Georg Fortmeier
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Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dass Diebstähle und Vandalismus gerade in Bezug auf Gedenkstätten, Gebäude und Anlagen, die dem Gottesdienst dienen, oder im Besonderen Friedhofsanlagen in unserer Gesellschaft als verwerflich und würdelos zu verurteilen sind, steht, denke ich, völlig außer Frage. Dies war, ist und bleibt sicherlich unstrittig. Das gilt gegenüber der Wahrung des Pietätgefühls der Angehörigen sowie das Fortwirken der Persönlichkeitsrechte von Verstorbenen über deren Tod hinaus. Dazu, liebe Kolleginnen und Kollegen, bedarf es keiner besonderen parlamentarischen Befassung im Plenum oder in einem unserer Ausschüsse.
Der unwürdige Sachverhalt des Vandalismus oder Metalldiebstähle auf Friedhöfen ist im Übrigen auch nicht neu, verehrter Herr Kollege Biesenbach. Denn stets dann, wenn die Preise für Buntmetalle – im Besonderen für Aluminium, Bronze, Kupfer, Messing und Zinn – steigen oder fallen, verändert sich dementsprechend auch die absolute Zahl solcher Diebstahlsdelikte. Betroffen von solchen Delikten sind neben den Friedhöfen auch größere Baustellen, Verkehrsanlagen, die aufgrund ihrer Lage oder räumlichen Ausdehnung nur mit großem Aufwand zu sichern sind. Das ist ein bekanntes Phänomen für unsere Ordnungs- und Sicherheitskräfte. Das kennen wir seit vielen Jahren.
Es ist richtig – Kollege Biesenbach hat es zitiert –, dass die Medien seit diesem Frühsommer wieder über das Ansteigen von Metalldiebstählen infolge der rapide ansteigenden Renditen bei der Altmetallverwertung berichtet haben.
Nun stellen Sie ausgerechnet heute, am Buß- und Bettag, einen solchen Antrag auf Strafverschärfung bei Diebstahl und Vandalismus auf Friedhöfen. Wir fragen uns: Geht es Ihnen wirklich um die Sache oder suchen Sie jetzt, passend in dieser NovemberZeit, nach einem neuen PR-Thema?
Das werden wir dann im Ausschuss diskutieren müssen.
Für uns ist es ordnungspolitisch und juristisch schon abenteuerlich, welchen bizarren Bogen Sie in Ihrem Antrag schlagen. Was Sie da alles in einen Topf werfen, das ist schon schwierig nachzuvollziehen. Von Graffiti-Sprühen über Kircheneinbrüche, Sachbeschädigung an Kraftfahrzeugen bis hin zu antisemitischen Grabschändungen wird alles aufgezählt.
Darüber hinaus, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU, wirft der Antrag auch zahlreiche neue Fragestellungen auf. Darüber müssen wir im Ausschuss auch diskutieren.
Erstens. Wie soll bitte in der praktischen Anwendung die von Ihnen beantragte Strafverschärfung wirksam abschreckend dazu beitragen, dass unsere Städte und Gemeinden oder Religionsgemeinschaften und nicht zuletzt die Angehörigen unserer Verstorbenen von solchen Delikten verschont bleiben?
Zweitens. Bringen populistische Law-and-OrderÄußerungen und -Maßnahmen wirklich den gewünschten Erfolg in der Strafprävention, Strafverfolgung und Strafvollstreckung?
Drittens. Wie wollen Sie mit den Altmetallhändlern umgehen, die gestohlene Sakralgegenstände und Friedhofsinventar vorbehaltlos ankaufen oder weiterveräußern? Logischerweise müssten Sie dann auch für eine drastische Erhöhung des Strafmaßes für Hehlerei plädieren.
Viertens. Warum machen Sie in dem Antrag einen so gravierenden Unterschied bezüglich des Strafmaßes für das Entwenden und Beschädigen von losem Grabschmuck, von Wasserleitungen oder bei der Dachentwässerung von Friedhofsanlagen?
