Ingo Kleist

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Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Senat verfolgt mit dem Entwurf des Gesetzes zur Änderung des SOG zwei Ziele: Die Schaffung eines polizeilichen Wegweisungsrechtes und die Wiedereinführung des Beschwerdeverfahrens bei der gerichtlichen Überprüfung von Ingewahrsamnahmen nach Beendigung der Maßnahme.
Das vorgesehene Wegweisungsrecht soll es der Polizei ermöglichen, den Täter sofort aus der Wohnung zu verweisen und ein befristetes Betretungsverbot auszusprechen. In diesem Zeitraum hat das Opfer nach dem Gewaltschutzgesetz, mit den Verbesserungen des zivilrechtlichen Schutzes bei Gewalttaten, das in der nächsten Zeit im Bundestag verabschiedet wird, dann die Möglichkeit,
die Erleichterung, durch Überlassung der Ehewohnung bei einer Trennung und die künftigen zivilrechtlichen Möglichkeiten, besser zu nutzen. Die frühzeitige Änderung des SOG ermöglicht daher ein nahtloses Ineinandergreifen von polizei- und zivilrechtlichen Verfahren.
Das angestrebte Beschwerdeverfahren zur Überprüfung der Entscheidung des Amtsgerichtes über die Zulässigkeit und die Fortsetzung von Ingewahrsamnahmen soll für den Fall wieder eröffnet werden, daß die Ingewahrsamnahme zuvor beendet wurde.
Die Wiedereinführung der bereits von 1996 bis zum Jahr 2000 befristet geltenden Regelung dient insbesondere der Rechtssicherheit für die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten für ihr Handeln durch obergerichtliche Rechtsprechung. Der Innenausschuß empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, den Senatsantrag anzunehmen.
Die CDU-Fraktion hat im Innenausschuß erklärt, daß sie weitere Anträge stellen wird, weil sie mit dem Gesetz so nicht einverstanden ist; das haben wir jedenfalls so verstanden. Wenn ich mir dann allerdings Ihren Antrag – der hier auch zur Debatte steht – angucke, ist das kein konkreter Antrag zur Änderung des SOG, worauf wir später zurückkommen.
Das von Innensenator Scholz vorgelegte behördenübergreifende Handlungskonzept gegen die Verfestigung der offenen Drogenszene in St. Georg und am Hauptbahnhof wird von der SPD nicht nur begrüßt, sondern voll inhaltlich getragen.
Ich habe Sie leider nicht verstanden, aber Sie können sich nachher ja noch mal zu Wort melden, Frau Sudmann.
Das Konzept zeichnet sich dagegen durch Augenmaß und Ausgewogenheit aus. In der Verknüpfung von Hilfsangeboten wie Prävention, Therapieangebote, Überlebenshilfen und Bekämpfung der offenen Drogenszene sowie der Strafverfolgung liegt die Qualität dieses behördenübergreifenden Konzepts.
Ich will auf die einzelnen Eckpunkte nicht eingehen. Dies wird der Senator sicherlich gleich selbst machen. Lassen Sie mich trotzdem einen Punkt herausgreifen, nämlich den Einsatz von Brechmitteln.
Die SPD-Fraktion hat den Einsatz von Brechmitteln bisher mit der Begründung abgelehnt, daß diese nicht notwendig seien, da der Senat dem Parlament glaubhaft erklärt hat, daß Gerichte Schluckbewegungen als ausreichendes Indiz für das Dealen anerkannt haben und wir auch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu diesem Thema abwarten wollten.
Inzwischen hat sich herausgestellt, daß Gerichte die Schluckbewegungen nicht mehr als ausreichende Beweismittel anerkennen
und Staatsanwaltschaften, Herr Wersich, keine Anklage erhoben haben. Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung festgestellt, daß die Verabreichung von Brechmitteln im Hinblick auf die Menschenwürde und den Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit keine grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken ergibt.
Das ist anders als bei der CDU, die den Einsatz von Brechmitteln als Drohung versteht, so wie jedenfalls den Worten von Herrn Vahldieck in diesem Hause am 14. Februar 2001 zu entnehmen war. Ich zitiere:
„Schon die Androhung der Verabreichung von Brechmitteln würde sich positiv auswirken. Das wäre die richtige Botschaft an die Dealer. Deswegen fordern wir jedenfalls die Verabreichung von Brechmitteln gegen Kokaindealer. Das halten wir für ein sinnvolles Mittel.“
Im Gegensatz zu Ihnen, meine Damen und Herren von der CDU, verstehen wir den Einsatz von Brechmitteln ausschließlich als Beweissicherung, damit Dealer ihrer gerechten Strafe zugeführt werden können.
Herr von Beust ist nicht anwesend; wo er heute schon so viel in die Wäsche gekriegt hat, kann er jetzt wohl darauf verzichten.
Herr Wersich, wie war es denn eigentlich gestern in der Pressekonferenz mit den unterschiedlichen Fragen?
Ich habe es ja in den Zeitungen nachgelesen. Wollen Sie nun auch für Konsumenten am Hauptbahnhof eine Straf
verfolgung, oder wollen Sie es nicht? Ihr Fraktionsvorsitzender hat Ihnen darin jedenfalls widersprochen.
Es macht immer einen schlechten Eindruck, wenn man unabgestimmt in eine Pressekonferenz geht, wo dann die eigene Konzeptlosigkeit öffentlich wird.
Wir werden Ihren Antrag jedenfalls ablehnen, da das Konzept des Senats durch sein Ganzheitsprofil überzeugt. Ihr Versuch, in der Öffentlichkeit zu suggerieren, daß mit dem Handlungskonzept St. Georg und Hauptbahnhof im Schanzenviertel, St. Pauli und Altona nun keine Strafverfolgung mehr stattfindet, schlägt fehl. Selbstverständlich wird die hochmotivierte Hamburger Polizei auch hier, wie bisher, verstärkt tätig sein, und es wird überall in Hamburg eine schnelle Reaktion geben. Und zu Ihrer Information: Dieses Konzept gilt auch über den Wahltermin hinaus.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr von Beust, Mitleid kann man eigentlich nur mit einem Oppositionsführer haben, der seit 1997 permanent versucht, den Bürgern dieser Stadt einzureden, Hamburg sei eine unsichere Stadt. Zur Stärkung des Sicherheitsgefühls der Menschen reicht es nicht aus, wenn rechnerisch mehr Polizisten auf der Straße sind, so die Aussage von Ole von Beust im November 1997.
