Heinz Leonhard

Sitzungen

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Herr P[äsident, meine Damen und Herren! Wir alle werden heutzutage auf vielfältige Weise mit Lärm konfrontiert, aber nicht alles klingt wie Musik in unseren Ohren. Verkehrslärm, von A~lagen ausgehender Lärm, Baulärm sowie Wohn- und Freizeitlärm begleiten uns. Lärmbewusstes Planen, lärmmindernde Konstruktionen und lärmmindernde Verhaltensweisen tragen dazu bei, das Problem Lärm in Grenzen zu halten, lösen es aber nicht.
So beeinträchtigt Lärm hier und da nicht nur die Wohn" und Lebensqualität, ·sondern nimmt sogar gesundheitsgefährdende Ausmaße an. Der Lärmschutz ist ein Anliegen, das die C:DU-Fraktion schon immer verfolgthat. Die Lärmproblematik verdient angesichts der allgemeinen Entwicklung große Beachtung.
Wenn wir schon mehr und mehr dem unvermeidbaren Lärm ausgesetzt sind, so ist es wichtig, wenigstens beim vermeidbaren Lärm anzusetzen und diesen einzudi:.mmen. Der Bund
hat von seiner Gesetzgebungskompetenz_ Gebrauch gemacht. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz aus dem Jahr 1996 hat keine praktische Bedeutung mehr, und die Lärmschutzverordnung ist nicht mehr in vollem Umfang anwendbar. Vor diesem Hintergrund be-fürworten wir, dass das Land den Regelungsspielraum ausfüllt, der ihm bei dem immissionsschutz verblieben ist, um insbesondere den Lärm
schutz effektiver zu gestalten. Es bedarf konkreter und verlässlicher Regelungen. Die örtlich zuständigen Stellen benötigen klare Entscheidungsgruridlagen.
Wenn dadurch Anzeigen und zivilrechtliche Unterlassungsklagen vermieden, also Behörden und Gerichte entlastet wer
den können, ist das fn unserem Sinn. Insgesamt-erscheinendie getroffenen Regelungen im vorliegenden Gesetzentwurf angemessen und verhältnismäßig, zu mal entsprechende Aus
nahmen für Gewerbetreibende, landwir..schaftliche Betriebe und_ je nach örtlichen Verhältnissen stattfindende Anlässe -Stichwort Volksfeste- vorgesehen und möglich sind.
Es ist uns_ ein Anliegen, dass unter die Ausnahmetatbestände beispielsweise Gewerbebetriebe fallen, die in den entspre
·chenden Gebieten im Rahmen ihrer Genehmigungen ge
räuschintensive Arbeiten ausführen. Gleiches gilt beispielsweise für Weinbauoetriebe, die anlässlich der Weinlese nachts noch Nacharbeiten auszuführen haben. Anregungen des Bauern- und Winzerverbandes- das haben Sie bereits angesprochen, Frau Ministerin -wie auch die Immissionsbelastung bej der Tierhaltung wurden berücksichtigt.
Im Übrigen sind wir mit den ergänzenden Bestimmungen zur Luftreinhaltung einverstanden. Die im Gesetzennvurf außer
dem enthaltene Anpassung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes· ergibt sich aus der entsprechenden EU
Richtlinie. Es ist sinnvoll, diese Anpassung, die sich insbesondere auf die E~stellung externer Notfallpläne bezieht, im Rahmen der Neuordnung des Immissionsschutzrechts vorzunehmen. Solch-e Notfallpläne gewährleisten einen besseren Schutz vor den Folgen schwerer Unfälle und führen dazu, dass man diese Folgen besser in den Griff bekommen kann·.
Zusammenfas~end stelle ich fest, dass die Bestimmungen des vorliegenden Gesetzennvurfs angemessen, verhältnismäßig und praktikabel sind. Dem Gesetzentwurf werden wir also zustimmen.
Vielen Dank.
· (Beifall bei der CDU)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Bewahrung der Schöpfung muss im Sinn einer nachhaltigen Entwicklung als eine der wichtig5ten Herausforderungen des 21. Jahrhunderts begriffen und in die Tat umgesetzt werden. Dazu- man
höre und staune- benötigt die Landesregierung einen Kompass und die Hilfe der Opposition, um sich überhaupt zurecht zu finden.
Dabei gibt diE Agenda 21 die Orientierung für künftige Entwicklungen vor.
Meine Damen und Herren von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sie wollen mit Ihrem Antrag erreichen, dass da5 Land endlich einen Orientierungsrahmen erhält. ln der Tat mangelt es an der Umsetzung des Leitbilds einer nachhaltigen, zukunftfähigen Entwicklung für Rheinland-Pfalz. Statt den Agenda-21Prozess offensiv anzugehen, musste sich die Landesregierung erst auf die Sprünge helfen lassen.