Letztlich: Warum sollen der Landtag und die Landesregierung für eine in der Kompetenz des Bundes stehende Gesetzesverschärfung verpflichtet werden, obwohl Sie als CDU die größte Fraktion im Deutschen Bundestag und auch die Bundesregierung stellen? Dort könnten Sie das mit breiter Mehrheit und ohne den Umweg über die Landespolitik beschließen. Bisher ist uns eine solche Initiative im Bundestag nicht bekannt.
Sie haben auch zitiert, dass es in anderen Bundesländern solche Vorfälle gibt. Es ist also nicht nur eine Sache eines Bundeslandes. Dann frage ich mich: Warum haben Sie dieses Thema nicht auf Ihrem Bundesparteitag angeführt, wenn es doch so wichtig ist, dass man es gerade jetzt hier beantragt? Es gab aber keinen Antrag dazu.
Man muss schon sehen, in welchem Zusammenhang wir das Ganze hier jetzt diskutieren. Die Frage der Ernsthaftigkeit und die Frage, ob es nur um ein PR-Thema geht, muss man sicherlich in aller Ruhe diskutieren.
Wie gesagt – das will ich noch einmal unterstreichen –, es geht nicht um die Bagatellisierung. Das ist schon ganz wichtig. Wir sind, verehrte Damen und Herren, sehr skeptisch, ob die geforderte Verschärfung der Strafandrohung potenziell abschreckend wirkt und ob sie der Sache gerecht wird. Der Ansatz ist rein repressiv und berücksichtigt nicht die tatsächliche Strafempfindlichkeit des Täterpotenzials.
Abschließend: Mit keiner Strafe wird man das von den Betroffenen empfundene Stören der Totenruhe heilen können.
Der Überweisung zur Ausschussberatung stimmen wir zu. Aber wir sollten bei den Beratungen die Kirche im Dorf lassen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als ich die Überschrift dieses Antrags gelesen habe, habe ich mir gedacht: Jetzt kommt bestimmt etwas Spannendes; jetzt kommen eigene und neue Vorstellungen in der Debatte, die uns in der Sache, nämlich der ärztlichen Versorgung im Raume Ostwestfalen, aber auch in Nordrhein-Westfalen nach vorne bringen. Außer einer interessanten Überschrift war da aber nichts, sondern ruck, zuck hat man sich auf die Schaffung der Medizinischen Fakultät in Bielefeld fokussiert. Das finde ich ein bisschen schade.
Herr Dr. Brinkmeier, Sie haben vorhin gesagt, dass Sie das hier schon einmal vor einem Jahr beantragt haben. Dann haben Sie es Anfang dieses Jahres noch einmal beantragt. Ich glaube, Sie brauchen es als Arbeitsnachweis oder Fleißnachweis, dass Sie jedes halbe Jahr dieses Thema ohne neue eigene Anregungen wieder hier platzieren. So kann das nicht sein.
Sehr geehrte Frau Ministerin, auch ich möchte Ihnen ganz herzlich zum Geburtstag gratulieren. Ich hätte Ihnen gewünscht, dass wir heute zu diesem Thema hier im Haus eine andere Debatte hätten führen können, bei der vielleicht von der jetzigen Opposition auch noch einmal auf die Versäumnisse aus der eigenen Regierungszeit hingewiesen worden wäre, gerade was die Medizinische Fakultät in Bielefeld angeht. Außer Parolen ist aber nichts gewesen. Für den heutigen Tag hätte ich Ihnen wirklich eine andere Debatte gewünscht.
Ich kann es Ihnen natürlich nicht ersparen, mit meinem Glückwunsch den Wunsch der neuen ostwestfälischen SPD-Abgeordneten und insbesondere von mir als Bielefelder zu verbinden, dass wir natürlich gerne die Medizinische Fakultät in Bielefeld hätten. Selbstverständlich werden wir alles dafür tun, dass das Realität wird, und Sie entsprechend unterstützen.
Wir wissen allerdings auch, welche Schwierigkeiten wir haben, in welchen Rahmenbedingungen wir uns landesweit befinden und mit welchen anderen Prozessen – Angebot und Markt – wir uns daher befassen müssen. Wir werden es auch nicht so populistisch machen wie die Kolleginnen und Kollegen der Opposition.
