Dagmar Andres

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Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe FDP, als ich diesen Antrag gelesen habe, musste ich zuerst an einen großen Philosophen aus dem Ruhrgebiet denken, nämlich an Atze Schröder, der über sein Merchandising T-Shirts verkauft mit dem Aufdruck: „Hilf mir dich zu mögen!“
Da glaubte ich als aufmerksamer Beobachter, in der jüngsten Vergangenheit doch tatsächlich eine zaghafte Neuausrichtung der FDP, und zwar in sozialliberaler Hinsicht, zu erkennen. Da erwähnt Herr
Lindner plötzlich in einigen Redebeiträgen Begriffe wie „niedrige Einkommen“ oder „soziale Gerechtigkeit“. Sie haben sich sogar an einigen gemeinsamen Anträgen mit sozialer Handschrift beteiligt, zum Beispiel bezüglich des gemeinsamen Kampfes gegen den Analphabetismus. Da wurde mir die FDP stellenweise ja schon fast sympathisch, was aber zugegeben auch an einzelnen Personen in Ihrer Fraktion liegen mag. Und dann kommen Sie jetzt mit einem solchen Antrag und zeigen mal wieder das hässliche Gesicht der Klientelpolitik.
Warum Klientelpolitik? Dazu braucht man nur wie Cicero einst zu fragen: Wem nützt es?
Die Abgeltungssteuer ist eine pauschale Steuer. Das heißt, jeder – unabhängig von der Höhe seines Einkommens – versteuert seine Kapitalerträge über 800 € pro Jahr mit 25 % und eben nicht mit dem individuellen Steuersatz.
Das, Herr Witzel, ist der große Nachteil der Abgeltungssteuer: Sie ist ungerecht. Jeder, dessen individueller Steuersatz über 25 % liegt, hat durch die Abgeltungsteuer einen Vorteil. Jeder, dessen individueller Steuersatz unterhalb der 25-%-Marke liegt, hätte einen Vorteil durch die Abschaffung der Abgeltungsteuer. So weit, so gut.
Ich habe Sie reden lassen; jetzt lassen Sie auch mich reden. Okay? Können wir uns darauf einigen?
Nun kennt in der Regel niemand seinen individuellen Steuersatz und nirgends lügt der Deutsche so häufig – auch dazu gibt es Statistiken – wie bei der von ihm zu zahlenden Einkommensteuer und beim Spritverbrauch seines Autos. Also hilft ein Blick in die Einkommensteuertabelle: Bei einem zu versteuerndem Einkommen – zu versteuernden Einkommen heißt: Werbungskosten, Betriebsausgaben, Sonderausgaben, Spenden, Vorsorgeaufwendungen, Freibeträge etc. sind alle schon abgezogen – von 46.600 € jährlich beträgt der individuelle Steuersatz exakt 25 %.
Alle diejenigen mit einem Einkommen unter 46 600 € – sofern dieser Personenkreis überhaupt Kapitalerträge über 800 € erwirtschaften sollte –, hätten einen Vorteil durch Besteuerung nach Tarif, während alle diejenigen mit einem Einkommen über 46.600 € – also auch diejenigen mit einem Einkommen von 100.000 €, 500.000 € oder 3 Millionen € – einen Vorteil durch Beibehaltung der Abgeltungsteuer hätten.
Hier gilt natürlich auch: Je höher das Einkommen, desto höher der Vorteil durch die Abgeltungsteuer.
Mit Ihrem Antrag wollen Sie genau das erreichen: Sie wollen erreichen, dass besonders einkommens
starke Personen auf ihre Kapitaleinkünfte von über 800 € nur den pauschalen Steuersatz in Höhe von 25 % zahlen anstatt den rechtmäßigen, gerechten, individuellen und eben manchmal auch höheren Steuersatz.
Das Argument, dass Unternehmensgewinne schon auf Unternehmensebene versteuert seien und die individuelle Versteuerung beim privaten Anleger zu einer Erhöhung der Gesamtbesteuerung führt, mag möglicherweise nicht in allen Fällen komplett falsch sein, ist aber auch nicht aussagekräftig.
