Peter Münstermann

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem hier vorliegenden Antrag schaffen wir die Grundlage zur Herstellung von Augenhöhe zwischen Betroffenen und Bergbauunternehmen bei Bergschadensfällen.
So sollen unter anderem die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Bergschadensfälle im Interesse der Betroffenen und der Anwohner verbessert werden. Dies soll etwa dadurch geschehen, dass die Bergschadensvermutung für den Braunkohletagebau gelten soll, die Beweislast also wie bei der Steinkohle umgekehrt werden soll. Die Unabhängigkeit der Markscheider bei der Anwendung ihrer Fachkunde soll weiter gestärkt werden.
Die erfolgreich angelaufenen Schlichtungs- und Anrufungsverfahren sollen verbreitert und weiterentwi
ckelt werden mit dem Ziel, eine einheitliche Schlichtungsstelle für alle Bergbaubetroffenen einzurichten, die dann auch den Salzbergbau beinhaltet. Dies sind nur einige wichtige Punkte des Antrags.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, über ein halbes Jahr haben wir, CDU, FDP, Grünen, Piraten und SPD, also alle Parteien, versucht, einen konsensfähigen Antrag zu erstellen. Dabei war es für mich zu jeder Zeit klar, dass bei diesen Anträgen Abstriche gemacht werden müssen. Sehr bedauerlich finde ich es daher, dass sich die FDP diesem Antrag nun doch nicht anschließt und ihren eigenen Entschließungsantrag bringt.
Herr Brockes, Sie schreiben in einer Mail an uns, bereits der erste Absatz in der Einleitung des Antrags sei auf erwartete Bedenken in der Fraktion gestoßen. Was steht nun in diesem ersten Absatz? Darin steht – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –:
„Bergbau war stets und ist auch noch heute mit Belastungen für Umwelt und Klima, die Umgebung und die dort lebenden Menschen verbunden.“
Weiter heißt es:
„Deshalb müssen Effizienzsteigerungen im
Kraftwerkspark bzw. Stilllegung von Altanlagen besonders in der Braunkohle mit den Klimaschutzzielen und -plänen auf europäischer Ebene, Bundes- und Landesebene in Einklang gebracht werden. Will NRW seine Klimaschutzziele erreichen, wird auch die Braunkohlegewinnung und -verstromung ihren Reduktionsbeitrag leisten müssen.“
Was heißt denn das? – Das heißt doch nichts anderes, als dass der Kraftwerksbetreiber sein Kraftwerkserneuerungsprogramm weiter umsetzen
muss. RWE muss also die noch ausstehende BoAplus-Anlage bauen und durch diese neu installierten Leistungen gleichzeitig Altanlagen gleicher Leistung vom Netz nehmen. Damit werden nämlich 30 % CO2 – bezogen auf Altanlagen – eingespart. Nichts anderes heißt das. Das ist ökologisch und ökonomisch richtig, also gut für die Menschen und gut für die Umwelt.
Deshalb ist es mir völlig unklar, warum Sie jetzt diesen Entschließungsantrag einbringen. Unklar sind mir auch die neuen Punkte, die Sie darin aufnehmen. Sie hatten ein halbes Jahr Zeit und haben diese Punkte nicht eingebracht. Ich frage mich, warum das so war. Der vorliegende gemeinsame Antrag von CDU, SPD, Grünen und Piraten ist ein richtiger, guter und wichtiger Schritt, um die Rechte der Bergschadensbetroffenen gegenüber den Bergunternehmen zu verbessern.
Abschließend: Der Kollege Hovenjürgen sagte in der Plenarsitzung am 26. September 2013, dass der damals gestellte Antrag von SPD und Grünen
nicht auf Augenhöhe gewertet werden könnte, sondern maximal auf Kniehöhe. – Wir denken, zur damaligen Zeit befanden wir uns bereits auf Nasenhöhe, und jetzt mit diesem gemeinsamen Antrag sind wir mit Sicherheit auf Augenhöhe.
