Horst Engel
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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bitte zunächst um Entschuldigung. Sie hören es, ich beneide Sie alle heute um Ihre Stimme. Meine ist ziemlich runter. Ich versuche es trotzdem.
Aus zeitökonomischen Gründen noch eine weitere Bemerkung: Wir hatten Anfang Oktober zum Antrag von SPD und Grünen zum gleichen Thema gesprochen. Ich wiederhole an der Stelle die Position, die wir vertreten haben, nicht, sondern steige mitten ins Thema ein. Sie wissen alle, um was es geht.
Zunächst nur formal: Wir liegen in der Sache gar nicht auseinander. Der einzige Dissens besteht in der Vorgehensweise. Unser Eckpunktepapier, das Ihnen vorliegt, enthält vier Punkte. Diese möchte ich ausnahmsweise zitieren.
Erstens. Wir wollen die bisherigen Kreispolizeibehörden reduzieren und zusammenfassen, und zwar nur die Polizeiverwaltungs- und Führungsbürokratie, den so genannten Overhead, und die Leitstellen von den bisher 56 Kreis- und Landespolizeibehörden zu insgesamt etwa 18-20 Landespolizeibehörden, die dann Regionalpräsidien heißen, die in ihrer Wohnregion rund 1 Millionen Einwohner plus/minus 20 %. betreuen. Wir wollen auf die Ebene der Bezirksregierung verzichten.
Zweitens. Den Polizeibehördenleitern, den zukünftigen Polizeipräsidenten eines solchen Regionalpräsidiums wird jeweils ein Behördenstab mit Dezernaten zugewiesen. Die Kreispolizeibehörden alt werden zu Polizeidirektionen neu und bil
den die Regionalpräsidien neu. Den Direktionsleitern wird eine Leitungsgruppe zugeordnet.
Drittens. Oberbürgermeister, Landräte und Bürgermeister werden geborene Mitglieder der Polizeibeiräte. Im Bereich von Präventions- und Ordnungspartnerschaften wirken Polizeibeiräte an den Entscheidungen mit. Das ist dann der öffentliche Teil dieses neuen Polizeibeirates.
Die Bürgerbeteiligung im Bereich der kriminalpräventiven Räte wird verbessert. Ich mache da einen Einschub: Das beruht auf den Erfahrungen, die wir in den USA, speziell in Chicago gemacht haben. Dort ist man schon ein Stück weitergegangen.
Viertens. Die Mitbestimmung erfolgt auf der PPEbene, also auf der Ebene des neuen Regionalpräsidiums durch den Gesamtpersonalrat und darunter durch den Direktionspersonalrat. Dies, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ist unsere verkürzte Antwort auf die zentrale Frage, die ich wiederholen möchte: Wie viel Polizeiverwaltung, wie viel Polizeiführung braucht der Polizeikommissar, um erfolgreicher arbeiten zu können? Daran erkennen Sie unsere Herangehensweise. Platt könnte man sagen: deutlich weniger. Eine differenzierte Betrachtung haben wir hier vorgetragen.
Die bisherigen Kreispolizeibehörden, die ihre Eigenständigkeit verlieren und einem Regionalpräsidium zugeordnet werden, werden zu Polizeidirektionen unter polizeilicher Führung z. B. des bisherigen Leiters Gefahrenabwehr/Strafverfolgung.
Kreisbedienstete, also Bedienstete in den Polizeiverwaltungen der Landratsbehörden, werden entweder in den Landesdienst der neuen Regionalpräsidien übernommen oder in die Dezernate der Kreisverwaltungen zurückgeführt. Polizeiinspektionen, Polizeihauptwachen, Polizeiwachen und Anlaufstellen für den Bezirksdienst bleiben nach unseren Vorstellungen an den heutigen Standorten bestehen. Hauptwachen und Wachen sind rund um die Uhr besetzt. Das Herunterstufen von Polizeiwachen zu Anlaufstellen und das Schließen von Polizeiwachen könnte beendet werden. Durch die gesamte Operation sollen auf Sicht aus dem Overhead, den wir bündeln wollen, etwa 3.000 Beschäftigte für den operativen Dienst zurückgewonnen werden.
