André Trepoll
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Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Heyenn, ich bin etwas irritiert. Sie haben einen großen Teil Ihrer Redezeit darauf verwendet, über die vielen Anfragen, die Sie gestellt haben, zu referieren. Nehmen Sie es mir nicht übel, wenn ich darum bitte, nur zu Ihrem Antrag zu sprechen,
über den wir heute abstimmen müssen. Das macht dann vielleicht auch Sinn.
Ich stelle Folgendes fest: Die Sicherheit angesichts der hohen Risiken für Mensch und Umwelt, die von Atomtransporten ausgehen, muss oberste Priorität haben. Wir wollen, dass die Hamburger Kontrollvorgaben auch aufgrund des erwähnten Zwischenfalls einer genauen Prüfung unterzogen werden. Wir halten eine Verstärkung der Kontrollen für notwendig. Strahlende und andere gefährliche Fracht in maroden Transportbehältern oder auf untauglichen Fahrzeugen darf nicht durch Hamburg fahren oder von hier aus in das weitere Bundesgebiet gelangen.
Mit der Drucksache 19/5807 – Sie haben es angesprochen –, die von Schwarz-Grün vorgelegt und von der Bürgerschaft beschlossen wurde, wurde der Senat ersucht, erstens verstärkte Kontrollen der Transporte von radioaktiven Stoffen, insbesondere Uranhexafluorid, durchzuführen, zweitens zu prüfen, inwieweit Verbesserungen des Gefahrgüterkontrollkonzeptes möglich sind und dabei eine generelle Kontrolle von genehmigungspflichtigen radioaktiven Transporten mit einzubeziehen und drittens der Bürgerschaft bis zum 30. Oktober 2010 zu berichten.
Nichts anderes fordert DIE LINKE in ihrem Antrag heute – und da zitiere ich ebenfalls den Beschlusstext:
"[…] unverzüglich der Bürgerschaft Bericht im Sinne der Drs 19/5807 zu erstatten."
Deshalb möchte ich mich als Vertreter der Regierungskoalition nicht nur bei Ihnen, Frau Heyenn, sondern natürlich bei allen Abgeordneten dafür entschuldigen, dass der Senat die Fristsetzung für dieses Ersuchen versäumt hat. Meine Überzeugung ist, dass man nicht nur die vielen guten Dinge, die der schwarz-grüne Senat macht, loben kann, sondern wenn es, wie in diesem Fall, ausnahmsweise nicht rechtzeitig geschieht,
dann wird man auch das Versäumnis und den Fehler einräumen müssen.
Allerdings gehört zur Wahrheit natürlich auch, dass der Senat sich diese Frist nicht selbst gesetzt hat, sondern wir dem Senat. Es ist nicht erkennbar, dass die Verzögerung des Berichts schwerwiegende Auswirkungen hat. Im Gegenteil, es wurden in den letzten Wochen viele Anfragen zu den Themen gestellt; Sie haben es angesprochen. Wir haben durch die Anfragen erfahren, dass es eine deutliche Zunahme der Kontrollen in diesem Jahr gibt. Angesichts der ersten Kontrollergebnisse besteht kein Anlass von generellen, gefahrgutrechtlichen Sicherheitsmängeln in der Transportkette von Klasse-7-Transporten auszugehen.
Ferner muss es doch wohl gerade bei einem solchen Thema unser aller Ziel sein, dass Gründlichkeit vor Schnelligkeit geht. Nur so können wir erreichen, dass das Ersuchen zu unserer Zufriedenheit bearbeitet wird. Wir sind uns aber trotzdem des Sicherheitsrisikos solcher Transporte sehr bewusst. Jedoch kann ein verspäteter Bericht nicht dazu dienen, in Angstmacherei zu verfallen, denn Sie wissen auch, dass sonst mit den Sorgen und Ängsten der Menschen gespielt wird. Dieses wichtige Thema sollte aus meiner Sicht dafür nicht benutzt werden und deshalb mein Appell auch an die Links-Fraktion: Problembewusstsein ja, Panikmache nein.
Unser Ersuchen, dass verstärkte Kontrollen der Transporte von radioaktiven Stoffen durchgeführt werden sollen, und die Überprüfung, inwieweit Verbesserungsmöglichkeiten des Gefahrgüterkontrollkonzepts möglich sind, stehen weiterhin für uns an erster Stelle.
