Horst Becker
Sitzungen
Letzte Beiträge
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal: Als wir letztes Jahr um diese Frage „Gilt das Berlin/BonnGesetz weiterhin, oder ist es möglicherweise durch die Hintertür inzwischen ausgehebelt worden?“ debattiert haben, habe ich mir nicht träumen lassen, dass wir bereits dieses Jahr über eine gleiche Fragestellung wieder neu diskutieren.
Ich habe aber auch damals darauf hingewiesen, dass wir uns nach meinem Eindruck bundesweit deswegen in der Defensive befinden, weil es in den letzten Jahren zunehmend modern und populär geworden ist, zu behaupten, dass es der Region Bonn/Rhein-Sieg so gut gehe, dass sie weiteren Arbeitsplatzverlust durch Umzug von Ministerien locker verkraften könnte.
Ich will nicht verschweigen, dass die Region Bonn/Rhein-Sieg mit den Hinweisen auf Erfolge beim Umbau nach einem Teilumzug der Regierung an der einen oder anderen Stelle bundesweit auch selber zu dem Eindruck beigetragen hat.
Dabei waren in den letzten Jahren nach dem Auslaufen der Ausgleichsmittel die Zahlen nach und nach in Abschwüngen und Aufschwüngen nicht mehr überdurchschnittlich gut, sondern sowohl auf dem Arbeitsmarkt als auch bei den Insolvenzen und ähnlichen Kennziffern teilweise hinter Nachbarkreisen zurückblieben. Ich erinnere daran, dass gerade die Arbeitsmarktzahlen im Rhein-Sieg-Kreis und in den Bonn in den Kurven inzwischen hinter dem Rhein-Erft-Kreis und hinter dem Oberbergischen Kreis lagen, was vor einigen Jahren noch nicht der Fall war.
Das heißt zunächst einmal: Wir müssen aufhören, uns aller Erfolge, die wir sicherlich erzielt haben, so zu loben, dass draußen der Eindruck entsteht, es wäre geradezu ein Füllhorn über der Region ausgeschüttet worden, und nun sei es auch endlich gut.
Wir müssen ein Zweites tun: Wir müssen quer zu den Fraktionen und den politischen Farben im Bundestag dafür sorgen, dass die Trickserei insgesamt aufhört. Das, was Herr de Maizière zuletzt gemacht hat, war schon ein, wie ich meine, besonderes Schauspiel, indem er deutlich damit gedroht hat: Liebe Bonner, liebe Rhein-Siegler, liebe Ahrweilerinnen und Ahrweiler, wenn ihr auf dem Gesetz besteht, habe ich noch andere Instrumente, mit denen ich euch ein wenig quälen kann, andere Standorte von Streitkräften.
Es gibt darüber hinaus – das ist ein Problem, das wir alle im Auge behalten und über das wir uns interfraktionell unterhalten sollten – eine Tendenz, die hinter den lauten Tönen abläuft, die ich beispielhaft am Wissenschaftsministerium von Frau Schavan deutlich machen will. Dort ist es so: Obwohl der Bundestag lediglich einen Neubau für 350 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter genehmigt hat, entsteht direkt an der Spree ein Neubau für 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Er wird in einem ÖPP-Modell finanziert und ist deutlich teurer, als wenn der Bund selber bauen würde. In Zukunft werden dort 650 Dienststellenplätze untervermietet, sodass unter dem Strich ein Verlust für die öffentliche Hand entsteht.
Warum ist das bedenkenswert und bemerkenswert? – Es ist deswegen bemerkenswert, weil nicht
allein an diesem Beispiel – dies sei hier exemplarisch genannt – die Wirtschaftlichkeitsdebatte der Zukunft vorbereitet wird. Es geht um eine Scheinwirtschaftlichkeit, die man vorher selber herbeigeführt hat, indem man mit Verlust baut und dann am Ende argumentiert, dass es nunmehr besser sei, in die zu schlecht vermieteten, durch die jetzige Vermietung unterfinanzierten Gebäude das ganze Ministerium umziehen zu lassen. Damit wird eine Scheinwirtschaftlichkeit künstlich herbeigeführt!
