Eva Lux
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Möbius, Ihre CDU ist in NRW abgewählt worden, weil sie schlecht regiert hat. Ihr vorliegender Antrag zeigt, dass Sie auch noch sehr weit davon entfernt sind, eine gute Oppositionsarbeit zu leisten.
Markenzeichen wie eigenständige Vorstellungen oder konkrete Alternativen zum Regierungshandeln sind in Ihrem Antrag nicht einmal ansatzweise erkennbar.
Denn was beinhaltet Ihr Antrag? Zunächst soll der Landtag einiges feststellen, erstens, dass die Staatsverschuldung zu Problemen führt und deshalb die verfassungsrechtliche Schuldenbremse ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist.
Bitte, meine Damen und Herren, warum sollte der Landtag NRW die bereits im Grundgesetz verankerte und für Bund und Länder geltende Schuldenregel nochmals extra hier feststellen?
Zweitens müsse sichergestellt werden, dass diese Verfassungsbestimmungen nicht durch Umgehungskonstruktionen ausgehebelt werden. In Ihrem Antrag, Herr Möbius und CDU-Fraktion, besser gesagt, in der Abschrift einer Pressemitteilung von einem Jahrestreffen der Rechnungshofpräsidenten findet sich interessanterweise das dort noch aufgeführte Verbot einer Verschuldungsverlagerung auf Kommunen nicht mehr wieder.
Als Erbfolge derartiger Tatbestände mussten wir jetzt einen Nachtragshaushalt einbringen. Diese Tatsache, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, können wir hier gerne nochmals feststellen.
Drittens und schließlich soll festgestellt werden, dass Kredite mithilfe eines Tilgungsplans zurückgeführt und Handlungskonzepte zur Umsetzung der notwendigen Schritte verabschiedet werden sollen.
Meine Damen und Herren, die Mitglieder des Landtages sollen also als Gedächtnisstütze für ihr Handeln eine selbstverständliche Geschäftsgrundlage eines jeden ordentlichen Kaufmanns, gleich geltend für eine verantwortungsvolle Finanzpolitik, feststellen. Wenn Sie, die Mitglieder der CDU-Fraktion, da Probleme haben, können Sie das natürlich gerne für sich feststellen.
Kolleginnen und Kollegen, all diese von der CDU beantragten Feststellungen sind schlicht überflüssig. Genauso gut könnte der Landtag feststellen, dass morgens die Sonne aufgeht. In der Verabschiedung überflüssiger Feststellungen kann ich nun beim besten Willen keinen Sinn erkennen.
Die weiterhin von der CDU formulierte Forderung, der Landtag möge bereits mit dem Haushalt 2011 Handlungskonzepte zur Umsetzung der notwendigen Schritte verabschieden, ist besonders apart. Diejenigen, die der neuen Landesregierung einen finanzpolitischen Trümmerhaufen hinterlassen haben, den wir nun erst einmal mühsam wegräumen müssen, drängen jetzt aufs Tempo. Das ist so ähnlich wie der Ruf des Brandstifters nach der Feuerwehr.
Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Union, ich kann sie beruhigen: Selbstverständlich werden wir das Notwendige tun, um die verfassungsrechtliche Schuldengrenze zu dem durch das Grundgesetz vorgegebenen Zeitpunkt einhalten zu können.
Zu guter Letzt beantragt die CDU aber noch, der Landtag möge beschließen, dass die Landesregierung mit der Umsetzung der Empfehlungen der Rechnungshöfe beauftragt wird. – Ich kann ja verstehen, dass die CDU des Regierens und des anstrengenden Nachdenkens müde ist.
Meine Damen und Herren von der CDU: Sich hinter den Rechnungshöfen zu verstecken, die sich im Übrigen bedanken werden, in dieser plumpen Art und Weise politisch instrumentalisiert zu werden, das ist eben so mager wie Ihr fehlgeschlagener Gesetzentwurf zur Verfassungsänderung vom 3. Dezember 2009. Gute Oppositionsarbeit sieht anders aus.
Übungsweise könnten Sie ja diesen Versuch aus dem letzten Jahr in inhaltlicher wie ökonomisch verantwortungsvoller Hinsicht überarbeiten und dann sogar eine eigene Einladung für eine inhaltliche Debatte aussprechen. Wir werden Sie jedenfalls zu gegebener Zeit dazu einladen. Ansonsten haben Sie vielleicht auch Interesse an dem Thema „Steuergeschenke-Bremse“.
Das wäre mal ein sinniger und wirkungsvoller Einsatz für die Haushaltskonsolidierung. – Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit.