Rolf-Dieter Klooß

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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das muß man Ihnen ja lassen, Herr Professor Karpen, Ihnen gelingt es immer wieder, ernste Themen zu einem karnevalistischen Auftritt umzufunktionieren.
Deswegen wäre es eigentlich auch ausreichend, meine Rede hier zu beenden. Ich will aber trotzdem auf eine paar inhaltliche Dinge eingehen, denn, was Sie in Ihrer bekannten Art aufgezählt haben, sind Ihre Standardthemen, das ist Ihre kaiserliche Werft, und das kennen wir im Grunde alles, so daß ich mich mit den üblichen Sachen, mit denen Sie Ihre Reden schmücken, auch gar nicht befassen muß.
Kommen wir aber zu dem Antrag und dem, was Sie hier zum Abschied Ihrer Bürgerschaftskarriere abgeliefert haben. Das ist schon mal wieder ein dreistes Stück. Das muß man sagen. Wenn Sie hier von einem unrühmlichen Ende sprechen, dann fällt das aber durchaus auf Ihre Füße zurück.
Sie haben säuberlich Presseerklärungen beschrieben, Sie haben die Justizsenatorin zitiert, eine Stellenstatistik nachgelegt und kommen dann zum Schluß – wer hätte das gedacht? – zu einer pauschalen Stellenerhöhungsforderung von 10 Prozent für die sogenannten betroffenen Bereiche der jeweiligen Gerichte.
Daß Sie hier so etwas zur Abstimmung stellen, zeigt, daß man bei Ihnen offenbar auch gestrichen hat, nämlich den finanz- und justizpolitischen Verstand.
Wo bleibt die Gegenfinanzierung? – Fehlanzeige.
Wir haben heute in der Aktuellen Stunde darüber gesprochen. Ihr Konzept besteht darin, öffentliche Unternehmen und Beteiligungen zu veräußern. Das haut nicht hin. Wir brauchen die öffentlichen Unternehmen, und auch sonst geht Ihre Rechnung da nicht auf.
Wo bleibt das differenzierte Eingehen auf die verschiedenen Gerichtsbereiche? – Auch das Fehlanzeige.
Sie hätten einmal mit den Gerichtsvertreterinnen und -vertretern selbst sprechen sollen, anstatt nur ihre Presseerklärungen zu zitieren.
Unsere Justizsenatorin hat das Gespräch gesucht, und es sind mittlerweile sehr akzeptable Ergebnisse herausgekommen. Dabei haben die Gerichtspräsidenten und -präsidentinnen der Senatorin deutlich gemacht, daß die Probleme der Gerichte sehr unterschiedlich sind und dementsprechend auch Lösungen an unterschiedlichen Punkten ansetzen müssen. So hängt die Konsolidierung des Amtsgerichts im Servicebereich von den Fortschritten der dort begonnenen Reformen ab, während das Oberlandesgericht durch geringe Stellenfluktuation gekennzeichnet ist.
Pauschale und undifferenzierte Stellenerhöhungsforderungen sind von den Gerichten nicht gekommen, da diese sich mit den Bereichen, in denen es zur Zeit eng ist, sehr konstruktiv und detailliert auseinandergesetzt haben, im Gegensatz zu Ihnen.
Die Präsidentin des Landgerichts hat außerdem in dem Gespräch klargestellt, daß die Richterinnen und Richter des Landgerichts – entgegen dem Wortlaut Ihrer Pressemitteilung – keine Rücknahme der Streichpolitik verlangen, sondern eine Beendigung der Streichpolitik für die Zukunft und für die Hilfe in einzelnen Bereichen.
Dieses Maß an Differenziertheit paßt nicht zu Ihnen, zur CDU-Opposition, der es mehr um das wahlkampfmäßige Ausschlachten des Themas als um sachgerechte Problemlösungen geht.
In einem Punkt hat der Antrag recht, nämlich in bezug auf die Justizsenatorin und ihre Stellung zu diesem Thema. Das ist nicht Larmoyanz, wie Sie behaupten, sondern das ist ein Zeichen, daß sie die Befürchtungen der Richterinnen und Richter sehr ernst nimmt. Sie hat reagiert und gehandelt und den Spardruck gezielt gelockert und ist nicht mit der undifferenzierten und finanziell verantwortungslosen Gießkanne losmarschiert. Auch wenn es Ihnen nicht paßt, Herr Professor Karpen, dieses Signal ist bei den Richterinnen und Richtern gut angekommen. Nachdem bereits dem Landgericht die Möglichkeit eröffnet worden war, Wiederbesetzungen im richterlichen Bereich in einem Gegenwert von rund 0,6 Millionen DM vorzunehmen, kann die Justiz jetzt weitere 22 Stellen mit einem Wert von 1,6 Millionen DM nachbesetzen. Die Mittel sollen gezielt in den Bereichen eingesetzt werden, die der Justizsenatorin von den Spitzen der ordentlichen Gerichte und der Staatsanwaltschaft als besonders stützungsbedürftig genannt wurden. Hierzu zählen vor allem die sogenannten nichtrichterlichen Tätigkeitsbereiche, also der Unterstützungsbereich der Staatsanwaltschaft Hamburg, die Servicebereiche der vormundschaftsgerichtlichen und familiengerichtlichen Abteilung des Amtsgerichts Hamburg sowie der strafgerichtliche Bereich des Amtsgerichts Hamburg, der Bereich der Gerichtsvollzieher und die Servicebereiche des Landes- und Oberlandesgerichtes. Darüber hinaus können das Oberlandesgericht zur Komplettierung des neu geschaffenen Senats zwei weitere Richterstellen und das Amtsgericht im Strafbereich eine weitere Richterstelle wiederbesetzen. Das ist nicht Täuschen und Tarnen, verehrter Professor Karpen, das ist Handeln.
Sicher löst diese weitere Marscherleichterung jetzt nicht alle Probleme der Gerichte und Staatsanwaltschaften, aber sie macht deutlich, daß die Justiz im Senat auch in schwierigen Zeiten ein hohes Maß an Unterstützung gefunden hat.
Die SPD-Fraktion unterstützt dieses deutliche Signal, das sich einreiht in die allgemein abgesenkte Sparquote der Justiz gegenüber anderen Bereichen im Rahmen der notwendigen Haushaltskonsolidierung und die erheblichen Zukunftsinvestitionen in die Justiz, unter anderem im Rahmen von Justiz 2000.
Wer hier ein Urteil über die Justizpolitik fällt, sollte sich das ganze Bild machen. Ihr Sichtfeld, meine Damen und Herren von der Opposition, ist allerdings diesbezüglich reichlich getrübt. An die Richter hingegen möchte ich appellieren: Wir sind im letzten Jahr der Konsolidierung, und damit ist Licht am Ende des Tunnels zu sehen. Durch die neuerliche Marscherleichterung ist das Licht am Ende des Tunnels sogar noch ein wenig heller geworden.
Alle Bereiche der Hansestadt sind von der unbedingt notwendigen Sparpolitik betroffen gewesen. Das kann nicht anders sein, wenn wir in Hamburg keine Berliner Verhältnisse haben wollen.
Auch die Justiz kann dabei nicht ausgeschlossen bleiben. Ihre besondere Stellung als Garant der Rechtsgewährung und des Rechtsfriedens haben Senat und Bürgerschaft jedoch seit Beginn der Konsolidierung mit beachtet und berücksichtigt. Alle Statistiken und Ländervergleiche zeigen, daß Hamburg nicht nur gut mithält, sondern in manchen Bereichen vorn ist. Die Hamburger Justiz erfüllt ihre Aufgaben. Das ist die Wahrheit.
Mein Appell an alle Beteiligten: Kurs halten und die Konsolidierung verantwortbar gestalten, und dafür stehen wir im Dialog mit den Gerichten. Ihre Forderung dagegen, verehrte Kollegen von der CDU, das Personal an den Gerichten und bei der Staatsanwaltschaft um 10 Prozent aufzustocken, ist nur eines, nämlich in höchstem Maße unseriös. Sie stellen hier einen ungedeckten Scheck aus. Ihre Parteikollegen in Berlin haben gerade vorexerziert, daß ohne verantwortliches Wirtschaften eine Stadt in schwerstes Fahrwasser kommt. Mit uns gibt es keine ungedeckten Schecks. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Hesse, wenn Sie hier bekennen, Sie seien weder Jurist noch Mediziner, dann nimmt Ihnen das natürlich keiner übel, das wirft Ihnen keiner vor. Aber daß Sie sich damit brüsten, zeigt doch nur, daß Sie etwas ganz anderes wollen, Sie wollen hier Krawall machen.
Sie leisten Ihrer Fraktion einen Bärendienst, wenn Sie ein Gesetzesvorhaben mit solcher Begleitmusik einführen wollen. Das ist ein Trojanisches Pferd, und Sie wollen aus dem Bauch dieses Pferdes nur Schmutzkübel ausgießen.
Lassen Sie uns doch einmal mit den Kernproblemen der Sache befassen und nicht mit Skandalen, die Sie herbeireden.
Ohne Frage ist die Sicherheit ein wesentlicher Aspekt im Maßregelvollzug und ein zentrales Problem von Vollzugslockerungen. Aber versuchen Sie doch nicht, den unzutreffenden Eindruck zu erwecken, daß das nicht auch unser Anliegen oder das Anliegen des Senats und aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Maßregelvollzug sei. Sie entwerfen hier wieder ein falsches Bild, aber es entspricht leider Gottes Ihrer Richtung, und es ist äußerst bedauerlich, daß diese Wahlkampftöne das Thema hier so verzerren.