Das ist die Strategie, die im Moment in vielen Häusern abläuft. Das ist die Strategie – auch das will ich deutlich sagen –, die zu meinem persönlichen Bedauern und zum Bedauern aller, die sich damit beschäftigen, auch über die Bundestagsverwaltung abläuft, die teilweise als Käufer auf dem Markt in Berlin Immobilien aufkauft und sie dann hinterher an Ministerien weiterveräußert.
Wenn es uns nicht gelingt, diese Debatte öffentlich zu führen und öffentlich darauf hinzuweisen, in welcher Art und Weise das Berlin/Bonn-Gesetz an vielen Stellen, und zwar nicht nur von einer Farbe, von einem Ministerium, sukzessive ausgehöhlt wird, werden wir auf der Strecke verlieren.
Deswegen mein Appell an Sie alle: Lassen Sie uns zusammen mit den Bundesrechnungshofzahlen arbeiten. Lassen Sie uns damit arbeiten, dass wir für einen Totalumzug allein von den Zinsen her, die aufgewandt werden müssten, mit rund 200 bis 250 Millionen € jährlich rechnen müssen und nicht mit 20 Millionen €, die jetzt – das ist auch schon viel Geld – für Reisen zwischen Berlin und Bonn aufzuwenden sind. Das ist eine der Debatten, die wir führen müssen, und wir müssen die versteckten Tendenzen zur Vorbereitung eines kompletten Umzugs öffentlich machen. Das ist unsere Aufgabe. – Schönen Dank für die Aufmerksamkeit und dafür, dass der gemeinsame Antrag möglich war.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe gestern anlässlich der Diskussion zu Tagesordnungspunkt 4 über das zunächst gezählte Ergebnis der Abstimmung versucht, die Anwesenheitsliste der CDU zu fotografieren.
Ja, es ist nicht gelungen. Glauben Sie es mal!
In diesem Zusammenhang habe ich auf den Hinweis, dies sei nicht erlaubt, geantwortet, dass mir das egal sei. Für beides möchte ich mich ausdrücklich bei allen hier im Saal entschuldigen und feststellen, dass Ähnliches nicht mehr vorkommen wird, weil es offensichtlich unparlamentarisch ist.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal will ich deutlich darauf hinweisen, dass wir uns heute an dieser Stelle dafür aussprechen, dass ein Gesetz eingehalten wird! Das sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit und richtet sich nicht gegen Berlin.
Es richtet sich auch deswegen nicht gegen Berlin, weil dieses Land, diese Republik für Berlin in den Jahren der Teilung, in den Jahren nach der Vereinigung der beiden deutschen Staaten erhebliche finanzielle Lasten und erhebliche Solidarität geleistet hat, dies auch heute, in der Zeit der Hauptstadt, noch leistet und auch weiter leisten wird.
Wichtig ist auch, darauf hinzuweisen, dass es damals einen Umzugsbeschluss im Bundestag gegeben hat, der in einer denkwürdigen Debatte nach vielen, vielen Stunden zustande gekommen ist, mit einer Mehrheit von 18 Stimmen, die es niemals gegeben hätte, wenn man damals gesagt hätte, dass man das, was man mit „fairer Arbeitsteilung“ im Antrag umschrieben hat, bereits nach wenigen Jahren – und geschichtlich sind es wenige Jahre – aufkündigen würde.
Ich finde, man muss an dieser Stelle auch ganz deutlich sagen: Die verschiedenen Ministerien, die verschiedenen Ministerinnen und Minister in den verschiedenen Farben und in den verschiedenen Konstellationen, die das immer wieder versucht haben, setzen sich über ein bestehendes Gesetz hinweg.
Herr Kollege, wollen Sie eine Zwischenfrage stellen?
Die setzen sich über ein bestehendes Gesetz hinweg. Und das ist aus der Sicht von Nordrhein
Westfalen inakzeptabel – egal, wer es versucht, egal, wann es versucht wird.
