Josef Rickfelder

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Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Digitale Kommunikations- und Informationssysteme sowie die entsprechenden Netze werden inzwischen immer öfter zu Hilfsmitteln bei Straftaten. Eine erfolgreiche Verbrechensbekämpfung setzt daher voraus, dass auch die Strafverfolgungsbehörden diese vorhandenen technischen Möglichkeiten nutzen können, um die Straftaten zu bekämpfen.
Dazu gehören auch die in der Großen Anfrage der Piraten thematisierten Funkzellenabfragen, Ortungsimpulse usw. Bei diesen strafprozessualen Möglichkeiten werden – und darauf weist die Landesregierung zu Recht hin – keine Kommunikationsinhalte erfasst. Diese Maßnahmen werden zudem ausschließlich auf der Basis eines richterlichen Beschlusses oder bei Gefahr in Verzug aufgrund staatsanwaltschaftlicher Anordnung durchgeführt. Herr Körfges hat das gerade auch schon erklärt. Diese muss dann binnen drei Tagen noch richterlich bestätigt werden.
Dies alles macht deutlich, dass der Einsatz dieser strafprozessualen Maßnahmen strengen rechtsstaatlichen Anforderungen unterliegt. Die von der Landesregierung mitgeteilten Fallzahlen lassen auch aus Sicht der CDU-Fraktion außerdem den Schluss zu, dass die Polizeibehörden in NRW sehr verantwortungsvoll mit diesen Möglichkeiten umgehen.
Eine darüber hinaus gehende Interpretation der von den Piraten erfragten Fallzahlen dürfte kaum möglich sein. Weshalb sich der Landtag vor diesem Hintergrund überhaupt vertieft mit dieser Thematik befassen sollte, ist aus Sicht der CDU-Fraktion nicht erkennbar.
Abschließend möchte ich gerne noch persönlich erklären – das ist mir als ehemaligem Polizeibeamten doch sehr wichtig –, dass bei Ihren politischen Aktivitäten immer wieder das Gefühl entsteht, Polizeibeamtinnen und -beamte unter einen Generalverdacht zu stellen. Das macht mich schon ein wenig betroffen. Ich weiß, dass die Polizisten in unserem Land rechtsstaatlich arbeiten. Es wäre schön, wenn Sie das endlich zur Kenntnis nähmen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dies war – wenn auch eine kurze – meine letzte Rede heute hier. Ich möchte die Gelegenheit zum Anlass nehmen, mich für die Kollegialität und den Respekt, den ich hier erfahren habe, zu bedanken. Ich wünsche Ihnen und dem Land Nordrhein-Westfalen für die Zukunft Gottes Segen. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit unserem Antrag weisen wir auf einen weiteren Punkt der chaotischen Zustände hin, die unter Innenminister Jäger in Bezug auf die innere Sicherheit in Nordrhein-Westfalen entstanden sind.
Viel zu viele Tatortspuren bleiben unbearbeitet. Fast die Hälfte aller 2016 an das LKA NRW übersandten Anträge zur Spurenuntersuchung, nämlich 27.712 Anträge, wurde nicht bearbeitet. Diese Zahl ist besonders bemerkenswert, wenn man sich vorstellt, dass damit eine entsprechend große Zahl von Verbrechen durch die zuständigen Behörden nicht verfolgt bzw. aufgeklärt werden kann. Man stelle sich die schlimme Situation der Opfer von Gewaltverbrechen vor, die unter der fehlenden Tataufklärung leiden müssen. Mangelnde Aufklärung ist Täterschutz!
Ein solcher Sachverhalt ist für die hart arbeitenden Polizeikollegen und besonders für die Opfer höchst deprimierend. Die Untersuchung von DNA
Tatortspuren ist zu einem nicht mehr wegzudenkenden Bestandteil kriminalpolizeilicher Aufklärungsarbeit geworden. Die beabsichtigten Wirkungen, nämlich die Aufklärung von Straftaten, die Abschreckung und die damit verbundene wirksame Kriminalitätsbekämpfung, können aber nur erreicht werden, wenn alle Untersuchungen zeitnah durchgeführt und deren Ergebnisse der kriminalpolizeilichen Sachbearbeitung zur Verfügung gestellt werden.
Insbesondere die DNA-Analyse hat in den vergangen Jahren dazu beigetragen, Kriminalfälle aufzuklären. Im vergangenen Jahr, also 2016, gab es so viele Treffer wie noch nie in der Analysedatei. Gerade im Bereich der nur schwer aufklärbaren Kapitaldelikte, die die Menschen in Nordrhein-Westfalen besonders verängstigen, ist es wichtig, diese Delikte aufzuklären und mögliche Wiederholungsstraftaten zu verhindern. Monatelange Wartezeiten sind an dieser Stelle nicht hinnehmbar.
In einer Zeit, in der Nordrhein-Westfalen die zunehmende Bedrohung von Terroristen spürt, ist es unabdingbar, dass Spuren so schnell wie möglich ausgewertet werden und Tatverdächtige dadurch identifiziert und verhaftet werden können.
Besonders bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass der Innenminister vor seinem Amtsantritt 2010 immer wieder einen großen Überhang an unbearbeiteten DNA-Spuren beklagt hatte, der dringend abzuarbeiten sei. Das hatte er sich damals auf die Fahne geschrieben. Was ist passiert? Der aktuelle Überhang ist mehr als doppelt so hoch. Wie ist es in diesem Zusammenhang zu bewerten, dass die bestehenden Überhänge bei den unbearbeiteten DNA-Spuren nach einer Presseerklärung des Ministers am 11. März 2013 abgebaut waren und wir Ende 2016 wieder von 27.712 unbearbeiteten Spuren reden müssen? Hier wird das eklatante Versagen der rot-grünen Landesregierung auch auf dem Gebiet der Kriminalitätsbekämpfung deutlich sichtbar.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die CDU-Landtagsfraktion erwartet von der Landesregierung, unverzüglich dafür Sorge zu tragen, dass der massive Rückstand bei den DNA-Analysen abgebaut wird. Die Strafverfolgung in Nordrhein-Westfalen muss endlich wieder schneller und effektiver werden. Wir erwarten, dass der Minister in der nächsten Sitzung des Innenausschusses eine Lösung präsentiert. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Düker, wenn Sie mir vorwerfen, dass ich so viel weglasse, und das dann als unredlich darstellen, frage ich Sie: Wie finden Sie es denn, dass Sie etwas hinzufügen? Ich habe von 2011 nämlich gar nicht gesprochen. Ich habe von 2010 und 2013 gesprochen, aber nicht von 2011. – Danke schön.