Matthias Czech
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Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir sind uns darüber einig, dass die Rechtschreibung in Hamburger Schulen verbessert werden muss.
Viele Bereiche der Kommunikation spielen sich in den Bereichen der Schriftsprache ab, seien es nun eine E-Mail, eine SMS oder eine Nachricht im Chat. Schriftliche Kommunikation ist wichtiger
denn je. Wir haben uns Anfang Dezember letzten Jahres, darauf sind Sie eingegangen, im Rahmen einer Expertenanhörung über den Deutschunterricht an den Grundschulen informieren lassen und uns damit auseinandergesetzt. Kurz danach wurde dann Ihr Antrag veröffentlicht. Nun frage ich mich, wie Sie diese Anhörung ausgewertet haben und ob Sie tatsächlich zugehört haben.
Wie können Sie sonst diesen eklatanten Unterschied erklären, der zwischen der Meinung der Experten und dem, was in Ihrem Antrag steht, zu lesen ist.
Ein kleines Beispiel für das Phänomen, dass man nur das hören will, was man gern hören möchte, haben wir sogar schon lesen können. Wir bekamen eine E-Mail von "Wir wollen lernen", die die Debatte zusammenfasste. Einheitlich sollte hier, laut des Netzwerks von Herrn Dr. Scheuerl, gesagt worden sein, die Experten forderten, man müsse den Bildungsplan ändern. Die Zusammenfassung ist falsch, da muss man nicht einmal die 60 Seiten Protokoll lesen,
denn da ist – für mich jedenfalls – ein einmaliger Vorgang passiert. Die Experten schickten dem Schulausschuss einen Brief, in dem sie empört feststellten, dass ihre Positionen einseitig verfärbt und sachlich falsch dargestellt wurden.
Ich darf daraus vorlesen:
"Es wurde mehrheitlich KEINE Veränderung des gegenwärtigen Bildungsplans gefordert. Dessen Vorgaben wurden sogar explizit von mindestens vier der sieben Experten als fachlich fundiert und als gute Grundlage für die Unterrichtspraxis bewertet."
Da wundere ich mich schon, wie Sie zu dieser Einschätzung kommen.
Also lassen Sie uns festhalten: Die Mehrheit der Experten sagt, dass eine Veränderung des Bildungsplans nicht notwendig sei, sondern sieht ihn als gute Grundlage an. Und so mal eben kann man einen Bildungsplan auch nicht ändern. Der Atlas von Bildungsplänen setzt neben der Einsetzung einer Bildungsplankommission, die den Plan ausarbeitet, voraus, dass die Kammern der Eltern, Leh
rer und Schüler diesen besprechen und Änderungsvorschläge formulieren können. Danach steht dann eine weitere Überarbeitung an, und dann beschließt die Deputation den Plan. Das strukturierte Verfahren dauert mindestens ein Jahr. In der ganzen Zeit hat sich jedoch am Unterricht noch gar nichts geändert.
Das macht wohl nichts, okay. Aber die noch interessantere Frage ist, ob ein Bildungsplan denn tatsächlich den Unterricht ändert. Da kann ich Ihnen als Lehrer sagen: auf den ersten Blick, nein. Was braucht nämlich ein Bildungsplan? Er braucht eine klare Konkretisierung. Genau das macht der Senat, indem er das Landesinstitut auffordert, eine Handreichung zu erarbeiten,
die den Lehrern und Lehrerinnen eine Konkretisierung der Bildungspläne an die Hand gibt und Fortbildungsmaßnahmen anbietet, denn darum geht es auch.
Genau das hat unser Senat gemacht. Gleich zu Beginn der Senatsbefragung konnte der Schulsenator ein überzeugendes und umfangreiches Konzept zur sofortigen Verbesserung der Rechtschreibung vorstellen. Neben Erläuterungen für einen guten Rechtschreibunterricht wird es Fortbildungsmaßnahmen geben. Die Fachleitungen Deutsch an den Schulen werden durch Regionalkonferenzen fortgebildet und können zügig ihre Kolleginnen und Kollegen, die das Fach unterrichten, informieren. Es geht also nicht darum, mit großen Effekten mal eben einen angeblich falschen Bildungsplan zu verändern und damit nichts für die Schulen zu ändern, sondern es geht darum, zügig und auch nachhaltig zu handeln.
Dazu gehört auch die Einführung eines Kernwortschatzes, der für die Schulen verbindlich ist und Kindern und Lehrkräften eine sichere Orientierung bietet. Dieser soll rund 800 Wörter umfassen. Hier sind wir allerdings nicht deckungsgleich mit Ihrem Antragspunkt Nummer eins. Wir wollen keinen Grundwortschatz, der in allen Schulen absolut gleich ist, sondern die Schulen sollen ihn neben dem Kernwortschatz, der Wörter enthalten soll, an denen man die Rechtschreibung gut lernen kann, um mindestens 50 Prozent erweitern können. Auch damit wollen wir den unterschiedlichen Lebenswelten der Kinder gerecht werden.
Unser Kernwortschatz unterscheidet sich also davon, dass wir nicht sagen, wir wollen stur Wörter auswendig lernen lassen, die man paukt wie die Vokabeln, sondern dass man lernt, wie man Recht
schreibung gut darstellen und lernen kann und Wörter kennt, mit denen man sich als Kind helfen kann.
Diese regelhaften Wörter werden bereits im Kernwortschatz der Bildungspläne der BSB enthalten sein. Hiermit werden wir mit der bewährten, bundesweit geschätzten "Hamburger Schreibprobe" ein verlässliches Instrument etablieren, um Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern eine sichere Rückmeldung über die Entwicklung der Rechtschreibleistungen zu geben.
Was wir nicht machen werden: Wir werden an den Schulen keinen Glaubenskrieg anzetteln über die beste Methode. Wir wissen, dass meist unterschiedliche Methoden guten Unterricht ausmachen und Lehrerinnen und Lehrer auf unterschiedlichen Wegen zu guten Ergebnissen kommen. Eine Sache ist ganz klar, und da hilft dann auch wieder Lesekompetenz: Ein Unterricht, der monatelang oder gar jahrelang nicht auf die richtige Rechtschreibung achtet, ist in Hamburg nicht zulässig. Punkt. Das regelt eindeutig der Bildungsplan. Die Konkretisierung erfolgt durch diese Handreichung, dann kann das auch nicht mehr passieren. Punkt 3 Ihres Antrags entfällt somit auch.
