Erhard Pumm
Sitzungen
Letzte Beiträge
Frau Präsidentin, verehrte Damen und Herren! Herr Ehlers, Sie sind jetzt ausgemacht worden, Sie sind also in diesem Hause das notwendige Übel.
Ich muss Sie da in Schutz nehmen. Ich finde, Sie machen Ihre Aufgabe hervorragend und alle, die bisher in diesem Parlament waren, waren auch immer stolz darauf, dass wir eine so gute Sprinkenhof AG hatten.
Frau Pauly, Sie sollten sich mit Herrn Ehlers einmal darüber unterhalten und vielleicht würden Sie dann auch Ihre Meinung ändern.
Auf der anderen Seite denke ich, Frau Pauly, Sie haben eigentlich gar nicht die Karten der FDP ausgereizt,
Hören Sie mir doch bitte einmal zu.
denn für die FDP war der Verkauf öffentlicher Unternehmen immer so etwas wie ein Leib- und Magengericht. Insofern war Ihre Rede im Vergleich zu vieler Ihrer Kolleginnen und Kollegen, insbesondere auf der Bundesebene, relativ wohltuend. Ich habe daraus entnommen, dass auch die FDP ein Interesse daran hat, in dieser Stadt öffentliche Unternehmen zu haben, zu behalten und nicht alles zu verkaufen. Das ist schon ein großer Fortschritt.
Wir Sozialdemokraten sagen genauso wie Sie, die öffentlichen Unternehmen sind Eigentum der Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt,
die diese Unternehmen über viele Jahrzehnte durch Zahlung ihrer Steuern und durch Arbeit, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dort geleistet haben, geschaffen haben.
Im Großen und Ganzen sind wir damit gut gefahren. Die Hamburger Senate und auch dieser Senat haben durch diese öffentlichen Unternehmen einen Gestaltungsspielraum, der ohne diese Unternehmen nicht so vorhanden wäre. Deswegen bin ich ein Verfechter dafür, wichtige staatliche Unternehmen auch im Mehrheitsbesitz der Stadt zu erhalten.
Der vom Senat vorgelegte Katalog enthält viele Kategorien, die Sie beschrieben haben. Aber dieser Katalog hat auch bei vielen Menschen Ängste und Verunsicherungen ausgelöst, die so nicht sein müssen. Deswegen muss vonseiten des Senats schnell Klarheit geschaffen werden.
Die Sozialdemokraten können sich nicht vorstellen, dass öffentliche Unternehmen von großer strategischer Bedeutung für die Stadt mehrheitlich verkauft werden.
Dazu zähle ich
die HHLA und den LBK. Der LBK ist für die Gesundheitsvorsorge dieser Stadt ein wichtiges strategisches Unternehmen.
Bei der SAGA und der GWG war der Senat schon vorsichtig, indem er diese Unternehmen in die Kategorie 1 eingestuft hat. Aber es stand auch dort ein Hinweis, dass einzelne Wohnungen durchaus verkauft werden könnten. Vor einer Entwicklung, die viele Füße bekommen könnte, kann ich nur warnen. Für diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die sich hohe Mieten nicht leisten können, haben die SAGA und die GWG ganz wichtige Funktionen. Außerdem haben sie eine wichtige Bedeutung für den Mietenspiegel in Hamburg.
Dass gute Kultur – das haben Sie, Frau Pauly, dankenswerterweise auch erwähnt – ohne Zuschüsse voraussichtlich nicht auskommen kann, ist für uns klar. Wir brauchen in dieser Stadt eine hervorragende Kulturlandschaft, zu der eine erstklassige Staatsoper und ein Thalia-Theater gehören. Von daher kommt für die Sozialdemokraten ein Verkauf dieser Unternehmen nicht infrage.
Es gibt aber auch Verkaufsabsichten des Senats in Bereichen, die für viele nicht so deutlich erkennbar sind. Ich nenne Ihnen einmal als Beispiel das Berufsförderungswerk – BFW –, in dem Behinderte für den Wiedereinstieg in die Arbeitswelt qualifiziert werden. Die Hamburger Einrichtung ist sehr groß, sie ist die zweitgrößte in der Bundesrepublik. Der Senat hat jetzt die Idee, diese Ein
A C
B D
A C
B D
A C
B D
A C
B D
richtung auf die Bundesanstalt für Arbeit zu übertragen. Herr Peiner, ich glaube, das geht schief. Die Bundesanstalt für Arbeit wird dort wahrscheinlich nicht einsteigen wollen. Ich vermute auch, dass die Rentenversicherungsträger dies auch nicht machen werden. Sollten sie dort einsteigen, wäre dieses eine Lösung, über die wir uns unterhalten könnten, denn das BFW wäre dann in guten Händen. Die Stadt selbst ist auch eigentlich gar nicht der richtige Inhaber dieses Unternehmens. Es gibt ein Stammkapital in Höhe von 250 000 DM und die Gebäude wurden überwiegend von der Bundesanstalt für Arbeit und von den Rentenversicherungsträgern finanziert. Insofern hat der Senat zwar offiziell die Hoheit über dieses Unternehmen, aber wir sollten auf keinen Fall den Weg beschreiten, dass sich Private an diesem Unternehmen beteiligen, denn diese wollen nur eines: Sie wollen damit Geld verdienen.