Meine Damen und Herren! Es wird also deutlich, dass wir keinen erneuten Beschluss, keinen Erinnerungsbeschluss benötigen. Wir werden vielmehr den Antrag an den Innenausschuss überweisen. Der Senatsbericht wird schnellstmöglich folgen und dann können wir im Fachausschuss zu diesem Thema eingehend beraten. Bis dahin nehmen wir die Gefahren weiterhin ernst, die von diesen notwendigen Transporten ausgehen, und setzen uns weiter dafür ein, dass die Sicherheit oberste Priorität hat. – Herzlichen Dank.
Vizepräsident Wolfgang Joithe–von Krosigk: Das Wort hat Frau Dr. Schaal.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir befassen uns heute erneut mit der Neustrukturierung des hamburgischen Strafvollzuges. Wir geben aber den Startschuss für eine Richtungsentscheidung. Wir werden Überkapazitäten bei den Haftplätzen abbauen und den offenen Vollzug für männliche Strafgefangene weiterentwickeln.
Wir hatten im letzten Jahr durchschnittlich 1000 freie Haftplätze in Hamburg und das sind deutlich zu viele. Ich möchte anfangs betonen, dass es schöner ist, uns über dieses Problem Gedanken machen zu können, als wenn es umgekehrt wäre, nämlich dass wir wie früher überfüllte Haftanstalten hätten. Deshalb ist die Entscheidung, die wir heute treffen müssen, eine angenehmere.
Die Opposition wird sicherlich gleich monieren, der Neubau in Billwerder sei schuld an den Überkapazitäten, deshalb stelle ich einmal die Zahlen gegenüber: Wir hatten 2001 2899 Haftplätze in Hamburg und haben momentan 2850 Haftplätze. Das liegt unter anderem daran, dass wir die Saalbelegung abgeschafft und JVAs geschlossen haben, zum Beispiel in Vierlande auf dem Gelände des ehemaligen Konzentrationslagers Neuengamme. Einvernehmlich und mittlerweile auch überfällig ist uns das Gott sei Dank gelungen.
Eine dauerhafte Steigerung der Haftplätze hat somit in den letzten zehn Jahren nicht stattgefunden, aber eine Qualitätssteigerung des Hamburger Strafvollzuges mit jetzt modernen Anstalten. Warum ist es aber dazu gekommen, dass wir jetzt so viele freie Haftplätze haben? Ich stelle einmal zwei Zahlen gegenüber: 2003 bis 2009 lag der Rückgang der Gefangenen im Bundesdurchschnitt bei 8,2 Prozent, 2003 bis 2009 betrug der Rückgang der Gefangenen in Hamburg 37,9 Prozent.
Es gibt viele unterschiedliche Vermutungen, Prognosen und Untersuchungen, weshalb es dazu gekommen ist. Dies sind einfach die Fakten und die Prognosen, die wir damals hatten, was besonders erstaunlich ist, gingen in eine völlig andere Richtung, sie sagten uns sogar eine Steigerung voraus. Deshalb ist es umso erstaunlicher, was wir jetzt erleben.
Wir brauchen nun ein vernünftiges Verhältnis, wir brauchen aber auch eine Dispositionsreserve, das heißt, wir müssen aus den Erfahrungen lernen, die wir in den vergangenen Jahren gemacht haben, und dürfen jetzt nicht in das andere Extrem schwenken. Da das so schwierig ist, haben wir die Kriminologische Zentralstelle in Wiesbaden damit beauftragt, das Ganze zu untersuchen; das ist relativ einmalig im Bundesgebiet. Die Untersuchung ist sehr interessant und umfangreich. Wir haben dazu im Rechtsausschuss in der nächsten Woche die Abschlussberatungen. Im Prinzip sind es so viele Unterlagen, dass man das nicht alles sichten oder erklären kann. In der Untersuchung spielen viele Faktoren eine Rolle, von einem möglichen Bürgerkrieg bis zu gewissen Altersgruppen einer Bevölkerungsschicht und auch die der wirtschaftlichen Entwicklung. Das Fazit, zu dem dieses Gutachten kommt, lautet: Bis 2013 kann man eine Prognose abgeben und bis zu diesem Zeitraum werden die Gefangenenzahlen auf diesem Niveau stabil bleiben.
Ebenso hat uns der Rechnungshof aufgefordert, tätig zu werden und Haftplatzkapazitäten abzubauen. Das Besondere in dem Fall ist, dass wir durch
die Konsolidierungsmaßnahmen, die alle Behörden betreffen, hier die Möglichkeit haben, überproportional im Strafvollzug einzusparen und dadurch Gerichte und Staatsanwaltschaften wesentlich geringer zu belasten. Das ist wirklich noch einmal eine Erwähnung wert.
