Andrea Franken
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Im Hinblick auf die Umsetzung der Hamburger Hundeverordnung antwortete der Hamburger Senat auf meine Anfrage am 20. März, in der Hamburger Halle können 209 Hunde untergebracht werden. Am 10. März hätten sich 197 Hunde in der Halle befunden, von denen zwölf vermittelbar wären. Auf meine Frage, wie der Senat zu verfahren gedenke, wenn die Unterbringungskapazität erschöpft sei, erhielt ich keine Antwort, sondern nur, derzeit reichten die Kapazitäten aus.
Der „Welt“ vom 28. März, also nur acht Tage später, war zu entnehmen, die zuständige Behörde erwäge, in die Hamburger Halle zu investieren und sie auszubauen.
Erstens: Wieviel Hunde befinden sich zum jetzigen Zeitpunkt in der Halle, aufgeteilt in vermittelbare und nichtvermittelbare?
Zweitens: Erwägt der Senat, nur die Harburger Halle auszubauen, oder werden auch alternative Unterbringungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel sogenannte Hundehöfe, geprüft?
Teilt der Senat meine Auffassung, daß verstärkt investiert werden müßte, daß die Wesensteste in der Harburger Halle schnell durchgeführt werden müssen, damit Hunde, die den Wesenstest bestehen, auch entsprechend schneller vermittelbar sind, so daß es dadurch zu einer Entlastung der Halle kommen würde?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herrn, Frau Blumenthal! Ich möchte an dieser Stelle sagen, daß im letzten Jahr der Umzug des Sozialgerichts angestanden hat, der damit verbunden war, eine technische Ausrüstung zu optimieren. Außerdem hat auch eine Reorganisation der Arbeitsverläufe stattgefunden. Damit war natürlich die Hoffnung verbunden, daß es zu Verbesserungen im Gericht kommen würde.
Sie wissen auch – das ist im Sozialausschuß diskutiert worden –, daß es mittlerweile zwei Richter gibt, die die Sozialbehörde an das Gericht abgeordnet hat. Trotzdem – und das haben wir jetzt erfahren – haben wir unser Ziel nicht erreicht,
die Verfahrensdauer von durchschnittlich 26 Monaten zu reduzieren. Ich denke, das liegt einerseits daran, daß wir
beim Gericht noch eine Steigerung bei den Eingängen der Fälle haben, andererseits müssen wir vielleicht auch feststellen, daß diese Modernisierungsmaßnahmen noch nicht umfassend ausreichen. Deswegen ist es jetzt auch richtig, daß GAL und SPD sofort das Personal beim Gericht aufstocken wollen. Der Bestand der Fälle, aber auch die Verfahrensdauer sollen möglichst auf den Bundesdurchschnitt reduziert werden.
An dieser Stelle möchte ich auch noch einmal kurz auf Ihren Antrag eingehen, in dem es heißt, daß Hamburg im Ländervergleich im Hinblick auf die Verfahrensdauer auf dem letzten Platz liegt. Deswegen möchte ich noch einmal ganz eindeutig eine Lanze für das Hamburger Sozialgericht brechen, denn ich denke, Statistiken können sehr trügerisch sein. Ich möchte ein Beispiel erwähnen: In Hamburg liegt die bundesweite Zuständigkeit für die sogenannten Rentenauslandsverfahren zwischen Deutschland, den USA und Kanada.
Hiervon sind viele ehemalige Zwangsarbeiter und Verfolgte des NS-Regimes betroffen. Diese Fälle sind hochkomplex und werden immer wieder den Durchschnitt drücken.
Frau Blumenthal, ich finde, dieser Kammer kommt aus Sicht der GAL eine sehr hohe Bedeutung zu. Und gerade in diesem sensiblen Bereich dürfen wir uns keine langen Verfahren leisten.
Gerade in den Bereichen, in denen die Kläger ältere und kranke Menschen sind, muß eine schnelle Verfahrensabwicklung gewährleistet sein. Nach Auskunft des Sozialgerichts wird auch schon so verfahren. Zum Beispiel sieht es bezüglich der Rückstände in der Kammer, in der die Angelegenheiten zur Pflegeversicherung behandelt werden, verhältnismäßig günstig aus. Zur Zeit haben wir sogar eine Stagnation der Fälle. Dort sieht es nicht so schlimm aus, wie Sie in Ihrem Antrag versucht haben, es darzustellen.
Ich denke auch – das haben Sie eingesehen und ziehen Ihren Antrag zurück –, daß es nicht reicht, nur eine Stellenaufstockung zu fordern, sondern daß unser Antrag weit darüber hinausgeht. Wir wollen zum Beispiel auf Bundesebene erreichen, daß Verfahren verkürzt werden, daß im Gesundheitsbereich zunächst Schiedsstellen angerufen werden können, so daß nicht alles sofort vor Gericht landet. Ich denke, das alles ist richtig. Und wenn wir dann gemeinsam an einem Strang ziehen, dann werden wir auf Dauer eine befriedigende Lösung für alle Hamburger und Hamburgerinnen finden, die das Sozialgericht anrufen. – Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ein Innenpolitiker stellt eine Große Anfrage. Er stellt die Frage nach der Art und Weise der Übergriffe gegen Behördenmitarbeiter, nach dem Umgang mit den Opfern und den Tätern sowie nach Sicherheitsvorkehrungen. Der Senat antwortet ordnungsgemäß. Er zählt die Vorfälle auf, nennt die Anzahl der Strafverfahren, informiert über alle Maßnahmen in Hinblick auf psychische Betreuung und Schulung der Mitarbeiter, und er führt die Sicherheitsmaßnahmen auf. Dem Senat sind, wie Herr Vahldieck es nennt, die Brennpunkte bekannt. Er nennt sie in der Antwort auf die Anfrage.
Wir erfahren sehr viel über die Maßnahmen des Senats. Ich habe der Antwort entnommen, daß er sehr angemessen auf die jeweilige Situation mit unterschiedlichen Angeboten reagiert. Das ist gut.
Herr Vahldieck, ich teile nicht Ihre Auffassung, daß eine zentrale Erfassung alles besser macht. Die Situationen in den unterschiedlichen Bereichen lassen sich nicht miteinander vergleichen. In jedem Bereich der Verwaltung muß vor Ort reagiert werden. Es kann keine einheitlichen Konzepte geben, sondern es müssen vor Ort Lösungen gefunden werden.
Herr Vahldieck, ich teile auch nicht Ihre Botschaft, die Sie hier herübergebracht haben, daß es in Hamburg eine steigende Gewaltbereitschaft gibt, die eventuell in einem Zusammenhang mit dem Klima in dieser Stadt steht. In Ihrer Frage 5 kommt das zum Ausdruck, auch wenn Sie hier ein bißchen erstaunt gucken. Ich möchte Ihre Vermutung zurückweisen, in Hamburg herrscht kein schlechtes soziales Klima. Sie sollten das in Ihren Anfragen nicht immer wieder anführen.
Die Menschen in Hamburg sind nicht gewaltbereiter, sondern wir haben in Bereichen, die von Menschen mit einem hohen Beratungsbedarf aufgesucht werden, aus verschiedenen Gründen eine angespannte Situation. Rotgrün hat sich dieser Situation gestellt. Es ist wichtig, einen Blick über den Tellerrand der Innenpolitik zu werfen. Dafür steht für mich zum Beispiel der Antrag zum Thema „Kundenfreundlichkeit und Sicherheit in den Sozialämtern“, das Sozialamt war hier vom Senat als ein sogenannter Brennpunkt genannt worden.
