Barbara Steffens
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Pavlik, Sie scheinen sich mit dem, was in dem Letter of Intent verhandelt worden ist, überhaupt noch nicht beschäftigt zu haben. Darüber hinaus scheinen Sie nicht mehr so ganz im Blick zu haben, was Ihre Kollegen im Bundestag und im Verhandlungsprozess zur Gesundheitsreform und auch programmatisch vertreten haben.
Das, was Sie heute in die rot-grüne Gesundheitspolitik hinein interpretieren, damit aber nichts zu tun hat, ist vielleicht ein Essential in der Auswirkung Ihrer Gesundheitspolitik. Ich kann nur sagen: In den Verhandlungen ist von Ihnen Lobbypolitik pur vertreten worden, genauso auf allen Podiumsdiskussionen. Es wäre schön gewesen, wenn Sie etwas anderes gemacht hätten als Fehlinterpretationen von Texten, die Sie vielleicht nicht verstanden haben.
Es wäre schön gewesen, wenn Sie einmal klar gesagt hätten, was Sie eigentlich wollen, statt Rot-Grün zu interpretieren. Ich kann Ihnen das aber im Detail noch einmal erklären. Möglicherweise wird sich Ihnen das dann erschließen.
Die Praxisgebühr ist ein Problem. Das ist keine Frage. Sie ist aber - das hat auch schon Frau Dedanwala gesagt - Ergebnis eines Verhandlungsprozesses. In diesem Bundesgesetz waren von Anfang an die Optionen enthalten, andere Modelle und Möglichkeiten zu erproben. Herr Henke hat einige Paragraphen aufgezählt. Im Detail will ich das nicht wiederholen. Wir haben über dieses Gesetz die Möglichkeit zu Hausarztmodellen.
Ich glaube nur, dass nicht jedes Hausarztmodell per se begrüßenswert ist, sondern dass man ganz genau im Detail gucken muss, wie ein Hausarztmodell ausgestaltet wird und ob es im Vordergrund stehend den qualitativen Anspruch hat, die Gesundheitspolitik für die Menschen zu verbessern? Oder steht bei diesem Modell im Vordergrund der Anspruch, einfach nur einzusparen.
Ich kann mich an viele Diskussionen erinnern, in denen damals auch von Vertretern der FDP Einkaufsmodelle nicht unbedingt abgelehnt worden sind. Ein Einkaufsmodell, bei dem die Kassen einzelne Verträge mit Ärzten abschließen können, ist aus unserer Sicht ein Modell, das absolut abzulehnen ist, weil es im Ergebnis dazu führen würde, dass man versuchen wird, vertraglich die billigste Versorgung zu regeln, statt zu versuchen, eine für die Patienten optimale Versorgung bei gleichzeitiger Bindung der Versicherten herzustellen.
Was die Barmer in den Diskussionen und Verhandlungen versucht, konterkariert nicht die freie Arztwahl - dazu kann ich gleich noch etwas sagen – und ist genau das Gegenteil eines Einkaufsmodells. Mit diesem Versuch hat man es geschafft, nicht mit einzelnen Ärzten verhandeln zu müssen, sondern mit einem Zusammenschluss der Hausärzte, nämlich der hausärztlichen Vertragsgemeinschaft in Gründung, zu verhandeln, und zwar nicht darüber, wie billig die Gesundheitspolitik sein kann, sondern darüber, wie qualitativ hochwertig sie sein kann.
Diskutiert und verhandelt worden ist über die Versorgung mit strukturierten Behandlungs- und Früherkennungsprogrammen bei koronaren Herzerkrankungen und über andere präventive Maßnahmen. Das heißt: Die Hausärzte verhandeln darüber und versuchen, ein Konzept vorzulegen, das Prophylaxe und Prävention in den Vordergrund stellt und die Menschen dazu ermutigt
und ermuntert, genau an diesen präventiven Maßnahmen teilzunehmen. Ich kann nicht verstehen, dass das per se zum Nachteil der Patienten sein soll. Das ist zum Vorteil der Patienten;
denn viele sind sich überhaupt nicht darüber im Klaren, wie viel präventive und prophylaktische Maßnahmen im Gesundheitssystem eigentlich zur Verfügung stehen. Von daher kann ich per se eine Ablehnung nicht nachvollziehen.
