Hans-Willi Körfges
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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben hier gerade ein ziemliches Phänomen erlebt: Die CDU bringt einen Antrag ein, aber der erste Redner der CDU sagt zu dem Antrag inhaltlich überhaupt nichts. Herr Kollege Biesenbach, ich gehe allerdings zu Ihren Gunsten davon aus, dass der Text des Antrags, über den wir hier beraten, insbesondere der Begründungsteil, nicht von Ihnen stammt.
Ich habe ins Internet geschaut: Auf der Seite des BSBD kommen mir einige Textpassagen mehr als bekannt vor.
Sie bemühen hier ganz offensichtlich private Dienstleister für parlamentarische Arbeit. Das ist sicher ein interessanter Vorgang.
Darüber hinaus will ich annehmen, dass weite Passagen Ihres Antragstextes nicht als ernst zu nehmender Beitrag zur Situation des Strafvollzuges in Nordrhein-Westfalen gedacht waren; denn, meine Damen und Herren, was die Union hier anbietet, kann man allenfalls und unter Umständen aus der Sicht eines Interessenvertreters aus dem Bereich des öffentlichen Dienstes erklären. Für eine ernsthafte politische Befassung sind weder der Beschlussentwurf noch die Begründung in irgendeiner Weise geeignet.
Es beginnt mit der Forderung nach einem Verzicht auf den landesweiten Einsatz von privaten Sicherheitsdiensten in den Justizvollzugsanstalten. - Ich habe den Eindruck - das ist durch die erste Wortmeldung des Kollegen Biesenbach bestätigt -, dass Sie unseren Antrag, dessen Begründungsteils Sie zwar auszugsweise zitiert haben, in Bezug auf den Textbeschlussentwurf nicht gelesen oder zumindest nicht verstanden haben.
Es heißt: Wir bitten die Landesregierung, auch bei dem Modellprojekt PPP qualitative Grundsätze, die wir bisher in Nordrhein-Westfalen gewahrt sehen, künftig zu beachten.
Gleichzeitig haben wir - da unterscheidet sich unsere Formulierung sehr deutlich von dem, was Sie in Ihrem Antragsentwurf unterstellen - um die Überprüfung der Möglichkeit des Einsatzes privater Dienstleister in Abschiebehafteinrichtungen gebeten. - Das ist kein neues Thema. Wir haben dieses Zusammenwirken bereits in Büren.
Daneben soll untersucht werden, in welchen Bereichen ein Einsatz privater Dienstleister im allgemeinen Justizvollzug in Betracht kommt.
Meine Damen und Herren, wir wollten mit unserem Antrag die Möglichkeit schaffen, in einen Abwägungsprozess einzutreten, ob und unter welchen Bedingungen private Dienstleistungen im Justizvollzug eingesetzt werden können. Bevor irgendein Ergebnis dieser Überprüfung vorliegt, wollen Sie nicht nur sich selber - das kann ich Ihnen nachsehen -, sondern uns, dem Parlament insgesamt, quasi die Befassung mit dem Thema untersagen. Das geschieht dann sogar noch unter einer vollkommen verkehrten Firmierung.
Meine Damen und Herren, dabei sind wir - jetzt komme ich zu einem wirklich pikanten Detail - weit davon entfernt, Ansätze aufzunehmen, die derzeit in CDU-geführten Bundesländern diskutiert und zum Teil umgesetzt werden. Das Internet ist ein wirklich sehr gutes Medium. Ich habe mir die Freude gemacht, einmal nachzuschauen, was der Justizminister des Landes Hessen unter dem 3. Oktober 2003 ins Internet eingestellt hat:
Da wird davon ausgegangen, dass 40 % aller Dienstleistungen im Bereich des Justizvollzuges von Privaten zu erbringen sind. - Meine Damen und Herren, das ist eine Forderung, die Sie von uns so ohne weiteres und ungeprüft sicher nicht hören werden.
Darüber hinaus werden Erwartungen im fiskalischen Bereich an ein solches Projekt geknüpft, die ich für sehr übersetzt halte.
Zur Klarstellung: Private Dienstleiter können und sollen in keiner Weise bei der Wahrnehmung hoheitlicher vollzuglicher Aufgaben eingesetzt werden. Es geht vielmehr genau um das Gegenteil, nämlich darum, hoch qualifiziertes Personal entsprechend seiner fachlichen Qualifikation im Bereich der hoheitlichen Tätigkeit effizient einzusetzen. Sobald das Ministerium unsere in unserem Antrag formulierte Bitte abgearbeitet hat, können wir uns darüber fachlich unterhalten.