Wir setzen nicht nur auf Täterverfolgung und Opferhilfe, sondern wir wollen kundenfreundlichere Rahmenbedingungen schaffen, die helfen können, Konflikte zu vermeiden. Herr Vahldieck, wir haben uns mit den Mitarbeitern der Sozialämter unterhalten, und dieses Anliegen war den Mitarbeitern besonders wichtig. Das nehmen wir ernst.
Es wird mit den Mitarbeitern unter Einbeziehung der Polizei ein Prioritätenkatalog mit vordringlichen Sicherheitsvorkehrungen erarbeitet und umgesetzt. Aber, Herr Vahldieck, die Mitarbeiter haben uns deutlich gemacht, daß sie auf keinen Fall in einem Hochsicherheitstrakt arbeiten wollen, sondern für eine gute Beratung die Möglichkeit gegeben sein muß, ein Vertrauensverhältnis zu den Menschen aufbauen zu können. Wir setzen deshalb nicht nur auf Gefährdungs- und Risikoanalysen, sondern auch auf Bestandsaufnahmen hinsichtlich der Belastungssituation der Mitarbeiter, um auch deren Arbeitssituation zu verbessern.
Gleichzeitig wollen wir aber auch im Interesse der Hilfesuchenden die Kompetenz der Mitarbeiter durch Schulungen stärken, die Hilfegewährung vereinfachen, die Qualität der Beratung erhöhen, die Verständlichkeit der Bescheide verbessern, die Wartezeiten verkürzen und auch die Raumsituation verbessern. Diese Aspekte, Herr Vahldieck, sind in Ihrer Anfrage ein bißchen zu kurz gekommen. Vielleicht setzen Sie sich das nächste Mal mit Kollegen aus anderen Politikbereichen zusammen. Das würde der nächsten Anfrage Ihrerseits gut tun. – Danke.
Sehr geehrte Präsidentin, meine Damen und Herren! Am Montag haben beide Oppositionsparteien mit populistischen Redebeiträgen die Hamburger und Hamburgerinnen zu täuschen versucht, indem die CDU sich gegen Rotgrün zum Anwalt der kleinen Leute machte und der REGENBOGEN uns Sozialabbau vorwarf. Heute möchte ich mit meiner Rede wieder auf den Boden der Realpolitik zurückkehren.
Schauen wir uns zunächst einmal die Ebene in Berlin an, denn Wohnungspolitik ist immer ein Konzert zwischen Bund und den Ländern, und alle Maßnahmen, die in Berlin beschlossen werden, durchlaufen den Hamburger Haushalt. Sofort nach dem Regierungswechsel wurden in Berlin wichtige Entscheidungen zugunsten aller Mieter und Mieterinnen und natürlich auch der Hamburger getroffen. Wohnungspolitik bedeutet für Rotgrün, das Wohngeld für Menschen mit geringem Einkommen zu erhöhen. Für Hamburg wird es vermutlich so ausgehen, daß in 2001 erstmalig 12 000 Menschen einen Anspruch auf Wohngeld haben, und, Herr Tants, so etwas bedeutet für uns auch soziale Gerechtigkeit.
Wir haben eine Mietrechtsreform auf den Weg gebracht, die sich nicht mehr nur an den Bedürfnissen der Hauseigentümer orientiert, sondern auch die Rechte der Mieter stärkt. Wir haben uns in Berlin nicht aus der Förderung des sozialen Wohnungsbaus zurückgezogen, der von der vorherigen CDU-Regierung ziemlich heruntergefahren worden ist. Herr von Beust und Frau Sudmann, ich weiß, daß die Hamburger und Hamburgerinnen so schlau sind und uns an diesen Taten messen werden und nicht auf die populistischen Redebeiträge der Opposition hereinfallen werden.
Kommen wir jetzt zur Wohnungspolitik des Senats. Genau wie im letzten Jahr hat uns die Baubehörde wieder einen soliden Haushalt vorgelegt. In diesem Haushalt wird die Politik dieses Jahres weiter fortgeschrieben. Beispielhaft möchte ich ein paar Dinge erwähnen, die ich für besonders lobenswert halte. Die Koalitionsvereinbarung wird umge
setzt, indem bei der Vergabe von Paragraph-5-Scheinen erstmalig gleichgeschlechtliche Partnerschaften mit verheirateten Paaren gleichgestellt werden.
Die Fehlbelegungsabgabe wird in den nächsten Jahren stufenweise aufgehoben, ohne daß die Bindungen des sozialen Wohnungsbaus verlorengehen. Das ist sehr gut, und es ist anders, als es die CDU vorgeschlagen hat, bei deren Vorschlag sofort der Wohnraum für Menschen mit geringem Einkommen verlorengegangen wäre.
Wir werden an der Modernisierung von Wohnungen festhalten, und der Senat hat mittlerweile schon neue Globalrichtlinien gegen Zweckentfremdung, Mietpreiserhöhung und für die soziale Mietpreisbindung erlassen.
Als letzter Punkt sei noch einmal der soziale Wohnungsbau genannt, der im Gegensatz zu anderen Bundesländern auf einem sehr hohen Standard fortgesetzt wird, nämlich die Fortführung des Wohnungsbauprogramms mit dem Ziel, 3500 Wohneinheiten zu bauen. Dies ist sinnvoll, da auch in Hamburg viele ältere Sozialwohnungen aus der Bindung fallen werden, aber im Gegensatz zu anderen Ländern und den Unkenrufen des REGENBOGEN wird Hamburg keine Wohnungsnot bevorstehen.
Wir alle wissen, daß die Baubehörde in den letzten Jahren eine umsichtige Politik gemacht hat, die zu sinkenden Mieten geführt hat. Dies war nur möglich, weil der Senat konsequent an den landeseigenen Wohnungen der SAGA und GWG festgehalten und den sozialen Wohnungsbau vorangetrieben hat.
Noch einmal zu Herrn Tants: Es wird keine einzige Wohnung verkauft werden, weder in 2001 noch in der nächsten Legislaturperiode.
Noch ein letzter Satz an den REGENBOGEN: Mit Umsicht regieren heißt für mich, mit Wohnungsbauprogrammen immer beweglich auf den Wohnungsmarkt zu reagieren. Wenn die Nachfrage an Wohnungen im dritten Förderungsweg sinkt, aber auf der anderen Seite die Nachfrage an Eigentum steigt, dann muß in einem Programm umgeschichtet werden, und das hat unser Bausenator realistischerweise getan, und das war auch richtig so.
Anstatt, wie geplant, 700 Eigentumswohnungen zu fördern, werden es jetzt 1100 sein. Die Förderung von 2000 Wohneinheiten im ersten Förderungsweg, also der Bau von klassischen Sozialwohnungen, bleibt bestehen.
Mit diesem Haushalt hält Rotgrün an den sozialpolitischen Leitbildern fest, und zwar für 2001, aber auch für die nächste Legislaturperiode. – Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Blumenthal, auch ich bin der Meinung, daß die Arbeitspolitik des rotgrünen Senats erfolgreich ist.
Das liegt nicht nur an der guten Konjunktur, sondern auch daran, daß die Bundesregierung Programme beschlossen hat, wie zum Beispiel „Jugend in Arbeit und in Ausbildung bringen“, die auch sozialhilfebeziehenden Jugendlichen in Hamburg etwas gebracht haben.
Wir haben über dieses Programm Jugendliche in Ausbildung und Arbeit gebracht.
Sie werden sicherlich davon gehört haben, daß der Direktor des Hamburger Arbeitsamtes angekündigt hat, daß in 2001 eine Kampagne kommen wird, Hamburger Firmen dazu zu bewegen, mehr Schwerbehinderte einzustellen. In 2001 werden wir für Schwerbehinderte noch ein paar Weichen stellen.
