Helmut Linssen

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Herr Kollege Schartau, Sie können sicher sein, dass ich als alter Parlamentarier den Wert einer Anhörung sehr hoch schätze und dass wir sie sehr genau auswerten. Wenn Sie allein die Äußerungen – ich zitiere jetzt nur einen, der eine Stellungnahme abgegeben hat – von Prof. Paul zum Trägerkapital nachlesen, dann werden Sie genau das Gegenteil von dem wiederfinden, was Sie immer wieder behaupten.
Meine Damen und Herren, wir müssen eben mehr umsetzen, als die frühere Regierung gemacht hat, zumal – das möchte ich erneut betonen – wir verpflichtet sind, die EU-Abschlussprüferrichtlinie – das hat Herr Körfges heute auch konzediert – in nationales Sparkassenrecht zu transformieren und uns selbst auferlegt haben, die Einigung der Anteilseigner zur Zukunft der WestLB AG vom 8. Februar 2008 eins zu eins umzusetzen. Sie wissen ja: Das haben wir, die Eigentümer, gemeinsam so vereinbart.
Selbstverständlich kommt die Modernisierung des Sparkassenrechts auch den Kommunen in Nordrhein-Westfalen zugute, die daher eine Vielzahl vorgenommener Änderungen auch ausdrücklich begrüßen. Das blenden Sie ja immer aus.
Die Sparkassen haben ihre Geschäftspolitik auf die Erhaltung und Weiterentwicklung der heimischen Wirtschaftskraft auszurichten und damit den eigenen Wirtschaftsraum optimal zu entwickeln und wettbewerbsfähig zu erhalten. Sie stehen in einer besonders engen öffentlich-rechtlichen Beziehung zu den Kommunen. Dies betont der Gesetzentwurf bewusst deutlicher als bisher.
Dabei erscheint es aus Gründen der Rechtssicherheit geboten, gesetzlich ausdrücklich klarzustellen, dass Sparkassen nicht der allgemeinen Finanzwirtschaft der Kommunen zuzurechnen und damit auch künftig nicht im Rahmen der kommunalen Rechnungslegung zu bilanzieren sind. Dies gilt im Übrigen auch für den Fall, dass sich die Kommune vor Ort und der Verwaltungsrat der Sparkasse freiwillig dazu entschlossen haben, Trägerkapital einzuführen.
Es liegt aber ebenso im Interesse der Landesregierung, dass die Sparkasse auch künftig die Aufgabenerfüllung der Kommunen in den wirtschaftlichen, regionalpolitischen, sozialen und kulturellen Bereichen unterstützen kann. Dies kann sie zum einen künftig weiterhin unterjährig durch die Erbringung von Spenden, die Dotierung von Stiftungen oder ähnlichen Zuwendungen und zum anderen durch die Vornahme von Ausschüttungen.
Ich könnte noch eine Vielzahl anderer Beispiele aufzählen, aus denen Sie entnehmen können, dass die Landesregierung gut daran tut, das Sparkassen
recht zum jetzigen Zeitpunkt zu modernisieren. Aber das ergibt sich eigentlich auch aus einer gründlichen Lektüre des Gesetzentwurfs. Zudem dürften dies die noch stattfindenden Beratungen und Diskussionen über Einzelinhalte des Entwurfs zeigen. Dabei bin ich zuversichtlich, dass es uns gelingen wird, gemeinsam den vorgelegten guten Gesetzentwurf noch weiter zu perfektionieren.
Diese Möglichkeit sollten wir nicht ungenutzt verstreichen lassen, indem wir völlig grundlos die parlamentarischen Beratungen aussetzen oder beenden.
Vielmehr sollten wir uns alle – gerade vor dem Hintergrund, dass sich die Sparkassen in der Finanzkrise als ein wesentlicher Stabilisierungsfaktor erweisen – Gedanken machen, wo noch Verbesserungspotential im Gesetzentwurf besteht. Darüber können wir uns dann sachlich austauschen, und damit haben wir auch die Gelegenheit, gemeinsam für die Sparkassen das Bestmögliche zu tun.
Geben Sie uns allen doch einfach die Chance, und setzen Sie sich für die Fortsetzung der parlamentarischen Beratungen des Gesetzentwurfs ein! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.