In Punkt 2 sprechen Sie von einer einheitlichen Anlauttabelle. Auch die ist nicht sinnvoll. Eine Anlauttabelle ist kein Werkzeug des Rechtschreiblernens. Sie dient den ersten Experimenten der Lautund Buchstabenzuordnung, da kann man Unschärfen ertragen. Außerdem muss man davon ausgehen, dass jeder Unterricht oder jede Fibel, egal, nach welchem Konzept sie aufgebaut ist, eine Anlauttabelle enthalten wird. Sollen wir dann die Lehrerinnen und Lehrer auffordern, diese Anlauttabelle herauszureißen und die neu laminierte Anlauttabelle der Behörde einzulegen, die mit dem Konzept des Schulbuchs nicht übereinstimmen wird? Ich stelle mir da die Frage, wie das laufen soll.
Festzuhalten bleibt, dass unsere Lehrerinnen und Lehrer gute Arbeit machen und auch bei Kindern aus bildungsfernen Elternhäusern zu guten Ergebnissen kommen. Die Schulen sind auf dem richtigen Weg, und darauf bauen wir auf. Wir wollen sie durch unsere Maßnahmen unterstützen und nicht behindern. In Hamburg haben wir einen guten Bildungsplan, der guten Unterricht ermöglicht.
Im Bereich der Rechtschreibung hat der Schulsenator zügig reagiert und Konkretisierungen und Verbindlichkeiten schnell auf den Weg gebracht.
Wir lehnen Ihren Antrag ab. Der Senat hat in vielen Punkten schon weiter gearbeitet als Sie vorschlagen. Maßnahmen, die langwieriges Verwaltungshandeln als Selbstzweck vorsehen, lehnen wir ab. Außerdem wollen wir keinen Glaubenskrieg über
falsche oder richtige Lehrmethoden führen, nur weil irgendein "Spiegel"-Artikel darüber schreibt.
Die Lehrerinnen und Lehrer leisten gute Arbeit an unseren Schulen; wir unterstützen sie dabei und geben ihnen Hilfsmittel und Werkzeuge an die Hand. Unsere Schulen sind gut, und zwar durch die Vielfalt ihres Angebots. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Damen und Herren! Frau von Berg, wir müssen unsere Schulen gerechter gestalten, da haben Sie vollkommen recht. Uns ist bewusst, dass dies ein langer und auch schwieriger Prozess ist. Unsere Perspektive muss es sein, dass der Lernerfolg der Kinder nicht mehr in einem derartigen Maße wie jetzt vom sozialen Hintergrund der Eltern abhängig ist. Mit einer Vielzahl von Maßnahmen haben wir uns auf den Weg gemacht, dieses Ziel zu erreichen. In den letzten Jahren konnte durch viele Verbesserungen wie Ausstattung der Schulen mit mehr Lehrkräften, mit kleineren Klassen, mit mehr Ganztagsschulen und Ganztagsangeboten der Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler deutlich gesteigert werden. Allerdings haben viele Schülerinnen und Schüler – darauf haben Sie hingewiesen – in benachteiligten Stadtteilen noch sehr große Lernrückstände.
Diese Lernrückstände können die Schulen allein und durch einzelne und isolierte Maßnahmen jedoch nicht beheben. Deshalb hat Senator Rabe das Projekt "D 23" gestartet. Ich möchte kurz einschieben, dass der Senator gern an der Debatte beteiligt gewesen wäre, er allerdings an einer Delegationsreise der KMK nach Israel teilnimmt und dadurch verhindert ist.
Zurück zu den 23 Schulen in den besonders belasteten Gebieten. Den Schülerinnen und Schülern dort sollen durch gezielte und nachhaltige Förderung bessere Chancen eröffnet werden. Dazu wird mit aufeinander abgestimmten Maßnahmen eine Weiterentwicklung der schulischen Angebote, ihrer Qualität und ihrer Organisation angestrebt. Hierzu gehören diverse Maßnahmen. Die Ressourcen für pädagogische Arbeit werden verstärkt, die Elternarbeit wird gestützt und zahlreiche Baumaßnahmen werden realisiert, aber auch die Möglichkeit der Schulzeitverlängerung soll vorgesehen werden. Es werden also Konzepte geprüft und entwickelt wie beispielsweise jahrgangsübergreifendes Lernen, und sogar flexible Eingangsstufen können dort beinhaltet sein. Wir setzen uns gezielt für die Schülerinnen und Schüler ein, die besondere Förderung brauchen. In einem pädagogischen
Gesamtkonzept ermöglichen wir hier auch eine unter Umständen verlängerte Schulzeit.
Aber es geht bei den "D 23"-Schulen auch darum, hier eine ganz neue Schulkultur für die Schüler, für die Eltern und für die Lehrer zu entwickeln. Dies funktioniert nicht durch eine Einzelmaßnahme, sondern nur durch ein abgestimmtes Konzept. So sollen die Schulen unter anderem eigene Bildungspläne entwickeln. Ich erachte es als sinnvoll, den Schulversuch "D 23" erst einmal abzuwarten und auszuwerten.
Alle Schulen haben bereits jetzt die Möglichkeit, ihren Unterricht jahrgangsübergreifend zu organisieren. Das setzt allerdings eine hohe Kompetenz der Lehrerinnen und Lehrer in der Gestaltung ihres höchst individualisierten und differenzierten Unterrichts voraus. Das geht nicht aus dem Stand heraus. Wir kennen die sehr ambivalenten Ergebnisse aus anderen Bundesländern, die uns das beweisen. Wir wollen keine Schnellschüsse auf diesem Gebiet.
Die im Schulgesetz formulierten, diversen Möglichkeiten des reformorientierten Unterrichts finden wir in Ordnung, allerdings muss es auch wohlorganisiert sein. Eine generelle Erweiterung der Flexibilisierung der Schulzeit lehnen wir ab. Wir werden nicht durch die Hintertür die Primarschule wieder einführen, wir wollen keine neue Schulstrukturdebatte, und wir stehen deshalb weiterhin für den Schulfrieden.
