Sören Schumacher

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Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die FDP-Fraktion möchte die Härtefallkommission neu zusammenstellen. Nach drei Jahren Zusammenarbeit ohne jegliche Diskussion und Meinungsäußerung diesbezüglich kommt das etwas überraschend für mich. Sie haben der Bürgerschaft nun einen Gesetzentwurf zur Neufassung der Härtefallkommission vorgelegt. Zunächst möchte ich den Mitgliedern des Hauses und der Öffentlichkeit die Entstehung der Kommission noch einmal erklären. Im Jahr 2005 erließ die Bürgerschaft ein Gesetz zur Einsetzung der Härtefallkommission. Zu ihrer Ausgestaltung gab es damals in der Tat unterschiedliche Ansichten. Auch die SPD vertrat eine andere Position als die sich damals durchsetzende CDU-Mehrheit. Das war aber 2005.
Inzwischen sind neun Jahre vergangen; neun Jahre, in denen die Härtefallkommission unverändert bestanden und gearbeitet hat. Auch unter Schwarz-Grün wurde lediglich geprüft, ob die Zusammensetzung geändert werden sollte. Herausgekommen ist dabei nichts. Die Kommission blieb so wie sie auch heute noch ist. Wer nun, wie die FDP, nach neun Jahren das gesamte Verfahren umstellen möchte, braucht dafür gute Gründe. Allein die Tatsache, dass andere Bundesländer ihre Kommission anders zusammensetzen, stellt noch keinen Grund dar, bestehende und bewährte Strukturen zwischen Eingabenausschuss und Härtefallkommission abzuschaffen.
Ich möchte Ihnen erläutern, wie das Verfahren heute typischerweise abläuft und was das Besondere und Einmalige am Härtefallverfahren ist. Zunächst geht es immer um persönliche und individuelle Schicksale. Die Betroffenen können nach den heute geltenden Gesetzen keine Aufenthaltserlaubnis bekommen. Diese Personen wenden sich mittels einer Eingabe an die Hamburgische Bürgerschaft. Das Recht, eine Eingabe an die Parlamente zu richten, ist neben dem Wahlrecht eines der höchsten Bürgerrechte, das jedem Mann und jeder Frau in unserem Staat garantiert ist. Der Eingabenausschuss nimmt sich stellvertretend für alle Mitglieder hier im Haus der Eingaben an. In 50 Sitzungen haben wir im vergangenen Jahr 788 Eingaben beraten; 248 davon waren sogenannte ausländerrechtliche Angelegenheiten. Das entspricht 31,5
Prozent. Im Jahr zuvor waren es übrigens 731 Eingaben und 177 ausländerrechtliche Angelegenheiten. Das entspricht 24,2 Prozent. Die Kolleginnen und Kollegen im Eingabenausschuss und damit auch die Mitglieder der Härtefallkommission verfügen also über viel Erfahrung mit ausländerrechtlichen Fällen und kennen die große Bandbreite an Fallkonstellationen. Die Möglichkeit, eine Eingabe einzureichen, ist denkbar einfach und eines der unbürokratischsten Instrumente, die wir in unserem Staat haben. Eine Eingabe bedarf keiner besonderen Form. Sie kann schriftlich geschehen oder über ein Formular auf der Internetseite der Hamburgischen Bürgerschaft. Sowohl die Zahl der Eingaben als auch die Erfahrungen im Ausschuss machen deutlich, dass dieses Verfahren Flüchtlingsorganisationen, sonstigen Interessenvertretern – nicht zuletzt den Anwälten – und auch den Betroffenen selbst wohlbekannt ist. Sollte der Eingabenausschuss feststellen, dass in der Tat keine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann, kann die Härtefallkommission ins Spiel kommen. Nur ein Mitglied des Eingabenausschusses genügt, um den Fall in die Härtefallkommission zu bringen. Im Vergleich zu anderen Bundesländern gibt es deutlich geringere Zugangshürden, um Fälle der Härtefallkommission vorzulegen. Die