Dieses ehrgeizige Ziel sollten wir zusammen angehen. Hierbei gibt es zwei Ebenen: Die Landesregierung arbeitet mit ihrer Kommission daran. Das Parlament ist ebenso aufgefordert, diesen Prozess parlamentarisch zu begleiten. So stelle
ich mir vor, dass wir eine Anhörung durchführen, sobald wir im Innenausschuss darüber beraten haben.
Zu den Einsatzleitstellen: In den vergangenen Jahrzehnten wurden Millionenbeträge für Einsatzleitstellen in den Behörden ausgegeben. Jede technische Neuerung, die landesweit umzusetzen war, betraf 49 Leitstellen der Kreispolizeibehörden und der Wasserschutzpolizei sowie die Leitstellen der Bezirksregierungen und des Innenministeriums.
Unter den heutigen technischen Bedingungen ist es unerheblich, in welchen Räumlichkeiten diese Leitstellen eingerichtet sind. Sowohl Funk - in Zukunft der digitale Funk - als auch feste und mobile Fernmeldeverbindungen stehen landesweit oder bundesweit zur Verfügung. Die EDV-gestützte Einsatzleitstelle verfügt auch über Informationen über den Einsatz ihrer Fahrzeuge, die früher nicht denkbar waren, sodass die persönliche Kenntnis der Örtlichkeiten wirklich entbehrlich ist.
Es ist also möglich, die Einsatzleitstellen an wenigen Standorten zusammenzufassen und von leistungsfähigen Leitstellen sowohl die Spitzeneinsatzzeiten als auch die einsatzschwachen Zeiten durch angepasste Besetzung in der Einsatzsachbearbeitung abzudecken. Wir reduzieren nach unserem Konzept die Einsatzleiststellen ebenfalls um 18 bis 20.
Bei 49 Polizeibehörden im Lande war es bisher erforderlich, eine Mittelbehörde mit Aufgaben der Dienst- und Fachaufsicht zu betrauen. Diese Aufgaben wurden von fünf Bezirksregierungen wahrgenommen. Seitens des Innenministeriums wurden den Bezirksregierungen aber sehr begrenzte Kompetenzen im Bereich der Polizei zugestanden, sodass sie eigentlich mehr die Funktion einer „Poststelle“ für den Schriftverkehr aus den Behörden an das Innenministerium erfüllten bzw. ihre Entscheidungen mit dem Innenministeriums rückkoppeln mussten. Vielfach wurden Entscheidungen der Bezirksregierungen vom Innenministerium aufgehoben.
Nach unserer Auffassung brauchen wir diese Mittelbehörde - das sind die Dezernate 25 und 26 - nicht. Allerdings muss die Autobahnpolizei angebunden werden. Wir sehen sie als Dezernat in fünf der neuen Regionalpräsidien, möglicherweise sogar an den heutigen Standorten.
Nun komme ich zu den Stäben und Verhandlungsgruppen: In den sechs §-4-Kriminalhauptstellen sind neben den normalen Abteilungsstäben, die auch schon führungsfähig sind, für besondere §-4-Lagen ständige Stäbe eingesetzt, die
ausschließlich Stabsarbeit im Rahmen dieser speziellen Hauptstellenfunktion leisten.
Die Belastung des Landes Nordrhein-Westfalen durch Fälle von Geiselnahme und Entführung ist glücklicherweise sehr gering. Deshalb ist es nicht erforderlich, insgesamt etwa 60 Mitarbeiter an sechs Behördenstandorten mit den Aufgaben eines ständigen Stabes zu betrauen. Wegen des geringen Aufgabenvolumens ist es auch nicht erforderlich, in allen sechs Spezialeinheiten dieser §-4-Behörden eine Verhandlungsgruppe vorzuhalten, die dem übrigen polizeilichen Dienst ebenfalls entzogen ist.