Jetzt fordern Sie 428 neue Stellen. Vor acht Wochen haben Sie der SPD einen Sicherheitspakt angeboten, da forderten Sie 100 Stellen.
Vorgestern hat Herr Kusch wiederum von 100 Stellen gesprochen. Es macht ungefähr 50 Millionen DM aus, 428 Stellen bei der Hamburger Polizei neu zu besetzen. Abgesehen davon hätten Sie dann noch weniger Polizisten auf der Straße, da zusätzlich Polizeibeamte in die Ausbildung geschickt werden müßten, die diese neuen Polizisten unterrichten.
Aber, Herr von Beust, wo wollen Sie denn 50 Millionen DM hernehmen? Nennen Sie doch ein einziges Beispiel. Wenn Sie in Hamburg Bürgermeister werden möchten, müßten Sie doch auch in der Lage sein, einen Haushaltsplan aufzustellen.
Daß Sie unseren aber generell ablehnen, ist seit Jahren bekannt. Sollen wir vielleicht dem Bausenator die 50 Millionen DM wegnehmen,
damit Herr Reinert dann wieder mit seinem Wagen auf dem Altengammer Hauptdeich durch Schlaglöcher fahren kann? Sollen wir bei den Privattheatern sparen, damit Herr Mares Ihnen sagen kann, das geht auch nicht, was natürlich auch richtig ist.
Nennen Sie uns einen Bereich – Frau Mandel hat darauf hingewiesen –, wo Sie sparen wollen. Ihre einzige Argumentation ist, wir haben zu wenig Polizisten. Im übrigen möchte ich Ihnen sagen, daß wir 1993, als die Kriminalstatistik für diese Stadt noch schlechter war als heute, 800 Polizisten mehr hatten. Das hat auch nichts geholfen.
Sie sagen natürlich zu Recht, auf Mord – die Aufklärung beträgt aber nicht 46 Prozent, sondern 93 Prozent – werde ein besonderer Schwerpunkt gelegt. Bei der Schwerkriminalität wird natürlich erheblich mehr Aufklärung betrieben als in einfachen Kriminalfällen, die alle über die Bank weg in einem Rutsch in der Statistik genannt werden.
Noch eine Bemerkung zu der Frage, wie man in diesen Dingen mit der Polizei umgeht. Nicht der Innensenator, nicht die sozialdemokratischen Politiker, die nach Ihrer Auffassung nicht genügend Stellen zur Verfügung stellen, die den Haushalt konsolidieren müssen, sondern die Polizeibeamten sind es, von denen die Bürger erwarten, daß sie ihre Arbeit machen. Und sie tun es unter Einsatz ihres Lebens in Hamburg in hervorragender Art und Weise, um das einmal sehr deutlich zu sagen.
Sie erklären uns, daß sie anscheinend dazu nicht in der Lage sei. Der Rückkehrschluß ist nämlich, daß Sie der Hamburger Polizei nicht zutrauen, mit den vorhandenen Mitteln vernünftige Arbeit zu leisten.
Und noch etwas. Sie stellen immer wieder schnelle Anträge zu den Haushaltsberatungen, welche staatlichen Grundstücke oder Vermögen man noch verkaufen kann, damit Geld in die Staatskasse kommt. Das hat der Senat inzwischen auch getan, weil wir anders gar nicht in der Lage wären, damit umzugehen. Wir bekommen nicht genügend Steuern, und wenn der Steuerzahler in dieser Stadt nicht mehr hergibt – in Anführungsstrichen –, dann hat man einen Haushalt, mit dem man auskommen muß.
Der hat nicht mehr, aber der Staat hat damit auch nicht mehr Einnahmen. Dann müssen Sie mit den vorhandenen Ressourcen umgehen.
Lassen Sie mich noch eine abschließende Bemerkung machen, Herr von Beust. Es scheint Sie als Haushälter richtig nervös zu machen. Sie machen immer nur dicke Backen, haben aber nichts dazugelernt und laufen immer nur mit der Abrißbirne im Kopf durch die Gegend. – Vielen Dank.
Zu Ihnen, Herr von Beust, komme ich nachher auch noch.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! An Richterschelte wird sich die SPD-Fraktion in keiner Weise beteiligen, denn nicht umsonst ist in einem demokratischen Rechtsstaat die Gewaltenteilung eingeführt worden,
denn andere Systeme, Herr von Beust, haben wir hier gehabt
und natürlich auch abgelehnt.
Wir haben natürlich das Problem der unbegleiteten jugendlichen Dealer, werden aber auch dafür sorgen, daß dieses Problem gelöst wird. Wenn von Mai 1995 bis Mai 2000 452 junge ausländische Straßendealer abgeschoben worden sind, knapp 2 Millionen DM Dealgeld beschlagnahmt wurden, 1500 Personen festgenommen wurden und davon 492 Zuführungen vor Gericht erfolgten, wovon 392 Haftbefehle ausgesprochen wurden, über 320 000 Platzverweise erteilt und mehr als 17500 Personen in Gewahrsam genommen sowie 115 Aufenthaltsverbote gegen Intensivdealer ausgesprochen wurden, dann können Sie hier nicht sagen, das sei alles nur ein Pfiff, so ähnlich habe ich es vernommen.
