Konrad Döring

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Rügen ist nicht nur prima, Rügen ist auch die größte und schönste Insel Deutschlands, Herr Riemann, das habe ich Ihnen doch schon einmal gesagt.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich möchte meine Ausführungen mit dem oft gebrauchten Wortspiel „Wirtschaft ist nicht alles, aber ohne Wirtschaft ist alles nichts.“ beginnen, weil darin meiner Meinung nach die Dialektik von Gesellschaft im Allgemeinen und Wirtschaft als deren Teil im Besonderen abgebildet wird. Darauf möchte ich aber später noch einmal zurückkommen.
Meine Fraktion und ich freuen uns über die positiven Signale der wirtschaftlichen Entwicklung im Land. Wer wohlwollend – ich betone, Herr Kollege Born, wohlwollend – die gewiss nicht leichte Entwicklung der Wirtschaftsstruktur im Land beobachtet hat, der konnte in den vergangenen Wochen und Monaten einen positiven Wandel erkennen, der sich jetzt noch stärker bemerkbar macht. Verstärkte Technologieförderung, die Ansiedlung innovativer und moderner Unternehmen, ihre zunehmende Vernetzung mit vorhandenen Unternehmen, Hochschulen und Universitäten möchte ich dafür als Beispiel nennen. Wir haben gestern ausführlich über ein weiteres Beispiel gesprochen, die Gesundheitswirtschaft.
Meine Damen und Herren, bei aller positiven Entwicklung der Wirtschaft, insbesondere des verarbeitenden Bereiches, wollen wir bitte nicht übersehen, wer hinter den Leistungen steht. Das sind nicht nur die Unternehmer oder unser Wirtschaftsminister, das sind vor allem die Beschäftigten im Land,
die Beschäftigten, die zumeist über Jahre keine Lohnerhöhung hatten, zum Teil Urlaubs- und Weihnachtsgeld eingebüßt haben und unter enormem Druck der immer drohenden Arbeitslosigkeit und der, wie man heute vorsichtig sagt, ständig wachsenden Arbeitsdichte stehen. Auch dieses Thema gehört zur Betrachtung der wirtschaftlichen Situation im Land.
Außerdem haben wir es mit einer neuen Entwicklung zu tun. Wirtschaftswachstum ohne Beschäftigungswachstum ist ein Kennzeichen der aktuellen und zukünftigen Wirtschaftsentwicklung nicht nur in unserem Bundesland. Auch das Schließen der Wertschöpfungslücke im Land von circa 10 Milliarden Euro kann vieles zum Besseren stellen, aber niemals zur Vollbeschäftigung im herkömmlichen Sinne führen.
Ich möchte jetzt nicht nur auf die beschriebenen Tendenzen des Wirtschaftsberichtes eingehen, sondern auch unabhängige Gutachter in die Betrachtung einbeziehen. Die Prognos Arbeitsgruppe hat im Dezember 2005 den
Auftrag zur Aktualisierung der Halbzeitbewertung des operationellen Programms des Landes MecklenburgVorpommern 2000 bis 2006 abgearbeitet und den Endbericht für den Programmteil des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung vorgelegt. Auf über 100 Seiten sind Ergebnisse, aber auch Stärken und Schwächen sowie Empfehlungen für die neue Wirtschaftsförderperiode bis 2013 herausgearbeitet worden. In aller Kürze möchte ich auf einige Aspekte eingehen.
Zu den Stärken – und das ist richtig, Kollege Born, damit beginnt man – unseres Landes Mecklenburg-Vorpommern zählen zweifellos die westlichen Landesteile wegen ihrer Standortvorteile und damit verbunden der besseren wirtschaftlichen Situation und der niedrigeren Arbeitslosigkeit, der guten Positionierung in einigen Branchen des verarbeitenden Gewerbes, dem Tourismussektor als wesentlicher Wachstumsträger des Landes, der Gesundheitswirtschaft, der Bio- und Medizintechnik, der Schaffung neuer Arbeitsplätze im Dienstleistungsbereich, der maritimen Wirtschaft, der Ernährungswirtschaft, der Holzindustrie, der Elektrotechnik, der Nachrichtentechnik und der gesamte Bereich der erneuerbaren Energien. Dies sind zugleich die Bereiche mit hohem Wachstumspotenzial, die gezielt weiter zu unterstützen sind und deren Verfl echtung mit anderen Branchen im Umfeld und der Wissenschaft eine ständige Aufgabe bleiben muss, denn Stärke ist immer nur relativ und nichts auf ewig Vorhandenes.
Die Risiken des Landes bestehen unter anderem in einer Spezialisierung auf Branchen, wie zum Beispiel das Ernährungsgewerbe, mit geringem Innovations- und Technologiegrad, Branchen mit unterdurchschnittlicher Exportquote, geringer Wertschöpfung sowie erhöhtem Verlagerungsdruck. Die Risiken liegen dabei besonders im drohenden Verlust der Arbeitsplätze.
Damit bin ich beim Kernpunkt der Wirtschaftspolitik aus unserer Sicht. Es geht um Arbeitsplätze, Arbeitsplätze und Ausbildungsplätze. Es geht damit um Zukunft für unser Land und seine Bewohner. Der Wirtschaftsbericht verweist zu Recht auf 10.000 Dauerarbeitsplätze, die jedes Jahr direkt oder indirekt infolge der Wirtschaftsförderung im Land entstehen. In den ersten Monaten dieses Jahres konnte sogar ein geringer Absolutzuwachs an sozialversicherungspfl ichtigen Arbeitsplätzen festgestellt werden. Das ist erfreulich und auch ein Ergebnis unseres Drängens, die Schaffung von Arbeitsplätzen an die Förderung zu koppeln. Die nächsten Schritte einer Wirtschaftsförderung, die die Menschen im Land im Blick hat, müssen aus unserer Sicht unbedingt sein: Von Arbeit muss man leben können, das heißt, der Arbeitslohn muss existenzsichernd sein.
Dazu gehört für uns die Einführung des Mindestlohnes von 8 Euro, das heißt weiter Kopplung und Förderung an die Bereitschaft und Verpfl ichtung der Unternehmen, Nachwuchs auszubilden, und das heißt weiter, den Unternehmen Alternativen bei den Fördermitteln anzubieten, so, wie es zum Beispiel sehr gut im revolvierenden Fonds der Existenzgründerunterstützung im Land funktioniert. Warum sollen Unternehmen nicht von einem Mix von sogenannten verlorenen Zuschüssen und Darlehen aus revolvierenden Fonds profi tieren, wenn sich dadurch beispielsweise Aufl agen reduzieren beziehungsweise Kontrollen und damit verbundene Aufwände verringern?
Darüber muss man sich auseinandersetzen können, Herr Ministerpräsident.
Ich denke, darüber muss man sich auseinandersetzen können. Ich denke, da gibt es bestimmt noch mehr Anreize für Unternehmen. Deshalb halten wir es für dringend geboten, weiterhin mit Fachleuten Modelle zu erarbeiten, zu diskutieren und umzusetzen. MecklenburgVorpommern muss und kann hier eine Vorreiterrolle in Deutschland spielen, schon aus dem Grund, weil wir noch am meisten aufzuholen haben.
