Rolf Seel
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die Präsidentin des Landesrechnungshofs, Ute Scholle, hat uns am 11. Juli 2011 den Jahresbericht 2011 des Landesrechnungshofs über die Prüfung im Geschäftsjahr 2010 vorgelegt. Grundlage ist – wie eben vorgetragen – die Haushaltsrechnung 2009 des Finanzministers.
Für Sie, Frau Scholle, ist es, wenn ich richtig gerechnet habe, seit 1996 der 16. Prüfungsbericht, den Sie zu verantworten haben, und es wird wohl Ihr letzter sein, über den wir in diesem Hause diskutieren. Denn Sie werden Ende November 2011 in den wohlverdienten Ruhestand wechseln. Da meines Erachtens voraussichtlich heute das letzte Mal über eine Vorlage des Rechnungshofs unter Ihrer Leitung diskutiert wird, möchte ich die Gelegenheit nutzen, Ihnen für die mehr als 16 Jahre in der Funktion der Präsidentin des Landesrechnungshofs für Ihre Arbeit zu danken.
Über den gesamten Zeitraum habe ich Sie in Ihrer Funktion als Mitglied des Haushaltskontrollausschusses, zwölf Jahre davon als Vorsitzender, begleiten können. Wir waren nicht immer einer Meinung, aber das ist auch nicht unbedingt verwunderlich, da der Rechnungshof und das Parlament unterschiedliche Interessen haben. Ich kann aber sagen, dass Sie das Amt der Präsidentin in ganz besonderer Weise geprägt haben.
Ich wünsche Ihnen für Ihren Ruhestand alles Gute, vor allen Dingen Gesundheit, damit Sie Ihren „Unruhestand“ genießen können, ob in Dortmund oder „down under“ in Australien bei Ihrer Tochter, wo Weihnachten immer in den Hochsommer fällt.
Ganz besonders gefreut hat mich, Frau Präsidentin, dass Sie im neuesten Jahresbericht einem Wunsch von mir nachgekommen sind. Viele Jahre haben Sie darauf bestanden, Personen und Institutionen im öffentlichen Jahresbericht zu anonymisieren und niemanden vorzuverurteilen, wie Sie das begründet haben, obwohl zum Beispiel Prof. Engels, der Präsident des Bundesrechnungshofs, seit Jahren Ross und Reiter im Bericht offen nennt. Das gipfelte vor zehn Jahren sogar darin, dass auch die Wuppertaler Schwebebahn anonymisiert wurde, obwohl jeder wusste, wer angesprochen war.
Ziffer 14 des neuen Berichts wird überschrieben mit „Neubau des SuperC für das RWTH Aachen“ – eine weitere Baumaßnahme des BLB, deren Kostenstruktur aus dem Ruder gelaufen ist, die sicherlich im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss
noch seine entsprechende Würdigung erfahren wird.
Aber auch dieser Fall zeigt die Hauptursache für die Probleme beim BLB: Maßgebliche organisatorische Rahmenbedingungen für Planung und Abwicklung der Bau- und Unterbringungskosten sind nicht geschaffen worden. Ministerien und hier im speziellen Fall die Hochschule stellen immer wieder Anforderungen und haben neue Wünsche, anstatt sich auf der Grundlage von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu verständigen. Ein genereller Fehler beim BLB-Gesetz.
Ich stelle fest: Auch der Landesrechnungshof bestätigt, der Fehler beim BLB liegt im System. Ich stelle weiterhin fest: Kernursache der Skandale beim BLB sind mangelhafte Strukturen in dem vom damaligen SPD-Ministerpräsidenten Wolfgang Clement
und seinem damaligen Finanzminister Peer Steinbrück gegründeten BLB.
Finanzminister Walter-Borjans ist inzwischen auf die Position der CDU eingeschwenkt. Er hatte in einer Pressemitteilung vom 12. Juli geäußert, dass schon erste Ergebnisse der Sonderprüfungen durch zwei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften den Schluss zuließen, dass eine Restrukturierung des BLB notwendig sein werde, um Mängel, insbesondere im Bereich der Wirtschaftlichkeit, in Zukunft abzustellen. Die Sonderprüfungsberichte sind im Ergebnis offenbar so eindeutig, dass jetzt auch der Finanzminister bestätigen muss, dass die mangelhaften Strukturen das Kernproblem des BLB sind. Das ist eine gute Basis, die Arbeit im PUA auf der Sachebene zu konzentrieren.
In diesem Jahr hat uns der Landesrechnungshof neben Band 1 auch einen Band 2 vorgelegt, der die Feststellungen zum Landeshaushalt NordrheinWestfalen zur Finanzausstattung enthält. Dieser Band umfasst allgemeine Aussagen zur Finanzwirtschaft, die bisher den Prüfungsfeststellungen vorweggestellt worden sind.
Ich möchte die Sache etwas verkürzen. Für das Land Nordrhein-Westfalen besteht die verfassungsrechtliche Verpflichtung, spätestens im Zieljahr 2020 einen grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichenden Haushalt aufzustellen. Der
schnellstmöglichen Rückführung der Neuverschuldung des Landes kommt daher eine besondere Bedeutung zu. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen bereits jetzt die erforderlichen Sparmaßnahmen ergriffen werden.
Wir haben in den vergangenen Monaten drei Maßnahmen eingeleitet. Wir haben einen Antrag „Empfehlungen des Landesrechnungshofes zügig umsetzen – Umgehung der Schuldenregel des Bundes verhindern“ eingebracht. Wir haben einen eigenen Gesetzentwurf zur Schuldenbremse eingebracht. Wir haben die Klage zum Haushalt 2011 auf den Weg gebracht.
Ich könnte noch viele Beispiele anführen, zum Beispiel das Thema „U3-Ausbau“, wo der Landesrechnungshof sowohl der alten wie auch der neuen Landesregierung Versäumnisse ins Stammbuch schreibt. Ich könnte das Thema „Unterrichtsausfall an öffentlichen Schulen“ ansprechen, wo aber seit vielen Jahren – egal, unter welcher Regierung – keine verlässliche Statistik geführt wird. Hier kann man also nur den Forderungen des Rechnungshofs folgen, die Unterrichtsausfallstatistik vorbehaltlos zu unterstützen.
Ich komme zum Schluss. Wir werden uns im Ausschuss mit den Leitsätzen zu Ziffern 4 bis 24 eingehend befassen und entsprechende Beschlussvorschläge erarbeiten. Wir werden der Überweisung des Prüfungsberichts an den Haushaltskontrollausschuss zustimmen. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.