Im übrigen sprechen diese Zahlen auch für sich. Sie sind hoch, das bestreitet niemand. Sie sind sicherlich höher als die Zahlen in anderen deutschen Städten, auch vergleich
bar mit München; aber München hat erstens weniger Einwohner und ist zweitens keine Hafenstadt. Das gleiche gilt für Frankfurt. Wenn Sie die Zahlen in Relation zur Einwohnerzahl setzen, sind wir nicht mehr Spitze bei diesem Problem, sondern liegen, wie alle deutschen Großstädte, genau in der Mitte.
Die Zahlen können Sie überall nachlesen. Sie standen zuletzt vor einigen Tagen in der „Welt am Sonntag“. Darin fehlte allerdings eine Zahl, die des hamburgischen Polizeipräsidenten, aber der ist wohl nicht gehört worden. Warum, kann ich Ihnen nicht sagen, das mag auch etwas mit Politik zu tun haben.
Im übrigen, Herr von Beust, wenn man sich dem populistisch wirkenden Offensivkünstler Schill und dem Daueroptimisten Hunke wie Sauerbier anbietet und zwei Tage später den Sozialdemokraten ein sogenanntes Sicherheitsbündnis vorschlägt,
dann kann der geneigte Wähler eigentlich nur ins tiefe Grübeln versinken.
Eine mehr als fixe Idee des Themas Innere Sicherheit. Es macht Sie in diesem Zusammenhang anscheinend richtig nervös.
Das ist es, was noch einmal herübergebracht werden soll.
Richtig.
Auf das Thema Innere Sicherheit im Wahlkampf zu verzichten, hat in der SPD-Fraktion Lachsalven ausgelöst. Es wird sicherlich immer Ihr Geheimnis bleiben, warum Sie an den Erfolg eines solch dilettantisch inszenierten Scheinmanövers glauben.
Wie mein Fraktionsvorsitzender bereits festgestellt hat, brauchen wir bei der Inneren Sicherheit keine Showkämpfe, sondern allenfalls ein gemeinsames vernünftiges Vorgehen. Diesen Weg werden wir in der rotgrünen Koalition jedenfalls weiterhin beschreiten. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Rund 1 Million DM beschlagnahmter Verbrechensgelder werden für die Strafverfolgung und die Opfer von Verbrechen verwendet.
Ich bedanke mich, Herr Präsident.
Mit den Einnahmen aus der Abschöpfung von Gewinnen aus Straftaten folgt der Senat den Anträgen der Regierungskoalition aus den Drucksachen 16/3585 aus dem Jahre 1999 und 16/5288 aus dem Jahre 2000. Der Senat ist den Anträgen der Regierungskoalition sehr kurzfristig gefolgt und hat die Spiegelstriche dieser Anträge voll umgesetzt. Froh darüber sind wir auch, daß mit dem Beschluß, der mit dieser Drucksache einhergeht, zum ersten Mal auch keine Steuergelder ausgegeben werden sollten. Möglich wurde dieses durch die Änderung der Strafprozeßordnung und des Strafgesetzbuches. Die weiterentwickelte Gewinnabschöpfung hat den wünschenswerten Aspekt der materiellen Bestrafung der Täter. 1999 konnten bereits 12,6 Millionen DM kriminell erzielter Gewinne beschlagnahmt werden. Im November 2000 konnte die Polizei im Rahmen einer Aktion des LKA Hamburg in Hamburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein sechs Beschuldigte festnehmen und Arrestbeschlüsse mit einer Gesamtsumme von 37,2 Millionen DM erwirken. Das sind schöne große Zahlen, nur leider sind die Urteile noch nicht rechtskräftig. Ob sie denn in der Form rechtskräftig werden und diese Summen dann letztendlich auch vorhanden sind, wissen wir heute noch nicht, weil zum Beispiel diese Dinge dann auch tatsächlich vorhanden sein müssen. Bei Immobilien wird der Wert unter Arrest gesetzt, also bei einem Gebäude mit einem Wert von 10 Millionen DM haben wir die 10 Millionen DM, aber ob letztendlich die Veräußerung später mit der Eintragung im Grundbuch mit dem Wert übereinstimmt, wissen wir nicht, so daß die Summe anders sein kann. Nichtsdestotrotz können wir heute 1 Million DM für Dinge ausgeben, die die Arbeit der Polizei und der Justiz erheblich erleichtern, und es wird durch die zusätzlichen Gelder die Arbeit intensiviert.
Siehe Anlagen 2 bis 4 Seiten 4553 ff.
A C
B D
Es handelt sich dabei in erster Linie um Maßnahmen für Opfer von Frauenhandel. Im Rahmen von Zeugenschutzprogrammen können Frauen gegen ihre Zuhälter und Menschenhändler aussagen und in das Schutzprogramm aufgenommen werden. Dafür möchten wir gerne 100 000 DM der Organisation KOOFRA zur Verfügung stellen.
Zur Verbesserung der Technikausstattung bei der Polizei sollen für 200 000 DM Laptops gekauft werden, von denen fünf funkgesteuert in Mobilen Einsatzkommandowagen beziehungsweise auch in den Einsatzkommandowagen der jeweiligen Direktion eingesetzt werden können. Die restlichen – das mögen ungefähr 40 bis 50 sein, je nach Preislage, wie die Geräte eingekauft werden –, werden der Kriminalpolizei zur schnelleren Ermittlung und besseren Bearbeitung von Einzelfällen zur Verfügung gestellt.
Darüber hinaus sind wir der Auffassung, daß auch die Erhöhung des Schutzes der eingesetzten Kräfte der Alarmhundertschaften durch neue Einsatzanzüge der dritten Generation zur Verfügung gestellt und beschafft werden sollen, denn die sind schlechter ausgestattet als die gleichen Kollegen im selben Einsatz von der Bereitschaftspolizei. Auch hier waren wir der Meinung, 200 000 DM mit zur Verfügung stellen zu sollen.
Zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Asservatenkammer bei der Justizbehörde: Jeder, Herr Karpen, der die Asservatenkammer kennt, weiß, daß es dort teilweise unzumutbare Arbeitsbedingungen gibt und daß diese mit einem Ansatz von 126 000 DM erheblich verbessert werden können. Dem würden wir gerne zustimmen.
