Sybill Buitrón Lübcke
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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir werden den Antrag ebenfalls ablehnen, nicht weil wir seine Zielrichtung falsch finden, sondern weil es uns bei der Forderung nach einem Tarifvertrag für die wissenschaftlichen Hilfskräfte ähnlich wie bei anderen Anträgen ging, mit denen im engeren oder im weiteren Sinn punktuelle Verbesserungsmaßnahmen im Hochschulbereich angestrebt werden.
Das kann man so sehen, muß man aber nicht!
Man kann bei diesen Anträgen mit dem Ziel punktueller Verbesserungen oft zustimmen, aber aus unserer Sicht eigentlich so richtig erst dann, wenn die Grundversorgung für die Studierenden stimmt.
Das ist aber nicht der Fall, diese Voraussetzung ist in Hamburg nicht gegeben! Deshalb wollen wir das Thema der Besser- oder Gerechtstellung der wissenschaftlichen Hilfskräfte in Hamburg nicht – auch wenn hier grundsätzlich Handlungsbedarf besteht – prioritär behandeln. Unsere Priorität ist und bleibt die Sicherung der Grundversorgung.
Ich weiß, daß Ihnen diese Sicht jetzt nicht gefällt, aber Sie werden die Defizite, die in diesem Bereich herrschen, ja auch nicht bestreiten.
Ich möchte noch eine Anmerkung zum Regelungsbedarf machen, den Herr Riecken in seinem Punkt 2 angesprochen hat. Mich würde in der Tat auch einmal interessieren, ob die Informationen, Frau Koppke, die Sie haben, über bessere Zuwendungs- und Vergütungshöhen beziehungsweise über das Vorhandensein von Tarifverträgen in anderen Bundesländern, tatsächlich stimmen. Der Senat behauptet nein.
Unterstellt man, daß Ihre Variante korrekt ist, dann zeigt das klar – darin hat Herr Riecken recht –, daß wir keinen bundeseinheitlichen Regelungsaufwand betreiben müssen, um die Situation hier zu verbessern, weil unter den bereits heute gegebenen Voraussetzungen andere Bundesländer ihre wissenschaftlichen Hilfskräfte anders bezahlen und mit den Zuwendungen besserstellen. Wenn die finanzielle Grundausstattung im Hochschulbereich in Hamburg also so wäre wie notwendig, würde ich sagen, daß wir in Hamburg in dieser Frage auch ohne bundeseinheitliche Grundlage im Sinne Ihres Antrags verfahren könnten und auch sollten.
Präsident, meine Damen und Herren! Angesichts der bevorstehenden Anhörung am 8. Mai will ich mich heute nur auf einige Punkte beschränken.
Die Senatsmitteilung enthält eine ganze Reihe von Absichten. Zu den guten Absichten gehört auch aus unserer Sicht die Einführung von Kerncurricula für alle an der Lehrerausbildung beteiligten Fachbereiche und Disziplinen. Mir gefällt daran nicht nur das Ziel, den Studierenden eine verläßliche Orientierung zu geben, sondern insbesondere die Idee, genauso wie Frau Brüning es gesagt hat, die Fachwissenschaften stärker auf eine lehramtsspezifische Ausrichtung ihres Lehrangebots zu verpflichten. Ich glaube, eine wesentliche Ursache für diese Diskussion der Notwendigkeit einer Reform in den vergangenen Jahren bestand darin, daß das Studium in den Fachwissenschaften zu wenig auf den späteren Beruf bezogen ist, das heißt, zu wenig Theorie anbietet, die für die Lehrerpraxis konkret relevant ist. Das haben insbesondere die zukünftigen Grundschullehrer kritisiert, aber ich habe es auch ab und zu von Gymnasiallehrern gehört. Daß die sich dann mangels entsprechender praxisnaher Angebote tendenziell auf das Fachstudium konzentrieren, ist keine wünschenswerte Konsequenz.
Wenn es in der Senatsmitteilung heißt, daß die Einführung von Kerncurricula erheblicher Anstrengungen insbesondere innerhalb der Universität bedarf, dann klingt das für den Außenstehenden ja relativ harmlos. Wenn man aber weiß, daß schon viele Professoren unmittelbar am Fachbereich Erziehungswissenschaften ihre Schwierigkeiten damit haben – oder hoffentlich zunehmend hatten –, ihr Lehrangebot auch an den Erfordernissen der Praxis auszurichten, dann kann man in etwa ermessen, was das für den Rest der Hochschullehrer bedeutet. Hier eine Meinungsveränderung zu erreichen, ist eine riesige Herausforderung. Ich würde so weit gehen zu sagen, daß mit Gelingen dieser Herausforderung die Reform steht oder auch fällt.
