Rita Klöpper
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sie werden sich wundern, denn Sie werden manche Begriffe, die wir gerade gehört haben, zum zweiten Mal hören. Aber ich bin der Meinung, man kann das nicht oft genug hören, weil das Thema einfach von solcher Brisanz ist, dass man wirklich immer wieder die gleichen Begriffe hören muss.
Der Begriff Stalking beschreibt eine fortgesetzte Verfolgung, Belästigung und Bedrohung, durch die Opfer von Tätern in ihrer Lebensführung schwerwiegend beeinträchtigt werden. Stalker – in der Mehrzahl Männer im Alter von 30 bis 50 Jahren; das haben wir schon einmal gehört – stellen ihren überwiegend weiblichen Opfern nach. Trotzdem ist das kein reines Frauenthema; denn Männer können genauso in die Opferrolle geraten.
Stalking umfasst den Begriff der Belästigungen bis hin zum Extremfall: der Tötung des Opfers. Die Bandbreite der Handlungen zeigt ganz eindeutig: Stalking ist kein Kavaliersdelikt. Wer einmal in diese Situation geraten ist, hat oft bleibende Gesundheitsschäden.
Nach der bestehenden Gesetzeslage erfüllen einige dieser Stalking-Handlungen bereits jetzt den Tatbestand des Strafgesetzbuches, wie zum Beispiel Nötigung, Hausfriedensbruch oder Beleidigung. Allerdings reichen die vorhandenen Straftatbestände nicht aus, um bei besonderer Form der Bedrohung einen umfassenden Schutz der Opfer zu gewährleisten. Daher sollte die Möglichkeit der Deeskalationshaft für gefährliche Täter mit Wiederholungsgefahr geschaffen werden.
Denn nur so kann der Häufung der massiv auftretenden Fälle wirkungsvoll entgegengetreten werden.
Die Politik hat die Notwendigkeit des Handelns bereits erkannt und auch schon entsprechend reagiert. Denn Anfang dieses Jahres wurden auf Bundesebene ein Gesetzentwurf des Bundesrates und ein Gesetzentwurf der Bundesregierung eingebracht. Beide Gesetzentwürfe befinden sich zurzeit – ganz aktuell noch am 3. April – in den Beratungen.
Unabhängig von diesen Detailfragen zu den jeweiligen Gesetzentwürfen ist mir persönlich vor allen Dingen eines wichtig: Opfer müssen vor dem Terror der Belästigungen wirksamer geschützt werden als bisher, und die Täter müssen konsequenter zur Verantwortung gezogen werden.
Hierfür erscheint mir der Gesetzentwurf des Bundesrates insgesamt besser geeignet.
Die CDU-Landtagsfraktion hat sich bereits in der vergangen Legislaturperiode eingesetzt mit dem Antrag – Sie wissen es bestimmt alle noch –: „Systematisch-zielgerichtete Belästigungen und Verfolgungen (Stalking) bestrafen – Hessische Bundesratsinitiative unterstützen„. Schade ist nur, dass in der Sitzung des Rechtsausschusses vom 16. Februar 2005 dieser Antrag mit den Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt wurde.
Das wundert mich, spricht doch Ihr heutiger Antrag eine ganz andere Sprache.
Zu Ihrer Forderung der Umsetzung eines polizeilichen Handlungskonzeptes für den wirksamen Schutz von Stalking-Opfern in NRW in Anlehnung an das Konzept der Stadt Bremen, ist anzumerken, dass es in Nordrhein-Westfalen bereits Handlungskonzepte gibt.
Wir verfügen über ein qualitativ – das sollte Ihnen auch bekannt sein – sehr gut ausgebautes Netzwerk, in denen die Opfer fachliche Unterstützung erhalten. In diesem Zusammenhang freue ich mich, dass sowohl die 55 Frauenberatungsstellen als auch die 48 Notrufe im Haushaltsentwurf 2006 keine Kürzung erfahren.
Die ehemalige Landesregierung, der Sie, meine Damen und Herren von den Grünen, in der Vergangenheit auch angehört haben, hat hier im Übrigen auch keinen Handlungsbedarf festgestellt. So hat sie in ihrer Antwort auf die Große Anfrage
29 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 13/6615 festgestellt – ich zitiere mit Erlaubnis der verehrten Landtagspräsidentin wörtlich –:
„Aus Sicht der Landesregierung werden StalkingOpfer durch die Beratungen der Kreispolizeibehörden über die Möglichkeiten nach dem Gewaltschutzgesetz hinreichend aufgeklärt. StalkingOpfer, die sich nicht an die Polizei wenden möchten, erhalten diese Informationen auch bei den allgemeinen Frauenberatungsstellen, den sogenannten Frauen-Notrufen oder beim Weißen Ring. Ein struktureller Verbesserungsbedarf besteht daher nicht.“
Diesen Feststellungen möchte ich mich anschließen, und daher werde ich im Ausschuss für eine Ablehnung Ihres Antrags plädieren.
Dass Sie, meine Damen und Herren von Bündnis 90/Die Grünen, gerade während der laufenden Haushaltsberatungen diesen Antrag stellen, betrachte ich als reines Kalkül.
Mit Verlaub: Diese Strategie ist zu offensichtlich. Ihr Antrag kommt zur falschen Zeit, ist überflüssig, da dessen Forderungen schon erfüllt sind. Er ist daher abzulehnen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.