Die Beschaffung des Statistik-Moduls für MESTA. MESTA ist der Name für Mehr-Länder-Staatsanwaltschafts-Automation, eine Organisationseinheit, die dafür benutzt wird, um justizpolitisch wichtige Statistiken zu erstellen. Seit kurzem gibt es dafür Module, die beschafft werden sollen. Für wesentlich halten wir aber auch die Beschaffung eines Videovernehmungssystems, das den Änderungen der Strafprozeßordnung Rechnung trägt, aber insbesondere die Mehrfachvernehmung von Kindern und Jugendlichen verhindern soll, da diese Videoaufnahmen gerichtsverwertbar vorgeführt werden können, ohne daß die Kinder zum dritten oder vierten Male mit der Sachlage konfrontiert werden.
Die wissenschaftliche Begleitung des Modellprojekts Täter-Opfer-Ausgleich in Paarbeziehungen soll 40 000 DM bekommen. Mit einem umfassenden Betreuungskonzept soll die Vermittlung der gemeinnützigen Arbeit für die Menschen durchgeführt werden, die nicht in der Lage sind, ihre Geldbußen oder -strafen zu bezahlen, weil sie nicht genügend Mittel zur Verfügung haben oder der Sozialhilfe anheimfallen. Diese Zielgruppe soll wissenschaftlich untersucht werden. Gleiches gilt für den Täter-Opfer-Ausgleich, für den 30 000 DM zur Verfügung stehen.
Insgesamt steht ein Betrag von 1 Million DM zur Verfügung, davon erhält die Polizei 400 000 DM, die Justizbehörde 350000 DM, während die Projekte von Opfern und Haftentlassenen 150 000 DM und die KOOFRA 100 000 DM erhalten.
Diesem Geld, das heute ausgegeben werden soll und das die Durchführung dieser Maßnahmen überhaupt erst ermöglicht, stehen allerdings auch die zusätzlichen Personalkosten von circa 900 000 DM entgegen, die zur Zeit nicht von den jeweiligen Behörden – jedenfalls nicht von
der Innenbehörde und der Justizbehörde –, sondern von der Finanzbehörde finanziert werden. Der Senat hat in seiner Drucksache angedeutet, daß es allerdings ab 2003 möglich sein soll, die Gelder aus den betreffenden Titeln zu finanzieren. Das wird die Bürgerschaft aber dann zu entscheiden haben.
Wir bleiben bei unserer Auffassung, daß Maßnahmen aus der Gewinnabschöpfung grundsätzlich von der Hamburger Bürgerschaft beschlossen werden sollen; davon weichen wir auch nicht ab. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Hamburg setzt nach wie vor klare Prioritäten. Die Wahrung der öffentlichen Sicherheit ist und bleibt unser Ziel. Diese Priorität kann an den Abschlußzahlen des Einzelplans der öffentlichen Sicherheit festgemacht werden.
Die Veränderungsraten sowohl bei den bereinigten Betriebsausgaben als auch bei den bereinigten Gesamtausgaben des Einzelplans der öffentlichen Sicherheit sind positiver als die Veränderungsraten im bereinigten Gesamthaushalt.
Wir reden hier über den Haushalt, falls Sie das noch nicht mitbekommen haben.
Die bereinigten Betriebsausgaben betragen in Hamburg minus 0,5 Prozent.
Vielen Dank, Herr Präsident, aber vielleicht liegt es auch ein bißchen an der Aussteuerung.
Im ersten Halbjahr hat die Polizei die Aufmärsche und Demonstrationen von Neonazis wachsam und konsequent gehandhabt, ein heißer Herbst ist auch deshalb ausgeblieben. Dafür gebührt den Männern und Frauen der Polizei herzlicher Dank.
Im September wurde das Drogenkonzept grundlegend überarbeitet. Es wurde eine Drogeneinsatztruppe geschaffen, in besonders belasteten Stadtteilen wurden Hotlines für die Bürgerinnen und Bürger eingerichtet. Darüber hinaus fand auch weiterhin eine Bekämpfung der offenen Drogenszene statt. Erfolge gibt es auch beim jugendtypischen Raub, dem sogenannten Abzocken.
Die Männer und Frauen der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes stehen der Polizei in keiner Weise nach. Erinnert sei an die schwierigen Bombenentschärfungen in diesem Jahr oder den herausragend funktionierenden Rettungsdienst in der Silvesternacht 2000. Die Frauen und Männer der Feuerwehr haben ihren Dienst vorbildlich ver
sehen. Der Brandschutz wird durch die Berufsfeuerwehr und durch die Freiwilligen Feuerwehren gemeinsam durchgeführt. Die ortsnahe Unterbringung der Wehre in den Stadtteilen ist das Ziel der SPD. So gibt es zum Beispiel die Möglichkeit der Verlagerung der Freiwilligen Feuerwehr Eimsbüttel vom Maienweg direkt in das tatsächliche Einsatzgebiet. Das Bezirksamt hat eine Fläche und befürwortet den Umzug, und die Hamburger Feuerkasse will die notwendigen Hallen und Unterkünfte sponsern, ein Angebot, das man sich eigentlich nicht entgehen lassen sollte.
Neben dem Brandschutz in Eimsbüttel würde dies auch die aktive Stadtteil- und Jugendarbeit der Freiwilligen Feuerwehr vor Ort stärken. Die Freiwillige Feuerwehr besitzt einen hohen Stellenwert wegen ihres erheblichen Anteils an Ehrenamtlichkeit und macht deutlich, daß es bei der Menschenführung auch um eine Führung mit Augenmaß geht. Für die geleistete Arbeit meinen herzlichen Dank an die Berufsfeuerwehr und die Freiwilligen Feuerwehren.
Die Leistungen zeigen, daß Polizei und Feuerwehr voll einsatzfähig sind und dies, obgleich schmerzvolle Einsparungen zur Sicherung der Finanzgrundlagen in unserer Stadt zu erfüllen waren.