Meine Damen und Herren, wir freuen uns über jede Initiative, die dazu beitragen könnte, eine Verbesserung der ärztlichen Versorgung im Lande NordrheinWestfalen und damit auch in Ostwestfalen-Lippe zu bekommen.
Für uns bedeutet das ein umfassendes Paket. Es ist völlig daneben und völlig fatal, wenn man dies nur auf die Ansiedlung einer neuen Medizinischen Fakultät fokussiert.
Anfang dieses Jahres haben wir dieses Thema schon ausführlich im Parlament diskutiert. Am 19. Januar 2011 haben unter dem Tagesordnungspunkt „Fortbestand des Hausarztkonzeptes sicherstellen“ über das Aktionsprogramm beraten und auch einen Beschluss gefasst. Dabei ist die Frage des Angebots an Medizinstudienplätzen und an ausgebildeten Medizinern hier eingehend diskutiert worden. In diesem Zusammenhang ging es auch um die Frage, wo sie sich hinterher ansiedeln, also um die Verteilung des ausgebildeten ärztlichen Personals. Wir haben ferner darüber gesprochen, was man darüber hinaus alles machen muss, damit sich
Ärztinnen und Ärzte im ländlichen Raum, also dann auch bei uns in Ostwestfalen-Lippe, ansiedeln. Die Ministerin hat für die Landesregierung versprochen, über diesen Prozess ständig aufzuklären.
Herr Dr. Brinkmeier, Sie wissen, dass es im Wissenschaftsausschuss am 18. Februar 2011 eine Information gegeben hat. Außerdem wurde in der Antwort auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion Drucksache 15/1338 der Prozess dargestellt, der sich hier entwickelt. Jetzt haben wir wohl die nächste Runde mit einer Ausschussberatung.
Ich habe eben gesagt, im Antrag stehe nichts Neues. Ein ganz klein bisschen Neues taucht darin zumindest für mich doch auf. Es geht nämlich um das Thema „Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf“. Da müssen Sie uns nicht katholisch reden oder gläubig reden. Für die Sozialdemokratie ist es schon seit Jahrzehnten gang und gäbe, dass wir uns um die Umsetzung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf unter den Stichworten „Solidarität“ und „Gleichberechtigung“ kümmern. Es freut mich aber, dass ich das in einem Ihrer Beschlusspunkte gelesen habe.
Ich finde es gut, dass das hier auftaucht. Manche meiner Kollegen haben gesagt, das sei vielleicht auch nur ein Stückchen Heuchelei. Aber sei es drum! Es steht darin. Ich finde das sehr gut.
Ich möchte mich mit dem Antrag in Gänze beschäftigen – ohne Zwischenfrage.
Meine Damen und Herren, heute ist mir in meinem Postfach die Antwort der Landesregierung Drucksache 15/2893 auf eine Kleine Anfrage der CDU in die Hände gefallen. Interessant ist, dass in der Beantwortung der Frage 4 – „Welche weiteren Instrumente setzt die Landesregierung ein, um Ärzte für Praxen im ländlichen Raum zu gewinnen?“ – die Weiterentwicklung genau beschrieben ist. Dort heißt es beispielsweise:
„Das Hausarztprogramm wird zu einem Programm der Landesregierung zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung in NRW‘ entwickelt.“
Es werden eine ganze Menge Maßnahmen genannt, die wir unterstützen können. Vielleicht gibt es sogar noch einige mehr. Das ist aber das Wichtige.
Lesen bildet! Gucken Sie noch einmal nach, was darin steht.
Dann wird noch ein interessanter Hinweis gegeben. Es wird nämlich Kritik an der Bundesregierung geäußert und dargestellt, warum das, was jetzt im Bundestag diskutiert wird und bei dem Ihre Kollegen in der Regierungskoalition in Berlin sich weigern, Veränderungen zuzulassen, vielleicht auch falsch ist. Mit der Erlaubnis der Präsidentin darf ich das zum Schluss einmal zitieren:
„Die Kritik der Länder bezieht sich u. a. auf die vorgesehene Möglichkeit, dass … Überversorgung nicht effektiv angegangen werden soll und mit der Einführung der spezialfachärztlichen Versorgung ohne jede Bedarfssteuerung ein kontraproduktiver Anreiz zur flächendeckenden Versorgung mit HausärztInnen gesetzt und ein Paradigmenwechsel zugunsten der Anbieterorientierung vollzogen werden soll.“
Das ist ganz spannend. Darum sollten Sie sich kümmern, finde ich. Dann kommen wir auch insgesamt in Nordrhein
Westfalen ein Stückchen weiter.
Wie gesagt, darf es keine Fokussierung auf die Medizinische Fakultät in Bielefeld geben. Das ist ganz wichtig. Es geht um ein gesamtes Paket. Damit sind wir hier dann auf dem richtigen Weg, glaube ich.
Der Überweisung stimmen wir natürlich zu. Ob das eine erfreuliche Veranstaltung sein wird, wird man dann sehen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Für die Regierungskoalition ist das vorliegende Gesetz eine Maßnahme mit dem Ziel, die notwendigen energetischen Erneuerungen in unserem Land voranzubringen.
Wir fordern: Für einen effizienten Klimaschutz sind die erforderlichen Investitionen in die Sanierung des bestehenden Gebäudebestandes zu erleichtern. Insoweit findet sich auch eine Übereinstimmung mit den anderen Fraktionen hier im Hause. Alle sind sich einig: Dafür ist es notwendig, das Nachbarrechtsgesetz des Landes und auch unsere Bauordnung anzupassen.
Für uns ist das eine wichtige Etappe auf dem Weg zu einer nachhaltigen Zukunft im Gebäudebestand. Deshalb sind wir auch dem Antrag der CDUFraktion auf eine Sachverständigenanhörung gerne nachgekommen, obwohl wir schon am Ende der letzten Legislaturperiode im Januar des vergangenen Jahres auf den Antrag der damaligen GrünenLandtagsfraktion eine ausführliche Anhörung von Expertinnen und Experten zu diesem Thema hatten.
Wir haben aus diesen Anhörungen auch die erforderlichen Lehren gezogen. Bestimmte Erfordernisse juristischer Art und auch die Vorwürfe, es sei verfassungsrechtlich bedenklich hinsichtlich der Bestimmtheit und der Erforderlichkeit, haben wir nachvollzogen und in diesen Gesetzentwurf eingebracht.
Es ist aber trotzdem gut, bei so einer Anhörung gute Argumente für ein gutes und wichtiges Projekt auch zum zweiten Mal zu hören. Ich will Ihnen mit Erlaubnis der Präsidentin auszugsweise aus der Anhörung zitieren. Als ich eben die Worte von Herrn Giebels vernahm, habe ich den Eindruck gewon
nen, wir beide waren auf völlig anderen Veranstaltungen.
Ich zitiere Herrn Dr. Volker Becker vom Handwerkstag, Zentrum für Umwelt und Energie:
„Wie Sie unserer schriftlichen Stellungnahme entnommen haben werden, begrüßen wir den vorgeschlagenen Regelungsgehalt ausdrücklich und ohne Abstriche.“
Des Weiteren zitiere ich Dr. Christian Schramm für die Architektenkammer:
„Wir begrüßen den Entwurf, da er ein Problem aufgreift, das wir bei der energetischen Sanierung von Gebäuden immer wieder antreffen:“
Und dann Prof. Dr. Wolfgang Willems von der Technischen Universität Dortmund:
„Wenn ich insgesamt resümiere, dann ist vor dem Hintergrund der Bauphysik, also der reinen Physik, ohne Emotionen, dringend anzuraten, auch grenzständige Wände zu dämmen.“
Alles das findet unsere Zustimmung und zeigt, dass wir mit diesem Gesetzentwurf auf der richtigen Linie sind.
Auch die Frage – da bin ich anderer Auffassung als Herr Giebels –, ob besser außen oder innen gedämmt werden soll, ist seitens der Expertenrunde eindeutig zugunsten der Außendämmung geklärt worden. Mehrere haben darauf hingewiesen, dass andernfalls mit diesem Gesetz ein Risiko für Gesundheitsbeeinträchtigungen durch vermehrte
Schimmelbildungen an Kältebrücken geschaffen wird. Das kann doch in diesem Hause niemand wollen.