Die Initiativen und Debatten im Ausschuss waren notwendig, damit sich überhaupt et11vas bewegt. Ein Orientierungsrah
men fehlt leider immer noch, und die Ressortabstimmung bei
dieser Querschnittsaufgabe funktioniert nicht. Hier ist noch viel Sand im Getriebe.
Herr Nagel, wenn Sie von Beschäftigungstherapie sprechen, wollen Sie damit nur von den Defiziten der Landesregierung ablenken.
Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Der vorliegende Antrag geht in die richtige Richtung, abEr wie so oft bei den GRÜNEN, Herr Dr. Braun: Gute Ans3tze,
fiber auch überzogene Vorstellungen basieren auf grüner
Ideologie.- i'.i1us~ man wirklich gleich in jedEm Ministerium einen Nachhaltigkeltsbeauftragten bestellen, wie in Nummer 5 gefordert? Wir haben unsere Zweifel, ob das die richtige Organistionsstruktur wärE. Muss man in der Begründung formulieren- ich zitiere-: "Dies ~chließt die Überprüfung ökologisch zweifelhafter und schädlicher Maßnahmen ein {zum Beispiel Straßen bau, Subventionsprogramme für Gewerbegebiete auf der grünen Wiese)."
Generell ;ind auch wir für einen ~tärkeren Umweltdiskurs. Einen energiepolitischen Di~kurs für erneuerbare Energien halten wir beispielsweise fiir wünschEnswert. Hier besteht Nach
holbedarf. Ich darf an unsere Initiativen zu diesem Thema erinnern.
Es muss uns gelingen, in unse:rer Gesellschaft ein Klima herzu
stellen, in dem die Menschen die Bedeutung des Umweltschutzes verstehen und erkennen, welche Auswirkungen Umweltschäden langfristig haben werden, auch wenn diese Fragen derzeit durch andere Problemstellungen etwas in den
Hintergrund gedrängt worden sind.
Es gilt, die Bedürfnisse einer wachsenden Zahl von Menschen heute und in der Zukunft zu befriedigen und gleichzeitig sicherzustellen, dass auch die folgenden Generationen eine lebenswerte Umwelt vorfinden. Deshalb muss der Agend<~-21Prozess, müssen Nachhaltigkeltsstrategien auf allen Ebenen umgesetzt werden. Wenn die Bündnisgrünen Defizite in der rheinland-pfälzischen Umeltpolitik feststellen, findet das unsere Zustimmung. Sie brauchen sich auf der anderen Seite aber auch nichts darauf einzubilden, was in Berlin umweltpolitisch passiert. Mini~terTrittin und die rotgrüne Bundesregierung habEn sich in der Umweltpolitik auch nicht gerade mit Ruhm bekleckert. Es fehlt ein wirklich schlü;siges Energkkonzept in Sachen Naturschutz. ln Sachen Klimaschutz herrscht weitgehend Stillstand.
Der von Mini5~er Trittin gestern viel zu spät vorgestellte Klimaschutzbericht der Bundesregierung verschleiert, das;; Rot und Grün den Klimaschutz bisher verschlafen haben.
Deu~chland h3t seine einstigE unter den Umweltministern
Töpfer und rvlerkel erworbene internationale VorreitErrolle
praktisch verloren.
{Beifall bei der CDU)
Das einzig Zählbare der rotgrünen Umweltpolitik ist die VEr
teuerung von Kraftstoffen und Energie, i;t eine Ökosteuer als Abkassiermodell.
{Beifall bei der CDU)
Schlechte. Noten verdienen al;o sowohl die Umweltpolitik im Bund wie im. Land. Fazit: Die Kritik an.der rheinlandpfälzischen Umweltpolitik ist berechtigt.- fviit dem vorliegenden Antrag können wir uns in vielen Punkten einverstanden erklären. Dass wir uns nachher enthalten, ist in dEr grünen Ideologie begründet, wie sie in einigen Passagen zum Ausdruck kommt.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es werden zu viele Personal- und Sachkosten des Landes aus der Abwasserabgabe der Kommunen finanziert. 8,8 Millionen DM hätte die Landesregierung aus allgemeinen Haushaltsmftteln bestrei
ten müssen, also nicht aus der Abwasserabgabe bestreiten dürfen. 117 Stellen wurden aus der Abwasserabgabe finanziert, 49 hatten es nur sein dürfen. Das sind Feststellungen, die sich aus dem Jahresbericht 1998 des Rechnungshofs erge
ben.