Die Justizbehörde hat eine Projektgruppe eingesetzt und verschiedene Szenarien geprüft. Ich kann natürlich nicht auf alle eingehen. Der spätere Abwägungsprozess in Abstimmung mit den Koalitionsfraktionen sieht folgendes Konzept vor: Die Schließung der JVA Glasmoor und die Verlagerung des offenen Vollzugs in die JVA Fuhlsbüttel, Haus I. Hierfür ist ein Architektenwettbewerb notwendig, um die beste bauliche und konzeptionelle Lösung für die unterschiedlichen Anforderungen von offenem und geschlossenem Vollzug in Fuhlsbüttel zu erreichen. Es müssen viele Fragen beantwortet werden, wie zum Beispiel die konkrete Zuordnung der Arbeitsbetriebe, die hinreichende Sicherung zwischen offenem und geschlossenem Vollzug und natürlich die Denkmalschutzbelange. Bei einem Bauvolumen von 30 Millionen Euro stellen wir heute mit der Nachbewilligung einer Verpflichtungserklärung in Höhe von 1 Million Euro einen soliden finanziellen Rahmen für diesen Wettbewerb zur Verfügung.
Meine Damen und Herren! Der Ausbau des offenen Vollzuges wird sich nicht an den Erfahrungen der Neunzigerjahre orientieren. Dort wurde die Überbelegung im geschlossenen Vollzug durch Verlegung von Gefangenen in den offenen Vollzug gelöst, was die Missbrauchszahlen erheblich erhöht hat. Zukünftig werden wir 300 Plätze im offenen Vollzug in Fuhlsbüttel bereitstellen und den offenen Vollzug weiterentwickeln. Eine Abkehr von der Gemeinschaftsunterbringung ist möglich. Die stärkere Einbeziehung der Möglichkeiten des offenen Vollzuges in eine intensive, frühzeitige und umfassende Entlassungsvorbereitung ist unser Ziel. Zeitgleich ist es eine wirtschaftlich sinnvolle Sanierungsmaßnahme, die Ersparnisse durch die Schließung einer JVA und die Reduzierung von notwendigen Haftplätzen schaffen finanziellen Freiraum.
Ich möchte noch etwas sagen zum Standort Fuhlsbüttel. Es gab da anfangs einige Bestrebungen, Ängste zu schüren, insbesondere bei den Anwohnern vor Ort. Der Kollege Müller und ich haben uns in Berlin noch einmal bestätigen lassen, was alle Experten sagen: Ein Nebeneinander von offenem und geschlossenem Vollzug ist möglich, die Experten haben keine Einwände. Die heutigen Häuser waren bis vor langer Zeit noch getrennte Anstalten. Es gibt in Fuhlsbüttel eine über 130-jährige Tradition als Vollzugsstandort. Die gute Lage und der Anschluss an den Öffentlichen Personennahverkehr sind gegeben.
Man muss auch das Thema Missbrauch ansprechen, die Gefahr, dass Gefangene, die im offenen Vollzug sind, wieder Straftaten begehen, muss ausdrücklich angesprochen werden. Absolute Sicherheit ist im offenen Vollzug nicht möglich und jeder, der sich damit beschäftigt, weiß das. Es muss soweit wie möglich ausgeschlossen werden, aber es gibt keine hundertprozentige Garantie. Deshalb kann man die Anwohner vor Ort auch beruhigen, denn wenn Straftaten passieren, dann nicht direkt vor dem Anstaltstor, sondern eher in dem Arbeitsumfeld und Wohnumfeld der Gefangenen, also brauchen die Anwohner vor Ort sich hierüber keine unnötigen Sorgen zu machen. Ganz im Gegenteil, die Anbindung der Anwohner und der politischen Gremien durch den Justizsenator ist bisher ganz hervorragend.
Alternativ hat die SPD insbesondere den Wohnungsbau auf dem Gelände ins Gespräch gebracht. Es müsste ein Abstand von über 6 Metern eingehalten werden zum Gefängnisbau, zu Haus II und Haus IV. Das Grundstück wäre viel zu klein und überhaupt nicht vermarktbar.
