Ulrike Hanneken-Deckert

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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Bildungspolitik gehört für mich zu den wichtigsten Aufgaben unserer parlamentarischen Arbeit. Wir legen mit der Bildungspolitik den Grundstock für die Zukunft unserer Kinder. Bildung entscheidet über gesellschaftliche Teilhabe und den beruflichen Erfolg. Für uns sind Chancengerechtigkeit sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf von zentraler Bedeutung.
Der Ausbau von 150 Grundschulen zu Ganztagsschulen in den letzten drei Jahren darf ohne Übertreibung als eine der größten Entwicklungen in der Hamburger Schulgeschichte bezeichnet werden.
Ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich bei allen Beteiligten vor Ort bedanken, dass dieser Ausbau so schnell, so umfassend und so überzeugend durchgeführt worden ist.
Die Anmeldezahlen für das Schuljahr 2014/2015 bestätigen, dass sich diese Anstrengung gelohnt hat. Binnen eines Jahres sind sie für die Ganztagsbetreuung auf hohem Niveau um weitere 20 Prozent gestiegen. Mittlerweile werden drei Viertel der Grundschulkinder am Nachmittag betreut. Die Zahl der Nachmittagsplätze ist von 20 000 auf mehr als 44 000 verdoppelt worden.
Diesen Erfolg lassen wir uns nicht kleinreden.
Die Stadt hat für den Um- und Ausbau der Schulen, für die Einrichtung von Kantinen und die Ausgestaltung des Nachmittagsangebots erhebliche Summen aufgewendet. Allein für die Schulküchen und Kantinen an den Grundschulen geben wir rund 122 Millionen Euro aus. Unser Ziel ist es, dass mehr Schulkinder mehr Zeit miteinander verbringen können. Das stärkt die Lehr- und Lernkultur und es stärkt die fachlichen und sozialen Kompetenzen. Unser Ziel ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Der Ausbau der Betreuung sorgt für mehr Geschlechtergerechtigkeit und hilft vielen Alleinerziehenden. Bei einem Programm mit diesem Umfang und diesen Veränderungen sind Anfangsschwierigkeiten kaum vermeidbar. Die Schulen mussten sich zum Beispiel mit dem Kantinenbetrieb und dem gemeinsamen Mittagessen auf ganz neue Herausforderungen einstellen, und die Zusammenarbeit von Vor- und Nachmittag, von Lehrern und Erziehern musste mancherorts erst eingeübt werden.
Der jetzt vorliegende Bericht über die Standortbesuche an den GBS-Schulen belegt, dass wir auf dem richtigen Weg sind und heute ein qualitativ hochwertiges Ganztagsangebot an den Grundschulen haben, das Eltern, Schülerinnen und Schüler gern in Anspruch nehmen.
Viele Fragen müssen vor Ort diskutiert und gelöst werden. Die Schulbesuche haben gezeigt, dass in allen Bereichen große Fortschritte gemacht wurden, um etwaige Probleme zu lösen. Zu den größten Herausforderungen gehören die ganztägige Nutzung der Räume sowie die Gestaltung von Mittagessen und Mittagspausen.
Unsere Schulen haben die Herausforderungen angenommen, und so sind vielerorts Raumkonzepte entwickelt worden, die den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler gerecht werden, die Raum zum Lernen, Toben, aber auch für Entspannung bieten. Diese Best-Practice-Beispiele werden zukünftig für andere als Orientierung dienen. Obwohl wir in dieser Legislaturperiode über 110 Kantinen gebaut haben, gibt es an einigen Standorten noch provisorische Lösungen. Das werden wir auch noch ändern. Da wir nicht im Schneckentempo der Vorgängerregierung bauen, werden auch diese Schulen eine Kantine erhalten.
Ein auch für viele Eltern wichtiger Punkt ist die Verzahnung von Vor- und Nachmittag. Hier geht es vor allem um die Kommunikation zwischen Lehrern, Erziehern und Eltern. Mit der Kooperationspauschale steht eine finanzielle Ausstattung zur Verfügung, die genau diese Kommunikation sicher
stellen soll, die an den verschiedenen Standorten aber sehr unterschiedlich verwendet wird. Gute Modelle für eine effiziente und sinnvolle Nutzung der Pauschale belegen, dass auch bei anderen eine Optimierung noch möglich ist. Auch hier können Schulen voneinander lernen, und wir werden sie dabei unterstützen.
