Isolde Saalmann
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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Am 8. Juli konnte ich in der Braunschweiger Zeitung unter der Überschrift „Immer weniger Schüler wollen auf die Hauptschule“ lesen, dass in Braunschweig die Anmeldezahlen zur Hauptschule wieder gesunken sind: von 12,8 % im Jahre 2004 über 10,8 % im Jahre 2005 auf 9,5 % in diesem Jahr. Das hat dazu geführt, dass es an einem Hauptschulstandort nur sechs Anmeldungen gegeben hat. Damit diese Schüler an diesem Standort zur Schule gehen können, ist den Eltern angeboten worden, dort eine kombinierte 5. und 6. Klasse
einzurichten. Ich frage die Landesregierung, ob sie in solchen kombinierten Klassen die Zukunft der Hauptschule sieht. Ich sehe das eher als ein Zurück in die Steinzeit der Schule an.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der federführende Ausschuss für Wissenschaft und Kultur empfiehlt Ihnen in der Drucksache 1504, den Gesetzentwurf mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen und damit die „Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz“ zu errichten. Diese Empfehlung ist einstimmig beschlossen worden, allerdings haben in der Einzelabstimmung zu § 6 des Entwurfs die Ausschussvertreter der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen gegen die von der Ausschuss
mehrheit beschlossene Fassung gestimmt. Die mitberatenden Ausschüsse für Rechts- und Verfassungsfragen, für Inneres und Sport und für Haushalt und Finanzen tragen die Beschlussempfehlung einvernehmlich mit.
Anlass und Ziel des Gesetzgebungsvorhabens sind bei der ersten Lesung in diesem Plenum ausführlich dargestellt worden. Weitere Ausführungen dazu brauche ich nicht zu machen. Ich möchte die Zeit daher nutzen, um Ihnen von den Schwerpunkten der Ausschussberatungen zu berichten. Dabei verzichte ich auf die mehr technischen Details, die im schriftlichen Bericht dargestellt sind, der Ihnen ja bereits vorliegt.
Der Ausschuss hat sich zunächst mit dem aus § 1 des Entwurfs ersichtlichen Konzept des Gesetzesvorhabens befasst. Er hat dabei erörtert, ob die Übertragung des im Jahre 1832 gegründeten Braunschweigischen Vereinigten Kloster- und Studienfonds und der seit 1934 bestehenden Braunschweig-Stiftung auf eine neue Stiftung des Landes überhaupt durchgeführt werden darf. Der Entwurf sieht vor, dass die Vermögen dieser beiden alten Stiftungen auf die neu zu gründende Stiftung übergehen und dass die neue Stiftung Gesamtrechtsnachfolgerin der bestehenden Stiftungen wird. Dies ist nach Ansicht des Ausschusses rechtlich zulässig. Der Ausschuss folgt damit der Einschätzung des Gesetzgebungsund Beratungsdienstes.
Insbesondere steht Artikel 72 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung der Vereinigung der Stiftungen nicht entgegen. Die beiden Stiftungen gehören zwar zu den durch unsere Verfassung besonders geschützten überkommenen Einrichtungen der ehemaligen niedersächsischen Länder, hier des Landes Braunschweig. Nach Artikel 72 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung genießen diese Einrichtungen Bestandsschutz. Die Übertragung der Stiftungen auf die neue „Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz“ steht nach Auffassung des Ausschusses aber im Einklang mit dieser Vorschrift. Weder die jeweiligen Zwecke der Stiftung noch die Bindung der jeweiligen Stiftungsvermögen an diese Zwecke sollen sich ändern. Die Stiftungen bestehen zukünftig wie unselbständige Stiftungen unter dem Dach der neuen Stiftung weiter.
In diesem Zusammenhang weise ich auf den neuen § 2 Abs. 2 Satz 3 hin, der auf einen Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP zurückgeht. Er soll klarstellen, dass sich die Rechtspositionen Dritter gegenüber den alten Stiftungen nach deren Übergang auf die neue Stiftung nicht verschlechtern, aber - durch die Beschränkung der vorhandenen Ansprüche auf das jeweilige Teilvermögen der neuen Stiftung - auch nicht verbessern. Das hat aber folgende Konsequenz: Sollte einmal der - zugegebenermaßen theoretische - Fall eintreten, dass eines der von Artikel 72 Abs. 2 geschützten Teilvermögen aufgezehrt ist und Verbindlichkeiten verbleiben, so müsste das andere geschützte Vermögen davon unberührt bleiben. Das GBD hat darauf hingewiesen, dass sich dann eine Einstandspflicht des Landes ergeben könnte.
