Ursula Monheim

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Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Plenum beschäftigt sich nun zum vierten Mal mit der Stiftung Wohlfahrtspflege - und dies innerhalb kurzer Zeit. Diese Aufmerksamkeit finde ich gut. Sie entspricht nämlich der Bedeutung dieser Stiftung und unterstreicht den Stellenwert, den sie in diesem Parlament hat.
Es ist nämlich unbestritten - wir haben es in den vergangenen Diskussionen immer wieder hervorgehoben -, dass diese Stiftung seit ihrer Gründung im Jahr 1974 entscheidend dazu beigetragen hat, die soziale Infrastruktur für alte Menschen und für Menschen mit Behinderungen weiterzuentwickeln und zu verbessern. Ohne die Förderung durch die Stiftung - darin sind sich die Experten einig - wäre gerade der heutige Standard der Behindertenhilfe in unserem Land nicht erreicht worden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind fest davon überzeugt: Dieser Erfolg ist wesentlich darauf zurückzuführen, dass die Stiftung ihre Zuschüsse auf die Verbesserung der Lebensqualität alter Menschen und von Menschen mit Behinderungen konzentriert hat. Das ist ein Grund, weshalb wir dem heute vorliegenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen nicht zustimmen können.
Alle, die sich mit diesem Thema intensiver beschäftigen, wissen, welche gewaltigen Aufgaben bei der Betreuung alter und pflegebedürftiger Menschen sowie in der Behindertenhilfe auf unsere Gesellschaft zukommen. Wir haben das, wie Herr Vöge gesagt hat, bereits ausführlich diskutiert.
Deswegen sage ich hier als Stichwort nur: Die demographische Entwicklung unserer Gesellschaft stellt uns vor immense Probleme. Die vielen Gespräche und Anhörungen sowie die Kontakte mit Betroffenen im Rahmen der Enquetekommission "Situation und Zukunft der Pflege in NRW" machen den jetzigen und den zukünftigen Bedarf schonungslos deutlich.
Mit dem Modellprogramm für Demenzkranke hat die Stiftung an einem Punkt reagiert und eine Entlastung in besonders schwierigen Situationen möglich gemacht. Es ist unser Wunsch, dass dies auch in Zukunft ungeschmälert weiter möglich ist. Denn es zeichnet sich ab - auch das wird von niemandem bestritten -, dass der Bedarf an Stiftungsmitteln für die jetzigen Einsatzfelder steigen wird.
Der Antrag, den wir im vergangenen Jahr eingebracht haben, um die finanzielle Situation zu verbessern, ist von den Koalitionsfraktionen abge
lehnt worden. Die neue Zielgruppe, der sich die Stiftung in Zukunft widmen soll, sind Kinder, die durch Armut und Vernachlässigung in ihrer Entwicklung, vor allem in der frühkindlichen Phase, benachteiligt sind. Die Zahlen und Fakten, die Sie, Herr Vöge, eben genannt haben, sind in der Tat bedrückend.
Die Anhörung hat gezeigt, dass niemand hier Hilfe und Unterstützung verweigern mag. Dennoch sage ich für die CDU: Wir halten es für den falschen Weg, wenn wir mithilfe der Stiftungsmittel einige wenige Projekte möglich machen. Es reicht nicht, wenn wir durch gezielte Maßnahmen an ausgewählten Standorten die Symptome lindern, so wichtig das für einzelne Kinder sein mag. Wir müssen die Ursachen dieser alarmierenden Entwicklung bekämpfen. Wir müssen Kindern generell und nicht nur in Modellprojekten bessere Entwicklungsmöglichkeiten und Perspektiven in diesem Land geben. Und das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist mit einer Stiftung nicht zu schaffen.
Das ist der zweite Grund, weshalb wir dieser Ausweitung des Stiftungszwecks und Ihrem Gesetzentwurf nicht zustimmen können. Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass die Stiftung in der bisherigen Weise alten Menschen und Menschen mit Behinderungen zur Verfügung steht, um ihre schwierige Situation in unserem Lande zu verbessern. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag, den wir heute hier beraten, kommt für mich nicht überraschend, denn schon mehrfach ist im Stiftungsrat die Frage nach einer Erweiterung des Stiftungszwecks angesprochen worden. Auch in den Diskussionen zum CDU-Antrag im vergangenen Jahr - Herr Vöge hat eben auf diesen Antrag abgehoben; es ging damals darum, die finanzielle Ausstattung der Stiftung zu verbessern - ist seitens der SPD angeregt worden, über neue Inhalte nachzudenken und sich vor allem - ich zitiere aus dem Plenarprotokoll vom 11.10.2002 - der "sozialen Behinderung junger Menschen" verstärkt anzunehmen.