Die bisherige Argumentation für diese Abwehrhaltung – es wird sich auf „Freiheit von Forschung und Lehre“ berufen oder darauf, daß die Forschung auf die Zukunft und nicht auf die Gegenwart in den Schulen ausgerichtet sein müsse – ist nicht ganz von der Hand zu weisen. Aber man darf sie mittelfristig so absolut, wie sie bisher akzeptiert wurde, auch nicht weiter hinnehmen. Wenn alles nichts hilft, dann muß man sich überlegen, ob die Lehrerausbildung tatsächlich noch an die Universität gehört.
Einen Haken machen wir hinter die Verankerung der sogenannten prioritären Themen in der Lehrerbildung und hinter die Bündelung der Praxisanteile in der ersten Phase. Über die Ausgestaltung muß man sich noch unterhalten. Hinsichtlich der prioritären Themen ging es mir ein bißchen wie Frau Dr. Brüning. Mir war auch nicht ganz klar, wo eigentlich der Unterschied zu den Inhalten der Kerncurricula liegt beziehungsweise worin oder die eigentliche Abgrenzung oder Verbindung bestehen soll. Hierüber sollten wir noch einmal sprechen.
Bei der verpflichtenden Fortbildung ist der Knackpunkt nicht die Verpflichtung selbst – die haben wir per Schulgesetz heute schon –, sondern hier geht es in der Tat um die Ausgestaltung dieses sogenannten Obligatoriums. Wir erwarten ein Konzept, das Regelungen zur verbindlichen Einforderung dieser Fortbildungspflicht enthält.
Was erscheint nicht so rund? Zum einen ist es eine gewisse terminliche Unverbindlichkeit für die Bearbeitung der komplexeren Fragestellungen. Wir sind nicht grundsätzlich gegen eine Verkürzung der ersten und zweiten Phase, aber mir gefällt es nicht, daß der Senat relativ leicht benennen kann, daß die Reduzierung des Vorbereitungsdienstes bereits zum August 2002 realisiert werden soll; gerüchteweise habe ich von einem noch früheren Datum gehört, was ich sehr abenteuerlich fand. Hinsichtlich der geplanten Zeitoptimierung der ersten Phase heißt es dagegen nur, daß sie zügig in Angriff genommen werden soll. Das ist so nicht ideal. Wenn man einen früheren Berufseinstieg als heute erreichen will, was grundsätzlich nicht schlecht ist, dann muß man sich aber wenigstens auf einen Termin für die Einführung der Maßnahmen festlegen, die für die neue Berufseinstiegsphase geplant sind. Dieses Commitment findet man in der Drucksache aber nicht.
Wir haben Verständnis für eine verschiedenartige Taktung der Reformumsetzung. Aber es muß unbedingt sichergestellt sein, daß diejenigen Einzelteile, die unmittelbar miteinander zusammenhängen, auch zusammenhängend realisiert werden.
Wir begrüßen die Anhörung, weil sie uns Gelegenheit gibt, bestimmte Punkte noch zu hinterfragen. Später wollen wir dazu auch klare Positionen des Senats hören. Unser Klärungsbedarf ergibt sich nicht nur aus der Senatsmitteilung, sondern auch aus dem HKL-Bericht, und dies insbesondere dann, wenn dieser Bericht nicht nur grundsätzlich, sondern im Detail eine Guideline für die Reformumsetzung sein soll. Von Bedeutung sind für uns in diesem Zusammenhang die von der Kommission ausgesprochenen Empfehlungen im Bereich der interkulturellen Bildung, von denen man in der Senatsmitteilung nichts lesen kann. Das ist ein kritisches Kapitel, das auch wir in der Anhörung beleuchten werden.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Fischer-Menzel, jede Initiative, die der Verbesserung der Studierendenbetreuung dient, ist erst einmal eine gute Initiative, deshalb stimmen wir auch dem Inhalt Ihres Antrags zu.