Der Erfolg der Hamburger Arbeitsmarktpolitik ist insofern noch einmal besonders deutlich geworden, als es die Hamburger Sozialbehörde mit den Sozialämtern gemeinsam geschafft hat, im letzten Jahr 3000 Sozialhilfebezieher in Arbeit zu vermitteln. Ich glaube, daß sich die Zahlen für 2000 der Dreitausender-Grenze angenähert haben.
Diese Zahl werden wir im nächsten Jahr auf jeden Fall erreichen.
Für die rotgrüne Regierung wird es weiterhin eine Herausforderung bleiben, Sozialhilfeempfänger auf den Ersten Arbeitsmarkt zu bringen, die Sozialhilfegewährung effektiver zu gestalten und gleichzeitig die Sachbearbeiter zu entlasten.
Die SPD und die GAL haben heute einen Antrag vorgelegt, der die Situation der Sozialhilfeempfänger, aber gleichzeitig auch die Situation in den Sozialdienststellen verbessern möchte.
Wir wollen anhand eines Modellprojekts soziale Leistungen in einer Pauschale bündeln. Das soll dazu führen, daß Hilfeempfänger eigenverantwortlich über einen bedarfsdeckenden Gesamtbetrag verfügen können und daß nicht immer für jeden Kleckerbetrag eine Quittung vorgelegt werden muß. Diese Zeiten in der Sozialhilfegewährung sollten vorbei sein.
Besonders viel Wert legt die GAL darauf, daß die Pauschalierung zu keiner Schlechterstellung führt. Das haben wir in unserem Antrag sehr deutlich gemacht. Wir erhoffen uns von den Mitarbeitern einen Zeitgewinn in der Sachbearbeitung, so daß sie die gewonnene Zeit für eine umfassende Beratung nutzen können. So können Menschen paßgenau an ihren Fähigkeiten orientiert in eine existenzsichernde Arbeit vermittelt werden.
Es gelingt uns zwar, immer mehr Menschen aus der Sozialhilfe zu lösen, doch die Anzahl der komplizierten, konfliktträchtigen Fälle steigt. Wir nehmen das Anliegen der Sozialamtsmitarbeiter ernst. Wir haben uns im Antrag dafür ausgesprochen, daß in Abstimmung mit den Personalräten alle Sicherheitsvorkehrungen mit den Angestellten abgestimmt werden. Wir haben die Forderung der Sachbearbeiter aufgenommen, Supervision anzubieten, und wir wollen die Fortbildungsangebote in Richtung soziale und kommunikative Inhalte umstrukturieren.
Am allerwichtigsten ist der GAL, daß wir das verwaltungsinterne Personalbemessungssystem zu einem aussagekräftigeren Instrument umgestalten wollen, denn es kann nicht sein, daß ein Stellenbedarf errechnet wird, der aber nicht erfüllt wird. Langfristig muß die Lücke zwischen Ist und Soll geschlossen werden.
Sollte es in 2001 gelingen, vermehrt Menschen in Arbeit zu bringen, sollen die Sozialämter die somit eingesparten Mittel zur Verfügung gestellt bekommen.
Frau Sudmann, das ist wirklich eine Trendwende, denn wir werden das eingesparte Geld nicht in die Haushaltskonsolidierung stecken, sondern es wird den Sozialämtern vor Ort wieder zur Verfügung gestellt. Das ist gut.
Es macht nicht immer Sinn zu sparen, sondern ab und zu machen Investitionen auch einen Sinn. Ich denke zum Beispiel daran, daß die Sozialsenatorin der Hansestadt Bremen gerade 20 Fachkräfte im Sozialamtsbereich eingestellt hat. Sie geht davon aus, daß sie 1,5 Millionen DM für ihren Haushaltsetat herausholt, wenn man Sozialhilfeempfänger effektiver in Arbeit vermittelt, und daß sich diese Stellen im Laufe der Zeit sogar sehr schnell amortisiert haben. Bremen ist sicherlich ein gutes Beispiel. Dahin kommen wir vielleicht auch eines Tages.
Der Senat hat sich in seinen Zielen für den Haushalt weiterhin vorgenommen, eine Lösung für andere sozial schlechtgestellte Gruppen in der Stadt, in dem Fall auch für die Obdachlosen, zu finden.
Sie wissen, Frau Blumenthal, daß die Umstrukturierung des Wohnungslosenhilfesystems geplant ist, weil wir wollen, daß die Hilfen gezielter bei den Menschen direkt vor Ort in den Bezirken ankommen.
Das wird 2001 angegangen.
Wenn es mittlerweile unterschiedliche Einschätzungen über die Obdachlosenzahlen gibt,
macht es Sinn, eine neue Erhebung zu machen. Es gab möglicherweise einen verstärkten Zuzug von Menschen in die Hansestadt.
Diesem Zuzug müssen wir Rechnung tragen. Wenn wir eine neue Erhebung haben, wissen wir, wieviel Wohnungen wir in Hamburg insgesamt bereitstellen müssen. Der Senat muß weiterhin dafür Sorge tragen, daß alle Menschen auf Dauer in Hamburg eine Wohnung erhalten.
Doch nicht nur in diesem Bereich stellt sich die Frage nach Wohnraum. Die Zahl der Flüchtlinge, die nach Hamburg kommen, hat sich vervielfacht. Die Flüchtlingsunterkünfte sind überbelegt, zur Zeit fehlen in Hamburg circa 1000 Wohnplätze.
Die Sozialbehörde hat mittlerweile die Bezirke aufgerufen, mehr Plätze zur Verfügung zu stellen, gleichzeitig wurden aber auch Stimmen laut, vorübergehend wieder Hotelunterbringungen zuzulassen. Nach meiner Meinung dürfen wir das auf keinen Fall zulassen. Deswegen hat die GAL einen Antrag eingebracht, wonach der Senat berichten soll, welche Anstrengungen vorgenommen werden, um eine Hotelunterbringung zu verhindern.
Die gesamte Stadt, aber auch die private Wohnungswirtschaft ist aufgerufen, so schnell wie möglich den wohnungsberechtigten Menschen zu Wohnungen zu verhelfen. Hierbei hilft der Antrag der Gruppe REGENBOGEN, der ein Pilotprojekt mit 15 Wohneinheiten fordert, nicht weiter und ist deshalb abzulehnen.
Kurzfristig gibt es für Flüchtlinge leerstehende Wohnungen, langfristig sollten aber auch im Rahmen des normalen sozialen Wohnungsbaus Wohnungen zur Verfügung gestellt werden. Denn die GAL will keine eigenen Unterkünfte, die eigens für Flüchtlinge geschaffen werden, sondern wir wollen, daß die Menschen mitten unter uns in Hamburg wohnen.
Wenn wir allerdings noch mehr Menschen in Wohnungen verhelfen wollen, muß der Senat auch Überlegungen anstellen, mehrheitlich den Menschen nicht nur eine elf-, sondern eine zwölfmonatige Aufenthaltsbefugnis zu erteilen, weil nur diese die Menschen berechtigt, eine Paragraph-5-Schein-Wohnung zu beziehen. – Danke.
Frau Senatorin, ist es richtig, daß bei der Polizei ein Großeinsatz geplant wird, Hunde zu beschlagnahmen? Wenn ja, würde ich gerne wissen, ab wann beschlagnahmt wird
und, falls es zu so einem Großeinsatz kommt, an welche Zielgruppe er sich richtet.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Scheurell, ich kann Ihnen sagen, woher die REGENBOGEN-Gruppe die Informationen hat, die sie hier heute verwendet hat.
