Iris Preuß-Buchholz
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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Forderung, das Kooperationsverbot im Bildungsbereich zwischen dem Bund und den Ländern aufzuheben, ist nicht neu. Auch die Verknüpfung einer Aufhebung des Kooperationsverbotes im Bildungsbereich mit der Finanzierung des Ausbaus des Ganztages im Schulbereich ist nicht neu.
Ich denke, dass eine große Mehrheit in diesem Hause das starre Kooperationsverbot im Bildungsbereich – so wie es in der Föderalismuskommission im Jahre 2006 vonseiten der damals CDU-regierten Länder durchgesetzt wurde – gerne differenzierter handhaben würde. Leider war das bei den vergangenen Koalitionsverhandlungen im Bund nicht möglich, weil die Verhandlungsführung für den Bildungsbereich aufseiten der Union ausgerechnet beim bayerischen Kultusminister lag.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, man muss kein Hellseher sein, um vorauszusehen, dass beim Thema „Kooperationsverbot“ noch nicht das letzte Wort gesprochen ist. Die von der Bundeskanzlerin vor Jahren ausgerufene Bildungsrepublik schreit geradezu danach, mit Leben gefüllt zu werden.
Ich möchte feststellen, dass Nordrhein-Westfalen seiner Verantwortung hierbei in beispielhafter Weise nachkommt. Leider reichen die finanziellen Mittel unseres Landes zurzeit nicht aus, um in diesen wichtigen Bereich noch mehr Geld zu investieren, um unserer im Grundgesetz verankerten Verantwortung für den Bildungsbereich, und zwar von der Kita bis zur Hochschule, so nachkommen zu können, wie es wünschenswert wäre.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Forderung, dass auch der Bund finanzielle Verantwortung für den Bildungsbereich übernehmen muss, wird mit Ausnahme der CSU von keinem Akteur ernsthaft bestritten. Die Rufe hierzu werden seit Jahren lauter, und zwar aus den Bereichen der Wissenschaft, der Politik und der Wirtschaft.
Mit dem vorliegenden Antrag begeht die antragstellende Fraktion eine Wende, die wir interessiert zur Kenntnis genommen haben. Allerdings – das möchte ich deutlich sagen – gibt es keinen Applaus für diesen Sinneswandel, denn es wäre schön gewesen, wenn Ihnen diese Einsicht auch früher während Ihrer Regierungszeit schon gekommen wäre.
Ich hätte auch gerne etwas zu den inhaltlichen Komponenten des Antrages, dem Ausbau des Ganztages und der Forderung nach einem Rechtsanspruch auf einen Ganztagsschulplatz ab 2020, gesagt. Allerdings habe ich auch nach mehrmaliger Lektüre dieser vier Seiten keine Anstöße gefunden, die für uns, die wir hier seit Jahren in diesem Bereich arbeiten, wirklich neu sind.
Dass die Mehrheit der Eltern Ganztagsangebote für ihre Kinder wünscht, ist alles andere als neu. Des
halb haben wir, SPD und Grüne, uns vor über zehn Jahren auf den Weg gemacht, Angebote wie den offenen Ganztag im Grundschulbereich und Betreuungsangebote im Bereich der Sekundarstufe I auszubauen. 28 % der Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen besuchen heute Schulen im gebundenen Ganztag, und weitere 15 % – im Grundschulbereich sind es sogar 40 % – nutzen Angebote des offenen Ganztages. Das ist eine Leistung, auf die wir stolz sind.
Die im vorliegenden Antrag konstatierte Stagnation des Ausbaus kann ich beim besten Willen nicht erkennen, auch wenn wir sicherlich noch nicht am Ziel angekommen sind. Nach einer langen Phase des quantitativen Ausbaus haben wir den qualitativen Ausbau nun vorangetrieben. Das Land und die Kommunen haben hier in den vergangenen Jahren Großartiges geleistet, und aus zunächst improvisierten Zwischenlösungen sind vielfach attraktive Einrichtungen geworden.
Hieran hat die Kooperation von Schule mit Trägern der Jugendhilfe, mit den Kirchen, mit Wohlfahrtsverbänden sowie Akteuren aus den Bereichen Musik, Sport und Wirtschaft einen entscheidenden Anteil.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der vorliegende Antrag bietet wenig Neues. Er stellt vielmehr den Versuch dar, der antragstellenden Fraktion einen neuen, bildungspolitisch progressiveren Anstrich zu geben. Bei genauerem Hinsehen stellt sich jedoch heraus, dass der neue Anstrich mit Wasserfarbe aufgetragen wurde, die schon beim nächsten Regenschauer wieder verläuft.