Ich glaube zwar nicht, daß es das vorrangigste Defizit ist, was es im Hochschulbereich zu behandeln gibt. Dennoch haben wir in diesem Bereich Optimierungsbedarf, und dies über die Fragestellung, die Sie im Antrag beschreiben, hinaus.
Wir befürworten die Einsetzung von Ombudsleuten in Prüfungsangelegenheiten, Frau Fischer-Menzel hat das Beispiel Vorfälle am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften genannt. Es gibt sicherlich nicht so häufig Konfliktsituationen dieser Art, aber bereits in weniger schwerwiegenden Unstimmigkeiten zwischen Prüflingen und Prüfern kann eine offizielle Vermittlerperson helfen oder zur Klärung und Deeskalation beitragen.
Ich würde mir wünschen, daß die Einsetzung der Ombudsleute nicht über die Einrichtung neuer Planstellen geschieht, weil ich diese grundsätzlich lieber in der Grundversorgung der Studierenden angelegt sehen würde. Vielleicht könnte der Vertrauenslehrer im Schulbereich ein Beispiel sein, wo Lehrer zusätzlich zu ihrer Unterrichtsverpflichtung ehrenamtlich eine Art Ombudsfunktion für die Schüler übernehmen. Es wäre gut, wenn dieses Modell so oder ähnlich auch an Hochschulen arbeiten könnte.
Eine letzte Bemerkung: Es ist unstrittig, daß die Studienberatung erfolgen sollte, weil sie im Start Orientierungshilfe bietet und auch im weiteren Verlauf des Studiums immer sinnvoll sein kann.Es ist sicherlich nicht gut, wenn es in diesem Bereich, aus welchen Gründen auch immer, noch zu Versorgungslücken kommt. Ich bin allerdings der Meinung, daß zu einer pro-aktiven Studierendenberatung und -betreuung schon ein ganz banales Thema gehört: Ich biete eine einfache Sprechstunde an und halte den verabredeten Termin als Hochschullehrer auch ein.Hier beginnt nämlich das Problem: Wem als Hochschullehrer das Bewußtsein dafür fehlt, dem fällt es natürlich auch schwer, eine institutionalisierte Studienberatung durchzuführen. Mit anderen Worten: Es geht grundsätzlich um mehr Hochschullehrerpräsenz über die gehaltenen Seminare und Vorlesungen hinaus.
Es gibt eine Reihe von Professoren, bei denen man das Bewußtsein dafür, daß das schlicht zu ihren Dienstpflichten gehört, noch schärfen muß.Hier erwarte ich von den Hochschulen, daß sie ihren individuellen Verbesserungsbedarf identifizieren und auch begreifen, daß es ihre Attraktivität steigert, wenn sie sich in diesem Bereich neu aufstellen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte auf ein paar Punkte eingehen, die meine Vorredner gesagt haben. Frau Woisin sprach zum Beispiel von einem Ausschließlichkeitsanspruch, den beide Methoden für sich reklamieren.Ich weiß nicht, ob das stimmt. Ich glaube, daß der Anspruch darin besteht, ein sauberes Nebeneinanderher für sich zu wahren, und das heißt nicht Ausschließlichkeitsanspruch, weil das bedeuten würde, daß der eine den anderen schluckt. Das ist, glaube ich, nicht gemeint. Das wollen weder die Gehörlosen noch die Schwerhörigen.
Zum Thema: keine methodische Vereinheitlichung in der zusammengelegten Version der beiden Schulen und der von Frau Dr. Freudenberg viel zitierten Gewährleistung der drei Abteilungen. Sie haben die Sorgen, die die Eltern der Schwerhörigenschule mit diesen Ankündigungen haben, zum Teil als irrational bezeichnet.
Das ist, finde ich, sehr gefährlich. Ich persönlich habe das als arrogant empfunden,
und zwar deshalb, weil ich glaube, daß in einer Konstellation, in der nur zwei Kinder in der Gehörlosenabteilung eine Klasse bilden, es wahrscheinlich zwangsläufig unter Ressourcenaspekten zu irgendwelchen Synergieeffekten – in Anführungszeichen – kommen wird. Deshalb ist die Sorge
A C
B D
natürlich nicht ganz unbegründet, daß es langfristig zu Zusammenlegungen kommt.