Nach unseren Vorstellungen sollten lediglich in den Polizeibehörden Köln, Düsseldorf und Dortmund ständige Stäbe und Verhandlungsgruppen vorgehalten werden. Die übrigen drei Kriminalhauptstellen erfüllen diese Aufgabe zukünftig mit ihrem Behördenstab und greifen auf die Unterstützung der genannten drei Behörden mit ständigem Stab und Verhandlungsgruppen zurück.
In Sofortlagen werden diese Spezialdienststellen unmittelbar der einsatzführenden Stelle unterstellt und ihre Verfügbarkeit in kurzer Zeit durch Lufttransporte - hierfür gibt es den neuen, größeren Hubschrauber - gewährleistet. In Zeitlagen, also in anderen Lagen als denen von §-4-Behörden, werden die ständigen Stäbe, wie schon heute üblich, der einsatzführenden Behörde unterstellt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich verzichte darauf, die restlichen zwei Minuten meiner Redezeit auszunutzen. Ich beschränke mich auf die Bitte, dass der Innenausschuss in einer Anhörung Fachleute dazu hört.
Es gibt, wie gesagt, zwei Ebenen: zum einen die Regierung mit ihrer Kommission und zum anderen unsere parlamentarische Ebene. Wir sollten diesen Wettstreit fortsetzen. Nach unserer Meinung könnte man zum 1. April 2004 ein Konzept vorlegen. Die Regierung erklärt, mehr Zeit zu benötigen. Dem müssen wir uns beugen, weil wir nicht die Mehrheit haben.
Aber wir sollten auf der parlamentarischen Ebene versuchen, das, was von der Regierung vorbereitet wird, so zu unterstützen, dass am Ende eine Reform steht, die von unten getragen wird und eine wirkliche Antwort auf die Frage gibt, wie viel Polizeiverwaltung und -führung, Herr Minister, ein Polizeikommissar braucht, um erfolgreicher arbeiten zu können. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben Ihnen heute einen Antrag vorgelegt, der damit endet, Sie einzuladen, sich von Einrichtungen vor Ort ein Bild zu machen, sie zu bewerten und dann zu entscheiden. - Also eine ganz schlichte Angelegenheit.
Worum geht es? - Ich möchte Sie zu dem Thema hinführen, indem ich Ihnen einen anonymisierten Lebenslauf vorlese, ausnahmsweise vorlese. Es geht um Tim.
Tim wurde 1988 geboren. Er ist das jüngste von drei ehelichen Kindern der Familie X. Die Eltern ließen sich scheiden, als Tim acht Jahre alt war. Das Sorgerecht wurde der Mutter zugesprochen. Sie muss arbeiten, weil Tims Vater aufgrund von Arbeitslosigkeit und Alkoholsucht keinen Unterhalt zahlen kann. Trotz der Hilfe vom Staat reicht das Geld für die Familie nicht aus.
Tim ist häufig allein zu Hause. Er sieht oft fern, meistens Actionfilme, oder spielt nicht jugendfreie Computerspiele, die er sich von seinen Mitschülern ausleiht.
Tims Entwicklung verlief nach der Scheidung zunächst normal.
Erste Verhaltensauffälligkeiten traten im Alter von zehn Jahren auf, nach dem Schulwechsel von der Grund- zur Realschule. Er blieb häufig dem Unterricht fern, wurde gegenüber Mitschülern gewalttä
tig und beging Diebstähle an ihnen und in Kaufhäusern. Er hatte zwischenzeitlich durch Zufall Kontakt zu einer gewalttätigen Clique aufgenommen. Die fünf Mitglieder sind im Alter zwischen zehn und fünfzehn Jahren.
