Rolf Kruse
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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es ist für mich immer ein bisschen schwierig, Jan Ehlers zuzustimmen. Das funktioniert auch dieses Mal nicht ganz, denn am Schluss ist er ein kleines bisschen eklig geworden, indem er 44 Jahre mit zwei Jahren zu vergleichen suchte, aber nicht aufgepasst hat, wie das Ergebnis ist. Aber lieber Kollege Ehlers, das werden Sie schon noch erfahren.
Lassen Sie mich trotzdem ein bisschen näher beim Thema neues Wahlrecht bleiben. Die Ausgangslage ist die Hamburgische Verfassung. Ich stimme Ihnen zu, wir haben schon vor über zehn Jahren über ein sehr ähnliches Wahlrecht gestritten, das jetzt über einen interfraktionellen Antrag durch eine Volksabstimmung in die Wirklichkeit gebracht werden soll. Ich glaube, insoweit hat die Initiative einen Verdienst. Sie hat nämlich jedenfalls die Mehrheit der Bürgerschaft gezwungen, Stellung
zu nehmen. Dieses allein ist schon ein Verdienst auch derer, die den neuen Artikel 50 vor siebeneinhalb Jahren gemeinsam in die Hamburgische Verfassung geschrieben haben. Deswegen sollten wir uns in der Bürgerschaft – mit Ausnahme der GAL-Fraktion – nicht beschweren, dass es Bürger gibt, die von ihrem unbestrittenen Verfassungsrecht Gebrauch machen. Das war gewollt. Nur habe ich manchmal das Gefühl, dass das so nicht angenehm ist. Dann darf man das nicht wollen und nicht in die Verfassung schreiben. Deswegen stellt sich für mich eine ganz andere Frage, nämlich ob der angebotene Entwurf der Initiative, der als Zweitüberschrift immer noch „Mehr Demokratie“ hat, richtig ist.
Deswegen ist im Umkehrschluss der Entwurf der vermutlichen Mehrheit der Hamburgischen Bürgerschaft etwas weniger demokratisch, obwohl – dies war die Vernunft des Artikel 50 – die Bürgerschaft das Recht hat – das war gewollt –, den Abstimmungsberechtigten einen Alternativentwurf vorzulegen. Und was ist in der Demokratie für Abstimmungsberechtigte eigentlich schöner, als über Alternativen zu entscheiden. Insoweit wende ich mich gegen Versuche, die ja auch nachzulesen waren, die Bürgerschaft versuche, die Initiative auszuhebeln. Nein, jeder nimmt sein Verfassungsrecht wahr. Und ein bisschen mehr oder weniger demokratisch, ich finde, demokratische Wahlen sind in Wahrheit dem Komparativ oder einer vergleichbaren Form nicht zugänglich.
Demokratie ist – jedenfalls nach dem Grundgesetz der Hamburgischen Verfassung und dem Staatsrechtsverständnis aller westlichen Demokratien –, wenn die Wahlen frei, geheim, gleich und direkt sind. Das sind die vier Kriterien. Die werden eingehalten. Der Streit geht in der Tat darum, wie ich diese demokratische Wahl organisiere, wobei wir alle wissen, dass in vielen und wahrscheinlich in den meisten Teilen der Welt diese vier Kriterien nicht eingehalten werden. Jedenfalls für Deutschland und Hamburg ist für mich klar: Seit mehr als 50 Jahren sind diese Kriterien nicht nur eingehalten worden, sondern auch von niemandem bestritten, dass sie eingehalten worden sind. Deswegen ist eine Positionierung einer Initiative, sie böte etwas Demokratischeres an, für mich als Demokraten eher eine Form von vorsichtiger Beleidigung. Das geht so auch wieder nicht, sosehr ich das Recht der Initiative verteidige, dies zu tun.
Deswegen, meine ich, sollte ich noch einmal versuchen, kurz etwas zu den Wahlrechtsvorschlägen zu sagen. Die Bürgerschaft hat beschlossen – und Herr Ehlers, da bin ich mit Ihnen ausdrücklich einer Meinung –, dass die nächste Wahl der Bürgerschaft nach dem 29. Februar nach neuen Wahlverfahren stattfinden wird, in jedem Fall demokratisch. Vielleicht gewinnt – was ich sehr hoffe – die Mehrheitsinitiative der Hamburgischen Bürgerschaft. Mehrheitsinitiative heißt hier ja, rund 90 Prozent der Kolleginnen und Kollegen bieten diesen Entwurf, der heute als Entwurf beschlossen werden soll, den Wählerinnen und Wählern, den Abstimmungsberechtigten, um korrekt zu sein, an. Die Initiative hat einen für mich sehr komplizierten Vorschlag, nämlich merkwürdigerweise 17 Wahlkreise für 71 Direktkandidaten, also rund 4,3 Direktkandidaten im Durchschnitt. Ich glaube, unsere Wählerinnen und Wähler verbinden mit dem Wort „Direktkandidat“ nicht vier bis fünf,
sondern, Herr Müller, in Ihrem Reserveartikel stand vorgestern oder gestern:
„Wir werden im nächsten Jahr …“
und dann schreiben Sie über heute. Das hat mir nicht gefallen im vorletzten Absatz.