Ich habe eben schon einmal gesagt: Für mich steht das auch nicht konträr zur freien Arztwahl, weil beim Hausarztmodell nach wie vor die freie Arztwahl möglich ist. Wenn ein Verband in Verhandlungen für ein solches Hausarztmodell - was mein Wunschmodell ist - qualitative Standards festlegt, bestimmte Hausärzte diese qualitativen Standards aber nicht einhalten wollen, dann hat das nichts mit einer Einschränkung der freien Arztwahl zu tun, wenn man sagt: Das sind nicht gerade die Lotsen durchs Gesundheitssystem, die den Menschen qualitativ hochwertige präventive Angebote nicht zur Verfügung stellen wollen.
Auch haben die Menschen natürlich die Wahl, sich selber zu entscheiden: Okay, ich will trotzdem von meinem Recht Gebrauch machen, einen anderen Arzt aufzusuchen. Dann erhalten sie nur keine zusätzlichen Boni.
Das ist auch jetzt der Fall. Wenn man sich heutzutage dafür entscheidet, direkt zum Facharzt zu gehen, zahlt man die Praxisgebühr. Damit ist die freie Arztwahl nicht eingeschränkt. Es ist nur so, dass man dann, wenn man diese Entscheidung von sich aus trifft, die Praxisgebühr bezahlt.
Im Übrigen wollten wir als Grüne diese Praxisgebühr bei den Fachärzten während der Verhandlungen überhaupt nicht. Es ist also ein Verhandlungskompromiss, dass sie jetzt im Konsens der Fraktionen im Bundestag beschlossen worden ist.
Aus meiner Sicht lautet das Resümee: Herr Henke, Ihre Haltung nach dem Motto "Abwarten und Tee trinken" finde ich nicht richtig. Meines Erachtens sind wir als Landtag aufgerufen, deutlich zu machen, was wir von einem solchen Modell erwarten. Auch wenn wir hier nicht entscheiden können, sollten wir überlegen, was für die Menschen in Nordrhein-Westfalen richtig und wichtig wäre.
Ich weiß, dass das Ganze nicht abgeschlossen ist. Ich habe an ein Hausarztmodell allerdings den Anspruch, dass qualitative Standards eingezogen werden und kein Sparmodell geschaffen wird. Ich wünschte mir, dass man hier konsensual diskutie
ren und diesen Anspruch denen, die am Verhandlungstisch sitzen; mit auf den Weg geben würde.
Ich finde es katastrophal, dass die FDP alles per se abgelehnt und darüber hinaus, wie bereits gesagt, Rot-Grün falsch interpretiert. Wir wollen doch ein qualitatives Hausarztmodell, das den Menschen hilft und Prävention in den Vordergrund stellt. Wir wollen nicht etwa die von Ihrer Fraktion im Bundestag vertretene Lobbypolitik weiter fortsetzen, sondern Gesundheitspolitik für die Menschen machen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, obwohl ich eigentlich dachte, dass die Debatte das nicht nötig machen würde. Aber nach dem Redebeitrag von Frau Dreckmann muss ich doch noch etwas sagen.
Ich fand es schon ziemlich heftig, Frau Dreckmann, dass Sie die Hausärzte schon ein Stück weit sozusagen unter den Generalverdacht stellen, dass sie eigentlich unfähig sind, Menschen im Gesundheitssystem zu lotsen.
Sie haben an Ihrer persönlichen Krankheitsgeschichte - für mich nicht gerade deutlich - dargestellt, dass die Hausärzte generell nicht in der Lage dazu wären. Sie haben dargestellt, dass Sie immer wieder neue Empfehlungen bekommen haben, denen Sie auch nachgegangen sind.
Sie hätten doch entsprechend der freien Arztwahl auch direkt einen Allergologen konsultieren können, wenn Sie die Entscheidung Ihres Hausarztes nicht für kompetent gehalten haben. Da ist doch die mündige Bürgerin gefragt, die sich dann entscheidet und sagt: Das traue ich meinem Hausarzt nicht zu, ich gehe einen anderen Weg. Sie können mir nicht weismachen, dass Sie als Parlamentarierin die Allergologin wegen der 10 € Praxisgebühr nicht aufgesucht hätten.