Daher kann man auch den Vorschlag der CDU in dem heutigen Änderungsantrag nicht beschließen. Dazu will ich noch einmal Prof. Willems aus der Anhörung zitieren – das finden Sie auf Seite 10 –:
„Das Problem bei einer Innendämmung ist: Wenn ich sehr viel draufpacke, dann erreiche ich nicht das, was ich energetisch erreichen will, und bringe Probleme in mein eigenes System. Das heißt, eine Innendämmung ist – so predigen wir es immer – eine Ultima Ratio, eine letzte Möglichkeit, und dann bitte mit Augenmaß.“
Ganz deutlich: Wir holen uns die Gesundheitsgefährdungen durch die Innendämmung ins Haus. Wir schaffen uns Kältebrücken oder Wärmebrücken, wie immer man das sehen will, an den Wänden, an den Trägern und Tragwerken im Innenbereich. Das kann man nicht machen.
Sie schlagen darüber hinaus in Ihrem Änderungsantrag vor, auf die 25-cm-Formulierung bei der Duldungspflicht zu verzichten. Hierbei vergessen Sie, dass das gerade ein Ausfluss der damaligen Anhörung war, nämlich das Bestimmtheitserfordernis
aufzunehmen. Deshalb findet sich dies in dem Gesetzentwurf. Das ist eine Maximalangabe, die den technischen Entwicklungen, dass es zukünftig dünnere Wärmedämmsysteme geben kann, Rechnung trägt.
Wir haben in unserem Änderungsantrag die Anregungen der Expertenrunde zur Klarstellung bei den Verweisen auf korrespondierende Normen, zur Konkretisierung des Ausgleichsanspruchs und der Berücksichtigung zukünftiger Dynamisierungen aufgenommen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, statt sprichwörtlich wieder einmal die Flöhe husten zu hören, sollten Sie im Sinne einer zukünftigen energetischen Sanierung unserem Gesetzentwurf und unserem Änderungsantrag zustimmen.
Lassen Sie mich noch Folgendes sagen, weil ich als neuer Abgeordneter in diesem Parlament so ein Arbeiten bisher noch nicht kannte: Die Art und Weise, dass man erst heute solch einen Änderungsantrag einbringt – das ist allerdings Ihr Recht – …
Unser Antrag ist schon vor einiger Zeit verschickt worden. – … ist nicht konstruktiv, nicht kollegial und letztendlich auf Verhinderung gerichtet. Das machen wir nicht mit. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch wir, die SPD-Fraktion, unterstützen den heute hier eingebrachten Gesetzentwurf zur Anhebung des Eingangsamtes und des Spitzenamtes im Justizwachtmeisterdienst.
Wir sind der Auffassung, dass damit ein kleines Stückchen mehr Gerechtigkeit geschaffen wird. Und es ist nicht nur ein kleines Stück mehr Gerechtigkeit, sondern, wie wir finden, auch ein wichtiges Stück mehr Gerechtigkeit; das haben auch die vergangenen Diskussionen über einen längeren Zeitraum immer wieder gezeigt.
Mich freut dabei besonders, dass im federführenden Rechtsausschuss mit Ausnahme der sich enthaltenden FDP alle dem Gesetzentwurf zugestimmt haben. Ich hoffe, dass wir heute hier im Landtag eine große Mehrheit für diesen Gesetzentwurf und diese Neuregelung bekommen werden.
Lassen Sie mich an dieser Stelle – weil das ein Stück weit wichtig ist –für die Historie sagen, worum es denn bei diesem kleinen Stückchen mehr Gerechtigkeit geht. Der Kollege Giebels hat in seiner Begründung schon darauf hingewiesen: In der Begründung des Gesetzentwurfes steht die Aussage, dass das derzeit gültige Gesetz zur Eingruppierung der jeweiligen Laufbahnämter kaum mehr mit der Lebenswirklichkeit vereinbar sei und angesichts der verantwortungsvollen hoheitlichen Aufgaben die Zuordnung des Eingangsamtes mit der Besoldungsgruppe A3 und die des Spitzenamtes mit der Besoldungsgruppe A6 auch kaum vereinbar sei.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, für mich ist das nicht kaum vereinbar, sondern überhaupt nicht mehr vereinbar. Diese Besoldungsgruppe und diese Eingruppierung sind nach den heutigen Verhältnissen für mich unangemessen.