Jeder private Konsument zahlt aus bereits versteuertem Einkommen zusätzlich zur Einkommensteuer die Mehrwertsteuer, Mineralölsteuer, Kfz-Steuer, Versicherungssteuer und so weiter.
Viel wichtiger und schwerwiegender ist doch das Argument der sozialen Gerechtigkeit. Warum sollte jemand, der zum Beispiel als Arbeitnehmer ein Einkommen von 50.000 € jährlich erwirtschaftet, darauf deutlich höhere Steuern zahlen müssen als jemand, der das gleiche Einkommen aus Zinserträgen erwirtschaftet?
Das, Herr Witzel, widerspricht auch der Leistungsgerechtigkeit, die Sie eben propagiert haben.
Dazu gibt es übrigens auch ein Gutachten von Prof. Dr. Englisch, das besagt, dass die derzeit gültige Abgeltungsteuer gegen die Gleichbehandlung der Einkunftsarten verstoße, nicht verhältnismäßig sei und deshalb ihre Verfassungsfestigkeit zumindest zweifelhaft sei.
Steuergerechtigkeit bedeutet, dass diejenigen, die höhere Einkommen beziehen, auch eine höhere Steuerlast leisten können als diejenigen, die niedrigere Einkommen beziehen.
Darauf fußt unser System. Es gibt für uns keinen nachvollziehbaren Grund, an dieser ungerechten Abgeltungsteuer festzuhalten, wenn denn ein flächendeckender, automatischer Informationsaus
tausch von Steuerdaten gewährleistet ist.
Wer soziale Steuergerechtigkeit haben will, muss den vorliegenden FDP-Antrag ablehnen und stattdessen dem rot-grünen Entschließungsantrag zustimmen. Wir, die rot-grüne Koalition, werden das mit Freude tun. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Piraten, ich möchte vielleicht ein bisschen mehr auf Ihren Antrag eingehen, als der Kollege Stein das gerade getan hat, und ihn Punkt für Punkt kommentieren.
Sie beantragen, der Landtag möge feststellen, dass Gesetze, insbesondere Steuergesetze, durchgesetzt werden müssen. – Das ist ja grundsätzlich nichts Neues. Jedoch sind es ja gerade die bestehenden Gesetze, die zum Beispiel die Cash-GmbHs im Erbschaftsteuerrecht und weitere Schlupflöcher erst ermöglichen. Solche Gesetze sollten also nicht durchgesetzt, sondern viel eher reformiert werden.
Zweitens. Sie beantragen, vor einer Erhöhung von Steuersätzen bestehende Vollzugslücken zu schließen. Nun sind die Gesetze – auch die Steuergesetze – aber keine statischen Gebilde, sondern sie be
finden sich vielmehr durch täglich neue Erlasse, Richtlinien, Verordnungen, durch Urteile, die Präzedenzfälle schaffen, in ständiger Entwicklung. Davon auszugehen, dass an irgendeinem fernen Tag sämtliche möglichen Steuerschlupflöcher geschlossen sein könnten, halte ich für Träumerei.
Es wird immer Menschen geben, die genug Zeit und kriminelle Energie haben, Umwege um bestehende Gesetze zu finden. Dennoch werden wir diesbezüglich natürlich nicht aufgeben. Denn Steuerschlupflöcher zu schließen ist unseres Erachtens genauso notwendig, wie die Erhöhung des Spitzensteuersatzes für hohe Einkommen, um mehr Steuergerechtigkeit zu erreichen.
Drittens. Sie stellen fest, dass gut ausgebildetes und motiviertes Personal notwendig ist, um die Aufgaben des Landes zu erledigen. – Da haben Sie natürlich recht. Ich will Ihnen auch nicht unterstellen, dass Sie damit meinen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unserer Finanzverwaltung seien weder motiviert noch gut ausgebildet. Das Gegenteil ist nämlich der Fall. Das kann ich Ihnen aus meiner persönlichen 20-jährigen Berufserfahrung im Steuerbereich versichern.