Wenn ich hier noch einmal auf die Finanzierung der Gesundheitswirtschaft zurückkommen darf: Nicht nur in dieser Zukunftsbranche wird künftig mehr Geld zum Anstoß von innovativen Entwicklungen gebraucht, das sich bei einem intelligenteren Einsatz von Fördermitteln sicherlich freimachen ließe. Die Konversion von ehemaligen Bundeswehrstandorten zu Wirtschaftsfaktoren ist eine Erfolgsgeschichte des Landes, für die sich der Landtag nicht nur in dieser Legislatur intensiv eingesetzt hat. Der Wirtschaftsbericht weist leider nur kurz auf den Abschluss der Rahmenvereinbarung zur Konversion durch die Landesregierung, die Kommunen und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hin. In einen Wirtschaftsbericht, der alles umfassend und ausgewogen darstellen soll, gehören nach meiner Auffassung das erwähnte Gutachten, aber auch andere Dokumente, mit denen der Landtag sich befasste. Diese bieten Interessenten ausreichend Informationen und einen Ausblick auf zu lösende Fragen.
Es sind im Zusammenhang mit wirtschaftlicher Entwicklung viele Dinge anzusprechen, die den Zeitrahmen sprengen würden. Ich möchte aber auf meine Eingangsformulierung „Wirtschaft ist nicht alles, aber ohne Wirtschaft ist alles nichts.“ zurückkommen. Wir leben von den Ergebnissen der Wirtschaft. Deshalb ist sie zentrales Element der Gesellschaft. Aber die Wirtschaft ist heute und zukünftig nicht mehr in der Lage, für Vollbeschäftigung zu sorgen.
Meine Damen und Herren, an dieser Stelle könnte man über VW, DaimlerChrysler, Opel, die Deutsche Bank oder die Allianz reden, die trotz oder vielleicht wegen hoher Gewinne 10.000 gut bezahlte Arbeitsplätze abbauen. Ich habe aber in der „Ostsee-Zeitung“ des vergangenen Wochenendes einen Kronzeugen gefunden, den ich hier gern wiedergeben möchte. Bundesminister Wolfgang Tiefensee sagte: „Wir brauchen neue Arbeitsplätze im Bereich der gesellschaftlichen Arbeit.“ Das soll heißen im öffentlich geförderten Beschäftigungssektor.
In diesem Sinne stimme ich auch Minister Ebnet in seinem Wirtschaftsbericht zu, wenn er neue Chancen aus der großen Koalition in Berlin erwachsen sieht. Ich hoffe aber nicht, dass nächste Wirtschaftsberichte einen konjunkturellen Einbruch vermelden müssen, weil zum Beispiel die Erhöhung der Mehrwertsteuer um drei Prozent die aufkeimende Entwicklung in Handwerk, Handel und Gewerbe sowie die Kaufkraft erstickt hat.
Wirtschaft, meine Damen und Herren, ist in meinen Augen mehr, als bisher hier angesprochen wurde.
Ich möchte den wichtigen Bereich der Existenzgründung hinzufügen. Mecklenburg-Vorpommern hat nicht nur die geringste Einwohnerdichte in Deutschland, sondern auch eine geringe Selbstständigenquote,
die aber seit Ende der 90er Jahre von 7 auf 9,7 Prozent stieg, eine positive und notwendige Entwicklung, die nicht von allein zustande kommt. Die Initiative „Einfach anfangen“, Förderung von Existenzgründungen im Arbeitsmarktstrukturprogramm, das Programm „Jugend-ArbeitZukunft“ und nicht zuletzt das Mikrodarlehenprogramm und die Einrichtung des Existenzgründertelefons sowie das ebenfalls erfolgreiche Mentorenprogramm möchte ich hier der Vollständigkeit halber erwähnen.
Mit dem Mikrodarlehenprogramm wurde bekanntlich fördertechnisch Neuland betreten. Erstmals ist ein Kreditprogramm aufgelegt worden, das aus dem Europäischen Sozialfonds und aus Landesmitteln in Form eines revolvierenden Fonds funktioniert. Im Herbst 2005 wurde der Fonds der großen Akzeptanz wegen um weitere 1,5 Millionen Euro aufgestockt. Der erwähnte Evaluationsbericht geht von der Notwendigkeit aus, Wirtschafts- und Förderfragen im Land als eine integrierte Gesamtaufgabe zu betrachten. Die bereits angesprochene Gesundheitspolitik ist ein gutes Beispiel für eine integrierte Aufgabenstellung und einen guten Ansatz in der Durchführung.
Meine Damen und Herren, die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes zeigt ihre erfolgreichen Züge. Wir sind prinzipiell auf dem richtigen Weg.
Und wir können mit der weiteren Modernisierung der Wirtschafts- und Förderpolitik und dem gesamtheitlichen oder wie man auch sagt dem integrierten Ansatz der Politik eine hervorragende Grundlage für die nächste Legislaturperiode schaffen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Minister, ist Ihnen bekannt, dass der Club of Rome bereits in den 70er Jahren eingeschätzt hat, dass 20 Prozent der Arbeitnehmer ausreichen, um die Wirtschaftsproduktion sicherzustellen?
Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
Lieber Kollege Born, Sie fordern mich geradezu heraus, etwas richtigzustellen.
Ich glaube nicht, Herr Renz, ich glaube nicht.
Wenn Sie meinen Ausführungen gefolgt sind, und davon gehe ich aus,
dann habe ich zum Ausdruck gebracht, dass ich hoffe, dass wir in einem folgenden Wirtschaftsbericht nicht zum Ausdruck bringen müssen, dass gerade die von Ihnen aufgezeigte Veränderung in Berlin dazu führt, dass es Abstriche bei dem gibt, was wir bisher erreicht haben.
Das ist ein himmelweiter Unterschied, auf den ich hingewiesen habe.
Lassen Sie mich zum Abschluss noch einen Satz sagen, den ich vorhin nicht mehr geschafft habe. Sie sprechen ja so gerne von Sümpfen, ich spreche von Teichen.
Ich hatte Sie nicht persönlich angesprochen, mit Sie meinte ich Ihre Fraktion, Herr Kollege Born.
Sie sprechen so gerne von Sümpfen, ich spreche von Teichen. Sie kennen das Sprichwort: Der Teich ist im Durchschnitt 1,50 Meter tief. Aber ich sage Ihnen, die Kuh muss nicht ertrinken, wenn man mehrere gute Wege kennt und nicht durch die Mitte marschieren muss. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nicht erst seit der Veröffentlichung in der Zeitung „Die Welt“ vom 8. dieses Monats ist uns bekannt, dass sich die Förderung der Europäischen Union in den Jahren 2007 bis 2013 für die neuen Bundesländer im Vergleich zum davorliegenden Förderzeitraum um circa 3,7 Milliarden Euro verringern wird. Auch dass der Bund die Mittel der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur für 2007 um weitere 100 Millionen Euro kürzt, verwundert Insider nicht wirklich. So ist das mit demokratischen Mehrheiten, meine Damen und Herren von der CDU, und Sie wollen doch dem EU-Parlament oder der Bundesregierung keine Diktatur der Mehrheiten vorwerfen, oder?
Lassen Sie mich aber auf damit verbundene Auswirkungen auf unser Bundesland zurückkommen. Das vorliegende „Regionale Förderprogramm Mecklenburg-Vorpommern 2006“ macht deutlich, dass die Landesregierung nicht nur auf die oben genannten Veränderungen reagiert, sondern strukturelle Ausrichtungen sowohl der Infrastruktur als auch Förderung zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft kleiner und mittlerer Unternehmen festschreibt. Ein größerer Spielraum wäre hierbei sicherlich wünschenswert, ist jedoch unter den vorhandenen Bedingungen des Finanzhaushalts nicht zu leisten. Was 2006 geleistet wird und wie dies geschieht, das können Sie in der vorliegenden Drucksache 4/1934 nachlesen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich Anmerkungen machen, die inhaltliche Aspekte der Unterrichtung durch die Landesregierung ansprechen, und zugleich damit verbundene Problemstellungen verdeutlichen:
Erstens. Die Stärkung vorhandener beziehungsweise die Schaffung von regionalen Netzwerken und die Entwicklung von Wachstumskernen muss gerade in unserem Bundesland im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit stehen. Als positives Beispiel möchte ich hier die RWI Regionale Wirtschaftsinitiative Ost Mecklenburg-Vorpommern eV nennen, die sich kürzlich in unserem Arbeitskreis vorstellte. Vor drei Jahren unter dem Dach der Regionalen Entwicklungsagentur Mecklenburgische Seenplatte als Teil des durch die Landesregierung geförderten Projektes Regionalmanagement gestartet, vereint sie heute auf freiwilliger Basis über 75 Unternehmen des Maschinen- und Metallbaus, der Elektroindustrie, der Lebensmittelverarbeitung, der Bauwirtschaft, des Dienstleistungssektors sowie Forschungs- und Bildungseinrichtungen. Diese Kontaktplattform der Wirtschaft ist ein Beispiel, wie mit relativ wenig Aufwand, aber Engagement und Leidenschaft, Erfolge in der regionalen Entwicklung erzielt werden. Freiwillige Mitglieder, die freiwillig Beitrag zahlen und die Zielstellung, ich zitiere, „Vernetzen – Fördern – Stärken“ zum Beispiel mit Kontaktforen mittragen, ermöglichen diese Zusammenarbeit. Solche Netzwerke sind weiter zu fördern, nicht solche, die sich mit dem Problem an sich und für sich befassen, sondern tatkräftige, initiativreiche und in der Sache wirksame Netzwerke.
Nach eigenen Aussagen befinden sich circa 750.000 Einwohner im Einzugsbereich der RWI Ost Mecklenburg-Vorpommern eV, wurden 2005 sechs zusätzliche Lehrstellen organisiert, konnte ein Auftrag von Airbus vermittelt und konnten dadurch drei neue Arbeitplätze geschaffen werden. Zusätzlich wurde eine Mechatronikerklasse mit elf Auszubildenden aufgestellt. Für vier Forschungs- und Entwicklungsprojekte wurde die Netzwerkkoordinierung übernommen. An der Umsetzung dieser Projekte arbeiten sieben Firmen mit der Hochschule Neubrandenburg, der Fachhochschule Stralsund und dem Institut für Niedertemperatur-Plasmaphysik, Greifswald zusammen, denn die Nutzung innovativer Potenziale ist die Voraussetzung dafür, sich im Wettbewerb mit anderen leistungsstarken Regionen zu messen.
Zweitens, meine Damen und Herren, haben sich die in unserem Bundesland vorhandenen Technologie- und
Gründerzentren hinsichtlich der erreichten Ausstattung gut entwickelt. Hier kommt es jetzt darauf an, vorhandene Wachstumspole zu stärken. Der Ansatz, die Fördermittel des Landesprogramms Technologie- und Innovationsförderung für die Förderung kleinerer und mittlerer Unternehmen mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe zu verstärken, ist nicht neu und geht genau in die richtige Richtung.
Die Behandlung des regionalen Förderprogramms im Landtag und in den Ausschüssen ist zugleich immer ein Blick auf die Gesamtheit der Wirtschaftspolitik der Landesregierung. Ich möchte diese Gelegenheit nutzen, um einige uns vorliegende Ergebnisse der „Aktualisierung der Halbzeitbewertung des Operationellen Programms des Landes Mecklenburg-Vorpommern 2000 bis 2006“ anzusprechen. Im Wesentlichen wurden hier die Ergebnisse der EU-Förderpolitik mit Stand des Jahres 2005 bewertet und Hinweise und Schlussfolgerungen für die vor uns stehende neue Förderperiode 2007 bis 2013 gegeben beziehungsweise gezogen.
Aus aktuellem Anlass möchte ich an dieser Stelle eine Lanze für die Messeförderung brechen. Der aktuelle Anlass ist die leider geringer gewordene Teilnahme von Firmen aus unserem Land an der weltgrößten Industriemesse in Hannover. Dort und auf anderen Messen werden Kontakte, Beziehungen und auch Netzwerke für uns geknüpft, wenn man dort ist, wenn nicht, dann auch, aber für die anderen. Diese Messe ist darüber hinaus ein wichtiger Zugang zur Weltwirtschaft und damit zu Exporten, die unsere Wirtschaft braucht. Natürlich wissen wir alle hier nicht erst seit Vorliegen des angesprochenen, mehrere hundert Seiten umfassenden Gutachtens um die strukturellen Schwächen der Wirtschaft im Land. Die Zukunft und die Lösung des Problems liegen zum Beispiel in einer stärkeren Orientierung der Unternehmen auf den Außenmarkt. Die Gutachter betonen, dass vor dem Hintergrund der relativ geringen Exportquote und der zunehmenden Bedeutung des Außenhandels ein zunehmender Bedarf für die internationale Positionierung durch die Messeförderung besteht.
Besonderes Augenmerk sollte deshalb den in schwäche
rem Maße erschlossenen Zielgebieten Skandinavien und Osteuropa gewidmet werden, die aufgrund ihrer strategischen Bedeutung für Mecklenburg-Vorpommern stärker als bisher in der Messeförderung aufgegriffen werden sollten. Dieses regionale Förderprogramm wird die jetzt laufende Förderperiode abschließen. Das nächste wird von den Gegebenheiten der neuen Förderperiode 2007 bis 2013 geprägt sein, zu denen auf jeden Fall eine stärkere Messeförderung gehören muss.
Drittens, meine Damen und Herren, möchte ich noch einmal auf die Förderung durch die EU zurückkommen. Die europäischen Strukturfonds ermöglichen in ihrer gesamten Bandbreite die Unterstützung von Maßnahmen und Initiativen im Bereich der Wirtschaft, der Landwirtschaft, der Umwelt und der Bildung. Auch hier ist das vorliegende Förderprogramm Grundlage für die Umsetzung der damit verbundenen Zielstellungen wie Stärkung der Wirtschaft und der damit verbundenen Binnenkonjunktur sowie der Abbau der Arbeitslosigkeit. Das bereits mehrfach erwähnte Gutachten weist unter anderem dar
auf hin, dass das Land zwischen den Jahren 2000 und 2004 trotz intensiver Förderung einen Rückgang von circa 46.000 Erwerbstätigen hatte. Durch Förderung wurden circa 7.700 Arbeitsplätze neu geschaffen und circa 21.600 Arbeitsplätze gesichert.
Diese Diskrepanz zeigt deutlich, und das gilt nicht nur für unser Land: Die Wirtschaft ist schon lange nicht mehr in der Lage, Arbeitsplätze für eine Vollbeschäftigung bereitzustellen, und wird es auch in Zukunft nicht sein können. Viel zu stark wirken Rationalisierungsnotwendigkeiten, Kostendruck und Profitmaximierung gegen Beschäftigung.
An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich betonen, dass aus Sicht der Fraktion der Linkspartei.PDS hierbei nur durch den Ausbau des öffentlich geförderten Beschäftigungssektors ein bundes- und landesweit spürbarer Abbau der Arbeitslosigkeit zu erreichen ist. Ich will aber trotzdem darauf hinweisen, dass ich die Regelung des regionalen Förderprogramms, eine Förderung mit der Schaffung von Arbeitsplätzen zu verbinden und diese in der Regel auf 80.000 Euro pro Arbeitsplatz zu begrenzen, für sehr richtig und wichtig erachte.
Damit wird eine klare Zweckbestimmung der Förderung in Mecklenburg-Vorpommern vorgegeben und das ist gut so.