Für den einzelnen Schüler oder die einzelne Schülerin gibt es immer noch die Möglichkeit, eine Klassenstufe zu überspringen oder zu wiederholen. Den Wunsch können dabei die Eltern äußern. Die Entscheidung, zu überspringen, treffen sie gemeinsam mit der Schule. Bei der Wiederholung entscheidet aus guten Gründen die Schulaufsicht.
Wir lehnen den vorliegenden Antrag nicht nur bezüglich der generellen Flexibilisierung der Grundschulzeit ab. Unterschiedliche Einstellungstermine werden wir auch nicht mittragen. Stattdessen fördern wir die Zusammenarbeit von Schulen und Kitas bei der vorschulischen Bildung und Erziehung. Hier gibt es gute Beispiele in der Stadt, die verstetigt und weiterentwickelt werden müssen.
Insgesamt fehlt mir in dieser Debatte die Verbesserung der frühkindlichen Bildung und Erziehung. In der Grundschulzeit ist es eigentlich schon zu spät. Deshalb dienen unsere Maßnahmen vielmehr der Krippe und der Kita, und zwar nicht nur wegen der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Sie sind eine Bildungsoffensive für mehr Chancengerechtigkeit. Mit dem Modell "Kita Plus" stärken wir beispielsweise durch mehr Ressourcen und Sprachförderung die Elementarbildung der Kinder in sozial benachteiligten Regionen.
Insgesamt finden wir im Antrag der GRÜNEN keine Verbesserung für die Schülerinnen und Schüler unserer Stadt, sondern eine Gefährdung des Schulfriedens. Wir lehnen Ihren Antrag deshalb ab. – Danke.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau von Treuenfels!
"Aufgabe des Deutschunterrichts in der Grundschule ist es, den Schülerinnen und Schülern eine grundlegende sprachliche Bildung zu vermitteln, damit sie in gegenwärtigen und zukünftigen Lebenssituationen handlungsfähig sind."
So formuliert es der Bildungsplan Deutsch für die Hamburger Grundschulen, und ich bin mir sicher,
dass unsere Grundschulen auch so arbeiten. Das Beherrschen der Rechtschreibung ist, Sie haben darauf hingewiesen, ein wichtiger Bestandteil, um überhaupt an dieser Gesellschaft teilhaben zu können. Dabei geht es nicht nur darum, dass ein Rechtschreibfehler ein Ausschlusskriterium ist, wenn man eine Bewerbung schreibt, sondern dass nur das, was man richtig geschrieben hat, auch ernst genommen wird. Wer nicht richtig schreiben kann, wird nicht richtig wahrgenommen.
Die Grundlagen für eine solide Rechtschreibung müssen in den ersten Schuljahren gelegt werden; darauf haben Sie vollkommen richtig hingewiesen. Dazu gehört, dass die Kinder ein Rechtschreibgespür bekommen, dazu gehört auch ein Rechtschreibgrundwortschatz, und auch ein Grundwissen über die richtigen Schreibungen sollte bekannt sein. Das Erlernen der richtigen Rechtschreibung ist aber nicht in der Grundschule zu Ende; Sie haben auf die Untersuchung der Zehntklässler hingewiesen. Ich kann Ihnen aus eigener Erfahrung sagen, dass wir auch in der Mittelstufe noch viel an der richtigen Rechtschreibung der Schülerinnen und Schüler arbeiten, und dies teilweise unabhängig davon, welchen Erstleselehrgang die Kinder hatten.
Zu einer guten sprachlichen Ausbildung gehört eine solide Rechtschreibung. Dafür setzen wir uns ein. Die Anträge der FDP und der CDU gehen zurück auf eine Titelstory des "SPIEGEL" in der Sommerpause. Mit großem Aufwand wurde von der Rechtschreibkatastrophe gesprochen und zumindest im Leitartikel der Eindruck vermittelt, das läge alles nur an der Reichen-Methode. Als Reaktion kamen dann die Anträge von CDU und FDP. Nun entsteht bei Ihnen leider der Eindruck, dass, wenn man dem Antrag zustimmen und die Reichen-Methode verbieten würde, das gesamte Problem der schlechten Rechtschreibung gelöst sei. Ich glaube, das ist gar nicht Ihr Ansinnen, aber es kommt ein bisschen so rüber. Ich finde es auch schwierig, Verbote aufzustellen, um irgendetwas besser zu machen.
Wir haben es bei einem anderen Beispiel erlebt. Und zwar war, als die Primarschule eingeführt wurde, es eine Zeitlang verboten, Diktate zu schreiben.
Auf jeden Fall waren Diktate nicht mehr vorgesehen, so habe ich es in der Antwort auf die Anfrage gelesen, auch wenn ich nicht glaube, dass sich alle daran gehalten haben.
Ich möchte dieses Beispiel zur Verdeutlichung nutzen. Ich glaube nicht, dass wir gut auftreten, wenn wir Dinge verbieten. Wir geben den Hamburger
Schulen eine gewisse Freiheit in der Gestaltung ihres Unterrichts, das ist so festgelegt im Schulgesetz. Die Bildungspläne bilden das Fundament, aber über die einzelne Umsetzung entscheidet die Lehrerkonferenz.
Wir verlassen uns also auf ein hohes Maß an Kompetenz an den Schulen. Das ist auch richtig so, denn wir sprechen häufig davon, wie unterschiedlich die Schülerinnen und Schüler in unserer Stadt sind, wie unterschiedlich die Schulen, aber auch die Lehrerinnen und Lehrer sind. Die einzelnen Schulen sind darauf angewiesen, die Startvoraussetzungen ihrer Erstklässler vor Ort zu kennen und sich für die für sie beste und geeignetste Leseund Schreiblernmethode zu entscheiden. Das ist auch in Verbindung mit der von Gesellschaft und Politik gewollten Individualisierung keine leichte Entscheidung für die Schulen, das ist unstrittig. Viele gute Entwicklungen in der Hamburger Schullandschaft wären aber durch eine behördliche Festlegung einer spezifischen Methode nie möglich gewesen. Viele Schulpreise wären nie nach Hamburg gekommen, wenn wir nicht methodische Freiheiten erlaubt hätten.