Die Belastungsgrenze im Polizeivollzugsdienst ist 2001 erreicht. Der Senat hat entschieden, daß 2001 das letzte Jahr der Sparmaßnahmen im Personalhaushalt ist. Stelleneinsparungen wurden im Jahr 2001 reduziert. Die ohnehin schon niedrige Sparquote für die Feuerwehr wurde bereits von 1,31 Prozent auf 1,02 Prozent reduziert; weiterhin sind 23 Stellen abzubauen.
Die Einsparquote beim Polizeivollzug liegt unter Einbeziehung der 15 bei der Polizei verbleibenden Stellen für die Jugenddelinquenz – das haben wir gerade beschlossen – bei 0,56 Prozent. Um 46 Stellen muß der Bestand allerdings auch im Jahre 2001 noch verringert werden;
also keine Verschleierung der Tatsachen, wir spielen mit offenen Karten.
Die Konsolidierungsmaßnahmen im Personalhaushalt von 1995 bis 2001 – Herr Vahldieck, nicht 1997, sondern 1995 – sind 457 Stellen bei der Hamburger Polizei, die Konsolidierungsmaßnahmen im Personalhaushalt der Feuerwehr von 1995 bis 2001 sind 186 Stellen. Hamburg hat den harten Weg der Konsolidierung im Personalhaushalt hinter sich, während andere Länder und Städte dies noch vor sich haben.
In der Einbürgerung von Ausländern sind wir auch ein gutes Stück vorangekommen. Die Einbürgerung in Hamburg ist vorbildlich. Rund 8000 vollzogene Einbürgerungen in diesem Jahr zeigen ein Plus von 36 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum.
Wir treten ein für die gewährende Seite der Ausländerpolitik, aber ebenso konsequent und sensibel für die Beendigung des Aufenthalts, wenn alle Mittel ausgeschöpft sind.
Sensibel habe ich gesagt, und das meinte ich auch so, Frau Sudmann.
In den elf Monaten dieses Jahres sind 1770 Abschiebungen durchgeführt worden. Als großen Erfolg werte ich auch den ausgehandelten Kompromiß zum Thema Abschiebung und Altersfestsetzung. Die Rückführung im Jahre 2001 ist mit 2,3 Millionen DM veranschlagt. Zur zügigen Durchsetzung der Ausreisepflicht wurden zusätzlich 16 Stellen aus dem Ermächtigungsrahmen des Globaltitels Z 61 zur Verfügung gestellt. Rund 700 Botschaftsvorführungen wurden veranlaßt.
Zur Haushaltsdebatte gehören auch wenige Haushaltskennzahlen. Die Gesamtausgaben unter Berücksichtigung von 1,4 Milliarden DM entsprechen einer Veränderungsrate von minus 0,3 Prozent. Die Betriebsausgaben von 1,327 Milliarden DM entsprechen einer bereinigten Veränderungsrate von plus 0,2 Prozent. Für die räumliche Zusammenführung der Polizeireviere und Kriminalkommissariate zu Polizeikommissariaten sind für 2000 bis 2004 rund 65,3 Millionen DM eingeplant, davon 25 Millionen DM zusätzlich gegenüber der derzeitigen Finanzplanung. Bisher konnten elf Polizeikommissariate eingerichtet werden, um den Bürgern und Bürgerinnen in den Stadtteilen Polizeiarbeit aus einem Guß zu bieten.
Im nächsten und übernächsten Jahr kommen insgesamt fünf weitere Polizeikommissariate hinzu. In diesem Zusammenhang sollte sich der Senat überlegen, ob er nicht für das neu zu schaffende Polizeikommissariat 15 einen Anbau an die Davidwache plant, denn dann würden auch dort die räumlichen Engpässe beseitigt werden.
Für die Fahrzeugbeschaffung von Polizei und Feuerwehr sind 22 Millionen DM vorgesehen. Die Berufsfeuerwehr hat in den letzten Jahren die modernste Löschfahrzeuggeneration eingeführt.
Die Investitionen im IuK-Bereich betragen im Jahre 2001 rund 14,7 Millionen DM. Hamburg hat damit die modernste polizeiliche Datenverarbeitung in Deutschland. COMVOR und POLAS sind inzwischen positive Aushängeschilder für die Polizei in Hamburg. Das war vor zwei Jahren noch ganz anders, als die Polizei in Selbsthilfe versuchte, diese Probleme in den Griff zu bekommen. Der Senat hat dann entschieden, sich einen EDV-Fachmann von außen einzukaufen, und das führte zu dem Erfolg und dazu, daß auch andere Bundesländer versuchen, dem nachzueifern.
Hinzu kommen das neue Polizeipräsidium mit einem Finanzierungsaufwand von 263 Millionen DM, das neue Technikzentrum für die Feuerwehr und die Sanierung der Feuer- und Rettungswache am Berliner Tor mit 1,8 Millionen DM.
Meine Damen und Herren! Der finanzpolitische Antrag der CDU zur Neuschaffung von 428 Stellen bei der Polizei
mit einem Finanzvolumen von rund 36 Millionen DM ist populistisch und nicht finanzierbar. Der Sicherheitsberater des CDU-Spitzenkandidaten Ole von Beust, Roger Kusch, erklärte am 9. Oktober 2000 auf die Frage des „Hamburger Abendblatts“ – ich zitiere mit Genehmigung des Herrn Präsidenten –:
A C
B D
Vielen Dank, Herr Präsident.