Die Sozialdemokraten werden diese Politik des Hamburger Senats genau beobachten und nicht nur als Verweigerer auftreten, sondern konstruktiv zusammenarbeiten. Wir wollen, dass in diesen Unternehmen die Arbeitsplätze gesichert werden und dass der Senat weiterhin die strategische Führung bei den städtischen Unternehmen behält. Insofern wünsche ich dem Senat eine glückliche Hand bei diesem durchaus schwierigen Geschäft. Herr Peiner, wir werden im Gespräch bleiben.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Dieses Thema wäre dazu geeignet, mit einem entsprechenden Problembewusstsein zu diskutieren.
Deswegen möchte ich, Frau Pauly, mit einer Vorbemerkung beginnen.
Nach geltenden Vereinbarungen hat die Privatwirtschaft die Aufgabe, in diesem Land genügend Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen.
Das heißt, für 100 Ausbildungsplatzsuchende müssen 112,5 Ausbildungsplätze zur Verfügung gestellt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht bestätigt. Die Wirtschaft kommt dieser Verpflichtung seit Jahrzehnten nicht nach.
Warum haben wir heute einen Antrag ins Parlament eingebracht?
Erstens: In Hamburg gibt es 8600 junge Menschen unter 25 Jahren, die weder eine Ausbildung noch eine Arbeit haben.
Zweitens: Zurzeit suchen in Hamburg 3600 junge Menschen einen Ausbildungsplatz noch für dieses Jahr.
Drittens: Die Zahl der Betriebe, die ausbilden, ist in Hamburg weiter zurückgegangen; sie liegt derzeit bei 16 Prozent.
Ja, aber das ist nicht das richtige Problembewusstsein. Das Parlament und auch der Senat müssen gemeinsam dafür werben und zur Not auch dafür sorgen, dass genügend Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen.
Frau Freund hat eine Wesensart: Sie belehrt gern. Deswegen würde ich Ihnen raten, bei den belehrenden Hinweisen immer genau darauf zu achten, aus welchen Papieren Sie zitieren.
Erstens: In dieser Stadt werden von den vielen Ausbildungsplätzen nicht 50, sondern 29 Komma soundsoviel Prozent mit Bewerbern von außerhalb besetzt. Herr Dr. Behrens, Staatsrat der Schulbehörde, wird Ihnen das belegen können.
Ich möchte auf Herrn Drews, der versucht hat, mit einem Redeschwall die Problemlage wegzudiskutieren, nicht näher eingehen,
sondern mich auf die Aufgabe konzentrieren, die dem Senat zusteht.
Herr Senator Uldall hat am Samstag die Wirtschaft in den Medien angesprochen, mehr Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen. Das ist in Ordnung, denn das erwarten wir vom Senat. Es wäre auch notwendig, mit der Handelskammer und der Handwerkskammer – das sind die beiden Kammern, die im Wesentlichen die Wirtschaftsbereiche abdecken – weiter ins Gespräch zu kommen, wie man erreichen kann, dass die Zahl der Ausbildungsbetriebe in Hamburg nicht weiter ab-, sondern möglichst zunimmt. Das ist ein Schlüssel zur Lösung des Problems. Wir können nicht nur die Betriebe ansprechen, die ohnehin ausbilden und seit Jahrzehnten ihrer Ausbildungsverpflichtung nachkommen, sondern wir müssen neue, junge Betriebe begeistern, in das Ausbildungsgeschäft einzutreten.
Alle jungen Menschen, die heute in den Betrieben Geschäftsführer sind, müssen sich dieser Zukunftsaufgabe widmen, weil die Zahl der jungen Menschen, die künftig aus den Schulen kommen und in das duale Berufsbildungssystem streben, immer kleiner wird. Wer heute den Nachwuchs nicht sichert, wird in fünf oder zehn Jahren nach Fachkräften rufen. Herr Senator, das wollen wir gemeinsam nicht. Wir werden Sie in diesen schwierigen Zeiten – das ist keine Frage – bei dieser Aufgabe unterstützen.