Weiter beantragen Sie, der Landtag möge die Landesregierung auffordern, für entsprechende personelle Kapazitäten bei den Finanzbehörden zu sorgen. – Natürlich sind ausreichende personelle Kapazitäten notwendig. Das ist keine Frage. Deshalb wurden auch 2011 insgesamt 200 neue Betriebsprüferstellen geschaffen.
Unser Problem liegt doch vielmehr in der hohen Anzahl an zu erwartenden Abgängen in den kommenden Jahren. Um dem vorzubeugen, wurden die Ausbildungskapazitäten bis an die Grenze des Machbaren ausgeschöpft. Zusätzlich wirken sich die Einsparungen durch die Fusion der Oberfinanzdirektionen hier abmildernd aus, da weniger Personal aus den Finanzämtern nachgeführt werden muss.
Zweitens möchten Sie Anreizsysteme für Finanzbeamte schaffen. – Was Sie damit genau meinen, sagen Sie nicht. Meinen Sie vielleicht so etwas wie ein Handgeld im Fußball? Funktionierende Modelle für leistungsorientierte Bezahlung sind in der Vergangenheit immer problematisch gewesen. Nachwuchsprobleme bestehen zurzeit jedenfalls nicht. Für Finanzbeamte ist aber garantiert kein Anreiz eine mögliche Verhaftung bei Ausübung ihrer Arbeit, wie Sie es zum Beispiel für den Finanzminister mit Ihrer Strafanzeige gefordert haben.
Vielleicht sollten Sie doch lieber erst einmal an Ihrer Wertschätzung für die Arbeit der Finanzbeamtinnen und Finanzbeamten arbeiten, bevor Sie zusätzliche Systeme fordern.
Zu drittens, der Umsetzung des Tarifabschlusses für die Beamten, ist schon viel gesagt worden. Wir halten die von uns vorgeschlagene Umsetzung nach wie vor für sozial ausgewogen und gerecht.
Viertens wollen Sie Portigon-Mitarbeiter für die Steuerfahndung einsetzen, schreiben in Ihrem Antrag aber selbst, dass Mitarbeiter der Finanzverwaltung, insbesondere Betriebsprüfer und Steuerfahnder, gründlich ausgebildet werden müssen. Die Portigon muss allerdings bis 2016 abgewickelt oder verkauft werden. Der Ausbildungszyklus für eine von Ihnen vorgeschlagene „Leiharbeit“ ist dementsprechend gar nicht zu schaffen. Im Übrigen war das auch schon Thema im HFA.
Wenn sich Portigon-Mitarbeiter selbst für eine weitere berufliche Karriere in der Finanzverwaltung entscheiden und die Voraussetzungen erfüllen, sind sie natürlich herzlich willkommen. Zwingen können wir die Portigon-Mitarbeiter nicht dazu, in der Steuerfahndung zu arbeiten.
Und fünftens beantragen Sie, die Landesregierung möge eine entsprechende Initiative zur Beseitigung möglicher Steuerschlupflöcher über den Bundesrat starten. – Korrekt, aber leider zu spät. Die Landesregierung hat nämlich ihre Hausaufgaben gemacht und gemeinsam mit den Ländern Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein genau diese Initiative bereits gestartet.
Wenn Sie das nacharbeiten möchten, können Sie das unter dem Titel „Maßnahmen für mehr Steuergerechtigkeit und gegen Steuerbetrug“ in der Bundesratsdrucksache 338/13 vom 25. April gern noch nachlesen.
Wir werden der Überweisung des Antrages in die Ausschüsse natürlich zustimmen, weil es gute Sitte in diesem Hause ist. Notwendig wäre dieser Antrag allerdings in keinem einzigen Punkt gewesen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die FDP beantragt, die Blockade bei der kalten Progression zu beenden. Klingt im ersten Moment gut. Wer findet schon die kalte Progression sexy? – Niemand.