Meine Damen und Herren! Deutlich hervorzuheben ist für das regionale Förderprogramm der ressortübergreifende, integrierte Ansatz. Damit ist sowohl die Grundlage für einen noch effektiveren Mitteleinsatz als auch für die Evaluierung der Förderperiode gelegt. Im Namen der Fraktion der Linkspartei.PDS schlage ich vor, der verfahrensmäßigen Erledigterklärung der Unterrichtung durch die Landesregierung auf Drucksache 4/1934 zuzustimmen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Zeit ist Geld“ ist ein geläufiger Ausdruck. Ich möchte hinzufügen „Zeit ist Realität“.
Das heißt, wenn in der zur Verfügung stehenden Zeit längere Wege zurückgelegt werden sollen, so sind schnellere Transportmittel notwendig.
Diese sollen außerdem noch kostengünstig, zuverlässig, mit hoher Transportkapazität und bequem sein, sowohl in der Ausstattung als auch in der Erreichbarkeit. Ich spreche an dieser Stelle unter anderem über moderne Flugzeuge, die diesen Ansprüchen gerecht werden, und den damit notwendigen Einrichtungen für die Be- und Entladung sowie für Start und Landung. Aber die dabei von mir aufgeführten Eigenschaften sind natürlich relativ zu betrachten. Mit dem vorliegenden Konzept wird das aus dem Jahr 1998 stammende Luftverkehrskonzept des Landes fortgeschrieben. Diese erste Fortschreibung geht auf einen Antrag der Koalitionsfraktionen aus dem Jahr 2004, von der PDS-Fraktion eingebracht, zurück und betont die Bedeutung und Notwendigkeit der angemessenen Entwicklung der notwendigen Infrastruktur für die Standortentwicklung sowohl im nationalen als auch im internationalen Rahmen. Auf der Basis der Umsetzung wesentlicher Ziele, Projekte und Vorhaben des „alten Konzeptes“ wurden in der Fortschreibung die neuen Rahmenbedingungen berücksichtigt. Das war auch die Intention unseres Antrages. Die Weiterentwicklung des Konzeptes wird sowohl am fast verdoppelten Umfang als auch an der umfassenden Analyse der Gesamtsicht und Einordnung des Flugwesens – richtig, es entwickelt sich – in Mecklenburg-Vorpommern deutlich.
Damit liegt uns heute ein mittelfristig verwendbarer fachlicher Planungs- und Handlungsrahmen vor, denn das Konzept geht davon aus, dass ein leistungsfähiges Luftverkehrssystem von existentieller Bedeutung für die Entwicklung einer Region ist. Mecklenburg-Vorpommern muss im Vergleich mit anderen Regionen Deutschlands zur Verbesserung seiner Standortqualität an das nationale und internationale Luftverkehrsnetz angebunden bleiben, so eine weitere Kernaussage des Konzeptes.
Diese Aussage kann ich nur unterstützen.
Meine Damen und Herren, dagegen geht eine Studie der Deutschen Bank vom November 2005 zu deutschen Regionalflughäfen davon aus, dass der Ausbau der meisten Regionalflughäfen nicht notwendig ist. Fazit der besagten Veröffentlichung unter anderem: Der Ausbau der meisten Regionalflughäfen in Deutschland ist eine Verschwendung der ohnehin knappen öffentlichen Mittel. Die Regionalflughäfen sind sowieso nicht wirtschaftlich zu betreiben, erreichen nie die notwendige kritische Größe und sind außerdem nur Prestigeprojekte. Außerdem gebe es genügend Flugplätze in Deutschland. In dieser Studie ist der Flughafen Laage als einer der großen Regionalflughäfen erwähnt, jedoch nicht explizit bewertet worden. Ich will die Aussagen dieser Veröffentlichung gar nicht generell in Frage stellen, meine aber, dass mit Blick auf die Entwicklung unseres Landes und seiner Struktur der Weg in der uns vorliegenden Konzeption der richtige ist.
Die Aussagen der Deutschen-Bank-Studie im Hinterkopf wende ich mich nun einigen Schwerpunkten des Luftverkehrskonzeptes zu. Die damit verbundene Verantwortung drückt sich aus meiner Sicht in der Feststellung des schon erwähnten Masterplans zur Entwicklung der Flughafeninfrastruktur in Deutschland aus, dass mit der Favorisierung von bundesweit acht großen Flughäfen keine Vernachlässigung des Mittel- und Kurzstreckenverkehrs verbunden sein darf. Die Frage nach der Effizienz von dafür eingesetzten Fördermitteln hingegen ist zulässig und notwendig.
Meine Damen und Herren, damit verbunden ist die Frage nach alternativen Transportmöglichkeiten, wobei einseitige Betrachtungen – Herr Kollege Born ist leider nicht da,
doch, da hinten – hierbei wenig hilfreich sind. Mecklenburg-Vorpommern ist ein Flächenland mit geringer Bevölkerungsdichte. Dass wir dennoch keine Wüste sind, wurde uns erst kürzlich bestätigt.
Der Bau der Ostseeautobahn A 20, der geplante Ausbau der Autobahn 241 nach Wismar und der weitere Ausbau des Schienennetzes, hier insbesondere zur Erhöhung der Geschwindigkeit im Fernverkehr, machen aus meiner Sicht die bedarfsgerechte Entwicklung des Luftverkehrs nicht entbehrlich. Zu Standortvorteilen gehört eben auch, dass die Erreichbarkeit des Zielortes so schnell als möglich mit unterschiedlichen Transportmitteln gewährleistet ist. Hier wurde natürlich richtigerweise schon insbesondere die Tourismuswirtschaft angesprochen. Der Regionalflughafen Neubrandenburg zum Beispiel bemüht sich aktuell um die Einrichtung des Linienverkehrs nach München ohne finanzielle Unterstützung durch das Land. Der Regionalflughafen Güttin auf Rügen ringt um die Verlängerung der Start- und Landebahn. Bisher wurden in den Flugplatzausbau circa 300.000 Euro investiert. Die aktuelle Haushaltssituation hemmt zurzeit die Weiterführung.
Das besondere Potenzial auf Deutschlands größter und schönster Insel liegt aber nicht nur in der gestiegenen Zahl der Rundflugpassagiere.
Darin, dass wir auf Rügen den größten Besucherstrom im Land haben und hoffentlich behalten werden, liegt die Chance, dass nach der Verlängerung der Start- und Landebahn die Auslastungsquote genauso deutlich ansteigt.
Hauptargument der Befürworter für Neubrandenburg und Güttin sind in beiden Fällen die damit verbundenen Synergieeffekte sowohl für die wirtschaftliche Entwicklung in der Region als auch für die private Nutzung.
Aus der Übersicht für die geplante Luftverkehrsentwicklung in Deutschland bis 2015 wird deutlich, dass der Erhalt beziehungsweise Ausbau von Regionalflughäfen, Regionalflugplätzen und -verkehrslandeplätzen in Mecklenburg-Vorpommern ohne die Unterstützung durch die Landesregierung perspektivisch nicht gesichert ist. Mobilität und der Anspruch, Gesundheitsland Nummer eins zu sein, schließen sich nach meinem Verständnis nicht aus.
Im Gegenteil, die Reiselust ist nach wie vor groß, insbesondere bei Senioren und Seniorinnen.
Oder besonders.
Warum also erst aus Vorpommern nach Hamburg oder Berlin fahren, wenn Flugreisen von Rostock oder Neubrandenburg möglich sind.
Auch der ankommende Tourist wird gemäß den aufgezeigten Entwicklungstrends immer mehr die Reiseauswahl nicht nur nach den Zielorten, sondern vermehrt nach bequemer Erreichbarkeit auswählen.