Der Ausschuss hat sich besonders mit § 3 Abs. 3 befasst. Die Vertreter der Fraktionen der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen haben vorgeschlagen, die Ermächtigung zur Übernahme weiterer Aufgaben auf das Gebiet des Zweckverbands Großraum Braunschweig zu begrenzen. Die Mehrheit im Ausschuss hat sich gegen diesen Vorschlag entschieden. Sie hält eine solche Begrenzung im Gesetz für überflüssig, weil sie selbstverständlich sei, weil die Vorschrift bereits auf „regionale Kulturförderung“ abstelle und weil nach ihrer Erwartung die Aufsichtsbehörde der Übernahme weiterer kultureller Förderaufgaben durch die „Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz“ in anderen Regionen ohnehin nicht zustimmen würde. Der Ausschuss hat im Zusammenhang mit § 3 Abs. 3 auch deutlich gemacht, dass die geplante Gesetzesregelung keine Bestimmungen zur Zukunft der Braunschweigischen Landschaft e. V. trifft. Die Vertreter der Fraktionen der SPD und von Bündnis90/Die Grünen hatten hierzu vorgeschlagen, der Ausschuss möge sich bei dieser Gelegenheit dafür aussprechen, dass die Braunschweigische Landschaft e. V. auch in Zukunft erhalten bleiben soll. Dem hat sich die Ausschussmehrheit nicht angeschlossen.
Sehr intensiv hat der Ausschuss auch die Regelung des § 6 Abs. 1 über die Zusammensetzung und den Status des Stiftungsrates beraten. Dies ist die einzige Vorschrift, die die Vertreter der Fraktionen der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen in der Einzelabstimmung nicht mitgetragen haben.
Sie waren der Ansicht, dass der jetzt in Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 genannte Vertreter der übrigen Verbandsglieder des Zweckverbands Großraum Braunschweig in der Nr. 1 der Vorschrift aufgeführt werden sollte, also nicht gekorenes, sondern geborenes Mitglied sein sollte, so wie es für die Stadt Braunschweig auch vorgesehen ist. Dies wäre ihrer Ansicht nach Voraussetzung dafür gewesen, dass die Umlandgemeinden bei der Wahrnehmung von Aufgaben der regionalen Kulturförderung durch die Stiftung als gleichberechtigter Partner einbezogen werden. Auch für die Entwicklung einer Regionsidentität im Braunschweiger Raum wäre das ihres Erachtens sehr hilfreich gewesen.
Die Vertreter der Fraktionen von CDU und FDP haben hier ein praktisches Problem gesehen. Die in Nr. 1 aufgeführten Mitglieder des Stiftungsrates sind jeweils Vertreterinnen oder Vertreter einer Institution. Es ist klar geregelt, wer sie entsendet und gegebenenfalls abberuft. Weil ein entsprechendes Verfahren für die Gruppe der übrigen Mitglieder des Zweckverbandes Großraum Braunschweig nicht zur Verfügung steht, hat sich der Ausschuss mehrheitlich für den Vorschlag entschieden, dass deren Vertreterin oder Vertreter nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 durch die Aufsichtsbehörde benannt wird. Die Ausschussmehrheit ist der Auffassung, dass mit diesem Vorschlag keine Entscheidung über die Wertigkeit von Mitgliedschaften im Stiftungsrat nach den Nrn. 1 und 2 verbunden ist.
Der mit der Beschlussempfehlung vorgeschlagene § 6 Abs. 1 Satz 2 berücksichtigt ebenfalls, dass die in Satz 1 Nr. 1 benannten Mitglieder des Stiftungsrates jeweils eine Institution vertreten. Die Mitglieder nach Nr. 2 werden nach der Beschlussempfehlung im Hinblick auf ihre persönliche Sachkunde in den Stiftungsrat berufen. Eine Vertretung ist deshalb - anders als bei den institutionellen Vertretern nach Nr. 1 - nicht vorgesehen
Meine Damen und Herren, das waren die wesentlichen Diskussionspunkte in den Ausschussberatungen. Die weiteren Einzelheiten der gesetzlichen
Regelungen sind in einem schriftlichen Bericht erläutert. Ich bitte Sie abschließend im Namen des federführenden Ausschusses für Wissenschaft und Kultur, der einstimmigen Beschlussempfehlung in der Drucksache 1504 zuzustimmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der Auflösung der Bezirksregierung Braunschweig werden vom 1. Januar 2005 an unsere beiden Braunschweiger Stiftungen heimatlos. Von daher ist dieses Thema nur ein regionales Thema und wird sicherlich auch nur die regionalen Abgeordneten besonders interessieren.