Trotz alledem: Der Überweisung des Antrages stimmen wir gerne zu. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Der Landtag von Nordrhein-Westfalen ist ein Arbeitsparlament, bei dem die Sacharbeit und weniger der öffentlich zur Schau gestellte Streit im Mittelpunkt steht. – Mit diesem Satz beginne ich oft Gespräche mit Besuchergruppen, die wissen möchten, wie der nordrheinwestfälische Landtag arbeitet. Ich finde, das Lehrerausbildungsgesetz, welches wir heute beraten, ist für die eingangs von mir skizzierte Arbeitsweise ein sehr gutes Beispiel.
Das nordrhein-westfälische Schulsystem befindet sich im Wandel. Die großen Herausforderungen heißen: die Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention in unserem Bildungssystem, der Umgang mit großen Schülergruppen mit Migrationshintergrund sowie die Veränderungen in unserem Bildungssystem durch das von Politik, Lehrern und Eltern stärker nachgefragte längere gemeinsame Lernen.
Diese drei Entwicklungen bleiben nicht ohne Auswirkungen auf den Lehrerberuf. Das Bild des Lehrers, der halbtags in der Schule und nachmittags im heimischen Korrekturzimmer arbeitet, stimmt schon lange nicht mehr, wenn es denn jemals der Realität entsprochen hat. Anstelle des Einzelkämpfers sind heute Teamspieler notwendig. Das ergibt sich sowohl aus der Kooperation von Schul- und Jugendhilfe als auch aus der Integration der sonderpädagogischen Förderung in das Regelschulsystem im Zuge der Inklusion.
Mit dem neuen Lehrerausbildungsgesetz verfolgen wir unter anderem folgende Ziele:
1. eine bessere Verzahnung der universitären Aus
bildungsphase und der Ausbildungsphase an den Schulen;
2. ein frühzeitigeres Herausfinden, ob der Lehrer
beruf für den Einzelnen die richtige Berufswahl ist; das soll durch mehr Praktika vor und während der einzelnen Studienphasen im Bachelor und im Master erreicht werden;
3. ein Abbau von Hürden für den Einzelnen zur
Aufnahme eines Lehramtsstudiums durch eine Konzentration der Lehrerausbildung auf Kerncurricula und die Überprüfung der zur Aufnahme ei
nes Studiums erforderlichen Sprachkenntnisse. Ziel ist, dass kein potenziell guter künftiger Lehrer durch nicht mehr zeitgemäße Hürden von einem Lehramtsstudium abgehalten wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben mit dem 2009 begonnenen Prozess der Weiterentwicklung der Lehrerausbildung eine gute Grundlage für eine praxisorientierte, professionelle und zukunftsorientierte Lehrerausbildung gelegt. Diesen Weg sollten wir gemeinsam weitergehen.
Positiv möchte ich hervorheben, dass die Umstellung der Lehrerausbildung auf Bachelor und Master in der Zwischenzeit an allen lehrerausbildenden Hochschulen erfolgreich bewältigt wurde.
Ebenso begrüße ich, dass für alle Lehramtsstudiengänge die Angebote „Diagnose und Förderung“ sowie „Deutsch als Fremdsprache“ verbindlich eingeführt wurden. Diese beiden Module geben den künftigen Lehrerinnen und Lehrern das notwendige Wissen für das Unterrichten in heterogenen Lerngruppen – eine Herausforderung, die sich gerade in unseren Städten stellt.
Mit dem heute vorliegenden Antrag fordern wir die Landesregierung unter anderem auf, in der Lehrerausbildung besonderen Wert auf die erziehungswissenschaftliche Ausbildung der künftigen Lehrkräfte zu legen, welche sich am Leitbild einer individuellen Ausbildung der Lernenden orientiert.
Ich würde gerne erst meine Rede beenden. Danach dann.
Weiter fordern wir eine verstärkte Kooperation zwischen den beiden Phasen der Lehrerausbildung, zeitgemäße Anforderungen an den Nachweis altsprachlicher Kenntnisse sowie einen einfachen Zugang zum Lehramt für das Berufskolleg für die Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschulen.
Am Ende meiner Rede möchte kurz auf die Kritik eingehen, das Land habe durch die Verkürzung des Vorbereitungsdienstes auf 18 Monate Geld gespart.
