Heinz Jansen

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Frau Ministerin, wir beraten zur Zeit im Ausschuss für Sozial- und Gesundheitswesen den Entwurf eines Gesetzes zur Durchsetzung der Gleichstellung und Verbesserung der Lebenssituation behinderter Menschen, bei der wir uns parteiübergreifend gemeinsam mit der Landesregierung darum bemühen, Diskriminierungen und Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen abzubauen und die Integration zu fördern. Meine Frage lautet: Entspricht die Intension Ihrer Überlegungen dieser Diskussion im Ausschuss für Sozial- und Gesundheitswesen?
Meine zweite Frage - Ihre Ausführungen haben mich vorhin ein wenig erregt - lautet: Sind Sie mit mir der Meinung, dass es unerträglich ist, dass wir hier sagen, dass die Integration von Kindern mit Behinderungen 20 000 DM und damit doppelt so
viel wie die Beschulung von Kindern in anderen Schulen kostet?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Axel Plaue, hat im Mai 2000 vorgeschlagen, eine Betriebskrankenkasse für die ca. 45.000 pflichtversicherten Arbeiter und Angestellten des Landes neu zu gründen. Wenn 60 % der Bediensteten in der neuen Kasse versichert wären, könne der Beitragssatz zwischen 12,1 und 12,7 % liegen. Das sei rund ein Prozentpunkt weniger als der Durchschnittsbeitrag der gesetzlichen Kassen. Damit könne das Land jährlich zwi
schen 7 und 13 Millionen DM als Arbeitgeberanteil sparen. Die Beschäftigten hätten ebenfalls geringere Beitragslasten.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Was hält sie von dem Vorschlag des Vorsitzenden der SPD-Fraktion?
2. Würde die Gründung einer eigenen Betriebskrankenkasse tatsächlich zu Einsparungen - wenn ja, in welcher Höhe - für das Land führen?
3. Wird die Landesregierung den Beschäftigten des Landes Empfehlungen geben, bei welcher Krankenkasse sie sich versichern sollten?
Nach Ihren Ausführungen, Herr Minister, frage ich Sie: Beabsichtigt die Landesregierung, eine Betriebskrankenkasse zu gründen, ja oder nein?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Sozial- und Gesundheitswesen empfiehlt Ihnen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen, den Antrag der Fraktion der SPD zur ausreichenden Versorgung der Patientinnen und Patienten mit Heilmitteln unverändert anzunehmen. Ansonsten gebe ich den Bericht zu Protokoll.
Der Sprecher der antragstellenden Fraktion verwies zu Beginn der Beratungen im Ausschuss auf seine umfassende Darstellung der Problematik eine Woche zuvor in der ersten Beratung im Plenum. Sodann berichtete der Vertreter der Landesregierung über ein am 12. Mai 2000 zwischen den Landesverbänden der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung unter der Moderation der Ministerin geführtes Gespräch. Das Gespräch sei von dem guten Willen aller Beteiligten getragen gewesen, die Situation in Niedersachsen zu entschärfen, und es sei vereinbart worden, dass die Selbstverwaltung nun wieder in ein konstruktives Gespräch eintrete. Zwar habe es in wesentlichen Punkten eine Übereinstimmung gegeben, doch bleibe abzuwarten, ob dies zu einer schnellen Vereinbarung über das Budget führen werde. Dazu seien die Ausgangspositionen der Kassenärztlichen Vereinigung einerseits und der Krankenkassen andererseits zu weit voneinander entfernt.
Die Vertreterin der Fraktion der Grünen im Ausschuss sprach sich gegen die unveränderte Annahme des Antrages aus. Nach ihrer Auffassung werde mit der Aufforderung in Nr. 2 des Antrages, für die ersten beiden Quartale des Jahres 1999 auf individuelle Regresse teilweise oder ganz zu verzichten, ein falsches Signal gesetzt. Letztlich sei das Budget das entscheidende Kriterium dafür, ob Regressansprüche erhoben würden, nicht aber die Richtgrößenvereinbarung. Die Richtgrößenvereinbarungen, die sozusagen rückwirkend in Kraft getreten seien, bildeten dabei lediglich einen Maßstab. Das Budget sei schließlich der Parameter für die Regresszahlungen, und dieses habe bereits vorher festgestanden. Aus diesem Grunde sollte an dieser Stelle "kein Tor aufgemacht werden".
Des Weiteren sprach sie sich gegen die Differenzierung im Budget zwischen Arzneimitteln und Heilmitteln aus, wie es in Nr. 3 des Antrages gefordert werde. Der Lösung des eigentlichen Problems komme man damit nicht näher, weil für die verordnenden Ärzte insoweit ohnehin derzeit eine Trennung vorgesehen sei.