Zum Abschluss noch ein Wort zur Opposition. Was uns bisher fehlt, ist ein Konzept der SPD
zur Weiterentwicklung des Hamburger Strafvollzuges. Weder im Rechtsausschuss noch im Haushaltsausschuss haben wir dazu etwas gehört. Viele Monate diskutieren wir darüber, aber es gibt keine eigenen Lösungsansätze der SPD. Die Kollegin Schiedek und der Kollege Dressel sind hier durchaus als fleißige Abgeordnete bekannt. Also setze ich voraus, dass es an mangelndem Fleiß nicht lag, deshalb stellen wir uns die Frage, woran es sonst liegt. Ich glaube, man will sich alle Optionen offen halten, man hat Angst, eine Entscheidung zu treffen, und aus meiner Sicht sieht verantwortungsvolle Oppositionsarbeit so nicht aus. Vielleicht nehmen Sie sich ein Beispiel an den Kollegen der LINKEN – auch wenn es mir schwerfällt, dies zu sagen –, denn die haben unser Konzept geprüft, für gut befunden und werden ihm zustimmen. Dazu fordere ich Sie auch auf. – Herzlichen Dank.
Vizepräsident Wolfgang Joithe–von Krosigk: Das Wort hat Frau Schiedek.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir wollen einmal versuchen, der Wahrheit etwas näher zu kommen, als es Herrn Dressel gelungen ist.
Folgendes ist richtig: Wir haben uns einvernehmlich darauf geeinigt, dass wir an diesem Tag kurz vor Weihnachten auch die Auswertung der Anhörung vornehmen, und dem haben Sie auch zugestimmt.
Wir haben uns das natürlich auch nicht leicht gemacht und deshalb haben wir das so umgesetzt, wie wir es angekündigt haben.
Sie haben die Beteiligungsrechte der Gewerkschaften angesprochen. Ich muss weder Ihnen noch sonst jemandem in diesem Hause erklären, dass es ein solches Beteiligungsverfahren nicht gibt. Wir haben es hier mit einem ganz normalen Gesetzgebungsverfahren der Bürgerschaft zu tun
und jeder von uns weiß, wie das funktioniert.
Wir als Bürgerschaft haben die Möglichkeit, eine öffentliche Expertenanhörung durchzuführen. Dieses Mittels haben wir uns auch bedient. Wir hatten eine solche Expertenanhörung, in der die Vertreter vom DGB und vom Beamtenbund ihre Meinung deutlich gesagt haben. Als Interessensverbände haben sie unser Vorhaben natürlich abgelehnt. Das ist ihr gutes Recht, denn sie vertreten die Interessen ihrer Mitglieder. Wir haben uns das angehört und uns dieser Kritik auch gestellt.
Zur Belastung der Vollzugsbediensteten. Man muss klar sagen – und ich finde es richtig, das hier auch einzuräumen –, dass das natürlich eine Belastung für die Vollzugsbediensteten in Hamburg bedeutet. Das darf man auch ehrlich so aussprechen, aber es ist das mildeste Mittel. Die Alternative wäre gewesen, die Lebensarbeitszeit wie bei allen anderen Beamten um zwei Jahre zu erhöhen. Wir erhöhen die Lebensarbeitszeit der Hamburger Beamten, wie die der normalen Angestellten und Arbeiter auch, um zwei Jahre auf 67 Jahre. Wir als CDU und auch als GAL haben gesagt, dass wir
das für die Vollzugsbediensteten in Hamburg nicht machen wollen. Wir wollen, dass die Polizisten, die Strafvollzugsbediensteten und die Feuerwehrleute weiterhin mit 60 Jahren in Pension gehen können. Das ist unser politisches Ziel,
das ist unser politischer Wille und deshalb waren wir bereit, dieses als mildestes Mittel hinzunehmen. Daher bleibt es dabei, dass die Polizisten mit 60 Jahren in Pension gehen. Das ist die richtige Entscheidung. – Herzlichen Dank.
Vizepräsident Wolfgang Joithe–von Krosigk: Das Wort hat Frau Schneider.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Liebe Frau Schneider, natürlich gibt es das Frage- und Informationsrecht der Abgeordneten und dazu auch die Antwortpflicht des Senats gemäß Artikel 25 unserer Hamburger Verfassung. Aber es gibt auch Grenzen der Antwortpflicht des Senats, die in Artikel 30 geregelt sind. Das Bundesverfassungsgericht, Sie haben das in Ihrer Anfrage angesprochen, hat sich dazu ebenfalls geäußert. Das Bundesverfassungsgericht sagt, die nähere Grenzziehung bedarf einer Abwägung im Einzelfall, insbesondere, soweit Anfragen oder Auskunftsverlangen Umstände betreffen, die aus Gründen des Wohles des Bundes oder eines Landes geheimhaltungsbedürftig sind. Und ich will einige wenige Sätze aus der Großen Anfrage zitieren, weil man das nicht besser begründen kann:
"Informationen über zurückliegende Kernbrennstofftransporte sind formal noch als Verschlusssache/Nur für den Dienstgebrauch eingestuft. Die langjährige Praxis der Mitteilung eines Großteils dieser Informationen ist jedoch allgemein akzeptiert. Da sich aus der detaillierten tabellarischen Darstellung der am Transport beteiligten Schiffe und Reedereien, Transportfirmen und vor allem der Transportrouten Rückschlüsse zur Identifizierung zukünftiger Transporte ziehen lassen, können diese Daten nicht veröffentlicht werden. Es besteht vor dem Hintergrund der aktuellen internationalen Sicherheitslage die Gefahr, dass die Daten zur Vorbereitung terroristischer Aktionen missbraucht werden könnten. Dadurch wäre eine Gefährdung des Staatswohls sowohl für das Land Hamburg als auch für die Bundesrepublik Deutschland nicht auszuschließen. Damit sind der Informationspflicht des Senats hier verfassungsmäßige Grenzen gesetzt."
