteiligung am Sold, den Fahrkostenzuschüssen sowie einer dreißigprozentigen Beteiligung am Entlassungsgeld zusätzlich belastet. Ebenfalls wurde die Erstattungspauschale des Bundes zur Rentenversicherung von 42 000 DM auf 31 000 DM abgesenkt. Auch dies ist eine weitere Verschlechterung.
Meine Damen und Herren, der Senat hat sich mit seiner Stimme im Bundesrat an diesen Veränderungen beteiligt. Er hat sie mitgetragen und ist somit für die Folgen verantwortlich. So ist der Senat mitverantwortlich für gesetzliche Veränderungen, die auch in Hamburg zu einem erheblichen Sozialabbau führen, und dafür, daß künftig soziale Leistungen ersatzlos wegfallen werden.Die Lasten der vom Senat mit getragenen und zu verantwortenden Veränderungen wiegen schwer, und die Folgen sind erheblich. Im Hinblick auf notwendige Kompensationsmaßnahmen sind die Auswirkungen auf den Hamburger Haushalt, wie der Senat in der Beantwortung unserer Großen Anfrage einräumt, derzeit überhaupt nicht absehbar.
Die Haushaltsfolgen sind das eine, das andere die sozialen Folgen für die Betroffenen selbst. Diese Last wiegt um so schwerer. Es ist erkennbar und Fakt, daß sich in Pflegeeinrichtungen und Wohlfahrtsverbänden Betreuungsund Versorgungslücken abzeichnen, die sich nur schwer, wenn überhaupt, mit einem erheblichen finanziellen Aufwand schließen lassen werden.
Ferner wird sich in vielen Bereichen, in denen sich der Zivildienst mit einer vorbereitenden Fachausbildung verbindet, wie beispielsweise in den Rettungsdiensten, allein durch die Dauer und die Kosten dieser Lehrgänge und die Ausbildung in der Relation der noch verbleibenden Restdienstzeit, Zivildienst kaum noch lohnen und durchführbar sein. Der Senat hat in seiner Mitentscheidung im Bundesrat um diese vielschichtigen Problemstellungen, die sich mit einer Verkürzung der Zivildienstzeit verbinden, gewußt. Gleichwohl und trotzdem fehlt es ihm aber am notwendigen Mut, sachbegründet zu argumentieren und eine Verkürzung der Zivildienstzeit abzulehnen.
So hat der Senat in seiner rotgrünen Ideologie den Zivildienst zum Prügelknaben gemacht, getroffen hat er jedoch die Gesellschaft und die Zivildienstleistenden selbst. Die Auswirkungen auf Hamburger Pflegeeinrichtungen und
Wohlfahrtsverbände sind fatal, und täglich dringen neue Nachrichten drohender Versorgungslücken in der Übergangszeit von Juli bis September und künftig wegfallender Betreuungsleistungen an die Öffentlichkeit.
Lassen Sie mich dazu zwei, drei Beispiele geben.So ist der Presse und dem Wortlaut der Einrichtungen zu entnehmen, daß es allein im Albertinenhaus in Schnelsen demnächst 15 Zivildienstleistende weniger geben wird. Das bedeutet allein für die Übergangszeit, die ich für den Zeitraum von Juli bis September ansprach, daß damit 6057 Stunden Zuwendung, Betreuung und Pflege weniger erbracht werden können.
Der nächste Punkt betrifft die individuelle Schwerstbehindertenbetreuung der Diakonie. Auch hierzu liegen uns nachweisliche Zahlen vor. Fakt ist, daß auch hier 50 Zivildienstleistende weniger Dienst tun werden, dagegen ist richtig, daß man nicht nur eine höhere Kostenbeteiligung der Träger beschlossen und den Zivildienst gekürzt hat, sondern daß er vor allem auch substantiell gekürzt und Zivildienststellen abgebaut wurden. Dieser Stellenabbau macht sich allein im Rahmen der individuellen Schwerstbehindertenbetreuung in Hamburg bei der Diakonie mit 50 Zivildienststellen bemerkbar. Auch dies, Frau Senatorin, nehmen Sie es zur Kenntnis, sind immerhin 22 500 Stunden weniger an Zuwendung, Betreuung und Pflege. Die Deutsche Muskelschwundhilfe beklagt elf Stellen weniger. Auch hier können wir noch einmal 4950 Stunden hinzu rechnen. Dieses Zahlenspiel kann man, wenn man so will, fortführen, nur es würde vermutlich auch ein Stück weit an Unterhaltungswert verlieren.
Unter dem Strich bleibt festzustellen – lediglich an diesen drei Beispielen festgemacht, Frau Senatorin –, daß es immerhin 34 200 Stunden sind, die allein in der Übergangszeit von Juli bis September im Pflegebereich fehlen. Diese müssen kompensiert werden.