Zu Hause mehren sich die Probleme: Sachbeschädigung, massive Drohungen gegenüber seinen Geschwistern und seiner Mutter. Die Mutter sieht sich immer weniger in der Lage, auf Tim erzieherisch einzuwirken. Sie hat keine Zeit, sich mit den Erziehungsproblemen auseinander zu setzen. Mehrere Male bringen die Polizei und ein Mitarbeiter des Jugendamtes Tim nach Hause, nachdem er bei weiteren Diebstählen erwischt wurde.
Im Sommer 1999 kommt es zur ersten Heimunterbringung in einem Kinderhaus. Nach zunächst positiver Entwicklung in dieser Einrichtung treten erneut Probleme auf, da Tim wieder Kaufhausdiebstähle begangen und Passanten am Bahnhof bestohlen hat. Tim hat zwischenzeitlich wieder Kontakt zu seiner alten Clique. Die Delikte verschärfen sich.
Tim und seine Freunde - so nennt er die Mitglieder der Clique - weiten Taschen- und Ladendiebstähle aus; es kommt zu ersten Körperverletzungsdelikten und Raubstraftaten.
So haben sie einen Mann im Alter von 69 Jahren, der bei Einbruch der Dunkelheit allein auf einer Straße ging, brutal zusammengeschlagen, ihm Geld, Uhr und Kreditkarte gestohlen und ihn schwer verletzt auf dem Gehweg liegen lassen. Passanten fanden das blutüberströmte Opfer und riefen die Polizei. Der Überfallene konnte keine Angaben zu den Tätern machen, da er von hinten angegriffen wurde. Tim war gerade erst zwölf Jahre alt, als er bei dieser brutalen Gewalttat mitmachte.
Wieder im Kinderheim, gestand er diese Tat seinem Therapeuten. Nach Hause entlassen, beging er innerhalb eines Jahres weitere 60 Straftaten, meist Eigentumsdelikte, aber auch räuberische Erpressung und Körperverletzung.
Wieder Heimunterbringung. Jetzt kam er in eine andere Abteilung, die auf intensive psychologische Betreuung setzte. Die Therapeuten stellten fest, dass Tim sehr nervös und aggressionsgeladen war und ein geringes Unrechtsbewusstsein hatte.
Tims Vater hat nur noch selten Kontakt zu seinen Kindern. Er zeigt kein Interesse an einer Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und dem Heim. Tims Mutter erhält auch von nahen Verwandten
keinerlei Hilfe. Nur Tims Schwester und sein Bruder unterstützen Tim und ihre Mutter.
Sie ist zurzeit auch in Therapie, da sie mit der Situation, dass ihr eigenes Kind in einem Heim leben muss und viele kriminelle Delikte begangen hat, nicht zurechtkommt. Sie macht sich schwere Vorwürfe, dass sie Tim und seinen Geschwistern keine intakte Familie bieten konnte und nicht genug Zeit für ihre Kinder hatte.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein authentischer Lebenslauf, anonymisiert, nicht erfunden, aus der Lebenswirklichkeit.
Um was geht es? - Wir wollen gemeinsam versuchen - dazu lade ich Sie ein -, diesen Drehtüreffekt zu durchbrechen. Wir wollen diesen Kampf gegen die Windmühlenflügel bei strafunmündigen Mehrfachtäter, von denen der Justizminister im Dezember 2002 zu Recht gesagt hat: Da ist unsere Gesellschaft ohnmächtig!, aufnehmen; den Kampf gegen einen Drehtüreffekt, der folgendermaßen abläuft: in den Großstadtdschungel geschickt, um Straftaten zu begehen, festgenommen werden, den Eltern zugeführt werden, wieder in den Großstadtdschungel geschickt - übrigens ein Begriff aus der Werbung -, um dann wieder von neuem Straftaten zu begehen, Festnahme, wieder den Eltern zugeführt werden usw.
