Dietrich Ellger

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Harlinghausen, Ihre Vergleiche sprechen Bände.So ist es, wenn man mit einem groben Keil auf einen groben Klotz haut;da werden Sachen behauptet, die so gar nicht stimmen. Es wird Umdenken verlangt, wo längst alles andere schon läuft, von dem Sie unterstellen, daß das nicht der Fall ist.Es ist ein Märchen, daß die Jugendlichen im Arrest am Wochenende nach Hause geschickt werden. Wir haben den Rund-um-die-Uhr-Arrest. Das haben Sie vielleicht noch nicht mitgekriegt, aber wir haben ihn.
Ich will noch weiter auf den Antrag eingehen. Im ersten Teil wird unterstellt, wie es wörtlich heißt: „Hamburg nutzt als einziges Bundesland nicht die Möglichkeit der zwangsweisen Vorführung von Jugendlichen zum Jugendarrest.“ Die Wahrheit, Herr Harlinghausen, sieht aber ein bißchen anders aus.
Der Senat ist schon 1997 dieser Bundesratsinitiative beigetreten. Wir machen es hier jedoch anders, und zwar aus pädagogischen Gründen; das hat sich bei Ihnen vielleicht noch nicht herumgesprochen. Es gibt nämlich eine Absprache zwischen den Jugendrichtern und der Polizei. Das heißt, es gibt nicht einen formalen Akt mit einer Vorladung, weil das bei Jugendlichen, die noch nicht 18 Jahre alt sind, pädagogisch nicht sehr sinnvoll erscheint, sondern man läßt die Betroffenen durch die Polizei holen; damit hat man gute Erfahrungen gemacht. Sie können sämtliche Statistiken nachlesen, es ist in der Tat so, daß die Jugendlichen dann kommen.
Außerdem unterstellen Sie – Sie sagen es nicht direkt –, daß die Jugendrichter nicht ganz in Ihrem Sinne handeln. Die Jugendrichter, die hier tätig sind – da müssen wir sehr aufpassen –, sind alle Repräsentanten der dritten Gewalt und als solche unabhängig, und das sollen sie auch bleiben.
Ja, ja, aber gerade da wollen Sie ja hineinarbeiten. Sie wollen genau gegen diese Praxis angehen. Es gibt ein großes Spektrum an Auflagen, die erteilt werden können und die genau beachtet werden.
Damit komme ich nahtlos zum zweiten Teil Ihres Antrags, und den finde ich regelrecht ärgerlich. Darin steht, daß Sie eine Bundesratsinitiative Hamburgs über die geltende Rechtslage hinaus anstreben, in der die zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafe mit einem Jugendarrest verkoppelt wird. Man muß einmal darüber nachdenken, was das inhaltlich genau heißt. Zur Zeit ist es so, daß ein Jugendrichter sich sehr genau überlegt, einem Jugendlichen Bewährung zu geben und dafür Auflagen zu erteilen.Wenn er
Ihrem Antrag folgen würde, stünde immer im Hintergrund: Paß aber auf, du kannst, auch wenn du die Bewährungsauflagen erfüllst, jederzeit im Arrest landen.
Was ist denn Bewährung? Wenn Auflagen, um eine Strafe zur Bewährung auszusetzen, nicht erfüllt werden, ist die Bewährung hinfällig, und dann kommt die Strafe. Was soll dann außerdem die Androhung des Arrestes? Das heißt nichts anderes als durch die Hintertür: Immer Knast. Auch Jugendarrest ist Wegsperren.Das paßt dann sehr genau in die Linie, die Sie neuerdings in der Stadt so großartig verbreiten.
Da haben Sie sich einen „Mister Haudrauf“ gekauft, der dann sagt: „Immer rein, immer wegschließen, immer zu die Klappe!“ Von Pädagogik keine Spur, und das Wort Resozialisierung wird dann überhaupt nicht mehr buchstabiert.
Wenn man im Hintergrund immer an das Wegsperren denkt, Herr Harlinghausen, schafft man heute in der Tat den Bodensatz für den Erwachsenenknast von morgen. Das soll uns doch wohl erspart bleiben.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Den Standpunkt meiner Fraktion hat der Kollege Kopitzsch hier ausführlich dargestellt. Insofern kann ich mich kurz fassen.
Ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, weil ich auf das antworten möchte, was der REGENBOGEN hier vorgetragen hat, da ich mit einigem davon doch nicht einverstanden bin.
Wir wollen doch alle dasselbe. Wir wollen, daß diese Stiftung ein Erfolg wird. Wir wollen, daß dieses Geld rechtzeitig zusammenkommt und daß nachher wirklich diejenigen, die es betrifft – die wenigen, die davon noch leben –, es auch wirklich erleben können.
Frau Koppke hat vorhin vier Punkte genannt, die ein bißchen über das hinausgehen.Einen Punkt davon fand ich besonders erwähnenswert, nämlich der Appell, sich mit der Geschichte der Firmen zu befassen. Man muß nur einmal mit den Fachleuten, zum Beispiel an der Gedenkstätte, sprechen, um zu wissen, daß eine riesige Menge von Forschungsvorhaben und Unternehmungen in dem ganzen Bereich schon laufen.
Eines ist richtig: Die Firmengeschichten sind gewissermaßen ein weißer Fleck darin. Da gibt es Nachholbedarf, da gibt es wirklich Notwendigkeiten, daß hier über die Stiftung hinaus Forschung betrieben wird. Da ist es kontraproduktiv und geradezu schädlich, wenn man jetzt darangeht, diese Firmen an den öffentlichen Pranger zu stellen. Man wird sie geradezu davon abbringen, sich um ihre eigenen Firmengeschichten zu kümmern. Man wird sie mit Sicherheit auch nicht dazu bringen, sich in größerer Anzahl der Verantwortung für diese Stiftung zu stellen.
Ich glaube, der Weg, den die Bürgerschaftspräsidentin dankenswerterweise und auch der Präses der Handelskammer eingeschlagen haben, ist der bessere. Die Zahlen, die wir seit kurzem haben – ich denke nur einmal, was allein im September dazugekommen ist, Mitte September waren es 225, jetzt sind es 240 –, beweisen, daß das der richtige Weg ist. Ich denke, auf diese Art und Weise sind wir eher mit Erfolg gesegnet.
Insofern ist es meine feste Überzeugung, daß der Vorgang, Firmen zu outen, was Sie, Frau Sudmann, vorschlugen, der falsche Weg ist.Mit diesem Druck mögen Sie ein, zwei, vielleicht auch zehn Firmen bekommen,
die solch ein schlechtes Gewissen nicht länger vor sich her tragen wollen, aber hier handelt es sich um eine Gesamtverantwortung der Wirtschaft, und gerade auch die Firmen, die damals gar nicht existiert haben, die Firmen, von denen heute schon einige mit dabei sind, solche Firmen werden Sie auf keinen Fall mit Druck dazu bekommen.
Aber dies ist ein schlechtes Klima. Es dreht sich darum, daß wir hier mit einem guten Klima mehr erreichen können. Davon bin ich fest überzeugt.
Deshalb ist der Weg, der eingeschlagen wurde, der richtige und erfolgversprechende. Wir sollten ihn weitergehen und uns auch hier im Hause sämtlicher Polemik enthalten. Das ist ein gemeinsames Anliegen von allen.
Ich hätte nur noch gerne ein Wort an die Vertreter der Medien gesagt. Es sind aber kaum noch welche da.
Man liest immer soviel davon, daß von den 10 Milliarden DM 5 Milliarden DM vom Bund und 5 Milliarden DM von den Firmen aufgebracht werden.Ich lese in der Hamburger Presse bislang nicht – in anderer schon –, daß von den Geldern, die die Firmen aufbringen, in Wirklichkeit nur etwa 3 Milliarden DM aufgebracht werden. Der Rest kommt über Steuerabschreibungen wieder herein. Das sollte man der Ehrlichkeit halber dazu schreiben, denn dann sieht man, daß wir alle auch an dieser Zahlung beteiligt sind. Das nur am Rande.
Insgesamt gesehen ist das Ganze auf gutem Wege und sollte so auch weiterbetrieben werden.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das von der CDU angemeldete Thema beschäftigt auch die SPD-Fraktion schon seit geraumer Zeit, zum Beispiel in intensiven Gesprächen mit dem Gerichtsvollzieherbund. Die Gewährleistung der zivilrechtlichen Zwangsvollstreckung ist eine bedeutende Aufgabe des Staates.Da das Faustrecht und ihm verwandte Formen der Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche gottlob seit der Neuzeit nicht mehr gelten und der Staat das Monopol für die zwangsweise Vollstreckung hat, muß der Staat auch dafür Sorge tragen, daß dieses System funktioniert.
Dabei kann selbstverständlich der Staat keine Garantie dafür übernehmen, daß das im sogenannten Erkenntnisverfahren erstrittene Urteil oder ihm gleichgestellte Vollstreckungstitel auch mit Erfolg exekutiert werden. Aber der Staat muß das Instrumentarium bereitstellen, damit der Gläubiger alsbald zu seinem Recht kommt.Wenn der Staat hier versagt, wird das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat nachhaltig erschüttert.
Vor diesem Hintergrund haben wir die Lage bei den Gerichtsvollziehern zu betrachten, und da gibt es gar keinen Zweifel, daß die Gerichtsvollzieher überlastet sind.Die Vollstreckungsabläufe sind infolgedessen langsam, und es droht die Gefahr, daß der Schuldner verzogen oder zwischenzeitlich in Vermögensverfall geraten ist, so daß der Vollstreckungstitel jedenfalls vorübergehend nur gedrucktes Papier ist.
Ob dieser Zustand, der zahlenmäßig durch die Antwort des Senats auf die Große Anfrage belegt ist, hätte vermieden werden können, ist jetzt eine müßige Frage, denn es geht um schnelle und nachhaltige Abhilfe.Eine erste Maßnahme sind die fünf Rechtspfleger, die seit Oktober 1999 bis Ende dieses Jahres zusätzlich eingesetzt werden. Eine Verstärkung tritt ein, wenn die in der Drucksache genannten fünf Gerichtsvollzieheranwärter weiter tätig sind.Sie kennen allerdings alle die Haushaltssituation, die Schaffung neuer Stellen wird realistischerweise in diesem Jahr nicht möglich sein.
Der Senat spricht deshalb von Überbrückungsmaßnahmen; Frau Spethmann hat es hier schon angesprochen.Da trifft es sich gut, daß heute ein Artikel in der „Welt“ erschienen ist;ich unterstelle einmal, daß die Informationen dort zutreffen.Als erster Schritt in die richtige Richtung wird ein neues Schneiden der Gerichtsvollzieherbezirke genannt, und es wird auch angedeutet, daß im Zuge der Aufgabenverlagerung von den Rechtspflegern zu den Gerichtsvollziehern weitere Rechtspfleger mitwandern werden. Auch dies ist ein Schritt in die richtige Richtung. Ob allerdings die angedachte Verwendung von Rechtsreferendaren rechtlich machbar ist, daran habe ich meine Zweifel.
Nach unserer Auffassung ist es dringend geboten, daß die Senatorin im Rechtsausschuß detailliert Auskunft gibt und wir diese Dinge weiter dort beraten, damit nicht nur die genannte personelle Verstärkung Platz greift, sondern auch Möglichkeiten der Straffung von Arbeitsabläufen und Vermeidung unnötigen bürokratischen Aufwands erörtert werden können.
Unter diesem Vorzeichen beantragt die SPD-Fraktion die Überweisung der Drucksache zur weiteren Behandlung an den Rechtsausschuß. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.