„Die Auflösung der offenen Szene“
gemeint ist in dem Artikel die Drogenszene –
„wird, wenn überhaupt, nur mit hohem Personalaufwand möglich sein. Wie viele Beamte sind zusätzlich nötig?“
Ihr Sicherheitsberater, Herr Kusch, antwortete:
„Vielleicht gar keine. Hamburg hat eine der größten Polizeidichten. Aus der Opposition heraus kann ich kaum den zusätzlichen Bedarf beurteilen, aber in jedem Fall müssen die Stellenstreichungen beendet werden. Im übrigen halten die Länder und der Bundesgrenzschutz ein erhebliches Potential an Bereitschaftskräften vor, die kurzfristig angefordert werden können.“
Mehr braucht man eigentlich nicht zu sagen, Herr Vahldieck, wenn Sie hier Schnapstränen vergießen. Wer hat nun eigentlich recht, der innenpolitische Sprecher und Vorsitzende des Innenausschusses oder der sicherheitspolitische Berater der CDU? Man muß sich einigen, was man sagt, vor allen Dingen, wenn es so kurz aufeinander folgt.
Wir setzen jedenfalls den solide finanzierten Weg zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit fort. Ohne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können wir nichts bewegen, und daher setzen wir auch den erfolgreichen Weg der Qualifizierung fort. Das Programm „Polizei 2000“ ist finanziert und wird mit Zustimmung der Gewerkschaften, also auch mit Zustimmung Ihres zweiten Sicherheitsberaters, Herrn Lenders, aus Stellenstreichungen finanziert. Und hier in der Bürgerschaft vergießen Sie Schnapstränen und erklären
jawohl, Schnapstränen –,
die Sicherheit dieser Stadt sei gefährdet, und schüren die Angst der Bevölkerung.
Der Weg der Qualifizierung wird fortgesetzt. Durch das Programm sind bisher 1212 Polizistinnen und Polizisten vom mittleren Dienst in den gehobenen Dienst überführt worden; im Jahre 2001 sind 430 Überleitungen vorgesehen. Es werden dann insgesamt 1642 Beamtinnen und Beamte durch Qualifizierung im gehobenen Dienst sein; dafür gibt Hamburg rund 5 Millionen DM aus. In den Jahren 2002 bis 2007 sollen darüber hinaus 1066 Stellenhebungen zur begrenzten Anpassung der Stellenplanobergrenzen gemäß Bundesbesoldungsgesetz erfolgen. Das erfordert einen Finanzaufwand von 7,2 Millionen DM; auch dieser Betrag wird solide finanziert. Die Zahl der bürgernahen Beamten wird erhöht; zur Zeit sind es 241. Wir gehen die inneren Reformen der Polizei zügig an, um Personal für die Präsenz vor Ort freizubekommen. Ich verspreche Ihnen, daß Polizei und Feuerwehr ihre erfolgreiche Arbeit fortsetzen; der Haushalt 2001 bildet dazu eine gute Voraussetzung.
Aber, meine Damen und Herren – Herr Vahldieck hat es vorhin schon erwähnt –, das hat nichts mit Rechtsradika
lität oder einer anderen Auffassung zu tun, aber bei den Debatten, insbesondere der gestrigen, hatte ich den Eindruck, daß es in Ihrer Partei ganz schön „Schill...ert“. Herr von Beust sollte etwas weniger „Kusch...eln“, dann wäre er mit Sicherheit gut beraten.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Tod eines Beamten und die schwere Verletzung eines Beamten heute nacht in Erlangen aufgrund einer Verfolgung im Straßenverkehr zeigen sehr deutlich auf, daß es keinen absoluten Schutz für Polizeibeamte gibt. Die SPD-Fraktion und, ich glaube, alle hier im Hause haben davon Kenntnis genommen und sind erschüttert und haben volles Verständnis dafür, wenn die Polizeibeamten heute fordern, daß mehr Schutzwesten ausgegeben werden müssen.
Die Bürgerschaft hat vor genau einem Jahr den Senat aufgefordert, die bereits an den örtlichen Polizeirevierwachen und -kommissariaten bestehenden Pools mit ballistischen Unterziehschutzwesten so aufzustocken, daß die dort tätigen Beamtinnen und Beamten des Streifendienstes im Dienst jederzeit eine Weste ihrer Größe zur Verfügung haben. Dieses Ziel wird mit der Drucksache nicht nur erreicht, sondern durch das Ausstattungskonzept der Polizei noch übertroffen. Im einzelnen stellt sich die Ausstattung wie folgt dar:
Der Senat hat den Gesamtbestand an ballistischen Unterziehschutzwesten für die Polizei auf insgesamt 5000 Stück erhöht, jedenfalls zur Zeit erst einmal finanziell.
Mit dieser Entscheidung wird dem Sicherheitsbedürfnis vieler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei Hamburg Rechnung getragen.Bisher standen an den Hamburger Polizeirevieren rund 300 Unterziehschutzwesten sowie 166 Überziehschutzwesten bei Bedarf zur Verfügung.
Mit der finanziellen Unterstützung der Innenbehörde haben sich überdies rund 1300 Beamtinnen und Beamte in dem vergangenen Jahr privat eine Schutzweste beschafft. Um dem gestiegenen Sicherheitsbedürfnis vieler Beamter, insbesondere auch nach den spektakulären Gewalttaten gegen Beamte im Frühjahr 2000, Rechnung zu tragen, hat der Senat bereits das laufende Beschaffungsprogramm für zusätzliche Dienstschutzwesten aufgestockt. Künftig stehen den Beamtinnen und Beamten der Hamburger Polizei sowie den im Wach- und Polizeidienst eingesetzten Angestellten damit insgesamt rund 5000 ballistische Unterziehschutzwesten zur Verfügung. Davon rund 300 Schutzwesten, die bisher schon an den Wachen zur Verfügung standen, und die 1300 privat beschafften Unterziehwesten sowie aus dem laufenden Beschaffungsprogramm mit einem Beschluß des Senates insgesamt zu beschaffenden 3400 Schutzwesten, von denen bereits 800 beschafft worden sind.