Frau Präsidentin, verehrte Damen und Herren! Mit der Initiative für Arbeit und Ausbildung hat der rotgrüne Senat erreicht, dass in den letzten drei Jahren die Jugendarbeitslosigkeit um 30 Prozent abgesenkt werden konnte.
Vor drei Jahren hatten wir in dieser Stadt 11000 junge Leute bis 25 Jahre ohne Ausbildung und Arbeit. Bei der Übergabe an Sie waren es 7000, inzwischen ist die Zahl wieder auf 8000 angestiegen; daran haben Sie aber nicht Schuld. Das ist die Ausgangsbasis: 8000 junge Leute in der Stadt sind ohne Ausbildung und Arbeit.
Herr Lange sprach von einem sehr großen Angebot an Ausbildungsplätzen. Ich habe ihn so verstanden, dass auf 100 Bewerber 140 bis 150 freie Ausbildungsplätze kommen; das wäre wie im Schlaraffenland. Im letzten Jahr gab es pro 100 Bewerber etwa 96 Ausbildungsplätze. Herr Lange, ich würde Sie bitten, Ihre Aussage noch einmal zu überprüfen.
Wenn wir über den Arbeits- und Ausbildungsmarkt sprechen, dann möchte ich Sie an den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1980 erinnern, in dem gesagt wurde, dass für 100 Bewerber 112 freie Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen müssen; das ist bundesweit nicht erreicht. Wir waren in Hamburg bisher besser als die meisten anderen Länder, aber wir waren immer noch nicht gut. Ich denke, Herr Lange, daran müssen wir gemeinsam arbeiten.
Hinzu kommt, dass die Statistik in Hamburg geschönt wird durch die vielen jungen Leute, die in überbetrieblichen Ausbildungsplätzen lernen. Hamburg hat mehr überbetriebliche Ausbildungsplätze als andere Bundesländer. Es wäre begrüßenswert, wenn die Handelskammer sagen würde, gebt uns diese jungen Leute, die in diesen überbetrieblichen Ausbildungsplätzen sind, und wir werden sie ganz regulär in einem Betrieb ausbilden. Das wäre der richtige Weg.
Herr Lange, Sie sollten sich mit diesem Bereich der Berufsbildung noch intensiver auseinandersetzen. Wir sind gerne bereit, da mitzuhelfen.
Der Erste Bürgermeister der Stadt, Herr Ole von Beust, hat für den 25. April eine Gesprächsrunde ins Gästehaus eingeladen und es wird dort über Ausbildung und Arbeit für junge Menschen mit Migrationshintergrund gesprochen
werden. Sie wissen ja, dass in Ihren Schulen etwa ein Drittel der jungen Menschen Schüler sind, die einen Migrationshintergrund haben, und wir wissen alle, wie schwer es ist, diese jungen Menschen in Ausbildung und Arbeit zu bringen. Insofern sollten wir alle bemüht sein, gerade auch in den nächsten Jahren diesen jungen Menschen einen Ausbildungsplatz zu verschaffen, möglichst im dualen System, möglichst in einem Betrieb in Hamburg. Und wenn das nicht möglich ist, dann müssen wir mit staatlichen Maßnahmen nachsteuern. – Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Damen und Herren! Mit dem dringlichen Antrag des Senats soll heute über die Neustrukturierung der Behörden entschieden werden. Aus den vollmundigen Versprechungen der FDP, die im Wahlkampf acht Behörden gefordert hat, ist nicht allzu viel geworden.
Sie haben die kleine Stadtentwicklungsbehörde in die Baubehörde gepackt und das war’s dann.
Aus der Behörde für Inneres machen Sie im Wesentlichen wieder eine Polizeibehörde wie in den fünfziger Jahren mit angeschlossener Kleiderkammer für blaue Uniformen.
Der Sport soll zur Schulbehörde und das Personalamt zum Ersten Bürgermeister. Bürgermeister Ole von Beust hat auf dem Personalamt bestanden, was ich, Herr Schill, als eine richtige Entscheidung empfinde. Die Entscheidung bedeutet andererseits aber auch, dass auf diesem Schachbrett der rechte Läufer des Senats jetzt freie Bahn hat. Sie können sich Richtung Osten orientieren.
Die Umweltbehörde wird durch die so genannte Gesundheitsbehörde und den Verbraucherschutz ergänzt. Wenn Sie es schon so wollen, dann seien Sie doch auch so konsequent und nennen diese Fachbehörde Behörde für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz.
