Jan Söffing

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Biesenbach, Sie mahnen zu Recht immer die Diskussion über die Situation im Strafvollzug an; so hatte ich Ihren Antrag hier und heute eigentlich auch verstanden.
Der Antrag lässt viele Fragen unbeantwortet; Kollege Körfges hat darauf eben schon hingewiesen.
Ich hatte mir von Ihren einführenden Worten ebenfalls etwas mehr erwartet, damit wir anschließend gemeinsam in das Ringen um die besseren Lösungen hätten eintreten können. Dieses Ziel, nämlich die beste Lösung zu erreichen, wird man niemandem im Hause absprechen können, auch wenn die Wege häufig unterschiedlich sind, die wir dabei einschlagen wollen.
Die Situation im Strafvollzug ist mehr als angespannt. Der Strafvollzug ist - darüber lässt sich auch nicht lange streiten - sicherlich schon an die Grenze der Belastbarkeit geraten. Wir haben noch in der letzten Sitzung des Rechtsausschusses über die Berge von Überstunden diskutiert, die die Bediensteten vor sich herschieben. Es sind 463.000. Die Ausbrüche, die Selbstmorde und die zunehmende Gewaltbereitschaft sind angesprochen worden. All das wissen wir als Fachleute, die sich mit diesem Thema beschäftigen. Ein babylonisches Sprachenwirrwarr kommt noch hinzu, was es äußerst schwierig macht, für die entsprechende Sicherheit in den Haftanstalten zu sorgen.
Hier geht es aber nicht darum, Stimmung zu machen, sondern hier geht es darum, Lösungen vorzuschlagen. Man wird niemandem hier im Hause absprechen, im Ringen um die richtigen Lösungen stets die Sicherheit in den Haftanstalten - darum geht es uns nämlich - prioritär in den Vordergrund zu stellen.
Falsch ist es aber - und das ist ärgerlich an der Diskussion -, wenn wir davon ausgehen, dass Privatisierung im Strafvollzug grundsätzlich Teufelszeug ist. So kommt das über, was Sie uns - ich will nicht sagen tagtäglich, aber doch mindestens einmal in der Woche durch Pressemitteilungen oder durch Bekundungen hier im Plenum - bieten. Das ist der falsche Weg.
Richtig ist eine differenzierte Betrachtungsweise: In welchen Bereichen können wir privatisieren, in welchen Bereichen können wir nicht privatisieren? Dazu wird der Kollege Dr. Orth für die FDPFraktion gleich noch im Einzelnen Ausführungen machen.
Aber eines ist jedenfalls falsch, nämlich von vornherein so, wie Sie es propagieren, auf den landesweiten Einsatz von privaten Sicherheitsdiensten in den Justizvollzugsanstalten zu verzichten. Das ist der falsche Lösungsansatz.
Genauso falsch ist meines Erachtens auch das von Ihnen aufgegriffene Beispiel "Büren"; Herr Kollege Körfges hatte eben bereits darauf hingewiesen. Natürlich ist es völlig unsinnig, den "Ho
heitlichen" ans Steuer zu setzen und den Privaten bewachen zu lassen. Anders herum wird daraus allerdings ein Paar Schuhe: Lass doch den Privaten fahren; für den Privaten gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung natürlich wie für den Hoheitlichen gleichermaßen. Aber derjenige, der bewacht, ist doch letztlich derjenige, der hoheitlich tätig ist. Dort müssen wir dafür sorgen, dass die Sicherheit in keiner Weise gefährdet wird. Wenn Sie also Beispiele bringen, dann doch zumindest solche, die tragen, und benutzen Sie nicht etwas, was in der Praxis verkehrt gemacht worden ist, als Argument dafür, dass etwas insgesamt nicht geht.
Sie suggerieren etwas, was doch überhaupt nicht vorhanden ist. Sie sprechen von Sicherheit durch Budgetierung. Ja, wollen Sie nur noch mit Budgetierung für die Sicherheit sorgen? Um welche Gelder geht es denn eigentlich, die Sie reklamieren, wenn ich mir Ihren Text einmal ansehe? Welche Gelder, die bereitgestellt worden sind oder demnächst bereitgestellt werden, sollen denn in diesen Bereich, den Sie budgetieren wollen, fließen?
Ich habe ein bisschen den Eindruck, dass virtuelles Geld zu einer virtuellen Sicherheit und vielleicht dann auch zu einem virtuellen Erfolg für die CDU führen soll. Das ist keine Basis, auf der wir uns über dieses wichtige Thema unterhalten können.
Genauso ist schon der Begriff der Budgetierung falsch; auch das hat Herr Kollege Körfges angesprochen. Was verstehen Sie eigentlich unter Budgetierung? Wollen Sie Budgetierung am Ende in dem Sinne, dass die einzelnen Haftanstalten über ein Personalbudget verfügen? Budgetierung ist ein Steuerungsinstrument. Sie haben hier einen Begriff gewählt, der etwas suggerieren soll, was faktisch in der Praxis so überhaupt nicht umsetzbar ist.
Auch zu den Buchstaben a) bis d) Ihres Antrags haben Sie überhaupt nichts gesagt. Und auch die Begründung ist nicht besonders aussagekräftig.
Deswegen können wir heute in dieser Situation überhaupt keine vernünftige Diskussion darüber führen, was "zeitlich befristete Beschäftigungsverhältnisse" sind. Sollen die vielleicht im Sicherheitsbereich das ersetzen, was ansonsten die Privaten anbieten? Natürlich kann man darüber diskutieren.
Was verstehen Sie unter "bauliche Sicherungsmaßnahmen"? Soll jede Haftanstalt allein ent
scheiden, ob sie lieber mehr Gitter vor die Fenster setzt statt für die Sicherheit durch Personen zu sorgen?
Alles dies sind doch Dinge, über die wir uns hier vernünftigerweise einmal austauschen müssen. Bei aller Wertschätzung Ihrer Anträge, Herr Kollege Biesenbach: Das jedenfalls erschließt sich nicht in der Weise aus dem Antrag, dass ich dazu im Augenblick fundiert Stellung nehmen könnte und wollte. Deswegen schließe ich damit an dieser Stelle auch. - Ich danke Ihnen.