Ich meine, die deutschen Wählerinnen und Wähler selbst verbinden mit dem Begriff Wahlkreisabgeordneter oder -abgeordnete eine Person, die dort direkt mit der relativen Mehrheit gewählt worden ist und sie, die Wählerinnen und Wähler, im Parlament vertritt. Wer ein neues Konstrukt, ein sehr kompliziertes, auch mit zwei Listen, mit vier bis fünf so genannten Direktabgeordneten will, zugleich noch eine Liste, wo jeweils fünf Stimmen abgegeben werden können, dazu noch eine Art Parteienliste, wo auch fünf Stimmen abgegeben werden sollen, ob das – und Herr Ehlers hat das ja ausgeführt – einfach, klar und nachvollziehbar ist. Wenn ich daran erinnere, dass selbst vor Bundestagswahlen, nachdem 50 Jahre nach dem Modus gewählt worden ist, über drei Viertel nicht wissen, was die wichtige Stimme ist
und sagen die Erststimme, dann heißt das, fünfzehnmal geübt, nie behalten.
Lassen Sie mich noch eines sagen: Wir wollen in der großen Mehrheit das Bundestagswahlrecht alles in allem auf Hamburg mit 50 Wahlkreisen übertragen, mit Erst- und Zweitstimme, mit der Möglichkeit, den Wahlkreis zu gewinnen. Dies ist jedenfalls sehr nachvollziehbar. Wir müssen da nicht einmal mehr zwei verschiedene Dinge erklären, zum Beispiel, dass die Stimme für die Bezirksversammlung keine Zweitstimme ist. Auch diese Probleme hatten wir durchaus.
Ich will damit sagen: Wahlrecht so klar wie möglich. Ich glaube, wir machen mit diesem Wahlrecht, das Bundestagswahlrecht alles in allem auf Hamburger Verhältnisse zu übertragen, dem Bürger ein gutes, ein klares und verständliches Angebot. Insoweit bitte ich Sie dazu um Zustimmung. Aber ich bin auch deswegen für dieses Wahlrecht – wie die Mehrheit der Bürgerschaft –, das nicht nur klar sein soll für die Abstimmung, für die Wahl und für das Ergebnis in der Bürgerschaft, sondern auch für die Regierungsbildung. Aber es gibt noch etwas anderes. Ein Wahlrecht muss den Wählerinnen und Wählern auch eine Entscheidung abverlangen. Wahl heißt nicht nur, irgendetwas ankreuzen, sondern entscheiden und das Recht der Initiative lässt die Entscheidung über die vielfältigen Stimmen zerbröseln. Wie will ich eigentlich nach einer Wahlperiode herausbekommen, wie sich mein Wahlkreisabgeordneter gemacht hat? Wenn ich fünf Stimmen habe verteilen können und mich vielleicht nicht für eine Person entschieden habe und von meinen fünf Direktkandidaten drei in der Regierung und zwei in der Opposition sind, was ist da eigentlich los? Es kommen dort aus meiner Vorstellung große Merkwürdigkeiten. Die Wählerinnen und Wähler müssen nach einer Wahlperiode für den Fall, dass ein Mitglied der Bürgerschaft wieder kandidiert, doch eine Leistungsbilanz machen können.
Nur dann macht es Sinn. Man muss sich also fragen, ob diese Person das Angekündigte umgesetzt hat und wenn ja, wie viel oder hatte die Person große Defizite? Danach könnte ich mir als nicht parteigebundener Mensch auf jeden Fall eine Entscheidung gut vorstellen. Ich hoffe, dass Bürgerinnen und Bürger dies auch bei den Wahlen so tun werden.