Niemand bezweifelt, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, dass angesichts der Probleme benachteiligter Kinder, ihrer fehlenden Zukunftschancen aufgrund der Umstände, in denen sie groß werden, die Sie auch in Ihrem Antrag beschreiben, dringender Handlungsbedarf besteht. Verschiedene Initiativen hier im Parlament zeigen ja auch: In dieser Frage haben Sie CDU an Ihrer Seite. Es ist für uns ein wichtiges Thema.
Die wachsende Zahl von Sozialhilfeempfängern und vor allem die steigende Zahl von Kindern, die in Armut aufwachsen, ist eine Anfrage an Politik, die uns nicht ruhen lassen darf. Es ist eine Anfrage auch an die Sozialpolitik in Nordrhein
Westfalen. Es ist unstrittig, dass gerade hier ein Schwerpunkt von Sozialpolitik liegen sollte.
Doch lassen Sie mich einmal folgende Frage formulieren: Werden wir dieser Verantwortung gerecht, wenn wir diese Aufgabe auch in Form von Projekten als Ergänzung zur Regelförderung als neue Zweckbestimmung der Stiftung Wohlfahrtspflege definieren? Und nach welchen Kriterien? Es bleibt vorrangig staatliche Aufgabe, notwendige und bedarfsgerechte Infrastrukturen und Angebote zu gewährleisten. Die Stiftung Wohlfahrtspflege ist von ihrem Verständnis her subsidiär. Sie soll wünschenswerte Ergänzungen ermöglichen und neue Projekte und Entwicklungen zeitnah und unbürokratisch realisieren. Sie soll Pilotfunktion übernehmen und hat in dieser Eigenschaft viel zur sozialen Infrastruktur von Nordrhein-Westfalen beigetragen.
Angesichts der katastrophalen finanziellen Lage des Landes ist es nachvollziehbar, ja verständlich, dass Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen, für frühkindliche Fördermaßnahmen im vorschulischen Bereich Gelder aus der Stiftung zur Verfügung stellen möchten. Doch ich wiederhole meine Frage: Ist dies der richtige Weg, die richtige Antwort auf eine als notwendig erkannte Herausforderung?
Ich möchte eine weitere Frage hinzufügen: Ist sichergestellt, dass die geplante Ausweitung des Stiftungszwecks nicht zulasten der alten Menschen und der Menschen mit Behinderungen geht?
Sie alle wissen - die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtsverbände und die Sozialverbände bestätigen das -, dass das Aufgabenfeld wachsen wird. Herr Vöge hat gesagt: Altersarmut ist zurückgegangen. - Das ist richtig. Durch das neue Gleichstellungsgesetz haben wir die Möglichkeit, an anderer Stelle zu helfen. Aber die demographische Entwicklung stellt neue Herausforderungen im Rahmen des gültigen Stiftungszweckes.
Ich will weitere Punkte benennen: Damit betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderungen selbstbestimmtes Leben ermöglichen kann, brauchen wir weitere unterstützende und flankierende Maßnahmen und Angebote.
Ferner fehlt Netzwerkbildung zwischen unterschiedlichen Versorgungsbereichen. Hier muss die Stiftung verstärkt aktiv werden.
Ein weiterer Punkt: Die Integration der Menschen mit Behinderungen ins Arbeitsleben erfordert angesichts der schwierigen Lage auf dem Arbeits
markt und gewachsener Ansprüche an Qualifikation verstärkte Anstrengungen der Stiftung.
Schließlich erinnere ich noch an das Modellprogramm zur Begleitung und Betreuung demenziell erkrankter alter Menschen, für das die Stiftung 12 % ihres Budgets zur Verfügung stellt.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Das Anliegen des vorliegenden Antrags macht einen Bedarf deutlich, einen Bedarf, an dem wir uns nicht vorbeidrücken dürfen. Aber es bleiben Fragen - Frau Steffens hat darauf hingewiesen -, die wir im Fachausschuss offen diskutieren müssen. Insofern stimmen wir der Überweisung des Antrags zu. Ich freue mich ebenfalls auf die weiterführenden Diskussionen.