Der Vertreter der Fraktion der CDU vertrat die Auffassung, dass der Landtag für die in dem Antrag behandelte Problematik nicht zuständig sei, weil die Verhandlungen über das Ausgabevolumen für Arznei- und Heilmittel Angelegenheit der Vertragspartner, nämlich der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung, sei. Aufsichtsrechtlich gebe es in diesem Zusammenhang auch nichts zu beanstanden, weil die festgelegte Ausgabenhöhe der Rechtsaufsicht nicht unterliege bzw. hier kein Rechtsverstoß festzustellen sei. Das Grundübel in der Angelegenheit, so der CDU-Abgeordnete, sehe er in der Budgetierung als solcher. Die hierfür vorgesehenen Instrumente seien nicht dazu geeignet, die angestrebten Begrenzungen zu erreichen. Dies gelte in gleichem Maße für das von der SPDFraktion geforderte Globalbudget. Es sei nicht angemessen, bei dem Versuch der Lösung der bestehenden Probleme allein bei den Ärzten anzusetzen; vieles wäre einfacher, wenn die Krankenkassen ihrem gesetzlichen Auftrag tatsächlich nachkämen.
Der Sprecher der antragstellenden Fraktion sah das Problem auf beiden Seiten. Die Krankenkassen seien zum einen nicht in der Lage, die Daten über die verordneten Arznei- und Heilmittel zeitnah zu liefern. Zum anderen dürfe dies von den Ärzten aber nicht als Alibi dafür herangezogen werden, einen Verzicht auf jegliche Steuerung zu fordern.
Die vorhandenen bzw. die in dem Antrag angedachten Instrumente sollten dazu dienen, eine Explosion der Kosten zu verhindern, damit das Gesundheitssystem auch weiterhin mit den Beiträgen finanziert werden könne. Er räumte allerdings auch ein, dass es Regelungen gebe, die nicht sinnvoll seien, so zum Beispiel die kollektive Haftung der Ärzte für die Einhaltung des Budgets.
Im Gegensatz zum Vertreter der CDU-Fraktion sah er durchaus eine Zuständigkeit des Landtages für die in dem Antrag behandelte Problematik. In dem Antrag gehe es u. a. um Forderungen an den Bund mit dem Ziel, Fehlentwicklungen zu korrigieren, und dazu habe sich das Land nun einmal zu äußern. Außerdem gehe es darum, den Verhandlungspartnern Kassenärztliche Vereinigung und Krankenkassen zu signalisieren, die Problematik nicht auf dem Rücken der Patientinnen und Patienten auszutragen.
Der Ausschuss bittet Sie, der Beschlussempfehlung Ihre Zustimmung zu geben.
Frau Präsidentin! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich bin froh, dass wir heute noch einmal sachlich und in einer ruhigeren Form über den Zivildienst sprechen können, nachdem es gestern ein wenig aus dem Ruder gelaufen ist. Man konnte gestern den Eindruck gewinnen, dass dies kein Problem sei.
Ich weiß nicht, woran es liegt, dass ich in den letzten drei Tagen sehr früh in mein Hotel gegangen bin. Vielleicht liegt es ja daran, dass ich jetzt ins sechste Jahrzehnt gekommen bin. Aber so hatte ich die Gelegenheit, gestern Abend das „heutejournal“ zu sehen. Dort wurde dieses Thema von den verschiedensten Seiten behandelt. Als Ergebnis wurde festgehalten, dass es dringend notwendig ist, über dieses Thema zu diskutieren und die Auswirkungen des Zivildienstes im Zusammenhang mit der Bundeswehrreform eingehend zu erörtern. Dabei ist klar festgestellt worden, dass es enorme Probleme gibt.
Es ist also keine Spekulation, verehrte Frau Ministerin, dass man jetzt über dieses Thema diskutiert. Diskussionen und Gespräche sind notwendig, weil viele Fragen geklärt, Ängste abgebaut und Kosten besprochen werden müssen. Mehr will unser heutiger Antrag auch gar nicht, als diese Gespräche mit den entsprechenden Institutionen, Wohlfahrtsverbänden und den Betroffenen anzuregen, um das zu erreichen, was ich vorhin gesagt habe. Ob es gestern Abend das ZDF war, ob Sie die „Zeit“, die „Welt“, überregionale oder regionale Zeitungen lesen, überall gibt es zahlreiche
Berichte von den Betroffenen, die große Ängste haben, weil sie nicht wissen, wie es weiter geht. Ich sage es nicht, um hier polemisch etwas vorzutragen, sondern um diese Ängste aufzugreifen. Die betroffenen Menschen sind oftmals auf die Zivildienstleistenden angewiesen, also auf junge Menschen, die sich anstelle der Ableistung des Wehrdienstes dazu bereit erklärt haben, Dienst am Nächsten zu tun.