Auch vor dem Hintergrund des Wissens, dass im Rahmen einer umfassenden Dienstrechtsreform hier noch mal grundsätzlich geprüft und geregelt werden muss und soll, ist die heutige Neueingruppierung der Laufbahnämter zwingend jetzt erforderlich.
Man muss sich mal vergegenwärtigen, über was wir hier eigentlich reden: Betroffen von dieser Veränderung sind aktuell 80 Stellen, die von A3 nach A4 gehoben werden sollen, und 25 Stellen, die von der Besoldungsgruppe A6 nach A7 gehoben werden sollen. Das Eingangsamt für Justizwachtmeisterinnen und Wachtmeister in der Besoldungsgruppe A3 liegt in der ersten Stufe bei 1.688,44 € brutto. Dazu kommen dann je nach persönlicher Situation geringe Amtszulagen und Familienzulagen.
Ein anderes Beispiel: Ein 27-jähriger Wachtmeister oder eine gleichaltrige Wachtmeisterin bekommen in Stufe 4 bei A3 1.850 € brutto. Rechnet man diesen Betrag für das Jahr hoch, zuzüglich 60 % Weihnachtsgeld, dann hat dieser Beamte oder diese Beamtin einen Bruttojahresbetrag von 23.321,90 €.
Schauen wir uns dieses Spitzenamt – jetzt bei A6 – an: Danach hat ein 41 Jahre alter Beamter einschließlich Amtszulagen in der Endstufe einen Betrag von 2.210,69 €. Auf das Jahr gerechnet mit Weihnachtsgeld erreicht er in der höchsten erreichbaren Eingruppierung einen Jahresbetrag von 27.854,69 €.
Das ist nun wirklich nicht üppig und verleitet nicht zu großen Sprüngen. Es gibt sogar Diskussionen und Berichte, dass einzelne Personen in diesen Eingruppierungen mit ihren niedrigen Einkünften nicht mehr zurechtkommen und aufstockende Sozialhilfe benötigen. Das, finde ich, ist nicht anständig, wo doch der Staat Arbeitgeber dieser Personen ist.
Im Übrigen: Die Inflations- und Preissteigerungsrate trifft gerade diesen einfachen Dienst prozentual sehr viel härter als andere.
Deshalb müssen wir – dazu haben wir uns im Koalitionsvertrag verständigt – die Justizstrukturen stärken, aber auch angemessen ausstatten. Das heißt auch, dass die Besoldungsmaßstäbe zeitgemäß zu gestalten sind.
Wenn man sich dann noch mal kurz ansieht – das hat auch der Kollege Giebels schon gesagt –, mit welchen Aufgaben die Kolleginnen und Kollegen aus den Wachtmeisterdiensten befasst sind, kommt man ganz schnell zu dem Ergebnis, dass dies Vorhaben einfach notwendig ist. Sie müssen heute nicht nur körperlich fit, sondern auch psychischen Belastungsanforderungen gewachsen sein. Dem muss man einfach Rechnung tragen.
Der Kollege Giebels hat schon gesagt, dass der Minister in seiner Einbringungsrede darauf hingewiesen hat, dass der Mehrbetrag von 133.000 € im Hause ausgeglichen werden kann. Wir können deshalb diesem Gesetz heute auch zustimmen. Ich hoffe, dass das hier im Hause gleich geschieht.
Ich appelliere an die Kollegen von der FDP, nicht immer nur Gutes zu tun für die Hoteliers, sondern hier auch einmal an die einfachen Leute des einfachen Dienstes zu denken.
Im Übrigen kann das hohe Haus durch seine Zustimmung diesen Menschen auch seine Wertschätzung zeigen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.