Berndt Röder
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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! In Abänderung der Empfehlung des Ältestenrates bitte ich, die Tagesordnung wie folgt zu ergänzen:
Erstens: Die Punkte Drucksache 17/1058: Bericht des Wissenschaftsausschusses über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hamburgischen Hochschulgesetzes und die Drucksache 17/901: Entwurf des Zwölften Gesetzes zur Änderung der Juristenausbildungsordnung werden auf die Tagesordnung der Sitzung am 26. Juni, also heute, gesetzt.
Zweitens: Die Drucksache 17/1058 wird anstelle der Drucksache 17/868 debattiert.
Drittens: Die Drucksache 17/1077: Wahl eines Mitgliedes für die Kommission zur Durchführung des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses wird für den 27. Juni, also morgen, auf die Tagesordnung gesetzt.
Ganz kurz zur Begründung, zunächst zur Juristenausbildungsordnung. Die Tatsache der Umstellung ist in den Fachkreisen offen und intensiv diskutiert worden. Es ist auch bereits angekündigt worden, dass die Umstellung zum 1. August erfolgen wird. Hierauf haben sich die zukünftigen Referendare auch eingestellt. Im Hinblick auf den Vertrauensschutz müssen sich diese auch darauf verlassen können.
Die Nachbenennung eines Mitgliedes für die G10-Kommission ist erforderlich, weil der Abgeordnete Vahldieck mit Wirkung vom heutigen Tage seine Tätigkeit dortselbst niedergelegt hat. Das Gesetz sieht die entsprechende Besetzung der Kommission vor. Die Kommission, die nach dem 11. September des vergangenen Jahres insbesondere der Terrorismusbekämpfung wegen in Permanenz tagt, würde spätestens ab 15. August nicht mehr in der gesetzlich vorgesehenen Weise zusammengesetzt sein. Deshalb ist es dringend geboten, dass wir heute diesen Tagesordnungspunkt für morgen auf die Tagesordnung setzen, damit wir die Nachwahl vornehmen können und diese so wichtige Kommission für die Freie und Hansestadt Hamburg auch in der gesetzlich vorgesehenen Weise besetzt ist. Ich bitte Sie, den Anträgen zuzustimmen.
Frau Alterspräsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einen Glückwunsch an meinen Vorredner. Sie haben als Führer der Opposition deutlich an Sprachwitz gewonnen.
Ich habe gerade lernen müssen, dass Sie seit dem 23. September dieses Jahres Ihre große Liebe zu der
Enquete-Kommission entdeckt haben. Das nehme ich zur Kenntnis. Wir haben dann noch eine Menge Punkte, über die wir uns austauschen können.
Die bisherige Geschäftsordnung geht erkennbar von einer anderen Zusammensetzung der Bürgerschaft aus. In der letzten Legislaturperiode waren drei Fraktionen vertreten und seit der Entscheidung der Wähler am 23. September 2001 sind es nunmehr fünf. Eine derartige neue Zusammensetzung muss in der Geschäftsordnung berücksichtigt werden – darüber kann man gar nicht lange diskutieren –, schon von daher ist sie überarbeitungsbedürftig.
Die bisherige Geschäftsordnung sieht eine umfassende ausschließliche Entscheidungsbefugnis des Präsidenten vor. Die Fraktionen wirken in Hamburg lediglich im Ältestenrat beratend mit. Ein Entscheidungsrecht hat der Ältestenrat nicht. Diese Regelung findet kaum in einem anderen Landtag dieser Bundesrepublik Deutschland ihre Entsprechung. Diese gehen überwiegend von kollegial entscheidenden Gremien – wie Vorständen oder Präsidien – aus.
Herr Dr. Christier, ich habe Ihnen doch, wenn auch erfreut, jedenfalls in dem Part des Vortrags, zugehört. Tun Sie das bitte auch.
In dem Gremium spiegelt sich überwiegend die Zusammensetzung des gesamten Parlaments wider. Und das mit gutem Grund.
Die Überlegungen zur Überarbeitung der Geschäftsordnung sind im Übrigen – Herr Dr. Christier, Ihre entsprechenden Vermutungen lagen völlig daneben – vollkommen personenunabhängig. Sie sind ausschließlich auf die Sache gerichtet, nämlich auf das reibungslose und effiziente Miteinander in unserem Parlament.
Jegliche Spekulation über eine angebliche Unzufriedenheit mit der bisherigen und auch wieder designierten Präsidentin liegen neben der Sache.