Sie alle wissen, dass der Zivildienst früher ein schlechtes Image hatte. Das ist lange vorbei. Im Laufe der vergangenen Jahrzehnte ist er zu einer der tragenden Säulen unseres Sozialsystems geworden. Jetzt aber haben Zivildienstträger angekündigt, ihre Arbeit einstellen zu müssen. Sie können im Rahmen der individuellen Schwerstbehindertenbetreuung keine Zivildienstleistenden mehr halten. Sie müssen auf andere Kräfte zurückgreifen, die jedoch auf dem Markt nicht vorhanden sind. Sie müssen Fachkräfte nehmen, die natürlich enorm teuerer sind. Die zu betreuenden Personen haben natürlich Angst davor, dass man sie, wenn es so teuer ist, in Einrichtungen unterbringt, die entsprechend kostengünstiger sind.
Frau Ministerin, in diesem Zusammenhang möchte ich einmal die Selbsthilfegruppe der Körperbehinderten in Göttingen nennen. Es ist richtig, dass sie positive Anzeichen von der Stadt Göttingen erhalten haben. Sie haben aber noch nichts Schriftliches erhalten. Das habe ich vor einer Stunde erfahren. Sie haben Angst, dass sie am 1. Juni mindestens zehn Zivildienstkräfte nicht mehr haben. Es werden also Ersatzkräfte, Fachkräfte, benötigt, weil es keine Zivildienstleistenden mehr gibt. Bisher haben sie jedoch von der Stadt noch keine schriftliche Mitteilung erhalten. Wenn sie Fachkräfte bekommen, dann entstehen höhere Kosten, die von der Stadt übernommen werden müssen.
Hiervon sind jedoch nicht nur die Kommunen betroffen. In diesem Falle zwar ja, aber, verehrte Frau Ministerin, Sie wissen ja selbst, dass ein Zivildienstleistender 400 bis 700 DM pro Monat kostet. Eine Fachkraft, wenn man sie bekommt, kostet jedoch 4.000 DM. Das sind natürlich enorme Kosten, die den Sozialhilfeträgern dadurch entstehen. Wenn die Behinderten in Göttingen keine Zivildienstleistende, keine Fachkräfte, als Betreuer bekommen, dann müssen sie, weil sie ja versorgt werden müssen, in eine stationäre Einrichtung. Diese Kosten muss das Land tragen.
Im Augenblick sind zwar die Kommunen dafür zuständig. Sie wissen aber alle, dass wir derzeit die Einheitlichkeit in der Sozialhilfe diskutieren und wir wohl im nächsten Jahr eine Einheitlichkeit bekommen, sodass dann das Land, auch wenn bis jetzt die Kommunen dafür zuständig sind, für die Kosten aufkommen muss. Es ist also nicht richtig, das ohne Weiteres mit dem Hinweis von der Hand zu weisen, dass wir dafür nicht zuständig seien. Ich meine, dass hier entsprechende Gespräche notwendig sind.
Des Weiteren möchte ich Folgendes sagen: In vielen stationären Einrichtungen der Altenpflege und der Eingliederungshilfe sorgen Zivis dafür, dass die Bewohner am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Das gilt auch für viele ambulante Hilfen. Was sich hier anbahnt, das kann man auch als eine stille menschliche Katastrophe bezeichnen.
Das habe nicht ich, sondern das hat eine Verantwortliche des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, eine Sozialdemokratin, gesagt, die sogar vom Sozialabbau gesprochen hat. Es ist ja so, Frau Merk: Natürlich sind das oftmals billige Hilfskräfte. Aber gerade in stationären Einrichtungen, in Altenpflegeeinrichtungen, ist der Personalschlüssel, den das Land und die Kommunen beschlossen haben, so eng, dass man es gerade schafft, die Menschen dort ordentlich zu betreuen und zu versorgen. Das haben mir die Praktiker gesagt. Das darüber Hinausgehende, nämlich die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, z. B. ins Kino gehen, Freizeit gestalten, in die Kirche gehen, machen heutzutage Zivis. Das ist überall so. Wenn die wegfallen, dann wird das nicht mehr geschehen, es sei denn, der Personalschlüssel wird geändert. Dann kämen allerdings enorme Kosten auf das Land zu.
- Glauben Sie mir doch, dass Verantwortliche aus dem DPWV, die Ihrer Partei angehören, sagen, dass es einen Sozialabbau gibt, der nicht schlimmer sein kann. Die sagen das aus ihrer Erfahrung heraus. Ich gebe das nur wieder. Wenn man mir schon nicht glaubt, dann glaube doch endlich einmal deinen Genossinnen und Genossen, die in den entsprechenden Einrichtungen sind!