Ich erspare mir jetzt, auf Einzelheiten und darauf einzugehen, wo in Nordrhein-Westfalen die Brennpunkte liegen. Sie wissen es: Dieses Problem reicht von Köln bis über Wuppertal nach Aachen, Bonn, Düsseldorf, aber auch an der Ruhr haben wir dieses Problem.
In Deutschland, in diesem aufgeklärten Land, gibt es eine Möglichkeit - die übrigens eine andere Erfolgsquote aufweist als die herkömmlichen Maßnahmen -, diesen Kindern wirklich zu helfen; diesen Kindern, die keine Chance hatten, auch nur im Entferntesten eine Kindheit zu leben. Von daher sprechen wir auch nicht von ihrer Resozialisierung, sondern ihrer Sozialisierung in einer dafür geeigneten Einrichtung.
Bei der Suche nach einer solchen Einrichtung sind wir im Partnerland Brandenburg in der Ueckermark auf ein solches Angebot -Träger ist die Evangelische Kirche - von insgesamt sechs Einrichtungen gestoßen.
Wir haben uns eine einzige herausgegriffen, und zwar die "Insel" bei Petershagen, weil der Name "Insel" schon sehr schön den Unterschied zu dem Großstadtdschungel mit Straßenprostitution, mit Bahnhöfen, mit Einkaufsmeilen, mit U-Bahn
Schächten - alles Orte, wo die Kinder ihren "Beutezügen" nachgehen -deutlich macht.
Neben der "Insel" in Petershagen gibt es noch fünf weitere: das "Haus am See" in Julienwalde, der "Weidenhof" in Luckow, das "Jugendwohnen am Bahndamm", das "Haus am Gutshof" in Heinersdorf und das "Turmhaus" in Garz.
Der potente, sehr, sehr kompetente Träger hat über 2.000 hauptamtliche Mitarbeiter und ist verantwortlich für über 30.000 Menschen.
Wir haben uns das angesehen. Wir sind mit Skepsis - ich glaube, die ist auch hier im Saal vorhanden - dorthin gefahren. Wir haben uns zwei Tage dort aufgehalten und haben uns die Einrichtungen angeschaut, mit den Kindern und den Betreuern gesprochen.
Mehr verlangen wir auch gar nicht. Wir möchten, dass die zuständigen Gremien unseres Hauses, der Regierung und darüber hinaus genau das Gleiche machen: sich in den Zug setzen, nach Brandenburg fahren, sich das anschauen, sich eine eigene Meinung bilden und dann die Frage prüfen:
Können wir eine solche Einrichtung in Brandenburg für unsere Zielgruppe, die strafunmündigen Mehrfachtäter, mit nutzen? Können wir darüber hinaus in NRW an geeigneten Plätzen solche Einrichtungen selber entwickeln?
Nun müssen Sie sich vor Ihrem geistigen Auge nicht die Einöde der Ueckermark mit "viel Gegend" vorstellen und das als nicht übertragbar ansehen. Denn wir in Nordrhein-Westfalen haben ähnliche Gebiete, angefangen bei der Eifel bis zum Hochsauerlandkreis, die Senne, das Bergische Land, wo man stadtferne Unterbringung ohne Mauern, ohne Gitter, ohne verschlossene Türen in gleicher Weise betreiben kann.
Es geht um die Stadtferne. Die Kinder - es sind nachtaktive Kinder - haben gar nicht gelernt, nachts zu schlafen. Sie sind nachts unterwegs. Nachts schlafen zu sollen ist schon ein Schock.
Die Kinder lernen, sich nach Heimkarriere, nach Aufenthalt in der Kinderpsychiatrie in einer offenen Einrichtung zu bewegen, lernen von einem zum nächsten Tag immer besser, mit der Freiheit umzugehen. Die Erfolgsquote ist beeindruckend. In den fünf Jahren des Bestehens der "Insel" - das gilt auch für die anderen Einrichtungen, Sie können es nachlesen - ist von den 34 Kindern, die dort betreut wurden, nur ein einziges Kind wieder straffällig geworden ist. Ich glaube, das ist ein Weg, diesen Drehtüreffekt zu beenden.