Es gefällt mir nicht, Herr Klimke, daß hier solche Verzerrungen hineinkommen.
Herr Abgeordneter, der Vorfall, der zu dieser Diskussion geführt hat, ist ernst zu
nehmen und wird untersucht. Er ist auch Anlaß, sich mit dem Thema gründlich zu befassen, und das tun wir.
Wenn Sie ihn so bewerten, dann können Sie das überprüfen, sobald die Einzelheiten bekannt sind.
Die Ziele des Maßregelvollzugs, die durch das Strafvollzugsgesetz vorgegeben sind, dürfen wir nicht aus den Augen verlieren. Eine zu restriktive Handhabung der Vollzugslockerungen geht aber an diesen Zielen vorbei und findet zudem ihre Grenzen bei einem Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wenn nämlich der Aspekt der Sicherheit in nicht mehr vertretbarem Maße über das Ziel der Therapie gestellt wird. Das habe ich nicht erfunden, das haben deutsche Gerichte so ausgesprochen. Eine zu restriktive Handhabung der Lockerungspraxis könnte insofern auf einen gerichtlichen Widerstand stoßen. Wir reden hier über Gesetze und nicht über Wunschvorstellungen.
Es sollte auch allen Beteiligten klar sein, daß es eine absolute Gewißheit darüber, ob ein Patient noch für die Allgemeinheit gefährlich ist, leider nicht gibt. Aber genau das wollen Sie mit Ihrer Formulierung in Paragraph 18 Absatz 1 Ihres Entwurfs der Bevölkerung weismachen:
„Bei der Gewährung von Vollzugslockerungen ist sicherzustellen, daß die Sicherheit der Bevölkerung gewährleistet ist.“
Das können Sie nicht durch eine Gesetzesformulierung sicherstellen. Nach der jetzigen Gesetzeslage trägt der Leiter der Einrichtung die Verantwortung für die Durchführung des Maßregelvollzugs und damit auch die Entscheidung über Vollzugslockerungen. Da stellt sich die Frage, ob Ihr Vorschlag der Beteiligung der Vollstreckungsbehörde, also in der Regel der Staatsanwaltschaft, ein Plus für die Qualität der Entscheidung über die Lockerung beziehungsweise für die Richtigkeit einer solchen Entscheidung ist, was Sie damit implizit unterstellen. Genau dieses Plus an Qualität und Richtigkeit muß der entscheidende Gesichtspunkt sein, aber eine solche Frage läßt sich nicht einfach durch den Blick auf die gesetzlichen Regelungen in anderen Bundesländern beantworten. Hier müssen vielmehr die Erfahrungen und vor allen Dingen die Erfolge oder auch Nicht-Erfolge in den anderen Bundesländern bewertet werden. Das Hamburgische Maßregelvollzugsgesetz sieht ein Zustimmungserfordernis der Staatsanwaltschaft bewußt nicht vor. Dies beruht auf Vorschlägen und Analysen der sogenannten Hecker-Kommission, die 1988 dazu beigetragen hat, daß dieses Gesetz so gemacht wurde. Damals hat die Kommission – auch der Senat hat das getan – Besorgnis darüber geäußert, daß die Vollstreckungsbehörde die Prognose einer Mißbrauchsgefahr, auf die es hier allein ankommt, aufgrund eigener Sachkenntnis und Sachkunde wohl kaum überprüfen kann, denn eine solche Prognose kann einigermaßen verläßlich nur von einem Psychiater oder Psychologen und nur individuell aufgrund einer genauen Kenntnis der Persönlichkeit des Patienten und seines gegenwärtigen seelischen Zustands gestellt werden.
Es besteht die Gefahr – das hat die Hecker-Kommission damals gesagt – einer zu stark täterorientierten Betrachtungsweise durch die Staatsanwaltschaft und der möglichen Institutionalisierung einer tendenziellen Veto-Situation, daß es nicht zur Verwirklichung der Gesetze des Maßregelvollzugs und des Strafvollzugs kommt.
Ich gebe zu, daß andere Länder das anders geregelt haben und Hamburg sich mit seiner Regelung, verglichen mit dem Bund, jetzt in der Minderheit befindet. Ob das zu Änderungen führen muß, bleibt die Frage, aber genau das wollen wir prüfen, da sind wir vorurteilsfrei. Ihr Schnellschuß ist da nicht hilfreich, er ist kontraproduktiv.
Die jüngsten Vorfälle geben Anlaß zu einer sorgfältigen Überprüfung der aktuellen Situation. Aber der hektische Aktionismus, den die CDU mit ihrem Antrag an den Tag legt und an den sich Herr Forst so bereitwillig und begeistert anschließt, ist der Sache wenig dienlich.
Wir werden die Strukturanalyse und die Verbesserungsvorschläge der von Frau Senatorin Roth eingesetzten Sachverständigenkommission zur Untersuchung des Maßregelvollzugs abwarten, anstatt überstürzt Regelungen zu treffen, die weder der Sicherheit der Allgemeinheit noch den Patienten dienen. Wir werden dies in Ruhe tun, wir werden das mit Angemessenheit gegenüber dem Thema tun, und wir werden uns nicht durch eine skandalorientierte Betrachtungsweise, die Sie an den Tag legen, irre machen lassen. – Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Was sonst immer Professor Karpen zugedacht war, nämlich
ein Zerrbild der Justiz zu entwerfen, ist Ihnen heute gelungen, Frau Spethmann.
Meine Damen und Herren, Herr von Beust hat seinen Vortrag hier mit den Worten eingeleitet: Die Justiz ist am Ende. Ich setze einmal ein anderes Zitat dagegen, und dann können Sie raten, von wem es stammt. Es lautet:
„In Hamburg ist der Rechtsstaat nicht am Ende. Diesen Eindruck solle niemand zu vermitteln versuchen, weil jede Übertreibung der Sache schadet.“
Von wem stammt dieser Satz? Nicht von einem sozialdemokratischen Justizpolitiker, sondern von Herrn Uwe Bahnsen, dem der Nähe zum Senat und der SPD unverdächtigen Rathauskorrespondenten der „Welt“. Herr Bahnsen hat recht.
Frau Spethmann, Sie haben der SPD und auch den Grünen ein gestörtes Verhältnis zur Justiz vorgeworfen. Ich werfe Ihnen vor, ein gestörtes Verhältnis zur Wahrheit bei der Justiz zu haben.
Was ich Ihnen aber übelnehmen muß und was Sie auch nicht so stehenlassen können, ist, daß Sie hier den Eindruck vermitteln, die Hamburger Justiz mache schlechte Urteile und faule Kompromisse wider besseres Wissen.
Das hat sie so in den Raum gestellt.
Sie haben es anders ausgedrückt, aber so kommt es an. Das können wir nicht hinnehmen. Jeder Deal, auch wenn Sie ihn noch so kritisieren, hält dem Anspruch statt, rechtsstaatlich zu sein, sonst würde ihn ein Hamburger Richter nicht machen.
Als ich als Referendar meine Landgerichtsstation beendet hatte, bin ich zu dem damaligen Senatspräsidenten Fürstenhagen gekommen, der sich jeden Referendar vorgenommen hat. Er sagte mir: „Es gibt da so ein Wort aus Fritz Reuters ,Ut mine Stromtiet‘, das lautet:
„In der Fixigkeit bin ich dich über, in der Richtigkeit bist du mich über!“
Wir machen beides, wir sind fix und richtig.
Meine Damen und Herren, über die Marscherleichterungen, die Vergünstigungen, die die Justiz im Vergleich zu den anderen Ressorts gehabt hat und weiterhin bekommen wird, hat die Senatorin bereits berichtet. Was weiter erwähnenswert ist, sind die Rahmenbedingungen, unter denen die Justiz arbeitet. Die Richter allein können nicht Recht sprechen, ohne daß ihnen zugearbeitet wird. Sie müssen in Räumen sitzen, in denen sie sich wohl fühlen, sie müssen eine Geschäftsstelle haben, in der gearbeitet wird, und sie müssen Kommunikation haben. Hier ist intensiv gearbeitet und verbessert worden unter Einsatz von Haushaltsmitteln, und es hat sich gelohnt. Ich glaube, die Erledigungszahlen, die wir dargestellt bekommen haben, haben auch etwas mit der Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu tun. Wir arbeiten weiter daran.
Vergessen Sie bitte auch nicht, daß die Justiz nicht allein die Rechtsprechung ist. Das sind viele Bereiche. Es sind
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auch nicht nur die streitigen Gerichtsbarkeiten in der Zivilund Strafjustiz. Es sind ebenso die Registergerichte, das Handelsregister, das Grundbuchamt, der Mahnbescheid, der elektronisch erlassen werden kann, und die Verbesserungen, die dort erreicht wurden. Das alles sind sichtbare und für den Bürger greifbare Erfolge und eine ausgesprochene Wohltat für den rechtsuchenden Menschen. Daran arbeiten wir weiter, und das sollen Sie uns hier nicht vermiesen.
Natürlich nehmen wir die Worte der Richter ernst.