Vor ein paar Wochen gab es nämlich von der Diakonie eine Veranstaltung, die sich „Fachgespräch Sozialhilfe“ nannte.
Da waren Vertreter der Beratungsstellen, eine Vertreterin der BAGS und auch ein paar Politiker anwesend.
Dabei habe ich allerdings das Gefühl, daß der REGENBOGEN und ich ganz unterschiedliche Eindrücke von dieser Veranstaltung mitgenommen haben.
Die REGENBOGEN-Gruppe war recht fleißig und hat so ziemlich alle Anliegen dieser Beratungsstellen in diesen Antrag hinein formuliert, ohne vielleicht doch ein bißchen zu hinterfragen, ob die Situation wirklich so ist, wie sie dort teilweise von einzelnen Rednern dargestellt wurde. Ich finde das ein bißchen fahrlässig.
Daher möchte ich gleich am Anfang meiner Rede deutlich sagen, daß ich es gerade nach der Pressekonferenz, die die REGENBOGEN-Gruppe veranstaltet hat, sehr bedenklich finde, wenn hier ein Eindruck entsteht, als würde Hamburg nicht seiner Informations- und Beratungspflicht nachkommen. Das ist nicht so; der gesetzliche Beratungsauftrag wird von Hamburg erfüllt.
Kommen wir zunächst noch einmal zu den Beratungsstellen, die auf dieser Veranstaltung vertreten waren. Alle diese Beratungsstellen sind im Postverteiler der BAGS. Aus diesem Verteiler heraus bekommen diese Beratungsstellen den Sozialhilfereport zugestellt und auch weitere Informationen, wie Fachliche Weisungen und Globalrichtlinien, die für die Fachöffentlichkeit öffentlich gemacht werden.
Damit kommen wir zu dem entsprechenden Punkt. Zur Zeit sind wir in der Situation, daß es in einem sehr eingegrenzten Bereich der Sozialhilfegewährung keine Globalrichtlinie gibt; das ist richtig. Deswegen wird es natürlich ein wenig schwierig, in der Öffentlichkeit darzustellen, was dort geschieht. Die Beratungsstellen haben auf dieser Veranstaltung deutlich gemacht, daß sie derzeit den Eindruck haben, daß es unterhalb der öffentlich gemachten Entscheidungsgrundlagen der Sozialämter eine undurchschaubare Ebene von Entscheidungen gibt, die oft Weisungscharakter für die Sachbearbeitung hätten.
Ich denke, daß die Forderung nach Transparenz an dieser Stelle Sinn macht. Auch die Behördenmitarbeiterin hat an diesem Tag deutlich gemacht, daß die Situation zur Zeit nicht besonders zufriedenstellend ist und daß noch Wege gefunden werden müssen, wie man damit umgeht, daß es in einigen Bereichen noch keine Globalrichtlinien gibt. Derartige Aussagen hat es auf der Veranstaltung gegeben, und daran muß man denken.
Da es aus der Fachöffentlichkeit ein Interesse gibt, besser informiert zu werden, kam bei dieser Veranstaltung auch die Idee auf, daß der Arbeitskreis „Sozialhilfe“ seitens der BAGS und der Wohlfahrtsverbände wiederbelebt werden sollte. Ich finde, daß das ein richtiger Ansatz ist, und wir werden darauf achten, wie die Behörde diese Idee in Zukunft umsetzen wird. Wenn solch eine Anregung gemacht worden ist, denke ich, daß in diesem Bereich auch etwas geschehen wird.
Wichtiger als alle diese Steuerungsmaßnahmen und das Nachvollziehen der Entscheidungsgrundlagen der So
zialämter durch die Beratungsstellen finde ich aber auch, daß immer wieder gewährleistet werden muß, daß es eine umfassende Beratung der Sozialhilfeempfänger gibt und daß sie durch diese Beratung auf jeden Fall eine Chance auf dem Ersten Arbeitsmarkt erhalten.
Ich schließe mich der Ansicht von Herrn Scheurell an, daß die Sozialamtsmitarbeiter diese umfassende Beratung bis jetzt immer gewährleistet haben, und sehe es nicht so kritisch wie die REGENBOGEN-Gruppe. Die Gruppe weiß ganz genau, daß es der GAL ein großes Anliegen ist, mehr Transparenz zu schaffen, und daß die Menschen, die dort eine Beratung erhalten, über ihre Rechte und die einmaligen Leistungen, die sie erhalten können, informiert werden.
Vor zwei Jahren hat es auf Initiative der GAL hier einen Antrag gegeben, die Verbreitung von Informationsmaterial für Sozialhilfeempfänger vom Senat unterstützen zu lassen. Die BAGS hat seitdem einen Verein in seiner Arbeit unterstützt, der eine Papierfassung eines sogenannten Sozialhilfeleitfadens erstellen will, und mit diesem Verein gemeinsam die Daten für diesen Sozialhilfeleitfaden aufbereitet. Die BAGS wird im Jahr 2001 eigene Sozialhilfeinformationen ins Internet stellen. Damit sind wir auf dem richtigen Weg in Richtung Bürgerfreundlichkeit.
Abschließend möchte ich noch sagen, daß es uns besonders gefreut hat – da bei der GAL oberste Priorität die Zufriedenstellung der Hilfeempfänger ist –, daß das Senatsamt für Bezirksangelegenheiten erstmalig eine Kundenbefragung in einem Teil der Sozialämter durchführt. Die GAL hat den Fragenkatalog mit ausgearbeitet und dabei besonderen Wert darauf gelegt, daß die Frage nach der Zufriedenheit über das Ausmaß der Beratung mit aufgenommen wurde. Ich denke, die Beratung wird in diesem Jahr abgeschlossen sein, und wir werden Erkenntnisse darüber haben, wie zufrieden die Sozialhilfeempfänger mit ihrem Sozialamt sind und ob wir gegebenenfalls in der Sozialhilfepraxis nachbessern müssen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! In Hamburg stehen zur Zeit eine Menge Sozialwohnungen in Altenwohnanlagen leer. Das liegt an der geringen Nachfrage von Paragraph-5-ScheinInhabern, die allein berechtigt sind, diese Wohnungen zu beziehen.
Auf der anderen Seite gibt es eine große Zahl von wohnungsuchenden älteren Menschen, deren Einkommen knapp über der Einkommensgrenze des Paragraph-5Scheins liegt. Eine strenge Handhabung der Vergabe des Paragraph-5-Scheins führt im Augenblick nicht nur zur Abweisung Wohnungsuchender, sondern auch zu Leerstand und finanziellen Verlusten bei den Trägern. Ich denke, schlagen wir hier zwei Fliegen mit einer Klappe und stimmen wir dem SPD-Antrag zu.
A C
B D
Allerdings möchte ich auch noch darauf hinweisen, daß wir die Debatte in Berlin um die Erhöhung der Einkommensgrenzen im Auge behalten sollten. Ich denke, diese Erhöhung sollte nicht zu hoch ausfallen, denn eigentlich wollen wir geförderten Wohnraum für sozial schlecht gestellte Menschen erhalten. – Danke.
Sehr geehrte Präsidentin, meine Damen und Herren! Auch mir geht es so wie Herrn Lange. Ich sah die Anfrage der CDU und dachte, aha, jetzt kommen sie wieder mit dem altbewährten Thema Instandsetzung bei der SAGA und GWG. Man führt einzelne Projekte an, um uns wieder vorzuführen, daß die gesamte Wohnungspolitik des Hamburger Senats schlecht sei. Ich finde diese Art und Weise der Darstellung unredlich.