Das verstehe ich also nicht. Das ist für mich kein Beispiel gegen den Hausarzt,
sondern für mich nur eine Bestärkung, dass man diesen Weg gehen sollte.
Der letzte Punkt ist: Am Anfang Ihres Redebeitrages haben Sie uns als rot-grüner Koalition wieder einmal vorgehalten, wir könnten das alles doch im Bundestag allein machen, wenn wir gegen die Praxisgebühr wären. - Demokratie ist nicht leicht, Parlamentarismus auch nicht: Es gibt neben dem Bundestag noch den Bundesrat. Es gibt nette kleine Broschüren der Bundeszentrale für politische Bildung, die man sich bestellen kann und aus denen man dann lernt, wie das mit Gesetzesinitiativen ist. Wenn Sie das dann wissen, brauchen Sie solche Vorwürfe hier nicht zu Unrecht zu erheben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Monheim! Ich kann Ihrer Argumentation überhaupt nicht folgen. Sie sagen: Kinder und Jugendliche, die sozial benachteiligt sind, sind eine wichtige Zielgruppe. Für diese jungen Menschen müssen wir etwas tun.
Aber es reicht nicht, Modellprojekte für einige wenige zu machen.
Ich stimme Ihnen zu: Natürlich muss mehr für Kinder und Jugendliche passieren. Aber die gleiche Argumentation, die Sie hier für Kinder und Jugendliche anführen, gilt auch für Menschen mit Demenz. Wir müssen für Menschen mit Demenz viel tun. Einige Modellprojekte reichen nicht. Aber - und deswegen sind wir zu diesem Antrag gekommen - wir müssen auch mit Modellprojekten neue Dinge erproben. Wir müssen damit Ideen fördern; wir müssen damit Beispiele fördern, damit aus diesen kleinen Modellen in die Fläche übertragbare Projekte und Beispiele werden.
Zu Ihrer Argumentation, wir hätten nicht genügend Geld! In der Anhörung wurde es gesagt, Sie sitzen selber mit im Stiftungsvorstand, wir kennen die Abschlussbilanz eines jeden Jahres: Wir haben Mittel. Darüber hinaus habe ich in allen Debatten bisher gesagt: Man muss auch überlegen, ob die Mittel, die wir bisher verteilen, wirklich effizient und sinnvoll eingesetzt werden. Es gab fragwürdige Projekte, die in der Vergangenheit finanziert worden sind. Ich bringe das Beispiel von den Hausnotrufanlagen, die, egal wie teuer sie waren, finanziert wurden, oder von Ersatzbauten, die finanziert wurden, um Menschen während Renovierungsmaßnahmen auszugliedern.
Das war Geld, das wir zum Fenster herausgeschmissen haben, wo der Vorstand dann auf meine Initiative versucht hat, Kosten zu senken und Mittel effizienter einzusetzen. Deswegen: Wir haben Mittel, und wir müssen überlegen, wofür wir sie einsetzen.
Ich halte es nach wie vor für richtig, dass wir nicht erst an die Menschen mit Behinderung denken, wenn sich die Behinderung manifestiert hat, sondern dass wir versuchen, Behinderung prophylaktisch zu verhindern. Darum geht es. Wenn wir in Modellprojekten Frühförderung - nicht nur im klassischen Sinne der Säuglingsfrühförderung, sondern auch Frühförderprojekte für Kinder im Vorschul- und Grundschulalter - machen, um damit das Verfestigen von Behinderung zu verhindern, dann ist es wichtig, und es ist explizit eine Aufgabe der Stiftung. Genau das wollen wir ermöglichen, weil es so jetzt nicht möglich ist.
Den anderen Punkt kann ich noch weniger verstehen. Es ist klar: Wir haben bisher ausschließlich Projekte gefördert, die den Menschen mit Behinderungen oder den älteren Menschen zum Nutzen waren. Wir haben in der Vergangenheit keine Maßnahmen gefördert, die vorrangig für
Menschen ohne Behinderung bestimmt und Menschen mit Behinderungen nur teilweise zugänglich waren. Es gab Anmerkungen und Kritiken des Rechnungshofes; das will ich nicht wiederholen.