Wir nehmen sie sehr ernst und bagatellisieren sie keineswegs, sondern wir sehen, daß es mindestens in einigen Bereichen Verbesserungsbedarf gibt. Wir werden uns sehr genau ansehen, wo das ist und was genau gemacht werden kann, und wenn es notwendig ist, werden wir auch dafür sorgen, daß Verbesserungen geschaffen werden. – Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wieder einmal unternimmt die CDU den, allerdings auch durchschaubaren, Versuch, mit Hilfe einer Großen Anfrage zu beweisen, daß Effektivität und Qualität der Rechtsprechung in Hamburg in unannehmbarer Weise durch die Konsolidierungsbemühungen beeinträchtigt werden oder gar der Rechtsstaat in Gefahr gerät. Sie zeichnen, und das wissen Sie auch, mit Ihren Interpretationen der Senatsantwort ein Zerrbild der Situation an den Gerichten. Mit diesem Versuch sind Sie in dieser Legislaturperiode schon mehrfach gescheitert, zum Beispiel als es um die Belastungssituation der Gerichte ging.
Ihre Anfrage und die Haushaltsberatungen haben aber ergeben, daß Hamburg trotz angespannter Haushaltssituation bei den Verfahrensdauern im Bundesgebiet durchaus gut mithalten kann. Auch waren in zahlreichen Bereichen Verfahrensverkürzungen erkennbar. Anstatt das Engagement der Richterschaft und der Mitarbeiter zu würdigen, die nicht nur Tag für Tag die steigenden Anforderungen bewältigen, sondern daneben einen hohen Arbeitseinsatz im Modernisierungs- und Rationalisierungsprozeß erbringen, bringt die CDU durch Pauschalvorwürfe die Justiz insgesamt in Mißkredit.
Ich will mich auf keine kleinkarierte Statistikdiskussion einlassen. Daß Sie von der CDU-Opposition allerdings justizpolitische Diskussionen nur noch im Hinblick auf Stellen führen, offenbart einmal mehr Ihre Einfallslosigkeit. Anstatt mit uns gemeinsam über tiefgreifende Modernisierungsschritte Justiz 2000 hin zu Justiz 2010 zu diskutieren, fällt Ihnen außer nicht finanzierbaren Stellenaufstockungsforderungen nichts ein.
So kann man nur reden, wenn man Opposition ist und keine Verantwortung für die gesamte Stadt trägt. Aber machen Sie nur weiter so, regierungsfähig wird man so nicht.
Den Vorwurf, schludrig gearbeitet zu haben, kann ich Ihnen auch nicht ersparen. Sie hätten vor der Formulierung Ihrer Anfrage etwas genauer in das Gerichtsverfassungsgesetz gucken müssen. Auf zwei Berufsrichter reduzierte Große Strafkammern sind dort ausdrücklich ermöglicht worden, und zwar durch das Rechtspflegeentlastungsgesetz des Bundes. Auch die Möglichkeit, den Vorsitz in Kleinen Strafkammern Richtern zu übertragen, die den Vorsitz einer Großen Strafkammer innehaben, beruht auf dem Rechtspflegeentlastungsgesetz, von dem Hamburg nun in
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ressourcenoptimierender Weise Gebrauch macht. Oder raten Sie einmal, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU, wer der Urheber dieses Gesetzes ist, das ja aus Ihrer Sicht von großem Übel für die Hamburger Justiz ist. Genau unter Ihrer CDU/FDP-Bundesregierung ist das entsprechende Rechtspflegeentlastungsgesetz 1993 verabschiedet worden.
Ihre damalige Bundesregierung hat also die Bedenken, die durch Ihre Anfrage jetzt suggeriert werden, nicht geteilt, sonst hätte sie die entsprechenden Rechtsgrundlagen nicht schaffen dürfen. Es ist daher in hohem Maße unredlich, Hamburg heute vorzuwerfen, von gesetzlichen Möglichkeiten in verantwortbarer Weise Gebrauch zu machen, die Sie beziehungsweise Ihre damalige Regierung eingeführt haben.
Die CDU offenbart mit dieser Anfrage erneut, daß sie es mit der in Artikel 97 Grundgesetz verbürgten richterlichen Unabhängigkeit nicht so genau nimmt. Dem Präsidium des Landgerichts obliegt die Personaldisposition. Es muß gewährleisten, daß die Handlungsfähigkeit einer jeden Strafkammer gegeben ist. Ich habe an der Urteilsfähigkeit und Verantwortbarkeit solcher Entscheidungen des Präsidiums keinen Zweifel.
Auch Ihr ständiger Versuch, dem Präsidium des Amtsgerichts und der Justizsenatorin einen Strick aus der Neuordnung der Geschäftsverteilung im Bereich der Wirtschafts- und Betäubungsmittelstraftaten zu drehen, muß scheitern. Es sind, das sollten Sie und auch Ihre sogenannten Berater wirklich einmal zur Kenntnis nehmen, keine Richterstellen entfallen. Die Entscheidung über die Geschäftsverteilung und ihre Motive sind allein Sache des Amtsgerichtspräsidiums. Auch in diesem Falle habe ich keine Zweifel, daß hier verantwortungsbewußt entschieden wurde. Sie unterstellen dem Gerichtspräsidenten gesetzes- oder verfassungswidriges Handeln. Das ist so absurd, daß der Stein, den Sie da aufgehoben haben, auf Ihre Füße fällt. Wer Grundprinzipien der deutschen Justiz, die grundgesetzlich verbürgte richterliche Unabhängigkeit, in seinem politischen Tun und Sagen nicht beachtet, der ist justizpolitisch weder regierungs- noch oppositionsfähig. Sie haben leider nichts dazugelernt. – Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist unbegreiflich, Frau Uhl, Herr Hackbusch, daß Sie diese Debatte, die ein ganz anderes Thema hat, zum Gegenstand nehmen, um ein Thema, das Sie persönlich in den Vordergrund bringen wollen, hier debattieren wollen.
Wir haben hier in großer Übereinstimmung ein Projekt, ein Vorhaben diskutiert, bei dem es Mitgliedern der rechten Szene ermöglicht werden soll, auszusteigen. Sie kommen
jetzt mit Themen an, wo Rechtsradikale sich äußern, etwas tun, und Sie werfen uns hier vor, da sei nichts geschehen oder werde nichts geschehen. Das ein ganz anderes Thema. Es ist auch völlig falsch, hier den Vorwurf zu erheben, der Hamburger Senat würde nichts gegen Rechtsradikalismus oder gegen die NPD oder solche Aktivitäten tun, die wir nicht haben wollen. Das ist doch völlig falsch. Ich muß das nicht weiter ausbreiten, aber diese Art von Debatte gefällt mir überhaupt nicht.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ihr kurzer, markiger Beitrag hat uns alle schwer beeindruckt.
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Für Ihren Auftritt habe ich hauptsächlich zwei Erklärungen. Einmal haben Sie vielleicht das Gefühl, daß Sie hier die letzte Haushaltsrede gehalten haben. Das zweite ist, daß es da einen Herrn Dr. Kusch gibt,
der externe Berater Ihrer Fraktion mit der profunden Kenntnis der Hamburger Justiz, der allerdings vor den realen Zahlen und Fakten eher kuscht und sich profilierungssüchtig auf Nebenkriegsschauplätze begibt, es aber immerhin geschafft hat, nicht nur den Kollegen Vahldieck, sondern auch Sie, Herr Professor Karpen, in der öffentlichen Wahrnehmung ins Abseits zu stellen. Hier wollen Sie wohl wieder etwas Boden gut machen.
Viel Spaß weiterhin bei Ihren internen Vorwahlkampfscharmützeln. Aber passen Sie auf, Herr Kusch hat schon eins vor den Bug bekommen.
Sie haben in der Kürze eigentlich wieder den ganzen Rundumschlag gebracht, von dem Stillstand der Rechtspflege gesprochen, haben hier wieder das Zerrbild der Wirklichkeit entworfen. Ich muß Ihnen sagen, unter dem Strich machen Sie etwas, was ungeheuer gefährlich ist: Sie reden Angst und Unsicherheit herbei, um Ihre politische Suppe darauf zu kochen.
Sie sprachen von der Verfahrensdauer. Sicher, es hat beim Zivilgericht, beim Landgericht geringfügige Steigerungen von 6,2 auf 6,4 Monate gegeben, aber man wird ja wohl nicht ernsthaft behaupten können, daß damit der Rechtsstaat in Gefahr gerät.
In Strafsachen ist die Verfahrensdauer beim Landgericht auf 3,6 beziehungsweise 4,0 Monate gesunken, und die Rechtsmittel haben abgenommen. Am Finanzgericht ist die Verfahrensdauer auf 15,9 Monate gesunken. Das ist – zugegebenermaßen – auch nicht wenig, aber unter dem Bundesdurchschnitt. Insgesamt hat es nämlich in den vergangenen Jahren durchaus an vielen Stellen Verfahrenskürzungen gegeben. Das haben übrigens auch Ihre Großen Anfragen und die Antworten darauf ergeben.
Auch der neue Haushaltsplan weist in Quantitäts- und Qualitätszahlen aus, daß Hamburg bei den Verfahrensdauern mit dem Bundesdurchschnitt durchaus gut mithalten kann. Alle genannten Zahlen sind auch ein Beweis für das Engagement der Richterschaft und der Mitarbeiter, die nicht nur Tag für Tag die Zahlen und qualitätsmäßig steigenden Anforderungen bewältigen, sondern daneben einen hohen Arbeitseinsatz und ein Höchstmaß an Kreativität in den Modernisierungs- und Rationalisierungsprozeß einbringen. Damit ist es den Justizangehörigen gelungen, trotz immer knapper werdender Ressourcen und hoher Belastung nicht nur handlungsfähig zu bleiben, sondern noch effektiver zu werden. Von Stillstand der Rechtspflege kein Wort.