Die Mehrheit der Mieter bei SAGA und GWG weiß sehr genau, daß das Wohnen dort einen Vorteil hat. Zum Beispiel sind die Mieten der SAGA und GWG im Durchschnitt niedriger als die Mieten im Mietenspiegel, und das ist doch wirklich eine sehr gute Sache.
Nein.
Herr Roock, wenn es wirklich so katastrophal wäre, wie Sie das hier immer darstellen, wären bei der jetzigen entspannten Wohnungssituation schon unzählige Mieter der SAGA und GWG ausgezogen, und dem ist nicht so. 1999 gab es bei den SAGA-Wohnungen einen Leerstand von 1 Prozent. Das zeigt doch ganz deutlich, daß die meisten Menschen mit ihrer Situation in ihren Wohnungen zufrieden sind.
Der Antwort des Senats können wir entnehmen, daß GWG und SAGA seit 1990 umfassende Instandsetzungsmaßnahmen durchführen und dafür mehr Mittel aufwenden, als sie Geld über die Instandsetzungspauschale einnehmen. Allein die SAGA hat 1999 rund 270 Millionen DM für Modernisierung und rund 218 Millionen DM für Instandsetzung ausgegeben;dem Bedarf wurde damit Rechnung getragen. Der gesetzlichen Instandhaltungspflicht, so können wir der Antwort des Senats entnehmen, ist nachgekommen worden, nur können nicht alle Objekte auf einmal saniert werden, es geht immer der Reihe nach.
Die Anfrage der CDU hat nicht viel neuen Debattenstoff gebracht.
Spannend fand ich allerdings die Frage Nummer 6, ob denn die Einnahmen aus der Instandsetzungspauschale als Mittel für den Wohnungsneubau verwendet worden seien. Diese Frage beinhaltet nun wirklich eine Unterstellung,
nämlich daß Mittel nicht ordnungsgemäß ausgegeben werden.
Hier antwortet der Senat recht eindeutig, daß keine Mittel für Neubau verwendet wurden. Die CDU braucht sich wirklich keine Sorgen zu machen, bei Rotgrün gibt es keine schwarzen Kanäle, wo unumgewidmetes Geld einfach so abfließt. Das möchte ich hier ganz deutlich sagen.
Mir scheinen auch die Wohnungspolitiker der CDU im Ausschuß nicht aufzupassen, und deshalb möchte ich noch einmal betonen, daß wir im Rahmen der Haushaltsberatungen 2000 bereits vom Senat mitgeteilt bekommen haben, daß Sanierung und Modernisierung Priorität haben und nicht Neubau, und wir, aber auch die Mieter der SAGA und GWG, können den Aussagen des Senats trauen. Die Mieter werden im Laufe der Zeit ihre Wohnungen saniert bekommen. – Danke.
Sehr geehrte Präsidentin, meine Damen und Herren! Im Gegensatz zur Großen Anfrage von vorhin handelt es sich um einen konstruktiven Antrag für Hamburg, der allerdings etwas zu früh kommt, denn er nimmt die Debatte in Berlin um die Mietrechtsreform vorweg.Wir werden deshalb den Antrag an den Bau- und Verkehrsausschuß überweisen, um zu einem späteren Zeitpunkt auf ihn zurückzukommen.
Bei der Mietrechtsreform gibt es eine breite Debatte zur Einführung asymmetrischer Kündigungsfristen. Heute laufen die Fristen für eine Kündigung von drei Monaten bis zu einem Jahr, je nachdem, wie lange der Mieter die Wohnung bewohnt. Das bringt Berufstätige, die kurzfristig eine Stelle wechseln müssen, oder auch alte Menschen, die ihre Wohnung wegen Pflegebedürftigkeit aufgeben müssen, in Schwierigkeiten.
Rotgrün in Berlin will auf jeden Fall etwas für die Mieter tun, indem die Kündigungsfristen für die Mieter einseitig verkürzt werden sollen und die Vermieter sich weiter an die alten Kündigungsfristen halten sollen.Der jüngst präsentierte Kabinettsentwurf enthält eine sechsmonatige Kündigungsfrist bei Mietverhältnissen von mehr als fünf Jahren. Die Grünen und der Deutsche Mieterbund wollen generell eine dreimonatige Kündigungsfrist für alle Mieter.
Die Debatte um die bessere Lösung ist voll im Gange, da die Mietrechtsreform noch in den Bundestag und in den Bundesrat muß.Wir alle – die CDU, aber auch der Senat – können uns immer noch an der Debatte beteiligen.Deshalb ist es an dieser Stelle besonders erfreulich, Herr Forst, daß die CDU unsere Ansicht teilt und sich für asymmetrische Kündigungsfristen ausspricht. Treten Sie an Ihre Bundestagsfraktion und an Ihre anderen Länderfraktionen heran. Ihre Forderung ist richtig. Es wäre sehr schön, wenn wir eine breite Unterstützung für den rotgrünen Gesetzentwurf finden. Es wäre toll, wenn die gesamte CDU nicht nur immer auf der Seite der Haus- und Grundstücksbesitzer steht, sondern auch endlich mehr auf seiten der Mieter. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! 531.01 – hierhinter verbirgt sich der Haushaltstitel „Aufwendungen für Sozialberichterstattungen“, in dem sich noch eine erhebliche Summe Geld befindet, das ich nun langsam ausgeben möchte. Hinter diesem Titel verbirgt sich folgende Geschichte:
1993 erschien im Rahmen der Beiträge zur Sozialberichterstattung der erste Hamburger Armutsbericht. 1997 folgte der zweite Bericht, der sich schwerpunktmäßig mit Hilfen zur Arbeit befaßte. 1998 brachte die SPD-Fraktion einen Antrag ein, diese Berichterstattung fortzuschreiben, allerdings ohne inhaltliche Vorgaben zu machen. Mittlerweile wurde in der BAGS eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die fleißig an einem Konzept für den dritten Bericht arbeitet. Es wird also langsam Zeit, sich Gedanken über die Ausrichtung des Berichts zu machen.
Die beiden bisher vorgelegten Armutsberichte haben ihren Blick lediglich auf die Empfänger und Empfängerinnen von Sozialhilfe gerichtet. Das lag im wesentlichen daran, daß die Berichte auf der Auswertung der mit PROSA erfaßten Sozialhilfedaten basierten. Es reicht nicht aus, alle paar Jahre einen etwas dickeren Sozialhilfereport zu erstellen, sondern aus Sicht der GAL muß auf Dauer die Sozialberichterstattung qualitativ verbessert werden, so wie es auch die Wohlfahrtsverbände fordern.
Unbeachtet blieben bisher diejenigen Menschen, die aus unterschiedlichsten Gründen ihre Ansprüche auf Sozialhilfe nicht eingefordert haben, das heißt, in sogenannter verdeckter Armut leben. Wir wissen zu wenig darüber, wie viele Menschen in Hamburg von verdeckter Armut betroffen sind, warum berechtigte Ansprüche nicht geltend gemacht werden und wie man diesen Mißstand verbessern kann. Auch fehlen noch aussagekräftige Daten, ob und wie sich ein Zusammenhang zwischen verdeckter Armut und der wachsenden Zahl ungesicherter und geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse ergibt.