Härtefallkommission tagt monatlich und beschäftigte sich im vergangenen Jahr mit 34 Fällen. Das betrifft ungefähr 60 Personen. Aufgabe der Härtefallkommission ist es zu entscheiden, ob dringende humanitäre oder persönliche Gründe die Anwesenheit des Ausländers in der Bundesrepublik rechtfertigen, denn genau das sieht Paragraf 23a des Aufenthaltsgesetzes vor, nicht weniger, aber auch nicht mehr. Diese Entscheidungen können eben nicht generalisiert werden. Es kommt immer auf den Einzelfall an, auf das einzelne Schicksal. Die Entscheidungen sind gerichtlich nicht anfechtbar. Deshalb zieht das Argument in der Begründung des FDP-Antrags, es gebe dann mehr Rechtssicherheit, auch nicht. Der Bundesgesetzgeber, der die Möglichkeit für die Härtefallkommission eröffnet hat, hat eben im Blick gehabt, dass es trotz klarer gesetzlicher Vorgaben im Aufenthaltsgesetz zu Fällen kommen kann, die einer Lösung bedürfen, wenn der gesetzliche Weg nicht zum Aufenthaltstitel führt. Schauen wir einmal in das Jahr 2005 zurück, als die Härtefallkommission in Hamburg eingerichtet worden ist. Damals gab es zum Beispiel keine gesetzliche Regelung für gut integrierte Jugendliche. Das ist inzwischen mit dem Paragrafen 25a Aufenthaltsgesetz Gesetzesgrundlage. Wir schauen auch nach vorn, wir warten natürlich auf eine Gesetzesänderung in Berlin in Bezug auf gut integrierte Ausländer, unabhängig vom Lebensalter. Das sind zwei typische Fallgruppen, mit denen sich die Härtefallkommission in den vergangenen neun Jahren regelmäßig beschäftigt hat, für die heute schon Gott sei Dank eine Gesetzeslage existiert.
Gerade die Einfachheit unseres Hamburger Verfahrens ohne hohe Hürden und ohne irgendwelche Vorgaben, allein auf die persönliche Gewissensentscheidung der Kommissionsmitglieder abgestellt, ermöglicht eine Vielzahl von positiven Entscheidungen. Das erscheint uns auch sachgerecht, geht es doch gerade um die humanitäre Bewertung eines gesetzlich nicht erfassten Einzelfalls. Die jetzige Regelung macht die Mitglieder der Härtefallkommission daher freier in ihrer unvoreingenommenen gemeinsamen Bewertung eines Falles als Härtefall. Angesichts der beschlossenen Ersuchen lässt sich sagen, dass die derzeitige Arbeitsweise nicht zulasten der Betroffenen führt. So kam es im vergangenen Jahr in 70 Prozent aller in der Kommission beratenen Fälle zu einem Härtefallersuchen. Das sieht in anderen Bundesländern übrigens anders aus. Das Einstimmigkeitsprinzip gewährleistet dabei eine sachorientierte Entscheidung, unabhängig von politischen Mehrheiten im Haus. Mit einer positiven Entscheidung ist übrigens, anders, als das vielleicht manchmal gedacht wird, noch nicht eine Aufenthaltserlaubnis verbunden. Es handelt sich lediglich um ein Ersuchen an die oberste Landesbehörde. Erst das Ersuchen eröffnet der Verwaltung der Landesbehörde die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis auszustellen. In Hamburg folgt der Senat seit Jahren – übrigens nicht nur dieser Senat, sondern auch die Vorgängersenate – im Schnitt zu 100 Prozent, es mag den einen oder anderen Ausnahmefall geben, den gestellten Ersuchen.
Na ja, es gibt vielleicht einmal einen Fall, der irgendwo im Jahr 2010 rausgerutscht ist.
Auch das ist im Ländervergleich absolut nicht üblich. Das belegt, wie sachgerecht die Entscheidungen sind und dass die jetzige Arbeit der Härtefallkommission eine besondere Akzeptanz seitens der Senate – ich betone die Mehrzahl, nämlich nicht nur die Akzeptanz dieses, sondern auch die der Vorgängersenate – genoss und genießt.
