Erika Woisin

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Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Jobs, das Problem ist nicht neu, aber es ist sehr ernst. Es beschäftigt uns in der SPD-Fraktion schon lange. Bereits im Februar 1996 haben wir uns mit der Problematik der hyperaktiven Kinder befaßt. Damals fand unter dem Motto „Warum zappelt Philipp?“ eine Fachtagung unserer Fraktion statt, auf der wir gemeinsam mit Experten nach Wegen gesucht haben, wie den Kindern, die durch Konzentrationsmangel und permanente Unruhe sich selbst, ihren Mitschülern, den Lehrern und den Eltern das Leben schwermachen, geholfen werden kann.
Schon damals, vor fünf Jahren, wurde festgestellt, daß es das hypergenetische Syndrom schon früher gab,
heute nur öfter diagnostiziert wird.
Das Problem ist nicht neu. Dennoch hat sich die Situation offensichtlich verändert. Wenn ich aus der Presse entnehmen muß, daß in Hamburg bis zu 10 000 Kinder an dem Aufmerksamkeitssyndrom leiden und davon circa 4000 Kinder Psychopharmaka bekommen, läuten doch bei vielen Menschen die Alarmglocken.
Es stellt sich natürlich die Frage, was sich in den letzten Jahren verändert hat. Haben sich die Kinder verändert, weil die Welt immer hektischer, die Ablenkungen immer verführerischer, die Eltern immer beschäftigter und die Schule immer leistungsorientierter wird,
oder haben wir Erwachsenen uns so sehr verändert, daß wir für die Kinder keine Zeit, für ihre Sorgen kein Ohr und für ihr Bedürfnis nach Wärme und Ruhe kein Gefühl mehr haben? Oder sind medizinische Ursachen für die Hyperaktivität von Kindern verantwortlich, die, aus welchen Gründen auch immer, heute verstärkt auftreten?
Ist es vielleicht eine falsche Ernährung, die bei Kindern zu den Problemen führt? Könnte eine bestimmte Diät ihnen vielleicht helfen? Wie so oft gibt es wahrscheinlich nicht nur eine Ursache für dieses Problem, sondern viele. Einige davon habe ich eben aufgezählt. Ich habe mit Eltern, die ein sogenanntes ADS-Kind in der Familie haben, gesprochen. Ich habe Verständnis für diese Eltern, die an ihren hyperaktiven Kindern zu verzweifeln drohen. Viele dieser Eltern haben Schuldgefühle, weil sie glauben, in der Erziehung versagt zu haben. Sie ergreifen den Rettungsanker Ritalin und haben mit einer regelmäßig verabreichten Pille endlich ein Kind, das wie die anderen spielt, lernt, liest und auch zuhört.
Und dennoch dürfen die Gefahren, die eine Einnahme von Psychopharmaka im Kindesalter beinhalten, nicht verharmlost werden. Noch ist nicht erwiesen, daß das Medikament keine Spätfolgen nach sich ziehen kann. Auch die Frage einer möglichen Abhängigkeit ist nicht zufriedenstellend beantwortet. Ritalin ist immerhin ein Medikament, das unter das Betäubungsmittelgesetz fällt und mit dem sehr sorgsam umgegangen werden muß. Auf jeden Fall dürfen wir es uns nicht zu einfach machen und denken, mit einer Pille wäre das Problem gelöst. Vor allem die Mediziner tragen hier eine riesengroße Verantwortung und dürfen auf keinen Fall das Medikament leichtfertig verschreiben.
Den Eltern, die das Medikament für ihr Kind fordern, damit es in der Schule mehr Leistung bringt, muß vom Arzt eine
klare Absage erteilt werden; diese Schilderung ist kein Einzelfall. Nur in absoluten Ausnahmefällen, wo erwiesen ist, daß medizinische Ursachen vorliegen, sollte zu diesem letzten Strohhalm gegriffen werden und das auch nur im Zusammenhang mit einer psychologisch-pädagogischen Betreuung. Wenn allerdings familiäre, emotionale Probleme oder soziale Belastungen die Ursachen sind, ist eine Pille ganz bestimmt nicht die Lösung. Manchmal gibt es ein ganz einfaches Rezept, und das heißt: Viel Zuneigung, Liebe und viel Zeit für die Kinder.
Um noch einmal auf die Große Anfrage der REGENBOGEN-Gruppe zurückzukommen. Wie die Antwort belegt, befaßt sich der Senat seit längerem intensiv mit der Problematik. Das Institut für Lehrerfortbildung und die Hamburgische Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung machen Fortbildungsveranstaltungen für Lehrkräfte, Schulberater und Schulärzte, damit früh erkannt wird, wo die Ursachen für das auffällige Verhalten liegen. Wenn sicher ist, daß pädagogische, sozialtherapeutische und psychologische Maßnahmen gefordert sind, geben die regionalen Beratungsstellen den Eltern Hilfestellung und unterstützen bei der Suche nach der richtigen Therapie. Aber das Wichtigste bei diesem Thema bleibt für mich, daß sich Eltern und Mediziner ihrer Verantwortung bewußt sind und nicht leichtfertig mit der Gesundheit der Kinder umgehen.
Noch einmal kurz zum Antrag der REGENBOGEN-Gruppe. Wir sind wie Sie der Meinung, daß dies ein wichtiges Thema ist, halten aber die Problematik für zu umfassend, um jetzt schnell etwas zu beschließen. Darum möchten wir den Antrag an den Gesundheitsausschuß überweisen, um das Thema mit der notwendigen Sorgfalt zu behandeln. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Vor knapp vier Jahren haben wir ein neues Schulgesetz verabschiedet, das dem Schulalltag viele positive Impulse gegeben hat. Dazu gehört unter anderem der Auftrag an die Schulen, ein Schulprogramm zu entwickeln. Der Begriff Schulprogramm ist neu, aber das, was sich dahinter verbirgt, gibt es an vielen Schulen schon lange.
Wir alle kennen Schulen, die sich einen bestimmten Schwerpunkt gesucht haben und diesen gemeinsam mit den Lehrkräften, Eltern und Schülern entwickelt und fortgeführt haben. Die Schwerpunkte liegen im Bereich der sportlichen Aktivitäten, der musischen Erziehung, des sozialen Engagements, wie zum Beispiel der Integration von behinderten Kindern und ausländischer Schüler, der Partnerschaft mit Schulen in Entwicklungsländern und im Bereich der Umwelterziehung oder der Berufsfindung.
Damit haben sich Schulen ein Profil geschaffen, das sie attraktiv für Eltern, Schülerinnen und Schüler macht, die gerade diesen Schwerpunkt für wichtig halten und gerade diese Schule wählen. Mit der Aufforderung, ein Schulprogramm zu entwickeln, knüpft das Schulgesetz also an eine bewährte hamburgische Tradition. Das Schulgesetz verpflichtet allerdings alle Schulen, ein Schulprogramm zu entwickeln. Damit soll einerseits ein qualitatives Auseinanderdriften der verschiedenen Schulen und andererseits eine mögliche Beliebigkeit bei der Entwicklung eines Schulprogramms verhindert werden.
Das Instrument Schulprogramm bildet den Rahmen, der von den einzelnen Schulen ausgefüllt wird, indem sie ihre Entwicklungsschwerpunkte im Unterricht und in der Erziehung sowie dem gesamten Schulleben, der Organisationsstruktur und der Kommunikation verbindlich festlegen. Oberstes Ziel der Entwicklung von Schulprogrammen ist, die pädagogische Qualität von Schule zu verbessern und zielorientiert weiterzuentwickeln. Schulleitung, Lehrkräfte, Eltern und Schüler haben an vielen Schulen die Schulpro
gramme gemeinsam erarbeitet, zum Teil mit der Unterstützung des Instituts für Lehrerfortbildung. Die Ergebnisse können sich sehen lassen, wie aus der Beantwortung der Großen Anfrage der GAL hervorgeht.
Dennoch möchte ich einen Aspekt zu bedenken geben, der mir große Sorgen macht. Was passiert, wenn sich eine Schule ein Schulprogramm gibt, das sie besonders attraktiv für viele Schülerinnen und Schüler macht, und sich mehr Schüler für die Schule entscheiden, als Aufnahmekapazität vorhanden ist?
Da Eltern zwar die Schulform wählen dürfen, nicht aber eine bestimmte Schule, muß dann das Schulgesetz greifen und die überzähligen Schülerinnen und Schüler auf andere Schulen verteilen? Oder werden rollende Container zum Markenzeichen unserer Schulen? Dies führt unweigerlich zu Konflikten. Es müssen Lösungen gefunden werden, damit kein Ranking der Schulen entsteht und der Schulfrieden in den Regionen gewahrt bleibt.
Zum Schluß möchte ich noch betonen: Schulprogramme sind zwar verbindliche Vereinbarungen, aber sie müssen sich in der Praxis bewähren. Wenn es sich zeigt, daß es noch bessere Wege zu dem angestrebten Ziel gibt, dann müssen sie umgeschrieben werden.
Das bedeutet, alle Beteiligten müssen in einem ständigen Diskurs die Umsetzung ihres Schulprogramms begleiten, prüfen und möglicherweise korrigieren. Wenn die Weiterentwicklung der Schulprogramme ernsthaft betrieben wird, wird das hoffentlich zu einer weiteren Demokratisierung des Schulalltags führen, und es wäre ein positives Ergebnis der Einführung von Schulprogrammen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Beuß, es enttäuscht mich, daß Sie so wenig über die neuen Programme in den Hauptschulen wissen.
Das bestärkt mich in meinem Gefühl, das ich auch beim Lesen Ihres Antrages hatte: Es geht Ihnen im Grunde nur um die Stärkung des dreigliedrigen Schulsystems und nicht um die Schülerinnen und Schüler.
Wie Sie alle wissen, schlägt mein Herz für eine andere Schulform. Ich bin nach wie vor der Ansicht, daß die Integration starker und schwacher Schülerinnen und Schüler der bessere Weg ist als Auslese und Ausgrenzung. Diese Aufgaben erfüllen besonders die integrierten Gesamtschulen. Das muß ich noch einmal deutlich machen.
Aber auch im Verbund von Haupt- und Realschulen – das war in Hamburg übrigens schon immer selbstverständlich – wird ein großer Teil von Schülerinnen und Schülern mit Hauptschulstatus gemeinsam mit denen unterrichtet, die einen höherwertigen Abschluß anstreben. Die schwächeren Schüler werden so durch gleichaltrige Mitzieher in ihrer sozialen Einbindung gefestigt und in ihrer Lern-, Arbeitsund Leistungsbereitschaft unterstützt. Das ist einer der vielen Vorteile des integrativen Unterrichts.
Wer die Begründung zu Ihrem Antrag liest, dem fällt auf, daß auch Sie erkannt haben, daß es eine Vielzahl von Ursachen für die Probleme der Hauptschule gibt. In unserer Gesellschaft – das sehen wir schon lange – gibt es Brüche: Defizite bei der Erziehung im Elternhaus, einen großen Anteil von Jugendlichen unterschiedlicher kultureller Herkunft, verschiedene Muttersprachen und eine große Bandbreite unterschiedlicher Begabungen und Interessen der Schülerinnen und Schüler. Das alles macht eine besondere Anstrengung notwendig, Kindern und Jugendlichen Orientierung und Hilfen auf ihrem Weg ins Berufsleben zu geben, obwohl – das sei hier auch gesagt – Schule nicht alles heilen kann. Die BSJB hat im Bereich der Hauptschule bereits eine Vielzahl entsprechend differenzierter Maßnahmen eingeleitet, auf die ich gleich noch zurückkomme.
Unsere Position unterscheidet sich von der der CDU wie folgt: Sie wollen die Hauptschulen, wir aber wollen die Hauptschülerinnen und -schüler stärken,
damit sie die notwendigen Kenntnisse und Abschlüsse erhalten, die sie für eine erfolgreiche Suche nach einem Ausbildungsplatz brauchen. Das bedeutet, daß wir neben den Kulturtechniken ihre Selbständigkeit, ihr Selbstwertgefühl und ihre Motivation stärken wollen.
Ihr Vorschlag, den Hauptschulabschluß durch ein Zusatzzertifikat aufzuwerten, das den Schülern die erbrachten praxis- und berufsorientierten Qualifikationen bescheinigt, ist nicht so verkehrt. Das gibt es, meine Damen und Her
ren von der CDU, bereits an mehreren Hamburger Schulen in Form des Berufswahlpasses.
Nicht für alle, aber es wird weitergehen.
Das ist eine von den zuvor genannten Maßnahmen zur Erleichterung des Übergangs von der Schule ins Berufsleben. Ich hoffe, daß es mehr Hauptschülern durch diese Maßnahme gelingt, den Hauptschulabschluß zu schaffen.
Wenn Schülerinnen und Schüler diesen Übergang eigenverantwortlich planen sollen, müssen sie wissen, welche Wege und Alternativen ihnen zur Verfügung stehen, wo ihre Schwächen und Stärken liegen und wo sie Hilfe und Beratung erhalten können. Mit Hilfe des Berufswahlpasses erarbeiten sich die Schüler ein Konzept, indem sie sich eigenverantwortlich Ziele setzen und versuchen, diese durch systematische Planung zu erreichen. Ich könnte einige Beispiele von Hauptschülern nennen, die einen Ausbildungsplatz fanden, weil die Handwerksbetriebe sie gern genommen haben.
Das heißt, schulische Angebote und außerschulische Praktika werden geplant, durchgeführt und dokumentiert. Der Berufswahlpaß ist für den Schüler somit gleichzeitig ein Konzept und eine Dokumentation für den beruflichen Entscheidungsprozeß. Er kann dem zukünftigen Lehrbetrieb bei der Bewerbung um einen Ausbildungsplatz über die in der Schule und außerschulisch erworbenen Fähigkeiten Aufschluß geben.