Nehmen Sie diese Sache ernst! Ich glaube, das werden Sie tun. Fahren wir in das Partnerland Brandenburg und entscheiden wir erst, nachdem wir einen Eindruck vor Ort gewonnen haben. - Herzlichen Dank.
Herr Kollege Jentsch, ist Ihnen entgangen, dass ich genau das, was Sie jetzt zum Schluss kritisierten, ebenfalls kritisiere? Auch ich will keine Mauern, keine abgeschlossenen Türen und keine vergitterten Fenster. Dies ist das Neue und bundesweit Einzigartige.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst ein redaktioneller Hinweis: Der Antrag stammt von Anfang Juli. Ich bitte, die Nummer 3 des Antrags zu streichen. Darin spielt der Fristablauf eine Rolle. Wir haben uns inzwischen überlegt, dass wir das Führerscheinverfahren nicht in diesen Komplex hineinnehmen wollen, weil es schon ein unglaublich dickes Brett ist, das wir mit Ihnen zusammen bohren wollen, allein den Bereich der technischen Zulassung von Fahrzeugen über die Beleihung aus den Straßenverkehrsämtern weg dorthin zu verlagern, wo wir meinen, nach einer solchen Beleihung Zentren, Servicestellen einrichten zu können, in denen man unter einem Dach nicht nur sein Fahrzeug vorführt, sondern am Ende nach der Fahrt durch die Prüfbahnen, wenn man seine Gebühren bezahlt hat, seinen fix und fertig besiegelten Fahrzeugschein bekommt.
Im Einzelnen: Ich möchte Sie einfach einmal mitnehmen. Machen Sie mit mir gemeinsam in Gedanken eine Fahrt zum Straßenverkehrsamt. Ich möchte Sie daran erinnern, welche Vorbereitungen Sie dafür treffen.
Das erste Bild, das Sie im Kopf haben: Straßenverkehrsamt - wahrscheinlich volle Schalterhalle, das dauert bestimmt zwei Stunden, möglicherweise drei oder mehr Stunden. Also entscheiden Sie sich, sich für den Vormittag frei – Urlaub - zu nehmen. Dann fahren Sie früh los, weil Sie möglichst noch vor Öffnung des Schalters dort sein wollen, denn das ist alles gut organisiert. Das sage ich jetzt nicht ironisch; es ist wirklich gut organisiert. Es ist genau so, wie Sie es erwarten, dass Sie nämlich ein Nümmerchen kriegen und sich hinsetzen. Alles das funktioniert.
Nur, zu Ihrer Überraschung bekommen Sie, obwohl Sie so früh losgefahren sind, bereits die Nummer 111. Sie denken: Na ja, anderthalb Stunden, von 9 Uhr bis 10:30 Uhr - um 11 Uhr bin ich hier durch.
Die Zeit vergeht. Zwei Stunden sind herum. Sie werden endlich abgefertigt, das heißt, Sie tragen Ihr Anliegen vor, Sie bekommen Papiere, rennen zur Kasse, anschließend zum Schilderhäuschen - manchmal noch im selben Haus, im Container auf der anderen Straßenseite oder auch etwas weiter weg. Alles in allem vergeht wieder eine halbe Stunde.
Sie kommen dann freudestrahlend mit Ihrem neuen Kennzeichen zurück ins Straßenverkehrsamt, melden sich an dem Schalter, an dem Sie vorher die Papiere bekommen haben, dann legen Sie die Kennzeichen vor, Siegel drauf, TÜV-Stempel drauf - jetzt endlich sind Sie durch. Ab nach Hause bzw. auf den Parkplatz, mit dem Schraubenzieher das Kennzeichnen anbringen - also, Ihr schöner neuer Gebrauchter hat jetzt endlich sein neues Kennzeichen.