Frau Schneider, auch der Bürgerschaftspräsident hatte sich dieser Sache angenommen und das auf Wunsch des Umweltausschusses noch einmal überprüft. Er gibt dem Senat hier recht und kommt zu dem gleichen Ergebnis.
Ich will auch noch etwas zu Ihrer Äußerung sagen, es sei zu wenig beantwortet worden. Umfangreich wird in der Anfrage – ich will nur einige Stichworte nennen – über Beförderungsbestimmungen, Grenzwerte, Entfernungsvorgaben, Mengenbegrenzungen, unfallsichere Verpackungen, Transportmittel, Gefahrgutrouten, Katastrophenschutzpläne, Genehmigungen, Übungen und Haftungsfragen berichtet. Deshalb kann ich mir nicht erklären, warum Sie unbedingt auch noch die Schiffsnamen wissen müssen und die exakten Transportwege in Hamburg veröffentlichen wollen. Ich halte das für unnötig, ja sogar für gefährlich.
Meine Damen und Herren! Der Senat hat nicht nur richtig gehandelt, sondern er konnte gar nicht anders entscheiden und wir befürworten dies. – Herzlichen Dank.
Vizepräsident Wolfgang Joithe–von Krosigk: Das Wort hat Frau Weggen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CDU-Bürgerschaftsfraktion wird einem sofortigen Verbotsantrag gegen die NPD nicht zustimmen. Wir halten die Erfolgsaussichten eines erneuten Antrages momentan für fraglich und seine Nebenwirkungen für gefährlich. Selbst ein Verbot würde das eigentliche Problem nicht lösen. Rechtsextreme Gesinnung – oder besser gesagt, Verwirrung – lässt sich leider nicht gesetzlich verbieten.
Es geht auch nicht darum, was wir von der NPD halten und wie wir sie politisch einschätzen. Die NPD ist eine widerwärtige, verfassungsfeindliche Partei, die mit allen politischen Mitteln bekämpft werden muss.
Ich glaube, darüber besteht Einigkeit in diesem Haus. Aber eine Konzentration auf ein Verbot der NPD lenkt von dem eigentlichen Problem im Zusammenhang mit dem Rechtsextremismus ab. Die Ursachen müssen bekämpft werden; das muss unser Ziel sein. Das ist besonders da aussichtsreich, wo Einflussnahme noch möglich ist, bei jungen Menschen. Wir müssen uns die Ursachen für Rechtsextremismus anschauen. Diese Ursachen sind vielfältig: Defizite in Bildung und Ausbildung, manchmal im Elternhaus, fehlende Infrastruktur für Jugendliche, das soziale Umfeld, Perspektivlosigkeit durch Arbeitslosigkeit und auch Mitläuferschaft. An diesen Punkten müssen wir ansetzen, das ist der richtige Weg. Entscheidend ist, dass wir junge Menschen zu mehr Mitmenschlichkeit, zu mehr Toleranz und zu demokratischem Verhalten erziehen. Ein Parteienverbot hilft uns hier leider nicht weiter.
Das Bundesverfassungsgericht hat in dem gescheiterten Verbotsverfahren klare Vorgaben für ein erneutes Verfahren gegeben. Zu den Anforderungen gehört unter anderem, es wurde bereits angesprochen, der nahezu vollständige Abzug der VLeute aus den Gremien der NPD. Das hätte aber zur Folge, dass eine zuverlässige nachrichtendienstliche Überwachung der NPD nicht mehr möglich wäre. Wir halten das nicht für erstrebenswert, denn das würde eine Gefährdung der Inneren Sicherheit bedeuten.
