Daniela Krause-Behrens

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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten in dieser Plenarwoche nur wenige Anträge von der CDU und der FDP. Wer aber meint, dass diese wenigen Anträge wenigstens inhaltlich ausgereift sind, der hat sich getäuscht. Dies gilt auch für diesen Antrag.
Der Antrag „Die Erfolge der EU-Ratspräsidentschaft für Niedersachsen nutzen“ ist eine Ansammlung von Allgemeinplätzen, Selbstverständlichkeiten, unangebrachter Lobhudelei und Projekten, die ohnehin schon laufen.
CDU und FDP schmücken sich mit fremden Federn. Wir haben dies bereits in der ersten Beratung zu diesem Antrag stark kritisiert. Die Beratung im Ausschuss hat uns nicht von dieser Meinung abbringen können.
Wenn man in diesem Haus schon über EU-Politik diskutiert und einen Antrag einbringt, dann sollte
man wenigstens die wichtigen aktuellen europäischen Fragen diskutieren, die wir in Niedersachsen mit bewegen können und vielleicht auch wollen: Wie nehmen die Bürgerinnen und Bürger Europa wahr? Wie entwickeln wir ein soziales Europa? Das sind die Fragen, die wir klären müssen. Aber davon steht in diesem Antrag von CDU und FDP leider gar nichts. Das ist mehr als ärgerlich!
Europa darf nicht nur als großer gemeinsamer Wirtschaftsraum betrachtet werden, sondern Europa kann nur gelingen, wenn es als soziales Europa begriffen wird. Die EU braucht deswegen glaubwürdige Antworten, vor allen Dingen für die Menschen, die sich von Jobverlust und sozialem Abstieg bedroht sehen. Auch in Niedersachsen finden sich gerade bei Arbeitern und Angestellten große Ängste vor dem Binnenmarkt und der Globalisierung, und das mit Recht, wie wir alle wissen.
Ein soziales Europa braucht einheitliche Sozialstandards, die vor Ungerechtigkeiten schützen. Die Landesregierung befasst sich aber nicht mit dieser sozialen Dimension. Die Diskussion um den Mindestlohn beispielsweise ist ein Beispiel von vielen. Da wird der Gestaltungsauftrag nicht wahrgenommen. Das, was wir in Europa von unseren Partnern lernen könnten, wird hier gar nicht zur Kenntnis genommen.
Ein großes Problem ist die zunehmende Distanz der Bürgerinnen und Bürger vor Europa. Ich befürchte, dass es, wenn man in Deutschland über den EU-Verfassungsvertrag abstimmen lassen
würde, für uns alle ein böses Erwachen geben würde. Für die Menschen hier ist Europa meist viel zu fern und wird als bürokratisches Ungetüm wahrgenommen. Die Politik muss sich hier stärker engagieren, um diese Distanz zu überwinden. Denn die Vision der Vereinigten Staaten von Europa kann nur mit allen Bürgerinnen und Bürgern realisiert werden.
Ein weiteres wichtiges Thema ist, wie wir die Kommunikation und die Öffentlichkeitsarbeit weiterentwickeln müssen. Aber auch dazu finden wir in diesem Antrag fast gar nichts.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn wir uns über die deutsche Ratspräsidentschaft unter
halten - das ist ja der Ursprung dieses Antrages von CDU und FDP -, dann ist das natürlich mit Lob und Anerkennung für die deutsche Ratspräsidentschaft unter der Bundeskanzlerin verbunden. Darüber gibt es überhaupt keine Diskussion. Aber sie war auch deswegen so erfolgreich, weil in erster Linie sozialdemokratische Minister, vor allen Dingen Frank-Walter Steinmeier, Franz Müntefering und Sigmar Gabriel, mitgearbeitet haben und in ihren Politikfeldern ausgezeichnete Arbeit geleistet haben.
Wir Sozialdemokraten stehen zu einem Europa, einem Staatenverbund, das uns allen einen sicheren Frieden und eine starke Wirtschaft gebracht hat. Nun müssen wir uns noch um das soziale Europa kümmern. Die SPD-Fraktion steht dazu. Wozu wir nicht stehen können, ist dieser inhaltsleere Antrag. Deswegen werden wir ihn ablehnen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Den Bologna-Prozess und seine Ziele haben meine Vorredner klar beschrieben. Worum geht es also in dem Antrag, dem wir uns heute widmen und den ich sehr gut finde? - Die Fragen, die wir heute stellen, sind: Wie wird dieser Bologna-Prozess in Niedersachsen gestaltet? Wird er optimal gestaltet? Wird alles getan, damit die niedersächsischen Universitäten und Fachhochschulen gestärkt aus dem Bologna-Prozess hervorgehen können? Konnten die Bedingungen für Studentinnen und Studenten an den Hochschulen so verbessert werden, dass sie alle Chancen, die ihnen der Bologna-Prozess bieten sollte, nutzen können? - Ich kann Ihnen heute sagen: Das ist nicht so. Diese Chancen können die Studenten nicht nutzen, weil der Wissenschaftsminister die Hochschulen nicht optimal ausgestattet hat.