Die Kritik an der Gruppengröße in der Nachmittagsbetreuung, die jetzt vom Landeselternausschuss auf der Grundlage einer nicht repräsentativen Umfrage wiederholt wurde, hat sich nicht bestätigt. Tatsächlich sind durchschnittlich weniger als 15 Kinder für einen Nachmittagskurs angemeldet. Beeindruckend ist dagegen das vielfältige Angebot. Die Bandbreite reicht von Sport über freies Spiel bis hin zu Musik und Forscherwerkstatt. Damit wird sicher jedes Interessengebiet abgedeckt. Auch die Einbindung von Projekten aus den Stadtteilen ist auf einem guten Weg. Besonders wichtig ist die Feststellung, dass die Kinder mit ihren Wünschen und Bedürfnissen an allen Standorten ernst genommen werden.
Insgesamt bestätigt der Sachbericht GBS-Standortbesuche, dass wir uns auf einem sehr guten Weg befinden. Ich appelliere an alle Eltern, Lehrer, Erzieher und weitere Beteiligte, sich an ihrer Schule mit ihren Ideen und Vorschlägen in den Diskussions- und Gestaltungsprozess für eine optimale Ganztagsbetreuung einzubringen.
Meine Damen und Herren! Wir haben gemeinsam sehr viel erreicht. Nun gilt es, das Erreichte weiter zu verbessern, damit auch weiterhin gilt: Der Ganztagsausbau dieser Legislaturperiode ist eine Hamburger Erfolgsgeschichte. – Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr de Vries, ich habe in meiner beruflichen Tätigkeit täglich mit Kindern und Jugendlichen zu tun. Ich halte daher die präventive Arbeit im Kinder- und Jugendbereich für besonders wichtig. Nun liegt das Problem darin, dass sich der Erfolg dieser Arbeit schwerer beurteilen lässt, weil das, was nicht eingetreten ist, auch
nicht gemessen werden kann. Ich begrüße es daher zunächst einmal, dass auch die Kolleginnen und Kollegen von der CDU in ihrem Antrag deutlich machen, wie wichtig ihnen die präventive Arbeit ist; das war nicht immer so. Wenn wir uns an die CDURegierungsjahre erinnern, so fallen einem dort insbesondere Wachenschließungen, Stellenstreichungen und die vernachlässigte Nachwuchsgewinnung bei der Hamburger Polizei ein.
Mit dem Regierungswechsel im Jahre 2011 ging demgegenüber ein vollständiger Verzicht auf Stellenstreichungen einher, denn anders als unter der CDU werden durch die Ausbildungsoffensive unter dem jetzigen Senat auch deutlich mehr Polizistinnen und Polizisten eingestellt, als Abgänge zu verzeichnen sind.
Die Auswirkungen werden sich weiter positiv bemerkbar machen. Es ist aber auch klar, dass so etwas nicht von heute auf morgen geht.
Der Antrag der CDU suggeriert mit dem Verweis auf die teilweise anderweitige Verwendung von Stellen des Jugendschutzes das Bestehen einer aktuellen Problemlage, welche es aber so gerade nicht gibt.
Die Scheinheiligkeit des CDU-Antrags offenbart sich insbesondere durch den Umstand, dass die jetzt kritisierte Verwendung von Jugendschutzstellen in anderen Bereichen noch aus der Zeit der CDU-geführten Vorgängerregierung stammt.
Im Januar 2011 waren 20 im Jugendschutz angesiedelte Stellen in anderen Bereichen eingesetzt. Daran hat sich wenig geändert. Gleichzeitig bestätigen die Antragsteller der CDU-Fraktion selbst, dass die Anzahl der Tatverdächtigen unter 21 Jahren rückläufig ist. Die Aufgaben werden also offensichtlich erfüllt.
Meine Damen und Herren! Auch wenn sich an der Verwendung von Planstellen in anderen Bereichen strukturell wenig verändert hat, so können wir doch feststellen, dass die Arbeit für den Jugendschutz ausgedehnt wurde. Das Projekt ProMod 2012 hat dazu geführt, dass die Mitarbeiter des Jugendschutzes von Unterstützungsaufgaben entlastet werden und sich stärker auf ihre eigentlichen Themen konzentrieren können.
Der Senat hat das Handlungskonzept "Handeln gegen Jugendgewalt" überprüft und fortentwickelt.
Hier zeigt sich, dass Maßnahmen gegen die Jugendkriminalität, auf die auch der CDU-Antrag explizit Bezug nimmt, bei Weitem nicht nur von den Mitarbeitern des Jugendschutzes geleistet werden, sondern vielmehr ein polizeiübergreifendes Aufgabenfeld umfassen, bei dem viele verschiedene Dienststellen beteiligt sind. Der Einsatz der 238 Cops4You und der Präventionsunterricht von Polizeibeamten an Schulen sind dafür gute Beispiele.
Der CDU geht es nicht um sachliche Bewertung der Arbeit in den Jugendschutzdienststellen.
Sie kritisieren die Verwendung der Planstellen in anderen Bereichen, ein Zustand, den wir von der CDU-Regierung übernommen haben.