Wir haben bereits am Tage nach der Wahlentscheidung, dem 23. September, erklärt, dass nach gutem alten parlamentarischen Brauch der SPD-Fraktion, als stärkster Fraktion, der Vorschlag für das Präsidentenamt zukommt,
und sie hat erwartungsgemäß Frau Dr. Stapelfeldt wieder nominiert. Was meinen Sie, warum ich Ihnen das sage? Ich will an dieser Stelle ausdrücklich anmerken, dass ich keinerlei Verständnis für Überlegungen habe, dass in zumindest einer Bezirksversammlung dieser gute Brauch gebrochen werden soll, um mit der Stimmenmehrheit von Rotgrün dort die Partei Rechtsstaatlicher Offensive auszugrenzen und den ihr eigentlich im Präsidium zustehenden Sitz stattdessen der GAL zuzuschlagen. So sollte man nicht miteinander umgehen.
Die vorgelegten Änderungen der Geschäftsordnung regeln die Aufgaben des neuen Präsidiums. Dabei wahren sie die
verfassungsmäßigen Rechte des Präsidenten. Auch die gegenteilige, durch nichts untermauerte Behauptung von Dr. Christier steht dem nicht entgegen.
Die drei antragstellenden Fraktionen wollen das Kollegialgremium Präsidium, das seine Entsprechung nicht nur im Bundestag, sondern auch in den meisten Landesvertretungen hat, weil es fair und gerecht ist, alle Fraktionen gemeinsam an der Verwaltung des Parlaments zu beteiligen. Wir wollen dabei keine Fraktion ausgrenzen.
Es ist fair und gerecht, alle Fraktionen auch an der Sitzungsleitung teilhaben zu lassen. Dies hat auch der Deutsche Bundestag aus gutem Grunde so geregelt und das, was die SPD eben vorgelegt hat, würde genau dieses hier ausgrenzen. Das wollen wir nicht.
Es ist fair und gerecht, alle Fraktionen an der Außenvertretung der Bürgerschaft zu beteiligen, und zwar für das Parlament insgesamt, für alle Abgeordneten und ihre Fraktionen. Wir wollen keine Fraktion des Hauses ausschließen. Auch das sähe der Vorschlag der SPD-Fraktion vor. Auch hier sollte uns der Deutsche Bundestag mit einem guten Beispiel vorangehen.
Es ist fair und gerecht, alle Fraktionen in dem neuen Kollegialgremium auch über die Zusammensetzung der Bürgerschaftskanzlei mit entscheiden zu lassen. Die Bürgerschaftskanzlei ist Dienstleister für das gesamte Parlament, für alle Abgeordneten, und zwar ohne Ansehen, ob die Fraktionen den Senat tragen oder ob sie in der Opposition stehen.
Die vorgelegten Regelungen sind nicht nur fair und gerecht, sie sind auch sach- und zweckdienlich. Wir haben mit der Hamburger Bürgerschaft bei vergleichbarer Leistung und Effizienz bundesweit eines der preiswertesten Parlamente.
Meine Damen und Herren! Ihre Höflichkeit und Ihren Benimm haben Sie offenbar verloren. Auch wenn man in der Opposition ist, muss man zuhören. Sie haben gesehen, wir haben das getan, haben dazu argumentiert. Hören Sie doch wenigstens still nicht zu.
Wir haben in Hamburg – bei vergleichbarer Leistung und Effizienz – bundesweit eines der preiswertesten Parlamente. So wird es auch nach der Neufassung der Geschäftsordnung bleiben. Dem stehen auch die gefälligen Äußerungen von Dr. Christier nicht entgegen.
Die drei antragstellenden Fraktionen sind selbstverständlich bereit, über die Ausgestaltung der Aufgaben des Präsidiums im Einzelnen im zuständigen Verfassungsausschuss zu diskutieren. Wir werden dem Überweisungs
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antrag daher im Wesentlichen zustimmen. Der SPD-Zusatzantrag allerdings ist mit Ausnahme des von Ihnen so gesehenen Problems – der Bildung eines neuen Gremiums Präsidium, das wir für notwendig und erforderlich halten – identisch. Mit anderen Worten: Es bedarf Ihres Antrags gar nicht.
Wir werden uns aber über Ihre Punkte, da sie weitestgehend mit unseren identisch sind, im Verfassungsausschuss zu unterhalten haben und werden dies auch tun.
Hinsichtlich der Bildung eines Präsidiums an sich sind wir allerdings nicht bereit, den eingeschlagenen Weg zur Einsetzung dieses Kollegialgremiums, in dem alle Fraktionen dieses Hauses vertreten sein werden, in Frage zu stellen. Deshalb werden wir hierüber auch heute beschließen. Es wäre gut, wenn wir zu einem breiten Einvernehmen aller Fraktionen kommen.
Herr Dr. Christier hat dieses vorhin angemahnt. Sie haben die Chance dazu. Stimmen Sie zu.