Das kann ich nicht haben. Ich versuche hier, sachlich zu argumentieren. Wir wissen alle: Wenn Sie vor Ort in die Einrichtungen gehen, dann hören Sie das Gleiche, nämlich dass die Menschen Angst haben. Es geht mir nur darum, diese Ängste abzubauen. Ich bitte die Landesregierung, in Gespräche mit den Betroffenen einzutreten, um damit die Ängste der Menschen abzubauen und um Maßnahmen einzuleiten, die dafür geeignet sind, die zu erwartenden schweren Versorgungslücken zu vermeiden, damit die Menschen wissen, wie es weiter geht. Mehr fordern wir nicht. Deshalb bitte ich darum, im Rahmen der Beratungen im Ausschuss für Sozial- und Gesundheitswesen das Thema sachlich, fair und offen zu diskutieren, denn es wird ein Problem werden, wenn wir nichts tun. - Ich danke Ihnen.
Guten Morgen, meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Präsident! Die Bundesregierung hat drastische Kürzungen im Zivildienst angekündigt, die nach Äußerungen der Wohlfahrtsverbände zu großen Schwierigkeiten für die sozialen Einrichtungen, aber auch für viele andere Bereiche, so z. B. für Sonderschulen für geistig Behinderte, das Technische Hilfswerk, die Feuerwehren usw. führen, weil dort Zivildienstleistende einen wichtigen Beitrag leisten. Die Verringerung der Zivildienstzeit von 13 auf elf Monate sowie der schrittweise Abbau mehrerer zehntausend Zivildienstplätze bedeuten eine Verringerung der Zivildienstkapazität um ca. 30 %. Ein besonderes Problem stellt in der Praxis die Schwierigkeit dar, dass in rund 80 % der Stellen, in denen Zivildienstler tätig sind, nur ein bis drei Zivildienstplätze vorhanden sind. Bestimmte Arbeitsfelder wie die Betreuung von Schwerstbehinderten können von den Zivildienstträgern aber nur mit dem Einsatz von Zivildienstleistenden wahrgenommen werden.
Die Kürzungen gehen offensichtlich an der sozialen Praxis im Lande vorbei. Nach Meinung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes wird versucht, die vom Bundesfinanzminister vorgegebenen Einsparungssummen im Bundesfamilienministerium fast ausschließlich durch Kürzungen im Zivildienstbereich aufzubringen. Der Wohlfahrtsverband vermutet, dass der Zivildienst im Ministerium eine schlechte Lobby hat und deshalb dort mit dem geringsten Widerstand gerechnet wird, obwohl die Bundesministerin immer wieder versprochen hat, dass die Kürzungen insbesondere für die davon betroffenen Menschen keine Nachteile mit sich bringen würden. Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen hingegen spricht von „stillen menschlichen Katastrophen“, die sich anbahnen.
In dieser Situation, in der Engpässe und Einbrüche insbesondere auch bei den mobilen sozialen Hilfsdiensten und bei der Betreuung von Schwerstbehinderten drohen, muss die Landesregierung tätig werden, um Einbrüche in wichtigen Teilen der sozialen Infrastruktur in Niedersachsen zu verhindern.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Welche Auswirkungen erwartet die Landesregierung für Niedersachsen von den Kürzungen beim Zivildienst im Bereich der sozialen Infrastruktur?
2. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um zusammen mit den Zivildienstträgern die zu befürchtenden Einbrüche aufzufangen?
3. Wie beurteilt die Landesregierung die Versuche der Bundesministerin für Jugend, die betroffenen pflegebedürftigen Menschen und Menschen mit einer Behinderung dahin gehend zu beruhigen, dass die Kürzungen keine Auswirkungen auf ihre Situation hätten? - Danke schön.
Ich muss morgen noch über dieses Thema sprechen, Frau Ministerin. Sie haben anscheinend keine Kenntnis über die aktuelle Lage.
Meine erste Frage: Warum haben Sie als Ministerium nicht am Runden Tisch teilgenommen, den der Paritätische Wohlfahrtsverband Anfang April hier in Hannover durchgeführt hat? Dort sind die
Erfahrungen, die vor Ort gemacht worden sind, ausgetauscht worden. Warum waren Sie nicht da?
Zweitens. Erkennen Sie die Meinung des Vereins Selbsthilfe Körperbehinderter in Göttingen an, dass die persönliche Betreuung im Rahmen der individuellen Behindertenbetreuung im Herbst einbrechen oder sogar ganz aufhören wird, weil es keine Zivildienstplätze mehr geben wird, sodass die betroffenen Schwerstbehinderten schon jetzt Angst davor haben, dass sie - weil eben Fachkräfte nicht mehr zu bekommen sein werden - in Heime abgeschoben werden könnten, da die Unterbringung dort kostengünstiger ist? Erkennen Sie diese Meinung an?