Ihnen, den Angehörigen der Justiz, sollten wir auch an dieser Stelle unseren Dank und unsere Anerkennung für ihre Leistungen aussprechen.
Ich möchte nun einen Blick auf den Haushaltsplan selbst richten. Der Haushalt 2000 im Bereich der Justiz ist gekennzeichnet von wichtigen Zukunftssignalen für die Erneuerung von Justiz und Strafvollzug. Nach Abschluß des Reformprozesses „Justiz 2000“ leistet der Haushalt damit auch einen Beitrag zur Vorbereitung von weiteren Reformschritten, über die in der Hamburger Justiz schon eine Zukunftsdebatte unter dem Stichwort „Justiz 2010“ angelaufen ist.
Der Haushalt 2000 im Bereich der Justiz ist – und das wollen wir nicht bestreiten – allerdings auch gekennzeichnet von unverzichtbaren Einsparzwängen. Die Justiz ist sich dabei ihrer Gesamtverantwortung für die Sanierung des Hamburger Haushaltes bewußt und trägt die notwendige Konsolidierung weiterhin mit.
Zum Thema Stellenabbau, das Sie nur kurz gestreift haben, will ich Ihnen folgendes sagen: Bei der Staatsanwaltschaft ist die Konsolidierungsverpflichtung geringer geworden. Es ist eine Wiederbesetzung von 3,5 Staatsanwälten vorgesehen. Die Vakanzrate liegt bei 2 Prozent bei 156 Stellen, und – ganz wichtig – es hat eine Modernisierung, eine Reorganisation im Bereich der Staatsanwaltschaft stattgefunden und dauert an, die die Leistungen der Staatsanwaltschaft weiter steigert. Ich finde es ungeheuerlich, Herr Professor Karpen, daß Sie hier in den Raum stellen, als würde die Staatsanwaltschaft ihrem gesetzlichen Auftrag nicht gerecht. Das Gegenteil ist der Fall.
Ich gebe zu, daß wir im Bereich der Gerichtsvollzieher eine Mangelsituation haben. Wir haben darüber im Rechtsausschuß beraten. Die Justizbehörde hat ein Konzept vorgestellt. Daraufhin haben auch Sie mit Ihrer Fraktion Ihren Antrag für erledigt erklärt. Es hat sich gezeigt, daß es an Gründen gehakt hat, für die die Justizbehörde nichts kann. Man muß jetzt weitersehen. Wir werden das im Ausschuß beraten.
Sicher wird auch in Zukunft die Belastung der Gerichte, der Staatsanwaltschaften und des Strafvollzuges hoch sein. Um so erfreulicher ist es aber, daß die Justiz wegen ihrer besonderen Situation nicht dieselbe Sparquote wie andere Behörden erfüllen muß. Der Haushaltsplan-Entwurf sieht für die Justiz Ausgaben in Höhe von rund 746,5 Millionen DM gegenüber rund 717,1 Millionen DM des Vorjahres vor. Das entspricht einer Steigerung von 4,1 Prozent, und das ist angesichts der Rahmenbedingungen sehr beachtlich.
Insbesondere im Personalkostenbereich sind klare Tendenzen der Abmilderung der Konsolidierung erkennbar. Das Marschgepäck, wie die Senatorin es immer nennt, ist für die Justiz viel leichter geworden. Ihre Konsolidierungsquote ist um knapp 1,7 Millionen DM abgesenkt worden, und das ist der Gegenwert von 22 Stellen.
Bereiche, die im rechtspolitischen Brennpunkt stehen und deren reibungsloses Funktionieren für den Standort Hamburg von herausgehobener Bedeutung sind, zum Beispiel das Bezirksjugendgericht, das Hanseatische Oberlandesgericht, das Finanzgericht, werden von der Absenkung profitieren, und das begrüßen wir ausdrücklich.
Ergänzt wird dies noch durch die erweiterten Maßnahmen im Bereich Jugenddelinquenz. Damit haben wir einen wirk
lich verantwortungsvollen, verantwortbaren Kompromiß zwischen den rechtspolitischen Herausforderungen und Bedarfen sowie den zwingenden Haushaltsaspekten hinbekommen. Ich bin mir sicher, daß dieser Haushaltsplan nach wie vor nicht nur die Funktionsfähigkeit der Justiz als unabdingbare Voraussetzung eines funktionierenden Rechtsstaates gewährleistet, sondern auch Raum für Innovationen und Investitionen schafft. Wer das Gegenteil behauptet, der soll hier konkrete Belege liefern, aber nicht ständig mit den gleichen abgegriffenen Behauptungen aufwarten.
Angesichts Ihrer Stellenerhöhungsanträge fragt man sich allerdings, ob wir nun schon wieder beim Weihnachtswunschkonzert angekommen sind. Es glaubt Ihnen doch niemand, daß dieses eben mal zusammengeflickte Konzept der Gegenfinanzierung stimmig ist. Was Sie da vorlegen, ist unseriös und abstrus. Die Finanzsenatorin und der Vorsitzende des Haushaltsausschusses haben dazu gestern deutliche Worte gesagt.
Interessant ist auch, daß Ihnen außer Stellenerhöhungen nichts Grundlegendes eingefallen ist. Insofern gehe ich doch davon aus, daß Sie mit den Kernbotschaften des Justizhaushaltes im Bereich von Innovation und Investition sehr einverstanden sind.
Mit diesem Haushalt, dem ersten nach Ablauf des Projekts „Justiz 2000“ wird in der Tat ein weiterer Zukunftsschritt Richtung „Justiz 2010“ getan. Die Schwerpunkte sind unter anderem der bis zum Jahr 2005 laufende bundesweit beachtete Modellversuch zum professionellen Justizmanagement, die Forcierung der Aktivitäten zur Personalentwicklung, Fortbildung und Qualifizierung, der weitere Ausbau der EDV-Technik mit dem Ziel einer Vollausstattung, einem umfassenden Internet-Angebot der Hamburger Justiz und dem Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs, die Umsetzung des Projekts „Segmentierung des Amtsgerichts“ mit der Vollautomation des Handelsregisters sowie der angestrebten Gründung zweier neuer Stadtteilgerichte und des Justizforums Ost.
In diesem Zusammenhang will ich eine kleine Fußnote machen. Wir haben das Problem des Familiengerichts Hamburg-Mitte. Die Familienrichter haben den Wunsch geäußert, zusammen an einem Ort zu bleiben. Das ist menschlich verständlich, ist aber nicht unbedingt zwingend. Eines ist gewiß falsch: Man kann nicht annehmen, daß die Stadtteilgerichte in Blankenese, in Harburg, in Bergedorf, in Wandsbek oder wo auch immer familienrechtlich schlechter urteilen als die Richter in Hamburg-Mitte. Das ist sicherlich falsch.
Aber es kann natürlich einen Grund geben, daß man die Richter nicht auf drei, sondern vielleicht nur auf zwei Standorte verteilt. Darüber kann man nachdenken. Ob es richtig ist, den Senat dazu aufzufordern, Einfluß zu nehmen, wo doch in diesem Fall die Richter selbst eine hohe Eigenverantwortung haben, das muß man mal sehen. Wir werden das beraten.
Die Steigerung des Justizhaushaltes von 4 Prozent ermöglicht uns insbesondere auch den Bau zweier Vollzugsanstalten. Mit dem Bau der neuen geschlossenen Männervollzugsanstalt und Ersetzung der offenen Män
nervollzugsanstalt Vierlande durch eine neue größere Anstalt in Billwerder setzt Hamburg dringend notwendige Meilensteine für die Gewährleistung eines gesetzmäßigen und auf die Wiedereingliederung der Gefangenen in die Gesellschaft ausgerichteten Strafvollzuges.
Damit stellen wir uns der Verantwortung, die unter anderem wegen einer verschärften Gesetzgebung und einer strenger gewordenen Rechtsprechung angestiegene Zahl der Gefangenen auch menschenwürdig und sicher unterzubringen. Der früher viel gescholtene Hamburger Strafvollzug nimmt damit die Herausforderungen der Zukunft an. Gerade diese Gesichtspunkte unterstützt die SPDFraktion mit Nachdruck.
Mit ihren justizpolitischen Initiativen beweist die Justizsenatorin auch, daß Rechtspolitik und Rechtsstaatlichkeit im 21. Jahrhundert mehr sein muß als die Diskussion um Stellen bei der Justiz, um Plätze im Strafvollzug, um Effizienzsteigerung und Modernisierung. Die SPD-Fraktion unterstützt die Senatorin, die rechtspolitischen Schwerpunkte weiter konsequent anzugehen.
Die Stärkung der Position der Verletzten nach einer Straftat, insbesondere in einem anschließenden Strafverfahren, ist eines der zentralen rechtspolitischen Anliegen. Die verfassungsmäßige Ordnung verpflichtet staatliche Stellen, neben der Strafverfolgung auch sich schützend und fördernd vor die Opfer und Verletzten nach Straftaten zu stellen.
Daß Hamburg an der Spitze entsprechender Reformen steht, beweist, daß Vorwürfe, Hamburg betreibe mehr Täter- als Opferschutz, wirklich dumme Polemik sind.
Die Neuregelung der Sanktionsformen und die Bekämpfung häuslicher Gewalt sind neben anderem weitere zentrale rechtspolitische Vorhaben.
