André Kuper
Sitzungen
Letzte Beiträge
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was soll ich nach einer solchen Anmoderation sagen? – Wir bringen heute das Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Haus der Geschichte Nordrhein-Westfalen“ ein, womit wir gemeinsam ein starkes Zeichen für ein Projekt setzen können, das gerade von diesem Haus in besonderem Maße gefördert wurde.
Lassen Sie mich kurz zurückblicken. Seit den 1980er-Jahren hat es immer wieder Anläufe gegeben, ein historisches Landesmuseum in NordrheinWestfalen ins Leben zu rufen. Sie wurden unterschiedlich diskutiert, sind aber kaum über erste Gedankenansätze hinausgekommen. Das „Haus der Parlamentsgeschichte“ in der Villa Horion war ein erster praktischer Schritt in diese Richtung.
Neue Dynamik bekam diese Idee 2017 mit der Verankerung als Ziel im Koalitionsvertrag der amtierenden Landesregierung.
Zur Realisierung dieses Projektes wurde das überparteiliche Dach dieses Landtages gesucht. Wir waren uns am 18. Januar 2018 in diesem Hohen Hause weitgehend einig und verabschiedeten einen Grundsatzbeschluss.
Direkt danach wurden im Landtag eine Planungsgruppe mit Historikern sowie ein Kuratorium mit Präsidiumsmitgliedern und Abgeordneten ins Leben gerufen. Die Aufgabe des unter meinem Vorsitz stehenden Kuratoriums und der Planungsgruppe der Historiker bestand darin, das Projekt (strategisch) im Kuratorium und (operativ) in der Planungsgruppe vorzubereiten.
Nun, genau 23 Monate später, sind wir so weit, dieses Stiftungsgesetz hier und heute vorlegen zu können. Das ist ein wichtiger Meilenstein. Dies konnte
nur deshalb gelingen, weil es eine sehr professionelle und sehr strukturierte Zusammenarbeit zwischen dem Kuratorium und der Planungsgruppe gegeben hat. An dieser Stelle spreche ich allen Beteiligten meinen herzlichen Dank aus.
Seit April 2018 hat das Kuratorium 15 Mal getagt und wichtige Grundsatzentscheidungen getroffen, beispielsweise auch zu den konzeptionellen und organisatorischen Eckpfeilern für eine Jubiläumsausstellung „75 Jahre“ im Jahr 2021.
Mit diesem Stiftungsgesetz stellen wir jetzt die Weichen für ein Haus, in dem die Menschen in unserem Land die Geschichte Nordrhein-Westfalens unter den Aspekten Demokratie, Vielfalt und Wandel erleben können. Denn dieses Land hat in seiner nunmehr 73-jährigen Geschichte vieles zu erzählen, aus dem wir heute und morgen noch lernen können und auch lernen müssen.
Was beinhaltet nun dieser Gesetzentwurf? Zunächst einmal eine Besonderheit: Mit diesem Stiftungsgesetz wird das Land – in diesem Fall Landtag und Landesregierung gemeinsam – eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts errichten.
Organe sind das Kuratorium, das Präsidium oder die Präsidentin/der Präsident, der Wissenschaftliche Beirat und der Arbeitskreis gesellschaftlicher Gruppen.
Im 16-köpfigen Kuratorium sind für das Land die Gründungsstifter, also Landesregierung und Landtag, gemeinsam vertreten. Der Landtag stellt hierbei mit seinem Präsidium und den Abgeordneten je Fraktion insgesamt neun Mitglieder in dieser Legislatur. Die Landesregierung wird mit fünf Mitgliedern vertreten sein. Darüber hinaus wird im Kuratorium je ein Mitglied der Landschaftsverbände vertreten sein. Diese sind ja auch für regionale Landesgeschichte zuständig.
Gerade in der Zusammenarbeit mit den eben schon genannten Gremien sehen wir fraktionsübergreifend die notwendige Verankerung des zukünftigen Hauses in der Breite unserer Gesellschaft.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem geplanten Standort für das „Haus der Geschichte Nordrhein-Westfalen“ im Behrensbau werden wir einen guten Verbund zum Landtag und zum Regierungsviertel haben. Die Nähe zum Herz der Demokratie und die Kombination werden das Verständnis für unsere Demokratie stärken. Es wird den Menschen das Land näherbringen und dadurch auch unser Zusammenleben stärken.
Gerade in der heutigen Zeit sind solche Institutionen wichtiger denn je. Sie sollen keine Meistererzählung
bieten und keine Leistungsschau sein, sondern Menschen partizipativ zum selbstständigen Reflektieren ermuntern, um aktive und mündige Nordrhein-Westfalen zu sein.
Wir waren hier im Landtag – wenn Sie mir dieses Bild zum Abschluss erlauben – die „Geburtshelfer“ dieses Projektes. Ich freue mich auf eine Fortsetzung der Arbeit in der neuen Stiftung und danke Ihnen allen für Ihre Aufmerksamkeit.