Meine Damen und Herren, die Schwerpunkte künftiger Luftverkehrspolitik müssen sich sowohl am Bedarf – auch am möglichen beziehungsweise zu erwartenden – als auch an den Möglichkeiten orientieren. Die Entwicklung des Luftverkehrs im Land ist im starken Maß abhängig von der internationalen und gesamtdeutschen Entwicklung. Wir sind noch nicht genügend in der Lage, auf diese Trends Einfluss zu nehmen. Gleichzeitig wird der sich entwickelnde Inlandsbedarf zu neuen oder anderen Bedürfnissen führen, als wir sie im Land befriedigen können. Diese und eine Reihe anderer Faktoren haben wir ständig zu beachten und auch unter Berücksichtigung der Fluglinienförderung ständig zu evaluieren. Der Wirtschaftsausschuss der nächsten Legislaturperiode wird gut daran tun, dieses Thema regelmäßig im Auge zu behalten. Eine ausgewogene Infrastrukturentwicklung ist aus meiner Sicht der richtige Weg zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation. Die vorliegende Fortschreibung des Luftverkehrskonzeptes ist dabei notwendiger Bestandteil.
Meine Damen und Herren, die Fraktion der Linkspartei.PDS schließt sich dem Vorschlag der Fraktion der SPD an, die Unterrichtung durch die Landesregierung für erledigt zu erklären. – Danke sehr.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Positionen meiner Fraktion haben die beiden Vorrednerinnen Frau Meˇsˇt’an und Frau Schmidt deutlich gemacht. Dem möchte ich mich anschließen. Ich stelle dennoch...
Den Positionen, die die beiden Vorrednerinnen deutlich gemacht haben, möchte ich mich anschließen.
Genauso habe ich es gesagt und so meine ich es auch. Ich stelle dennoch den Ihnen vorliegenden Änderungsantrag auf Drucksache 4/2214 zum vorliegenden Gesetzentwurf zur Modernisierung der Verwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit dem Ziel, den Kreis Rügen in seiner jetzigen Gebietsstruktur zu erhalten.
Basis dafür ist eine grundlegende Forderung meiner Partei,
dass der Wille der Kreistage für zukunftsfähige Kreisstrukturen eine wichtige Rolle spielt und diese nicht zwangsläufig auf der Basis der herkömmlichen Planungsregionen entstehen.
Die vorliegenden Ergebnisse der umfangreichen Arbeit im Sonderausschuss schließen für mich den Fortbestand des Insellandkreises Rügen ebenso wenig aus wie die Beschlusslage innerhalb meiner Partei. Auch die Grundkonzeption vom 12. Mai 2004 auf Drucksache 4/1210 sagt aus, ich zitiere aus der Drucksache 4/1710: „Das heißt nicht, dass der Gesetzgeber an die einmal aufgestellten Grundsätze in jedem Einzelfall starr festhalten muss.“ Veränderungen sind, wenn sie sich mehrheitsfähig darstellen lassen – darum werbe ich hier – immer möglich. Da der im ursprünglichen Gesetzentwurf vorgesehene Sonderstatus Rügen und der damit verbundene Regionalausschuss nicht mehrheitsfähig waren,
stelle ich den Antrag auf Erhalt des Insellandkreises Rügen.
Durch interfraktionellen mehrheitlichen Beschluss des Kreistages Rügen, dem auch ich angehöre, wurde im Juni 2004 ein Bürgerentscheid zum Erhalt des Landkreises Rügen – nach meinem Kenntnisstand als einziger Landkreis – mit der Frage gestellt: „Soll sich der Landkreis Rügen im Rahmen der Anhörung zu einer Kreisgebietsreform dafür aussprechen, dass der Landkreis Rügen eine selbstständige Gebietskörperschaft bleibt?“
Über 92 Prozent...
Am Ende meiner Ausführungen bitte.
Über 92 Prozent der an dieser Abstimmung beteiligten Bürgerinnen und Bürger des Insellandkreises Rügen haben sich für den Erhalt der mehr als 200-jährigen Kreisstruktur, davon mehr als 100 Jahre selbstständig, ausgesprochen. Dieses deutliche Votum wurde im bisherigen Gesetzentwurf nicht genügend berücksichtigt.
Lassen Sie mich zum Schluss etwas zitieren, was mir auf jeder Fahrt von und nach Schwerin im IC ins Auge stach: „Zuerst das Notwendige, dann das Mögliche und plötzlich schaffst du das Unmögliche.“ Der Landkreis Rügen muss, nicht nur wegen der medialen Wahrnehmung, erhalten bleiben.
Gestatten Sie mir zum Abschluss, mein tiefes Bedauern darüber zum Ausdruck zu bringen, dass bei einem Unfall auf Rügen ein Teilnehmer des heutigen Protestes tödlich verunglückt ist. – Danke schön.
Ja, bitte.
Wie Sie dem Antrag entnehmen können, ist es ein Antrag, den nur ich stelle, der nicht von meiner Fraktion mitgetragen wird. Das zur ersten Frage.
Zur zweiten Frage: Das war die Frage, ob ich der Meinung bin, dass es, wenn es dem Landkreis gut geht, auch dem Land gut geht. Das kann ich natürlich nur bejahen, selbstverständlich.
Zu drittens: Ich verweise auf die Internetseite des Landkreises Rügen, Quelle: 14.06.2004. Daraus habe ich zitiert. Ich brauche das Zitat nicht zu wiederholen. Genau so, wie ich es vorgelesen habe, steht es da drin.
Zur vierten Frage: Ich denke, dass ich im Wahlkreis 34 antrete, nicht im Wahlkreis 33. Und ich stehe zu dem, was ich hier gesagt habe. – Danke schön.
Ja, bitte.
Also, Frau Kollegin Peters,
ich gehe davon aus, dass Sie meinen Antrag gelesen haben. Der ist recht eindeutig, sowohl in seiner Antragstellung als auch in seiner Begründung. So viel zu Ihrer Frage.
Ja, bitte schön.
Davon gehe ich aus.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin überaus angetan von der jetzt wieder eingetretenen Versachlichung unseres Themas.
Sie können davon ausgehen, dass ich als Rügener natürlich mich besonders betroffen gefühlt habe von der Entwicklung der letzten Tage und Wochen, so wie Sie alle und sicherlich viele Menschen aus unserem Bundesland und aus Deutschland. Ich finde es jedoch an der Zeit, Schuldzuweisungen zu beenden und Schlussfolgerungen abzuleiten, denn der Bewertungsmaßstab ist die Praxis und nicht alle Verläufe sind vorher kalkulierbar oder trainierbar.
Auf die nächsten Situationen sich vorzubereiten, das muss die Aufgabe sein, vor der wir stehen, auch und gerade was Absperrung betrifft – es wurde hier und da schon darauf verwiesen –, um also Bilder, die durch die Medien gingen, zu vermeiden, wo Hilfskräfte im Schutzanzug Tiere beseitigt haben und in kürzester Entfernung Fernsehteams daneben standen, um diese Tätigkeiten aufzunehmen. Ich glaube, hier sollten entsprechende Maßnahmen getroffen werden, um so etwas zukünftig zu verhindern.
Als ganz wichtig erachte ich die Unterstützung für alle Betroffenen, insbesondere natürlich im Bereich der Landwirtschaft, des Tourismus, der Gesundheitswirtschaft und in angrenzenden Bereichen. Ja, die Sorge ist groß, dass im weiteren Verlauf dort finanzielle Verluste neben dem Imageverlust auftreten können.
Allerdings bringen uns Angriffe auf Personen in verschiedene Richtungen dabei wenig weiter.
Und insbesondere bringen sie uns auch in der Sache nicht weiter und um die Sache sollte es uns doch wohl hier gehen.
Ein Themenbereich soll heute sein „Konsequenzen für zukünftiges Handeln“. Dabei, denke ich, ist ein breites Aktionsbündnis notwendig und dieses ist dort, wo es noch nicht entstanden ist, zu schaffen und zu unterstützen. Erste Aktivitäten vor Ort sind angelaufen, zum Beispiel die Vorbereitung und Durchführung einer Marketingkampagne zur Reduzierung der negativen Auswirkungen der Vogelgrippe auf die Wirtschaft der Region, federführend hier die Region Vorpommern e.V. Ich werbe sehr gerne für die Unterstützung dieser Aktivität. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Herr Kollege Born, gestatten Sie mir ganz kurz, dass ich erst auf Ihren Redebeitrag eingehe. Ich habe Ihnen auch zugehört, obwohl ich nicht zur Fraktion der SPD gehöre.
Ich möchte Ihnen sogar in einem Punkt unbedingt Recht geben, aber in einem Punkt würde ich Ihnen gerne widersprechen. Der Punkt, worin ich Ihnen Recht gebe, ist, dass wir uns vielleicht mehr mit Dingen beschäftigen müssen, die im Rahmen der Europäischen Union beschlossen, festgelegt und diskutiert werden. Jetzt komme ich zu dem Punkt, wo ich Ihnen nicht Recht gebe. Ich habe Ihre Ausführungen so verstanden, dass sich nur die damit beschäftigen, die direkt betroffen sind. Herr Dr. Born, Sie werden mir sicherlich Recht geben, da wir alle Bewohner des Hauses Europa sind, sind wir natürlich, wenn die Hausordnung geändert wird, auch alle betroffen. Insofern, wie gesagt, Zustimmung, dass wir uns mehr damit auseinander setzen müssen.
Der vorliegende Antrag der Fraktionen der Linkspartei.PDS und SPD zur Dienstleistungsrichtlinie steht heute deshalb auf der Tagesordnung, weil das EU-Parlament sich Mitte Februar dieses Jahres in Erster Lesung damit abstimmend beschäftigen wird. Der Grundgedanke der weiteren Harmonisierung innerhalb der Mitgliedsländer bis hin zur Liberalisierung der Märkte ist beim Binnenmarktprinzip vom Ziel einer schrittweisen Anhebung und Angleichung gemeinsamer Standards ausgegangen. Dabei gab es unter anderem ein umwelt-, verbraucher- und sozialpolitisches Begleitprogramm zum Binnenmarkt, um Fragen europäischer Normung und technischer Standards zu berücksichtigen. Hiervon weicht der Entwurf der Dienstleistungsrichtlinie gravierend ab. Als Dienstleistungen im Sinne des Artikel 50 EG-Vertrag werden insbesondere gewerbliche, kaufmännische, handwerkliche und freiberufliche Tätigkeiten verstanden, ausgenommen sind davon nur hoheitliche Aufgaben des Staates wie zum Beispiel die Militärpolizei, die Gefängnisse beziehungsweise ein kostenloser öffentlicher Schulbesuch.
Damit wird deutlich, dass durch die Richtlinie nicht nur alle kommerziellen Dienste betroffen sind, sondern auch weite Bereiche der öffentlichen Daseinsfürsorge. Gesundheitsdienst, Pflegedienst, Wasserver- und Abwasserentsorgung, Abfallwirtschaft wurden hier schon erwähnt. Die weiteren Beispiele Zertifizierung, Prüfung, Wartung, zum Beispiel der allen Kraftfahrern bekannte TÜV, Baugewerbe und Architekten, Handel, Fremdenverkehr, Vermietung von Kfz würden nur eine unvollständige und sich ständig weiter fortschreibende Entwicklung darstellen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle auf drei Punkte mehr eingehen, die die Notwendigkeit des vorliegenden Antrages unterstreichen sollen:
Erstens. Die Dienstleistungsrichtlinie will das bundesdeutsche Arbeitnehmerentsendegesetz für Arbeitnehmer aus anderen EU-Staaten, die vorübergehend in Deutschland tätig sind, dahingehend verändern, dass die Bedingungen der Entsendung vorrangig durch das Herkunftsland bestimmt und kontrolliert werden. Es soll das Herkunftslandprinzip gelten, dazu wurde auch schon einiges ausgeführt. Das heißt, für sie gelten dann Steuer-, Tarifrecht oder Arbeitsschutzsysteme des jeweiligen Herkunftslandes. Davon ausgenommen sind bisher die Fälle nach der EU-Entsenderichtlinie von 1996, in der bekanntlich die grenzüberschreitenden Entsendungsfälle geregelt sind. Sie sieht vor, dass hierbei die Kernarbeitsnormen des Bestimmungslandes gelten. Sie umfassen zum Beispiel für uns selbstverständliche und notwendige Regelungen bezüglich der Höchstarbeits- und Mindestruhezeiten. Erinnert sei hier an Lenkzeiten bei Gütertransporten und den jetzt schon damit verbundenen Problemen bei der Einhaltung und Kontrolle im nationalen Rahmen, des bezahlten Mindestjahresurlaubes, Sicherheits-, Gesundheitsschutz- und Hygienevorschriften. Als Beispiel möchte ich hier den Mutterschutz vor und auch nach der Geburt sowie den Kinder- und Jugendschutz anführen. In den Mitgliedsländern, obwohl im nationalen Recht regelbar, besteht zum Beispiel außerhalb des Bauhaupt- und Nebengewerbes meist kein tarifvertraglicher Mindestschutz.
Dass es hierbei in der Praxis schon jetzt zu zahlreichen Gesetzesverstößen kommt, ist hinlänglich bekannt und mangels hinreichender Kontrollen beziehungsweise Repressalien nicht unbedingt verwunderlich. Welche gravierenden Auswirkungen sich hinter der oben genannten Problematik verbergen, wird in den geplanten Festlegungen der Dienstleistungsrichtlinie deutlich, dass zum Beispiel die Dienstleistungsfreiheit sowohl für Beschäftigung inländischer Kräfte als auch für Entsendekräfte aus den EU- oder Drittstaaten gelten sollen. Für die Praxis völlig untauglich erweist sich die geplante Feststellung, dass nur den Herkunftsländern die Kontrolle und Einflussnahme vor Ort erlaubt sein soll. Das ist nicht nur logistisch, sondern auch personell und finanziell in jetzt vierundzwanzig anderen EU-Ländern nicht zu leisten.
Zweitens, meine Damen und Herren, kommen auf unsere kleinen und mittelständischen Unternehmen Veränderungen bisher ungeahnten Ausmaßes zu, die mit einem wirksamen Wettbewerb im Wortsinne nichts mehr gemeinsam haben. Im Gegenteil, denn der hier vorgeschlagene Weg verhindert, dass sich Dienstleister unseres Landes zu hier üblichen Konditionen und nach allgemein anerkannten Standards an Ausschreibungen beteiligen oder ihre Dienstleistung anbieten können. Stellen Sie sich bitte den Bau eines Hauses in Deutschland ohne die Einhaltung statischer Normen, ohne standardisierte Bauteile und ohne die Einhaltung von Arbeitsrechtsvorschriften vor! Der Preisdruck am Bau und der damit verbundene Pfusch nehmen nach Aussagen der Anhörungen im Ausschuss für Bau, Arbeit und Landesentwicklung, hier zur Änderung der Landesbauordnung, jetzt schon gefährdende Ausmaße an. Wie bitte sollen beim Wirksamwerden des Herkunftslandprinzips nationale kleine und mittlere Unternehmen dem Druck durch den möglichst niedrigen Preis und der vom Kunden erwarteten hohen Qualität standhalten? Die Kalkulationsspielräume sind jetzt schon so eng, dass sich der Verdrängungswettbewerb und/oder
der Qualitätsverlust potenzieren würden. Die ohnehin angespannte Situation im nationalen Binnenmarkt würde sich für einheimische Dienstleistungsanbieter existenziell verschlechtern, selbst wenn sie die finanziellen und personellen Möglichkeiten hätten, internationale Binnenmärkte im Rahmen der EU für sich zu erschließen.
