Hildegard Jürgens
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Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Alle Arbeitsfelder rund um Kinderschutz und Kinderrechte werden von den beschlossenen Prüfaufträgen und von den konkreten Empfehlungen der Enquete-Kommission profitieren. Deutlich wird dies in zahlreichen Punkten, die sich um die Arbeitsbedingungen und die Ressourcen der Beschäftigten drehen. Verbesserungen zum Beispiel im ASD, sei es in der Kommunikation, Technik oder im Personalbemessungssystem, werden im Zusammenhang ganz unterschiedlicher Hilfearten positiv wirken.
Auch eine Stärkung und Ausweitung der Ombudsstelle bezieht sich in der Praxis auf den Kinderschutz und die Kinderrechte. Dennoch möchte ich jetzt gern ein Arbeitsfeld ansprechen, das schon im Einsetzungsantrag zur Enquete-Kommission eine große Bedeutung hat und für das die EnqueteKommission etliche konkrete Empfehlungen beschlossen hat: die Pflegekinderhilfe.
Die Kommission hat in mehreren Sitzungen und mit der Unterstützung des Pflegeelternrates von PFIFF, den Sachverständigen und der BASFI die Pflegekinderhilfe auf Verbesserungsmöglichkeiten hin abgeklopft. Die konkreten Empfehlungen beginnen mit der Ermittlung der Datenlage über Werbekampagnen zur Gewinnung von immer mehr Pflegeeltern, Eignungseinschätzung und Passung von Pflegekindern und Pflegeeltern, Transparenz und Stärkung von Unterstützungsangeboten, möglichst frühe Perspektivenklärung, insbesondere für ganz kleine Kinder, Arbeitsbedingungen im Pflegekinderdienst, verbindliche Kommunikation und Vereinbarungen auch mit den Herkunftseltern bis hin zu Weiterentwicklung der Fachanweisungen auch im Hinblick auf Pflegekinder mit Behinderung, und es geht um eine wertschätzende öffentliche Anerkennung.
Kurzum, hier wird an vielen Stellschrauben zu drehen sein. Die Umsetzung der Empfehlungen, insbesondere durch Senat und Bezirke, werden wir eng im Familienausschuss begleiten. Der Umsetzung der Enquete-Empfehlungen und Prüfaufträge dient auch der entsprechende Zusatzantrag von vier Fraktionen, die wir heute in der Bürgerschaft beschließen werden.
Auch die Pflegekinderhilfe wird eine Daueraufgabe sein. Einige der genannten Aspekte kann man schnell umsetzen, einige reichen über die Legislaturperiode hinaus, müssten aber jetzt auf den Weg gebracht werden. So oder so, wir bleiben dran. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Zahl der betreuten Kinder in den Kitas steigt stetig an. Gerade bei Kleinkindern ist das Immunsystem noch nicht voll ausgebildet und sie nehmen jede Krankheit an, die in der Kita auftaucht. Dass Kinder oft sehr, sehr krank sind in der ersten Zeit ihrer Kita-Besuche, können gerade junge Eltern bestätigen. Beim Umgang mit diesen Krankheiten gibt es zurzeit noch keine allgemeinen Regelungen in den Kitas. Unser Antrag bittet nun den Senat, in Zusammenarbeit mit den Kita-Verbänden einen Leitfaden zum Umgang mit Infektionskrankheiten zu erstellen. Dieses Regelwerk gibt allen Beteiligten – Kinderärzten, Eltern und Fachkräften in den Kita – Sicherheit, schafft Verlässlichkeit und Transparenz.
Eine Überweisung lehnen wir ab und ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Aufgrund der Kurzdebattenanmeldung des Kollegen Heißner kann ich nur auf einige Sachverhalte eingehen.
In Hamburg haben die Eltern das Wahlrecht zwischen Kita und Tagesmüttern oder Tagesvätern. Auf der Internetseite der BASFI und im Faltblatt "Auf dem Weg zur passenden Kinderbetreuung" werden beide Modelle vorgestellt, Tagespflegebörsen werben noch regional in den Bezirken. Also nicht die CDU entscheidet über die Betreuungsform, sondern die Eltern, und das ist auch gut so.
Hamburg hat zum 1. November 2017 den Stundensatz um 12 Prozent erhöht und auch die Sachkostenpauschale um 3 Prozent. Es werden die Unfallversicherung und zur Hälfte die Beiträge in die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung übernommen. Qualifizierungskurse sind immer kostenfrei. Im Vertretungsfall unterstützt die bezirkliche Tagespflegebörse oder das Jugendamt bei der Suche. Die Kosten für die Vertretung übernimmt die Stadt. Ihren Antrag und die Überweisung an den Ausschuss lehnen wir ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag der LINKEN umfasst 13 Forderungen, die fast mit dem Antrag 21/6169 von vor genau einem Jahr übereinstimmen. Deshalb nehme ich jetzt nur zu einigen Punkten Stellung.