Nein, Herr Witzel, niemand. – Aber auf den zweiten Blick zeigt sich wieder einmal, dass die FDP lediglich ihre Klientelpolitik betreibt
und wie realitätsfern sie sich offenbar in ihrem Paralleluniversum bewegt.
Denn: Betrachtet man die Entwicklung der letzten Jahre, zeigt sich, dass es seit 1998 eine ganze Reihe von Entlastungen bei der Einkommensteuer gab. Genau genommen betrug die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger bei der Einkommensteuer je nach Steuerklasse zwischen 4,5 % und 9,7 % des zu versteuernden Einkommens.
Damit lag der Steuersatz ganz erheblich unter dem inflationsbereinigten Satz von 1998, und die kalte Progression wurde mehr als ausgeglichen. Natürlich kamen diese Steuersenkungen zu einem großen Teil den eher wohlhabenden Haushalten zugute.
Wären diese Entlastungen bei der Einkommensteuer nicht eingetreten, hätten laut IMK – Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung – alleine in 2011 Bund, Länder und Kommunen 51 Milliarden € mehr eingenommen. Rein rechnerisch hätte die Bundesrepublik damit mit Verzicht auf die Steu
erentlastungen in den letzten zehn Jahren kein Defizit, sondern sogar einen Überschuss erwirtschaftet.
Die uneingeschränkte Verabschiedung dieses Gesetzes, so wie von der FDP gewünscht, würde Mindereinnahmen von rund 6 Milliarden € bundesweit und für Nordrhein-Westfalen von rund 400 Millionen € bedeuten. Laut IMK würde die maximale Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger 0,6 % des zu versteuernden Einkommens betragen. Das macht bei einem Jahresbrutto in Höhe von zum Beispiel 30.000 € gerade einmal 14 € im Monat aus.
Was man den Menschen auf der einen Seite an Entlastungen zugestehen würde, müsste man ihnen an anderer Stelle durch höhere Zinskosten infolge höherer Verschuldung oder durch Leistungskürzungen wieder wegnehmen. Dadurch würden einmal mehr die weniger wohlhabenden Haushalte überproportional getroffen. Meine Damen und Herren, verantwortungsbewusste, zukunftsorientierte Steuerpolitik sieht anders aus.
Die verfassungsgemäße Erhöhung des Grundfreibetrags in zwei Stufen um 350 € haben wir mitgetragen. Das alleine bedeutet für Nordrhein-Westfalen einen Kostenfaktor in Höhe von 260 Millionen €. Die darüber hinausgehende Forderung der FDP, die Tarifeckwerte zu erhöhen, können und wollen wir nicht mittragen, da sie über das verfassungsmäßig Vorgeschriebene hinausgeht und es eben keine ausreichende Kompensation für die Länder und Kommunen geben wird.
Wir wollen die Schuldengrenze 2020 erreichen. Das schaffen wir nicht alleine durch Ausgabenkürzungen mit Augenmaß. Vielmehr werden wir auch Mehreinnahmen zu generieren haben. Dazu fordern wir eine höhere Einkommensteuer auf hohe Einkommen, eine Wiedereinführung der Vermögensteuer und eine Finanztransaktionsteuer.
Was wir auf gar keinen Fall wollen – und zwar so was von auf überhaupt gar keinen Fall –, sind Steuergeschenke auf Pump. Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, lassen Sie sich doch bitte vom Fraktionsvorsitzenden der CDU beraten, dem ich mich ausnahmsweise mal anschließen möchte. Herr Laumann hat im Interview mit der „Emsdettener Volkszeitung“ gesagt – mit Erlaubnis des Präsidenten möchte ich zitieren –:
„Ich habe große Zweifel, ob es für Steuersenkungen tatsächlich die notwendigen Spielräume gibt. Steuersenkungen bedeuten nicht nur für den Bund Mindereinnahmen, sondern auch für die Länder. Einen Puffer dafür kann ich in den Haushalten der Länder nicht erkennen. Es gibt
einen erheblichen Investitionsbedarf. Steuersenkungen auf Pump sind unmoralisch.“
Herr Laumann, dem habe ich nichts hinzuzufügen. – Vielen Dank.