Drittens, meine Damen und Herren, möchte ich auf Fragen und Probleme des Verbraucherschutzes eingehen. Der Intention der Dienstleistungsrichtlinie, durch die Öffnung der nationalen Märkte die Rolle der Verbraucher zu stärken, zum Beispiel durch Angebot und Nachfrage den Preis zu bestimmen, könnte man leicht erliegen, jedoch ohne sich darüber im Klaren zu sein, für welchen Preis, wobei ich Geiz nicht geil finde. Von Arbeit sollte man nicht nur leben, sondern sich auch etwas leisten können!
Als Verbraucher sollte uns klar sein, dass fünfundzwanzig nationale und zum Teil voneinander abweichende Rechtssysteme bei unterschiedlichen Standards im Arbeits-, Qualitäts-, Verbraucher- und Umweltschutz, zum Beispiel bei Gewährleistungsansprüchen, zu drastischen Abweichungen bisheriger Gewohnheiten führen. Ich erinnere alle daran, es würde das Herkunftslandprinzip gelten. Möglicher Gerichtsstandort, Frau Borchardt hat es ausgeführt, ist dann nicht Schwerin, sondern – diesmal vielleicht ein anderes Beispiel – Lissabon, selbstverständlich in der Landessprache. Den enormen personellen und zeitlichen Aufwand, wenn bei Gericht mit vereidigten Dolmetschern gearbeitet werden muss, kann ich Ihnen aus praktischer beruflicher Erfahrung bestätigen, die Kosten für Hin- und Rückflug in diesem Fall zum Glück noch nicht.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Abschluss die Frage nach den Interessen an der EU-Dienstleistungsrichtlinie aufwerfen. Hauptargument der Befürworter ist der mögliche Verlust der Wettbewerbsfähigkeit der EU bei einem hohen Niveau der Harmonisierung in den europäischen Ländern, und zwar insbesondere unter den sich verschärfenden globalen Wettbewerbsbedingungen. Dabei wird allerdings verschwiegen, dass der Binnenmarkt der EU, ähnlich wie in den USA, weitgehend in sich geschlossen ist. Deutschland ist zwar Exportweltmeister, aber Im- und Export der EU machen etwa je zehn Prozent des Bruttoinlandprodukts ihrer Mitgliedsländer aus. Eine Harmonisierung in der EU ist nicht nur nötig, sondern ohne Abwärtsentwicklung bei nationalen Standards sogar möglich.
Im Ergebnis der Anhörung von Vertretern des Handwerks, der Wohlfahrtsverbände und Vereine sowie der Gewerkschaften am 6. Januar dieses Jahres im Rahmen der Fraktionsklausur der Landtagsfraktion der Linkspartei.PDS und von Parlamentariern, Gewerkschaftern, sozialen Bewegungen, Verbänden und Initiativen am 12. Januar dieses Jahres auf der Tagung der Fraktion der Vereinten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke im EU-Parlament in Brüssel ist der vorliegende Entwurf der Dienstleistungsrichtlinie abzulehnen. Die Industrie- und Handelskammern sowie die Unternehmerverbände haben leider an den Anhörungen nicht teilgenommen beziehungsweise sich noch nicht geäußert. Bei der grundlegenden Überarbeitung der Richtlinie darf dem Sozialdumping unter dem Deckmantel der Liberalisierung und
angeblichen Marktregulierung kein Vorschub geleistet werden.
Das Herkunftslandprinzip ist deshalb klar abzulehnen und durch das Ziellandprinzip oder auch Bestimmungslandprinzip zu ersetzen. Ich bitte Sie, dem vorliegenden Antrag der Fraktionen der Linkspartei.PDS und SPD zuzustimmen. Dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion auf Drucksache 4/2091 wird die Fraktion der Linkspartei.PDS zustimmen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
Herr Dr. Born, Sie gestatten mir, dass ich Ihre Verwunderung darüber, dass es heute Thema der Aktuellen Stunde ist, nicht teile. Sie haben zum Ende Ihrer Ausführungen darauf hingewiesen, dass die Problematik noch nicht vom Tisch ist. Der Richtlinienentwurf in seiner Fassung von Port Package II ist abgelehnt. Sie wissen aber, dass es vom Verfahren her durchaus möglich ist, dass er wieder auf die Tagesordnung kommt in den entsprechenden Gremien. Deshalb ist das Thema so aktuell und deshalb bin ich auch nicht verwundert, dass es auf der heutigen Tagesordnung steht. Die Auswirkungen des zu erwartenden dritten Entwurfes können selbstverständlich unser Bundesland noch treffen. Ich würde den Zahlen, die bisher angeführt wurden, gerne noch hinzufügen, dass der erste Entwurf relativ knapp abgelehnt wurde. Dort war das Stimmverhältnis 229 zu 209. Aus dem Stimmverhältnis der Ablehnung von Port Package II können wir ableiten, dass die Betroffenen durchaus erkannt haben, welche Gefahren von dieser Richtlinie ausgehen können, und deshalb ist der Widerstand so stark angewachsen.
Die Situation in Mecklenburg-Vorpommern ist natürlich allen Beteiligten bekannt. Wir haben eine sich gut entwickelnde Hafenwirtschaft. Die große Gefahr, die besteht, ist, dass, wenn die Regelungen der Richtlinie so bestehen bleiben würden, wir gezwungen wären, alle Verträge innerhalb von drei Jahren auszuschreiben. Das, meine Damen und Herren, ist die Gefahr, die von diesem Richtlinienentwurf für unser Land ausgeht.
Richtig wurde gesagt, die Selbstabfertigung wird abgelehnt. Ich möchte hinzufügen, sie wird deshalb abgelehnt, weil sie existenzsichernde Arbeitsplätze gefährdet, und das ist bei einer Anzahl von circa 10.000 in diesem Bereich beschäftigten Arbeitnehmern ein Punkt, den wir nicht außer Acht lassen dürfen.
Die Wirtschaft spricht davon, dass sich Investitionshemmnisse auftun. Wir haben hier schon einen zweiten Bereich, der uns ganz deutlich vor Augen stehen muss, und zwar Investitionshemmnisse, die sich daraus begründen, dass natürlich Investoren die Langfristigkeit und die entsprechenden Bedingungen, die sie brauchen, um Investitionen durchzuführen, vorher geklärt haben wollen. Wenn Sie die Jahreszahlen angucken, die dort vorgeschrieben sind, könnte man sagen, das sind nur in geringer Weise Abstriche. Aber ich kann Ihnen sagen, es gibt bereits Rückmeldungen, dass das dazu führen könnte, dass sich mögliche Investoren dort zurückziehen.
Der erfolgreiche Widerstand sowohl gegen Port Package I als auch gegen Port Package II bedeutet aber, dass der zurzeit in Vorbereitung befindliche Entwurf Nummer III genauso intensiv beachtet und begleitet werden muss, und das in Verbindung mit der Dienstleistungsrichtlinie. Wir werden im Verlauf der Tagesordnung unserer Landtagssitzung darauf zurückkommen. Hier sind entsprechende Änderungsvorschläge notwenig bis hin zum
Widerstand über eine sehr breite Ebene – Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Gewerkschaften. Genau das hat dazu geführt, dass dieser Richtlinienentwurf in seiner zweiten Fassung abgelehnt wurde.
