Renate Schade
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Herr Senator, wenn es schon keinen Fassadenwettbewerb geben wird, ist dann sichergestellt, dass die Binnenalsterverordnung dem Bauwerk zugrunde gelegt wird und das Bauwerk auf dieser Basis entstehen wird?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Im Großen und Ganzen ist der Erlass eines Gesetzes über die Führung der Berufsbezeichnung „Restaurator“ eine sinnvolle Regelung, denn sie sorgt für mehr Rechtssicherheit. Insofern, Herr Hardenberg, stimme ich Ihnen zu. Dass ein derartiges Gesetz notwendig ist, haben bereits andere Bundesländer zuvor erkannt, wie Sie in Ihrem Antrag sehr richtig ausführen, denn schließlich basiert die diesbezüglich erste landesrechtliche Regelung, nämlich das 1999 in Mecklenburg-Vorpommern verabschiedete Gesetz über die Führung der Berufsbezeichnung „Restaurator“ auf einem SPD-Antrag. Insofern möchte ich uns weitere Ausführungen zu den Vorteilen hier ersparen.
Verwundert hat mich jedoch das Petitum Ihres Antrags, das den Senat zur Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten auffordert. Bei einem Bürgerschaftsantrag, der von allen drei Regierungsfraktionen unterstützt wird, hätte ich erwartet, dass Sie uns einen auf Hamburg abgestimmten Gesetzesentwurf zur weiteren Beratung präsentieren würden. Meines Erachtens wäre das durchaus möglich gewesen, insbesondere, da die SPD in Mecklenburg-Vorpommern, wie bereits erwähnt, so gute Vorarbeit geleistet hat.
Eigentlich sollte man annehmen, dass Sie Ihrem Senat angesichts einer katastrophalen Hamburger Kulturpolitik für wesentlichere Probleme den Rücken freihalten, aber dazu müsste man vermutlich erst einmal erkennen, welche Probleme in der Kulturpolitik wesentlich sind. Diese Erkenntnis scheint sich Ihnen bislang zu verschließen. Da wir grundsätzlich aber den Erlass eines derartigen Gesetzes auch in Hamburg unterstützen, werden wir der beantragten Überweisung an den Kulturausschuss gerne zustimmen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nachdem die Terrakotta-Armee Deutschland erreicht hatte, schrieb eine große deutsche Zeitschrift: Wer die Ausstellung bislang sehen wollte, musste nach Asien reisen. Diese Aussage trifft auf Hamburg nur bedingt zu, denn bereits im September 1995 ist es dem Museum für Kunst und Gewerbe gelungen, einzelne Originale in der viel beachteten Ausstellung „Krieger des Jenseits“ zu zeigen.
Wie Sie sehen, ist Ihre Idee nicht ganz so neu.
Wir nehmen natürlich positiv zur Kenntnis, dass auch die Regierungsparteien bemüht sind, kulturelle Glanzlichter zu setzen.
Ralph Grüneberger und Burkard Pfrenzinger haben in China die jetzt mit gigantischem Aufwand der Veranstalter auf Europatournee geschickte Ausstellung konzipiert und damit einen großen kulturellen Beitrag geleistet. Ob im Frankfurter Palmengarten – um nur einige Stationen der Europatournee zu benennen –, wo die Ausstellung wegen des großen Interesses um eine Woche verlängert wurde und der „Wiesbadener Kurier“ sie als Achtes Weltwunder am Main bezeichnete, oder im Münchener Olympiapark: Das überwältigende Interesse der Öffentlichkeit gibt ihnen Recht.
In diesem Sommer hatte ich Gelegenheit, die TerrakottaArmee, die erst 1974 wieder entdeckt wurde, in China im Original zu besichtigen. Ich kann Ihnen versichern, dass es unglaublich beeindruckend war.
Um auch der Hamburger Öffentlichkeit einen Eindruck von der monumentalen Grabstätte des ersten Kaisers Quin Shi in China zu vermitteln, würden wir es begrüßen, wenn es gelingen würde, die Terrakotta-Ausstellung der Replikate nach Hamburg zu holen. Wir erwarten aber, dass bei der Umsetzung kein Porzellan – in diesem Fall kein Terrakotta – zerschlagen wird. Das heißt, eine Realisierung darf nicht zu Kürzungen bei anderen Hamburger Kultureinrichtungen führen.
Dies gilt im Übrigen genauso für Ihren Antrag zur Echo-Verleihung. Darauf nimmt der Antrag der GAL Bezug. Auch hier darf die Umsetzung nicht zu Lasten des knappen Kulturhaushaltes gehen, zumal die allgemeine Musikförderung bereits drastische Kürzungen hinnehmen musste.
Wir stimmen mit Ihnen überein, dass in Hamburg als Multimedia-Standort zumindest eine der wichtigsten Musikpreisverleihungen ausgetragen werden sollte. Der EchoPreis gehört zu den drei begehrtesten Auszeichnungen der Musikszene. Es wäre gut, wenn die Austragung der Deutschen Phono-Akademie wieder in Hamburg stattfinden würde. Mit der Fertigstellung der Color Line Arena verfügt Hamburg jetzt über eine Halle, die dafür die räumlichen Grundvoraussetzungen erfüllt, die sich selbst trägt und nicht von staatlichen Zuschüssen abhängig ist. – Ich danke Ihnen.