Ich will ein Beispiel nennen. Wir haben in Nordrhein-Westfalen Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen von "Pro Familia" – es gibt auch andere -, und wir haben auch andere Beratungsstellen, die bisher in vielen Fällen von Menschen mit Behinderung gar nicht genutzt werden können, obwohl sie das wollen, weil sie durch die Barrieren die Räumlichkeiten nicht benutzen können. Es fehlen z. B. Aufzüge und Rampen, und die Träger können dies nicht finanzieren.
Das haben wir - Sie sitzen ja selber in der Stiftung - in der Vergangenheit ganz klar nicht finanziert und auch nicht finanzieren können. Wir haben das jetzt in der Änderung des Gesetzesentwurfs ermöglicht. Wir haben eine Formulierung gewählt, die klar sagt: Wir wollen nicht nur ein Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderungen - was wir hier verabschiedet haben -, sondern wir wollen auch Mittel dafür einsetzen. Die behinderten jungen Frauen im Rollstuhl sollen genauso zu einer Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle kommen können wie die Frauen ohne Behinderung. Das ist tatsächliche Integration, und die wollen wir mit den Stiftungsmitteln fördern und finanzieren.
Frau Monheim, im Ausschuss haben Sie an irgendeiner Stelle gesagt, dem Punkt würden Sie zustimmen. Wenn Sie dem Punkt zustimmen, dann hätten Sie auch bei dem Gesetz getrennte Abstimmung beantragen können. Dann hätten Sie sagen können: Den Punkt tragen wir, den anderen nicht. Dann hätten Sie differenziert herangehen können. Aber Sie bringen die ganze Zeit - sowohl im Ausschuss als auch in den Plenardebatten - fadenscheinig Argumente vor, um das abzulehnen, einfach, um Opposition zu beziehen,
obwohl Sie angesichts dessen, was Sie vertreten, in der Sache dem hier inhaltlich zustimmen müssten.
Nein, ich möchte Herrn Henke beglückwünschen. Das ist das erste Mal, seitdem ich im Plenum bin, dass er es nicht schafft, seine Redezeit auszuschöpfen. Aber ich werde auch versuchen, mich kürzer zu fassen und noch Zeit übrig zu lassen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Rainer Bischoff hat eben sehr deutlich gesagt: In der Problembeschreibung gibt es gar keinen Dissens. Ich finde es etwas erstaunlich, zu welchem Zeitpunkt der Antrag eingebracht worden ist. Der FDP-Antrag im Bundestag trägt das Datum 11. Februar. Am 11. März ist er im Bundestag beraten worden. Noch einmal ungefähr einen Monat später wird er hier beraten.
Das Nachklappen eines solchen Antrages hat auch teilweise populistische Gründe. Ich habe das Gefühl, dass die Verunsicherung, die Rainer so treffend am Beispiel seiner Mutter beschrieben hat, auch dadurch vorangetrieben und zusätzlich gefördert wird, dass mit Begriffen wie "Rentenklau" und anderen Stimmung gemacht wird. Dann weiß nämlich niemand mehr, wie viel am Ende übrig bleibt und wie viel abgezogen wird. Damit geht die Verhältnismäßigkeit zum Teil verloren.
Ich bin, als ich mir zur Vorbereitung dieses Tagesordnungspunktes das Protokoll der Bundestagsdebatte durchgelesen habe, darauf gestoßen, dass eine unserer Abgeordneten, Frau Selg, den Abgeordneten der FPD, Herrn Thiele, gefragt hat:
"Warum haben die FDP-Ländervertreter diesem schrecklichen Gesetz denn überhaupt zugestimmt?"
Mich wundert schon, dass Sie einerseits Rot-Grün und auch die CDU dafür geißeln, diesem furchtbaren Gesetz zugestimmt zu haben und so etwas mit auf den Weg gebracht zu haben, dass Sie an
dererseits aber vorschlagen, wir sollten uns an den Bundesrat wenden, wo doch Ihre Ländervertreter im Bundesrat dem zugestimmt haben und wo doch auch klar ist, dass es jetzt im Bundesrat keine anderen Mehrheitsverhältnisse gibt, weil auch Ihre Zunge an der Waage eher in eine andere Richtung geschlagen hat. Das verstehe ich nicht. Das enttarnt Ihren Antrag als rein populistisch. Das finde ich bei diesem Thema schade.