Was das Thema gemeinsamer Unterricht in sogenannten handlungsorientierten Fächern angeht, so ist es natürlich ein Unterschied, ob ich in sprachorientierten Fächern Gebärde und lautsprachlichen Ansatz kombiniere oder in diesen sogenannten handlungsorientierten Fächern. Nur dürfen wir nicht vergessen, daß aus der Sicht der Eltern der Schwerhörigenschule diese Methode ein ganzheitliches Konzept ist, und das heißt sowenig Vermischung im Unterricht wie möglich. Das möchte ich noch einmal zu bedenken geben.
Wie Herr Beuß angekündigt hat, möchte ich noch einmal auf den Punkt 3 unseres Petitums eingehen. Die SPD redet sehr viel von quartiersbezogener Stadtteilpolitik. Wenn es Ihnen damit wirklich so wichtig ist, dann würde ich Ihnen empfehlen, sich den Stadtteil St. Georg auch einmal unter schulpolitischen Gesichtspunkten anzusehen,
und zwar im Bereich Primarstufe und Sekundarstufe I. Hier droht nämlich ein Schulsterben, weil es aufgrund der Lebensbedingungen in diesem Umfeld offensichtlich immer mehr Familien gibt, die, wenn sie es sich leisten können, ihre Kinder nicht dort aufwachsen und zur Schule gehen lassen wollen. Als Folge davon gibt es an Schulen wie der Heinrich-Wolgast-Schule oder auch der Schule Norderstraße immer weniger Anmeldungen, was wir nicht begrüßen können. Ich will nicht unbedingt das Wort dem SEPL reden, diesem Schulentwicklungsplanungsbuch, das viele von Ihnen vielleicht noch erinnern.Ich will nicht sagen, daß wir den wieder brauchen, aber, was den Stadtteil St. Georg angeht, brauchen wir garantiert mehr als diese organisatorischen Tröpfchenentscheidungen, die jedes Jahr nach Ablauf der Anmelderunde für Hamburgs Schulen getroffen werden. Für St. Georg bedarf es dringend einer Schulstandort-Gesamtkonzeption, die dazu beiträgt, daß die Familien dort wohnen bleiben und zur Durchmischung, Gestaltung und Weiterentwicklung dieses Stadtteils beitragen.
Unsere gemeinsame Vision sollte es eigentlich sein, daß Eltern die Entscheidung zum Bleiben treffen, gerade, weil es dort so gute Schulen gibt und nicht andersherum.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich bin ganz beeindruckt. Herr Riecken, nachdem wir den vorliegenden Gesetzentwurf schon im Ausschuß einstimmig diskutiert und der Bürgerschaft ebenso einstimmig zum Beschluß empfohlen haben, gibt es hier keinen Grund zu streiten.
So wahnsinnig zu loben, wie Sie das getan haben, fällt mir aber zumindest ein bißchen schwer, obwohl Sie recht haben, wenn Sie sagen, daß das Endergebnis – unter den gegebenen Umständen – ein gutes ist. Um aber so zu loben, wie Sie das getan haben, war mir der Zeitraum eigentlich ein bißchen zu lang, in dem die Zukunft des HWWA nicht klar war und damit natürlich für die beschäftigten Mitarbeiter eine schwierige Situation herrschte.
Die Tatsache, daß der Senat es drei Jahre nicht geschafft hat, die Leitungsstelle der Einrichtung neu zu besetzen, hat natürlich zu dieser Verunsicherung und Demotivation beigetragen. All das hat der Stimmung – Herr Riecken ist mir ein bißchen zu soft darauf eingegangen – unter den Mitarbeitern geschadet und natürlich auch ihre Leistungsfähigkeit beeinträchtigt.Vor diesem Hintergrund ist es unschön, daß im Gesetzentwurf der Begriff „Abwicklungsteil des HWWA“ genannt wird, unter dem sich die Mitarbeiter verbergen, deren Stellen aufgrund der fachlichen Neuausrichtung gestrichen werden.Auch wenn das ein technischer Begriff ist, den man benutzen kann, ist er nicht sehr motivierend und unschön. Ich hoffe, daß das HWWA trotz der schwierigen vergangenen Jahre ruhigeren Zeiten entgegengeht und trotz der verlangten Umstellung, die sicherlich auch nicht so einfach ist, seine Leistungsfähigkeit voll entfalten wird.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir begrüßen das Anliegen dieser Anfrage, einmal einen Blick auf die Abstimmungen des derzeitigen Hamburger Lehrangebots in den Bereichen Pflege und Gesundheit zu werfen, um zum Beispiel herauszufinden, wo Koordinierungsmängel bestehen oder wo mögliches Ergänzungspotential heute noch nicht sinnvoll genutzt wird. Um diese Thematik im Detail zu beleuchten, befürworten wir auch die Überweisung an den Ausschuß. Dieser Diskussion dort will ich nicht vorgreifen, aber ich würde gerne vier Aspekte anreißen, die sich für mich aus der Senatsantwort ergeben haben.