Lassen Sie mich ein Weiteres festhalten, weil es tatsächlich wichtig und richtig ist: Wenn wir uns an dieser Stelle nicht zusammen aufstellen und versuchen, tatsächlich auch zusammen Anträge zu gestalten und zu verabschieden, werden wir weiterhin erleben, dass ein zunehmender Teil der Republik kein Verständnis dafür hat, dass wir darauf bestehen, dass das, was uns zugesagt worden ist und was konstituierende Bedingung für den damaligen Beschluss war, auch eingehalten wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht nicht um Peanuts: Es geht um rund 24.000 Menschen, die an den verbleibenden Arbeitsplätzen in den Ministerien hängen. Es ginge allein in Bonn um das Fünffache an Bürofläche, die leer stehen würde, wenn es heute einen Umzug gäbe. Es geht um eine Reihe von Verbänden und Institutionen, die weiter auf der Rutschbahn rutschen würden, wie es in Wahrheit in den letzten Jahren heimlich stattgefunden hat. Und es betrifft das gesamte Land, nicht nur das Rheinland.
Deswegen will ich an dieser Stelle sagen, dass wir aus meiner Sicht gemeinschaftlich einfordern müssen, dass das, was seinerzeit in der Debatte zum Umzugsbeschluss eine große Rolle spielte und über 150 Mal genannt worden ist, auch für uns in Anspruch genommen werden darf, nämlich „Glaubwürdigkeit“. Dieses Wort ist damals über 150 Mal in der Debatte genannt worden, und zwar in Bezug darauf, dass es glaubwürdig sei, wenn nach den Jahren der Teilung Berlin Regierungssitz werde.
Genauso zählt aus unserer Sicht zur Glaubwürdigkeit, dass ein Beschluss, der auf Grundlage einer „fairen Arbeitsteilung“ zustande gekommen ist, ebenso wie das dazugehörige Gesetz eingehalten werden muss. Nur wenn wir das zusammen vertreten – egal, gegenüber wem – und auch deutlich machen, dass auch das mit Glaubwürdigkeit zu tun hat, also mit etwas, was in dieser Republik an vielen Stellen verloren gegangen ist, können wir Erfolg haben.
Dann können wir in der Tat auch Erfolg in dem gemeinsamen Bemühen haben, dass ein neuer Zentralismus – übrigens weit über die Institutionen der Regierung hinaus – nicht weiter Platz greift; denn er wäre insgesamt schade und schlecht für das Land. Wer nach Paris schaut oder nach Frankreich, wer nach Madrid schaut oder nach Spanien, wer nach London schaut oder nach England, weiß, dass uns in Wahrheit viele um unsere föderalen Strukturen beneiden, die wir noch haben und die wir behalten und schützen sollten. – Schönen Dank zusammen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer heute Morgen die Aussprache zur Regierungserklärung der Ministerpräsidentin verfolgt hat, musste zu dem Ergebnis kommen, dass sowohl CDU als auch FDP die Regierung aus einer Position heraus kritisiert haben, die deckungsgleich mit ihren Ausführungen der letzten fünf Jahre war.
Kollege Witzel nicht.
Diese Position war mit dem deckungsgleich, was Sie in den letzten fünf Jahren als Regierung durchgeführt haben. Sie erweckten auf mich jedenfalls den Eindruck, als ob Sie bis jetzt nicht selbstkritisch hinterfragt haben, ob Sie diese Niederlage – es war eine krachende Niederlage, nicht nur bei der CDU, sondern auch bei der FDP; denn die FDP hat im Herbst letzten Jahres, vor ziemlich genau einem Jahr, davon geträumt, die 14 % aus der Bundestagswahl auch bei der Landtagswahl zu erhalten – nicht möglicherweise wegen Ihrer Politik hinnehmen mussten.
Von dieser Niederlage können Sie auch nicht ablenken, indem Sie darauf hinweisen, dass auch RotGrün keine Mehrheit hat. Rot-Grün hat zehn Stimmen mehr als Sie. Sie haben nach nur einer Wahlperiode – das ist ausgesprochen selten, kommt so gut wie nie vor – als Regierung die Mehrheit verloren. Sie haben das im Wesentlichen – das war sichtbar, kurz vor der Wahl, als Sie nervös wurden, und kurz nach der Wahl, als Sie nicht wussten, was Sie tun sollten – auf Berlin zurückgeführt. Berlin hat einen Einfluss gehabt. Ich darf Sie aber darauf hinweisen, was Ihre eigene Konrad-Adenauer-Stiftung ausgeführt hat: Berlin und die Krise der Bundesregierung haben bei der Landtagswahl eine untergeordnete Rolle gespielt. Eine herausragende Rolle hat die Bildungspolitik mit 71 % mit weitem Abstand gespielt.