Unsere Damen und Herren von der Opposition haben bei soviel Substanz eigentlich nur Polemik entgegenzusetzen. Sie haben uns wieder eindrucksvoll ihre fehlende rechtspolitische Zukunftsfähigkeit vor Augen geführt, verlieren sich – das gilt vor allem für den justizpolitischen Sprecher – in persönlichen Scharmützeln – Stichwort Maulkorberlaß – und bekommen keine inhaltlichen Forderungen mehr hin.
Der Haushalt 2001 beweist dagegen, daß die Justizbehörde mit ihren Richtern und Mitarbeitern an einer Justiz baut, die auch vor den Herausforderungen der Zukunft bestehen kann. Geben Sie bitte dem vorgelegten Entwurf des Einzelplans 2 Ihre Stimme. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Meine Damen und Herren von der CDU, ich halte diesen Antrag für einen Show-Antrag, für eine Travestie, weil im Gewande einer EU-Freundlichkeit etwas ganz anderes insinuiert wird. Ich werde es Ihnen erläutern.
Sie behaupten – und ich finde, ziemlich dreist –, daß Hamburg seinen EU-Bürgern die in Deutschland geringsten Rechte einräumt.
Das meinen Sie, es wird aber dadurch nicht richtiger. Es ist eine in meinen Augen vorsätzliche, aber leicht durchschaubare Falschbehauptung.
Die EU-Bürger in Hamburg – Sie haben es allerdings auch selbst eingeräumt – haben selbstverständlich das aktive und das passive Wahlrecht zu den Bezirksversammlungen.Das beruht auf der Anwendung von nationalem Recht, nämlich Artikel 28 des Grundgesetzes und Europarecht, nämlich dem Vertrag von Maastricht, jetzt Amsterdam, und der Kommunalwahlrecht-Richtlinie der Europäischen Union von 1994.Die EU-Bürger hatten übrigens schon vorher, wie auch weiterhin jetzt die Nicht-EU-Bürger, das Recht zur Mitwirkung in den Fach- und Regionalausschüssen der Bezirksversammlungen als zugewählte Bürger.
Sie fordern nun, meine Damen und Herren von der CDU, daß der Senat – und nicht etwa die Bürgerschaft – Ideen entwickeln soll, wie er das Wahlrecht der Unionsbürger auf die Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft erstrecken will. Unterstützend dazu soll die Bürgerschaft dann feststellen, daß die kommunalpolitischen Rechte in der Freien und Hansestadt Hamburg überwiegend bei der Hamburgischen Bürgerschaft liegen.
Es ist uns allen bekannt, verehrter Herr Kruse, daß in Hamburg staatliche und gemeindliche Tätigkeiten nicht getrennt
werden. So steht es auch – Sie haben es zitiert – in Artikel 4 Absatz 1 der hamburgischen Verfassung. Insofern hat die Bürgerschaft selbstverständlich auch Aufgaben gemeindlicher Prägung. Aber in welchem Verhältnis diese Aufgaben zu Aufgaben stadtstaatlicher Tätigkeit, auch der Gesetzgebung, stehen, das mag für verfassungsrechtliche Doktorandenseminare interessant sein, ist aber nicht die Aufgabe der Bürgerschaft, wissenschaftliche Streitfragen zu entscheiden. Das machen wir nicht mit. Es würde auch nichts helfen, denn nach Gemeinschaftsrecht, nämlich der erwähnten EU-Richtlinie, sind die Bezirke sogenannte lokale Gebietskörperschaften der Grundstufe, und darauf nimmt das Grundgesetz Bezug in Artikel 28 Absatz 1 Satz 3 Grundgesetz. Diesen Artikel können wir und auch der Senat natürlich nicht ändern.
Es gab zwar mal einen Vorstoß des Landes Bremen zugunsten einer Art Stadtstaatenklausel, der aber im Jahr 1992 abgebügelt wurde, und zwar von der CDU/CSU-Regierung. Deshalb nenne ich diesen Antrag scheinheilig. Ich halte ihn für einen Täuschungsversuch, denn es geht in Wahrheit um etwas ganz anderes bei Ihnen. Es geht um eine Verlagerung von Landesaufgaben auf die Bezirke zu Lasten der Bürgerschaft. Dies ist für mich in doppelter Hinsicht nicht akzeptabel.
Zum einen ist das Bezirksverwaltungsgesetz gerade unter Ihrer Mitführerschaft am Anfang dieser Legislaturperiode vor drei Jahren verändert worden. Mit dem Ergebnis dieser Veränderung – ich scheue immer das Wort Reform – werden wir uns sicher noch befassen müssen. Vielleicht werden wir auch Korrekturen vornehmen müssen, aber doch nicht jetzt und in diesem Zusammenhang.
Dann steht dieses Petitum auch im krassen Widerspruch zu Ihrer ständigen, im übrigen zum Teil auch berechtigten Klage, daß die Bürgerschaft wie auch die übrigen Länderparlamente der Republik in ihren Kompetenzen geschwächt werden. Aber sehen Sie doch bitte ein, daß Sie dies nicht mit diesem Antrag ändern, daß Sie hiermit auf dem Holzweg sind. – Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Grundgesetz sagt, Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
Die NPD ist nach unserer Überzeugung eine verfassungsfeindliche Partei. Sie verfolgt antisemitische, fremdenfeindliche und rassistische Ziele. Sie trägt zu einem Klima der Gewalt bei. Die Beweise dafür haben die Verfassungs
schutzämter zusammengetragen, und sie rechtfertigen den Verbotsantrag.Wir von uns aus haben keinen Anlaß, daran zu zweifeln.
Es ist richtig, daß die Bundesregierung den Verbotsantrag stellt. Es ist auch richtig, daß Hamburg dem im Bundesrat zustimmt.Das ist eine politische Entscheidung, die sich aus einem dreifachen Grund rechtfertigt.
Erstens: Es geht um den Kampf um die Straße, den die NPD proklamiert hat, um die Verhinderung der Verbreitung rechtsradikaler Parolen und um öffentliches Zusammengehen auf Versammlungen und Demonstrationen mit Skinheads und Neonazis. Solche Demonstrationen wird die NPD nicht mehr durchführen können.
Zweitens: Der Kampf geht um die Köpfe der Menschen, um ihr Bewußtsein und ihre politische Einstellung. Schon der Verbotsantrag zeigt den Menschen, daß die NPD außerhalb der Werteordnung der Verfassung steht. Die Disqualifizierung rechtsextremistischer Bestrebungen wirkt abschreckend und ernüchternd.Selbstverständlich reicht das nicht aus. Die Gesellschaft und ihre Einrichtungen haben insgesamt die Aufgabe der Aufklärung, das heißt, in der Familie, in der Schule, im Beruf, in Ämtern und Vereinen und vor allem durch beispielhaftes Verhalten und positive Erlebnisse. Ein mutiges Verhalten ist gefordert, aber die Politik muß zeigen, daß es ihr ernst ist, im politischen Kampf gegen Rechts.
Drittens: Der Kampf geht schließlich um die Parlamente. Der Gefahr, daß Rattenfänger mit vereinfachenden und populistischen Konzepten auftreten, zumal, wenn sie wie hier verfassungsfeindlich sind, muß energisch entgegengetreten werden. Wenn unsere Demokratie eine wehrhafte Demokratie ist, muß sie dem auch einen Riegel vorschieben. Das Mittel, das die Verfassung selbst an die Hand gibt, ist das Verbot.
Meine Damen und Herren, die SPD bleibt nicht kleinmütig in der Ecke stehen. Sie unterstützt deshalb den Antrag und wünscht ihm Erfolg. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Eine Aktuelle Stunde muß nicht nur Ausstellungsort für Kritik und Anprangerung von Mißständen sein, sie darf auch einmal der Platz für die Erörterung von guten Nachrichten sein, und so ist es bei diesem Punkt.
Der Hamburger Senat hat im September 1999 eine Gesetzesinitiative zur Stärkung der Rechtsposition von Opfern von Straftaten, ein Gesetz zur Stärkung der Verletztenrechte, beim Bundesrat eingebracht.Der Bundesrat ist nunmehr in weiten Teilen dem Antrag Hamburgs gefolgt. Er beschloß, einen entsprechenden Gesetzentwurf beim Bundestag einzubringen, und bestimmte unsere Justizsenatorin zur Beauftragten des Bundesrats für die Beratung des Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag und seinen Ausschüssen.
Das Thema „Stärkung der Verletztenrechte“ ist gewiß ein parteiübergreifendes Anliegen.Die Bürgerschaft hat sich in den vergangenen Jahren immer wieder mit verschiedenen Aspekten befaßt und auch Beschlüsse gefaßt, zum Beispiel zur Umsetzung der neuen strafprozessualen Möglichkeiten zum Schutz kindlicher Zeugen oder zur Verbesserung des Zeuginnen- und Zeugenschutzes, und hat dafür auch Mittel bereitgestellt.Der Senat hat uns in dieser Wahlperiode mit der Drucksache 16/2422 vom 27. April 1999 über die sogenannte Hamburger Initiative zur Stärkung der Verletztenrechte unterrichtet, und die Bürgerschaft hat dies zustimmend zur Kenntnis genommen. Die seinerzeit genannten drei wesentlichen Zielsetzungen für eine Reformpolitik im Interesse der Verletzten waren erstens Hilfe, Schutz und Betreuung in Krisensituationen, zweitens aktive Teilnahme am Verfahren und drittens Ersatz für immaterielle und materielle Schäden. Diese Zielsetzungen finden sich in dem eingangs erwähnten Gesetzentwurf zur Änderung der Strafprozeßordnung wieder.Ich komme auf einige Einzelheiten.