Herr Beuß hat in diesem Zusammenhang von dem Projekt an der Bergedorfer Schule
gesprochen. Eine andere Maßnahme ist der Schulversuch „Arbeiten und Lernen in Schule und Betrieb“, die zur Zeit von zwei Hamburger Schulen durchgeführt wird. Hier lernen Schülerinnen und Schüler des neunten Jahrgangs einer Hauptschule beziehungsweise des zehnten Jahrgangs einer integrierten Haupt- und Realschule an zwei Tagen in der Woche jeweils für ein halbes Jahr in einem Betrieb die praktische Arbeit kennen. Dabei bleiben Strukturen und Anforderungen der Unterrichtsfächer und das System der Leistungsbewertung erhalten. Allerdings wird das Lernen in der Praxis und in der Schule in spezifischer Weise aufeinander bezogen.
Ich will noch kurz ein drittes Beispiel vorstellen. Für eine bessere Einfädelung in das Berufsleben hat die ZEIT-Stiftung das Projekt „TransFair“ ins Leben gerufen. Vier Hauptund Realschulen können sich an dem Projekt beteiligen, das sich mit der Förderung der Leistungsbereitschaft, der Voraussetzung für den Berufsübergang von Hauptschülern befaßt und mit dem Schuljahr 2001/2002 beginnt.
Dieses Konzept basiert auf Erfahrungen einiger bundesweiter Projekte. Sie haben gezeigt, daß eine Aufwertung des praktischen Lernens, eine verbesserte Zusammenführung von theoretischen und praktischen Anteilen sowie Bemühungen zur Stärkung des Selbstwertgefühls und der Motivationslage der Schülerinnen und Schüler erfolgversprechende Schritte sind.
Genau das habe ich zu Anfang meines Beitrags gesagt. Das Selbstwertgefühl und die Motivation sind wichtige Voraussetzungen für die jungen Menschen, um erfolgreich
die Hauptschule abzuschließen und einen Ausbildungsplatz zu suchen und zu finden.
Ihre im Antrag formulierte Forderung, meine Damen und Herren von der CDU, innerhalb der Lehrerausbildung schulartspezifische Ausbildungselemente zu verstärken, ist bereits ebenfalls seit langem auf dem Weg. Am Institut für Lehrerfortbildung wurden in den letzten Jahren speziell die Fortbildungskapazitäten
für den Bereich Haupt- und Realschule erheblich verstärkt. Ich möchte aber im einzelnen nicht auf die Fortbildungsangebote des IfL eingehen. Ihre Forderung nach der Aktualisierung der Stellenzuweisungen für die Hauptschulen kann ich so nicht unterstützen,
aber wir sind dabei, dies zu untersuchen.
Ihre in diesem Zusammenhang aufgestellte Behauptung, „REBUS“ könne die verläßliche Schulsozialarbeit wegen personeller Unterbesetzung nicht leisten, kann ich nicht teilen. In der dreijährigen Pilotphase hat sich das „REBUS“-Projekt als sehr erfolgreich erwiesen. Darum wird „REBUS“ als Regelangebot auch weiterentwickelt und ausgebaut.
Noch einen Satz zu Ihrer Forderung, an allen Hauptschulen auf Antrag die Möglichkeit zu eröffnen, ausreichende und dauerhaft gesicherte Ganztagsangebote bereitzustellen. Ich möchte die Forderung nach mehr Ganztagsschulen nicht isoliert auf die Hauptschulen beschränken, weil ich glaube, daß alle Schülerinnen und Schüler sämtlicher Schulformen von einem Ganztagsangebot profitieren. Man sollte daneben verstärkt Nachmittagsangebote im Verbund mit den Jugendeinrichtungen ausbauen und entwickeln.
Ihr Antrag, meine Damen und Herren von der CDU, enthält keine neuen Vorschläge, um die Schülerinnen und Schüler zu stärken. Da dies aber unser Anliegen ist, werden wir Ihren Antrag ablehnen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die Verläßliche Halbtagsgrundschule hat sich trotz aller Unkenrufe der Opposition, vieler Eltern und Lehrerinnen und Lehrer vor und zu Beginn der Einführung bewährt. Es war von Zwangsbeglückung, Verwahranstalt und Käfighaltung die Rede.
Im Januar 1996 behauptete die CDU noch, das Reformprojekt Grundschule sei ein Flop. Meine Damen und Herren von der CDU! Die Verläßliche Halbtagsgrundschule ist kein Flop, im Gegenteil. Sie ist erwiesenermaßen ein Erfolg.
Vor fünf Jahren wurde in der Presse vor allem über weitverbreitete Skepsis und Ablehnung berichtet. Im September, als der Abschlußbericht von Professor Holtappels über die Einführung der Verläßlichen Halbtagsgrundschule veröffentlicht wurde, sahen die Überschriften ganz anders aus.
Ich zitiere das „Hamburger Abendblatt“:
„Gütesiegel für die Verläßliche Halbtagsgrundschule“,
die „Welt“:
„Verläßliche Halbtagsgrundschule ist ein Erfolg.“,
und die „Hamburger Morgenpost“:
„Neue Grundschule ein voller Erfolg.“
Ich freue mich sehr, daß wir Sozialdemokraten und nicht die Skeptiker und Bedenkensträger recht behalten haben.