Eine Verzahnung der Härtefallkommission mit dem Eingabenausschuss der Bürgerschaft hat sich bewährt. Die in der Härtefallkommission vertretenen Mitglieder sind als Parlamentarier vom Volk durch die Wahl legitimiert, wie das sonst wohl keine andere gesellschaftliche Gruppe wäre. Entscheidungskompetenz ist, wie beschrieben, vorhanden, allein schon gegeben durch die Anzahl der Sitzungen und die Vielzahl der bearbeiteten Fälle über die Jahre. Damit die Ergebnisse der Härtefallkommission besser für die Bürgerschaft und für die Öffentlichkeit wahrnehmbar sind, bringen wir unseren Zusatzantrag nach einer jährlichen Statistik ein, die wir der Bürgerschaft und der Öffentlichkeit vorstellen können. Es gibt also aus unserer Sicht keinen
Bedarf, an der bewährten Härtefallkommission zu rütteln. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! In der Tat sind wir Sportausschussmitglieder die Lobbyisten des Sports im Parlament. Insofern kann ich auch gut verstehen, dass sich die FDP und die FDP-Sportpolitiker diesen Antrag heute ausgedacht haben und sich darum sorgen, dass die Sportfinanzierung auch weiterhin gesichert ist. Aber Sie haben doch genau
ausgeführt, wie die Historie der Sportfinanzierung in Hamburg ist. Die Abhängigkeit von Lotto und Toto bis zum Jahr 2007 hat eben immer dazu geführt, dass die Einnahmen schwankend waren. Und diesen Zustand haben wir in Hamburg Gott sei Dank beenden können.
Wir Sportler. Wer 2007 regiert hat, ist doch bekannt.
Aber die CDU ist damals auch nicht ganz allein auf diese Idee gekommen, denn das war der große Wunsch der Sportverbände, des Hamburger Sportbundes und des Hamburger Fußballverbandes. Im Einvernehmen mit der Stadt konnte ein entsprechender Sportfördervertrag entwickelt werden. Und diese Politik setzt auch dieser Senat weiter fort. Der aktuelle Sportfördervertrag, das hat Frau Kaesbach gesagt, liegt bei 8,4 Millionen Euro und ist damit deutlich besser ausgestattet als vorher. Dies ist auch in sehr großem Einvernehmen vom Hamburger Sportbund abgesegnet worden. Auf der Mitgliederversammlung stimmten 3346 stimmberechtigte Mitglieder von insgesamt 3460 dafür. Insofern zeigt sich, dass der Sportfördervertrag das Instrument ist, das in Hamburg anerkannt ist.
Zu den Einnahmen, die jetzt aus den Glücksspielen kommen: Sport und Glücksspiel, dazu kann man unterschiedlicher Auffassung sein, aber die Stadt hat dadurch in der Tat vermutlich in Zukunft höhere Einnahmen. Diese sind allerdings wiederum abhängig von den Spielerinnen und Spielern; je nach Lust und Laune, je nach Geldbeutel wird dort gewettet oder auch nicht.
Ich denke, wir sollten den Hamburger Sport nicht wieder in die Abhängigkeit so einer schwankenden Einnahme bringen. Eine verlässliche Finanzierung ist wichtig. Und die Einnahmen aus den Sportwetten fließen doch heute auch schon dem Sport zu. Laut Landeshaushaltsordnung, das wurde auch in Ihrer Anfrage so beantwortet, fließt das Geld in die Stadtkasse und entsprechend auch indirekt in die Sportförderung, und die ist vertraglich abgesichert.
Dennoch wollen wir dem Haushaltsausschuss Gelegenheit geben, noch einmal intensiv über die Einnahmen aus den Glücksspielen zu beraten und werden den Antrag überweisen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Eingabenausschuss hat sich in seiner Sitzung am 16. Januar mit einer Eingabe zum Thema doppelte Staatsbürgerschaft beschäftigt. Hierzu möchte ich das Abstimmungsverhalten der SPD-Fraktion erläutern und unsere Position verdeutlichen.
Konkret wurde die Einbürgerung als deutscher Staatsbürger unter Hinnahme von Mehrstaatlichkeit begehrt. Wie Sie wissen, unterstützt die SPD den Bürgermeister bei seiner Einbürgerungsinitiative. Wir freuen uns über jeden Mitbürger, der sich entschließt, die deutsche Staatsbürgerschaft anzunehmen, doch gilt auch hier, dass die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen. In diesem Fall, der der Eingabe zugrunde liegt, ist es unstrittig, dass der Petent Deutscher werden kann. Das stellte nicht nur Hamburg, sondern auch 2008 Nordrhein-Westfahlen fest. Problematischer sieht es aus, wenn die Mehrstaatlichkeit begehrt wird, also die zweite Staatsangehörigkeit nicht verloren werden soll. Nach dem jetzigen Staatsangehörigkeitsrecht soll die Mehrstaatlichkeit vermieden werden. Wer eingebürgert werden will, muss im Regelfall seine bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben. Hierzu gibt es Ausnahmen, in diesem Fall ist aber keine einschlägig. Die bestehenden Ausnahmetatbestände führen in Einzelfällen, wie auch diesem, immer wieder zu Ungerechtigkeiten und zu rechtlichen Unklarheiten. Diesen Zustand kritisiert die SPD schon seit Langem.