Die seit einigen Wochen vorliegende Stellungnahme des Wis
senschaftlichen Dienstes untermauert grundsätzlich das, was der Rechnungshof beanstandet hat. Mit Genehmigung des
Präsidenten zitiere ich aus dieser Stellungnahme. Dort heißt es: "Die Obermäßig extensive Interpretation des§ 16 Abs. 4
des Landesabwasserabgabengesetzes durch das Ministerium fOr Umwelt und Forsten widerspricht daher den verfassungsrechtlichen Vorgaben sowie Wortlaut und Zweck der Abwas
serabgabengesetze. Im Ergebnis erweist sich also die vom Rechnungshof vertretene Rechtsauffassung als zutreffend."
Die Landesregierung steht in der Pflicht, zu handeln. Es muss Klarheit Ober die zukonftige Verwendung der Abwasserabgabe geschaffen werden. Mit unserem Haushaltsbegleitantrag fordern wir die Landesregierung auf, die Abgabe im Interesse der Abwasser- und Gewässerökologie einzusetzen und nicht zweckfremd die Verwaltung damit zu finanzieren. Seitdem erleben wir einen Eiertanz, der in der kOrzlichen Sitzung des Ausschusses fOr Umwelt und Forsten seinen vorläufigen Höhepunkt fand.
Frau Hatzmann, Sie haben sich in der Haushaltsdebatte und im Ausschuss von einer zuvor angriffslustigen Löwin in ein zahmes Hauskätzchen verwandelt.
(Zurufe im Hause: Oh!
Noch im Dezember letzten Jahres hatten Sie als umweltpoliti
sche Sprecherin der F.D.P. die Ministerin in der Presse scharf kritisiert. Diese Kritik teilen wir. Sie, Frau Ministerin, sind bisher nicht bereit, sich wirklich ernsthaft mit den Ergebnissen des Rechnungshofs und des Wissenschaftlichen Dienstes auseinander zu setzen. Sie haben es bisher abgelehnt, die zweckfremde Verwendung der Mittel abzustellen. Frau Ministerin,
es muss Ihnen klar sein, dass Sie sich bei der Abwasserabgabe nicht längere Zeit sozusagen im Kanal vergraben können.
Das kann nämlich unangenehm werden.
Die Reibungsverluste mit der F.D.P. und Ihrer eigenen Fraktion sind im Ausschuss offen zutage getreten. Eine ZurOckstellung unseres Antrags bedeutete die vorläufige Rettung aus dieser misslichen Situation- Antragsteller SPD, die F.D.P.
stimmte zu.
,.Man wolle den personellen Umstrukturierungsprozess bei den Struktur- und Genehmigungsdirektionen abwarten", so die SPD... Man mosse warten, bis der Haushalts- und Finanzausschuss den Stellenplan der Direktionen fOr das Jahr 2001
berät." So ist die verungiOckte Reform der Landesverwal
tung, der Mittelinstanz, also doch noch zu etwas gut. Man kann unliebsame Dinge hinausschieben, weil man schließlich Zeit braucht, bis die Struktur- und Genehmigungsdirektionen funktionieren.
(Beifall bei der CDU} WirdOrfen gespannt sein, wie oft und in welchen Variatio- nen uns diese BegrOndung kOnftig noch begegnet. Eine sol-.. ehe Verzögerungstaktik akzeptieren wir nicht. (Beifall des Abg. Dr. Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das Aufkommen aus der Abwasserabgabe ist zweckgebunden zu verwenden. Verwaltungsaufwand darf aus der Abgabe nur gedeckt werden, wenn er mit dem Vollzug der Abwasserabgabengesetze entsteht. Die Landesregierung.hat diese Vorgaben zu beachten und dementsprechend Festsetzungen im Haushalt zu treffen. Dass diese Praxis wohl schon seit längerer Zeit in ähnlicher Weise gehandhabt wird, ist fOr die Landesregierung kein Argument, an das sie sich jetzt noch klammern könnte. Ich sage nur: Rechnungshof, Wissenschaftlicher Dienst, CDU-Antrag. - SPD und F.D.P. und die Umweltministerin haben in dieser Aktuellen Stunde Gelegenheit dazu, endlich klar Position zu beziehen.
Frau Hatzmann, Sie können gleich beweisen, ob Sie den Mut haben, hier im Parlament zu Ihrer öffentlich an Frau Ministerin Martini geäußerten Kritik zu stehen.
Frau Ministerin, von Ihnen erwarten wir, dass Sie endlich klar und eindeutig Stellung nehmen und die Fakten auf den Tisch legen.
Vielen Dank.
(Beifall der CDU}
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Landesgesetz wurde in der Sitzung des Ausschusses für Umw~lt und Forsten am 13. Januar 2000 beraten. Der Ausschuss hat mit den Stirn
. mery der Vertreter der SPD-Fraktion und der F.D.P.-Fraktion
öei Stimmenthaltung der Vertreter der CDU:Fraktion und des Vertreters der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ]\JEN beschlossen, den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und F.D.P. -Vorlage.13/3685- anzunehmen.