An die Adresse der FDP gerichtet: Ihrem Entschließungsantrag werden wir nicht zustimmen, denn so kurz vor Schluss steigt man nicht aus einem Zug aus. – Schönen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Kolleginnen und Kollegen! Stellen Sie sich vor, Sie schauen eines Morgens aus Ihrem Fenster und stellen fest, dass sich in Ihrem Garten über Nacht durch einen sogenannten Tagebruch ein großes Erdloch gebildet hat. Ein Tagebruch als Folge von Bergschäden durch den Bergbau ist sicherlich eine ungewöhnliche und eine der extremsten Formen von Bergschäden. In der Regel sind Bergschäden nicht so offensichtlich und mit dem bloßen Auge nicht zu erkennen. Dennoch hinterlassen sie Schäden an Gebäuden und Grundstücken.
Die Frage ist dann: Wer haftet für diese Schäden? Gerade in Nordrhein-Westfalen hat der Bergbau eine lange Tradition, und der Bergbau war lange Zeit der Motor der Industrialisierung und des Wiederaufbaus. Leider aber gehen mit dem Bergbau auch immer Belastungen für Umwelt und Menschen einher. So können bei durch den Steinkohlenbergbau ausgelösten Bodenbewegungen und im Sümpfungsbereich des Braunkohlenbergbaus durch Absenkungen des Untergrunds Schäden an Gebäuden entstehen.
Für die Betroffenen stellt sich schnell die Haftungsfrage: Ist der Schaden am Gebäude ein Bergschaden? Wer kommt für die Beseitigung der Schäden auf? Wie kann ich beweisen, dass die Schäden durch Folgen des Bergbaus entstanden sind? Zwar sind im Steinkohlenbergbau tätige Bergbauunternehmen verpflichtet, nachgewiesene Schäden aufgrund der sogenannten Bergschadensvermutung zu beseitigen, allerdings existiert diese Regelung für den Braunkohlentagebau nicht.
Für die Berggeschädigten ist der Nachweis, dass es sich bei den vorliegenden Schäden um einen Bergschaden handelt, daher häufig ein aufwendiger und teurer Prozess – vor allem dann, wenn der Bergbaubetreibende einen Schadensersatz ablehnt.
Daher gibt es für den Stein- und auch für den Braunkohlenbergbau jeweils eine neutrale Anlaufstelle: die Schlichtungsstelle für den Steinkohlenbergbau und die Anrufungsstelle für den Braunkohlenbergbau. Diese beiden Stellen versuchen, zwischen den betroffenen Bergbauunternehmen eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Diese Stellen haben sich seit der Gründung bewährt. Sie haben auch viele Vorteile für die Bürger.
Dennoch besteht im Bereich der Bergschadensregulierung unsererseits noch weiterer Optimierungsbedarf, und es gibt Weiterentwicklungsmöglichkeiten.
Um die Bergbauschadensregulierung für die Betroffenen zu verbessern, muss sie schneller, effektiver, vergleichbarer und transparenter gestaltet werden. So ist es dringend notwendig, dass die Bergbauschadensvermutung auch auf den Braunkohletagebau ausgeweitet wird. Zudem ist es unserer
Ansicht nach dringend erforderlich, dass Anrufungs- und Schlichtungsstelle zu einer einheitlichen
Schlichtungsstelle zusammengeführt werden. Weiterhin muss dringend der Bekanntheitsgrad dieser Stellen gesteigert werden, da den Bürgern wenig bekannt ist, dass es sich hierbei um eine kostenlose Möglichkeit der Regulierung von Bergschäden handeln könnte.
Das heißt für uns – für uns ist dies das Wichtigste –, eine Ebene zu schaffen, auf der sich die betroffenen Anwohner und die bergbautreibenden Unternehmen auf Augenhöhe begegnen können. Dies sind nur einige Ziele unseres Antrages, den wir gerne heute mit Ihnen diskutieren.
Zu guter Letzt wurde der Vorwurf laut, dass wir mit diesem Antrag zu spät seien. Mein geschätzter CDU-Kollege Josef Wirtz hat dies im Juni in den „Dürener Nachrichten“ und gestern ebenfalls verlauten lassen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, mit dem Antrag haben wir ganz bewusst bis nach der Anhörung gewartet, um alle Interessengruppen – die Bergbaubetreibenden, die Experten, aber auch die Bergbaugeschädigten – anzuhören und auf der Grundlage einen umfassenden Antrag stellen zu können.
Wir bitten, der Überweisung des Antrags zuzustimmen und freuen uns auf die gemeinsamen Beratungen im Ausschuss. – Glück auf und vielen Dank.