Das zuvor erwähnte VHGS-Gutachten von Professor Holtappels diente zum größten Teil als Grundlage für die Beantwortung der Großen Anfrage, über die wir heute reden. Das zeigt deutlich, daß es eine notwendige und richtige Entscheidung war, die Verläßliche Halbtagsgrundschule in Hamburg einzuführen. Daran läßt sich nichts mehr herumdeuteln.
Am 6. November fand auf Einladung des Arbeitskreises Schule der SPD ein Erfahrungsaustausch mit Elternräten und Schulleitungen statt.
Ich zitiere einige Aussagen von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zum zeitlichen Rahmen der VHGS:
„Die VHGS bedeutet einen immensen pädagogischen Schub.“
„Die Situation ist deutlich besser als vorher.“
„Das Klima hat sich in den Schulen deutlich verbessert.“
„Die zusätzliche Zeit läßt sich wunderschön füllen.“
„Ich bin sehr zufrieden.“
„Es ist mehr Ruhe in den Schulalltag eingekehrt.“
Worum geht es uns bei der VHGS? Es geht uns doch in erster Linie um die Kinder. Sie sollen mehr Zeit zum Lernen haben und in einem kindgerechten Zeitrhythmus lernen können, der sich nicht länger an den starren 45-MinutenTakt hält. Dafür wird in Wochenstrukturplänen unter anderem die Dauer der Unterrichtsphasen und -pausen sowie
auch die Organisation der offenen Anfangs- und Schlußphase festgelegt. Hier sind die Erfahrungen übrigens sehr unterschiedlich. Darum ist es gut, daß jede Schule für sich entscheiden kann, wie sie dieses handhaben will.
Aber nicht nur ein kindgerechter Zeitrhythmus kommt den Bedürfnissen der Kinder nach einem Wechsel von Konzentration und Entspannung, von Ruhe und aktiver Bewegung entgegen. Auch die Räumlichkeiten müssen entsprechend gegeben sein.
Darum wurden alle Schulen, die dies ursprünglich nicht hätten leisten können, mit erheblichem finanziellen Aufwand, nämlich für 38 Millionen DM, umgestaltet und ausgebaut. Hier hat Hamburg richtig Geld in die Hand genommen.Wie man sieht, hat es sich gelohnt. Allerdings kenne ich eine Maßnahme, die noch nicht beendet wurde, auf die die Schule dringend wartet.
Die Zufriedenheit der Familie – der Eltern und der Kinder – mit der VHGS spiegelt sich auch in der Auswertung des Holtappels-Gutachtens wider. Sie zeigt, daß der weit überwiegende Teil der Befragten, nämlich 85 Prozent der Eltern, mit der VHGS zufrieden ist. Sie schätzen dies für ihre Kinder auch so ein.
Die Befürchtung, die Kinder würden müde und aggressiv nach Hause kommen, hat sich nicht bestätigt. Auch die Befragung der Lehrkräfte und Schulleitungen nach den Erfahrungen im Schulalltag der VHGS hat zu überwiegend positiven Einschätzungen geführt. So wird von den Pädagogen vor allem die hinzugewonnene Zeit und der flexible Umgang damit positiv bewertet.
Die Lehrerinnen und Lehrer haben die Erfahrung gemacht, daß das großzügigere Zeitbudget bei den Kindern zu mehr Lernfreude und gutem Arbeitsverhalten führt. Im Bereich Freie Gestaltung wurden die klassischen Unterrichtsfächer um einige Aufgabengebiete ergänzt. Sie eröffnen damit neue Gestaltungsmöglichkeiten für die Pädagoginnen und Pädagogen.
Für die Kinder bedeutet dies, daß sie sich ohne Zeitdruck beispielsweise Themen wie Umwelt, Gesundheit, Neue Medien widmen können, die bisher in der „alten“ Grundschule – wenn überhaupt – nur gestreift werden konnten.
Viele Eltern erhoffen sich von dem größeren Zeitvolumen auch, daß für ihre Kinder neben dem Erlernen des Umgangs mit einem Computer nun mehr Zeit und Ruhe für die Einübung der Kulturtechniken zur Verfügung steht.
Die Beteiligung der Elternvertreter an der Entwicklung der neuen pädagogischen Konzepte hat leider nicht in dem Maße stattgefunden, wie es wünschenswert gewesen wäre.Vor allem vor dem Hintergrund, daß das Schulgesetz eine stärkere Elternbeteiligung einfordert, ist dies sehr bedauerlich. Hier gibt es für die Zukunft noch einiges zu tun.