Zum einen habe ich den Eindruck gewonnen, daß der Senat keine sehr qualifizierten Aussagen darüber machen kann, welche Berufsaussichten die Absolventen von Studiengängen in diesem Bereich haben. Da ist zum Beispiel in der Antwort die Rede von unklarer Nachfrageentwicklung im Hinblick auf das Angebot der Universität, oder es ist die Rede von beachtlicher Nachfrage, wenn es um die Berufsaussichten der FH-Absolventen geht. Bezogen auf den Kontaktstudiengang Sozial- und Gesundheitsmanagement der HWP sollen erste Ergebnisse über die Praxisbrauchbarkeit erst zu Beginn des kommenden Sommersemesters vorliegen. Das ist eine eher vage Auskunft, die für mich die grundsätzliche Frage nahelegt, in welchem Umfang und welcher Art wir den Ausbau oder die Weiterentwicklung von Lehrangeboten in diesem Bereich überhaupt sinnvoll vorantreiben können.
Zum zweiten kann man der Antwort entnehmen, daß der Senat sich nicht – auch das klang eben schon an – an einer optimalen Abstimmung der Studienangebote mit anderen norddeutschen Hochschulen beteiligt. Natürlich liegt es in der Eigenständigkeit der Hochschulen, hamburgintern oder über die Grenzen hinaus mit anderen Hochschulen in Kontakt zu stehen – was auch geschieht – und sich selbst dann auch um die inhaltliche Koordination oder Abstimmung untereinander zu kümmern. Ich finde allerdings, daß zumindest für den norddeutschen Raum eine regional übergreifende politische Lenkung gar nicht schaden könnte.Gerade unter dem Aspekt des sinnvollen Ressourceneinsatzes und der damit verbundenen Notwendigkeit, Lehrangebotsschwerpunkte zu setzen, wäre eine Art institutionalisiertes Involvement auf der Ebene der Kultusminister bestimmt nicht unangebracht.
Dritter Aspekt: Der bisherige Präsident der Fachhochschule, Professor Dahlheimer, hat mehrfach kritisiert, daß die Fachhochschule von Rotgrün benachteiligt würde.Nach dem Lesen der Senatsantwort könnte man sagen, daß dies auch für die HWP gilt, denn während die Universität zur Einrichtung einer Fachrichtung Pflegewissenschaft für das Lehramt Oberstufe Berufliche Schulen eine zusätzliche Professur für Pflegewissenschaft sowie Stellen für mehrere wissenschaftliche Mitarbeiter einrichten konnte, sollen die Fachhochschule und die HWP ihre zusätzlichen Angebote aus dem Bestand finanzieren. Insofern muß man sich die Frage stellen, warum mit zweierlei Maß gemessen wird.
Letzter Punkt: Die Antworten auf die Frage nach den Gebühren für die jeweilig bestehenden Lehrangebote im Bereich Gesundheit und Pflege haben für mich deutlich gemacht, daß Studiengebühren an den Hamburger Hochschulen kein so unübliches Finanzierungsinstrument mehr sind.Beim Studiengang der HWP ist sogar explizit die Rede davon, daß die Hochschule gute Erfahrungen mit der Gebührenerhebung gemacht habe.
Okay. – Weitere Beispiele, daß dies zunehmend üblicher wird, sind auch Angebote beim MIT oder bei der Universität im Bereich ICGS. Ich frage mich vor diesem Hintergrund, auch wenn es sich dabei um Aufbaustudiengänge handelt, wie mir nicht entgangen ist, wie angemessen und zeitgemäß es eigentlich noch ist, die Frage der Gebührenerhebung für das Erststudium weiter zu tabuisieren.