Gerd Bollermann
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Um es vorweg zu nehmen: Ich werde nicht mit einem Märchen anschließen.
Es geht uns beim Bürokratieabbau nicht um Bürokratieabbau im Kleinen, wie es Ihr Antrag überschreibt.
Meine Damen und Herren, beim ersten Überfliegen Ihres Antrags hatten wir den Eindruck, dass an dem von Ihnen gewählten Thema etwas dran sein könnte und tatsächlich eine Konfusion über das "Stille Örtchen" bei Stehimbissen, in Metzgereien und Bäckereien besteht.
Nach genauerem Studieren des Antragstextes mussten wir allerdings feststellen, dass Ihr Antrag auf zum Teil fehlerhaften Annahmen beruht und das Verwaltungshandeln der Landesregierung nicht zutreffend wiedergibt. Liebe Frau Milz, im Kontext des Märchens könnte ich das einordnen und erwidern: Das, was Sie dort geschrieben haben, ist zum Teil auch Märchen.
Meine Damen und Herren, das Land NordrheinWestfalen hat Deregulierung betrieben, indem es die Verordnung zum Gaststättenbau und damit gleichzeitig Vorschriften für die Einrichtung von Toilettenräumen aufgehoben hat. Heute sind nur noch Sonderbauregelungen für Versammlungsstätten mit mehr als 200 Personen vorgesehen.
Es besteht aber offensichtlich eine Regelungslücke bei Anforderungen an Einrichtungen von Toilettenräumen in kleinen Gaststätten bzw. bei Stehimbissangeboten von Metzgereien und Bäckereien. Das führt scheinbar zu Rechtsunsicherheit auf kommunaler Ebene.
Das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit hat mit Erlass vom 26. Februar 2003, auf den Sie sich beziehen, darauf hingewiesen, dass die zwar bauordnungsrechtlich als Ausstattungsmerkmal nicht mehr benötigten Toilettenräume in Gaststätten bei der Konzessionserteilung jedoch nach dem Gaststättengesetz zur Bedingung gemacht werden sollen; dies entspricht meiner Auffassung nach auch der Erwartung eines jeden Gastes an eine gewöhnliche Gaststätte, indem er davon ausgehen kann, eine Toilette vorzufinden.
Das heißt, danach müssen die Kommunen bei einer Konzessionserteilung grundsätzlich auf die Einrichtung von Toilettenräumen achten. Sonderfälle wie Bäckereien und Metzgereien, in deren Geschäftsräumen an Stehtischen etwas verzehrt werden kann, werden im Erlass nicht berücksichtigt.
Ich begrüße außerordentlich, dass nach einem Bericht der "Neuen Rhein-Zeitung" vom 4. Oktober 2003 das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit das Problem erkannt hat und die Konfusion um das "Stille Örtchen" beseitigen will. Es ist demnach ein Erlass in Vorbereitung, der regelt, dass in Geschäften mit Verzehrangeboten bis zu 50 qm keine Kundentoiletten mehr erforderlich sind.
Meine Damen und Herren, die Mehrzahl der anderen Länder strebt keine solche Regelung an. Nordrhein-Westfalen nimmt hier neben Niedersachsen und Bremen eine Vorreiterrolle ein. Dies zeigt auch, dass wir beim "kleinen Bürokratieabbau" auf dem richtigen Weg sind.
Die SPD in Nordrhein-Westfalen will Bürokratie abbauen, damit Innovationen beschleunigt, aber auch die öffentlichen Verwaltungen noch bürgerfreundlicher werden. In diesem Kontext möchte ich auch auf die regionale Initiative "Modellregion Ostwestfalen-Lippe" hinweisen, die eine Liste mit 35 Vorschlägen zum Abbau bundes- und landesrechtlicher Vorschriften vorgelegt hat. Aus diesen und aus weiteren Vorschlägen ist nun ein Modellprojekt zu entwickeln, das in enger Abstimmung mit der Bundesregierung anzugehen und durchzuführen ist.
Frau Milz, an der Stelle bin ich mit Ihnen der Meinung, dass das Thema auch bundesgesetzlich angepackt werden muss. Meine Damen und Herren, wir gehen den Bürokratieabbau nicht nur im Kleinen - wie Ihr Antragstext angibt -, sondern grundsätzlich an. Heute stimmen wir der Überweisung des Antrags zu. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.