Meine Damen und Herren, das ist rotgrüner Sozialabbau pur. Es ist eine Politik der sozialen Kälte, wenn der Senat in der Beantwortung unserer Großen Anfrage lediglich feststellt, daß sich schwerstpflegebedürftige Kinder auf den häufigeren Wechsel von Bezugspersonen einstellen müssen, und er im übrigen nicht beurteilen könne, wie sich diese Situation auf die weitere Entwicklung schwerstbehinderter Kinder auswirken werde.
Darum muß es unsere Sache sein, Frau Senatorin, in der Solidarität mit Betroffenen und Trägern Versorgungslücken und sozialen Abbau zu verhindern und die Betreuung der Pflege- und Schwerstpflegebedürftigen zu sichern.Aus diesem Grunde fordern wir Sie mit dem begleitenden Antrag auf, diesem Antrag unmittelbar und zügig zur weiteren Vermeidung von sozialem Abbau zu folgen. Es ist hilfreich, wenn wir im Vorfeld dieses von uns eingebrachten Antrags zumindest atmosphärisch wahrnehmen können, daß Sie sich in dieser Frage bewegen.Wir wollen aber am Ende Ergebnisse sehen, und zwar solche, die die Pflege weiterhin sicherstellen. Da sind Sie in der Verantwortung und sollten sie wahrnehmen.
Nun weiß ich, daß wir es sicherlich auch hier wieder erleben werden, daß Sie mit gewandten Worten nach vorn kommen und in Ihren schon geübten Ritualen erklären werden, welche erfolgreichen Gespräche Sie in den letzten Tagen hatten und daß Sie im Grunde schon zu guten Vereinbarungen gekommen sind. Wenn es so wäre, würden wir uns freuen, denn dann hat unser Antrag bereits im Vorfeld eine gewisse Wirkung bei Ihnen erzielt.
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Insgesamt bleibt es zu bedauern und zu beklagen, daß der Zivildienst zur Marionette einer kaum zukunftsfähigen rotgrünen Träumerei zur Abschaffung der Wehrpflicht geworden ist. Mit Ihrer Stimme im Bundesrat und gegen den Zivildienst haben Sie ohne Not bundesweit auf mehr als 11,5 Millionen Betreuungsstunden und soziales Engagement junger Menschen, vor allem in der Schwerstbehindertenbetreuung, verzichtet. Sie haben aber auch darauf verzichtet, jungen Menschen eine Chance zu geben, sich über eine längere Zeit einmal selber zu finden und sich über ihr soziales Engagement und ihre Erfahrung im Zivildienst eventuell für einen späteren Berufseintritt in einen der Sozialberufe zu interessieren.
Verzichtet haben Sie auch darauf, daß mit künftig schlanker werdender oder wegfallender sozialer Leistung insbesondere den alten Menschen ein Stück tägliche Lebensfreude und Abwechslung zuteil wird, wenn mit den mobilen sozialen Hilfsdiensten Zivildienstleistende mittags vielleicht auch mal die Mahlzeit auf Rädern bringen.
Meine Damen und Herren, wir sind mit den Änderungen im Zivildienst insgesamt ein Stückchen ärmer geworden, und der Hamburger Senat hat keine Mühen gescheut, daran fleißig mitzuwirken.
Darum lassen Sie uns im Sinne unseres Antrags dafür eintreten, daß zumindest im Rahmen der Übergangszeiten Juli bis September die Pflege Schwerstbehinderter sichergestellt ist und daß es gelingen mag, Einbrüche in diesem Bereich zu lindern.
Tatsache ist und bleibt, daß Sie an einer Stelle eine schlechte Entscheidung getroffen haben. Auch wenn es möglich ist, mit Kraft, Engagement und mit Hilfe dieses Antrags die schwersten Probleme zumindest für die Übergangszeit abzufedern, ist der Zivildienst mehr oder weniger zu einem großen Problem geworden.Wir werden sicherlich gemeinsam noch viele Anstrengungen machen und Überlegungen anstellen müssen, wie wir diesen Schaden, den Sie mit Ihrer Stimme im Bundesrat angerichtet haben, ausgleichen können. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Frau Dr. Freudenberg, Sie haben eingangs Ihres Redebeitrags noch einmal eindrucksvoll die Situation der Behinderten selbst, aber auch die Situation der Tagesförderstätten dargestellt. Dies war sicherlich sinnvoll und richtig, denn wir müssen uns diese besondere Situation betroffener Menschen immer wieder sehr deutlich und viel öfter vor Augen führen.
Vermißt habe ich allerdings, daß der Ansatz der politischen Inhalte und Forderungen eher bescheiden und zögerlich ausgefallen ist.Wenn Sie im letzten Teil des Antrags davon sprechen, Hilfe muß schnell und individuell erfolgen, darf man allerdings keine Berichtsanträge schreiben. Wenn ich mir die Punkte Ihres Antrags anschaue, ist sehr auffallend, daß Sie dem Senat acht Monate Zeit lassen, eine Bedarfsanalyse zu erheben. Verehrte Frau Dr. Freudenberg, die Zahlen liegen vor! Es gibt ständige Datenübermittlungen an die Behörde, nicht nur an die BAGS, sondern gleichwohl natürlich auch an die BSJB. Auf Grundlage dieser verläßlichen Zahlen, die geliefert werden und vorhanden sind, die also greifbar sind, hat der Senat Möglichkeiten, zu handeln und Entscheidungen zu treffen.