Aber Sie sind ein begeisterter Wohnanhängerfahrer, weil Sie nämlich gern mit dem Wohnwagen Urlaub machen. Jetzt brauchen Sie noch eine Anhängerkupplung. Das Auto haben Sie gerade erstanden. Die Anhängerkupplung ist ein Teil - das wissen die Fachleute sicherlich -, dessen Beschaffenheit und dessen Einbau genau vorgeschrieben ist. Sie können also den Einbau nicht ohne weiteres vornehmen lassen, weil sonst die gesamte Betriebserlaubnis ihres Fahrzeugs erlischt.
Sie lassen das durch eine Fachwerkstatt machen. Da gibt es verschiedene: Die einen haben den TÜV im Haus, die nehmen den Einbau auch ab. Sie fahren wieder zum Straßenverkehrsamt, lassen die gleiche Prozedur über sich ergehen: Nümmerchen ziehen, hinsetzen, warten, bezahlen, Siegel drauf, Eintrag. Wieder ein Vormittag kaputt!
Jetzt können Sie mit einem zugelassenen Fahrzeug - Ihr neuer Gebrauchter mit einer schönen Anhängerkupplung - in den Urlaub fahren.
Dieses Bild ist sicherlich nicht überzeichnet; es ist exakt die Lebenswirklichkeit. Man könnte das auch völlig anders machen. Man könnte über eine klitzekleine Veränderung des Straßenverkehrsgesetzes - da ist der Bundesgesetzgeber gefordert, aber wir haben ja in der Landesregierung ein Verfassungsorgan, das über den Bundesrat initiativ werden könnte, sich für eine solche klitzekleine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes einzusetzen - erreichen, dass für das gesamte Zulassungsverfahren für die Teilnahme der Fahrzeuge am öffentlichen Straßenverkehr eine Beleihung möglich ist. Was passiert dann? Das ist überhaupt gar nicht neu.
Der § 29, die so genannte TÜV-Vorführung, die Abgassonderuntersuchung - alles das macht z. B. der TÜV als Beliehener für den Staat. Das funktioniert reibungslos. Manchmal geht dann auch der Blutdruck etwas höher, weil man bangt: Mensch, hoffentlich kommst du noch einmal durch! Sie kennen das ja alles - bis dass der Tod uns scheidet bzw. bis dass der TÜV uns scheidet.
Wenn wir also diese Beleihung bekämen, hätten wir draußen tatsächlich folgenden Effekt: Die Arbeitsplätze in den Straßenverkehrsämtern würden sich in Richtung solcher Zentren bewegen. Die wachsen da heraus. Das ist ein attraktiver Arbeitsplatz. Das wird überhaupt nicht billiger; es bleibt genauso teuer. Möglicherweise schaffen es TÜV, DEKRA und die freien Sachverständigen - möglicherweise! -, dass es billiger wird.
Das ist aber nicht unser Thema, sondern wir wollen das unter einem Dach mit einem erheblichen Zeitgewinn haben. Ich rede auch nicht davon weil da ja Gebühren zu zahlen sind -, dass das nicht auskömmlich ist. Das ist ein Bereich, in dem die Verwaltung über die Gebühren Geld einnimmt, und uns sagt man, das ist auskömmlich. Das ist nicht der Punkt, sondern es geht letztlich um die Vereinfachung, darum, die gesamte Serviceleistung unter einem Dach zu konzentrieren. Dadurch geht nicht ein einziger Arbeitsplatz verloren. Die bleiben erhalten. In der heutigen Zeit kann man das auch allen Ernstes gar nicht verlangen und fordern. Das ist auch nicht unser Ansinnen.