Erstens: Das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das auch Verfassungsrang hat, zwingt zur Verbesserung in der schwierigen Lage, in der sich Zeugen, namentlich wenn sie Opfer sind, befinden.Unter anderem müssen sie nach dem Gesetzentwurf schon bei der Ladung zur Vernehmung auf ihre Rechte hingewiesen werden. Es findet sich folgende wichtige Neuerung.
„Kann die körperliche Untersuchung einer Frau das Schamgefühl verletzen, so wird sie einer Frau, einem Arzt oder einer Ärztin übertragen; dem Wunsch der Frau nach Untersuchung durch eine Frau oder Ärztin soll entsprochen werden.Auf Verlangen der zu untersuchenden Frau soll eine andere Frau oder ein Angehöriger zugelassen werden. Hierauf ist die zu untersuchende Frau hinzuweisen.“
Oder folgendes:
„Wird der Verletzte als Zeuge vernommen, so ist, wenn er dies beantragt, einer Person seines Vertrauens die Anwesenheit zu gestatten, es sei denn, die Anwesenheit könnte den Untersuchungszweck gefährden.“
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Zweitens: Das Opfer hat nach geltendem Recht noch zu sehr die Rolle eines Beweismittels. Ihm sollen nun mehr Rechte gegeben werden, um aktiv im Verfahren mitzuwirken. Die Hauptmöglichkeit besteht schon nach geltendem Recht in der Nebenklägerschaft. Sie steht dem Verletzten zum Beispiel bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und gegen die körperliche Unversehrtheit oder die persönliche Freiheit oder bei versuchter Tötung zur Verfügung. Nunmehr wird das Gericht im Unterschied zum alten Recht verpflichtet, den zur Nebenklage Berechtigten auf seine Möglichkeit hinzuweisen, und er bekommt auch ein Anwesenheitsrecht in der Hauptverhandlung. Wünschenswert wäre es aus hamburgischer Sicht gewesen, dem Verletzten auch ohne Mitwirkung eines Anwalts ein Akteneinsichtsrecht zuzuerkennen.
Dies konnte leider nicht durchgesetzt werden.
Drittens: Es besteht unzweifelhaft ein Bedarf, daß Geschädigte schon im Strafverfahren und mit dessen Hilfe vermögensrechtliche Ansprüche geltend machen, und zwar neben der Möglichkeit, daß ein Gericht im Wege einer Auflage zum Beispiel zur Schadenswiedergutmachung und zur Vermeidung von Freiheitsstrafe Auflagen macht. Die Strafprozeßordnung bietet dafür das sogenannte Adhäsionsverfahren an, das sich jedoch in der Praxis nicht bewährt hat und kaum genutzt wird.
Im Adhäsionsverfahren sind wichtige Verbesserungen der Stellung des Berechtigten vorgesehen, die wir später vertiefen können.
Ich fasse zusammen: Die SPD begrüßt den Gesetzentwurf...
...dankt dem Senat für die Initiative und wünscht weiterhin Erfolg im Gesetzgebungsverfahren. – Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich stelle zunächst einmal fest, daß die CDU, Herr Professor Karpen, die Bemühungen Hamburgs durchaus gewürdigt hat, auch im Bereich des Strafvollzugs Schritte zur Privatisierung dort zu unternehmen, wo sie möglich sind.
Ob private Unternehmen beim Bau von Anstalten unschlagbar sind, möchte ich in der pauschalen Aussage bezweifeln. Andererseits ist aber der Hamburger Senat darin unvoreingenommen und hat auch in seiner Antwort mitgeteilt, daß er den Bau durch Private für möglich hält. Sie selbst haben das Beispiel Hahnöfersand erwähnt, bei dem die Sprinkenhof AG in der Tat vorbildliche Arbeit geleistet hat, schneller und kostengünstiger, das ist durchaus anzuerkennen.
Man muß aber einmal sehen, worum es bei dieser Diskussion wirklich geht. Eine Privatisierung des Strafvollzugs an sich ist in Deutschland auf der Grundlage des geltenden Verfassungs- und Gesetzesrechts nicht zulässig. Insofern ist auch die Übernahme von Modellen oder Teilen davon aus England oder anderen Ländern nicht möglich. Der Strafvollzug gehört zum Kernbereich staatlicher Aufgabenwahrnehmung und stellt die Kehrseite beziehungsweise die Folge des monopolen staatlichen Straf- und Verfolgungsanspruchs dar.Der Strafvollzug als solcher – ich wiederhole es – ist im Hinblick auf Artikel 33 Absatz 4 und 5 des Grundgesetzes insgesamt nicht privatisierungsfähig. Das wäre auch nicht mit den Paragraphen 155 und 156 des Strafvollzugsgesetzes vereinbar. Davon zu trennen ist die Frage nach der Privatisierung im Strafvollzug. Dies hat der Senat sehr deutlich gemacht.
Eine Privatisierung im Strafvollzug, das heißt die Wahrnehmung einzelner Aufgaben durch vertraglich verpflichtete Personen, ist auf der Grundlage des geltenden Rechts ohne Änderung des Strafvollzugsgesetzes grundsätzlich zulässig. Dies allerdings nur soweit, als sich die Tätigkeit der Privaten im Strafvollzug auf Dienst- und Serviceleistungen im weiteren Sinne ohne Eingriffsbefugnisse gegenüber Gefangenen beschränkt.
Weder Verfassungsrecht oder sonstiges Bundesrecht stehen daher dagegen, wenn die bauliche Errichtung und Unterhaltung von Justizvollzugsanstalten und die Wartung ihrer technischen Sicherheitseinrichtungen Privaten übertragen werden sollten. Nichts anderes gilt für die ärztliche oder sonstige Versorgung oder Betreuungsaufgaben wie die Suchtbetreuung. Insofern haben wir, denke ich, durchaus ähnliche Bewertungen.
Ein solcher teilweise privater Betrieb entspricht aber bereits auch der gängigen Hamburger Praxis, soweit Leistungen
ersetzt werden, die die hoheitliche Aufgabenwahrnehmung nicht tangieren. Gerade in den Bereichen des Hausmanagements, der Versorgung und der Betreuung werden viele Leistungen bereits durch Private übernommen.In Teilbereichen wie der Abschiebehaft wird in Hamburg sogar privates Wachpersonal zur Ergänzung und Unterstützung der Vollzugsbediensteten eingesetzt. Sicherlich gibt es noch einige Bereiche, in denen Private verstärkt eingesetzt werden könnten; darüber ist durchaus nachzudenken.
Bevor man aber in diesem Bereich an einen verstärkten Einsatz von Privaten denkt, darf man nicht vergessen, daß gerade in den in Frage stehenden Bereichen der Dienstund Serviceleistung zahlreiche Gefangenen-Arbeitsplätze existieren.Ich finde es beachtlich und erkenne es durchaus an, Herr Professor Karpen, daß Sie für deren Erhaltung plädieren. Es ist dem Senat zuzustimmen, daß Privatisierung im Bereich des Strafvollzugs nur dann sinnvoll ist, wenn Gefangenen-Arbeitsplätze im bisherigen Umfang erhalten bleiben, da sie als arbeitstherapeutische Maßnahmen anzusehen sind und die Verantwortlichkeit und Zuverlässigkeit der Gefangenen wecken und fördern.
Neben den rechtlichen Grenzen müssen aber auch Gesichtspunkte wie Wirtschaftlichkeit und Effektivität eine große Rolle spielen, die nicht automatisch zugunsten des Einsatzes von Privaten ausfallen oder ausfallen müssen. Die Antwort des Senats hat uns gezeigt, daß insbesondere in den Bereichen des Hausmanagements und der Versorgung der Einsatz von Gefangenen wirtschaftlicher als der von Privaten ist.
Ich fasse zusammen: Der Blick über Landesgrenzen ist sinnvoll und nützlich und findet durchaus statt. Das Ergebnis lautet, nicht alles, was man sieht, ist übertragbar. Anregungen können und sollen verwertet werden.Ich stelle fest, daß der Hamburger Strafvollzug bereits jetzt schon die Möglichkeiten weitestgehend ausschöpft, und ich denke, daß die Antwort des Senats ermutigt, diese Marschrichtung weiter zu betreiben.– Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich wollte eigentlich schwerpunktmäßig etwas zum Demonstrationsrecht sagen.Aber Ihre Worte, Herr Ehlers, müssen beantwortet werden.Es ist selbstverständlich, daß Sie und auch Ihre Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion das Recht haben, alles, was Sie für beanstandungswert halten, auch zu sagen. Es ist aber nicht erlaubt, es in unzulässiger Weise mit Dingen zu vermischen, die nichts miteinander zu tun haben.
Wenn Sie alles, was Ihnen nicht gefällt, auf ein Konto bringen, das mit dem Satz überschrieben ist: Ursachen für Rechtsradikalismus, dann haben Sie das Thema verfehlt und sind einer von den Simplifikateuren, die so gefährlich sind.
Meine Damen und Herren, Demonstrationsrecht hat erheblich etwas mit Meinungsfreiheit zu tun. Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt den Zusammenhang zwischen Artikel 8 und Artikel 5 Grundgesetz hergestellt. In diesem Licht müssen wir auch das Demonstrations- und Versammlungsrecht betrachten. Einiges hat Herr Schmidt schon zutreffend gesagt.