Ich halte es für ein politisch völlig falsches Signal und viel zu zögerlich und zu zaghaft, wenn Sie sagen, wir müssen und wollen helfen, schnelle Hilfe tut not, aber dann Berichtsanträge stellen. So, meine Damen, meine Herren, kann man keine glaubwürdige Politik machen, Politik, die im Grunde genommen die Zielsetzung des Handelns hat. Die Zahlen gibt es; wir brauchen nicht lange zu analysieren, zu evaluieren und zu diskutieren, sondern wir müssen ergebnisorientiert handeln. Das kann Politik von uns verlangen.
Lassen Sie mich aber dennoch auf Punkt 2 Ihres Antrags eingehen.Wir kommen zur angekündigten Prüfung aus der Drucksache 16/3287. Es handelt sich bei dieser antragsbezogenen Zielgruppe – ich möchte mich sehr stark am Text Ihres Antrags orientieren – um jungerwachsene Schwerstbehinderte, die auch mit dem Besuch einer Sonderschule eine Ganztagsbetreuung brauchen. Die von Ihnen, verehrte Frau Senatorin, angebotene Teilung vorhandener Plätze – halbtägige Angebote sowie einzelne Wochentage – ersetzen nicht die zwingende Notwendigkeit einer zeitnahen Realisierung und Einrichtung neuer Gruppen. Sie bieten unbefriedigende Alternativen an. Sie wissen, was hier gebraucht wird. Wenn wir wirklich effizient handeln und helfen wollen – Helfen und Handeln ist in dieser Frage weitestgehend das gleiche –, dann brauchen wir
mehr Ganztagsgruppen. Auch stehen Ihrem Vorschlag fachlich nachvollziehbare Bedenken entgegen.Das hat der Kollege Witte eben sehr zaghaft noch einmal deutlich gemacht. Das kann man verstehen. Wenn man Koalitionsfraktion ist, mag man nicht so deutlich werden, aber richtig ist das schon.Diesen Vorschlägen und Ihren Überlegungen stehen fachlich nachvollziehbare Bedenken entgegen. Die anregende Assistenz, die Betreuung und Pflege auch im Hinblick auf die personelle Ausstattung der Einrichtungen wird sich nur begrenzt darstellen lassen.
In der Frage der Durchlässigkeit – das war auch ein Punkt Ihres Antrags – von Tagesförderstätten zu Behindertenwerkstätten ist aus fachlicher Sicht ebenfalls bekannt, daß es immer wieder nur wenige Ausnahmefälle sind, die im Rahmen einer rehabilitativen Entwicklung diesen Weg nehmen können. Meine Damen, meine Herren, Schwerstbehinderte haben nicht die Belastungsfähigkeit. Sie haben nicht die Leistungsfähigkeit, den Weg in ein Berufsförderungswerk zu gehen. Das funktioniert nicht. Nur in wenigen Ausnahmefällen ist das möglich.Wir freuen uns, wenn das so ist. Aber es paßt nicht zu fragen, welche Durchlässigkeit es geben wird.
Es wurde hier ebenfalls noch einmal deutlich, daß es eine behördenbekannte Warteliste – Frau Senatorin, Sie wissen davon – mit circa 40 Schwerbehinderten gibt – Herr Kollege Witte hatte sogar von nahezu 50 Schwerbehinderten gesprochen –, die schnellstens einen Betreuungsplatz auf niederschwelligem Niveau mit anregender Assistenz brauchen. Die Bereitschaft und das konkrete Angebot von Trägern, diese Plätze einzurichten, liegt vor.
Die Not, die Belastung der Eltern, das Anliegen der Betroffenen selbst macht unmittelbares Handeln notwendig. Angesichts dieser Tatsachen und der Tatsache, daß viele auch hier nochmals angesprochene Fakten bekannt sind, über die jetzt der Senat mit einer Acht-Monats-Frist berichten soll, ist der SPD/GAL-Antrag nichts anderes als eine Nebelkerze, die den Eindruck des kompetenten Handelns vermitteln soll, ohne daß drängende, vordringliche Problemstellungen einer Problemlösung zugeführt werden.
Fordern Sie mit Ihren Anträgen den Senat und die Senatorin auf, nicht zu gackern, sondern Eier zu legen. Senatsberichte alleine helfen nicht, Betroffene brauchen schnelle, wirkungsvolle Hilfe und Maßnahmen des problemlösenden Handelns. Darum sind Sie, Frau Senatorin, gefordert, und daran werden wir Sie sowie Ihre Freunde der Koalitionsfraktion immer wieder und aufs neue messen. – Schönen Dank.