Jetzt komme ich an dieser Stelle zum REGENBOGEN-Antrag, der gefordert hat, wir sollten uns noch mehr damit beschäftigen, das Thema Armut trotz Arbeit in die Sozialberichterstattung aufzunehmen. Mir scheint, ihr habt unseren Antrag nicht richtig gelesen, denn hinter dem ersten Spiegelstrich steht, daß modellhaft Untersuchungen über Umfang, soziale Struktur, räumliche Verteilung und Beschäftigungsstatus der Menschen entwickelt werden sollen. Außerdem werden wir demnächst Daten erhalten, weil ihr sicherlich noch in Erinnerung haben müßtet, daß die GAL einen Antrag gestellt hat.
A C
B D
Das ist eine längere Geschichte, wenn einem der Referent abhanden kommt und den Antrag mitnimmt.
Zumindest gibt es einen GAL-Antrag, sich auch noch einmal dem Bereich Armut trotz Arbeit zu widmen. Der wird vom Senat noch beantwortet werden, und dann wird in dem Bereich auf jeden Fall auch der Datenstand besser sein.
Weil wir hier völlig neue Wege beschreiten, ist es auch für die GAL sehr wichtig, daß dieser Bericht zusammen mit den Wohlfahrtsverbänden, mit kompetenten Armutsforschern und Armutsforscherinnen erarbeitet wird, weil wir einen verdeckten Teil einer gesellschaftlichen Realität erhellen müssen.
Ich sehe nicht, was der REGENBOGEN verlangt, daß die Federführung bei den Wohlfahrtsverbänden liegen sollte.
Hier steht die Politik in der Pflicht,
sich der Armut in Hamburg zu widmen. Die Behörde ist das ausführende Organ, sie ist auch schon bei der Arbeit, und wir sollten uns da auch selbst in die Pflicht nehmen und die Ressourcen der Behörde nutzen.Die Behörde wird mit den Wohlfahrtsverbänden zusammenarbeiten.
Was den Armutsbericht angeht, wird das langfristige Ziel der GAL sein zu versuchen, diese ungerechtfertigten Zugangsbarrieren bei der Sozialhilfe abzubauen, da alle in wirtschaftliche Not geratenen Menschen ein Recht auf Sozialhilfe haben.
Doch der Blick der GAL ist nicht nur auf die verdeckte Armut ausgerichtet, sondern auch auf den Reichtum dieser Stadt. Deutschland ist eines der reichsten Länder dieser Welt. 1998 verfügten rund 44 Millionen Privathaushalte über ein Geldvermögen von 5 Billionen DM. Weil Rotgrün sich einer Politik der sozialen Gerechtigkeit verpflichtet fühlt, brauchen wir nicht nur einen Armutsbericht, sondern auch einen Reichtumsbericht, wie er auf Bundesebene gerade geplant wird.
Der zweite Hamburger Armutsbericht widmete sich bereits der ungleichen Verteilung von Einkommen, allerdings auf der Grundlage der Lohn- und Einkommensstatistik von 1992. Die derzeitigen Daten über die sich immer mehr spreizende Schere zwischen Armut und Reichtum reichen zur Zeit nicht aus.
Wir müssen noch einmal neue Daten erheben. Bei einem Reichtumsbericht geht es um die Frage der Verteilungsgerechtigkeit, der Chancengerechtigkeit, aber letztendlich auch um die Leistungsgerechtigkeit. Die rotgrüne Regierung in Berlin, aber auch in Hamburg wird sich durch den Armuts- und Reichtumsbericht dieser Fragen annehmen. Dieser Bericht wird eine unverzichtbare Grundlage für die zukünftige Sozialpolitik werden. – Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Über das Gedächtnis von Herrn Hesse habe ich mich auch ein bißchen gewundert. Auch mir war so, als hätten wir im März bereits über die Fehlbelegungsabgabe diskutiert und SPD und GAL sich für die Abschaffung ausgesprochen. Allerdings sollte dies nicht sofort und somit auch nicht unüberlegt geschehen. Das heißt, das Wie und Wann spielte für uns eine große Rolle. Näheres wollten wir dann noch unter allen Parteien besprechen.
Ich habe von der CDU natürlich konstruktive Vorschläge erwartet, wie wir das Ganze jetzt voranbringen. Aber da ist heute nichts gekommen.Ich habe mich gewundert, daß die CDU fast einen ähnlichen Antrag wie im März einbringt, nur dieses Mal mit der Forderung, die Fehlbelegungsabgabe auszusetzen. Ich denke auch, daß dieser neue Antrag gar
nicht so sehr darauf abzielt, sich der eigentlichen Sache zu widmen.
Wenn ich mir zum Beispiel den Artikel aus den „Luruper Nachrichten“:
„Ole von Beust nahm die Fehlbelegungsabgabe aufs Korn“,
ansehe, dann dämmert einem etwas. Dort ist die Rede davon, die CDU wolle 10 000 Briefe an betroffene Mieter versenden, die sich zum Thema Fehlbelegungsabgabe an die CDU wenden können. Hier wird die Fehlbelegungsabgabe wieder einmal für eine CDU-Tingelwerbekampagne „Ole von Beust kümmert sich“ mißbraucht. Es ist unredlich von der CDU, dies auf dem Rücken dieser Mieterinnen und Mieter auszutragen.
Die SPD und GAL legen heute einen Antrag vor, der die genauen Schritte zur Abschaffung der Fehlbelegungsabgabe beschreibt, wir sind also unserem Wort vom März treu geblieben. Um eine massive Veränderung der Bevölkerungsstruktur in den Gebieten mit hohem sozialen Wohnungsbestand zu verhindern, werden wir bis zum Jahre 2003 die Fehlbelegungsabgabe schrittweise abschaffen. Damit wollen wir den Wegzug der mittlerweile Besserverdienenden eindämmen. Die stufenweise Abschaffung ist gerechter als die bisherige Praxis der Ausnahmeregelungen für bestimmte Stadtteile. Außerdem bleiben wir dabei – das war der GAL besonders wichtig –, daß die Belegungsbindungen im sozialen Wohnungsbau erhalten bleiben. Herr Hesse, Sie hatten in Ihrer Rede sogar erwähnt, Sie bedauerten es, daß demnächst immer mehr Bestände aus der Belegung herausfallen. Deswegen macht es gerade Sinn, unserem Antrag zuzustimmen, weil es jetzt so geregelt ist, daß uns dort wenigstens die Bindungen erhalten bleiben.
Herr Hesse, Sie können jetzt Ihre Briefe getrost ins Altpapier werfen,
und die Mieter und Mieterinnen können sich jetzt gerne bei Fragen an die SPD- und die GAL-Fraktion wenden. – Danke.
Sehr geehrte Präsidentin, meine Damen und Herren! Zur Arbeitsvermittlung von Sozialhilfeempfängern gibt es eine Menge zu sagen. Ich habe mich beim Antrag der REGENBOGEN-Gruppe ein wenig gewundert, daß er das Pferd von hinten aufzäumt, sich nämlich nur mit dem Ablehnungsrecht der Sozialhilfeempfänger beschäftigt und nicht darauf eingeht, daß angebotene Arbeit auch eine Chance für Sozialhilfeempfänger beinhaltet.