Die dienstlich beschafften Westen werden vorrangig Beamtinnen und Beamten, sofern sie lange genug ständig im Streifendienst eingesetzt sind, und Angestellten im Wachund Polizeidienst auf Wunsch als Dauerleihgabe zur Verfügung gestellt sowie Beamtinnen und Beamten, die zur Zeit bei der Bereitschaftspolizei zur Unterstützung der Polizeireviere nur gelegentlich im Streifendienst eingesetzt werden, in Pools an ihrer Dienststelle zur Verfügung gestellt. Die Hamburger Polizei hat inzwischen 1400 ballistische Unterziehschutzwesten bestellt, die zum 8. September bereits verteilt wurden. Die noch ausstehende Lieferung wird im Laufe dieses Jahres gebracht.
Die deutliche Erweiterung der jeweiligen Dienststellenpools wird in Zukunft ermöglichen, daß alle im Streifendienst eingesetzten Polizeibeamtinnen und -beamten sowie die An
gestellten im Wachdienst auf Wunsch auf diese Westen zurückgreifen können.
Über die Umsetzung der von der Bürgerschaft speziell für die Polizeikommissariate und -reviere geforderten Aufstockung des Dienststellenpools hinaus werden zusätzlich die Dienststellen, deren Mitarbeiter vergleichbaren Streifendienst verrichten und aus anderen Gründen ähnlich betroffen sein könnten wie diese, wie zum Beispiel die WSR und WSPKs, zentrale Dienste der Direktion, Landesbereitschaftspolizei, Landeskriminalamt sowie die KKs in den Polizeidirektionen, ausgerüstet.
Jedem Bediensteten steht es frei, auf Wunsch eine Schutzweste in Form einer Dauerausleihe zu beziehen. Im Einzelfall bleibt wie bisher die Möglichkeit, auf anlaßbezogenen Anordnungen des Tragens zu bestehen. Für die Pflege und den Zustand der Westen sind die jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter selbst verantwortlich.
Im Bund/Länder-Vergleich gibt es für die Ausstattung der Polizeien mit Unterziehschutzwesten nach einer Länderumfrage des Freistaates Thüringen keine konkreten Aussagen. So äußert sich das Land Berlin dahin gehend, daß es keine Mannausstattung gibt, also nicht pro Mann oder Frau eine Weste. Das Bundesministerium des Innern erklärt, daß es seine Bediensteten mit einer dienstlich bereitgestellten Unterziehschutzweste ausstattet, soweit das dienstliche Erfordernis besteht.Die Hamburger Polizei geht mit ihrem Konzept weiter, indem sie nicht nur die dienstliche Erforderlichkeit als Maßstab nimmt, sondern auch die subjektive Gefährdungseinschätzung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter berücksichtigt.
Das Tragen einer Unterziehschutzweste hilft, Verletzungen und nicht nur Schußverletzungen zu vermeiden.Es gibt das persönliche Gefühl erhöhter Sicherheit, auch wenn nicht volle Sicherheit geboten werden kann. Ein Schutz gegen Stichwaffen bietet die Weste nicht. Der Senat hat in der Ziffer 5 der Drucksache die Beschlüsse der IMK zu einer Nachbesserungskonzeption dargelegt, die wir inhaltlich unterstützen.
Es bleibt dabei, bei allen polizeilichen Einsätzen, die erlernten Verhaltungsmaßnahmen der Eigensicherung müssen eingehalten werden, wie jetzt auch der tragische Fall heute nacht zeigt. Eine grundsätzliche Verpflichtung zum Tragen einer Unterziehschutzweste wird es auch weiterhin nicht geben, denn dieses hätte in der Konsequenz beamtenrechtliche Folgen, auch zum Beispiel für die beiden heute verletzten beziehungsweise getöteten Beamten in beamtenrechtlicher Hinsicht. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Paragraph 4 Absatz 1 des Hamburgischen Verfassungsschutzgesetzes sieht – abgesehen von der Berichtspflicht des Landesamtes gegenüber dem Senat – auch ausdrücklich vor, daß das Landesamt für Verfassungsschutz mindestens einmal jährlich die Öffentlichkeit über die Gefahren und die Schutzgüter des Paragraphen 1 des Hamburgischen Verfassungsschutzgesetzes unterrichtet. Dort steht:
„Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der Länder.“
Aufgrund Ihrer längeren Parlamentszugehörigkeit hätten Sie, wenn Sie die Verfassungsschutzberichte gelesen hätten – bei mir liegen sämtliche Verfassungsschutzberichte seit 1993 auf dem Tisch gestapelt –, einen Großteil Ihrer Fragen selbst beantworten können, ohne diesen Antrag stellen zu müssen.
Deswegen waren wir auch, bevor Sie, Frau Sudmann, den Antrag durch eine Neufassung ergänzt haben, eigentlich der Auffassung, den Antrag abzulehnen, denn eine Berichtspflicht des Senates zum 30. Juni, selbst, wenn er dieser so schnell nachgekommen wäre, hätte natürlich nichts anderes beinhalten können als den Verfassungsschutzbericht, der in der Regel zwischen April und Mai dem Hause sowieso zur Verfügung gestellt wird und insofern Ihre Anfrage überflüssig gemacht hätte.
Wenn Sie auf den letzten Absatz Ihres Antrages Bezug nehmen, Herr Jobs, so geben wir Ihnen recht, daß natürlich Aufmärsche und Demonstrationen von Rechtsextremisten in dieser Stadt eigentlich von allen in diesem Hause vertretenen Parteien unerwünscht sind. Darüber muß man sich im klaren sein. Aber Sie müssen natürlich auch davon ausgehen, daß wir ein Rechtsstaat sind und daß die Polizei in jedem Einzelfall eine Anmeldung zu überprüfen hat, ob dieser Aufmarsch oder diese Demonstration gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung oder gegen Strafgesetze verstößt.