Das ist reiner Populismus und dient nicht der Sache.
Der Senat hat auf die aktuelle Schriftliche Kleine Anfrage geantwortet, dass die Jugendschutzdienststellen der Polizei in der Lage seien, ihre Jugendschutzaufgaben zu erfüllen. Vor diesem Hintergrund lehnen wir den CDU-Antrag ab, der offenkundig viele der eben beschriebenen Aspekte verkennt. Der SPD-Fraktion ist dieses Thema allerdings sehr wichtig, sodass wir nicht einfach zur Tagesordnung übergehen wollen.
Für eine sachliche Bewertung der derzeitigen Situation halten wir einen umfassenden Überblick über die mit dem Jugendschutz in Zusammenhang stehenden Aufgabenfelder und Maßnahmen der Polizei für sinnvoll. Ich möchte Sie daher bitten, dem SPD-Antrag zuzustimmen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die Öffnung der Gesellschaft für Behinderte ist weiterhin eine große sozialpolitische Herausforderung. Dass Kinder mit Behinderung Aufnahme in den allgemeinbildenden Schulen finden, ist dabei von großer Bedeutung. Gerade beim Ausbau der GBS-Schulen legen wir besonderen Wert darauf, dass die Inklusion nicht nur im Unterricht am Vormittag stattfindet, sondern auch in der Nachmittagsbetreuung. Die aktuellen Zahlen zeigen, dass heute bereits drei von vier Grundschülern die Ganztagsbetreuung in Anspruch nehmen. Die Zunahme der Anmeldezahlen um 20 Prozent innerhalb eines Jahres belegt eindrucksvoll, dass dieses Angebot angenommen und nachgefragt wird.
Der massive Ausbau der Ganztagsangebote trifft damit die Wünsche von Eltern und Kindern. Auch wenn es an der einen oder anderen Stelle Anlaufschwierigkeiten gab, spricht dieser große Zuspruch für sich. Es ist eine großartige Leistung aller Beteiligten, und diese Arbeit verdient unsere Anerkennung.
Der vorliegende Antrag der GRÜNEN suggeriert, dass sich kaum Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Nachmittagsbetreuung befinden. Das ist schlicht nicht richtig. Man muss sich zunächst die Frage stellen, über welche Kinder wir hier eigentlich sprechen. Wir haben an unseren Schulen Schülerinnen und Schüler mit speziellen Förderbedarfen – geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sinnesbehinderung oder Autismus –, die auch für den Ganztag gesondert erfasst werden und für die ein Träger für den Nachmittag zusätzliche Mittel erhält. Und wir haben Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarfen in den Bereichen Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung (LSE). Für diese Schüler bekommen die Träger eine systemische Ressource, also Mittel, die unabhängig vom Kind zur Verfügung gestellt werden und eine inklusive Pädagogik dauerhaft sicherstellen sollen.
In der Antwort auf die Große Anfrage der GRÜNEN beziehen sich die Zahlen auf Schülerinnen und Schüler mit speziellem Förderbedarf. Nur diese Förderbedarfe werden statistisch gesondert für den Nachmittag erfasst. Kinder mit Förderbedarfen in den Bereichen LSE gehören nicht dazu. Damit ergibt sich ein völlig anderes Bild als das, was hier dargestellt wird. Die Teilnahme der Kinder mit För
derbedarf im Bereich der geistigen, körperlichen und motorischen Entwicklung am Nachmittag ist mit über 70 Prozent sehr hoch und zeigt, wie gut diese Kinder in den Nachmittag integriert werden.
Vor allem zeigt sich hier aber auch, in welchem Umfang bereits heute die Angebote angenommen werden. Dieser große Zuspruch erklärt sich nicht zuletzt dadurch, dass es sich bei den Kooperationspartnern, die an den Schulen die Nachmittagsbetreuung übernommen haben, in der Regel um bewährte Träger handelt. Diese Träger verfügen bereits über Erfahrung mit integrativen Gruppen, die sie im Hort und in der Kita gesammelt haben. Darüber hinaus gibt es zusätzliche finanzielle Mittel, etwa für die Schulbegleitung, die ab diesem Schuljahr auch nachmittags eingesetzt werden soll. Hier stehen nunmehr rund 10 Millionen Euro zur Verfügung. In der Summe stehen deutlich mehr Mittel für die Inklusion zur Verfügung, als es in den früheren Horten der Fall war.
Vor diesem Hintergrund entbehrt der Antrag jeder Grundlage. Die umfangreichen Schulbegehungen – der Bericht wird in einigen Wochen vorliegen – haben Ihre Darstellung der Situation in keiner Weise bestätigt.