Ich möchte noch etwas zitieren, was hierzu sehr gut passt. Frau Professor Nölle hat heute in der „FAZ“ unter anderem etwas über Politikverdrossenheit geschrieben. In den letzten Sätzen heißt es:
„Immer häufiger hört man: ‚Man weiß ja gar nicht mehr, was man wählen soll.’ Nach 30 Jahren eingehender Berichterstattung über Skandale in der Politik hat das Ansehen des Amtes des Bundeskanzlers wie auch zahlreicher anderer Institutionen Schaden genommen. Die öffentliche Geringschätzung der Politik untergräbt die Fundamente der Demokratie.“
Ich glaube nicht, dass man die Verdrossenheit mit politischen Institutionen – auch wir gehören dazu – durch ein kompliziertes, kaum durchschaubares Wahlrecht beseitigen kann. Davon bin ich allerdings überzeugt. Könnte man das, könnte man über das andere Wahlrecht durchaus mit mir reden, denn das ist ein Ziel.
Gestatten Sie mir noch eine Minute. Mir geht es ein bisschen ähnlich wie Herrn Ehlers, aber ich versuche erst noch einmal einen Ausblick und dann einen Rückblick. Der Ausblick ist kurz, meine Kolleginnen und Kollegen.
Ich glaube, wir alle wollen dieses Wahlrecht, aber – und das ist meine Voraussage – in zehn Jahren wird hier in diesem Hause die Abstimmung über den Berufspolitiker stattfinden. Möglicherweise wollen Sie das. Ich stelle nur für die Zeit, die ich hier war, fest, dass wir zwar am Nachmittag und Abend getagt haben, aber niemand hat uns bestritten, dass wir professionell gehandelt haben. Das ist wahr und dazu gibt es auch zwei Gutachten, die allerdings schon zwölf Jahre alt sind, wo uns das von kritischen Politologen der hamburgischen Universität testiert worden ist. Aber ich möchte, jedenfalls für die letzten 15 Jahre, dreieinhalb Leuten für die gemeinsame politische Arbeit danken, niemandem aus meiner Fraktion. Ich glaube, das können wir am anderen Ort zu einer anderen Zeit noch tun. Aber, ich denke, es gehört auch zur Arbeit dieses Hauses, dass man sich für die Zusammenarbeit mit ein paar Leuten bedankt. Ich mache das alphabetisch, damit keine Verdächtigungen aufkommen.
Zunächst danke ich Jan Ehlers für das Gelingen der Verfassungsreform, aber auch für den jetzigen Entwurf der Wahlrechtsreform, das Verdienst, immer auch für eine breite Mehrheit für das Gelingen gesorgt zu haben.
Zweitens danke ich Ingo Kleist, bei dem man das nicht so gemerkt hat, aber ohne Ingo Kleist und seine ständige Bereitschaft, Herrn Ehlers und mich wieder zusammenzubringen, hätte die Parlamentsreform auch nicht geklappt.
Drittens danke ich Elisabeth Kiausch. Ich möchte daran erinnern, Frau Kiausch, dass wir vor drei Jahren eine bürgerschaftliche Enquete, die wir beide sogar als Vorsitzende betrieben haben, zum ersten Mal in der hamburgischen Parlamentsgeschichte vorgelegt haben. Ich glaube, mehr Personen hätten dies lesen sollen. Aber vieles, was zu Finanzausgleich und Föderalismus drinsteht, ist in diesen Tagen wieder hoch aktuell.
Und mit der halben Person habe ich den Abgeordneten Dr. Schmidt gemeint, weil er ja nicht mehr im Parlament ist. Er hat immer dafür gesorgt, dass in allen Debatten über Verfassungsreform und Wahlrechtsreform eine fruchtbare, gedankenreiche Auseinandersetzung stattgefunden hat. Ich wünsche Ihnen, soweit Sie wieder dabei sein werden, aber natürlich auch allen anderen, alles
A C
B D
Gute, vor allen Dingen unserer Freien und Hansestadt Hamburg.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Dr. Maier, ich möchte im Zusammenhang mit dem Wahlrecht gern einen Punkt zurückweisen, nämlich die Frage der Politikverdrossenheit. Das ist eine Art „Totschlagargument“ geworden. Mein sehr persönlicher Eindruck als ein alter Wahlkämpfer auch vor Ort ist ein anderer. Wir haben alle zusammen unsere Politik so organisiert, dass kein Bürger oder keine Bürgerin mehr weiß, wer zuständig ist.
Nehmen Sie den Bundestag oder den Bundesrat, nehmen Sie Bürgerschaft oder die Bezirke, Sie können in Wahrheit nicht mehr beschreiben, welches Gremium – gewählt werden sie ja alle – zuständig ist. Ich glaube, wir müssen, wenn wir an das Thema Politikverdrossenheit gehen, auch hier dringend Reformen haben. Ich bin ein Vertreter für Rechte im Bezirk. Wenn wir uns anschauen, dass die Bürgerbegehren im Bezirk bei ganz genauer Betrachtung der Hamburger Verfassungslage Richtung null laufen, ist das jedenfalls kein Beitrag, Politikverdrossenheit abzuschaffen.