Ein weiterer negativer Nebeneffekt wäre, dass ein Verbotsverfahren sicherlich eine große Öffentlichkeitswirkung für die NPD erzielen würde und ihr die Möglichkeit gäbe, sich als Opfer staatlicher Verfolgung zu präsentieren.
Ein weiterer Punkt, der im Raum steht, ist das hohe Prozessrisiko. Sie wissen, dass das Bundesverfassungsgericht einem Verbotsantrag mit ZweiDrittel-Mehrheit stattgeben muss. Das ist schon einmal gescheitert. Wir wollen nicht zulassen, dass die NPD, das Urteil der Verfassungsrichter quasi als TÜV-Siegel vor sich hertragend, gestärkt aus einem zweiten, ebenfalls gescheiterten Verfahren kommt und dann in den Wahlkampf zieht. Das darf nicht unser Ziel sein.
Außerdem könnte ein Verbot möglicherweise ein Impuls für einen Zusammenschluss der rechtsextremen Szene sein. Die Anhänger einer verbotenen NPD könnten sich anderen Parteien zuwenden. Dann werden wir wieder vor den gleichen Fragen stehen. Müssen wir dann die DVU verbieten oder die Republikaner? Das Verfahren könnte sich über mehrere Jahre hinziehen; da muss alles ordentlich bedacht werden.
Rechtsextremistische Gewalt muss mit allen dem Rechtsstaat zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpft werden, darüber sind wir uns einig. Wir sagen: Strafrechtliche Verfolgung von NPD-Mitgliedern ist auch ohne ein Verbot möglich. Wir fordern die Justiz auf, deutlich Grenzen zu setzen und ein Signal in die rechte Szene zu senden.
Die Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens sind zweifelhaft. Es sind Mittel vorhanden, die Tätigkeiten der NPD zu unterbinden, ohne dabei die nachrichtendienstlichen Ermittlungen einzustellen. Angesichts dieser Tatsachen gilt es jetzt auch, verstärkt unser Vertrauen in den Rechtsstaat und in die Demokratie zu setzen. Eine Partei, deren Funktionäre ständig im Zusammenhang mit Strafverfahren, Hetztriaden und sogar Gewalttaten negativ auffallen, wird einen erheblichen Vertrauensverlust beim Souverän verzeichnen.
Wenn wir auf ein Verbotsverfahren verzichten, zeigen wir damit unser Vertrauen in die Demokratie und den Rechtsstaat, ermöglichen gleichzeitig eine effektive Überwachung der NPD und gewährleisten die Innere Sicherheit. Ich bitte Sie, nicht den einfachen Weg eines Verbotes einzuschlagen und zu glauben, damit wären wir alle Probleme mit dem Rechtsextremismus los. Ich will gar nichts dazu sagen, dass Sie dieses Thema jetzt im Wahlkampf bringen. Ich weiß, dass Sie und viele andere es gut meinen. Nur leider ist gut gemeint nicht immer gut gemacht. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Schneider, was war das denn?
Wie kann man sich denn dermaßen in den eigenen Vorurteilen suhlen, wie Sie das gemacht haben, das ist wirklich phänomenal. Ich war vor zwei Wochen in Berlin und habe mir das ehemalige Stasi-Gefängnis Hohenschönhausen, die Gedenkstätte, angeschaut.
Was Sie berichtet haben, hat mit den Realitäten in Hamburg, auch in den letzten Jahren, überhaupt nichts zu tun. Das hat eher mit dem zu tun, was damals dort in Berlin geschehen ist, aber nicht mit dem Hamburger Straffvollzug.
Sie haben ein wirkliches Zerrbild unserer Haftanstalten geliefert, das kann man gar nicht mehr nachvollziehen. Ich will etwas zu der Kollegin Schiedek sagen, die uns eine gewisse Wendigkeit in unseren Positionen vorgeworfen hat. Ich finde es ganz vernünftig, dass Frau Spethmann das auch eingeräumt hat, dass wir eigene Positionen überdacht haben und überdenken mussten,
um weiter in der Verantwortung zu sein.
Ja, das ist doch in Ordnung. Das ist zu einem gewissen Maß auch notwendig und ich finde, dass das keine Schwäche, sondern eine Stärke ist und das muss man auch einmal deutlich sagen.
