Birgit Schwebs

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist gut, dass das Gesetz zur Umsetzung der EU-Zoorichtlinie endlich vorliegt. „Wir freuen uns auf Sie an 365 Tagen im Jahr“, so heißt es beispielsweise im aktuellen Flyer des Zoos Schwerin. Und so ist es auch in den anderen Zoos und Tiergärten im Land. An 365 Tagen im Jahr arbeiten sie, laden zum Besuch ein, übernehmen Aufgaben im Natur- und Artenschutz. Aber sie brauchen deshalb auch für 365 Tage im Jahr Rechts- und Betriebssicherheit für die Einrichtung und die an sie gestellten Anforderungen. Die bisherigen Regelungen im Land reichen zur Umsetzung der Verpflichtung aus der EU-Zoorichtlinie nicht aus. Mit der Umsetzung in Landesrecht werden Genehmigungsvoraussetzungen, Überführungsregelungen bestehender Tiergehegegenehmigungen und Regelungen zur nachträglichen Anordnung oder auch Schließungen von Zoos festgeschrieben.
Mit den im Paragraphen 3 festgeschriebenen Genehmigungsvoraussetzungen werden die Aufgaben für die Zoos und Tiergärten definiert, die auf Artikel 3 der EU-Zoorichtlinie zurückgehen. Dennoch werden wir diese in den Ausschussberatungen noch einmal unter die Lupe nehmen müssen. Ganz spontan fällt mir da nämlich die Nummer 3 im Paragraphen 3 auf, in der es heißt, dass der Betreiber eines Zoos erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen müsse.
Ob aber jeder Bürgermeister, in dessen Stadt es einen kommunalen Zoo gibt, a priori die erforderliche Sachkunde besitzt, das möchte ich dann doch erst einmal bezweifeln.
Oder wir werden noch einmal diskutieren müssen über die befristete Gültigkeit des Gesetzes, das ja im Prinzip die EU-Richtlinie umsetzt. Das, denke ich, wird im Ausschuss noch einmal zu thematisieren sein.
Zoologische Gärten, meine Damen und Herren, sind Einrichtungen, die die drei Hauptaufgaben des Naturschutzes, Umwelterziehung, Forschung sowie Arten- und Biotopschutz, in einzigartiger Weise integrieren können. Dass auch in unserem Lande großes öffentliches Interesse besteht – immerhin besuchen über zwei Millionen Menschen jährlich zoologische Einrichtungen –, verstärkt noch das Potential für den Naturschutz. Weil es aber eben nicht ausreicht, die Zoos unter Naturschutzaspekten zu betrachten, begrüßt die PDS-Fraktion die Umsetzung der EU-Richtlinie mit einem eigenen Gesetz. Und genau aus diesem Grunde soll das Gesetz in all die anderen Ausschüsse zur Mitberatung überwiesen werden.
Meine Damen und Herren, von der IG der Tiergärten im Land ist der Umweltausschuss um eine zügige Beratung
gebeten worden. Nach kurzer Beratung im Ausschuss haben wir uns fraktionsübergreifend geeinigt, dieser Bitte nachzukommen, auch weil der Gesetzentwurf in enger Zusammenarbeit des Umweltministeriums mit der Interessengemeinschaft der Tiergärten, also mit denjenigen, die es betrifft, erarbeitet wurde. Diese Bitte möchte ich als Ausschussvorsitzende an die mitberatenden Ausschüsse und deren Vorsitzenden weitergeben, so dass wir mit der Beratung des Gesetzes und der Zweiten Lesung vielleicht noch vor der Sommerpause hier in diesem Hause fertig werden.