Mit Ablauf des Schuljahres 2016/2017 ist eine beträchtliche Verbesserung erzielt worden. Am Ende dieser Grundschulzeit haben 87 Prozent das Seepferdchen und 64 Prozent Bronze und besser erreicht. Eine Rückführung in die schulische Zuständigkeit, wie Sie es fordern, ist weder geplant noch empfehlenswert. Eine Ausweitung der Schwimmzeiten, wie von Ihnen gefordert, ist nicht möglich. Die Schulen nutzen sämtliche zur Verfügung stehenden Zeiten gemäß dem Schulschwimmvertrag aus dem Jahre 2014. Eine intensive Förderung von schwimmschwachen Schülerinnen und Schülern findet bereits durch das Programm "Wasser entdecken" statt.
Dieses Förderprogramm findet am Nachmittag auf freiwilliger Basis statt. Eine Verpflichtung zur Teilnahme daran ist schulrechtlich nicht möglich.
Der verpflichtende Schwimmunterricht wird inklusiv erteilt; das bedeutet, in besonderen Fällen werden Schulbegleitungen eingesetzt. Die Inklusion genießt einen hohen Stellenwert im Schwimmunterricht und im Fortbildungskonzept der Schulbehörde. Die Bewertung durch die Fraktion DIE LINKE ist rein spekulativ. Ab diesem Schuljahr erhalten alle Grundschulen für die Schulschwimmbegleitung in der ersten Phase einen Erzieherstellenanteil in Höhe von zwei Stunden pro Schwimmeinheit. Die Schulen haben die Möglichkeit, diese Mittel im Rahmen der bestehenden Verfahren in Sachmittel oder Personalmittel umzuwandeln, zum Beispiel für den Einsatz von Ehrenamtlichen oder die Umwandlung in WAZ, um Lehrkräfte zu entsenden.
Das Förderschwimmprogramm wurde zum Schuljahr 2017/2018, also in diesem Schuljahr, überarbeitet. Das neue Verfahren erlaubt unter anderem, den Förderbedarf von schwimmschwachen Schülerinnen und Schülern genau festzustellen – leichter, schwerer Förderbedarf –, um somit eine verbesserte Binnendifferenzierung vorzunehmen. In Basisklassen und Internationalen Vorbereitungsklassen erfolgt kein verpflichtender Schwimmunterricht. Diese besonderen Klassen sind Übergangsmaßnahmen, in denen die Kinder durch intensive sprachliche Förderung auf die Teilnahme am Regelsystem vorbereitet werden. Die schnellstmögliche Erlernung der deutschen Sprache genießt in den Basis- und IV-Klassen allerhöchste Priorität. Im Schuljahr 2016/2017 wurden Anträge auf zu
sätzliche Schwimmzeiten ausschließlich aus Kapazitätsgründen in bestimmten Bädern abgelehnt.
Zur Ausbildung ist zu sagen, dass Lehramtsstudierende bereits bei der Bewerbung an der Universität Hamburg für das Fach Sport im Besitz des Rettungsschwimmabzeichens Silber sein müssen. Für alle Lehramtsstudiengänge ist im dritten Semester das Seminar Fachausbildung Schwimmen vorgesehen.
Sie sehen also, Hamburg ist auf dem richtigen Weg, seiner Lage am Wasser gerecht zu werden. Wir lehnen Ihren Antrag und auch die Überweisung ab. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Der Schulausschuss und die Bürgerschaft haben sich mit der Begabtenförderung in der letzten Legislaturperiode ausführlich und intensiv beschäftigt, denn der Senat hat mit seinem Programm für Begabtenförderung eine Reihe zusätzlicher Maßnahmen auf den Weg gebracht. Die schriftlichen Ausführungen beginnen mit einem Wort von Albert Einstein:
"Ich habe keine besondere Begabung, sondern bin nur leidenschaftlich neugierig."
Dieser Satz gilt für unser gesamtes Schulsystem und wird durch die Aussage einer Lehrerin, alle Kinder wollten gefördert werden, unterstrichen. Alle Beratungen und Begleitungen von Schulentwicklungsprozessen haben eine begabtengerechte inklusive Schule zum Ziel. So wurden an allen weiterführenden Schulen Funktionsstellen zur Begabtenförderung eingerichtet und besetzt. In der Lehreraus- und -fortbildung wurden Angebote zur Begabtenförderung fest implementiert. An vielen
Schulen in Hamburg werden bereits Konzepte zur Förderung umgesetzt.
Ziel ist es, die Begabtenförderung als feste Aufgabe verlässlich sicherzustellen. Die schuleigenen Oberstufen haben hinreichend Gestaltungsräume zur Förderung der leistungsstarken Schülerinnen und Schüler. Dabei verbleiben die Schülerinnen und Schüler in ihren sozialen Bezügen. Dies ist für ihre Persönlichkeitsförderung und soziale Entwicklung richtig.
Die Einrichtung Hamburger Leistungszentren an einigen Schulen wird von uns nicht als notwendig und sinnvoll erachtet. Leistungszentren würden die soziale Separation verstärken und Restklassen schaffen. Daher lehnen wir Ihren Antrag und die Überweisung an den Schulausschuss ab. – Vielen Dank.