So brachte die SPD-Bundestagsfraktion im Jahr 2010 einen Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag ein, der im November 2011 abschließend beraten wurde. Gefordert wurden die Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft und die Abschaffung des Optionszwangs. Integrationspolitisch ist die Ermöglichung von Doppel- oder Mehrstaatlichkeit sinnvoll und längst überfällig.
Die Beibehaltung der doppelten Staatsbürgerschaft sollte nicht, wie derzeit in bestimmten Einzelfällen, nur hingenommen werden, sondern sie sollte den betroffenen Menschen grundsätzlich ermöglicht werden.
An die Stelle von vielen Ausnahmeregelungen sollte eine klare und transparente Regel treten. CDU und FDP verweigern sich bis heute einer Veränderung und Anpassung des Staatsbürgerschaftsrechts. Jetzt in Hamburg durch die Hintertür im Eingabenausschuss eine andere Politik zu betreiben, ist unglaubwürdig.
Die SPD-Bürgerschaftsfraktion hat heute einen Antrag eingebracht, der in der nächsten Bürgerschaftssitzung zur Abstimmung steht, in dem der Senat aufgefordert und ersucht wird, sich auf Bundesebene erneut für die doppelte Staatsbürgerschaft einzusetzen. Kolleginnen und Kollegen aus CDU- und FDP-Fraktion, bekennen Sie sich zur Notwendigkeit der Gesetzesänderung.
Unterstützen Sie in der nächsten Bürgerschaftssitzung unseren Antrag.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Im Bericht 20/1340 geht es um die Sitzung des Eingabenausschusses vom 12. September dieses Jahres. Der angesprochene Fall, die Eingabe 166/11, wurde strittig diskutiert und gibt heute Anlass für die Fünf-Minuten-Beiträge.
In der Eingabe geht es um eine Roma-Familie aus Serbien. Die Eheleute reisten 1991 zum ersten Mal nach Deutschland ein. Ein Asylverfahren wurde damals abgelehnt und die Familie wurde aufgrund der Bürgerkriegssituation geduldet. In Deutschland kamen dann drei Kinder zur Welt, 1992, 1995 und 1997. 1997 wurde die Duldung nicht weiter verlängert und die Familie reiste im Dezember 1997 aus. 13 Jahre später, im Dezember 2010, reiste die Familie im Zuge der bestehenden Visumsfreiheit wieder nach Deutschland ein.
Die Visumsfreiheit bedeutet, dass ein Aufenthalt in Deutschland von 90 Tagen möglich ist und wird für touristische Zwecke oder Geschäftsreisen genutzt. Die Familie stellte erneut einen Asylantrag. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge führte ein Asylverfahren durch und lehnte die Anträge als unbegründet ab. Eine Klage gegen die Ablehnung wurde beim Verwaltungsgericht eingereicht. Die Folge ist, dass nach den gesetzlichen Bestimmungen keine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann. Im Asylverfahren wurde auf die allgemeine Gefährdungslage von Roma in Serbien eingegangen und diese geprüft. Das Bundesamt stellte fest, dass die Situation der Roma als schwierig eingestuft wird, dies aber kein Abschiebungsverbot begründe.
An die Entscheidung des Bundesamtes über das Vorliegen von Abschiebehindernissen sind Ausländerbehörde und der Eingabenausschuss nach dem Asylverfahrensgesetz gebunden. Eine eigene Entscheidungskompetenz besteht nicht. Ein Aufenthaltsrecht wäre demnach nur im Härtefallverfahren möglich. Ein Härtefallverfahren ist in diesem Fall durchgeführt worden, führte aber mit großer Mehrheit in der Härtefallkommission zu keinem Ersuchen. Schon damals stellte die Behörde fest, dass aufgrund des aktuellen Gesundheitszustands die Flugreisetauglichkeit für die nächsten drei Monate nicht gegeben ist. Von einer Rückführung über den Landweg wurde abgesehen. So wurde zunächst eine Duldung für die nächsten drei Monate ausgesprochen. Die Duldung steht damit im direkten Zusammenhang mit der akuten Krankheit. Die Duldung muss und wird auch verlängert werden, wenn sich der Gesundheitszustand nicht bessert.