Die GBS-Konzepte liegen vor. Die Zusammenarbeit mit bewährten Trägern sichert die inklusive Betreuung. Wir sehen es selbstverständlich als Regelaufgabe an, die Konzepte weiterzuentwickeln. In der Unterarbeitsgruppe zum Landesrahmenvertrag GBS in der Schulbehörde wird gemeinsam mit den Trägern das Thema Inklusion laufend behandelt. Hier werden konkrete Probleme und Aufgaben angesprochen und gelöst. Dies hilft den Standorten konkret in der Praxis. Standards für GBS werden aktuell erarbeitet. Gemeinsam mit den Trägern wird außerdem geschaut, wie die vorhandenen Fortbildungsmöglichkeiten im schulischen Bereich und in der Jugendhilfe genutzt werden können, um hier gemeinsame Weiterbildungen zum Thema Inklusion zu organisieren.
Meine Damen und Herren! Ich würde mir sehr wünschen, dass wir weiterhin gemeinsam das Thema Inklusion voranbringen. In diesem Fall müssen wir aber feststellen, dass der Antrag der GRÜNEN offensichtlich von falschen Voraussetzungen ausgeht. Wir können die Forderungen nicht nachvollziehen und lehnen den Antrag daher ab. – Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Dem Antrag der GAL-Fraktion sind schon mehrere Schriftliche Kleine Anfragen von der CDU und auch von der GAL zum Thema Primarschulversuche vorausgegangen. Erinnern wir uns. Die schwarz-grüne Koalition ist nicht zuletzt an der gescheiterten Schulpolitik zerbrochen. Der CDU-Rumpfsenat hat wenige Wochen vor den Neuwahlen vier Primarschulen als Schulversuche genehmigt, darunter die Schule Rellinger Straße, an der die jetzige schulpolitische Sprecherin der GAL, Frau von Berg, seinerzeit als Elternratsvorsitzende fungierte.
Zuvor hatte die CDU den erklärten Primarschulgegner Dr. Scheuerl auf einen ihrer Spitzenplätze für die Bürgerschaftswahl gesetzt. Da wundert es nicht, dass der CDU-Abgeordnete alles an den Schulversuchen, von der Klassenfrequenz bis zu den Kosten, kritisiert und die Primarschulen am liebsten abgeschafft sehen möchte, während Frau von Berg mit allen Mitteln beweisen möchte, dass ihr Weg der richtige ist, auch wenn er in den kommenden zehn Jahren keine Chance für eine flächendeckende Umsetzung hat.
Meine Damen und Herren von der GAL und der CDU, Sie wollen das Parlament nutzen, um Ihren Kleinkrieg fortzusetzen, und das lehnt die SPD-Fraktion ab.
Ich fordere Sie auf, endlich die Polemik in der Schulpolitik zu beenden.
Herr Dr. Scheuerl, Ihr Fraktionsvorsitzender hat die Schulversuche auf den Weg gebracht. Machen Sie endlich Frieden mit den Schulversuchen und verunsichern Sie nicht weiterhin Schüler, Eltern und Lehrer.
An Frau von Berg möchte ich appellieren: Schüren Sie nicht die Hoffnung, dass die Schulversuche kurzfristig die flächendeckende Einführung der sechsjährigen Grundschule ermöglichen werden. Wir werden uns an den vereinbarten zehnjährigen Schulfrieden halten und wollen keinen Dreißigjährigen Krieg in der Schulpolitik.
Erster Vizepräsident Frank Schira (unterbre- chend): Gestatten Sie eine Zwischenfrage von Frau von Treuenfels?
Nein.
Das Schulgesetz sieht bei allen Schulversuchen eine Evaluation vor. Natürlich wird der Schulversuch der sechsjährigen Grundschulen evaluiert, daran werden wir uns selbstverständlich halten. Da der Versuch erst Anfang des Schuljahres gestartet ist und zehn Jahre dauern soll, haben wir noch genügend Zeit, um sorgfältig und gewissenhaft das Evaluationsdesign zu erarbeiten.
Wegen des zehnjährigen Schulfriedens besteht auch kein unmittelbarer Handlungsdruck. Die sechsjährige Grundschule stellt vorerst keine schulpolitische Alternative dar. Es kann also in Ruhe überlegt werden, wie einerseits eine gründliche Evaluation durchgeführt wird und andererseits knappe Ressourcen geschont werden. Das ist, davon bin ich überzeugt, das Gebot der Stunde.
Aufgrund der angespannten Haushaltslage muss auch in dieser Evaluation auf die Kosten geachtet werden. Daher sollte auf die eigenen Kompetenzen zurückgegriffen und die behördeninternen Institute mit dieser Evaluation beauftragt werden.
Den Antrag der GAL lehnt die SPD-Fraktion daher ab. – Danke.