Thomas Kutschaty

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Die Regelungen zum Wahlrecht sind sehr grundsätzliche Fragen. Die Gestaltung der kommunalen Daseinsvorsorge ist eine kommunale Angelegenheit, und die Gesetzgebungskompetenz, das Grundsätzliche im Bereich der Kommunen zu regeln, liegt bei einem Land.
Deswegen: Unter Kombination beider Aspekte, dass es einen wichtigen Verfassungsrang hat, wählen zu dürfen oder auch nicht wählen zu dürfen, dies aber eine kommunale Angelegenheit ist, für die das Land zuständig ist, halte ich die Landesverfassung für genau den richtigen Ort, wo man das regeln sollte.