Irmgard Schmid

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Landwirtschaft mit ihren vor- und nachgelagerten Bereichen ist in Nordrhein-Westfalen ein bedeutender Wirtschaftsbereich, den wir für die Zukunft absichern müssen. Angesichts des zunehmenden Wettbewerbs auf den internationalen Märkten und der wachsenden Herausforderungen an eine verbraucherorientierte, tierschutz- und umweltgerechte Produktion kommt es darauf an, dass den rund 50.000 landwirtschaftlichen Betrieben in unserem Land auch künftig eine leistungsfähige und effiziente Beratungsstruktur zur Verfügung gestellt wird.
Im Hinblick auf den fortschreitenden Strukturwandel in der Landwirtschaft und die notwendigen Kostensenkungen ist es unumgänglich, dass die Landwirtschaftskammern Rheinland und Westfa
len-Lippe zu neuen, leistungsstarken Strukturen finden, um ihre wichtige Arbeit für den ländlichen Raum mittelfristig auf eine solide Basis zu stellen.
Nein. - Nach langem Ringen zwischen den Kammern, aber auch in diesem Hause - das verhehle ich nicht - werden wir heute das Gesetz über die Errichtung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen verabschieden.
Ich verhehle nicht: Nicht alle Wünsche und begründeten Einwände, die uns in der öffentlichen Anhörung zu diesem Gesetz vorgetragen wurden, finden sich in dem Gesetzestext, der hier und heute zur Abstimmung ansteht.
- Die Ministerin hat selbst zu entscheiden, was sie wichtig findet und was nicht.
Das bezieht sich speziell auf die Formulierung des Aufgabenbereiches der Kammer, worin sie verpflichtet wird, insbesondere auf Agrarumweltmaßnahmen hinzuwirken. Erstens haben die Kammern dies bereits in der Vergangenheit getan. Zweitens bin ich mir sicher, dass auch die neue Landwirtschaftskammer mit dieser Formulierung umzugehen weiß.
Es wäre fatal, das Gesetz auf der Zielgeraden scheitern zu lassen. Die SPD-Fraktion stimmt diesem Gesetzentwurf heute zu, weil uns die Fusion der Landwirtschaftskammern zum 1. Januar 2004 zu wichtig ist, um sie an einzelnen Diskussionspunkten scheitern zu lassen.
Deshalb begrüße ich, dass es gelungen ist, bezüglich der Regelung im Hinblick auf die Zukunft der Forstverwaltung dieses Landes eine Entschließung zum Gesetzestext einzubringen. Im Rahmen der später zu treffenden Entscheidungen für diesen Bereich und im Zuge der weiteren erforderlichen Verfahrensschritte sollen noch einmal die Argumente für diese Lösung dargelegt und Sachargumente erneut geprüft werden.
Das heißt für die SPD-Fraktion: Der Ist-Zustand ist zu analysieren und zu bewerten. Dies muss in
Relation gesetzt werden zu der Vereinbarung des "Düsseldorfer Signals", das die Möglichkeit eines Landesbetriebs oder einer Anstalt öffentlichen Rechts eröffnet.
Es gibt keine Denkverbote. Keine Argumente werden unter den Tisch gekehrt. Dabei werden wir sorgfältig prüfen, wie die Interessen der ca. 80 % Privatwaldbesitzer unseres Landes in Relation zu den ca. 20 % des Staatswaldes stehen. Das wollen wir sorgfältig und in Ruhe beraten. Es muss sachgerecht und darf nicht nach Zuruf entschieden werden.
Das heißt für die SPD-Fraktion: Alles wird ergebnisoffen geprüft. - Wer nämlich kopfüber ins Wasser springen will, sollte vorher sorgfältig prüfen, wie tief es ist; sonst läuft er Gefahr, sich den Hals zu brechen.
Jetzt sollten wir uns freuen, dass sich vor allem die Anstrengungen der vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landwirtschaftskammern Rheinland und Westfalen-Lippe gelohnt haben, dass das Kammergesetz heute trotz aller Querelen noch in diesem Jahr verabschiedet wird. Glück auf dem Weg und ein gutes Gelingen der Fusionsveranstaltung am 7. Januar 2004 in Recklinghausen!
Frau Ministerin, stimmen Sie mir zu, dass, bevor Entscheidungen getroffen werden, dem Parlament und den Fachausschüssen Zahlen auf den Tisch gelegt werden, Beschreibungen des Ist-Zustandes mit Daten und Fakten und finanziellen Gegebenheiten sowie Beschreibungen der Zielvorstellungen ebenfalls mit Daten und Fakten, und dass anhand dieser Vergleiche dann im nächsten Jahr oder wann auch immer Entscheidungen getroffen werden?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es entspricht den Gepflogenheiten des Parlaments, dass Daten und Fakten auf den Tisch kommen, bevor Entscheidungen getroffen werden. Weder dem Parlament noch dem Fachausschuss sind zu den Berechnungsmodi Zahlen vorgelegt worden. Folglich haben wir hier und heute nicht darüber zu entscheiden, welche Organisationsform gewählt wird, sondern wir werden Zahlen bekommen müssen, die wir dann zu bewerten haben. Dazu wird das Jahr 2004 dienen.
Mir ist aber wichtig, hier eins zu erläutern: Der letzte Absatz unseres Entschließungsantrages zum heutigen Gesetzentwurf heißt:
"Der Landtag begrüßt die Absicht der Landesregierung, im Rahmen der weiteren jetzt erforderlichen Verfahrensschritte zur Umsetzung des Landesforstbetriebes noch einmal die Argumente für diese Lösung darzulegen …"
- im Ausschuss müsste das überhaupt erst einmal umfassend erläutert werden -
"… und noch mal Sachargumente, die für die Errichtung einer Landesanstalt sprechen, zu prüfen."
Diese Prüfung ist noch vorzunehmen. Insofern gibt es vielleicht das Ziel, wie im "Düsseldorfer Signal" vereinbart, zwei Modelle in den Raum zu stellen und darauf hinzuarbeiten. Wenn man aber ein Ziel hat und der Istzustand bewertet werden muss, hat man alles gegeneinander abzuwägen, um danach Entscheidungen zu treffen.
Deshalb widerspreche ich der Äußerung der Ministerin, dass es nur einen Landesbetrieb geben könnte. Die Beratungen des nächsten Jahres werden es zeigen.