Erstens hat das Land im Rahmen der Umstellung der Lehramtsstudiengänge auf Bachelor und Master mehr Geld zur Verfügung gestellt, damit die Hochschulen diesen Prozess erfolgreich meistern können. Das Land hat dadurch mehr Geld für die Lehrerausbildung ausgegeben.
Zweitens wurde neben der Konzentration des Vorbereitungsdienstes auf ein Kerncurriculum ein personenorientiertes, benotungsfreies Coaching für die angehenden Lehrerinnen und Lehrer eingeführt, um
diese in ihrer persönlichen und beruflichen Entwicklung zu unterstützen.
Ich begrüße diese Maßnahmen ausdrücklich.
Sehr geehrte Damen und Herren, der Prozess der Weiterentwicklung der Lehrerausbildung war bereits bei der Verabschiedung im Jahre 2009 angelegt. Die Debatte um die Evaluation des Lehrerausbildungsgesetzes wurde an der Sache orientiert geführt. Ich möchte mich am Ende meiner Rede für die konstruktive Diskussion bedanken.
Sehr geehrter Herr Dr. Berger, genau deshalb habe ich von einer zeitgemäßen Weiterentwicklung gesprochen. Es gibt mittlerweile viele Schülerinnen und Schüler, die als Zweitsprache Französisch, Spanisch oder Italienisch wählen. Die sind dann erst einmal von einem Lehramtsstudium ausgeschlossen und müssten das Latinum nachholen. Aus diesem Grunde entscheiden sie sich häufig gegen ein Lehramtsstudium.
Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob man wirklich für jede Fächerkombination das Latinum braucht.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei der Lektüre des hier vorliegenden Antrags hatte ich den Eindruck, den Text bereits zu kennen. Richtig: Dieser Antrag ist keiner aktuellen Entwicklung geschuldet, sondern wurde bereits im Juli vergangenen Jahres fast wortwörtlich im Rahmen einer sogenannten Kleinen Anfrage an die Landesregierung formuliert.
Die FDP-Fraktion fordert eigentlich nichts anderes als das, was SPD und Bündnis 90/Die Grünen seit dem Jahre 2010 zur Richtschnur ihrer Hochschulpolitik gemacht haben, nämlich die Verbesserung der Studienbedingungen und die Aufstiegschancen aller Studierenden ins Zentrum ihrer Hochschul- und Wissenschaftspolitik zu stellen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir haben nach 2010 die Privatisierung der Bildungsfinanzierung beendet und somit mehr Chancengleichheit für Bildung unabhängig vom Geldbeutel der Eltern geschaffen.
Dadurch haben wir die Erschließung aller Bildungspotenziale verbessert, denn wir benötigen mehr und nicht weniger gut ausgebildete Menschen, um die Landesregierung an dieser Stelle zu zitieren. Genau aus diesem Grund haben wir die Studiengebühren abgeschafft, damit junge Menschen nicht aus finanziellen Gründen von einem Studium abgeschreckt werden. Nur zur Erinnerung: Wir haben die Studiengebühren gegen Ihren erbitterten Widerstand abgeschafft.
Da heute kein Bundesland mehr Studiengebühren für das Erststudium erhebt, erlaube ich mir die Bemerkung, dass Sie schlichtweg nicht auf der Höhe der Zeit sind.
Wir sind uns sehr wohl der Herausforderungen bewusst, denen die Hochschulen aufgrund steigender Studierendenzahlen ausgesetzt sind. Die anhaltend hohe Studiennachfrage wird durch eine höhere Studierneigung der Studienberechtigten verursacht. Hinzukommen Herausforderungen, die durch Beschlüsse des Bundes verursacht worden oder noch von der ehemaligen schwarz-gelben Landesregierung zu verantworten sind. Als Schlagworte möchte ich nur die Abschaffung der Wehrpflicht sowie den doppelten Abiturjahrgang nennen.
Aus diesem Grund haben die Länder dem Bund den sogenannten Hochschulpakt II abgetrotzt, mit dessen Hilfe die Herausforderungen deutlich gestiegener Studienanfängerzahlen bewältigt werden können. Im Rahmen des Hochschulpaktes II werden in Nordrhein-Westfalen für den Zeitraum von 2011 bis 2018 4 Milliarden € zur Schaffung von zusätzlichen Studienplätzen aufgewendet.