In diesem Spannungsfeld befindet sich auch die Verwaltung, wie das Verfassungsgericht sagt, die Versammlungsbehörde, wenn sie darüber zu befinden hat, ob eine Versammlung durchgeführt werden darf oder nicht. Das Bundesverfassungsgericht geht davon aus – das ist meines Erachtens richtig –, daß jemand, der eine Demonstration anmeldet, zunächst den Anspruch darauf hat, sie durchzuführen, es sei denn, daß er gegen elementare Grundsätze verstößt. Das ist die Schwierigkeit, in der sich dann die Behörde befindet, herauszufinden, ob es erlaubt ist oder nicht.
Das Bundesverfassungsgericht hat in dem konkreten Fall vom 20. August, der auch durch die Presse gegangen ist, dem Senat gesagt, so wie es angeordnet war, nämlich das Verbot dieser Demonstration, soll es nicht sein, ist sie in gewissen Grenzen erlaubt.
Ob man dieser Meinung folgt oder nicht, ist in diesem Moment vielleicht nicht so wichtig, aber es zeigt einmal schlaglichtartig, wie das Bundesverfassungsgericht und die herrschende Verfassungsmeinung damit umgehen. Es werden strenge Anforderungen gestellt. Das Bundesverfassungs
gericht hat beispielsweise gesagt, daß, wenn aus der Versammlung selbst keine Gewalttätigkeiten hervorgehen, das ein wesentlicher Umstand ist, der für die Entscheidung eine Rolle spielt. Ferner hat das Gericht erklärt, daß die Abwägung auch nicht auf mögliche Folgen gestützt wird, die auf der Annahme beruhen, es handele sich bei der Anmeldung um die Tarnung einer in Wahrheit geplanten oder zu erwartenden Rudolf-Heß-Gedenkveranstaltung.Hier hat sich das Gericht von der Beurteilung der Innenbehörde entfernt.
Das ist das Risiko.Man kann der Innenbehörde aber in dieser Situation sicherlich nicht vorwerfen, sie habe die Möglichkeiten nicht ausgeschöpft. Sie ist durch das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht auch bestätigt worden. Das Bundesverfassungsgericht hat in Auslegung dieser besonders strengen Maßstäbe gesagt, es könne die Sache nicht in vollem Umfange verbieten, sondern müsse etwas zulassen, nämlich eine stationäre Veranstaltung mit gewissen Auflagen.
Ja. Ich will damit sagen, daß wir der Innenbehörde zugestehen und ihr dafür dankbar sein müssen, daß sie energisch versucht hat, diese Veranstaltung zu verhindern.
Es kann aber selbstverständlich nicht dabei bleiben, daß wir uns auf die Anordnungen von Verwaltungsbehörden verlassen, sondern wir müssen insgesamt als Gesellschaft daran mitwirken, daß eine Gegenmeinung nicht nur gebildet wird, sondern es auch zu einer Darstellung kommt, damit diese zu bekämpfende Meinung keine weitere Verbreitung findet. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Abschiebehaft ist ein Bestandteil des Ausländerrechts, und den Vollzug führt die Justizbehörde in Amtshilfe durch.
Der Antrag der CDU enthält einige konkrete, einige eher allgemeine Forderungen und Prüfungsersuchen. Ich finde es bemerkenswert – und dafür danke ich Ihnen, Herr Ploog –, daß Sie am Anfang Ihrer Ausführungen festgestellt haben, daß der Vollzug, so wie er ist, rechtsstaatlich einwandfrei ist.
Ich gebe Ihnen allerdings auch darin recht, daß es bei der Abschiebehaft in der Justizvollzugsanstalt Glasmoor einigen Verbesserungsbedarf gibt, insbesondere im Bereich der Freizeitgestaltung und der Betreuung der Abschiebehäftlinge. So ist etwa die geforderte Betreuung der Abschiebehäftlinge durch eine sozialpädagogische Vollzeitkraft ohne Zweifel sinnvoll und wünschenswert. Sie muß aber finanziert werden, und darüber muß man nachdenken.
Auch die Forderung nach einer Erweiterung der Möglichkeiten für die sportliche und körperliche Betätigung ist nicht neu. Der Eingabenausschuß der Bürgerschaft – Sie hatten es erwähnt – hat sich bereits nach seinem Besuch bei der Justizvollzugsanstalt Glasmoor übereinstimmend dafür ausgesprochen, daß es bedenklich erscheint, daß die Inhaftierten nur vier Stunden täglich die Möglichkeit haben, ihre Zellen zu verlassen, und eine Überprüfung der Erweiterungsmöglichkeiten hinsichtlich der Freizeitangebote und der Arbeitsmöglichkeiten gefordert. Hier ist sicherlich Prüfungs- und Verbesserungsbedarf vorhanden.
Unverständlich allerdings, Herr Ploog, ist die Kritik an dem Einsatz von privatem Wachpersonal. Sie haben es hier nicht so deutlich wie in Ihrem Antrag ausgedrückt, aber das ist von Ihnen so gefordert.
Der Einsatz privater Wachleute in diesem sensiblen Bereich ist sicherlich diskussionswürdig, aber es wundert mich zunächst einmal, daß diese Kritik gerade von der Seite der CDU kommt, die sonst die Privatisierung so stark propagiert. Es gibt dort nun einmal eine klare Aufgabenteilung.Die privaten Wachleute verrichten allein Aufgaben der Sicherheitskontrolle, der Beaufsichtigung und der Versorgung der Gefangenen. Alle wichtigen Entscheidungen, wie die über organisatorische Abläufe, die verbindlichen Absprachen mit den Gefangenen, die Regelung der Tagesabläufe und die Entscheidungen über die Maßnahmen der Anstaltssicherung im Einzelfall und des unmittelbaren Zwangs fallen weiterhin in jedem Fall in die Zuständigkeit von Anstaltsbediensteten, so daß die Tätigkeit der privaten Wachleute hier nur als unterstützend betrachtet werden kann. Der Einsatz dieser privaten Wachdienste führt zu
einer deutlichen Entlastung der Vollzugsbediensteten, so daß diese sich intensiver den Organisations- und Betreuungsaufgaben zuwenden können, die Sie auch – und das mit Recht – in verstärktem Maße einfordern.
Selbstverständlich – auch das stimmt – muß auf die Qualifikation des privaten Wachpersonals geachtet werden, aber ihnen generell – wie es bei Ihnen durchscheint – die Qualifikation für die unterstützende Tätigkeit abzusprechen, das können wir nicht nachvollziehen.
Das steht aber so in Ihrem Antrag.
Es ist auch nicht verständlich, wieso von diesem flexiblen, wie es geschieht, und letztendlich auch bewährten Einsatz von privatem Wachpersonal, der auch in anderen Bundesländern erfolgreich praktiziert wird, abgesehen werden soll.
Weiterhin ist mir unklar, was Sie sich unter einer baulichen Überprüfung der Abschiebehaft vorstellen.Das Gebäude – Sie kennen es ja – ist aus vorgefertigten Teilen – Containerbauweise – erstellt, so daß eine räumliche Umgestaltung ziemlich schwierig sein dürfte.
Gegen eine Prüfung, inwieweit Bedarf nach Möglichkeiten für die Verbesserung der Besuche von Angehörigen besteht, habe ich nichts. Allerdings wird nach unseren Kenntnissen bereits jetzt der Besuch, je nach Auslastung und Bedarf, flexibel gehandhabt, aber wir prüfen selbstverständlich Verbesserungen.
Die Erörterung aller dieser Fragen ist am besten im Ausschuß aufgehoben, und deshalb bitte ich um Überweisung dieses Antrages an den Rechtsausschuß. Gleiches gilt für den Zusatzantrag der Gruppe REGENBOGEN, zu dem ich nur einige wenige Worte sagen möchte.
Dieser Antrag befaßt sich in seinem Hauptteil nicht mit dem Vollzug angeordneter Abschiebehaft, wie es der CDU-Antrag tut, sondern mit der Anordnung von Abschiebehaft und nach den Vorstellungen der REGENBOGEN-Gruppe mit dem Verzicht auf diese Anordnung. Der Senat soll danach in bestimmten Fällen gar nicht erst den Antrag auf die Anordnung der Abschiebehaft stellen dürfen, über den dann später die Gerichte – so sieht es das Gesetz vor – entscheiden.Damit stellen Sie sich, meine Damen und Herren von der REGENBOGEN-Gruppe, gegen geltendes Bundesrecht. Ich kann mir nicht vorstellen, daß die REGENBOGEN-Krieger dafür eine Mehrheit bekommen. Von der SPD sicherlich nicht. – Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Professor Karpen, das Thema, das Sie uns hier vorstellen wollten, haben Sie nicht nur verfehlt, sondern Sie haben es auch zu einem Rundumschlag
A C
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mißbraucht, indem Sie darin alles das untergebracht haben, was Ihnen auf der Seele liegt, einschließlich Ihres Lieblingsthemas – den sogenannten Runderlaß – und Ihrer kaiserlichen Werft.
Das kann man schon gar nicht mehr hören.
Es wäre angebracht gewesen, sich mit diesem Thema seriös auseinanderzusetzen. Ich will dieses einmal versuchen, damit das Parlament auch etwas von dem mitbekommt, was möglicherweise an Problematik darin enthalten ist.