Der Kollege Güntzler hat uns natürlich erzählt, dass die Bachelor-Master-Umstellung in Niedersachsen im Ländervergleich gut gelaufen sei. Daran gibt es in der Tat nichts zu mäkeln.
Das aber als einziges Synonym für den Antrag auf Qualitätssicherung zu definieren, ist ein bisschen zu kurz gegriffen. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen legt den Finger in eine große
Wunde der niedersächsischen Wissenschaftspolitik. Es geht um die schlechte Ausstattung der Hochschulen. Es geht um die Frage: Wie können wir die Qualität angesichts dieser schlechten Ausstattung erhalten und sogar noch ausbauen?
Die Hochschulen - um auch dies deutlich zu sagen - strengen sich außerordentlich an und versuchen, die Bachelor-Master-Umstellung zu einem Erfolg zu machen. Die schlechten Rahmenbedingungen geben ihnen aber kaum die Chance, auf zwei wichtige Ziele zu achten, nämlich zum einen auf die Gewährleistung der Qualitätssicherung der Studienangebote und zum anderen auf die Verbesserung der Studienbedingungen für Studentinnen und Studenten. Das, Herr Wissenschaftsminister, müssen Sie verantworten.
Qualitätssicherung an Hochschulen kann aber
nicht allein Aufgabe von Akkreditierungsagenturen sein, sondern die Hochschulen müssen in die Lage versetzt werden, selbst definierte Qualifizierungsmaßnahmen durchzuführen. Meine Fraktion hat auch klare Vorstellungen davon, wie das zu funktionieren hat. Wir brauchen wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Hochschulentwicklungsplanung. Wir brauchen eine noch weiter reduzierte Lehrverpflichtung für Studiendekane
und Studiengangsbetreuer. Vor allem aber brauchen wir eine bessere Betreuungsrelation.
Alle Mitarbeiter an den Hochschulen sind aufgrund der Bachelor-Master-Struktur gefordert, mit den Studierenden viel enger zusammenzuarbeiten und sie durch die stark verschulten und modularisierten Studiengänge zu führen. Außerdem müssen sie die stark komprimierten Lehrinhalte, die die Kollegin von den Grünen auch schon angesprochen hat, vermitteln.
Die zusätzlichen Mittel, die die Hochschulen für eine zielführende Umsetzung der Studienreform brauchen, wie sie alle Experten fordern, stellt diese Landesregierung aber nicht zur Verfügung, sondern sie lässt die Hochschulen allein. Wie also reagieren nun die Hochschulen? - Sie reduzieren ihre Studienplatzkapazitäten, und nicht für jeden Bachelorstudiengang kann auch ein Masterangebot vorgehalten werden.
Auch nicht für jeden Bachelorabsolventen kann es ein Masterangebot geben. Ich glaube, es kann im Interesse einer ordentlichen und qualifizierten
Ausbildung nicht in unserem Sinne liegen, dass wir so mit der Perspektive von jungen Menschen umgehen.
Hinzu kommt, dass der Anteil der zulassungsbeschränkten Zugänge in Niedersachsen massiv
zugenommen hat. 63 % aller Studiengänge sind inzwischen NC-beschränkt - an den Fachhochschulen sind es sogar mehr als 80 % -, sodass selbst in den Fächern, in denen ein Mangel besteht - beispielhaft nenne ich Ingenieurwissen
schaften, Informatik, Elektrotechnik -, Studierwillige durch NCs ausgeschlossen werden, obwohl wir qualifizierte Kräfte brauchen. Wir können heute sagen, Herr Stratmann, dass die Chancen für Schulabgänger, in Niedersachsen eine akademische Ausbildung aufzunehmen, so schlecht sind wie noch nie zuvor.
In der aktuellen Form ist der Hochschulpakt unterfinanziert; denn es gibt noch ein weiteres politisches Ziel, das wir alle verfolgen sollten: 40 % eines Jahrgangs sollten zur akademischen Ausbildung geführt werden können. Das können unsere Hochschulen zurzeit aber überhaupt nicht gewährleisten.