Es geht um die Vereinfachung. Deshalb brauchen wir diese Initiative. Sie ist nicht neu. Wir beziehen uns im Antrag auf ein Pilotprojekt, das im MayenKoblenz-Kreis und in der Stadt Koblenz, also die Autos mit dem Kennzeichen MYK, für einen kleinen Ausschnitt dieses technisch komplizierten Zulassungsverfahrens in den Jahren 1998 und 1999 etwa eineinhalb Jahre lang gelaufen ist. Man bekam beim TÜV den gesiegelten Fahrzeugschein z. B. nach Einbau der Anhängerkupplung - es sind auch andere Teile denkbar, beispielsweise Lenkrad, Felgen, gängig ist jedoch die Anhängerkupplung -, und zwar alles zum gleichen Preis.
Dieses Pilotprojekt war jedoch an einer Stelle notleidend, sodass man mit einer Krücke diese Situation umgehen musste. Es war deshalb notleidend, weil es nach dem Straßenverkehrsgesetz die Beleihung nicht gab. Die Landesregierung in Rheinland-Pfalz hat dies gemacht, und es gab im Panzerschrank aufbewahrt vorgesiegelte Kraftfahrzeugscheine. Dass das natürlich auf Dauer kein
Zustand ist - damit kann ja Schindluder getrieben werden; auch Panzerschränke sind nicht unbedingt sicher -, ist klar. Von daher hat man versucht, dieses zu umgehen. Deshalb ist das Projekt nicht fortgeführt worden. Entsprechende Bund-Länder-Arbeitskreise arbeiten noch. Ich weiß nicht, wie weit sie sind.
Ich hoffe, dass uns Brüssel nicht einen Strich durch die Rechnung macht, was diesen Antrag angeht. Wir sollten es aber versuchen. Ich finde, es ist schlüssig, es ist für die Menschen ein Stückchen mehr Serviceleistung, eine Vereinfachung, ein Stückchen - deshalb steht es auch in der Überschrift - Entbürokratisierung. Darüber hinaus fällt nicht ein einziger Arbeitsplatz weg. Das, was zusammengehört, fügen wir damit zusammen.
Die Datenschutzbestimmungen, auf die eventuell Kritiker an dieser Stelle hinweisen, wollen wir natürlich gewahrt wissen. In Koblenz lief das so, dass man über den Computer zum Kraftfahrzeugbundesamt nur Zugriff zu dem Teil der Formulare hatte, die geändert werden. Alles andere, also persönliche Daten, war gesperrt bzw. geschwärzt, konnte man also nicht sehen. Das geht alles.
Meine Bitte - ich komme damit zum Schluss - lautet: Nehmen Sie Ihr Herz in die Hand. Versuchen Sie das über den Bundesrat zu machen. Ich glaube, es wäre ein Gewinn. Wenn Sie meinen, in Nordrhein-Westfalen bräuchten wir einen Zwischenschritt, z. B. Pilotregionen, dann rufe ich Ihnen zu: Einverstanden, machen wir die Opelstadt Bochum, die Fordstadt Köln und von mir aus einen großen Landkreis zu Pilotregionen und nehmen wir uns ein komplettes Kalenderjahr, von mir aus auch eineinhalb Jahre Zeit. Machen wir dies wasserdicht, und am Ende hat diese Win-WinSituation jeder begriffen. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, Ihr Beitrag hat mich gefreut. Wir haben uns nun wirklich nicht abgestimmt. Unser Antrag fußt auf dem Modellprojekt im Kreis Mayen-Koblenz, ohne zu ahnen, dass man schon so weit ist. Aufmerksame Zuhörer, Frau Herrmann, haben zur Kenntnis genommen, dass ich gesagt habe, dass der BundLänder-Arbeitskreis noch herumdoktere. Jetzt ist man dort zu Potte gekommen. Über diese Information verfügte ich nicht. Es war die Landesregierung von Rheinland-Pfalz: das zuständige Verkehrsministerium und mein dortiger Namensvetter, der inzwischen im Ruhestand ist. Gratulation! Ich freue mich auf die Arbeit und glaube, dass wir das dicke Brett gemeinsam durchgebohrt bekommen.