Herr Laumann, Herr Papke, wer sich heute hinstellt und dieser Koalition, die den Kommunen, den Eltern und den Schülern nichts überstülpt, sondern ihnen wirkliche Wahlmöglichkeiten einräumt, vorwirft, sie würde ideologische Schulpolitik betreiben, der hat, wie man so schön sagt, den Schuss nicht gehört. Sie sollten an dieser Stelle noch einmal nachlesen, was Ihnen die Konrad-AdenauerStiftung mit ihrer Wahlanalyse ins Stammbuch geschrieben hat.
Meine Damen und Herren, ein zweites Feld, auf dem Sie ähnlich versagt haben, ist die gesamte Kommunalpolitik. Das ist das Feld der Kommunalwirtschaft, das ist im Übrigen auch das Feld der kommunalen Finanzen, und das ist das Feld der kommunalen Demokratie.
Zu diesen Feldern möchte ich Ihnen Weniges sagen. – Wer sich hier heute hinstellt und wie Herr Papke die alten tradierten Lieder „Privat vor Staat“ singt, die sich in den letzten Jahren, spätestens seit 2007/2008 in der starken Finanzkrise, als völlig überholt erwiesen haben, der ist nicht fähig, mit den Fragen, die diese Zeit aufwirft, angemessen umzugehen. Er ist auch nicht in der Lage, angemessen mit dem umzugehen, was in den Kommunen in der Praxis abläuft.
Die Kommunen unter Führung von CDUBürgermeister, allen voran das CDU-Mitglied Janning, Vorsitzender des Verbands der kommunalen Unternehmen, und dessen Geschäftsführer, Herr Moraing, ebenfalls in der CDU, haben sich unisono gegen den § 107 der Gemeindeordnung gewandt.
Sie wissen, dass es im Zusammenhang mit dem Burgi-Gutachten in Ihrer Koalition einen scharfen Streit über die Frage gegeben hat: Eröffnet man den Stadtwerken wieder mehr Chancen im Wettbewerb, um sie gegen die Oligopole bestehen zu lassen, oder nicht? Sie wissen ganz genau, dass Sie das nicht wollten. Sie haben sich dahinter versteckt, dies sei im Bundestag über das Kartellrecht zu regeln.
All das haben Sie wissentlich gemacht, weil Sie Ihre Ideologie befriedigen wollten, angefangen vom Koalitionsvertrag über die letzten fünf Jahre. Sie haben aus dieser abgewählten Position heraus heute nichts anderes zu tun, als diese gleichen Thesen wieder vorzutragen, die kein Mensch mehr hören kann und die der VKU – das sage ich Ihnen voraus – in der Anhörung auch erneut kritisieren wird.
Um Ihr Wort vom politischen Tollhaus aufzugreifen, das auf Sie selber zurückfällt: Es ist ein Stück aus dem politischen Tollhaus, wenn Sie sich in der Schlussphase, im Niedergang Ihrer Regierung und auch jetzt wieder hierhin stellen und von einer Landesschuldenbremse reden, die etwas völlig anderes ist als die Schuldenbremse im Bund, über die man auch trefflich streiten kann; etwas anderes deswegen, weil ein Land eben nicht die gleichen Möglichkeiten hat, Steuern zu erheben, wie eine Bundesregierung.
Diese Bundesregierung, der Sie angehören, für die Sie vor jeder Kamera gestanden haben, als vor der Landesvertretung in Berlin damals verhandelt wurde, ist diejenige, die die kommunale Szene und die Länder mit jeder Maßnahme, die sie im Steuerrecht durchführt, schwächt.