Ich denke, das oberste Ziel rotgrüner Politik sollte sein, die Ausgrenzung von Menschen zu verhindern. Für mich heißt das auch, den Sozialhilfeempfängern an vorderster Stelle eine Chance in die Arbeitswelt einzuräumen. Beide Bereiche sind schon angesprochen worden, bei dem der Verweis auf Arbeit eine Rolle spielt. Zunächst gibt es jetzt bei den Bezirken die Stellen „Hilfe zur Arbeit“, die bereits mit Menschen arbeiten, die Sozialhilfe beziehen. Dort wird zusammen mit den Hilfeempfängern ein Hilfe- und Maßnahmenplan erarbeitet, in dem auf die persönliche Situation der Hilfeempfänger eingegangen wird. Bei Bedarf werden den Hilfeempfängern Maßnahmen zur weiteren Qualifikation angeboten, und man versucht auch, diesen Menschen paßgenau nach seinen Fähigkeiten in Arbeit zu vermitteln. Ich denke, das Bild, das hier gerade vom REGENBOGEN aufgezeigt wurde, ist nicht richtig. Die Menschen werden nicht einfach auf einen Arbeitsplatz verwiesen und damit allein gelassen, sondern sie werden bei der Suche nach einem Arbeitsplatz wirklich unterstützt.
Moment! Zum Bezirksamt Altona komme ich gleich noch, Frau Sudmann.
Zumindest unterstützt die GAL die Arbeit der Stellen „Hilfen zur Arbeit“. Wir werden weiterhin darauf achten, daß Stellen möglichst sozialversicherungspflichtig, tarifgerecht und existenzsichernd sind, weil wir eine Perspektive für die Sozialhilfeempfänger wollen und nicht möchten, soweit diese Menschen wieder arbeitslos werden, daß sie beim Sozialamt erneut erscheinen, es also eine hohe Rücklaufquote gibt; das muß auf jeden Fall vermieden werden.
Dann gibt es den zweiten Bereich, das betreffend, was im Sozialamt Altona passiert ist. Dort hat es durch die Äußerung der sozialpolitischen Opposition in Hinblick auf die Praxis des Sozialamtes Altona in der Öffentlichkeit eine Debatte gegeben. Dort geht es gar nicht um die Hilfen zur Arbeit, sondern um den zweiten Bereich, die sogenannte Zugangssteuerung.Dort wird zunächst einmal behauptet, daß Menschen, die ergänzende Sozialhilfe beantragen, an
scheinend, wenn überhaupt, nur noch eine ein- bis viermonatige Überbrückungszeit für Sozialhilfe beim Sozialamt bekommen und danach angeblich pauschal auf 624-DMJobs verwiesen werden.Falls das so ist, würde ich in Frage stellen, ob das der richtige Weg ist.
Ich denke, ein Verweis auf den Kleinanzeigenteil in der „Bild“-Zeitung reicht wirklich nicht aus. Die GAL denkt in diesem Fall, daß auch diese Menschen den Weg in die Sozialhilfe erst einmal bekommen müßten und daß mit ihnen gemeinsam, so ähnlich wie bei denen, die bei den Hilfen zur Arbeit angesiedelt sind, eine Art Hilfeplan erstellt werden muß. Auch diese Menschen müssen in irgendeiner Form Angebote erhalten, wie sie beispielsweise ihre berufliche Qualifikation verbessern können. Darauf müssen wir ein wenig mehr achten. Die GAL hat mit dem Bezirksamt Altona einen Termin vereinbart, bei dem wir mit dem Bezirksamtsleiter und dem Sozialdezernenten das Verfahren, das jetzt in der Debatte ist, besprechen werden, um zu überprüfen, inwieweit das, was jetzt alles kritisch geäußert wurde, wahr ist. Wir bleiben am Ball.
Ich finde das Bild des REGENBOGENS, was aufgezeichnet worden ist, daß die jetzige Praxis der Sozialämter schon dazu führt, daß die Leute in Niedriglohnsektoren und Tarife bei Löhnen und Gehältern gedrückt werden, völlig überzogen. Deswegen halte ich derzeit auch nichts davon, eine Globalrichtlinie zu erlassen. – Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Umsetzung des Insolvenzverfahrens brachte in allen Bundesländern – so auch in Hamburg – eine Menge Probleme mit sich, die wir in der Bürgerschaft schon öfters benannt haben.
Seit Anfang an hat die GAL deutlich gemacht, daß man die Überlastung der bezirklichen Schuldnerberatungsstellen und den damit verbundenen schlechten Service für die Schuldner und Schuldnerinnen nicht hinnehmen kann. Auch wir haben schon damals Vorschläge zur Entlastung der bezirklichen Schuldnerberatungsstellen gemacht.Denken wir noch an die Debatte in der November-Bürgerschaftssitzung, als die GAL vorschlug, die nicht genutzten Ressourcen beim Insolvenzgericht für die vorgerichtliche Schuldnerberatung zur Verfügung zu stellen. Doch damals stießen wir beim Senat nicht auf Einsicht. Senatorin Roth sprach von einer „unerfüllbaren Wunschliste der GAL“.
Die fortwährende Debatte um die Schuldnerberatung, die auch aufgrund eines GAL-Antrags im letzten Sozialausschuß stattfand, hat nun die Notwendigkeit bewiesen, die Schuldnerberatungsstellen stärken zu müssen. Nun geht also die Wunschliste der GAL doch noch in Erfüllung. Es geht nicht nur die Wunschliste in Erfüllung, sondern die De
batte hat auch im Sinne der Schuldner und Schuldnerinnen zum heutigen gemeinsamen Antrag der GAL und SPD geführt. Endlich werden die freien Ressourcen beim Insolvenzgericht für die Schuldnerberatung umgeschichtet. Hamburg wird die bezirklichen Schuldnerberatungen um acht Stellen aufstocken. Die Verbraucher-Zentrale und das Diakonische Werk, die eine hoch anzuerkennende Arbeit leisten, werden mit 500 000 DM pro Jahr unterstützt. Wir wollen durch unseren Antrag sicherstellen, daß auch die normale Schuldnerberatung, die aus Kapazitätsgründen in einzelnen Bezirken nicht mehr stattgefunden hat, weitergeführt werden kann.
Ein Punkt, den Herr Grund nicht erwähnt hat: Uns geht es auch darum, noch einmal die Arbeit der Mitarbeiter in den Schuldnerberatungsstellen zu stärken, indem wir ihnen eine bessere Software zur Verfügung stellen wollen und sie auch weitere Qualifizierungsangebote erhalten sollen. Ich hoffe, daß wir mit diesen genannten Maßnahmen die Warte- und Bearbeitungszeiten abbauen und daß der bessere Service endlich dazu führt, schnellstmöglich den verschuldeten Hamburgerinnen und Hamburgern ein Leben ohne Schulden zu ermöglichen. Freuen würde es mich, wenn von dieser Sitzung noch einmal ein Signal an die Bürger ausgeht, die sich mit einer ersten Anfrage an die Schuldnerberatungsstellen gewendet haben, dann aber vermutlich durch die langen Wartezeiten abgeschreckt waren und dort nie wieder erschienen sind. Ich hoffe, daß sie sich trauen, sich ein zweites Mal an die Schuldnerberatungsstellen zu wenden.
Frau Blumenthal, Sie möchten, daß der Zugang in das Insolvenzverfahren erleichtert wird.
In die Beratung.
Wir hatten im Sozialausschuß bereits darüber gesprochen, daß die Behörde versucht hat, den Zugang zu erleichtern. Uns wurde deutlich gemacht, daß Menschen nicht mehr wie früher nur auf eine Warteliste kommen, wenn sie den entsprechenden Fragebogen ausgefüllt haben, sondern auch, wenn sie den Bogen nicht ausgefüllt haben, aber sagen, daß sie auf die Liste möchten. Dann wird ihnen in den Schuldnerberatungsstellen beim Ausfüllen des Bogens geholfen werden. Ich denke, daß wir damit schon eine Verbesserung erreicht haben.