Ein Gradmesser für Qualitätssicherung, Herr
Stratmann, ist auch die Erfolgsquote. Das heißt: Wie viele Studierende können ihr Studium erfolgreich abschließen? - Der Umfang der Zahl der Studienabbrecher ist ein Kriterium für Qualität, für Erfolg und auch für die Effektivität der akademischen Ausbildung. Da sind wir leider nicht bundesweit Spitze. Wir haben dazu eine Kleine Anfrage gestellt, die Ihr Ministerium aber leider mehr als dürftig beantwortet hat. Aus dieser Antwort auf unsere Kleine Anfrage konnten wir entnehmen: Mehr als 4 000 Studierende haben sich im Sommersemester nicht zurückgemeldet. Niemand
weiß, was diese Studierenden jetzt eigentlich machen und weshalb sie sich nicht zurückgemeldet haben. Sie mussten exmatrikuliert werden. Zudem haben sich an den niedersächsischen Hochschulen in den letzten zwölf Monaten mehr als 10 000 Studierende beurlauben lassen. Niemand weiß, warum sich diese Studierenden haben beurlauben lassen. Das muss uns doch mit Sorge erfüllen.
14 000 Studierende sind von den Hochschulen verschwunden, und wir wissen nicht, warum.
Herr Stratmann, ich glaube, Sie müssen sich dringend Gedanken darüber machen, wie Sie hier Ursachenforschung betreiben wollen. Die Ausrede, dass die amtliche Statistik darüber keine Auskunft gebe, kann nicht ausreichen. Wir müssen der Frage nachgehen. Wenn wir es nicht machen, dann müssen wir die Hochschulen in die Lage versetzen, diese Schwachstellen herauszufinden und dagegen anzugehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir als SPD-Fraktion unterstützen den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen. Wir möchten, dass die Hochschulen bei der Bewältigung des Bologna-Prozesses in Zukunft stärker unterstützt werden, als dies bislang der Fall ist. Deswegen stimmen wir ihm zu. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie können wir das Angebot von regionalen Programmfenstern in Niedersachsen stärken, sichern und sogar weiter ausbauen, ohne dabei mit der EU bzw. der Europäischen Kommission in Konflikt zu geraten? - Diese Frage steht im Zentrum des vorliegenden Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Mediengesetzes. Mein Vorredner hat bereits auf die wichtigen Punkte hingewiesen. Deswegen möchte ich mich auf wenige Aspekte konzentrieren.
In der Auseinandersetzung mit dieser Gesetzesänderung ging es uns vor allem darum, die regionale Echtheit zu erhalten. Wir haben zu diesem Zweck § 8 ergänzt. Mit den Begriffen „Authentizität“ und „authentisch“ versuchen wir, die regionale Echtheit zu erhalten. Wir werden sehen, ob diese Konstruktion in der Zukunft hält. Verzichtet wird in diesem Gesetzentwurf auf eine Regelung dazu, wie Übertragungskapazitäten für die Einführung neuer landesweiter Programme zuzuweisen sind. Dies scheint in naher Zukunft allerdings nicht anzustehen.
Insgesamt geht es in dem vorliegenden Gesetzentwurf um die Erhaltung und Steigerung der Medienvielfalt beim Wechsel zur digitalen Ausstrahlung. Dabei kommt es darauf an, die regionalen und lokalen Angebote sowohl im Fernsehen als auch im Hörfunk zu sichern und gleichwohl neuen Angeboten, auch solchen des privaten Hörfunks, Entwicklungschancen einzuräumen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, aktuelle Fragen der medienpolitischen Debatte werden in dieser Gesetzesnovelle nicht beantwortet. Diese Diskussion wird uns aber in Zukunft beschäftigen müssen; denn dieses Thema ist vielschichtig. Die Digitalisierung ermöglicht mehr und neue Medieninhalte. Vor allem im Internet ist die Zahl von Anbietern und Inhalten nahezu unbegrenzt und bereits stark gestiegen. Aber werden auch alle Informationsbedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger
erfüllt? Wie verlässlich sind die angebotenen Informationen? Welche Angebote sind für Kinder geeignet? Wie kann das Vertrauen der Nutzerinnen und Nutzer in die Inhalte digitaler Medien gestärkt werden?
Mit zunehmender Verbreitung des Satellitenfernsehens werden wir auch in Deutschland vermehrt ausländische Programme zu sehen bekommen. Zum Teil werden sie hier ausgestrahlt, zum Teil hier, aber auch außerhalb Europas lizenziert. Wir in Niedersachsen müssen darauf achten, dass diese Programme im Einklang mit den in der Verfassung verankerten Grundrechten stehen.
Insgesamt müssen wir uns der Herausforderung stellen, in der digitalen Welt Vielfalt zu sichern. Es geht um die Fortentwicklung und Fortschreibung des dualen Systems, auch in seinem regionalen Kontext, es geht um die künftige Medienausbildung und Medienwirtschaftsförderung, und es geht um die Reform der Medienaufsicht. Nicht zuletzt brauchen wir endlich auch eine Lösung in der Debatte über die Rundfunkgebühren, die die Weiterentwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks garantiert.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, auf medienpolitischem Gebiet gibt es noch einiges zu tun. Die aktuelle Änderung des Niedersächsischen Mediengesetzes ist ein erster Schritt. Die SPDFraktion stimmt dieser Vorlage zu. - Vielen Dank.