Wenn Sie nach der Demonstration, die in Bergedorf stattgefunden hat und im übrigen durch die Polizei verboten wurde, aber durch die Gerichte dann wieder zugelassen wurde, die anschließende Berichterstattung, auch der Staatlichen Pressestelle, aufmerksam gelesen hätten
es ist eine verboten worden von der Polizei –, dann hätten Sie unter dem 3.August feststellen können, daß es zum Beispiel auch neue Informationsblätter über das Demonstrationsrecht bei der Innenbehörde gibt. Da gibt es verschiedene Fragen, die die Bürger stellen, zum Beispiel, ob eigentlich Demonstrationen in dieser Stadt sein müssen oder ob man nicht nur diese, sondern auch andere generell verbieten kann.Weil wir diesen Antrag natürlich an den Innenausschuß überweisen, würde ich Ihnen empfehlen, sich dieses Informationsblatt noch einmal zu besorgen. Da stehen zum Beispiel auch alle Rechtsfragen drin, die Sie hier so pauschal abtun. Verbieten kann man natürlich solche Organisationen. Sie wissen selbst, daß seit dem Verbot der SRP im Jahre 1952 und dem Verbot der damaligen KPD im Jahre 1955 eigentlich davon ausgegangen wird, daß man solche Organisationen nicht verbieten sollte, und zwar aus dem ganz einfachen Grund, weil sie nicht illegal werden, sondern durch Neugründung alle 14 Tage neu entstehen und wiederum Unheil stiften und man nur hinterherläuft, um dann wieder dieselben Ergebnisse zu sehen.
Lesen Sie sich die Verfassungsschutzberichte noch einmal durch.
Richtig. Ich habe nicht das Gegenteil behauptet.
Heike Sudmann: Sie haben an uns kritisiert, daß wir das fordern.
Nein, ich habe nicht kritisiert, daß Sie das fordern.Ich habe nur kritisiert, in welchem Zeitraum Sie so etwas fordern, und gesagt, daß der Verfassungsschutzbericht von 1999 noch nicht vorliegt und Sie dort verschiedene Punkte, die Sie unter Punkt 1 Ihres Antrages aufgeführt haben, nachlesen können – vermute ich einmal –, weil nämlich der Verfassungsschutzbericht natürlich auch auf dem Bundesverfassungsschutzbericht basiert.Insofern glaube ich, daß Sie dann, wenn der Ausschuß tagt, auch diesen Bericht vorliegen haben. Wir werden den Antrag selbstverständlich überweisen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Vahldieck hat in vielen Punkten recht.
Nein, nein, das ist nicht immer so. Darüber wollen wir schweigen, wann er unrecht hat. In diesem konkreten Fall haben wir den Antrag der CDU, der damals in den Haushaltsberatungen gestellt worden ist, an den Innenausschuß überwiesen, weil wir uns noch einmal direkt vom Senat erklären lassen wollten, ob es dort – wie Herr Vahldieck hier aufgezeigt hat – zu den möglichen Schwierigkeiten kommen kann.
Der Senat hat uns mitgeteilt – Herr Vahldieck hat die Zahlen genannt –, daß 60 000 Unfälle jährlich durch die Polizei aufgenommen werden, davon sind ungefähr 20 000 Unfälle durch die Unfalldienste mit aufgenommen worden und der Rest durch die Streifenwagen. Tatsächlich wurden es aber nur 7000 Unfälle, und dann reduziert sich die Zahl natürlich schon wieder.
Herr Vahldieck, bei allen Sympathien zu dem Thema muß man natürlich einsehen, wenn man im Rahmen von Sparmaßnahmen Dienststellen verlagert, verändert und anderen Dienststellen zuweist, zum Beispiel aus den Direktionen herausnimmt und diese in den Polizeireviervollzug, in die Kommissariate steckt, daß es dann natürlich Veränderungen gibt. Die Hamburger Polizei ist nicht so unqualifiziert im Revierdienst, in der Verkehrsunfallaufnahme, wie Sie es versuchen darzustellen.
Natürlich gibt es Experten. Es gibt sicherlich auch sehr schwere Unfälle, wo möglicherweise wochenlange Ermittlungen notwendig sind, um herauszufinden, wer an diesem Verkehrsunfall die Schuld trägt und wer für die Schäden oder Folgeschäden, für Behinderungen und Verletzungen größerer Art letztendlich einzutreten hat.Trotz alledem muß es möglich sein, diese Dienste in Hamburg zu verändern und dazu überzugehen, daß der Reviereinsatz dieses mitmacht. Ich gebe Ihnen recht, daß das im Einzelfall nicht immer zutrifft, aber es hat auch bisher nicht zugetroffen. Bei acht Unfalldiensten und 25 schweren Unfällen in Hamburg gab es auch eine Lücke, und die wird es immer geben.
Bei drei könnte sie größer sein. Da hoffen wir denn wie Teetje mit de Utsichten, daß diese schweren Unfälle dann nicht alle auf einmal kommen. Im übrigen gibt es darüber hinaus noch die technische Verkehrsüberwachung, die auch zu diesen Dingen herangezogen werden kann, und die Spezialisten sind ja nicht weg von der Welt. Das ist wie mit den Hundeführern, die man auf die Wache geschickt hat und dann irgendwann feststellte, man braucht den Hund nicht zum Bellen, sondern für Rauschgift, und der hatte gerade dienstfrei und konnte ihn nicht benutzen. Ich gehe davon aus, daß das in diesem Bereich später genau überprüft wird.
Was für uns viel wichtiger ist – und das hätte ich gerne heute noch vom Senat erfahren –, ist, ob die angekündigten Fortbildungsmaßnahmen bereits angelaufen sind und ob die Qualifizierungen der Revierbeamten in diesen Bereichen – wie im Bericht angekündigt – bereits laufen. Man muß natürlich davon ausgehen, daß der Bürger auch einen Anspruch darauf hat, gerecht und ordentlich behandelt zu werden, damit seine Rechtsansprüche, die er gegen Dritte hat, auch aktenkundig gemacht werden.
Trotz alledem glauben wir, daß man dieses machen muß, so wie es vom Senat vorgeschlagen worden ist.Wir lehnen Ihren Antrag ab, das heißt, wir werden dem Bericht des Innenausschusses zustimmen.– Vielen Dank, meine Damen und Herren.