Dazu gehört, dass Sie diejenigen sind, die im letzten Koalitionsvertrag vereinbart haben – Sie tragen es bis heute wie eine Monstranz vor sich her –, dass Sie die Gewerbesteuer nicht erhalten, schon gar nicht verbreitern, sondern abschaffen wollen, ohne zu sagen, durch was Sie sie ersetzen wollen.
Das ist die Situation, in der Sie eine Schuldenbremse des Landes fordern, etwas Unverantwortliches vor dem Hintergrund, dass die Länder fast keine eigenen Einnahmen haben. Der Bund kürzt uns sukzessive unsere Anteile bei der Steuer. Die Kommunen haben kein Geld und gehen Stück für Stück in Nothaushalte und bilanziell pleite. Und da wollen Sie dem Land eine Schuldenbremse mit der Folge verordnen, dass die kommunale Familie wie im Fokus, wie in einem Brennglas noch weiter in die Verschuldung getrieben wird?
Das ist nichts anderes als die Fortsetzung Ihrer sogenannten Rückführung der Nettoneuverschuldung der letzten Jahre. Die haben Sie auch im Wesentlichen aus der kommunalen Familie und ihren Haushalten herausgeschnitten. Es ist bezeichnend, dass Sie sich dagegen wehren, dass bei der kommunalen Familie zum Beispiel 180 Millionen €, die Sie ihnen an Grunderwerbsteuer weggenommen haben, heute wieder aufgeführt werden. Im Moment sind es bei den Steuereinnahmen nur 135 Millionen €. Sie wehren sich auch an diesen Stellen dagegen, zum Beispiel die Erhebung der Studiengebühren wieder abzuschaffen – alles Positionen, die weit hinter dem zurückbleiben, was Sie mit einem Federstrich für Ihre Ideologie zum Beispiel bei dem sogenannten Wachstumsbeschleunigungsgesetz gemacht haben.
Meine Damen und Herren, Sie sind weder seinerzeit als Regierung in der Wirklichkeit gewesen, noch sind Sie in der Opposition angekommen. Sie haben sich auch nicht die Frage gestellt, warum Sie verloren haben.
Machen Sie Ihre Hausaufgaben! Nehmen Sie Einladungen an und lehnen Sie sie nicht ab! Auch die haben eine Frist und sich nicht für ewig und drei Tage. – Schönen Dank.
Herr Präsident, Sie haben das völlig richtig eingeschätzt. – Ich darf zunächst einmal sagen, dass ich mich ganz besonders freue, dass wir nach den Diskussionen, die wir in den letzten fünf Jahren zu diesem Thema gehabt haben, heute diesen Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der ersten parlamentarischen Beratung der neuen Legislaturperiode vorliegen haben.
Ich darf ein Weiteres feststellen: Dieser Gesetzentwurf beschäftigt sich zum Ersten damit, das bundesweit schärfste Gemeindewirtschaftsrecht wieder auf den Stand zu bringen, auf dem es 2007 war, zum Zweiten damit, dass in der Tat die absolut negative und eingeschränkte Wettbewerbssituation für die Stadtwerke in Nordrhein-Westfalen verändert wird, und zwar zumindest in weiten Teilen so, wie es auch vom Burgi-Gutachten aus dem Hause der Wirtschaftsministerin Thoben vorgeschlagen wurde, und zum Dritten mit der Frage, was die Grünen …
Aber sicher, gerne.
Das werden wir sicherlich nicht heute hier erörtern. Ich kann Ihnen aber hier sagen, dass ich heute deswegen zu diesem Tagesordnungspunkt rede, weil ich mich auch in einer besonderen Verantwortung fühle, das zu korrigieren, was Sie in den letzten fünf Jahren falsch gemacht haben.
Ich fühle mich deswegen genau in dieser Frage in einer besonderen Verantwortung, Herr Kollege; denn heute wird das revidiert, was Ihr damaliger und jetziger Fraktionsvorsitzender im Jahr 2007 in einer Pressemitteilung erklärt hat. Er hat nämlich gesagt:
Privat vor Staat wird jetzt Gesetz. Das Kabinett hat die verschärften Regeln für die wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand
genau so beschlossen, wie es zwischen den Koalitionsfraktionen verabredet war. Die Verabschiedung der GO-Novelle ist gerade mit dem Blick auf die Beschränkung der wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit der Kommunen für die FDP ein Tag der Freude.