Es ist sehr spannend, Frau Dr. Hilgers, dass die Bürgerschaft immer dann besonders munter wird, wenn sie über Wahlrecht redet. Das macht mich eher nachdenklich.
Es ist kein Problem für mich, in einen Wahlkreis zu gehen. Das wäre für mich vielleicht immer viel schicker gewesen. Darauf kommt es nicht an.
Ich bitte Sie, Wahlrecht und Politikverdrossenheit ein bisschen auseinander zu halten und jedenfalls in Hamburg dafür zu sorgen, dass unsere Bürgerinnen und Bürger, wenn sie über Bürgerschaft und Bezirksversammlung abstimmen, einigermaßen sicher sind, wer was darf. Es ist das Wichtigste, bei Wahlen zu entscheiden, wohin ich welche Rechte delegiere. Da muss es dann auch getan werden.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Möller, wir haben vor viereinhalb Jahren etwas Wunderbares gemacht. Bevor Sie die Koali
tion beschlossen haben, hatten wir noch schnell ein neues Bezirksverwaltungsgesetz gemacht. Ich stehe dazu, weil ich weiß, dass Sozialdemokraten sich über 35 Jahre nie getraut haben, den Bezirken Rechte zu geben. Nun fangen Sie an zu jammern. So kann es auch nicht sein.
Die Koalition hat sich für die nächsten Jahre vorgenommen – ich zitiere –:
„Das Bezirksverwaltungsgesetz wird überarbeitet mit den Zielen einer Stärkung der bezirklichen Ebene bei Wahrung einer Einheitsgemeinde und einer weitgehenden Dezentralisierung und Verwaltungsmodernisierung im Sinne einer bürgernahen Verwaltung.“
Eigentlich fordern Sie das. Ich fordere vom Senat – ich bin auch sicher, dass er das machen wird –, dass die Koalitionsvereinbarung eingehalten wird.
Das können Sie mich auch fragen, weil ich das seit etlichen Legislaturperioden versuche.
Ich habe einen Traum, der sagt, mir gefällt nicht, dass praktisch über allem in den Bezirken die Fachaufsicht des Senats ruht. Wir müssen – soweit Artikel 4 der Hamburger Verfassung es zulässt – dazu kommen, dass dezentral vertretbare Entscheidungen nur noch über einen Rechtseingriff vom Senat beanstandet werden können, weil es für mich auch zum Demokratieprinzip gehört, dass unsere in gleicher, freier, geheimer und direkter Wahl gewählten Mitglieder der Bezirksversammlung eigene abschließende Kompetenzen haben. Dazu würde auch viel besser ein Bürgerbegehren passen, von dem man weiß, dass die Bezirksversammlung entscheidet. Hier ist noch viel nachzuarbeiten, auch im Sinne unserer hamburgischen kommunalen Demokratie.
Im Übrigen kann ich Ihre Bedenken nicht teilen. Wir werden alle Dinge in ein Gesetz schreiben, denn es heißt „Überarbeitung des Gesetzes“. Gesetze werden in der Hamburgischen Bürgerschaft gemacht und wir wollen sehen, ob die Bürgerkoalition demokratisch gut vorankommt. Ich bin sicher, dass wir das schaffen.
Herr Senator! Wann wird die Lehrerarbeitszeitkommission beginnen zu tagen und wann erwarten Sie Ergebnisse?
Frau Präsidentin, verehrter Herr Kollege Grund! Ein bisschen bin ich enttäuscht.
Die FDP muss mit sich selber ausmachen, wenn sie drei Stimmen abgibt.
Das sage ich auch mal.
Aber, Herr Grund, auch als neuer Oppositionsführer, auch mit Unterstützung von Herrn Ehlers: Gucken Sie einmal in die Verfassung. Alles wird mit Mehrheit abgestimmt, wenn die Verfassung nichts anderes verlangt. Wenn Sie selber nun neue Verfassungsnormen für bestimmte Abstimmungen aufstellen, dann hat das mit Verfassung und rechtmäßiger Abstimmung nichts zu tun.
Weil hier die Regierungsmehrheit trotz zwei Bedenkenstimmen und einer halben Bedenkenstimme in der Sache eine eigene Mehrheit hat, ist das ein merkwürdiger Grund, heute nicht abzustimmen, die Lesung zu vertagen, aber anzukündigen, man würde genauso abstimmen. Das ist merkwürdig.