Ein weiterer Punkt, den ich ansprechen möchte, ist die Gewährleistung der Verläßlichkeit. Das ist vor allem aus Sicht der Eltern ein sehr wichtiges Kriterium. Denn eines ist sicher:Die Einführung der VHGS ist ein gelungener Beitrag zur Vereinbarung von Familie und Beruf. Für viele Frauen eröffnet sich die Chance, wieder einer Berufstätigkeit nachzugehen.
Mehr als 75 Prozent der Eltern haben angegeben, daß sie eine tägliche verläßliche Betreuung für ihre Kinder brauchen. Diese war auch in den vergangenen vier Jahren zu
99,9 Prozent gewährleistet. Dafür wurden in den Schulen die Vertretungskapazitäten erweitert und Vertretungsregelungen festgelegt. Dennoch kann es passieren, daß beispielsweise in Zeiten von Grippewellen Teilungen von Gruppen oder auch Doppelbesetzungen kurzfristig aufgehoben werden müssen.
Das ist natürlich bedauerlich, wird allerdings – wenn möglich – dadurch ausgeglichen, daß in Zeiten ohne Grippewelle die dann nicht gebrauchten Vertretungsstunden für zusätzliche Förder- und Teilungsstunden genutzt werden können, die den Kindern dann wieder zugute kommen.
Zum Schluß möchte ich an dieser Stelle noch einmal hervorheben: Hamburg ist das einzige Bundesland, das flächendeckend die Verläßliche Halbtagsgrundschule von 8 bis 13 Uhr in dieser qualitativ hochwertigen Form erfolgreich eingeführt hat.
Mit durchgehend 27 Unterrichtsstunden in der Woche von Klasse 1 bis 4 ist Hamburg im Ländervergleich einsame Spitze. Das muß nun auch die Opposition zur Kenntnis nehmen. Ich denke sogar, daß die CDU inzwischen dazugelernt und erkannt hat, daß eine tägliche längere Schulzeit viele Vorteile hat. Herr Beuß hat – er ist leider nicht da – im Juni dieses Jahres – man höre und staune – den zügigen Ausbau von Ganztagsschulen gefordert.
Noch einmal kurz zurück zur VHGS. Auch wenn es sicher das eine oder andere zu verbessern gibt – das gibt es immer –, ist eines erwiesen: Für die Kinder ist die VHGS ein großer Gewinn und bedeutet mehr Zeit zum Lernen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zu später Stunde kommt jetzt noch ein Schulthema. Es geht um unsere Jüngsten. Der Schulausschuß hat sich in mehreren Sitzungen mit der Großen Anfrage der CDU über den Nutzen und die Kosten der Integrationsmaßnahmen befaßt.
Am 23.Februar 1999 führte der Schulausschuß eine Sachverständigenanhörung zum Schulversuch „Integrative Regelklassen“ durch. Wir haben uns in der Bürgerschaft ausführlich mit den Hamburger Integrationsmaßnahmen befaßt und dabei festgestellt, daß der Hamburger Weg zu mehr Integration mit Behinderten und Benachteiligten der richtige Weg ist und in ein Regelangebot überführt werden soll.
Ich will nicht noch einmal im einzelnen auf das eingehen, was ausführlich im Bericht des Schulausschusses nachzulesen ist. Zwei Dinge möchte ich allerdings hervorheben. Da ist zum einen die Bedeutung des Schulversuchs „Integrative Grundschule“ für die Verwirklichung der Empfehlung der Kultusministerkonferenz von 1994. Das Leitmotiv dieser Empfehlungen ist, die Bildung und die Förderbedürfnisse aller Kinder zunächst in der allgemeinen Schule zu verwirklichen. Diesem Leitgedanken folgte die „Integrative Grundschule“, die in ihren Klassen Behinderte und Benachteiligte gemeinsam mit allen anderen unterschiedlich begabten Kindern unterrichtet.
Mit diesem wichtigen Baustein in der Pädagogik kommt Hamburg wie kein anderes Bundesland dem Anspruch der Kultusministerkonferenz nach Integration nach. Was im Schuljahr 1991/1992 mit 13 Schulen neben den bereits 1983/1984 eingerichteten Integrationsklassen begann, hatte sich bis September 1997 auf 36 Schulen ausgedehnt, und die Zahl wächst weiter. Zur Zeit liegen 51 Anmeldungen von Schulen vor, die „Integrative Regelklassen“ einrichten wollen.
Und die Praxis gibt ihnen recht. Die Eltern, deren Kinder integrative Grundschulen besuchen, die also miterleben, wie positiv sich das Miteinander auf das soziale Verhalten ihrer Kinder auswirkt, unterstützen den Schulversuch.