Wir Grüne haben uns bei dieser Debatte um die Gesundheitsreform immer für ein Modell eingesetzt, das auch eben von Herrn Henke angesprochen worden ist, nämlich für die Bürgerversicherung. Das halte ich nach wie vor für richtig. Wenn man etwas ändern will - Sie haben noch einmal gefragt, Herr Henke -, muss man auch einen Weg aufzeigen, wie man die 1,6 Milliarden € aufbringt. Dazu habe ich von Ihnen, Frau Dreckmann, auch nichts gehört, woher Sie, wenn Sie das Ganze rückgängig machen wollen, die Summe von 1,6 Milliarden € nehmen wollen.
Wir haben uns immer für die Bürgerversicherung eingesetzt, die die gesamte Wohnbevölkerung einbezieht und die Bemessungsgrundlage auf alle Einkunftsarten bis zur Beitragsbemessungsgrenze ausdehnt. Wenn man das so machen würde, gibt es natürlich für einige Menschen eine Mehrbelastung. Aber unter dem Strich würde die Mehrbelastung im Einzelfall - gerade bei der Gruppe, über die wir gerade reden - deutlich niedriger werden, weil wir eine Verbreiterung haben und ganz andere Einkommensarten und Bevölkerungskreise einbeziehen. Wenn man das durchrechnet, und versucht, das herunterzubrechen, und die Frage zu beantworten: "Was heißt das?", ist die Bürgerversicherung wirklich die Alternative und die Antwort darauf, wie man dieses Problem lösen kann.
Wir haben die Bürgerversicherung in die Debatte eingebracht und versucht, sie durchzusetzen. Aber es ist klar gewesen, dass im Moment im Rahmen der Gesundheitsreform die Zeit für einen solch großen Reformschritt zumindest vonseiten der Opposition nicht reif ist und die Bereitschaft, einen wirklichen Schritt zu tun und das System umzustellen, nicht besteht. Von daher würde ich mir wünschen, dass in dem Prozess, der jetzt im Bund läuft, die Vorstellungen von Rot-Grün zur Bürgerversicherung anders Einfluss nehmen werden und sie vielleicht doch zum Tragen kommt, wenn man gemeinsam etwas ändern will, um dieses Gesundheitssystem wirklich auf eine breite gesellschaftliche Basis zu stellen und die Probleme nicht auf dem Rücken Einzelner auszutragen.
Letzter Punkt: Ich habe mich auch mit der rechtlichen und juristischen Einschätzung beschäftigt.
Wie Sie, Herr Henke, glaube ich nicht, dass sich auf dem Klageweg etwas ändern und die Klage zu dem Ergebnis führen wird, das Ganze umzukehren. In allen juristischen Stellungnahmen, die ich gelesen habe, werden die Erfolgsaussichten für die überwiegende Zahl der Fälle als absolut schlecht eingeschätzt. Höchstens in den Fällen, bei denen die Versorgungsbezüge die einzigen Alterseinkünfte darstellen, werden noch Erfolgschancen gesehen.
Deswegen sollten wir nicht nur auf den Klageweg setzen und abwarten, sondern sollten das Thema politisch angehen. Ich hoffe, dass man im Ausschuss diskutiert, wie man Änderungen finanzieren will. Unser Vorschlag ist, wie gesagt, die Bürgerversicherung. Ich bin gespannt auf die Lösungsvorschläge von FDP und CDU. Dann kann man sehen, wie man auf den Bund einwirkt und welche Initiativen man ergreift. Aber so platte populistische Maßnahmen, wie von der FDP vorgeschlagen, werden dem Thema und unserem Parlament nicht gerecht. - Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Grunde genommen kann ich mich dem, was Herr Vöge gerade gesagt hat, anschließen. Ich betone noch einmal ganz kurz, was dieser Gesetzentwurf für mich bedeutet.
Wir haben das Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderungen verabschiedet und wollen die wirkliche Integration von Menschen mit Behinderungen in dieser Gesellschaft. Dies heißt, dass wir nicht nur Regelangebote schaffen können, die nur Menschen mit Behinderungen gemacht werden, sondern dass wir in bestehende Regelangebote Menschen mit Behinderungen integrieren müssen.