Wir wollen keinen Erstleseunterricht, der vollkommen auf einen Lehrgangsunterricht verzichtet. Wir gehen auch nicht davon aus, dass ein Erstleseunterricht, der ausschließlich mit der Anlauttabelle arbeitet, sinnvoll ist. Dies entspräche aber auch nicht den Vorgaben des Bildungsplans.
Lassen Sie uns gemeinsam und unaufgeregt beraten, wie guter Erstleseunterricht aussehen sollte. Dabei muss es auch darum gehen, welche Teile der Reichen-Methode ein Hilfsmittel sein können. Die Anlauttabelle findet man zum Beispiel auch in vielen Lehrgängen, die klassisch nach dem analytisch-synthetischen Verfahren arbeiten. Hier haben uns die Verlage vorgemacht, wie sich die unterschiedlichen Ansätze ergänzen können, um so möglichst vielen Kindern mit unterschiedlichsten Voraussetzungen die besten Lernchancen zu ermöglichen. Wir sollten aber auch darüber beraten, ob die Orientierung und die Vorgaben im Bildungsplan Deutsch deutlich genug sind. Müssen wir an einigen Stellen genauere Zielsetzungen formulieren, dann können wir das tun. Wir können uns aber nicht vorstellen – ich jedenfalls kann es nicht –, dass nach Abschluss der Diskussion an allen Schulen gleichförmig unterrichtet wird. Eine zu starre Festlegung ermöglicht nur noch in Grenzen die erforderliche Differenzierung und Individualisierung von Unterricht, sie entspricht nicht der Heterogenität unserer Schulen und ihrer Schülerinnen und Schüler.
Wir stehen einer sachlichen Debatte nicht im Weg. Lassen Sie uns gemeinsam beraten, gerne auch mit Experten. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Im vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion wird von einer gerechten Beitragsbemessung gesprochen. Das finde ich schon erstaunlich. Schließlich wurde der Beitrag für die Kita-Gebühren unter Ihrer Regierungsverantwortung erhöht. Diese Ungerechtigkeit haben wir abgeschafft. Sie haben die ganztägige Betreuung an Schulen in wissentlicher Unterfinanzierung organisiert, die SPD hat es geändert.
115 Millionen Euro jährlich, das sind 30 Millionen Euro mehr als von Schwarz-Grün geplant. Sie haben den Rechtsanspruch garantiert. Mehr Gerechtigkeit zu fordern, wenn man für Studiengebühren, Büchergeld und erhöhte Kita-Gebühren steht, ist schon erstaunlich. Da haben Sie sich als Partei der Bildungsgebühren sichtlich profiliert.
Ihr Antrag geht auch in Richtung der Familienpolitik. Da können wir einen Blick auf die Plakate der letzten Tage werfen.
Mehmet, habe ich, keine Panik.
Wenn man sich die Plakate anschaut, dann wirft man einen schönen Blick auf Ihre Familienpolitik. Man sieht eine Frau, die von Kindern träumt und vom Kinderglück, so schön und so klischeehaft. Das Beste ist, dass darüber vier Männer und eine Frau diskutieren.
Jetzt zum Thema mehr Gerechtigkeit. Sie sprechen davon, dass Pauschbeträge bei der GBS eingerechnet werden. Warum hat das eigentlich nicht
Ihr Sozialsenator gemacht? Jetzt ist er Fraktionschef, aber damals hätte er das machen können.
Vielleicht hat er damals schon erkannt, dass damit faktisch mehr Ungerechtigkeit geschaffen wird. Paragraf 33b Einkommensteuergesetz sieht vor, dass behinderte Menschen 310 Euro bis 1420 Euro von ihrem zu versteuernden Einkommen pauschal absetzen können, und das ist richtig. Dann wird für die Berechnung der Beiträge für die Kita und für die Randund Ferienzeiten Paragraf 82 des SGB XII angewendet. Hier regelt ein Bundesgesetz eindeutig, dass sogenannte Pauschbeträge zum Nettoeinkommen hinzugezählt werden müssen. Beiträge für Kita und GBS werden also abhängig vom Einkommen gesehen. Und in diesem Falle muss man auch, wenn man sich die Abhängigkeit der Eltern ansieht, sich nicht die Eltern als solche anschauen, sondern ihr Einkommen, wenn man tatsächlich von Gerechtigkeit spricht.
Deshalb darf dieser Pauschbetrag nicht bevorzugt werden gegenüber anderen Pauschbeträgen. Würde man hier eine Gruppe herausnehmen, machte man ein Fass ohne Boden auf und schaffte scheinbare Gerechtigkeit und tatsächliche Ungerechtigkeit. Ich halte diesen Effekt für vertretbar, denn nach meinen Berechnungen – vielleicht haben Sie andere Berechnungen – kommen wir im höchsten Fall auf einen Betrag von 27 Euro.
Das entspricht keinem Viertel der steuerlichen Ersparnis, und ich bin vom extremsten Fall ausgegangen. Im Einzelfall – darauf hatten Sie richtig hingewiesen, Herr de Vries – gilt weiterhin, dass zumutbare Belastungen immer noch geregelt werden können.
Abschließend gilt festzuhalten: Wir betreiben eine gerechte Familienpolitik, Sie hingegen tun so als ob. Die Gebühren sind gering. Eine achtstündige Beschulung und Betreuung ist möglich und steht jedem zu. Aus diesen und den anderen dargelegten Gründen hält die SPD den Antrag für nicht gerechtfertigt und lehnt ihn daher ab. – Schönen Abend noch.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Frau von Treuenfels, ich finde es gut, dass wir beide ein Interesse daran haben, allen Schülern den besten Weg zum höchstmöglichen Abschluss in Deutschland zu ermöglichen, dem Abitur. Das ist auch der Grund,
warum wir Ihrem Antrag mit Überzeugung zustimmen können. Es passiert nicht häufig, dass wir ohne Weiteres eine Zustimmung erteilen.