Darüber hinaus hat bereits der Bundesrat im Februar vergangenen Jahres darauf hingewiesen, welche Gefahren für den Wirtschaftsstandort Deutschland von diesem Richtlinienentwurf ausgehen können. Wir wollen Wettbewerb nicht um jeden Preis, denn Port Package II hätte Verdrängungswettbewerb bedeutet. Und dass Wettbewerb nicht zwangsläufig zur Kostensenkung führen muss, zeigt uns der Strommarkt. Sie wissen, dass die Strompreise in Mecklenburg-Vorpommern mit zu den höchsten in der Bundesrepublik gehören.
Kollege Petters, im Wirtschaftsausschuss wurde die Frage aufgeworfen, ob wir nicht dafür sorgen müssen, dass Monopolstellungen verhindert oder aufgebrochen werden müssen. Es gibt vier große Dienstleistungsanbieter im Hafenbereich, Firmen aus Hongkong, Singapur, Großbritannien und Dänemark, die weltweit in 37 Ländern 90 Hafenstandorte ihr Eigen nennen und dort tätig sind. Ich sehe gerade die Gefahr, dass diese Monopolstellung gefestigt werden könnte.
Welches Fazit ist also zu ziehen? Wettbewerb ja, aber sozialverträglich, soziale Angleichung nicht auf Kosten der Arbeitnehmer und kleiner sowie mittlerer Unternehmen aus unserem Land. Hier ist der Einfluss der Landesregierung und des Landtages gefragt. Der Abbau von Regeln oder Gesetzen darf nicht den Stärkeren stärken und den Schwächeren schwächen, sondern eine Aufgabe der Politik ist genau das umgekehrte Prinzip. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach Artikel 1 Paragraph 5 Absatz 1 des Verwaltungsmodernisierungsgesetzes soll die Wahrnehmung der Aufgaben des Betriebsdienstes einschließlich der baulichen Unterhaltung der Bundesfernstraßen und der Landstraßen den Kreisen übertragen werden. Gleichzeitig hat die Landesregierung am 28. Januar dieses Jahres beschlossen, das Landesamt für Straßenbau aufzulösen und die vier Straßenbauämter als untere Landesbehörde bestehen zu lassen. Eine Ermächtigung zu entsprechenden Organisationsregelungen durch Rechtsverordnung soll der Landesregierung durch den Gesetzentwurf zur Änderung des Straßen- und Wegegesetzes übertragen werden.
Meine Damen und Herren, dieses Gesetzgebungsverfahren soll mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Fraktion der CDU bereichert beziehungsweise modifiziert werden, um es wohlwollend auszudrücken. Meine Damen und Herren von der Opposition, Sie weisen zutreffend darauf hin, dass bereits bisher durchgeführte Anhörungen fachliche Fragestellungen aufgeworfen haben. Genau aus diesem Grund steht auch heute das Straßen- und Wegegesetz nicht zur Abstimmung, ganz im Gegenteil. Der Sonderausschuss „Verwaltungsreform“ bereitet zum Komplex Straßenbauverwaltung eine umfangreiche mündli c h e Anhörung vor, nach meiner Kenntnis auf Anregung aller Fraktionen.
Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf würde es nahe legen, diese Anhörung abzusagen und über mögliche Ergebnisse zu spekulieren. Aber auch, weil der Antrag der Opposition sich der Mühe unterzogen hat, mögliche Strukturalternativen darzustellen, sollten wir ihn zur federführenden Beratung in den Sonderausschuss und zur Mitberatung in den Wirtschaftsausschuss überweisen.
Im Wege einer gründlichen Anhörung, einer sachlichen Auswertung und der notwendigen Abwägung sollten wir für den Bereich der Straßenbauverwaltung eine zukunftsfähige und zweckmäßige Struktur für die Bedingung unseres Bundeslandes finden. Dazu laden die Koalitionsfraktionen die Opposition hiermit ausdrücklich ein. Die Einladung wurde von Herrn Petters auch schon ausgesprochen beziehungsweise erwidert.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle Anmerkungen machen, die inhaltliche Aspekte des vorliegenden Antrages ansprechen und zugleich Problemstellungen verdeutlichen sollen, die im Wege der Anhörung einer Lösung zuzuführen sein werden.
Erstens zur Straffung der Landesorganisation: Die Reduzierung der oberen Landesbehörden ist Bestandteil der Verwaltungsreform. Dieses Reformelement dürfte auch weitgehend unumstritten sein. Gleichzeitig haben die bisherigen Diskussionen verdeutlicht, dass MecklenburgVorpommern im Bundesvergleich bereits über eine gute beziehungsweise effektive Struktur der Straßenbauverwaltung verfügt.
Der CDU-Antrag verkündigt, dass man die Struktur der Straßenbauverwaltung nicht getrennt von den geplanten Aufgabenübertragungen neu ordnen könne. Das ist nicht falsch, aber auch nicht neu.
Die schriftlichen Stellungnahmen zu diesem Bereich haben durchgehend auf einen Umstand verwiesen: Die bisher vorgesehene Aufgabenübertragung wäre wenig zweckmäßig. Hier müssen wir als Landtag nachbessern
und dann, meine Damen und Herren von der CDU, eine fachlich zweckmäßige Strukturentscheidung fällen. Ihr Antrag würde daher möglicherweise Ihr berechtigtes Anliegen konterkarieren.
Zweitens. Meine Damen und Herren, in Umsetzung des Verwaltungsmodernisierungsgesetzes ist die Umwidmung einer Vielzahl bisheriger Kreis-, Landes- und eventuell Bundesstraßen zu erwarten.
Das Wirtschaftsministerium wird den Landtag beziehungsweise den Sonderausschuss über entsprechende Auswirkungen informieren. Diese Umstufungen haben aber Konsequenzen auf die künftige Verteilung der Aufgaben im Bereich der Straßenbauverwaltung. Zu möglichen personellen und finanziellen Auswirkungen enthält das Verwaltungsmodernisierungsgesetz in Artikel 1 Paragraph 5 Absatz 5 einen geeigneten Steuerungsmechanismus. Eine Antwort auf die Frage nach einer wirtschaftlichen und zweckmäßigen Organisation der Aufgabenverteilung beziehungsweise Zuordnung ist damit noch nicht zwangsläufig verbunden. Dass die Umstufungsproblematik mit der Aufgabenzuordnung und Strukturentscheidung in engstem Zusammenhang steht, ist meines Erachtens unstrittig, auch wenn sich dazu im vorliegenden Antrag allerdings keine Silbe findet.
Drittens. Meine Damen und Herren, Verwaltungs-, Funktional- und Behördenstrukturreformen sollen und müssen zu Einsparungen führen. Mit dieser Zielstellung legitimiert sich diese Reform. Es darf nicht allein um Aufgabenverlagerung beziehungsweise Personalverschiebung gehen. Das Verwaltungsmodernisierungsgesetz definiert in diesem Zusammenhang in Artikel 1 Paragraph 99 Absatz 5 eine so genannte Effizienzrendite. Der Absatz 2 nimmt von dieser Effizienzrendite aber ausdrücklich den Bereich Straßenbauverwaltung aus.
Meine Damen und Herren, auch die Sonderbehandlung des Straßenbaubereichs lässt auf Besonderheiten dieser Aufgabenübertragung schließen, die bei Organisationsbeziehungsweise Strukturentscheidungen zu beachten sein werden, gerade wenn der vorliegende Antrag dieses Thema nicht erfasst. Der Umstand, dass im Bereich Straßenbauverwaltung Umstrukturierungsmaßnahmen keine Effizienzrendite erwarten lassen, sollte uns veranlassen, meine Damen und Herren, in diesem Bereich Zweckmäßigkeitserwägungen die notwendige Aufmerksamkeit zu schenken beziehungsweise ihnen Vorrang einzuräumen.
Ich darf im Namen meiner Fraktion erklären, dass wir der Überweisung dieser Vorlage zustimmen werden. – Danke schön.