Wir werden im Auge behalten, wie die beschlossenen Maßnahmen greifen. Dabei sollten wir auch noch einmal darauf achten, daß nicht nur die Möglichkeit auf rechtliche Hilfe besteht, sondern die Menschen auch Hilfe erhalten, um ihre mit den Schulden verbundenen Probleme lösen zu können. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die CDU weist in ihrem Antrag auf hohe Mietrückstände bei den stadteigenen Wohnungsgesellschaften, auf die Steigerung der Anzahl von Zwangsräumungen und auf Mietdoppelzahlungen für Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger hin. Die CDU spricht drei Bereiche an, die zunächst nichts miteinander zu tun haben.
Die genannten Umstände sind der GAL und der SPD bekannt;
deswegen haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, die Wohungssicherung zu effektivieren. Was der Hamburger Senat in dieser Hinsicht bewerkstelligen will, konnte die CDU bereits in den Antworten zu den in ihrem Antrag genannten Fragen entnehmen. Die SAGA plant zum Beispiel, bei Mietern, bei denen Zahlungsschwierigkeiten auftauchen, einen Ansprechpartner vor Ort zu stellen, und die Mieterschuldnerberatung soll weiter ausgeweitet werden.
Wie wir durch die Beantwortung der Fragen wissen, plant der Senat die Umstrukturierung der Wohnungslosenhilfe. Die Ergebnisse der sogenannten GISS-Studie, die sich mit der Effektivierung der Wohnungslosenhilfe beschäftigt hat, sollen ab April 2000 in einem Modellprojekt umgesetzt werden. Wir sind auf einem guten Weg, die Wohnungssicherung voranzutreiben.
Genau, so ist das. Weil dies im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, werden wir auf die Umsetzung pochen.
An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, daß diesbezüglich aus der Presse zu entnehmen war, daß die ÖTV im Interesse der Behördenbeschäftigten an den Plänen der BAGS Kritik geübt hat. Da man erst eine Einigung mit der ÖTV erreichen mußte – was ich auch für selbstverständlich halte –, kam es vermutlich aus diesem Grund bei der behör
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deninternen Lenkungsgruppe der BAGS zu Arbeitsverzögerungen. Ich möchte darum den Senat bitten, darauf zu achten, daß der Zeitplan eingehalten wird und daß wir so schnell wie möglich mit der Umstrukturierung des Wohnungslosenhilfesystems beginnen können.
Da die CDU in ihrem heutigen Antrag überhaupt keine Lösungen zur Vermeidung von Mietrückständen und Zwangsräumungen anbietet, gehe ich davon aus, daß sie eigentlich mit der rotgrünen Politik einverstanden ist; dies freut mich. Wir bekommen heute nur einen einzigen Vorschlag, und zwar wie Mietdoppelzahlungen für Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger vermieden werden könnten. Der Vorschlag der CDU, die Mieten der Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger direkt an die Vermieter zu zahlen, lehnt die GAL ab. Wir wollen auf jeden Fall, daß an der bisherigen Praxis gerade im Hinblick auf das Selbstbestimmungsrecht der Hilfeempfänger festgehalten wird. Bereits heute kann – das haben wir schon gehört – das Sozialamt in den Fällen, in denen es zu Mietrückständen kommt, die Mieten direkt an den Vermieter – allerdings nur mit Zustimmung der Hilfeempfänger – überweisen. Diese Zustimmung macht Sinn, da es um Vertraulichkeit der eigenen Daten geht, denn niemand muß unbedingt dulden, daß der Vermieter den Sozialhilfebezug erfährt. Sozialhilfebezug wird in unserer Gesellschaft nicht unbedingt als positiv angesehen, die Menschen können dadurch auch Benachteiligungen erfahren. Von daher ist es richtig, daß Menschen nicht wollen, wenn ihr Vermieter davon Kenntnis erhält.
Es sollte auf jeden Fall dabei bleiben, Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger als mündige Bürger und Bürgerinnen zu sehen, die ihre Rechtsgeschäfte auch in Zukunft selbst wahrnehmen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! SAGA und GWG sind die Steckenpferde von Herrn Tants, der heute leider fehlt. Wir haben heute wieder einen Antrag der CDU zu diesem Thema, der dieses Mal mit der Forderung verknüpft ist, Familien zu Eigentum zu verhelfen, indem man landeseigene Wohnungen privatisiert. Diese Vorgehensweise lehnt die GAL ab, und ich werde Ihnen kurz erklären, weshalb.
Schauen wir uns kurz die Situation in Hamburg an. Hier hat es in den letzten Jahren einen rapiden Verlust von preiswertem Wohnraum gegeben. Auf der anderen Seite wächst die Anzahl der Menschen, die preiswerten Wohnraum benötigen. In Zukunft werden sehr viele Sozialwohnungen aus der Bindung herausfallen, und dieser Verlust kann durch Neubau nicht ausgeglichen werden. Vor diesem Hintergrund hatten SPD und GAL in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, daß für breite Bevölkerungsschichten preiswerter Wohnraum erhalten und geschaffen werden soll. Wenn wir dieses Ziel erreichen wollen, müssen wir natürlich an dem Bestand der landeseigenen Wohngesellschaften SAGA und GWG festhalten. Erstens brauchen wir den direkten Zugriff auf diese Wohnungen, weil wir darüber Wohnungen für Familien mit geringem Einkommen sicherstellen. Zweitens – diese Debatte hatten wir schon zweimal zum Mietenspiegel – können wir nur über den Besitz einer Masse von eigenen Wohnungen regulierend auf den allgemeinen Wohnungsmarkt eingreifen, was zum Beispiel in Hamburg zu Mietsenkungen geführt hat. Das ist sehr wichtig, und deswegen sind wir auf keinen Fall für die Privatisierung von Wohnungen bei der SAGA und der GWG.
Weil wir in diesem Altbaubereich keine Ausweitung der Eigentumsförderung wollen, brauchen wir dementsprechend auch nicht die Förderkriterien der Wohnungsbaukreditanstalt zu ändern.
Rotgrün fühlte sich aber nicht nur der sozialen Wohnungspolitik verpflichtet, indem sie preiswerte Wohnungen im Bestand erhält, sondern wir wollen natürlich auch dem Wunsch vieler Menschen nach eigenen vier Wänden Rechnung tragen. Deshalb sind im Wohnungsbauprogramm der Regierung 700 Wohneinheiten in der Eigentumsförderung vorgesehen. Das ist auch der richtige Weg.
Es sollte hier nicht der Eindruck entstehen, daß Rotgrün die Stadtflucht vieler Menschen nicht ernst nimmt. Ob die Flucht allein darum angetreten wird, weil wir keinen bezahlbaren Wohnraum anbieten, sehe ich nicht. Die Gründe, weshalb Menschen die Stadt verlassen, sind sehr vielfältig.
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Deswegen muß sehr differenziert mit dieser Angelegenheit umgegangen werden. Anstatt solche Anträge zu stellen, könnte sich die CDU dafür einsetzen, daß es eine lebenswerte Stadt für Menschen mit Kindern gibt. Denken wir an die gestrige Debatte im Bau- und Verkehrsausschuß, in der die CDU mehr eine Verkehrspolitik unterstützte, die den Wirtschaftsverkehr in den Mittelpunkt stellt und nicht die Interessen der Straßenanwohner. „Lebenswerte Stadt“ heißt auch für uns, sich einsetzen für Tempo 30, 50, 100, für Verkehrsberuhigung, und machen Sie keine Politik für lebensgefährliche Schnellstraßen und Stadtautobahnen. Dann wären wir ein Stück weiter und verhindern vielleicht, daß noch mehr Familien die Stadt verlassen. – Danke.