Unser Ziel ist es, allen Schülern, die den Willen und das Potenzial dazu haben, den besten Weg zum Abitur zu bereiten. Deshalb haben wir uns dafür eingesetzt, dass alle Stadtteilschulen Oberstufen haben. Diese Oberstufen sind beliebt, bei den eigenen Schülern, aber auch bei den Schülern des Gymnasiums. Dabei geht es den Schülern nicht immer nur darum, wie gerade vorgestellt, dass sie es nicht schaffen können, manchmal geht es auch darum, dass man vielleicht die Lerngruppe wechseln oder wegen eines interessanten Profils wechseln möchte. Und was ganz wichtig ist: Häufig steht die Entscheidung der Schülerinnen und Schüler dahinter, denn sie sind in einem Alter von 15 bis 16 Jahren, das heißt, hier geht es, nachdem wir uns ganz viel mit dem Elternwahlrecht beschäftigt haben, auch darum, den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zu geben, über ihren eigenen Bildungsweg zu entscheiden.
Wir haben gerade der jüngsten Studie entnehmen können, dass die Schülerinnen und Schüler mit dem achtjährigen Abitur zu guten Ergebnissen kommen; das hat uns gefreut. Besonders gefreut hat es uns, weil dadurch deutlich wird, dass die Kolleginnen und Kollegen am Gymnasium sehr gute Arbeit geleistet haben. Trotz alledem wissen wir, dass das nicht für alle der richtige Weg ist.
Schon lange wissen wir, dass auch Schülerinnen und Schüler nicht nur in der Stadtteilschule, sondern auch in der Oberstufe des Gymnasiums und der Gesamtschule noch ihren Weg gefunden haben, das Abitur zu machen. Für viele war es die Möglichkeit, nach der zehnten Klasse doch noch zum Abschluss zu kommen. Eine andere Möglichkeit war, Teile der Oberstufe am Gymnasium zu wiederholen, und genau das halten wir pädagogisch für falsch.
Manchmal ist es wichtig, neue Strukturen zu schaffen. Ich hatte die Möglichkeit, mit einer Schülerin zu sprechen, die vor zwei Jahren den Weg aus der zehnten Klasse des Gymnasiums an die Oberstufe meiner Stadtteilschule gefunden hat; genau der Fall, um den es uns geht. Ich fragte sie, wie das denn für sie gewesen sei. Sie antwortete: Zunächst war es nicht schön, denn ich kam aus der zehnten Klasse und dachte, ich würde nur noch zwei Jahre bis zum Abitur brauchen. Eine zwölfte Klasse gab es bei uns aber noch gar nicht – die Oberstufe wurde erst neu eingerichtet –, es gab nur eine elfte Klasse. Ich fragte sie nach den Gründen ihres Wechsels. Einer der Hauptgründe war,
dass sie Mitte der zehnten Klasse festgestellt hatte, dass es mit dem Abitur offensichtlich nichts mehr wird. Und dann passierte das, was man kennt, man resigniert. Sie sagte, sie habe den Unterricht nicht mehr regelmäßig besucht, keine Hausaufgaben mehr gemacht, sich immer seltener beteiligt und die Arbeiten seien immer schlechter ausgefallen. Der Wechsel in die elfte Klasse unserer Stadtteilschule war dann auch ein Weg, überhaupt mal wieder in Schule anzukommen, sich daran zu gewöhnen, was es heißt, wieder etwas von sich selbst zu erwarten. Sie sagte – und das hat mich gefreut –: Ihr gebt mir Zeit dafür, Themen wirklich zu durchdenken und mich mehr mit ihnen auseinanderzusetzen, sie auch einmal zu wiederholen, ich fühle mich hier nicht mehr ständig überfordert. Ich glaube, das ist ein Weg, den wir Schülerinnen und Schülern ermöglich müssen. Sie sollen das Gefühl haben, dass Schule auch ein Ort zum Verweilen und vielleicht sogar zum Wohlfühlen ist, auch in der Oberstufe.
Um das Fallbeispiel zu Ende zu bringen: Die Schülerin wird demnächst bei uns das Abitur machen, und wie es aussieht, mit einem sehr guten Abschluss; das freut mich.
Wir haben uns bei der Frage über den Zugang zur Oberstufe an der Stadtteilschule Gedanken gemacht, was das für die Stadtteilschulen bedeutet. Besteht nicht die Gefahr, dass wir wieder einen Notausgang schaffen und die Stadtteilschule ein Reparaturbetrieb wird?
Werden die Eltern nicht überlegen, ihr Kind dann doch am Gymnasium anzumelden, wenn nach der zehnten Klasse geschaut werden kann, ob es nicht eher etwas an der Stadtteilschule wird? Das kann durchaus sein. Ich weiß nicht, ob die Strategien mancher Eltern so weit gehen; ich glaube es nicht. Aber wir treffen heute eine Entscheidung für die Schülerinnen und Schüler, und die kann man nicht dafür bestrafen, dass ihre Eltern voreilig oder falsch gehandelt haben. Natürlich würde ich mich freuen, wenn Eltern von vornherein sagen würden: Diese Stadtteilschule ist eine Schule für alle Kinder, ich bin der festen Überzeugung, dass mein Kind hier so differenziert gefördert wird, dass es auch, wenn es manchmal Probleme in der Schule hat, zu einem guten Abschluss kommen kann. Das können wir nicht von allen Eltern erwarten, wir können aber die Möglichkeit schaffen, dass ein solcher Wechsel für Einzelfälle möglich ist. Deshalb werden wir dem Antrag zustimmen.
Es ist viel durch die Presse gegangen. Da ging es darum, dass damit die Stadtteilschulen gestärkt werden; das ist richtig. Es sollte aber nicht unser
Ziel sein, darauf zu schauen, wie wir leistungsstarke Schüler an die Stadtteilschulen bekommen, sondern es ist unsere Aufgabe, die Stadtteilschulen so mit Personal und Ressourcen auszustatten, dass sie eine gute Alternative zum Gymnasium ist. Auf diesem Weg sind wir; viele Stadtteilschulen sind das schon. Wir wollen das in allen Teilen erreichen, um überall das Bewusstsein durchzusetzen, dass es, wie Frau von Treuenfels sehr richtig sagte, ein vollwertiges Abitur ist, das ich an der Stadtteilschule erlangen kann.