Die Wirtschaftsbehörde wird ausgeweitet und soll jetzt auch für Arbeit zuständig werden. Dazu können wir nur sagen: Machen Sie etwas daraus, in zwei Jahren werden wir eine Zwischenbilanz ziehen. Die Integration der Erwerbslosen in den Ersten Arbeitsmarkt zu ordentlichen Arbeitsbedingungen mit Einkünften, mit denen die Menschen auskommen, ist für uns Sozialdemokraten die entscheidende Messlatte.
Wir halten es für eine Fehlentscheidung, das Fachamt für Ökologische Forst- und Landwirtschaft des Amtes für Naturschutz und Landschaftspflege wie auch die Betreuung der ökologischen Pachthöfe aus der bisherigen Umweltbehörde auszugliedern und der Behörde für Wirtschaft und Arbeit zuzuordnen.
Hier haben wir einen Zusatzantrag vorgelegt. In einem weiteren Zusatzantrag geht es um das Amt für Jugend. Hierzu wird mein Kollege Böwer sprechen.
Meine Damen und Herren, im Rahmen der geplanten Umund Neustrukturierung der Behörden soll auch die ministerielle Zuständigkeit der Arbeits- und Sozialgerichte verlagert werden. Der Entwurf zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltungsbehörden sieht vor, die Arbeits- und Sozialgerichte der Justizbehörde zuzuordnen.
Das ist die Meinung der FDP; das haben Sie in Ihr Wahlprogramm geschrieben.
In Hamburg ressortieren die Arbeits- und Sozialgerichte seit 1946 bei der Arbeitsbehörde. Dies ist auch folgerichtig, denn das Arbeits- und Sozialrecht unterscheidet sich von den anderen Rechtsbereichen dadurch, dass es – insbesondere im Arbeitsrecht – nicht ausschließlich der Regelungskompetenz des Gesetzgebers unterliegt, sondern es wirken auch die Tarifparteien, also die Arbeitgeberverbände und die Gewerkschaften, autonom an seiner Gestaltung mit.
Auch wegen der Sachnähe zum materiellen Arbeits- und Sozialrecht waren die Arbeits- und Sozialgerichte bisher sinnvollerweise bei der Behörde angesiedelt, die für die Angelegenheiten und Regelungen der Arbeitswelt und der sozialen Bereiche zuständig war.
Dieser Logik folgt auch die Anbindung des Bundesarbeitsgerichtes und des Bundessozialgerichtes, deren Kompetenz nicht beim Bundesminister der Justiz, sondern beim Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung liegt. Im Fall der Arbeits- und Sozialgerichte wiegen daher die Vorteile, die Gerichtsbarkeiten in einer Behörde zusammenzuführen, die Nachteile nicht auf. Eine Zentralisierung widerspräche im übrigen auch der stets vertretenen Position, dass sachnähere Strukturen und Zuständigkeiten nicht ohne triftigen Grund zugunsten sachferner Organisationseinheiten zerschlagen werden dürfen.
Die bisherige Zuordnung hat sich über Jahrzehnte bewährt und gab unter fachlichen Gesichtspunkten niemals Anlass zur Kritik. Im Gegenteil, es gibt hinsichtlich einer Einbindung der Arbeits- und Sozialgerichte in eine gemeinsame Rechtspflegebehörde zahlreiche Bedenken. Es besteht die Gefahr, dass die Belange der Arbeits- und Sozialrichter in einem Rechtspflegeministerium im Zweifel hinter den Interessen der daraus größeren Zahl der Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit rangieren. Die Organisation der Fachgerichte wird bisher von einer reibungslosen Umsetzung des materiellen Rechts bestimmt. Die spezifischen Rechtskenntnisse der Arbeits- und Sozialrichter fördern die Arbeitsabläufe im Gericht und kommen den Bürgerinnen und Bürgern bei der möglichst zügigen Erledigung der Rechtsstreitigkeiten zugute.
Die Bürger sind in wirtschaftlich schwierigen Zeiten existenziell auf den Sozialrechtschutz angewiesen. Die Ge
richte der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit haben dafür zu sorgen, dass der Bürger möglichst umgehend erfährt, ob ihm zur Sicherung seiner Existenz ein Arbeitsplatz beziehungsweise eine Rente, Krankengeld oder Leistungen der Arbeitslosenversicherung zur Verfügung stehen.
Ein Austausch des eingesetzten meist fachbezogen ausgebildeten Personals mit anderen Bereichen einer eingeebneten Gerichtsbarkeit würde diese Vorteile reibungsloser Arbeitsabläufe verloren gehen lassen und sich für die Betroffenen nachteilig auswirken.
Sie kommen ja gleich dran; Sie können sich dann melden.