Ich konnte zum Beispiel in der U-Bahn erleben, wie die Schüler einer integrierten Grundschulklasse – ich schätze, es war eine 2. Klasse – mit einem ihrer behinderten Mitschüler umging. Der kleine Junge, der offensichtlich noch etwas müde war, wurde von einem Mitschüler liebevoll in den Arm genommen, damit er noch ein Stückchen schlafen konnte. Diese unbefangene Selbstverständlichkeit im Umgang mit Behinderten kann man nun einmal am besten im Kindesalter lernen.
Als zweites möchte ich den Einsatz der Lehrerinnen und Lehrer hervorheben, die diese wichtige Arbeit leisten. Integration in der Grundschule ist natürlich ein anspruchsvolles Konzept. Neben allen anderen Qualifikationen erfordert
A C
B D
es bei den Lehrern diagnostische Kompetenz. Sie müssen erkennen, welche Kinder welche Probleme haben, um dann ein entsprechendes geeignetes Förderkonzept zu entwickeln. Die Arbeit, die dort geleistet wird, kann man nicht hoch genug bewerten.
Die Lehrer sind heute hier in der Bürgerschaft schon einige Male sehr gelobt worden, und ich möchte mich anschließen und an dieser Stelle allen Lehrerinnen und Lehrern, die diese wichtige Aufgabe erfüllen, meinen Dank aussprechen.
Die Hamburger Integrationsmaßnahmen sind gut, richtig und wichtig.Natürlich müssen auch Alltagsprobleme, die es nun einmal gibt, angepackt werden, denn auch Gutes kann verbessert und muß begleitet werden. Die SPD-Fraktion bringt zu den Ergebnissen des Schulversuchs der „Integrativen Grundschule“ einen Antrag ein, der den Senat ersucht, dafür Sorge zu tragen, daß „Integrative Grundschulen“, die an dem Versuch teilnehmen, ihr Schulprogramm im Sinne von Integration weiterentwickeln. Es sind entsprechende Konzepte zu entwickeln, die evaluiert werden können, und Schulen sollen flexibel über ihren Ressourceneinsatz im Sinne des individuellen Förderbedarfs der Schülerinnen und Schüler entscheiden können.
Der wichtigste Punkt unseres Antrags jedoch ist, daß der Schulversuch „Integrative Regelklassen“ weitergeführt wird, um bei der nächsten Novellierung des Schulgesetzes in ein Regelangebot überführt zu werden. Als frühester Zeitpunkt dafür kommt nun leider erst der Beginn der nächsten Wahlperiode in Frage.Ich habe keine Zweifel, daß dies auch geschieht, denn der Schulversuch ist nicht mehr wegzudenken aus der Hamburger Schullandschaft.
Ich bitte Sie, meine Damen und Herren, diesem Antrag zuzustimmen, und zwar ohne den Zusatzantrag der CDU. Herr Beuß, ich sage es mal wieder wie in der Schule: Dieses Thema haben Sie verfehlt. Andererseits wird etwas gefordert, was bereits sichergestellt ist. – Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Beuß, Sie haben von einem Grabenkrieg gesprochen, der nach einigen Jahren wieder aufgebrochen ist. Tragen Sie nicht auch daran ein Stück Verantwortung mit dem, was Sie heute gesagt haben?
Ich finde, daß es wichtig ist, daß endlich Ruhe und Sachlichkeit in die Diskussion um die organisatorische Zusammenlegung der Gehörlosen- und der Schwerhörigenschule kommt.
Die heftige und zum Teil polemische Auseinandersetzung um die Zusammenlegung wird meiner Meinung nach vor allen Dingen den Kindern und der Sache nicht gerecht.
Was ist denn überhaupt der Anlaß? Die beiden Schulen für Hörgeschädigte in Hamburg schrumpfen. Aufgrund der Entwicklungen in der medizinischen Diagnostik von Hörschädigungen bei kleinen Kindern, der technischen Weiterentwicklung von Hörgeräten, der Versorgung von Kindern mit Implantaten sowie der intensiven Frühförderung von hörgeschädigten Kindern gibt es immer weniger Kinder, die die Gehörlosenschule besuchen.
Sie können statt dessen die Schule für Schwerhörige besuchen. Schwerhörige Kinder wiederum können – diese Entwicklung finde ich besonders erfreulich – aufgrund des technischen Fortschritts sowie der Entwicklungen in der Frühförderung nun die I-Klassen der Grundschule besuchen. Lassen Sie uns doch bitte festhalten, daß dies eine gute Entwicklung ist.
Nun aber noch einmal zu dem Streit um die Zusammenlegung der beiden Schulen für Hörgeschädigte. Wir, die SPD-Fraktion, haben volles Verständnis für die Sorgen der Eltern, deren Kinder hörgeschädigt sind.Sie wollen, daß ihr Kind in der gut hörenden Gesellschaft seinen Weg machen kann, indem es lernt, wenn irgend möglich, hörend und sprechend zu kommunizieren. Dafür wollen die Eltern die beste Förderung für ihr Kind, und die wird ihr Kind auch weiterhin bekommen. Da können die Eltern sicher sein.