Dann sind wir auf dem richtigen Weg. Wir treffen eine gute Entscheidung für Hamburgs Schülerinnen und Schüler, und wir sollten nicht vergessen, dass es die Schülerinnen und Schüler sind, die in einer sehr schwierigen Situation sind und nicht so richtig wissen, wie es weitergeht; es werden Anforderungen an sie gestellt, auch von den Eltern. Wir haben heute die Möglichkeit, ihnen einen Weg zu eröffnen, das gut bewältigen zu können. Das sollte unser Ziel sein. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lieber Herr Ritter, Sie haben eben schon gesagt – er hört gar nicht zu…
Gut, dann geht es los.
Sie folgen, das haben Sie richtig gesagt, der Debatte der letzten Bürgerschaftssitzung, und deshalb, da kann ich schon einmal vorgreifen, wollen wir Ihren Antrag genauso überweisen wie alle anderen Anträge auch, also federführend an den Schulausschuss – für Ausbildung ist die Schulbehörde zuständig – und mitberatend an den Familien-, Kinder- und Jugendausschuss.
Zum Antrag im Einzelnen. Sie haben gesagt, es gebe einen hohen Bedarf an Erzieherinnen und Erziehern; das ist richtig. Wir sind jedoch der Meinung – das ist so auch dargestellt worden vor zwei Wochen –, dass der Senat dafür sorgt, dass diese Nachfrage auch gedeckt werden kann, zum einen dadurch, dass die Fach- und Berufsschulen schon jetzt eine höhere Ausbildungskapazität vorweisen, aber auch durch die Möglichkeit der berufsbegleitenden Ausbildung.
Eine Idee Ihres Antrags ist es, die Ausbildung zu verkürzen, um dann mehr gut ausgebildete Fachkräfte zu bekommen. Das ist meines Erachtens auch dadurch zu erreichen, indem man fertig ausgebildete sozialpädagogische Assistentinnen und Assistenten einstellt und sie berufsbegleitend eine verkürzte Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher absolvieren lässt. Das würde vier Jahre dauern; da hätten wir auch eine Verkürzung. Vielleicht ist auch das eine Möglichkeit.
Ein weiteres Motiv Ihres Antrags ist die größere Praxisnähe. Ich habe nachgeschlagen: Schon jetzt enthält die Erzieherinnenausbildung 1300 Praxisstunden. Diese sind, wenn ich das richtig verstanden habe, in Sequenzen organisiert. Dahinter steckt die Idee, dass die Auszubildenden die vielen verschiedenen Tätigkeitsfelder ihres späteren Berufsfelds kennenlernen. So ein Erzieher ist schließlich nicht nur für die Kitas zuständig. Ich weiß nicht recht, wie das ein Ausbildungsbetrieb hinbekommen kann; das müsste man sicherlich organisieren in einer dualen Ausbildung.
Schwierigkeiten habe ich mit dem Punkt Ausbildungsvergütung. Klar, das ist immer ein Anreiz. Die Frage ist aber, wie ich das refinanziere. Nun wäre es klassisch so, dass man das auf die Be
treuer-Kind-Relation anrechnen würde; das möchten Sie nicht so gerne. Dann ist für mich allerdings die Frage, wo die Gegenfinanzierung bleibt.
Ganz zum Schluss weise ich darauf hin, dass ich es etwas problematisch fände, wenn Hamburg aus der KMK-Strategie, die Erzieherinnen- und Erzieherausbildung zu vereinheitlichen, ausscheren und einen Sonderweg wählen würde, zumal der Senator gerade den Vorsitz führt. Das ist vielleicht ein bisschen schwierig.
Insgesamt kann ich feststellen, dass die Fachschulbildung jetzt schon Vorteile einer dualen Ausbildung bietet, ohne manche ihrer Nachteile aufzuweisen. Dennoch werden wir einer Überweisung gern zustimmen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Erst einmal möchte ich eine Feststellung treffen: Ich freue mich darüber, dass wir mehr Erzieherinnen und Erzieher brauchen; das ist ein gutes Zeichen. Es ist ein Zeichen dafür, dass wir mehr Kinder in richtige Bildungs- und Betreuungsangebote schicken und dass wir dadurch, dass wir einen Rechtsanspruch schaffen für die fünfstündige Betreuung aller Kinder ab dem zweiten Lebensjahr – egal, was ihre Eltern verdienen –, insgesamt einen höheren Bedarf erzielen. Darüber können wir uns freuen.
Ich finde aber nicht, dass eine Reform der Ausbildung ausschließlich der hohen Nachfrage geschuldet ist, sondern wir müssen uns – das haben Sie genau richtig gesagt – an die neuen Bedingungen anpassen.
Nun war eben strittig, an welchen Ausschuss das gehen soll. Für die Ausbildung ist die Schulbehörde zuständig, das HIBB in diesem Fall, also ist die BSB der richtige Ansprechpartner. Deshalb geht das federführend an den Schulausschuss und mitberatend an den Familienausschuss. Ob wir da eine gemeinsame Sitzung hinbekommen, das beraten dann Sie, das mache nicht ich.
Noch einige Punkte zu dem, was Sie gefordert haben. Es entstand so ein bisschen der Eindruck, als sei noch gar nichts geschehen. Zum einen fordern Sie mehr Ausbildungskapazitäten. Wenn ich richtig informiert bin, haben alle Bewerberinnen und Be
werber die Zulassung in die sozialpädagogischen Assistenzen beziehungsweise in die Fachschule für Sozialpädagogik erhalten. Außerdem findet bereits jetzt eine Anpassung der Ausbildungsprüfungsordnung statt. Hier sollten wir das HIBB eng begleiten. Ich glaube nicht, dass wir dem Vorschlag Baden-Württembergs folgen sollten, sondern wir haben schon – Sie haben richtig darauf hingewiesen – die Möglichkeit, dass sozialpädagogische Assistenten und Assistentinnen eine kürzere Ausbildung bekommen.
