Manfred Jäger

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19/3 19/4

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Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu Beginn möchte ich im Namen der CDU-Fraktion allen Polizistinnen und Polizisten danken, die am 1. Mai Dienst getan haben und durch ihren Einsatz verhindert haben, dass dort noch Schlimmeres passiert ist.
Es ist leider nicht zu bestreiten, dass es am 1. Mai zu Ausschreitungen und Gewaltexzessen gekommen ist, die zu den schlimmsten gehörten, die wir seit Jahren in Hamburg erleben mussten. Politik und Polizeiführung werden diese Ereignisse sehr genau analysieren müssen, um Wege zu finden, wie derartige Ereignisse in Zukunft verhindert werden können. Bei allen möglichen Konsequenzen aber bleibt es bei einem Grundsatz: Es gibt keine Toleranz gegenüber Gewalt und Gewalttätern.
Die gab es in der Vergangenheit in Hamburg nicht und die wird es auch in Zukunft nicht geben.
Herr Neumann, an Ihren Zwischenrufen erkennt man, dass nicht überall, wo Kompetenzteam draufsteht, auch Kompetenz drin ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Demonstrationsrecht gehört neben der Meinungsäußerung zu den Grundrechten, die den Kern gelebter Demokratie ausmachen. Aber bei jeder Großdemonstration, insbesondere wenn auch Gegendemonstrationen angekündigt sind, befinden wir uns in einem Spannungsfeld. Das Recht auf friedli
che Demonstrationen muss durchgesetzt und geschützt werden. Gleichzeitig aber muss alles getan werden, um Gewalt und Ausschreitungen zu verhindern. Vor diesem Hintergrund stellt sich dann natürlich die Frage, ob und inwieweit man es zulässt, dass sich einzelne Demonstrationszüge begegnen oder gleiche Routen benutzen dürfen. Die Polizei ist in ihrer Gefahrenprognose zu dem Ergebnis gekommen, dass es nicht zu vertreten war, die beiden Demonstrationszüge auf der gleichen Streckenführung zuzulassen. Hierin ist der Polizei das Verwaltungsgericht gefolgt. Das Oberverwaltungsgericht hat die Gefahrenlage anders beurteilt und, wenn auch eine zeitversetzte, zumindest teilweise gleiche Streckenführung erlaubt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will keine Gerichtsschelte betreiben. Die Gewaltenteilung zwischen Parlamenten, Verwaltung und Gerichten ist eine der tragenden Säulen unseres Staates. Auch die Unabhängigkeit der Gerichte gehört zu diesen tragenden Säulen. Aber es muss die Feststellung erlaubt sein, dass im Nachhinein die Gefahrenprognose der Polizei richtig und die des Oberverwaltungsgerichts falsch war.
Richterinnen und Richter sind nicht sakrosankt. Sie treffen ihre Entscheidungen im Namen des Volkes. Sie müssen es sich dann auch gefallen lassen, dass diese Entscheidungen in der Öffentlichkeit diskutiert und kommentiert werden. Die Politik wird nun die Ereignisse aufarbeiten müssen und erst nach einer gründlichen Analyse werden wir genau wissen, welche konkreten Konsequenzen wir ziehen müssen. Aber lassen Sie mich eines zum Schluss sagen: Die schwarz-grüne Koalition wird sich dabei von zwei Maximen leiten lassen: Das Demonstrationsrecht ist im Rahmen, den Gesetze und Rechtsprechung vorgeben, soweit wie möglich zu schützen. Gleichzeitig werden wir alles dafür tun, uns gegen Gewalt und Gewalttäter zur Wehr zu setzen. Das ist übrigens auch im Sinne der friedlichen Demonstranten, denn es kann nicht angehen, dass jemand aus Angst vor Ausschreitungen einer Demonstration fernbleibt.
Deshalb sind alle Befürchtungen, Hamburg werde unter einer schwarz-grünen Regierung zum Dorado für reisende Politchaoten aus ganz Deutschland abwegig.
Wir werden unseren konsequenten Weg bei der Bekämpfung der Gewalt fortsetzen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Beginnen möchte ich meine Rede, indem ich an ein Ereignis erinnere, das ziemlich genau vor 75 Jahren stattfand und das inhaltlich gut zu dem heute zu debattierenden Thema eines NPD-Verbots passt. Am 23. März 1933 hielt Otto Wels seine berühmte Rede gegen das Ermächtigungsgesetz der Nationalsozialisten. In der Sitzung des Reichstags stimmten dann allein die 94 anwesenden sozialdemokratischen Abgeordneten gegen das Ermächtigungsgesetz – sicherlich eine der Sternstunden demokratischen Verhaltens in Deutschland.
Das mutige Verhalten der damaligen Abgeordneten sollte für uns Mahnung für unser eigenes Verhalten sein. Die Bekämpfung des politischen Extremismus – egal ob von rechts oder links – muss für Demokraten immer höchste Priorität haben. Politischer Extremismus ist eine Kampfansage an unsere verfassungsmäßige Ordnung und damit eine zentrale Herausforderung für die wehrhafte Demokratie. Das gilt selbstverständlich auch für die Bekämpfung der NPD. Denn die politischen Ziele dieser Partei sind mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht vereinbar. Sie ist antisemitisch, rassistisch und fremdenfeindlich. Sie stellt den Parlamentarismus infrage und propagiert zur Durchsetzung ihrer abstrusen Politikziele Gewalt. Zudem bietet sie Gewalttätern eine Heimat. Deshalb sind wir uns doch auch alle darüber einig, dass es das Beste wäre, wenn diese Partei so schnell wie möglich wieder aus der Parteienlandschaft verschwinden würde.
Aber, ist ein erneutes Verbotsverfahren wirklich der richtige Weg, um zu dem von uns gemeinsam gewünschten Ziel zu kommen? Angesichts des Scheiterns im ersten Verfahren müssen wir ein erneutes Scheitern vor dem Verfassungsgericht unbedingt vermeiden. Denn das wäre für die NPD ein großer Propagandaerfolg. Dazu darf es auf gar keinen Fall kommen.
Ich habe Ihnen auch zugehört, obwohl es mir schwergefallen ist. Dann hören Sie mir gefälligst auch zu.
Herr Hackbusch, ich lasse mir doch von Ihnen nicht vorschreiben, was ich hier auf dem Podium der Bürgerschaft zu sagen habe. Das müssen Sie sich schon anhören.
Ein erneutes Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht müsste sehr sorgfältig vorbereitet werden. Die demokratischen Organe der Bundesrepublik müssten sich eines Erfolges zumindest sehr sicher sein. Hier liegt meines Erachtens der Grund für das Dilemma, in dem wir uns befinden. Das Verfassungsgericht verlangt, unmittelbar vor und während des Verfahrens keine V-Leute in der Führungsebene der NPD zu nutzen. Das scheint mir allerdings im Widerspruch zu dem verfassungsrechtlichen Auftrag des Staates zur Beobachtung verfassungsfeindlicher Bestrebungen zu stehen. Aus meiner Sicht brauchen wir die V-Leute, um auch in Zukunft die NPD wirksam beobachten zu können.
Zum Abschluss möchte ich noch einmal auf Otto Wels und seine sozialdemokratischen Kollegen zurückkommen. Ihr Beispiel sollte für uns auch Verpflichtung sein, das wichtige Thema des Verbots der NPD aus dem parteipolitischen Streit herauszuhalten. Deshalb sollten wir die Anträge an den Ausschuss überwiesen und dort um den besten Weg zur Erreichung des gemeinsamen Ziels ringen.