Darüber hinaus weckt das Wort "Budgetierung" in Ihrer Überschrift hohe Erwartungen. Allerdings hat das, was Sie im Weiteren schreiben, mit haushaltsrechtlicher Fachlichkeit überhaupt nichts zu tun. Ich will nicht beckmesserisch sein, aber was Sie unter Budgetierung - Budgetierung ist in vielen Bereichen der öffentlichen Verwaltung ein zukunftsorientiertes Instrument - fassen, möchte ich in Ihrem Interesse keiner genauen juristischen Betrachtung zuführen. Ich denke, vieles von dem,
was Sie vorschlagen, kollidiert ganz einfach mit geltendem Haushaltsrecht. Vielleicht sollten Sie sich einmal mit Ihrer finanzpolitischen Abteilung auseinander setzen; die ist sicherlich besser orientiert.
Was ich als besonders misslich empfinde, ist die Begründung Ihres Antrages. Dort wird in ganz pauschaler Form der bestehende Strafvollzug in Nordrhein-Westfalen - schließlich werden nur im Bereich der Abschiebehaft in ganz begrenztem Umfang private Dienstleiter eingesetzt - diskreditiert. Es wird mit falschen Beispielen eine allgemeine Stimmung erzeugt, die nicht dazu geeignet ist, in irgendeiner Form in eine detaillierte Debatte über das hier zur Rede stehende Projekt einzutreten.
Selbst mit Ihrem Versuch, sich mit Ihrem Antrag bei den Vollzugsbediensteten anzubiedern, verbinden Sie Vorhaltungen und Vorwürfe - Herr Kollege Biesenbach hat sie wohlweislich in seinem mündlichen Begründungsversuch unterlassen -, die absolut unhaltbar sind.
Ich gebe zwei Beispiele. Das erste Beispiel betrifft die Anzahl der Suizidfälle im Vollzug seit 1995. Das steht mit dem Thema, das Sie zum Anlass für Ihren Antrag genommen haben, erkennbar in keinerlei Zusammenhang.
Unterschwellig machen Sie - und da würde ich mich anstelle der Bediensteten für Ihre Anbiederung nicht besonders bedanken - dem Vollzug völlig ungerechtfertigte Vorwürfe. Das tun Sie aber nicht aus Unwissenheit. Denn wir haben die Fälle im Rechtsausschuss diskutiert, meine Damen und Herren. Gerade die Tatsache, dass wir sehr intensiv über diese bedauerlichen Fälle von Selbsttötungen diskutiert haben, müsste es Ihnen normalerweise verbieten, diese Ereignisse als Hilfsargumentation gegen den Einsatz von privaten Dienstleistern in anderen Bereichen zu nutzen.
Zur Sache selbst: Fakt ist - das ist bedauerlich, aber durch internationale Studien belegt -, dass sich im Justizvollzug Suizidfälle leider nicht ausschließen lassen.
Darüber hinaus ist allerdings auch Fakt, dass wir in Nordrhein-Westfalen eine Situation vorfinden, die sich durchschnittlich nicht signifikant von der in anderen Bundesländern unterscheidet. Das heißt nicht, dass wir nicht weiter an den Problemen arbeiten müssten. Denn jeder Suizidfall ist einer zu viel. Aber es sind gerade im Zusammenhang mit den Ereignissen in einer Anstalt viele
Maßnahmen ergriffen worden, um besonders betroffene Justizvollzugsanstalten in Bezug auf diese Problematik zu unterstützen.
Dann wird - das ist wirklich ein Husarenstück - die Entweichung von drei Häftlingen in Büren angesprochen. Ich habe diese Textpassage Ihres Antrages mit der Pressemitteilung des BSBD verglichen. Da stellen Sie einen Zusammenhang zwischen der Tatsache, dass ein Beifahrer von einer privaten Firma eingesetzt war, und dem Entweichen der drei Abschiebehäftlinge her. Meine Damen und Herren, auch das machen Sie wider besseres Wissen. Denn wir haben im Rechtsausschuss auch diesen Vorgang diskutiert.
Hintergrund ist - damit das klar ist - die Tatsache gewesen, dass ein Gefangener, nämlich ein KfzMechaniker, seine Kenntnisse über die Technik des Fahrzeuges zu einer spontanen Flucht genutzt hat. Selbst der BSBD ist in seiner Pressestellungnahme sehr zurückhaltend. - Ich denke, mit Ihrem Antrag kann man nichts anfangen. Das Nachrüsten im technischen Bereich ist die richtige Reaktion gewesen, und die ist vom Ministerium ergriffen worden.
Wir wollen die Überprüfung entsprechend unseres Antrages abwarten und danach diskutieren, ob und in welchem Umfang private Dienstleiter im Bereich von Dienst und Service eingesetzt werden können.
Für die SPD-Landtagsfraktion verwahre ich mich gegen den erkennbar populistischen Versuch, den Justizvollzug in Nordrhein-Westfalen pauschal zu diskreditieren. Mit Ihrem Antrag, meine Damen und Herren, haben Sie weder den Bediensteten noch einer sachlichen Diskussion einen Gefallen getan. Er ist eher ein Beispiel für politische Wahrnehmungsdefizite und kaum für weitere Beratungen geeignet. Wir werden der Überweisung aber trotzdem zustimmen.