Olaf Steinbiß
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Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Die Regierungskoalition möchte also gern unsere Verfassung ändern,
dafür sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger künftig nicht mehr nur alle vier Jahre, sondern alle fünf Jahre an die Urne gerufen werden. Offensichtlich teilen Sie die Einschätzung, dass dieses im Hinblick auf die Interessen der Hamburgerinnen
und Hamburger eine etwas unpopuläre Entscheidung ist, die auf Unverständnis stoßen wird, denn ganz im Gegensatz zu anderen Themen haben Sie bei diesem Vorhaben kaum Lärm im Vorfeld gemacht, wie wir es sonst kennen. Man hat doch sehr den Eindruck, dass hier etwas durch die kalte Küche eingeführt werden soll.
Zutreffend ist, dass es in vielen Bundesländern, aber auch im Bundestag den entsprechenden Trend gibt, die Wahlperiode zu verlängern. Aber kann das wissenschaftlich abgesicherte und gern genutzte Argument, das machen alle so, hier wieder einmal als Begründung herhalten? Ich glaube nicht.
Sehen Sie mir doch bitte nach, dass ich die Frage nach dem Sinn dieser Verfassungsänderung aufwerfe. Was bedeutet das für Hamburg? Unabhängig davon, dass andere Parlamente strukturell nicht mit der Hamburger Bürgerschaft vergleichbar sind, macht es grundsätzlich Sinn, sich zu überlegen, welche Vor- oder Nachteile eine solche Verlängerung mit sich bringen würde, außer natürlich, dass die Gewählten länger in ihrem Amt bleiben. Tatsache ist, wie Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren der Regierungskoalition, hinreichend bekannt sein wird, dass die Akzeptanz einer gewählten Regierung bei der Bevölkerung Jahr für Jahr sinkt. Schon vor diesem Hintergrund ist es kein richtiger Schritt, wenn die Zeit noch um ein Jahr verlängert wird. Ich befürchte, wenn man heute die Hamburgerinnen und Hamburger fragen würde,
würden viele von ihnen sagen, dass die vier Jahre eigentlich schon ausreichen.
Glaubt man jedenfalls den Umfragen, dann haben Sie es mit Ihren bisherigen schwarz-grünen Glanzleistungen geschafft, dass die Mehrheit in Hamburg sich eine andere Regierung wünscht. Unabhängig davon ist festzuhalten, dass keine Hamburgerin und kein Hamburger diesen Bürgermeister, der jetzt leider nicht da ist, gewählt haben. Trotz der nur vierjährigen Periode müssen wir noch fast zwei Jahre mit einem nicht vom Wähler legitimierten Bürgermeister leben; das ist doch furchtbar.
Aber keine Sorge, Sie sind nicht die schlechtesten, die Bundesregierung hat es sogar geschafft, innerhalb von zwei Monaten jegliche Akzeptanz zu verspielen. Ich kann natürlich nicht für eine Verlängerung sein, ganz und gar nicht. Gesetzesänderungen brauchen Zeit, aber vier Jahre sind meines Erachtens genug.
Sehr beachtlich ist auch der Wandel in der GAL. Noch in der letzten Legislaturperiode waren Sie Opposition und als solche strikt gegen eine Verlängerung. Nunmehr besteht dort plötzlich der Wunsch nach einer Verlängerung und von der GAL ist zu hören, bei Großprojekten seien vier Jahre häufig nicht ausreichend. Da fragt man sich, welche Großprojekte überhaupt gemeint sein sollen, für die dringend noch ein Jahr mehr benötigt wird. Wenn man sich zum Beispiel ansieht, wie von der Regierungskoalition das Großprojekt Schulreform angepackt wurde, dann wären fünf Jahre auch nicht ausreichend gewesen, um das zu schaffen.
Eigentlich ist es gang und gäbe, dass nach einem Regierungswechsel die begonnenen Großprojekte fortgeführt werden. Bekanntlich wurden in Hamburg auch die Großprojekte Moorburg und Elbvertiefung fortgeführt. Lediglich die jetzige Bundesregierung hat es geschafft, das Großprojekt "Ausstieg aus der Atomkraft" nicht fortzuführen, eine sehr unrühmliche Ausnahme. Aber das vermeintliche Argument der Großprojekte verfängt beim genaueren Hinsehen nicht. Eine Verlängerung der Legislaturperiode kann auch nicht mit dem Argument legitimiert werden, wie Sie es taten, verehrter Kollege Heinemann, dass heute Volksentscheide die Einflussnahme der Bürger auch zwischen den Wahlen ermöglichen. Ja, die direkte Demokratie boomt in Hamburg, anhand des Schulentscheids ist dies wieder einmal deutlich geworden. Es gibt also verstärkt den Wunsch der Bürgerinnen und Bürger, bei wichtigen und großen politischen Entscheidungen mit eingebunden zu werden.
Und dieses Verlangen soll nun zurückgestoßen werden? Ich möchte in diesem Zusammenhang an die schwammigen Andeutungen des Bürgermeisters in seiner sogenannten Regierungserklärung erinnern. Danach ist zu befürchten, dass uns demnächst noch weitere Änderungswünsche im Hinblick auf Volks- und Bürgerentscheide ins Haus stehen. Vielleicht können Sie dazu noch etwas sagen.
Bitte bedenken Sie, das verstärkte Nutzen der direkten Demokratie ist auch immer eine deutliche Kritik des Souveräns an denen da oben.
Volksentscheide sind weder eine bessere Form der Demokratie noch eine Alternative zum allgemeinen Wahlrecht. So lange wir in einer repräsentativen Demokratie leben, sind Wahlen das wichtigste Instrument zur Willensbildung der Bürgerinnen
und Bürger und das höchste legitime Mittel für die Politik.
Trotz der von Ihnen gerühmten Vorteile, Herr Heinemann, muss man unter dem Strich sagen, dass die Verlängerung der Wahlperiode einen Demokratieverlust für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet.
Eine Entscheidung über die Verlängerung der Wahlperiode kann und darf gegen eine Mehrheit der Bevölkerung nicht beschlossen werden. Das Parlament muss die Bevölkerung bei dieser Entscheidung einbinden und mitnehmen. Wenn dies nicht geschieht, wird es nur zu einer weiteren Politikverdrossenheit kommen. Eine Verlängerung der Wahlperiode bedarf daher einer längeren Diskussion, auch in der Stadt. Eine solche Entscheidung muss von den Menschen mitgetragen werden, die von dieser Reform besonders betroffen sind. Das sind die Bürgerinnen und Bürger der Stadt, denen ein Verlust von Demokratie droht; dies sollten Sie nicht vergessen. – Danke sehr.