Bis zu einem gewissen Punkt, und dieser ist für uns Gott sei Dank nicht erreicht, können wir das guten Gewissens mittragen. Ich habe auch einen ganz anderen Eindruck von der Expertenanhörung im Rechtsausschuss, denn alle Experten haben das Gesetz unisono gelobt und nur in wenigen kleinen Ausnahmen Kritik geäußert beziehungsweise mögliche Verbesserungsvorschläge ge
macht. Dort habe ich also eine ganz andere Wahrnehmung der Dinge.
Dann gibt es die Diskussion, die Sie wiederholen – wir haben das auch in den Stellungnahmen der Verbände gesehen –, dass Sie immer diese UN-Regeln anführen, was den Schusswaffengebrauch in Jugendstrafanstalten angeht. Auch da erzählen Sie nur die halbe Wahrheit und das wissen Sie, Frau Schneider, hoffentlich ganz genau. Denn bei diesen Vorschriften, die die UN dort macht, geht es um ganz andere Tatbestände. Dort geht es um Jugendstrafrecht, das von 14 bis 18 Jahren gilt. In unseren Hamburger Haftanstalten sind über 90 Prozent der Insassen zwischen 18 und 21 Jahre alt. Das ist schon ein Unterschied, ob man als Vollzugsbediensteter mit einem 16-jährigen oder mit einem 21-jährigen zu tun hat. Ich finde es in Ordnung, auch aus Sicherheitsinteressen – für die Bediensteten, aber auch für die Mitgefangenen –, dass wir diese Vorschrift haben und sie zur Not auch angewendet werden kann.
Und lassen Sie mich zum Schluss noch Folgendes sagen: Ich glaube, wir haben ein sicheres und vernünftiges Strafvollzugsgesetz vorgelegt, das dem Sicherheitsbedürfnis der Allgemeinheit genauso Rechnung trägt wie dem Gedanken der Resozialisierung. Und deshalb haben wir unseren Kurs eines modernen und sicheren Strafvollzugs in Hamburg auch nicht aufgegeben. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch ohne die üblichen Kopfzeilen hätte man die Große Anfrage sicherlich sofort den Kollegen der LINKEN zuordnen können.
Bereits die Einleitung ist voll von Unterstellungen, Halbwahrheiten und eigenen Vorurteilen, was sich zu unserem Unbehagen auch noch weitere 40 Seiten fortsetzt, ohne dass damit konkrete Erkenntnisse zutage gefördert werden oder ein Mehrwert für den Hamburger Strafvollzug erkennbar wäre.
Wieder einmal wollen Sie den Hamburger Strafvollzug als Verwahrvollzug geißeln. Sie versuchen erfolglos, diese These durch entsprechend eingefärbte Fragestellungen zu untermauern, um anschließend zu behaupten, es gebe schlechte Haftbedingungen in Hamburger Gefängnissen. Dass dieser Versuch nicht von Erfolg gekrönt sein würde, hätte man Ihnen auch vorher sagen können, verehrte Kollegen der LINKEN. Sie hätten sich die Zeit und vor allem das Papier, auf dem diese unzähligen Fragen geschrieben stehen, sparen können, denn der Hamburger Strafvollzug ist kein Ver
wahrvollzug und die Haftbedingungen sind hervorragend und müssen keinen Vergleich scheuen.
Auch wenn das vielleicht für Sie und Ihre Bemühungen eine bittere Pille ist, müssen wir Ihnen allerdings zugestehen, dass Sie sich mit dieser Anfrage selbst widerlegt haben. Ich möchte Ihnen ein paar Beispiele nennen, die belegen, dass die Haftbedingungen in den Hamburger Justizvollzugsanstalten gut sind und ein angeblicher Verwahrvollzug nur in Ihren eigenen Vorstellungen existiert.
Erstens: Kern der Sozialtherapie in den Hamburger Haftanstalten ist die Abstimmung der Behandlung auf die begangenen Straftaten. Die Therapeuten erhalten ständige Fortbildungen, sodass eine Sozialtherapie angeboten werden kann, die auf neuesten Erkenntnissen und Behandlungsmethoden beruht.
Wir konnten uns in der letzten Woche auch persönlich in Fuhlsbüttel diesen Eindruck verschaffen und auch Sie, Frau Schneider, haben gesehen, dass dort wirklich Experten arbeiten, die mit viel Engagement bei der Sache sind und denen man mangelnde Qualität sicherlich nicht unterstellen kann.
Zweitens: Die fachliche Diskussion der Strafvollzugskonzepte wird fortlaufend durch die Justizbehörde beobachtet. Daraus wurde das Konzept des differenzierten Strafvollzugs entwickelt, welches für die Gefangenen einen ausschließlich an den persönlichen Erfordernissen ausgerichteten Vollzugsund Behandlungsplan gewährleistet. Es wird keine Gleichmacherei betrieben, es werden nicht alle über einen Kamm geschert, sondern es werden ausschließlich die individuellen Voraussetzungen der Gefangenen berücksichtigt.