Es war schon angedacht worden, diese beiden von Herrn Schrader eben genannten Stiftungen einfach zur Klosterkammer Hannover zu geben. Diesen Gedanken haben wir im Braunschweiger Raum natürlich nicht für gut befunden. Insofern ist die Idee, eine Stiftung zu gründen, eine gute Idee. Eigentlich waren wir gemeinsam auf einem guten Weg, diese Stiftung einvernehmlich zu installieren.
Am 21. Oktober konnte ich in der Braunschweiger Zeitung lesen:
„Wie der CDU-Abgeordnete Hermann Eppers unserer Zeitung mitteilte, sei weitgehend Einigung auch mit der Opposition erzielt worden, sodass er mit einer breiten Mehrheit rechne.“
Also mit einer breiten Mehrheit für dieses Gesetz. Ich muss sagen, Herr Eppers, dass ich ein bisschen erstaunt war; denn inzwischen lag uns der Gesetzentwurf ja schon vor. Sie müssen wissen, meine Damen und Herren, dass Herr Eppers die Verhandlungen mit der Opposition angeführt hat. In der Tat hatten wir Einvernehmen über Eckpunkte dieses Gesetzentwurfes erzielt. Wir waren uns z. B. darüber einig, dass in Zukunft die Stiftung die Kulturförderung im Gebiet des Großraumverbandes, die bisher von der Bezirksregierung wahrgenommen worden ist, übernehmen sollte. Zum Großraumverband findet sich weder im Gesetzentwurf noch in der Begründung ein Wort. Es muss unbedingt nachgetragen werden, dass das eine gesetzte Größe ist.
Es wurde aber nicht vereinbart, dass die Braunschweigische Landschaft in Zukunft überhaupt keine Kulturförderung mehr machen soll, sondern es wurde vereinbart, dass der Braunschweigischen
Landschaft die Mittel, die sie jetzt für ihre Kulturförderung zur Verfügung hat, verbleiben und dass es darüber hinaus in absehbarer Zeit eine geschäftliche Verzahnung zwischen der Kulturstiftung und der Braunschweigischen Landschaft geben soll.
So wurde das, Frau Mundlos, mit Ihrem Kollegen Eppers verabredet. Darüber werden wir also noch einmal reden müssen. So viel zum Thema Verlässlichkeit, weil von Ihnen in der letzten Zeit ja immer betont wird, dass Sie besonders verlässlich sind.
Jetzt noch ein Wort zum Stiftungsrat. Natürlich ging es in den Gesprächen mit Herrn Eppers auch um den Stiftungsrat, und es war völlig klar, dass zwei Vertreter gesetzt werden, und zwar ein Vertreter vom MWK als Aufsichtsbehörde und ein Vertreter der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche, weil das gesetzlich so vorgesehen ist. Nun lese ich im Gesetzentwurf von einer dritten Größe, nämlich von einem Vertreter der Stadt Braunschweig als drittem gesetzten Mitglied im Stiftungsrat. Als Lokalpatriotin könnte ich jetzt natürlich sagen: Mein Braunschweiger Herz hüpft und freut sich, denn endlich wird anerkannt, dass Braunschweig eine Größe in der Region ist, und die Hauptstadt deshalb einen festen Sitz im Stiftungsrat haben muss. Da freut sich mein Braunschweiger Herz.
Aber, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, auch aus der Region, in meiner Brust schlägt ein zweites Herz, nämlich das regionale Herz. Wir bemühen uns in der Region Braunschweig, eine regionale Identität aufzubauen, und sind auf einem sehr guten Wege. Ich erinnere nur an das Projekt Region Braunschweig, bei dem alle Beteiligten aus der Region an einem Strang ziehen. Da kann es nicht sein, dass nun auf einmal ein Sitz der Stadt Braunschweig festgeschrieben, während über die Vertretung der übrigen Region eventuell nach dem Gusto des Ministers entschieden wird.
- Frau Mundlos, es geht in diesem Falle besonders um die Kulturförderung. Wenn es nur um die Vergabe der Gelder der Stiftung gehen würde, wäre ich einverstanden. Aber es geht auch um die regionale Kulturförderung,
die die ganze Region betrifft.
Hier handelt es sich um einen schwierigen Punkt des Gesetzentwurfes, denn ich bin fest davon überzeugt, dass sich die Region natürlich benachteiligt fühlen wird.
Meine Damen und Herren, wir werden diesen Gesetzentwurf beraten müssen. Wir hatten uns vorgestellt, Sie würden zu den Verabredungen stehen, und werden nun sehen, was bei den Verhandlungen herauskommt. Das Thema steht am Dienstag, wie Herr Schrader schon sagte, auf der Tagesordnung des Ausschusses. In der Sitzung geht es aber zunächst um Verfahrensfragen. Nach meiner Überzeugung werden wir zu dem Beschluss kommen, alle Beteiligten und Betroffenen zu einer Anhörung zu bitten.