Die Hälfte dieser 4 Milliarden € wird vom Land finanziert. Es gehört daher schon eine gewisse Unverfrorenheit dazu, der Landesregierung durch den Schaufensterantrag unterstellen zu wollen, sie verschlechtere die Studienbedingungen in unserem Land. Denn die 249 Millionen €, die die Landesregierung nach dem Wegfall der Studiengebühren jedes Jahr zusätzlich aus dem Landeshaushalt für die Hochschulen bereitstellt, sind lediglich ein Baustein unter mehreren, mit denen wir ein qualitativ gutes Studium an unseren Hochschulen sicherstellen.
Es wäre redlich gewesen, wenn die FDP-Fraktion in ihrem Antrag auch die 400 Millionen € erwähnt hätte, die unseren Hochschulen über ein Bund-Länder
Programm für bessere Lehre bis zum Jahr 2020 zugutekommen, oder dass wir in diesem Jahr rund 130 Millionen €, nämlich 40 Millionen € mehr als noch im vergangenen Jahr, für den Ausbau unserer Fachhochschulen zur Verfügung stellen.
Ich möchte an dieser Stelle klipp und klar sagen, dass wir uns mit unserem Engagement für ein qualitätsvolles Studium nicht zu verstecken brauchen. Der hier gestellte FDP-Antrag ist schlichtweg überflüssig. Deshalb bitte ich, ihn abzulehnen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon ein bemerkenswerter Vorgang, wenn die FDP einen Antrag auf Basis einer Stellungnahme einer grünen Ministerin aus einem anderen Bundesland stellt.
Wenn man den Antrag, den die FDP hier heute vorgelegt hat, mit der Stellungnahme der Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst des Landes Baden-Württemberg, Frau Theresia Bauer, von Dezember 2012 vergleicht, dann fallen einem zwei Dinge auf:
erstens die fast wortgenaue Übernahme von dem, was wir heute unter II.1 beschließen sollen, und zweitens, dass das Thema „Transparenzregeln für Forschungen an Hochschulen“, welches in der oben genannten Stellungnahme der baden
württembergischen Ministerin ebenfalls thematisiert wird, von der FDP nicht übernommen wurde.
Ich erlaube mir, ähnlich wie es die FDP für den von ihr heute vorgelegten Antrag gemacht hat, mich ebenfalls auf dieses Papier zu beziehen und fange bei genau dem Punkt an, den die FDP in diesem Zusammenhang ausgespart hat: der Idee von Transparenzregeln für Forschungen an unseren Hochschulen.
Forschungsfreiheit heißt nicht Verantwortungslosigkeit. Aus öffentlichen Mitteln finanzierte Wissenschaft muss sich stets auch dem öffentlichen Diskurs stellen. Die SPD erwartet von unseren Hochschulen, dass sie bei der Lösung von sozialen, ökologischen und ethischen Problemen unseres Gemeinwesens ihren Beitrag leisten.
Erfreulich ist, dass mir aus meiner Tätigkeit im Ausschuss für Innovation, Wissenschaft und Forschung keine Hochschule in unserem Land bekannt ist, an der das nicht gelebter Alltag ist. Wir haben keinen Anlass anzunehmen, dass die Hochschulen dieser Aufgabe derzeit nicht gerecht werden.
Das Thema „Zivilklauseln an Hochschulen“ ist kein neues Thema. Bereits in den 1970er-Jahren verabschiedeten einige Universitäten, unter anderem auch die Technische Universität Darmstadt, eine entsprechende Klausel, mit der die Durchführung militärischer Auftragsforschung abgelehnt wurde. An vielen Universitäten engagieren sich Studierende und auch Hochschullehrer in Initiativen, die die Einführung von Zivilklauseln zum Ziel haben. Diese Initiativen beweisen, dass es an den Hochschulen eine Bewegung gibt, für die Forschungsfreiheit und Verantwortung für die Folgen des eigenen Handelns zusammengehören.
Wir begrüßen es, wenn die Hochschulen Zivilklauseln in ihren Grundordnungen im Wege der Selbstverpflichtung aufnehmen. Für eine gesetzliche Verpflichtung der Hochschulen sehen wir keinen Grund.
Die Freiheit der Forschung ist heute – das darf ich in aller Deutlichkeit sagen – nicht durch unser demokratisches Gemeinwesen bedroht, sondern am ehesten dadurch, dass oftmals genau das nachgeforscht wird, was Einrichtungen und Unternehmen mit entsprechend hohen Ressourcen nachfragen.
Ich stelle deshalb fest: Die SPD steht zu Art. 5 Abs. 3 unseres Grundgesetzes. Wir lehnen den hier vorgelegten Antrag der FDP als überflüssig ab. – Vielen Dank.