Die Prüfung ist immer Aufgabe der Behörde. Sie ist verpflichtet, Reisehindernisse kontinuierlich zu prüfen. Der Vater hat sich schon 2008 einer Lungenoperation in Serbien unterzogen, im Anschluss folgte eine Strahlentherapie. Es wurde also in die
sem Fall eine schwerwiegende Erkrankung in Serbien behandelt. Die generelle Behauptung, dass Roma in Serbien nicht medizinisch behandelt werden, stimmt also nicht.
Auch die Mitglieder der SPD, im Ausschuss auch die von CDU und FDP, haben sich mit diesem Fall, wie in allen anderen Fällen, die auch um das Thema Roma und Abschiebung gehen, umfassend mit den Eingaben beschäftigt. Alle Gesichtspunkte sind abgewogen und geprüft worden.
Wir halten das Ergebnis mit einer dreimonatigen Duldung und kontinuierlicher Prüfung des Gesundheitszustands für eine richtige Entscheidung der Behörde. Pauschale Vorwürfe wie zum Beispiel, dass alle Roma abgeschoben würden und kein einziger Roma-Fall positiv entschieden worden sei, weisen wir zurück. Unsere Aufgabe ist es nicht, nach quantitativen Gesichtspunkten Eingaben zu beraten. Jeder Fall ist immer wieder ein neuer Einzelfall und wird genauestens geprüft. Von Abschiebung in den sicheren Tod kann nach Auffassung des Bundesamtes auch keine Rede sein. Auch liegen in fast allen Fällen abgeschlossene Asyl- und Gerichtsverfahren zugrunde. Wir sollten die Unabhängigkeit der Gerichte respektieren und auf persönliche Vorwürfe verzichten.
Und darauf können sich alle im Hause verlassen: Auch wir werden in Zukunft weiterhin mit größter Sorgfalt jede Eingabe im Einzelfall prüfen und beraten.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Möller, es ist immer schwierig, über die einzelnen Fälle aus dem Eingabenausschuss zu sprechen; hier unterliegen wir der Schweigepflicht. Sie haben den Fall jetzt noch einmal klar geschildert.
Ich sage auch nur, ich finde es immer schwierig, über Einzelfälle zu sprechen.
Wir müssen auch feststellen, dass es nicht ganz stimmt, was Sie eben gesagt haben bezüglich des angeblichen Konsenses, es gebe keine Abschiebung nach Tschetschenien. Dem war nicht so, das war auch in der letzten Legislaturperiode nicht so, im Gegenteil. Es gab immer ein Geschachere um die Einzelfälle genau in dieser Region. Diesen Konsens im Eingabenausschuss gab es nicht. Wir haben uns diesen Einzelfall angeschaut und sind
zu dem Schluss gekommen, dass wir hier nicht helfen können, und deswegen ist auch im Eingabenausschuss dieser Fall für "nicht abhilfefähig" erklärt worden.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Möller, Frau Artus, in der Tat beraten wir im Eingabenausschuss regelmäßig über Fälle, die das Ausländerrecht betreffen, so auch am vergangenen Montag und hier insbesondere über Fälle mit Roma-Hintergrund. Das haben Sie auch geschildert. Wir lassen uns nicht vorwerfen, dass wir im Eingabenausschuss die Einzelfälle nicht intensiv beraten.
Dazu zwei Anmerkungen: Wer in den Bericht vom Montag, die Drucksache 20/694, schaut, wird schnell feststellen, dass wir innerhalb der 90 Minuten drei Fälle beraten haben. Allein daran ist zu sehen, dass wir für die Einzelfälle eine ausreichende Zeit aufwenden. Unser Wunsch für die weiteren Beratungen im Eingabenausschuss zu diesen Fällen wäre, dass wir nicht bei jedem Einzelfall die allgemeinpolitische Debatte über die Roma und die Rückführung in die entsprechenden Länder haben, denn diese Debatte haben wir als Parlament in der Sitzung des Innenausschusses am 14. Juni 2011 in aller Deutlichkeit, in einem vernünftigen Rahmen und mit der entsprechenden Länge geführt. Dass wir unterschiedlicher Meinung sind, ist bekannt. Das kann jeder im Wortprotokoll des Innenausschusses nachlesen, wie die Meinungen des Hauses sind. Insofern werden wir auch in den nächsten Wochen und Monaten Einzelfälle beraten und das betrifft jede Eingabe, egal, ob mit RomaHintergrund oder nicht. Jede Eingabe wird bei uns in einer vernünftigen und verantwortungsvollen Weise beraten.