Drittens: Durch Paragraf 110 des Hamburger Strafvollzugsgesetzes wurde außerdem für Gefangene die Möglichkeit geschaffen, an Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse teilzunehmen. Dies führte bereits in den Justizvollzugsanstalten Billwerder, Fuhlsbüttel und Glasmoor dazu, dass dort Gefangenengremien als Repräsentanten der Gefangenen gewählt wurden, die in regelmäßigen Abständen mit den Anstaltsleitungen zusammentreffen und sich austauschen.
Viertens: Im Rahmen der Entlassungsvor- und -nachbereitung werden zahlreiche Maßnahmen und Hilfestellungen angeboten, zum Beispiel die Vermittlung von Wohnraum und Ausbildungs- und Arbeitsplätzen bis hin zum frühzeitigen Kontakt zu staatlichen und Freien Trägern der Straffälligenhilfe und es ist eben nicht so, wie Sie es dargestellt haben, dass die ehemaligen Gefangenen sozusagen sich selbst überlassen werden.
Fünftens: Die Gefangenen erhalten eine umfassende medizinische Versorgung. Drogenabhängigen Gefangenen wird mit speziellen Therapie- und Behandlungsmaßnahmen begegnet, welche unter anderem von Entzugsbehandlungen über Substitution und Rückfallprävention reichen. Das Aufhängen von Spritzen-Automaten, wie Sie es augenscheinlich mit Ihrer Fragestellung bezwecken, wäre dazu kontraproduktiv, weil dadurch vielmehr die Gefahr geschaffen wird, dass drogengefährdete Gefangene zum intravenösen Drogenkonsum verleitet werden. Die Zeit der Spritzen-Automaten in Hamburger Gefängnissen gehört endgültig der Vergangenheit an und dies wird auch so bleiben, solange wir Verantwortung tragen.
Ich könnte noch weitere Beispiele aus den Ergebnissen Ihrer Großen Anfrage aufzählen, möchte dies aber an dieser Stelle abbrechen. Ich denke, dass mit diesem kurzen Auszug gezeigt werden konnte, dass der Hamburger Strafvollzug keine Verwahrvollzug ist, sondern vielmehr auch der Resozialisierungsgedanke sowie optimale Haftbedingungen verfolgt werden.
Auch die Zahl der Haftplätze hat sich im Vergleich zur Lage vor 2001 durch Reduktion, Zusammenlegung und auch den Neubau von Haftanstalten nicht erhöht, wie immer behauptet wird. Trotzdem gibt es zu viele freie Haftplätze und wir müssen uns Gedanken machen, wie wir diese reduzieren können, um Kosten zu sparen. Diese Diskussion ist uns aber lieber als ein Zurück zu den Zeiten mit Mehrfachbelegung und unhaltbaren Zuständen im Hamburger Strafvollzug.
Um es aus der Sicht der CDU-Fraktion sehr deutlich zu sagen: Uns geht es bei dieser Diskussion darum, Kosten zu sparen, aber nicht zulasten der Qualität. Deshalb wollen wir auch keine gut funktionierenden Konzepte und Strukturen um jeden Preis zerschlagen. Ebenso sehen wir uns als Garanten dafür, dass auch die Meinungen der Bediensteten im allgemeinen Vollzugsdienst bei dieser Diskussion ausreichend berücksichtigt werden. Was diese Anfrage jedoch auch zutage fördert, ist, wie schon zu Anfang angedeutet, die auf Vorurteilen beruhende einseitige Einstellung der LINKEN, die es nicht ein einziges Mal auf über 40 Seiten Anfrage schafft, nach der Sicherheit der Bevölkerung oder der Bediensteten im Strafvollzug zu fragen.
Sie führen internationale Bestimmungen an und erklären den Hamburger Strafvollzug für nicht rechtmäßig. Wir glauben, es bedarf Maßnahmen, die
auch der Sicherheit der Bediensteten und der Aufrechterhaltung eines geordneten Strafvollzugs dienen. Eine solche einseitige und ideologische Betrachtung muss aus unserer Sicht im Rechtsausschuss nicht wiederholt werden. Aus diesem Grund werden wir die Überweisung ablehnen. – Vielen Dank.
Vizepräsident Wolfgang Joithe–von Krosigk: Das Wort hat Herr Schmitt.