Zu den Zulassungsbeschränkungen. Wir müssen ganz genau darauf schauen, was da passiert. Es ist eine interessante Überlegung, ob man vor Ausbildungsbeginn tatsächlich bereits eine zweijährige Ausbildung abgeschlossen haben muss. Allerdings finde ich Ihre Einschätzung des Verkäuferinnenberufs ein bisschen schwierig. Für mich ist dieser Beruf durchaus ehrenwert; ich hätte so etwas nicht gesagt.
Ob man darüber nachdenken kann, das können wir noch überlegen.
Zum Schluss: Sie haben eben ganz locker gesagt, wir sollten die Ausbildungszahlen und die Zahl der zukünftigen Studentinnen und Studenten erhöhen. Hier einfach mal so den Hochschulpakt aufzubrechen, ist ein bisschen schwierig, zumal Sie dann sagen müssten, wo die Mittel dafür herkommen sollen. Insgesamt sind wir aber auf einem guten Weg. Wir können das gern gemeinsam beraten und darauf freue ich mich. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir sind uns einig, frühkindliche Erziehung und Bildung hat einen wesentlichen Einfluss auf den Lebensweg der Kinder. Gerade dazu haben wir wichtige Entscheidungen getroffen, auch in dieser Legislaturperiode. Ab 2014 gibt es einen Rechtsanspruch auf den Besuch einer Kita ab dem zweiten Lebensjahr für fünf Stunden. Es geht uns darum, bessere Bildungschancen für alle Kinder zu schaffen, egal, woher sie kommen. Wir setzen durch diese Erweiterung des Rechtsanspruchs auf mehr Integration und die sprachliche Entwicklung aller Kinder. Dazu werden wir die Kitas in den KESS-1- und KESS-2-Gebieten personell verstärken, damit wird auch die Sprachförderung unterstützt. Das sind sicherlich mehr Maßnahmen zur Chancengerechtigkeit im frühkindlichen vorschulischen Bereich als das, was wir in den letzten Jahren erlebt haben.
Nun zu Ihrem Antrag im Einzelnen: Wir können uns zunächst einmal anschauen, wie es jetzt gemacht wird. Das haben Sie eben kurz erläutert, ich möchte es ergänzen. Schon jetzt erproben Kitas und Schulen gemeinsame Bögen, die in Absprache mit den Eltern auch weitergegeben werden. In den Schulen findet dann das Entwicklungsgespräch statt und es wird ein Sprachförderbedarf festgestellt. Bei einem besonderen Förderbedarf ist der Besuch der Vorschule oder einer additiven Maßnahme verpflichtend vorgesehen und hier haben wir – das haben Sie richtig dargestellt – besondere Probleme dann, wenn Kinder noch nicht in irgendwelche Angebote eingebunden sind.
Sie stellen jetzt interessante Möglichkeiten zur Weiterentwicklung der frühkindlichen Sprachförderung vor, und zwar zum einen, indem wir den Sprachstand im dritten Lebensjahr testen. Dazu stellen sich mir einige Fragen, die zum einen technischer, aber auch inhaltlicher Natur sind. Wie können wir diese Sprachförderung organisieren? Dürfen denn die privaten Träger Zugriff auf die Daten des Einwohnermeldeamts haben? Wollen wir das
Schülerregister den privaten Trägern öffnen? Was machen wir eigentlich in den Fällen, in denen die Kinder nicht erscheinen? Zurzeit ist dafür die Schule zuständig, macht das dann der private Träger? Wer macht die Hausbesuche? Ein großes Problem stellt sich besonders an einer Stelle: Was machen wir mit den Kindern, die noch in keiner Einrichtung sind? Übernehmen dann die großen Kitas die Überprüfung? Was ist mit Kindern, die von Tagesmüttern betreut werden? Welche Rolle kann die Eltern-Kind-Zeit dann spielen? Was können wir mit den Förderzentren in den Bezirken anstellen?
Nein, es geht darum, dass das klappt. Ich habe es mir durchgelesen und sorgfältig überlegt, was passieren könnte.
Eine ganz wichtige Frage ist, was in diesem Zusammenhang in den Vorschulen passiert. Im Moment kann ich noch nicht erkennen, wie wir es vermeiden können, zwei Systeme gegeneinander auszuspielen. Das wollen wir nicht, wir wollen den Eltern die Wahlfreiheit lassen.
Sie haben inhaltlich etwas zur additiven und zur integrierten Sprachförderung gesagt und erwähnt, wie weit die Wissenschaft da schon ist. Tatsächlich sind die Wissenschaftler sich nicht in allen Bereichen vollständig einig. Auf jeden Fall müssen wir – egal, wie wir das organisieren – sehen, dass bei der Qualitätsüberprüfung der Kitas in der jeweiligen Einrichtung vor allem die Sprachförderung interessant ist.
Das war eben sehr versöhnlich, aber eine Sache wundert mich tatsächlich. Auf der einen Seite sagen Sie im Bund, wir belohnen die Eltern, die ihre Kinder zu Hause lassen. Auf der anderen Seite stellen Sie hier dar, wie wichtig es ist, die Kinder in Institutionen zu schicken. Irgendwie passt das nicht zusammen, Herr de Vries.
Um es zusammenzufassen: Inhaltlich sehe ich das als eine interessante Idee. Ich habe eine Menge Fragen dazu, wie wir das weiterentwickeln können. Ich überweise das gerne an den Ausschuss und dann machen wir weiter. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Mit dem Abschluss der Vertragsverhandlungen zwischen Verbänden, Trägern und dem Hamburger Senat haben wir bessere Bildungschancen geschaffen als je zuvor. Das sollten wir erst einmal festhalten, bevor wir anfangen zu sagen, man hätte noch dieses und jenes tun können. Das ist klar, aber man muss immer noch sehen, welche Verbesserungen wir formuliert haben. Darauf würde ich gerne eingehen.
Ich freue mich, dass nach den intensiven Verhandlungen eine Grundlage für mindestens 10 000 neue Ganztagsplätze geschaffen wurde.