Für mich ist es aber ein besonderer Tag der Freude, dass SPD und Grüne heute diese Entwicklung rückgängig machen
und eine vernünftige Entwicklung einläuten, dass wir einen Innenminister haben, der dem Wort Kommunalminister in Zukunft wieder gerecht werden wird und dass wir damit auch einen vernünftigen Ausgleich zwischen Privat und Staat schaffen werden, wie er im Übrigen von den kommunalen Spitzenverbänden, von vielen CDU-Politikerinnen und CDU-Politikern, von den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, von Herrn Kollegen Reck, Bundesverband kommunaler Unternehmen, VKU, von Herrn Kollegen Dr. Janning, VKU-Landesgruppe Nordrhein-Westfalen, und von vielen anderen gefordert worden ist.
Herr Kollege Witzel, deswegen freue ich mich, dass ich heute hier reden darf.
Meine Damen und Herren, ich will zum Kern der Sache zurückkommen. Der Kern der Sache ist: Nordrhein-westfälische kommunale Unternehmen sind benachteiligt. Das schwächt – im Gegensatz zu dem, was manchmal behauptet wird – Mittelstand und Handwerk. Denn Untersuchungen der Universität Bochum aus dem Jahr 2003 haben gezeigt, Auftraggeber für Mittelstand und Handwerk sind gerade kommunale Unternehmen, sind Stadtwerke, sind Unternehmen im ÖPNV, sind Unternehmen in der Wohnungswirtschaft, sind übrigens auch kommunal organisierte Häfen.
All das sind Unternehmungen, die Sie mit Ihrer Verschärfung von § 107 geschädigt haben. Ich darf ganz deutlich darauf hinweisen, dass wir so etwas wie eine schleichende Veränderung haben, weil durch Voranfragen bei der Kommunalaufsicht – das war, wie wir wissen, ein FDPInnenminister – in den letzten Jahren manchem kommunalen Unternehmen nicht mehr möglich gemacht worden ist, was an anderen Stellen möglich gemacht wurde.
Kollege Körfges hat schon darauf hingewiesen, diese Unternehmen waren nicht nur gegenüber der Privatwirtschaft benachteiligt, sondern auch ge
genüber den Unternehmungen aus anderen Bundesländern. Das ist insbesondere in der Energiewirtschaft der Fall.
Ich möchte Sie, insbesondere die Kolleginnen und Kollegen der CDU, einladen, mit uns zusammen die Veränderungen auf den Weg zu bringen, die auch von vielen Kommunalpolitikerinnen und -politikern der CDU gewünscht werden. Ich möchte Sie eindrücklich ermuntern, in den parlamentarischen Beratungen und in den anstehenden Anhörungen die Chance zu nutzen, wirklich zu hören, was vonseiten der kommunalen Praktikerinnen und Praktiker dazu gesagt wird. Ich biete Ihnen für unsere Fraktion ausdrücklich an, wenn an den Stellen, an denen vor dem Hintergrund der praktischen Erfahrungen Kritik und Anregungen an unserem Gesetz kommen, dies zusammen in den parlamentarischen Beratungen auf den Weg zu bringen. Denn wichtig ist uns, am Ende eine vernünftige Ausgangsbasis zu schaffen: für diejenigen, die in der kommunalen Praxis und in den Unternehmen tätig sind, für die Bürgerinnen und Bürger, dafür, dass in unserem NordrheinWestfalen Steuern gezahlt werden, und dafür, dass tariftreu und zu menschenwürdigen Verhältnissen gearbeitet wird.
All das ist uns wichtig. Ich denke, das ist auch vielen von Ihnen wichtig. Insofern setze ich darauf – ein Gesetzentwurf kommt ja nie genauso aus dem Prozess heraus, wie es hineingeschickt worden ist –, dass wir zusammen eine deutliche Verbesserung erreichen. Dazu laden wir Sie herzlich ein. – Schönen Dank.