Es geht um den von Ihnen angesprochenen Fall „AlbanerWilli“. Diesen Fall haben Sie konkret genannt, alles andere war nebulös. Es geht darum, daß das Präsidium des Landgerichts eine Richterbesetzung vorgenommen hat, die möglicherweise dazu führt, daß bei Krankheit eines Richters die Frist nach Paragraph 229 Strafprozeßordnung verfehlt wird, wonach eine Hauptverhandlung nur bis zu zehn Tagen unterbrochen werden darf. Sie formulieren hier eine Befürchtung, die wahrscheinlich – und auch hoffentlich – nicht eintreten wird. Lassen Sie mich zu diesem Paragraphen 229 etwas sagen: Diese Frist ist nach einhelliger Meinung – darin sind sich die Experten einig – zu kurz. Ich hoffe, daß sie im Zuge der Änderung der Strafprozeßordnung verlängert wird. Sie beruht auf der Annahme einer Prozeßwirklichkeit, die heute nicht mehr vorhanden ist.
Im übrigen – das hätten Sie seriöserweise sagen sollen – gibt es auch nach Absatz 2 dieser Vorschrift Ausnahmen und Ausweitungen, die ich aber hier nicht weiter vertiefen will.Schließlich gibt es – das ist zwar nicht so gut, wird aber in der Praxis gemacht – auch kurzfristig anberaumte Termine, die dazu geeignet sind, diese Frist zu unterbrechen. Diese Befürchtung, die von Ihnen an die Wand gemalt wird, ist daher herbeigeredet.
Kommen wir zur Frage der Richterbesetzung. Sie wird vom Präsidium des Landgerichts entschieden und entzieht sich aufgrund der richterlichen Unabhängigkeit unserer Beurteilung. Es ist die Aufgabe des Präsidiums des Landgerichts, selbst zu überlegen, ob mit dieser Besetzung möglicherweise Gefahren entstehen, die zu unerwünschten Folgen führen. Aber wir können von hier aus die Entscheidungen nicht ändern und nicht kritisieren; wir müssen sie so hinnehmen.
In diesem Zusammenhang mache ich darauf aufmerksam, daß auf Antrag der SPD-Fraktion sich die Bürgerschaft dafür ausgesprochen hat, daß die Geltung des Paragraphen 76 Absatz 2 Gerichtsverfassungsgesetz verlängert werden soll, da dieser sonst auslaufen würde.Damit hätten die Spruchkammern die Möglichkeit, statt drei nur zwei Berufsrichter einzusetzen. Diese Möglichkeit, die vielleicht im Fall von „Albaner-Willi“ nicht angebracht wäre, kann aber in anderen Fällen angewandt werden. Sie setzt Potentiale frei, die es ermöglichen, in solchen Großverfahren zusätzliche Richter einzusetzen.
Es gibt sicherlich in der Gerichtsorganisation weitere Möglichkeiten, Verfahren zu straffen und die organisatorischen Abläufe zu vereinfachen.Neben dem Reformprojekt „Justiz 2000“ wird an der Verbesserung der technischen Ausstattung gearbeitet. Nicht zuletzt wollen wir mit der Figur des Gerichtsmanagers auch dazu beitragen, daß die Gerichte ihre Selbstorganisation verbessern und Fehler vermieden werden.
Ich komme zur Befürchtung einer Haftentlassung. Sie haben hier die Behauptung aufgestellt, daß Haftentlassungen an der Tagesordnung seien. Das ist nicht wahr. Das ist eine Lüge. Die gegenteiligen Zahlen sagen aus, daß über die Jahre trotz der Sparverpflichtung der Justiz die Haftentlassungen wegen Überschreitung der Frist des Paragraphen 121 Strafprozeßordnung abgenommen, nicht aber zugenommen haben.
Die Ursachen solcher Fristüberschreitungen – das müßten Sie seriöserweise auch sagen – sind sehr vielfältig und keineswegs immer den Gerichten zuzuordnen, die die Verfahren bearbeiten. Häufig führen auch Ereignisse dazu, die sich im Vorfeld zutragen – bei den Ermittlungen und bei der Kooperation zwischen der Staatsanwaltschaft, der Polizei und Gerichten –, so daß das Oberlandesgericht bei seiner späteren Betrachtung eine Fristüberschreitung feststellt.
Ich komme zum Schluß.
Verschonen Sie uns, Herr Professor Karpen, mit dieser Panikmache. Werden Sie seriös, machen Sie Vorschläge,
wie Sie das Geld einsetzen wollen, und rufen Sie nicht immer danach.
Herr Professor Karpen, der Unterhaltungswert Ihrer Beiträge nimmt zu. Das muß ich gestehen.
Dieses Büchsenspannerbild sollte man einmal szenisch darstellen, vielleicht als Rollenspiel. Das reizt mich geradezu.Über die Frage, die dahinter steht, unterhalten wir uns demnächst im Verfassungsausschuß. Wichtig ist mir aber folgende Bemerkung: Es ist doch völlig klar – ich habe es gar nicht erst erwähnt –, daß eine Entscheidung nach Paragraph 121 Strafprozeßordnung durch das Oberlandesgericht, wonach ein in U-Haft befindlicher Mensch auf freien Fuß gesetzt werden muß, natürlich zu vermeiden ist. Das ist nicht etwas, das man anstrebt.Wir haben schon die Aufgabe, das zu verhindern.Nur ist es schlicht falsch, diese Entscheidungen auf mangelhafte Besetzung von Gerichten zurückzuführen oder auf Fehler, die bei Gerichtsabläufen passieren, die auf unzureichende Personalausstattung zurückgehen. Das stimmt einfach nicht. Dann müssen Sie sich einmal die Mühe machen, die einzelnen Fälle durchzusehen, und dann kommen Sie darauf, daß es die unterschiedlichsten Gründe gibt, und nicht zuletzt sind es Gründe – das können Sie auch in der Kommentarliteratur lesen –, die im Vorfeld von Gerichtsentscheidungen und der Befassung bei Gerichten sind. Das hatte ich übrigens vorhin schon gesagt. Darüber sollten wir uns also im klaren sein, damit wir hier nicht mit falschen Tatsachen operieren.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Einer Meldung der „Süddeutschen Zeitung“ nach untersucht die Stadt München derzeit die Frage, ob während der NS-Zeit Stiftungen jüdischer Mitbürger aufgehoben und ihr Vermögen anderen Stiftungen einverleibt worden seien.
Sieht der Senat Veranlassung, hier tätig zu werden, zum Beispiel für Entschädigungen zu sorgen?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das Thema Gnadenpraxis in Hamburg entwickelt sich langsam zu einem Dauerbrenner in dieser Legislaturperiode.
Nun hatten wir schon nach der umfassenden Behandlung, zum Beispiel beim Fall Nana im Mai 1998 und danach noch einmal im September 1998 gedacht, daß uns die so emsig Große Anfragen produzierende CDU-Fraktion die Gnade zuteil werden lassen könnte, das Thema nicht schon wieder aus der Oppositionsmottenkiste zu holen.
Aber nein, diese Gnade ist diesem Hohen Hause nicht vergönnt.
Da Ihnen, Herr Professor Karpen, offenbar nichts Neues mehr einfällt – offenbar sind Sie widerstandsfähig gegen Erkenntnis –, muß das Thema nochmals auf die Tagesordnung. Aber eines sollten Sie sich doch merken, Herr Professor Karpen: Für das Verfassen von immer mehr Großen und Kleinen Anfragen mit immer den gleichen, häufig wenig erhellenden Fragen zu immer den gleichen Themen beweisen Sie einmal mehr, daß Ihre Oppositionspolitik im Justizbereich gescheitert ist.
Was Sie hier und in Ihrer Anfrage präsentiert haben, ist schon ein starkes Stück. Da das von Ihrer Seite in dieser Legislaturperiode schon mehrmals dargeboten wurde, müssen wir Sie nunmehr als Wiederholungstäter einstufen, was – und Sie wissen es – nicht mildernd für Sie spricht. Immer die gleichen Unterstellungen, immer die gleichen unbewiesenen und falschen Behauptungen, immer die gleichen Suggestivfragen. Fällt Ihnen nichts Neues mehr ein? Sie dokumentieren einmal mehr, daß Ihre Oppositionspolitik oder sollte man besser sagen Obstruktionspolitik im Justizbereich gescheitert ist.
Der Senat beweist in seiner Antwort erneut klar, deutlich und nachvollziehbar, daß es in Hamburg keine pauschalierten Gnadenentscheidungen gibt, wie Sie behaupten,
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daß nicht grundsätzlich wenigstens die Hälfte der Ersatzfreiheitsstrafen erlassen wird, wie Sie insinuieren, und daß die Gnadenpraxis nicht intensiviert wurde, wie Sie perhorreszieren. Allein die Entwicklung der Ablehnungsquoten bei den Begnadigungen macht deutlich, daß Ihr ideologisches Kartenhaus, das Sie gegen die Gnadenpraxis des Senats aufgebaut haben, in sich zusammenbricht. 1997 wurden 56 Prozent der Gnadenersuche abgelehnt, 1998 61 Prozent, 1999 71 Prozent. Wer bei einer fünfzehnprozentigen Zunahme der Ablehnungsquote von inflationärer Gnadenpraxis spricht, nimmt in unglaublicher Weise die Fakten nicht zur Kenntnis.
Bedenklich finde ich auch, daß die CDU-Fraktion ihre Großen Anfragen in ein Beschäftigungsprogramm für die Justizbehörde umfunktionieren wollte.Auch hier kannte die CDU-Fraktion keine Gnade.Verehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion, Sie können doch nicht allen Ernstes erwarten, daß der Senat innerhalb der Antwortfrist fast 12 000 Akten auswertet. Mit welchem Sinn? Wofür? Der Senat hat das zu Recht abgelehnt.