Dank gilt den Senatoren und ihren Behördenmitarbeitern, die das erarbeitet haben, aber vor allem den Trägern und Wohlfahrtsverbänden, die sich bewegt haben. Hier haben sich beide Seiten zum Wohle der Kinder unserer Stadt aufeinander zu bewegt. Da muss man manchmal Kompromisse machen und improvisieren, aber ich denke, das ist gut gelungen. Festzuhalten ist, dass wir unabhängig vom Beschäftigungsstand der Eltern allen Grundschulkindern, die es möchten, bis 16 Uhr eine kostenlose Betreuung geben können. Das gab es vorher noch nie.
10 000 neue Plätze – wodurch ist das möglich geworden?
Es gibt klare Verbesserungen im Gegensatz zum schwarz-grünen Modell. Es gibt den Kooperationszwang zwischen der Schule und den Erzieherinnen und Erziehern, die am Nachmittag arbeiten werden. Man kann sich darüber unterhalten, welche Stärken und Schwächen das Kind hat, wo man weiterhelfen kann und wie man ein gemeinsames Konzept erarbeiten kann. Schule und Hort werden voneinander profitieren. Ich bin selbst Lehrer, und ich hätte mich gefreut, wenn ich schon so hätte arbeiten können. Jetzt wird die Schule zu einem ganz neuen Ort, sie wird sich verändern. Die Schule ist natürlich weiterhin der Ort, wo Apfelblüte mit Kirschblüte verglichen wird, das Einmaleins gelehrt wird, wo man mal toben kann, aber es ist auch der Ort, wo immer jemand da ist, den man um Rat fragen kann, wo Multiprofessionalität herrscht, wo mit verschiedenen Blicken auf ein Kind gesehen wird. All das, dazu noch ein warmes, gutes Essen, ist eine zweite Heimat. Wenn das nicht die Paläste der Kinder sind, dann weiß ich nicht, welche das werden sollen.
Das können wir Lehrerinnen und Lehrer nicht allein, das weiß ich aus eigener Erfahrung. Wir brauchen die Kompetenz der Erzieherinnen und Erzieher aus dem Hortbereich, die Übungsleiterinnen, Trainer, Trainerinnen und Sozialarbeiterinnen aus der Jugendhilfe, all diese brauchen wir, diese Multiprofessionalität. Das wird durch das pädagogische Budget möglich, das wir geschaffen haben – auch eine Verbesserung gegenüber der alten Planung. Die Jugendhilfe wird zur dritten Säule.
Es gab Unmut, das haben wir durchaus gehört, als es darum ging, dass die nachmittägliche Betreuung der Vorschülerinnen und Vorschüler nicht kostenlos ist. Das verwundert mich ein bisschen, denn das parallele Angebot von Kita und Vorschule ist in Hamburg bekannt, und genauso bekannt ist, dass es wettbewerbsneutral organisiert werden soll. So gibt es auch Kosten, und die Kosten werden genauso hoch sein wie im Kita-Bereich. Übrigens ist das nicht ganz neu. In der Schriftlichen Kleinen Anfrage 20/1484 von Frau von Berg und Frau Blömeke findet man auf die Frage zur Gleichbehandlung von Elementarkindern folgende Antwort:
"Ab dem Schuljahr 2012/2013 soll für die Betreuung am GBS-Standort ein Entgelt in gleicher Höhe wie im Kita-Gutscheinsystem gezahlt werden."
Das war am 16. September, neu ist das nicht.
Zu dem Punkt, dass die Gruppengröße in der Vorschule zu groß sei. Allein dadurch, dass wir jetzt pädagogische Honorarmittel haben und dass nicht alle Kinder an allen Tagen dorthin gehen werden, werden wir faktisch eine Größe von 13 bis 15 Personen haben. Auch hier sind wir wettbewerbsneutral im Vergleich zur Kita.
Wie bitte?
Eine Sache hat mich ehrlich gesagt etwas gestört in der Diskussion. Da ging es darum, dass die Vorschulkinder hier angeblich zu Versuchskaninchen werden. Herr Yildiz, das finde ich unredlich auch im Hinblick auf die intensiven Vertragsverhandlungen. So mit den Ängsten der Eltern der Vorschulkinder zu spielen, finde ich nicht in Ordnung.
Zum Thema Inklusion. Auch hier haben wir die Mittel, das haben Sie richtig benannt, auf bis zu 2000 Euro erhöht. Die Schulen und Träger werden gemeinsam pädagogische Konzepte entwerfen. Die Öffnung der Schule in den Nachmittag braucht Mut, Offenheit und Entschlossenheit. Das sehen wir bei den Schulen. In 42 Schulen haben die Schulkonferenzen gemeinsam mit den Eltern beschlossen, in die GBS zu gehen, und gleichzeitig werden wir neue Ganztagsschulen installieren. Da
mit haben 60 Prozent der Schulen im nachmittäglichen Bereich geöffnet. Hier sehen Sie Entschlossenheit, Entschlossenheit aber auch im Regierungshandeln.
Ich habe selbst mit der Bildungspolitik angefangen, als es in Hamburg um die verlässliche Halbtagsgrundschule ging. Das ist nun schon einige Zeit her, jetzt ist sie Standard in Hamburg und in allen Bundesländern anerkannt. Peter Ulrich Meyer hat am Freitag daran erinnert. Er stellte im Zusammenhang dar, dass im vergangenen Jahr mehr als die Hälfte der Schulabgänger das Abitur bestanden hat und unsere Grundschulen in Vergleichsstudien mit anderen Bundesländern mithalten können. Mit der Öffnung der Schule in den Nachmittag über GBS oder als Ganztagsschule setzen wir diese erfolgreiche Entwicklung der Grundschulen fort. Wir schaffen gute Schulen für alle Kinder. Immer noch ist aber der Schulerfolg in großem Maße vom sozialen Hintergrund abhängig. Mit der Einführung der GBS, dem Abschaffen des Sitzenbleibens, dem Abschaffen des Abschulens und dem Aufbau einer starken Stadtteilschule, der Weiterentwicklung der Lehrerbildung und der inklusiven Bildung als Baustein machen wir die Schule hoffentlich ein bisschen gerechter. Und ich glaube, in zehn Jahren halten wir nicht nur mit, sondern sind ganz oben mit dabei. – Vielen Dank.