Bis heute sind beispielsweise Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen für Menschen mit Behinderungen oft nicht zugänglich, weil sie nicht barrierefrei sind und die Träger auch nicht in der Lage sind, die Barrierefreiheit herzustellen. Gerade auch bei Menschen mit Behinderungen haben wir eine Suchtproblematik zu verzeichnen. Auch Suchtberatungsstellen sind oft nicht barrierefrei. Kleine Träger und kirchliche Träger können die Barrierefreiheit oft nicht herstellen.
Wenn wir als Landtag das Gleichstellungsgesetz und die Integration von Menschen mit Behinderungen ernst nehmen, müssen wir einen Weg finden, dass diese Regelberatungsangebote den Menschen mit Behinderungen so, wie wir es im Gleichstellungsgesetz verankert haben, zugänglich gemacht werden.
Hier hat unsere Stiftung die ganz besondere Aufgabe, folgende Gratwanderung hinzubekommen: Auf der einen Seite sollen keine Mitnahmeeffekte erzielt werden. Nicht jeder Verein bzw. Verband, der eine neue Sanitäranlage haben möchte, kann jetzt eine bekommen, indem er behauptet, er benötige eine behindertengerechte Anlage. Vielmehr muss im Einzelfall geprüft werden, wo der Zugang nötig ist, welches vorhandene Regelangebot für Menschen mit Behinderungen geöffnet werden muss.
Ich glaube, wie ich die Stiftung und unsere Sitzungen innerhalb der Stiftung bisher wahrgenommen habe, dass uns diese Gratwanderung gelingen wird. Wir werden für die Menschen mit Behinderungen einen besseren Zugang zu diesen Beratungsstrukturen schaffen.
Der zweite Punkt, den ich für sehr wichtig halte, ist: Wir haben gerade im Bereich von Kleinkindern und Kindern zunehmend Probleme. Als Beispiele nenne ich die Auswirkungen von sozialer Benachteiligung, aber auch Fettleibigkeit und Sprachunfähigkeit. Wir haben also eine Menge von frühkindlichen Problemen, die gerade auch im Vorschulbereich auftreten und die, werden sie nicht kompensiert, ein Leben lang verschleppt werden. Es gibt dafür Regelförderungen im Kindergartenbereich, es gibt auch andere Regelförderungen. Aber nicht alle Regelförderungen kompensieren das in dem Maße, wie es sein sollte. Darüber hinaus werden nicht alle Kinder frühzeitig erreicht.
Wir fördern innerhalb der Stiftung schon lange Frühförderangebote, allerdings nur die klassischen. Ich glaube, wir müssen darüber hinaus Angebote schaffen, damit den Kindern, die zwar in der Gesellschaft als nicht behindert gelten, die aber aufgrund dieser Defizite innerhalb der ersten Jahre in ihrer Lebensentwicklung, in ihrer Entfaltung massiv behindert werden, die Steine ein Stück weit aus dem Weg geräumt werden. Ich meine, dass das genau zu unserem Stiftungszweck und in die Aufgaben der Stiftung passt.
Ich glaube, dass wir - deswegen steht in dem Antrag auch: es muss über die Regelangebote hinausgehen - die Gratwanderung auch da schaffen, dass es keine Mitnahmeeffekte von Kindergärten und Kindertagesstätten gibt, die unter
Haushaltsengpässen leiden. Wir werden es schaffen, klar auszusortieren: Wo gibt es neue Ansätze, wo gibt es Angebote darüber hinaus, wo öffnen sich Kindergärten, auch im Nachmittagsbereich für Kinder, die sonst nicht in Kindergartenangebote integriert sind, und wo schaffen wir neue Modelle für Kinder, die eine Frühförderung im motorischen Bereich, im emotionalen Bereich, im sozialen Bereich und im kognitiven Bereich benötigen?
Wir werden innerhalb der Stiftung viel im Detail diskutieren müssen, wir werden viel klären müssen, damit wir Mitnahmeeffekte verhindern. Das ist eine spannende Aufgabe. Ich glaube, dass wir uns da einen Aufgabenbereich vornehmen, der dem Stiftungszweck entspricht und der uns auch gut ansteht. In diesem Sinne freue ich mich auf die Diskussion und auf die Aufgaben innerhalb der Stiftung. - Danke.