Was die Diskussion so schwierig macht, ist die Tatsache, daß zwei Ideologien aufeinanderstoßen, die seit vielen Jahren einen Ausschließlichkeitsanspruch für sich reklamieren. Es stehen sich gegenüber die Verfechter der reinen Lautsprache, die den Hörgeschädigten, die noch über ein Resthörvermögen verfügen, die Möglichkeit eröffnen soll, sich über gesprochene Sprache zu artikulieren, und die Befürworter der Gebärdensprache, die den Gehörlosen überhaupt erst eine Kommunikation ermöglicht.
Die große Angst der Eltern der Schwerhörigenschule besteht darin, daß ihre Kinder, die hauptsächlich lautsprachlich unterrichtet werden, durch eine Zusammenführung mit der Gehörlosenschule zu sehr in Kontakt mit der Gebärdensprache kommen. Sie befürchten, daß ihre Kinder dadurch das Erlernen und Benutzen der Lautsprache vernachlässigen und später in der gut hörenden Gesellschaft isoliert sein werden. Diese Ängste nehmen wir sehr ernst. Aber ich möchte an dieser Stelle versuchen, die Befürchtungen zu zerstreuen. Was hat die Schuldeputation am 14.Juni über die Zusammenlegung der beiden Schulen beschlossen? Die Zusammenlegung ist keine methodische, sondern eine rein organisatorische Maßnahme. Sie fördert die Durchlässigkeit im Bereich hochgradiger Schwerhörigkeit und Gehörlosigkeit. Die Schulen bleiben räumlich getrennt. Jede Schule bleibt an ihrem Standort bestehen. Die Abteilungen bleiben weiterhin geteilt. Kein Kind wird gezwungen, zum Beispiel die Gebärdensprache lernen zu müssen. Es ist und bleibt das Ziel, für jedes Kind die optimale Fördermöglichkeit zu ermitteln und zu ermöglichen.
Die organisatorische Zusammenlegung bedeutet keine Sparmaßnahme.Das eingesparte Geld bleibt in der Schule und wird für Verbesserungen im Unterrichtsangebot und für eine bessere Nutzung der vorhandenen Ressourcen verwendet.
Der Antrag der CDU hilft in der Diskussion nicht weiter. Er berücksichtigt zum Beispiel nicht die Entwicklung, die sich
seit längerem in der Bundesrepublik abzeichnet. Die Kultusministerkonferenz hat schon vor mehreren Jahren empfohlen, die Beschulung von Gehörlosen und Schwerhörigen nicht mehr zu trennen. Inzwischen sind verschiedene Bundesländer der Empfehlung gefolgt, zum Beispiel Nordrhein-Westfalen hat einen Zeitplan für die Aufhebung der Trennung aufgestellt.
In Hamburg haben sich die Schüler, die Eltern, die Lehrerkammer und der Kreiselternrat mehrheitlich für die Zusammenlegung ausgesprochen. Dagegen war nur die Schulkonferenz beziehungsweise der Elternrat der Schwerhörigenschule. Über eine Zusammenlegung mit der HeinrichWolgast-Schule möchte ich mich eigentlich nicht weiter äußern.
Ich bin zwar bekannt als eine vehemente Unterstützerin für Integration, aber für eine Fifty-fifty-Integration fehlt das Konzept. Das könnte aber langfristig erarbeitet werden.
Der Deutsche Fachverband für Gehörlosen- und Schwerhörigenpädagogik befürwortet in seiner Stellungnahme eine kooperative Beschulung Hörgeschädigter.
Nein, ich habe sehr wenig Zeit, Herr Beuß.
Der Verband ist der Ansicht, daß es bereits in der Schule ein breitgefächertes Kommunikationsangebot geben muß. Dies ermöglicht den hörgeschädigten Menschen, ihren eigenen Bedürfnissen und den jeweiligen Gegebenheiten entsprechend wählen zu können, welche Kommunikationsform sie einsetzen wollen. Das ist nur ein Argument des Fachverbandes, aber ich nenne es, weil es mir so plausibel erscheint.
Die Jugendgruppe Hamburg des Bundes der Schwerhörigen e.V. und der Gehörlosenverband Hamburg äußern sich ebenfalls positiv zur Zusammenlegung der beiden Schulen. Ich denke, es ist an der Zeit, nach vorne zu blicken. Wir sollten die Zusammenlegung der Schulen für hörgeschädigte Kinder konstruktiv begleiten. Ich wünsche mir, daß uns die Eltern ihr Vertrauen entgegenbringen, das wir dann allerdings auch nicht enttäuschen dürfen.Den Antrag der CDU lehnen wir ab. – Vielen Dank.